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Document 52013DC0683
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT on the implementation of Council Directive 91/676/EEC concerning the protection of waters against pollution caused by nitrates from agricultural sources based on Member State reports for the period 2008–2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008–2011
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008–2011
/* COM/2013/0683 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008–2011 /* COM/2013/0683 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG
des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus
landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten
für den Zeitraum 2008–2011
1. EINLEITUNG Ziel der Richtlinie 91/676/EWG des Rates (Nitratrichtlinie)
ist es, die durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verursachte
Gewässerverunreinigung zu reduzieren und eine solche Verunreinigung durch eine
Reihe von Schritten der Mitgliedstaaten zu verhindern: ·
Überwachung des Wassers in allen Gewässerarten (im Hinblick
auf Nitratkonzentration und trophischen Zustand); ·
Bestimmung der verunreinigten oder von
Verunreinigung bedrohten Gewässer anhand der in Anhang I der Richtlinie
festgelegten Kriterien; ·
Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete, also der
Gebiete, die in bestimmte Gewässer entwässern und zur Verunreinigung beitragen;
·
Aufstellen von Regeln der guten fachlichen Praxis in
der Landwirtschaft auf freiwilliger Basis im gesamten Hoheitsgebiet des
betreffenden Mitgliedstaats; ·
Aufstellen von Aktionsprogrammen mit einem
Maßnahmenpaket zur Vorbeugung und Verringerung der Gewässerverunreinigung durch
Nitrate, die in ausgewiesenen nitratgefährdeten Gebieten oder im gesamten
Hoheitsgebiet auf obligatorischer Basis durchgeführt werden müssen; ·
Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung der
Ausweisung der nitratgefährdeten Gebiete und der Aktionsprogramme mindestens
alle vier Jahre; ·
Vorlage eines Fortschrittsberichts für die
Kommission zur Umsetzung der Richtlinie für jeden Vierjahreszeitraum. Die von den Mitgliedstaaten nach Artikel 10 der
Nitratrichtlinie vorgelegten Berichte sollten insbesondere Informationen zu den
Regeln der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft, den ausgewiesenen
nitratgefährdeten Gebieten, den Ergebnissen der Wasserüberwachung und eine
Zusammenfassung der maßgeblichen Aspekte der für die nitratgefährdeten Gebiete
aufgestellten Aktionsprogramme enthalten. Auf der Grundlage dieser Berichte erfüllt der
vorliegende Bericht die Verpflichtungen der Kommission gemäß Artikel 11. Der
Bericht stützt sich insbesondere auf die Angaben der Mitgliedstaaten zum
Zeitraum 2008–2011 und wird ergänzt durch das Arbeitspapier (SEC(2013)xxx)
der Kommissionsdienststellen mit Karten und Tabellen zur Nährstoffbelastung
aus landwirtschaftlichen Quellen, zur Wasserqualität und zu den
ausgewiesenen nitratgefährdeten Gebieten, sowohl auf EU-Ebene als auch
aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten. Dies ist das zweite Mal, dass alle 27 Mitgliedstaaten
einen Bericht vorgelegt haben. Jetzt ist für alle Mitgliedstaaten ein Vergleich
mit dem vorangegangenen Berichtszeitraum möglich. Die Berichte wurden 2012 und
ergänzende Angaben Anfang 2013 übermittelt. 2. ENTWICKLUNG DER BELASTUNG
DURCH DIE LANDWIRTSCHAFT Viehbestand Der Viehbestand zählt zu den Hauptverursachern der
Umweltbelastung. Große Viehbestände, die sich an einem Ort oder in einer Region
konzentrieren, stellen eine große Gefahr für die Umwelt dar, weil ein Ungleichgewicht
zwischen der Gülleerzeugung und der verfügbaren Fläche bzw. dem Bedarf der
angebauten Kulturen besteht. Dieses Ungleichgewicht verursacht einen
Nährstoffüberschuss, der früher oder später in das Wasser (Nitrate und
Phosphate) und in die Luft (Ammoniak und Stickstoffoxide) entweicht, wenn er
nicht aus dem betreffenden Gebiet entfernt wird. Da nicht alle Mitgliedstaaten umfassende Daten zu
ihren Viehbeständen vorgelegt haben[1],
wird nachstehend die amtliche Statistik von Eurostat wiedergegeben. Bei Rindern[2]
zeigt der Vergleich der Berichtszeiträume 2004–2007 und 2008–2011 einen
geringen Rückgang in der EU-27 (-2 %)[3].
