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Document 52025AE3470

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses — Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Strategie KI anwenden (COM(2025) 723 final)

EESC 2025/03470

ABl. C, C/2026/1960, 28.4.2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1960/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1960/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe C


C/2026/1960

28.4.2026

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Strategie „KI anwenden“

(COM(2025) 723 final)

(C/2026/1960)

Berichterstatter:

Rudolf KOLBE

Ko-Berichterstatter:

Miroslav HAJNOŠ

Berater

Bojan HADŽISEJDIĆ (für den Berichterstatter)

Aída PONCE DEL CASTILLO (für den Ko-Berichterstatter)

Befassung

25.11.2025

Rechtsgrundlage

Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Zuständiges Arbeitsorgan

Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion, Verbrauch

Annahme im Arbeitsorgan

8.1.2026

Verabschiedung im Plenum

21.1.2026

Plenartagung Nr.

602

Ergebnis der Abstimmung

(Ja-Stimmen/Nein-Stimmen/Enthaltungen)

212/0/8

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) begrüßt die Strategie „KI anwenden“ der Europäischen Kommission als zeitgemäße und ehrgeizige Initiative zur Beschleunigung der verantwortungsvollen Einführung künstlicher Intelligenz (KI) in der gesamten EU und in strategischen Sektoren, mit der die internationale Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum gestärkt werden. Der EWSA begrüßt den umfassenden Anwendungsbereich der Strategie, ihre Ausrichtung auf den menschenzentrierten Ansatz der KI-Verordnung und ihre Zielsetzung, ein robustes, souveränes und weltweit wettbewerbsfähiges europäisches KI-Ökosystem zu schaffen. Der EWSA fordert wirksame Maßnahmen zur Gewährleistung des Vertrauens in die KI, einschließlich Transparenz- und Rechenschaftsmechanismen zum Schutz der Verbraucher vor einer undurchsichtigen Entscheidungsfindung im Bereich der KI.

1.2.

Der EWSA weist auf Bereiche hin, in denen die Wirkung und Inklusivität der Strategie verbessert werden können. Er fordert konkrete, schnell umsetzbare Maßnahmen, um die Vermarktung und Markteinführung von KI-Lösungen — insbesondere für KMU und Scale-up-Unternehmen — durch einen einfacheren Zugang zu Finanzmitteln, einen geringeren Verwaltungsaufwand, klarere Vorschriften für geistiges Eigentum und die Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung auf dem Binnenmarkt zu beschleunigen, damit Innovationen der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft zugutekommen.

1.3.

Die Schaffung regionaler Kompetenzzentren (unter Nutzung bestehender europäischer digitaler Innovationszentren) und die Einbeziehung derzeit unterrepräsentierter Sektoren wie Finanzen, Tourismus und elektronischer Handel, sind für einen ganzheitlichen Ansatz von entscheidender Bedeutung.

1.4.

Der EWSA weist darauf hin, dass klare Definitionen für KI-Kompetenzen, Weiterbildungsmaßnahmen, fachübergreifende Kompetenzen und umfassendere Lerninitiativen festgelegt werden müssen. Eindeutige Definitionen sind wichtig, um Bedenken hinsichtlich der Integration von KI in den Routinebetrieb in Schlüsselsektoren auszuräumen, insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen, Verteidigung, Sicherheit und öffentlicher Sektor.

1.5.

Der EWSA empfiehlt der Kommission, der Klarheit und Verhältnismäßigkeit der Rechtsvorschriften Vorrang einzuräumen, die Verbreitung europäischer KI-Lösungen zu erleichtern und die Rahmenbedingungen für den Datenaustausch und den Schutz des geistigen Eigentums zu verbessern. Die Governance sollte eine ausgewogene Vertretung und kontinuierliche Rückmeldungen aller Interessenträger, einschließlich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Zivilgesellschaft, sicherstellen. Regulatorische Verpflichtungen sollten in einem angemessenen Verhältnis zur Unternehmensgröße stehen. Außerdem sollte ein kumulativer oder doppelter Befolgungsaufwand, insbesondere für KMU und innovative Start-up-Unternehmen, vermieden werden.

