This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. März 1998.
Georges Berthu gegen Rat der Europäischen Union.
Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung des Rates über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro - Ersetzung der in Artikel 109g EG-Vertrag vorgesehenen Bezeichnung "Ecu" durch die Bezeichnung "Euro" - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Rechtssache T-207/97.
Order of the Court of First Instance (Second Chamber) of 12 March 1998. # Georges Berthu v Council of the European Union. # Economic and monetary policy - Council Regulation on certain provisions relating to the introduction of the euro - Replacement of the name "ECU" provided for by Article 109g of the EC Treaty by the name "euro" - Action for annulment - Manifest inadmissibility. # Case T-207/97.
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. März 1998.
Georges Berthu gegen Rat der Europäischen Union.
Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung des Rates über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro - Ersetzung der in Artikel 109g EG-Vertrag vorgesehenen Bezeichnung "Ecu" durch die Bezeichnung "Euro" - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit.
Rechtssache T-207/97.
European Court Reports 1998 II-00509
ECLI identifier: ECLI:EU:T:1998:53
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Zweite Kammer) vom 12. März 1998. - Georges Berthu gegen Rat der Europäischen Union. - Wirtschafts- und Währungspolitik - Verordnung des Rates über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro - Ersetzung der in Artikel 109g EG-Vertrag vorgesehenen Bezeichnung "Ecu" durch die Bezeichnung "Euro" - Nichtigkeitsklage - Offensichtliche Unzulässigkeit. - Rechtssache T-207/97.
Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite II-00509
Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Verordnung über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro - Klage eines Inhabers eines auf Ecu lautenden Wertpapiers - Unzulässigkeit
(EG-Vertrag, Artikel 173 Absatz 4; Verordnung Nr. 1103/97 des Rates)
Die Nichtigkeitsklage eines einzelnen gegen die Verordnung Nr. 1103/97 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro, die insbesondere vorsieht, jede Bezugnahme auf den Ecu im Sinne des Artikels 109g des Vertrages durch eine Bezugnahme auf den Euro zu ersetzen, ist unzulässig.
Insoweit kann der Umstand, daß der Kläger Inhaber einer auf Ecu lautenden anpaßbaren Schuldverschreibung des französischen Staates (obligation assimilable du Trésor français) ist, nicht genügen, um ihm die Klagebefugnis gemäß Artikel 173 Absatz 4 des Vertrages zu verleihen. Wenn nämlich der Kläger durch die Namensänderung der einheitlichen Währung berührt wird, so in seiner objektiven Eigenschaft als Bürger eines Mitgliedstaats und Verwender der einheitlichen Währung, und zwar in gleicher Weise wie jeder andere Bürger oder jedes andere Unternehmen eines Mitgliedstaats, so daß er nicht behaupten kann, durch die angefochtene Handlung individuell betroffen zu sein.