Die größte relative Abnahme war in Rumänien (-20 %), Malta (-17 %),
Bulgarien (-13 %) und der Slowakei (-9 %) zu verzeichnen, wogegen
insbesondere in den Niederlanden (+6 %), Polen (+4 %) und Frankreich
(+4 %) ein Anstieg zu beobachten war. In der EU-27 nahm der Milchviehbestand zwischen dem
Zeitraum 2004–2007 und 2008–2011 um 5 % ab[4].
Der größte relative Rückgang war in Rumänien (-18 %), der Slowakei (‑15 %),
Spanien (-14 %), Bulgarien und Portugal (-13 %), Estland, Malta und
Griechenland (-12 %), Ungarn und Litauen (-11 %) festzustellen, wogegen
der Bestand in Luxemburg (+8 %), den Niederlanden (+4 %) und Dänemark
(+3 %) anstieg. Der Schweinebestand ging in der EU-27 zwischen den
Berichtszeiträumen 2004–2007 und 2008–2011 um 5 % zurück[5]. Der größte relative Rückgang
war in der Slowakei (-36 %), der Tschechischen Republik (-33 %), Slowenien
(-28 %), Bulgarien (-26 %), Polen (-22 %), Ungarn (-19 %),
Malta (-18 %), Litauen (-16 %), und Rumänien (-14 %) zu
verzeichnen. Ein Zuwachs wurde in Griechenland (+10 %), den Niederlanden
(+7 %), Luxemburg (+6 %) und Estland (+3 %) festgestellt. Bei Geflügel liegen nur Eurostat-Daten für die
Jahre 2003, 2005, 2007 und 2010[6]
vor, und diese weisen trotz starker Unterschiede zwischen den Mitgliedstaten
keine Veränderungen beim Durchschnitt für die EU-27 auf. Ein erheblicher
Anstieg ist in Lettland (+28 %), Slowenien (+22 %), Österreich (+19 %)
und den Niederlanden (+13 %) festzustellen; in Zypern (-21 %),
Bulgarien (-16 %), Estland (-17%), Finnland (-11 %) und Irland (-10 %)
sind die Zahlen dagegen zurückgegangen. Es wurden auch starke Unterschiede beim
Schafbestand festgestellt[7],
dabei stieg zwischen den beiden Berichtszeiträumen die Zahl der Tiere in Litauen
(+67 %) stark an und ging in Portugal (-30 %), den Niederlanden (-28 %)
und Polen (-26 %) relativ stark zurück. Laut Angaben der Mitgliedstaaten ist der Einsatz
stickstoffhaltiger Düngemittel zwischen den beiden Berichtszeiträumen in der
Tschechischen Republik, Litauen, Portugal, der Slowakei, Spanien und Nordirland
um mehr als 10 % zurückgegangen und in Zypern, Ungarn und Schweden um mehr
als 10 % gestiegen. Da nicht alle Mitgliedstaaten ihre Daten zum Einsatz
dieser Düngemittel übermittelt haben, können keine Gesamtzahlen für die EU-27 berechnet
werden. Einsatz mineralischer Düngemittel Laut den Angaben von Eurostat und Fertilizers
Europe[8]
ging der Einsatz stickstoffhaltiger mineralischer Düngemittel in der EU-27 in
den Jahren 2008–2010 gegenüber dem Zeitraum 2006–2007 um 6 % zurück[9]. Seit 2010 ist der Einsatz
stickstoffhaltiger Düngemittel unverändert geblieben[10]. Der jährliche Verbrauch
dieser Düngemittel in der EU beläuft sich derzeit auf etwa 11 Mio. Tonnen und
liegt damit beinahe 30 % unter dem Spitzenwert, der vor 25 Jahren
ermittelt wurde. Der Einsatz von phosphor- und von kaliumhaltigem Dünger lag 2010
bei etwa 2,5 Mio. Tonnen, ein Rückgang von beinahe 70 % gegenüber
den Höchstwerten am Ende der 1980er Jahre[11].
Stickstoffbilanz und Stickstoffeintrag in die
Umwelt In Bezug auf die Stickstoffbilanz sind zwischen
den Mitgliedstaaten große Unterschiede festzustellen. Dies gilt auch für die
Phosphorbilanz[12].