1.6.

Da die Richtlinie über KI-Haftung zurückgezogen wurde, betont der EWSA die Bedeutung der Rechtssicherheit für Unternehmen und Investoren bei gleichzeitigem Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern. Etwaige künftige Initiativen zur KI-Haftung sollten sorgfältig geprüft und evidenzbasiert sein, wobei der Schwerpunkt auf der Rechtsklarheit und nicht auf der Einführung fragmentierter neuer Verpflichtungen liegen sollte.

1.7.

Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der europäischen Governance-Struktur für KI die Sozialpartner, die Zivilgesellschaft und Vertreter von KMU formell und systematisch einbezogen werden, um eine inklusive, transparente und rechenschaftspflichtige Governance zu gewährleisten. Er empfiehlt klare Mandate für die Entwicklung zentraler Leistungsindikatoren, die Überwachung, die Einbeziehung der Interessenträger und die regelmäßige Bewertung der Auswirkungen der KI-Politik, einschließlich öffentlicher Berichterstattung und Rückmeldungen. Die Einbeziehung der Interessenträger sollte strukturiert, ergebnisorientiert und zeiteffizient sein. Rasche Entscheidungsfindung und Umsetzung sollten gefördert werden. Außerdem ist von der Schaffung neuer Verwaltungsebenen abzusehen.

1.8.

Der EWSA fordert, dass im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2028–2034) vorhersehbare, langfristige und zugängliche Finanzmittel für KI-Forschung, -Infrastruktur und -Kompetenzentwicklung bereitgestellt und spezielle Instrumente zur Unterstützung von KMU, regionalen Innovationsclustern und der Umwandlung digitaler Innovationszentren in Kompetenzzentren für KI vorgesehen werden.

1.9.

Der EWSA unterstützt die strategische Vergabe öffentlicher Aufträge zur Stärkung des KI-Ökosystems und der industriellen Basis Europas. Die Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollten Innovation, Resilienz, Sicherheit und Versorgungsnachhaltigkeit fördern und gleichzeitig transparent, wettbewerbsfähig und technologieneutral bleiben.

2.   Allgemeine Bemerkungen

2.1.

Der EWSA unterstützt die Entwicklung und Nutzung der KI in der EU, wohl wissend, dass diese für die Menschen sowohl Chancen (wie Produktivitätssteigerung) als auch Risiken darstellen. Deswegen fordert er, dass KI vertrauenswürdig, transparent und auf den Menschen ausgerichtet bleibt. Unterstützend sind gezielte Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen notwendig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit aufzubauen und sicherzustellen, dass KI allen Europäerinnen und Europäern, einschließlich Unternehmen, Arbeitnehmern und der Zivilgesellschaft, dient. Der EWSA unterstreicht die Bedeutung von Artikel 88 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreffend den Datenschutz bei der Beschäftigung sowie die Notwendigkeit, Nichtdiskriminierung zu vermeiden und für Fairness und die Achtung der Grundrechte bei allen KI-Anwendungen zu sorgen, um neue Ungleichheiten zu verhindern.

2.2.

Darüber hinaus wird das Zuerst-KI-Konzept dazu beitragen, der Integration von KI in allen Sektoren Vorrang einzuräumen und die strategische Präsenz Europas auf allen Ebenen des KI-Stacks zu fördern und so die technologische Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen. Das Zuerst-KI-Konzept sollte einen auf den Menschen ausgerichteten Ansatz umfassen, dessen Kernelemente Gleichstellung der Geschlechter, Vielfalt und Inklusion sind, um den Nutzen von KI zu maximieren und gleichzeitig den Schutz der Menschen zu sichern und eine Verschärfung der bereits bestehenden Ungleichheiten zu vermeiden.

2.3.

Der gezielte Ansatz der Europäischen Kommission für Schlüsselsektoren (sektorspezifische Leitinitiativen in den Bereichen Gesundheitswesen, Fertigung, Robotik, Energie, Verteidigung, öffentlicher Sektor usw.) zeigt, dass Investitionen in die europäische Wirtschaft eine Priorität darstellen. Der EWSA hat jedoch Lücken ermittelt, die im Folgenden dargelegt werden.

2.4.

Der EWSA betont, dass die Vertrauenswürdigkeit von KI nicht nur von allgemeinen ethischen Grundsätzen, sondern auch von sektorspezifischen Standards abhängt. Er spricht sich daher für branchenspezifische Ethikrahmen und Gütesiegel aus, die auf die Risiken, Anforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen in Bezug auf Schlüsselsektoren zugeschnitten sind.

2.5.

Der EWSA unterstreicht die Notwendigkeit einer soliden, fest etablierten Finanzierung für die Entwicklung und den Einsatz von KI im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034. Im nächsten MFR sollte eine vorhersehbare, nachhaltige Finanzierung bereitgestellt werden, um die Strategie „KI anwenden“ in allen Mitgliedstaaten und Sektoren zu verwirklichen. Mit zweckgebundenen Mitteln sollten Forschung, Unternehmensinnovation, Infrastruktur und Weiterbildung im KI-Bereich, insbesondere für KMU, Start-up-Unternehmen und regionale Innovationscluster, unterstützt werden, und zwar mithilfe klarer und einfacher Kriterien, die sicherstellen, dass die Mittel zugänglich sind und greifbare Ergebnisse für die Gesellschaft gezeitigt werden. Gleichzeitig sollen sie einen ausgewogenen und inklusiven digitalen Wandel in der gesamten EU unterstützen.

2.6.

Der EWSA begrüßt den Vorschlag, die KI-Anwendungsallianz als Koordinierungsforum zu starten und eine KI-Beobachtungsstelle einzurichten, sofern dabei Kohärenz, die Einbeziehung der gesellschaftlichen Interessenträger und eine wirksame jährliche Überwachung gewährleistet werden.

2.7.

Die Synergien der Strategie mit anderen Initiativen — aufbauend auf der Strategie „KI in der Wissenschaft“ und Strategie für eine Europäische Datenunion — zeugen von einer ganzheitlichen Vision für die digitale Zukunft Europas. Da jedoch die Richtlinie über KI-Haftung zurückgezogen wurde, bekräftigt der EWSA seine Forderung nach einem überarbeiteten umfassenden EU-Haftungsrahmen für KI. Rechtsklarheit ist von entscheidender Bedeutung, um Innovation und Vertrauen zu fördern, Unternehmen und Investoren Sicherheit zu bieten und Arbeitnehmer und Verbraucher im gesamten Binnenmarkt zu schützen. Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, Haftungslücken zu schließen, klare Regeln für KI-bedingte Schäden festzulegen und einen wirksamen Verbraucherschutz zu gewährleisten, wobei jede künftige Initiative evidenzbasiert bleiben und auf Klarheit statt auf fragmentierte neue Verpflichtungen ausgerichtet sein sollte.

3.   Besondere Bemerkungen

3.1.

Einführung sektorspezifischer Leitinitiativen — Der EWSA unterstützt die Einführung sektorspezifischer Leitinitiativen als Mittel zur Förderung einer gezielten KI-Einführung. Er formuliert die folgenden sektorspezifischen Bemerkungen:

3.1.1.   Gesundheitswesen, einschließlich Arzneimittel

3.1.1.1.

Der EWSA unterstützt nachdrücklich die Einrichtung eines europäischen Netzwerks fortgeschrittener KI-gestützter Vorsorgezentren und eines europäischen Fachnetzwerks für die Einführung von KI im Gesundheitswesen.