Nicht alle Mitgliedstaaten haben Angaben zur
Freisetzung von Stickstoff in die Umwelt übermittelt[13]. Nach den vorliegenden Daten
wurde jedoch ein Rückgang bei der Freisetzung beobachtet. Die Landwirtschaft
bleibt wie in den vorangegangenen Berichtszeiträumen die wichtigste Quelle für
die Stickstofffreisetzung in die Umwelt. Der Anteil aus Gülle, mineralischen
Düngemitteln und anderen Schadstoffquellen weist zwischen und innerhalb der
Mitgliedstaaten Unterschiede auf und hängt von vielen Faktoren ab, so z. B.
auch von der Bevölkerungsdichte, insbesondere in einigen Küstengebieten. 3. WASSERÜBERWACHUNG UND
–QUALITÄT SOWIE FESTGESTELLTE ENTWICKLUNGEN Überwachungsnetze Grundwasser Die Gesamtzahl der gemeldeten Grundwasser-Messstationen
ist in der EU-27 im Berichtszeitraum 2008-2011 gegenüber dem Zeitraum 2004-2007
um etwa 10 % auf 33 493 Standorte gestiegen. Die durchschnittliche Dichte
des Netzes in der EU beträgt 8 Messstationen je 1000 km2 Landfläche[14]. Die größte Dichte findet sich
in Malta und in Belgien mit fast 130 bzw. 100 Stationen je 1000 km2 Landfläche.
Die niedrigste Dichte findet sich hingegen in Finnland und in Deutschland mit
weniger als einer Messstation je 1000 km2. Im EU-Durchschnitt werden fast dreimal jährlich
Proben entnommen, nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt liegt die Häufigkeit
zwischen einem Mal pro Jahr in Lettland, Litauen und Dänemark bis zu fünfmal
pro Jahr im Vereinigten Königreich und in Belgien[15]. Oberflächenwasser Die Gesamtzahl der gemeldeten Süßwasser-Messstationen
stieg in der EU-27 im Zeitraum 2008-2011 gegenüber 2004-2007 um etwa 9 % auf 29 018
Standorte an. Die Dichte beläuft sich in der EU auf durchschnittlich 6,9 Standorte
je 1000 km2 Landfläche. Die höchste Dichte wurde im Vereinigten
Königreich und in Belgien verzeichnet. Die niedrigste Dichte findet sich hingegen
in Deutschland, Finnland und Griechenland[16].
In Bezug auf Salzwasser hat sich die Zahl der Messstationen
in der EU-27 zwischen den Berichtszeiträumen von 2577 auf insgesamt 3210 erhöht[17]. Die Häufigkeit der Probenahmen von
Oberflächengewässern (alle Gewässerkörper) reicht von dreimal pro Jahr (in
Malta und Griechenland) bis zu fast 60mal pro Jahr (in Dänemark)[18]. Wasserqualität Grundwasser Im Zeitraum 2008–2011 lag der an den
Grundwasserstationen in der EU-27 gemessene Nitratgehalt an 14,4 % der
Standorte bei über 50 mg/l und an 5,9 % der Standorte bei 40-50 mg/l[19]. Dies ist eine leichte
Verbesserung gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum, in dem an 15 % der
Standorte mehr als 50 mg/l und an 6 % der Standorte zwischen 40 und 50 mg/l
gemessen wurden. Die niedrigsten Nitratkonzentrationen wurden in Finnland, Irland,
Lettland, Litauen und Schweden gemessen. Die höchsten Nitratkonzentrationen
wurden hingegen in Deutschland und Malta festgestellt. Die beste Wasserqualität
in den unterschiedlichen Arten von Grundwasserkörpern wurde in abgeschlossenen
Grundwasserkörpern ermittelt, wo beinahe 85 % aller Standorte eine
Nitratbelastung von weniger als 25 mg/l aufwiesen[20]. Der Anteil der Standorte mit
mehr als 50 mg Nitrat/l war in phreatischem Grundwasser in einer Tiefe von 5–15
m höher als in tiefer gelegenen phreatischen Grundwasserkörpern, die
Unterschiede waren jedoch nur gering. Schaubild A. Häufigkeit
der Grundwasserarten (Jahresdurchschnitt der Nitratkonzentrationen)[21],[22]; Ergebnisse aller
Grundwasser-Messstationen in unterschiedlichen Tiefen. Oberflächensüßwasser Ausgehend von den Durchschnittswerten aller
gemeldeten Messstationen in der EU‑27 lag der Nitratgehalt an 62,5 % der
Standorte unter 10 mg/l, an 2,4 % der Standorte zwischen 40 und 50 mg/l und an
2,4 % der Standorte über 50 mg/l[23].
Dies ist auch eine Verbesserung gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum, in
dem an 3 % der Standorte mehr als 50 mg/l und an 2,9 % der Standorte
zwischen 40 und 50 mg/l gemessen wurden. Im Winter lagen die
Durchschnittswerte an 2,9 % der Standorte über 25 mg/l und an 2,4 % der
Standorte über 50 mg/l. Der niedrigste Jahresdurchschnitt der
Nitratkonzentration im Oberflächensüßwasser wurde in Finnland und Schweden,
gefolgt von Litauen, Portugal und den Niederlanden gemessen, der höchste in
Malta, dem Vereinigten Königreich und Belgien, wo an zahlreichen Standorten
mehr als 40 mg/l gemessen wurden. Schaubild B. Häufigkeit
der durchschnittlichen Nitratkonzentrationen in Oberflächensüßwasserarten
(Jahresdurchschnitt der Nitratkonzentrationen). Bei der Bewertung des trophischen Zustands ergaben
sich große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, sowohl hinsichtlich der
verwendeten Parameter als auch der Verfahren zur Festlegung der einzelnen
Stufen[24].
Außerdem haben einige Mitgliedstaaten keine oder nur unvollständige Daten zur
Eutrophierung der Flüsse (Deutschland, Dänemark, Frankreich, Zypern, Malta,
Rumänien und Vereinigtes Königreich) und Seen (Zypern, Tschechische Republik,
Frankreich, Luxemburg, Malta, und Vereinigtes Königreich) übermittelt An 16,3 % und 6,3 % aller Messstationen an
Flüssen in der EU-27 wurde ein eutrophischer bzw. hypertrophischer Zustand und
an 35,4 % und 20,6 % der Messstationen ein oligotrophischer bzw. ultraoligotrophischer
Zustand ermittelt. Der höchste Prozentsatz ultraoligotrophischer Standorte an
Flüssen befand sich in Spanien, gefolgt von Bulgarien und Slowenien, der
höchste Prozentsatz hypertrophischer Stationen in Belgien und den Niederlanden,
gefolgt von der Tschechischen Republik und Finnland. Eine starke Eutrophierung
wurde auch in Litauen und Luxemburg festgestellt[25]. Von allen gemeldeten Messstationen an Seen in der
EU-27 waren 24,1 % und 12,7 % eutrophisch bzw. hypertrophisch und 36,6 %
und 2,4% oligotrophisch bzw. ultra-oligotrophisch. Der höchste Prozentsatz an
ultra-oligotrophischen Seenstandorten befand sich in Lettland, gefolgt von
Spanien, der höchste Prozentsatz an eutrophischen oder hypertrophischen
Standorten in den Niederlanden, gefolgt von Dänemark, der Slowakei, Polen,
Bulgarien und Belgien[26].
Generell weisen Flüsse einen besseren trophischen Zustand auf als Seen[27]. Salzwasser In Salzwasser[28]
sind die Nitratkonzentrationen niedriger als in Süßwasser[29]: Im Jahresdurchschnitt liegt
der Nitratgehalt an 1,4 % der Standorte über dem Wert von 25 mg/l; an 72,5 %
der Standorte liegt er unter 2 mg/l. Ähnliche Zahlen ergaben sich für den
Durchschnitt in den Wintermonaten und bei den Höchstwerten. Eine Bewertung des trophischen Zustands für die
EU-27 insgesamt ist nicht möglich, weil von zahlreichen Mitgliedstaaten keine
Daten vorliegen[30]
und sehr unterschiedliche Messverfahren eingesetzt werden. So haben Zypern,
Rumänien, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Irland, Portugal und Schweden
keine Daten übermittelt. Was das Vereinigte Königreich anbelangt, hat nur
Nordirland digitale Daten gemeldet. Was Belgien betrifft, so hat nur Flandern
Daten bereitgestellt. Aus den vorhandenen Daten geht Folgendes hervor: Belgien
hat für alle Salzwasserstandorte einen hypertrophischen Zustand gemeldet,
wogegen Bulgarien, Lettland, Litauen und die Niederlande für alle
Salzwasserstandorte einen eutrophischen Zustand übermittelt haben. Trends bei der Wasserqualität Grundwasser Beim Vergleich der Ergebnisse der
Gewässerüberwachung für den Zeitraum 2008–2011 mit denen des Zeitraums 2004–2007
ergibt sich für die EU-27 insgesamt und in vielen Mitgliedstaaten an den meisten
Standorten ein stabiler Zustand (42,7 % in der EU), wogegen der Anteil der
Standorte, an denen die Entwicklung rückläufig war, beinahe dem Anteil entsprach,
an denen ein Anstieg zu beobachten war (30,7 % bzw. 26,6 %), ein
Zustand, der mit den vorherigen Berichtszeiträumen vergleichbar ist[31]. Der höchste Prozentsatz der
Standorte mit rückläufiger Tendenz wurde in Irland ermittelt, am stabilsten war
die Lage in Lettland und den stärksten Anstieg hat Estland gemeldet. Oberflächensüßwasser An 42,1 % aller Süßwassermessstationen in der EU-27
wurde ein rückläufiger Trend bei den Nitratkonzentrationen im
Jahresdurchschnitt beobachtet, dabei zeigte sich an 12,1 % der Standorte
ein starker Rückgang[32].