3.1.1.2.

Der EWSA begrüßt die Initiativen zur Beschleunigung der Entdeckung von Arzneimitteln durch den Einsatz von KI und zur Straffung des Markteintritts von Medizinprodukten ohne Beeinträchtigung der Sicherheit. Der EWSA erkennt das Potenzial von KI für die geschlechtsspezifische Diagnose und Behandlung an und spricht sich für ihren Einsatz aus.

3.1.1.3.

Die Strategie „KI anwenden“ sollte solide Sensibilisierungsinitiativen umfassen, um die Öffentlichkeit aufzuklären, die Transparenz zu verbessern, Vertrauen in eine KI-gestützte Gesundheitsversorgung zu schaffen und die entscheidende Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten in allen Prozessen hervorzuheben.

3.1.2.   Robotik

3.1.2.1.

Der Schwerpunkt auf der „physischen KI“ und kollaborativer Robotik ist glaubwürdig und begrüßenswert.

3.1.2.2.

Die Strategie sollte expliziter auf die Auswirkungen für den Arbeitsmarkt eingehen, einschließlich Weiterbildung, Arbeitsplatzwechsel und sozialer Dialog, um mögliche Störungen abzumildern.

3.1.3.   Fertigung, Ingenieur- und Bauwesen

3.1.3.1.

Es ist angemessen, den Schwerpunkt bei diesen arbeitsintensiven Sektoren auf digitale Zwillinge und KI-gestützte Automatisierung zu legen.

3.1.3.2.

In der Strategie sollte die doppelte Herausforderung hervorgehoben werden, den Fachkräftemangel zu beheben und das Risiko von Entlassungen zu bewältigen.

3.1.4.   Verteidigung, Sicherheit und Weltraum

3.1.4.1.

Der EWSA begrüßt, dass die Integration von KI in den Sektoren Verteidigung und Weltraum als wesentlich für die Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit Europas in einer sich rasch wandelnden geopolitischen Landschaft gesehen wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Aufbau der Souveränität, der Verringerung externer Abhängigkeiten und der Sicherstellung interoperabler und als sicher konzipierter KI-Lösungen.

3.1.4.2.

In der Strategie wird die technologische Entwicklung zwar herausgestellt, doch könnte auf die ethischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes von KI im verteidigungs- und im sicherheitspolitischen Kontext weiter eingegangen werden. Zweckmäßig wären detailliertere Ausführungen dazu, wie Innovation und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Grundrechte miteinander in Einklang gebracht werden können, insbesondere im Zusammenhang mit KI-gestützten Waffen und Überwachungssystemen.

3.1.4.3.

Es besteht noch Spielraum für eine stärkere Unterstützung von KMU und Start-up-Unternehmen in den Sektoren Verteidigung und Weltraum. Dabei gilt es sicherzustellen, dass Finanzierung, Beschaffung und Innovationspipelines über große, etablierte Unternehmen hinaus zugänglich sind. In der Strategie könnten auch Mechanismen für den sektorübergreifenden Wissenstransfer ausgearbeitet werden, z. B. in Bezug auf die Frage, wie Fortschritte bei der weltraumgestützten KI oder der Cybersicherheit zivilen Sektoren zugutekommen können und umgekehrt.

3.1.5.   Mobilität, Verkehr und Automobilindustrie

3.1.5.1.

Der EWSA begrüßt, dass in der Strategie hervorgehoben wird, welch starke und zunehmende Auswirkungen die KI in diesen Sektoren hat — von der Streckenoptimierung und dem Verkehrsmanagement bis hin zu fortschrittlichen Fahrerassistenzsystemen und der Entwicklung automatisierter und autonomer Fahrzeuge für alle Verkehrsträger (Straße, Schiene, Luft- und Seeverkehr sowie Binnenschifffahrt).

3.1.5.2.