An 38,7 % der Messstationen wurden stabile Konzentrationen und an 19,1 %
der Standorte eine Zunahme[33]
festgestellt. Die Qualität des Oberflächensüßwassers in der EU-27 hat sich im jetzigen
Berichtszeitraum verbessert. Der Anteil der Standorte, an denen der
Nitratgehalt mehr als 25 mg/l bzw. 50 mg mg/l betrug, ist gegenüber dem Zeitraum
2004–2007 zurückgegangen. Die Trends beim trophischen Zustand der
Oberflächengewässer lassen sich nicht feststellen, weil hierzu für die meisten
Gewässer keine Daten vorliegen. 4. AUSWEISUNG NITRATGEFÄHRDETER
GEBIETE Die Mitgliedstaaten müssen alle Flächen in ihrem
Hoheitsgebiet, die in verunreinigte Gewässer bzw. in Gewässer entwässern, bei
denen ohne entsprechende Gegenmaßnahme die Gefahr einer Verunreinigung besteht,
als nitratgefährdete Gebiete ausweisen. Sie müssen das Verzeichnis der
ausgewiesenen gefährdeten Gebiete anhand der Ergebnisse der Gewässerüberwachung
mindestens alle vier Jahre überprüfen und gegebenenfalls ändern. Anstelle der
Ausweisung bestimmter Gebiete können die Mitgliedstaaten auch ein
Aktionsprogramm im gesamten Gebiet durchführen. Diese Vorgehensweise haben Österreich,
Dänemark, Finnland, Deutschland, Irland, Litauen, Luxemburg, Malta, die
Niederlande, Slowenien sowie die Regionen Flandern und Nordirland gewählt und
hierdurch einen besseren Schutz aller Gewässer und nicht nur derer, die den
Kriterien von Anhang I der Richtlinie entsprechen, sichergestellt. Einschließlich der Fläche der Mitgliedstaaten, die
Maßnahmen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet durchführen, wurden in der EU im Jahr
2012 auf einer Fläche von insgesamt 1 952 086,5 km2 Aktionsprogramme
durchgeführt, was etwa 46,7 % der gesamten Landfläche in der EU entspricht. Gegenüber 2008 hat die Gesamtfläche der in der EU
ausgewiesenen gefährdeten Gebiete zugenommen, insbesondere in Rumänien, der
belgischen Region Wallonien, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich[34]. 5. AKTIONSPROGRAMME Die Mitgliedstaaten müssen ein oder mehrere
Aktionsprogramme für die ausgewiesenen gefährdeten Gebiete bzw. für ihr gesamtes
Hoheitsgebiet erstellen. Die Aktionsprogramme umfassen mindestens die
Maßnahmen, die in den Anhängen II und III der Richtlinie genannt sind, welche
u. a. die Zeiträume betreffen, in denen die Ausbringung von mineralischem oder
organischem Dünger verboten ist, die Mindestlagerkapazität von Dung sowie Einschränkungen
für das Ausbringen von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen, in der
Nähe von Gewässern und auf geneigten Flächen. Die folgenden 23 Mitgliedstaaten haben im Zeitraum
2008-2011 ein neues oder überarbeitetes Aktionsprogramm angenommen: Österreich,
Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Estland, Frankreich, Ungarn,
Irland, Litauen, Luxemburg, Lettland, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowenien, die Slowakei, das Vereinigte Königreich sowie
einige Regionen in Italien und in Spanien. In den geänderten Programmen wurden
in vielen Fällen die Zeiträume für das Ausbringen von Gülle und Düngemitteln –
und dementsprechend die Vorschriften für die Mindestlagerkapazität von Dung – strenger
gefasst. Dasselbe gilt für das Ausbringen von Dung und Düngemitteln unter
ungünstigen Klimabedingungen, auf geneigten Flächen und in der Nähe von
Oberflächengewässern. Zu der Wirksamkeit der Aktionsprogramme bei der
Vermeidung und Verringerung der Gewässerverunreinigung durch Nitrate haben die
Mitgliedstaaten sehr wenige Informationen übermittelt, was Anlass zur Sorge
gibt. Die Auswirkungen der Aktionsprogramme auf die Wasserqualität sollten von
den Mitgliedstaaten auch im zeitlichen Verlauf bewertet werden, damit sachgerechte
Entscheidungen zur Erreichung der Ziele sowohl der Nitratrichtlinie als auch
anderer Rechtsvorschriften zum Gewässerschutz getroffen werden können. Generell
ist festzustellen, dass in einigen Mitgliedstaaten die Umsetzung der
Aktionsprogramme zu einer Verbesserung der Wasserqualität geführt hat. Bei
Mitgliedstaaten mit unlängst überarbeiteten Aktionsprogrammen wird die volle
Wirkung der neuen Maßnahmen erst in Zukunft deutlich werden. In anderen
Mitgliedstaaten können verschiedene Gründe eine Verbesserung verhindern, so
etwa die Unzulänglichkeit bestimmter Maßnahmen der Aktionsprogramme oder die
Anwendung der Aktionsprogramme in kleinen oder aufgesplitterten Gebieten (etwa
in Polen, in Frankreich oder in Italien) oder wegen der zahlreichen Ausnahmen
von den allgemeinen Regeln (etwa bei den Ausnahmen von den Sperrfristen in den
Niederlanden, Deutschland oder Luxemburg). Die allgemeine Begrenzung der Ausbringung von
Dünger ist eine der schwierigsten Maßnahmen, die EU-weit anzuwenden sind. Einige
Mitgliedstaaten haben beschlossen, für alle Kulturen Grenzwerte für die
Gesamtstickstoffbelastung festzusetzen (in Irland, den Niederlanden, Nordirland
sowie in der belgischen Provinz Flandern gelten auch Grenzwerte für Phosphor),
was eine einfache und klare Möglichkeit darstellt, die Landwirte über ihre
Pflichten zu informieren und die Kontrollen zu vereinfachen. In anderen Ländern
gelten kompliziertere Regelungen, die weniger klar sind und daher die Gewässer
weniger wirksam schützen dürften. Die Lagerkapazität für Dung ist ein weiterer
wichtiger Punkt, der genauer geprüft werden muss. Sie stellt für die Landwirte
eine hohe finanzielle Belastung dar, obwohl diese durch den geringeren Einsatz
mineralischer Düngemittel ausgeglichen wird (wodurch auch weniger Treibhausgasemissionen
entstehen), weil der Stickstoff in Dung effizienter ist, und sich die
Arbeitsbedingungen für die Landwirte verbessern. In diesem Bereich müssen die
Maßnahmen verstärkt werden, etwa durch Einholen von mehr Informationen über die
derzeit verfügbare Lagerkapazität in den landwirtschaftlichen Betrieben. Für die Kontrolle der Aktionsprogramme sind die
Mitgliedstaaten zuständig, und die Anwendung der Cross Compliance mit der
Gemeinsamen Agrarpolitik ist ein wichtiger Faktor bei der Sicherstellung der Einhaltung
durch die Landwirte. Zu erwähnen ist u. a., dass die Niederlande und Flandern
strenge Regelungen zur Kontrolle der Verbringung von Dung entwickelt haben, bei
denen GPS-Überwachungssysteme zum Einsatz kommen. 6. ABWEICHUNG VON DER
OBERGRENZE VON 170 KG STICKSTOFF/HA/JAHR Die Nitratrichtlinie bietet die Möglichkeit, von
der Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Jahr aus Dung abzuweichen, sofern die
objektiven in Anhang III der Richtlinie festgelegten Kriterien erfüllt sind und
die zusätzlichen Mengen die Erreichung der Ziele der Richtlinie nicht infrage
stellen. Ausnahmen werden durch Kommissionsbeschluss nach
Stellungnahme des Nitratausschusses genehmigt, der die Kommission bei der
Umsetzung der Richtlinie unterstützt. Ende 2012 waren in sieben Mitgliedstaaten
im ganzen Gebiet (Dänemark, Deutschland, Irland, den Niederlanden und dem
Vereinigten Königreich) oder in einzelnen Regionen (Flandern in Belgien,
Lombardei, Piemont, Venetien und Emilia Romagna in Italien)[35] Ausnahmeregelungen in Kraft.