In Bezug auf die Tätigkeiten, mit denen das Zuerst-KI-Konzept im Mobilitätssektor unterstützt werden soll, muss klar festgelegt werden, wie KI in die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs integriert werden kann, insbesondere in weniger digitalisierten Regionen, um eine weitere Vergrößerung der digitalen Kluft zu vermeiden.

3.1.5.3.

Es ist auch wichtig, dem Bedarf an harmonisierten Normen und Zertifizierungsverfahren für KI-gestützte Fahrzeuge und Systeme Rechnung zu tragen, um den grenzüberschreitenden Betrieb und den Marktzugang für EU-Anbieter zu erleichtern.

3.1.6.   Elektronische Kommunikation

3.1.6.1.

Der EWSA befürwortet, dass im Hinblick auf den Sektor der elektronischen Kommunikation ein anderer Ansatz verfolgt wird, auch wenn dieser Sektor als grundlegend für andere Sektoren betrachtet werden könnte. Zur Unterstützung des Zuerst-KI-Konzepts wurden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, insbesondere die Einrichtung der europäischen Telco-KI-Plattform.

3.1.6.2.

Vor allem aufgrund ihres bereichsübergreifenden Charakters sollte in der Strategie jedoch näher auf Maßnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit und der Resilienz KI-gestützter Kommunikationsnetze eingegangen werden, insbesondere da diese Netze für andere Sektoren immer wichtiger werden (z. B. für die Bereiche Gesundheit, Energie, Verteidigung, Automobilindustrie).

3.1.7.   Energie

3.1.7.1.

Der Energiesektor kann ebenso wie die elektronische Kommunikation als grundlegender Sektor angesehen werden. Gleichzeitig wird der Sektor in der Strategie als kritischer Bereich hervorgehoben, in dem die KI Effizienz, Nachhaltigkeit und Innovation entlang der gesamten wirtschaftlichen Wertschöpfungskette verbessern kann. Es wird anerkannt, dass KI dazu beitragen kann, das Netzmanagement zu verbessern, den Energieverbrauch zu optimieren und die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern. Zudem kann sie sowohl Unternehmen als auch die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, ihren Energieverbrauch besser zu steuern.

3.1.7.2.

In der Strategie wird zwar auf den technologischen Fortschritt eingegangen, es könnte aber genauer erläutert werden, wie die Fragmentierung der Regulierung und Governance überwunden werden kann, durch die sich Fortschritte in Bereichen wie Netzmanagement und Infrastrukturplanung derzeit verzögern. Besonders wichtig ist dies für die Einführung von KI durch kleinere Energieversorger und in Regionen mit weniger fortschrittlicher digitaler Infrastruktur. Es gilt sicherzustellen, dass die Vorteile der KI gerecht auf die gesamte EU verteilt werden. KI und Rechenzentren sind äußerst energieintensiv. Wenn die EU deren Einsatz in Europa sicherstellen will, muss sie eine große Menge an stabiler, CO2-armer Energie bereitstellen, die diesen Bedarf deckt.

3.1.8.   Klima und Umwelt

3.1.8.1.

Der EWSA begrüßt die Bemühungen zur Unterstützung der verschiedenen Akteure bei der Anpassung an den Klimawandel und zur Abmilderung seiner Auswirkungen. Der wichtigste Aspekt in diesem Zusammenhang wird in der Strategie anerkannt: die Bedeutung der Integration EU-eigener Daten (wie Copernicus) und der Förderung multidisziplinärer Ansätze, die zu einer genaueren und aussagekräftigeren Gestaltung von Klimamodellen beitragen und Wettervorhersagen, Risikovorhersagen und Katastrophenmanagement verbessern können.

3.1.8.2.

Über die Sensibilisierung für den Klimawandel und den Umweltschutz hinaus sieht der EWSA keinen weiteren spezifischen Verbesserungsbedarf in Bezug auf diesen Sektor.

3.1.9.   Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

3.1.9.1.

In der Strategie wird das transformative Potenzial der KI in der Präzisionslandwirtschaft, bei der Steuerung von Robotern, die für die Arbeit auf dem Feld eingesetzt werden, und bei KI-gestützten Beratungsinstrumenten hervorgehoben, die personalisierte Empfehlungen für die Landwirte bereitstellen.

3.1.9.2.

In der Strategie werden zwar technologische und datenbezogene Herausforderungen behandelt, sie könnte jedoch weitere Einzelheiten (so zu durchzuführenden Tätigkeiten) dazu enthalten, wie die Schwierigkeiten der Landwirte bei der Einführung von KI überwunden werden können.

3.1.10.   Kultur- und Kreativwirtschaft und Medien

3.1.10.1.

Der EWSA unterstützt die Entwicklung von Mikrostudios, immersivem Erzählen von Geschichten und mehrsprachigen KI-Plattformen.

3.1.10.2.

Der EWSA spricht sich dafür aus, digitale Zwillinge für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kulturerbe einzusetzen.

3.1.10.3.

Der Mediensektor sollte in der Strategie expliziter behandelt werden, einschließlich Initiativen zur Bekämpfung von Desinformation und zur Förderung des Medienpluralismus. Obwohl die Medien als einer der unter die Strategie fallenden Sektoren genannt werden, bezieht sich keine der genannten Tätigkeiten konkret darauf.

3.1.11.   Öffentlicher Sektor

3.1.11.1.

Aus den aufgeführten Statistiken geht eindeutig hervor, dass für eine effizientere Regierung öffentliche Einrichtungen (u. a. im Justizbereich) besser mit geeigneten KI-Instrumenten ausgestattet werden müssen. Der EWSA begrüßt die Schaffung eines KI-Instrumentariums für öffentliche Verwaltungen, die Einführung des Bereitschaftspfads für KI und Interoperabilität im öffentlichen Sektor (PAIR-Pathway) und die Überarbeitung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens, um Zuerst-KI-Konzepte zu ermöglichen.

3.1.11.2.

Angesichts der direkten Auswirkungen dieses Sektors auf die EU-Bürgerinnen und -Bürger ist es wichtig, mit angemessenen Maßnahmen (Bildung, vertrauenswürdige Interaktionen in den Medien usw.) die breite Öffentlichkeit für die Vorteile von KI im öffentlichen Sektor zu sensibilisieren. Diese Bemühungen sollten auch Mechanismen zur Überwachung und Bewertung der gesellschaftlichen Auswirkungen von KI umfassen und Transparenz, Rechenschaftspflicht und Entschädigung für Bürgerinnen und Bürger sicherstellen, die von automatisierten Entscheidungen betroffen sind.

3.1.11.3.

Der EWSA betont, dass Transparenz, Erklärbarkeit und wirksame Rechtsbehelfsmechanismen wichtig sind, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in KI-gestützte öffentliche Dienste aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Öffentliche Verwaltungen sollten mit gutem Beispiel vorangehen und nach hohen ethischen und beruflichen Standards handeln. Sie müssen sicherstellen, dass der Einsatz von KI die Dienstleistungsqualität verbessert und gleichzeitig die Rechte der Menschen wahrt.

3.2.

Der EWSA stellt fest, dass abgesehen von den vorgenannten Bereichen für sektorspezifische Leitinitiativen die Sektoren Finanzen, Tourismus und elektronischer Handel lediglich als potenzielle künftige Bereiche aufgeführt werden. Angesichts ihrer Relevanz für den Einsatz von KI und ihrer Bedeutung für KMU empfiehlt der EWSA, diese Sektoren frühzeitig in die Strategie „KI anwenden“ aufzunehmen oder mit klaren zeitgebundenen Fahrplänen für die Integration zu versehen.

3.3.   Bewältigung bereichsübergreifender Herausforderungen

3.3.1.

Der EWSA begrüßt den Schwerpunkt auf KMU und die Rolle der europäischen digitalen Innovationszentren als Kompetenzzentren für KI. Mit der Strategie sollte jedoch bewirkt werden, dass die europäischen digitalen Innovationszentren verstärkt dazu genutzt werden, branchenspezifische Bedürfnisse anzugehen und regionale Innovationen zu stärken, auch durch die Entwicklung regionaler Hubs rund um vorhandene oder neu entstehende Expertise. Diese Hubs könnten zielgerichtete Unterstützung, Schulungen und Ressourcen für KMU bereitstellen, damit sie in vollem Umfang am KI-Ökosystem teilhaben können.

3.3.2.

In der Strategie „KI anwenden“ wird zu Recht darauf hingewiesen, dass maßgeschneiderte Lösungen für KMU entwickelt werden müssen. Der EWSA empfiehlt, eine spezielle Maßnahme für agentische KI vorzusehen, damit KMU maßgeschneiderte, skalierbare Lösungen nutzen können.

3.3.3.

Der EWSA erkennt an, dass Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen klarer umrissen werden müssen. So muss Investitionen in digitale Infrastruktur (Cloud, Edge, Konnektivität) Vorrang eingeräumt werden, um den umfangreichen Einsatz von KI zu unterstützen.

3.3.4.

Im Anschluss an die Bereitstellung von Infrastruktur und Lösungen sollte für Vermarktungs-, Marktzugangs- und Scale-up-Unterstützung gesorgt werden, um den Ausbau von KI-Lösungen in der EU durch harmonisierte Normen, gegenseitige Anerkennung und Unterstützung der Internationalisierung zu fördern.

3.3.5.

Zwar werden Bildung und Weiterbildung zu Recht hervorgehoben, doch ist es auch wichtig, KI-Kompetenz in jede sektorspezifische Leitinitiative mit spezifischen Ressourcen für verschiedene Nutzergruppen und einem Schwerpunkt auf dem Erhalt von Arbeitsplätzen einzubeziehen. Verfügen die Beschäftigten über die Kompetenzen für sich wandelnde Aufgaben, wird die Beschäftigung geschützt und die Anpassung an den technologischen Wandel unterstützt. Der EWSA hebt auch das Potenzial der KI hervor, den Arbeitskräftemangel zu beheben, die Qualität der Beschäftigung zu verbessern und die Produktivität zu steigern. Kompetenzstrategien sollten daher nicht nur Risiken mindern, sondern Unternehmen und Arbeitnehmer aktiv in die Lage versetzen, KI für neue Aufgaben, die Umgestaltung von Arbeitsplätzen und die Wettbewerbsfähigkeit zu nutzen.

3.3.6.

Der EWSA unterstreicht die tiefgreifenden Auswirkungen von KI auf die Beschäftigung, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsorganisation. Der zunehmende Einsatz von algorithmischem Management und automatisierter Entscheidungsfindung wirft erhebliche Bedenken in Bezug auf Arbeitnehmerrechte, Transparenz und faire Behandlung auf. Der EWSA fordert einen EU-Rahmen, um Transparenz und Rechenschaftspflicht beim algorithmischen Management zu gewährleisten, die Arbeitnehmerrechte zu schützen und wirksame Mechanismen für den sozialen Dialog und Rechtsbehelfe vorzusehen. Er fordert nachdrücklich, der Arbeitsplatzqualität, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, dem Datenschutz und dem lebenslangen Lernen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, um neue Ungleichheiten zu verhindern und gleichzeitig die Flexibilität auf Unternehmensebene und den sozialen Dialog zu wahren, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer KI-Instrumente an die sektorspezifischen und organisatorischen Gegebenheiten anpassen können.

3.3.7.

Die freien Berufe sollten angesichts ihrer spezifischen regulatorischen und ethischen Rahmenbedingungen in der Strategie als eigene Kategorie behandelt werden. Maßgeschneiderte KI-Maßnahmen sind erforderlich, um eine verantwortungsvolle Umsetzung sicherzustellen, das öffentliche Interesse zu wahren und das Vertrauen in freiberufliche Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

3.3.8.

Die Strategie sollte dem Bedarf an zuverlässigen, zugänglichen und inklusiven sektorspezifischen Informationsquellen Rechnung tragen. Studien in einigen Mitgliedstaaten zeigen, dass viele Menschen derzeit auf allgemeine öffentliche Portale zurückgreifen, ohne einen strukturierten oder standardisierten Lernansatz.

3.4.   Einrichtung eines einheitlichen Governance-Mechanismus

3.4.1.

Der EWSA unterstützt die Einrichtung der KI-Anwendungsallianz als Koordinierungsforum sowie die Schaffung einer KI-Beobachtungsstelle unter Beteiligung mehrerer Interessenträger.

3.4.2.

Der EWSA begrüßt die Einrichtung des KI-Büros, der KI-Beobachtungsstelle, des KI-Gremiums und der KI-Anwendungsallianz als Schlüsselelemente der KI-Governance der EU. Er betont die Notwendigkeit einer formellen und sinnvollen Einbeziehung der Sozialpartner, der Zivilgesellschaft und aller einschlägigen Interessenträger in die Gestaltung und Verwaltung dieser Gremien. Es gilt sicherzustellen, dass die Maßnahmen den Interessen und Anliegen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, KMU und der breiten Öffentlichkeit Rechnung tragen und wirksame Rückmeldungen ermöglichen. Die Mitwirkung der Interessenträger sollte strukturiert, ergebnisorientiert und zeiteffizient sein. Rasche Entscheidungsfindung und Umsetzung sollten gefördert und von neuen Verwaltungsebenen sollte abgesehen werden.

3.4.3.

Es muss sichergestellt werden, dass die rechtlichen Anforderungen für KMU und Start-up-Unternehmen klar und verhältnismäßig sind. Gleichzeitig sollte in der Strategie der Frage nachgegangen werden, wie die Rahmenbedingungen für den Datenaustausch, die Interoperabilität und den Schutz des geistigen Eigentums gestärkt werden können, um Innovationen zu ermöglichen und dabei auch die Interessen von Unternehmen und Einzelpersonen gleichermaßen zu berücksichtigen. Der EWSA fordert klare, harmonisierte Vorschriften zum Urheberrecht und zur Patentierbarkeit von KI-generierten Outputs sowie Mechanismen zum Schutz von europäischen KI-Innovationen vor unlauterem Wettbewerb und Diebstahl geistigen Eigentums bei gleichzeitiger Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs aller zu hochwertigen Datensätzen für das Training von KI-Modellen und Cloud-Computing-Infrastrukturen.

3.4.4.

Der EWSA unterstützt die strategische Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Stärkung des KI-Ökosystems und der industriellen Basis Europas. Die Rahmen für die Vergabe öffentlicher Aufträge sollten Innovation, Resilienz und Sicherheit fördern und gleichzeitig transparent, wettbewerbsfähig und technologieneutral bleiben.

3.4.5.

Die Strategie „KI anwenden“ sollte die Anwendung ethischer Grundsätze bei der Entwicklung und Einführung von KI, einschließlich sektorspezifischer Verhaltenskodizes, weiter fördern, die Einrichtung unabhängiger Ethikgremien oder Beratungsgruppen auf sektoraler und regionaler Ebene unterstützen und sicherstellen, dass ethische Erwägungen in Vermarktungs-, Beschaffungs- und Investitionsentscheidungen einbezogen werden.

Brüssel, den 21. Januar 2026

Der Präsident

des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Séamus BOLAND


ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/1960/oj

ISSN 1977-088X (electronic edition)


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