Die den Landwirten, für die die Ausnahmen gelten, vorgegebenen
Betriebsführungsvorschriften müssen strenger sein als die der Aktionsprogramme
und umfassen zusätzliche Verpflichtungen für die Nährstoffplanung sowie weitere
Auflagen für die Landbewirtschaftung. Die Kommission wird weiterhin geeignete
Maßnahmen treffen, damit die Qualität dieser Programme insbesondere im Kontext
der Einräumung einer neuen oder der Verlängerung einer bestehenden Abweichung
und unter Berücksichtigung der Trends bei der Wasserqualität sichergestellt
wird 7. PROGNOSEN ZUR WASSERQUALITÄT
Die von den Mitgliedstaaten angewandten Methoden
zur Bewertung der Entwicklung der Wasserqualität beruhen zumeist auf
Trendanalysen und/oder Computersimulationen, teilweise in Verbindung mit
Analysen zu Entwicklungen bei den landwirtschaftlichen Verfahren. Nicht alle
Mitgliedstaaten haben diese Information übermittelt. Aus den Ergebnissen der vorliegenden Analysen geht
hervor, dass die meisten Mitgliedstaaten wegen der Auswirkungen der
Veränderungen bei den landwirtschaftlichen Verfahren infolge der Umsetzung der
Richtlinie und mehrerer Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen des Programms zur
Entwicklung des ländlichen Raums und der Anwendung der Cross Compliance einer
weitere Senkung der Nitratkonzentration in ihrem Oberflächen- und Grundwasser
vorhersagen. Diese Vorhersagen sind aber mit großen Unsicherheiten behaftet,
die mit den starken Schwankungen beim Klima und bei den Bodenbedingungen und
ihren Auswirkungen auf die Wasser- und insbesondere die Grundwasserqualität zusammenhängen. 8. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN
Im Juni 2013 waren zehn
Vertragsverletzungsverfahren gegen acht Mitgliedstaaten anhängig (gegen Frankreich
wegen der Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete, gegen Frankreich wegen des
Aktionsprogramms, gegen Luxemburg wegen des Aktionsprogramms, gegen
Griechenland wegen der Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete, gegen Griechenland
wegen des Aktionsprogramms, gegen Polen wegen der Ausweisung nitratgefährdeter
Gebiete und des Aktionsprogramms, gegen die Slowakei wegen der Überwachung, der
Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete und des Aktionsprogramms, gegen Bulgarien
wegen des Aktionsprogramms, gegen Italien wegen des Aktionsprogramms und gegen
Lettland wegen des Aktionsprogramms). Außerdem wurden sieben Pilotanfragen[36] an sieben Mitgliedstaaten
gerichtet (an Belgien – Wallonien wegen der Ausweisung nitratgefährdeter
Gebiete, des Aktionsprogramms und der Kontrollen; an Bulgarien wegen der
Überwachung und der Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete; an Schweden wegen der
Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete sowie an Estland, Malta, die Tschechische
Republik und Zypern wegen der Aktionsprogramme) mit dem Ziel, Fragen zu einigen
Aspekten ihrer Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Nitratrichtlinie zu klären. Die Verfahren bezüglich der Ausweisung
nitratgefährdeter Gebiete hängen oft mit der unvollständigen Bestimmung
eutrophischer Gewässer und/oder der Ausweisung der Gebiete, die in diese
Gewässer auswässern, zusammen. Dies gilt insbesondere für Meeresgewässer. Die Verfahren bezüglich der Aktionsprogramme
betreffen zumeist die nicht ausreichende Dauer der Sperrzeiten für die Ausbringung
von Düngemitteln und Dung, unzureichende Anforderungen an die Lagerkapazität
für Dung, unzureichende und/oder unklare Vorschriften zur Begrenzung der
Düngung insgesamt, unzureichende Vorschriften zur Verhinderung der
Gewässerverunreinigung durch Vorschriften für die Düngemittelausbringung auf
stark geneigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden oder in der Nähe von
Wasserläufen. 9. SCHLUSSFOLGERUNGEN UND
ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN Die Belastung durch die Landwirtschaft hat sich im
Zeitraum 2008–2011 gegenüber dem Zeitraum 2004–2007 in Bezug auf den
Rinder-, Schweine- und Schafbestand – wenn auch nicht einheitlich – verringert
und ist beim Geflügelbestand stabil geblieben. Gleichzeitig ist der Verbrauch
von chemischen Düngemitteln zurückgegangen, womit sich der langfristige Trend
fortgesetzt hat. Die Überwachung der Wasserqualität hat sich
verbessert, wobei die Gesamtzahl der Messstationen für Grund- und
Oberflächenwasser gestiegen ist. An 14,4 % aller gemeldeten Grundwasser-Messstationen
wurde der Wert von 50 mg Stickstoff/l überschritten und an 5,9 % der
Standorte lag der Wert zwischen 40 und 50 mg/l, was eine leichte Verbesserung
gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum bedeutet, aber gleichzeitig die
Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Verringerung und Vermeidung der
Gewässerbelastung deutlich macht. Die Lage in der EU ist uneinheitlich, aber in
einigen Mitgliedstaaten zeigen die Aktionsprogramme schon gute Ergebnisse. Die Qualität von Oberflächensüßwasser hat sich
hinsichtlich der Nitratkonzentration verbessert. Der Prozentsatz der Standorte,
an denen mehr als 25 mg/l oder 50 mg/l gemessen wurden, ist gegenüber dem
vorangegangenen Zeitraum zurückgegangen. Hieraus lassen sich jedoch keine
Schlussfolgerungen in Bezug auf die Entwicklung des trophischen Zustands
ziehen, weil i) die Mitgliedstaaten unterschiedliche Bewertungsverfahren
anwenden und ii) insbesondere für Salzwasserkörper nicht genügend Daten
vorliegen. In vielen Teilen Europas sind jedoch Übergangs-, Küsten- und
Meeresgewässer weiterhin eutrophisch (die Ostsee und ihre Küste, das Schwarze
Meer, Teile der Nordsee und der Mittelmeerküste). Obwohl dies auch mit anderen
Belastungen (etwa durch den Menschen, insbesondere in Fremdenverkehrsgebieten
an der Küste) zusammenhängt, sind weitere Maßnahmen zur Ausweitung der
Ausweisung nitratgefährdeter Gebiete und zur Intensivierung der
Aktionsprogramme erforderlich. Die allgemeine Qualität der Aktionsprogramme hat
sich erhöht, wobei die Maßnahmen strenger gefasst, die Düngungsverfahren
verbessert und die Durchsetzbarkeit verstärkt wurden. Ebenfalls verbessert hat
sich die Kenntnis der Verpflichtungen aus der Richtlinie. Viele Probleme
bestehen aber fort, insbesondere im Zusammenhang mit der Begrenzung der
Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftliche Flächen und den Maßnahmen
zur Kapazität und zum Bau von Lagerbehältern für Dung. Andere Faktoren, so wie
der zunehmende Anbau von Energiepflanzen in der letzten Zeit und die Entwicklung
der Biogasindustrie (insbesondere in Deutschland), verursachen neue
Herausforderungen, denen die Aktionsprogramme in angemessener Weise Rechnung
tragen müssen. Da zudem der Milchertrag in einigen Mitgliedstaaten ansteigt,
müssen die Koeffizienten für die Dungerzeugung je Milchkuh angepasst werden. Als
positiv zu verzeichnen ist die Tatsache, dass einige Fütterungssysteme für
Nichtwiederkäuer hinsichtlich des Eiweiß- und des Phosphatgehalts verbessert
wurden, wodurch sich die Nährstoffbelastung weiter reduzieren dürfte. In den Aktionsprogrammen wurden die Belastungen
durch den Gartenbau nicht ausreichend berücksichtigt, aber in den
Mitgliedstaaten und in der Forschung wird daran gearbeitet, die Kenntnis und
die Verfahren in diesem Bereich zu verbessern. Da der Gartenbau in einigen
Gebieten wegen des Intensivanbaus und der Merkmale der Pflanzen erhebliche
Gefahren für das Wasser mit sich bringt, müssen spezielle Maßnahmen getroffen
werden. Ein ständiges Problem ist die Tatsache, dass trotz
der allgemeinen Verbesserung der landwirtschaftlichen Verfahren und der
Wasserqualität weiterhin bestimmte „Brennpunkte“ bestehen, wo sich noch keine
Verbesserungen zeigen und die in Zukunft insbesondere in Bezug auf die
Maßnahmen der Aktionsprogramme, stärker beachtet werden müssen. Einige dieser
Brennpunkte hängen mit der intensiven Tierhaltung oder dem intensiven Gartenbau
zusammen, während andere auf die Boden- oder die geologische Beschaffenheit
(wie z. B. Sand- oder Lößböden bzw. Karst- oder andere poröse Felsen)
zurückzuführen sind. Die Mitgliedstaaten werden diese Aspekte u. a. mittels der
Anforderungen und Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 5 der Richtlinie angehen
müssen. In Übereinstimmung mit diesem Artikel wird die Kommission künftig
insbesondere auf die Notwendigkeit achten, dass die Mitgliedstaaten in Bezug
auf die Trends bei der Wasserqualität zusätzliche Maßnahmen oder verstärkte
Aktionen treffen. Die jüngsten Bewertungen der Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie[37]
und im Rahmen internationaler Übereinkommen durchgeführte Studien zeigen, dass
diffuse Schadstoffquellen die größten Hindernisse für das Erreichen eines guten
Gewässerzustands in der EU darstellen. Aus diesem Grund wird im unlängst
veröffentlichten „Blueprint für den Schutz der europäischen Wasserressourcen“[38] die Nitratrichtlinie als eines
der entscheidenden Instrumente zur Erreichung der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie genannt. Außerdem hat sich gezeigt, dass die
Nitratrichtlinie durch die allgemeine Wirkung auf die bessere Dungwirtschaft
und den optimalen, auf die Erfordernisse der Anbaupflanzen begrenzten
Düngemitteleinsatz zur Verringerung der Ammoniak- und der
Distickstoffoxidemissionen beiträgt. Durch die Ausweitung der nitratgefährdeten
Gebiete und/oder die Anwendung derselben Vorschriften außerhalb dieser Gebiete
werden diese Emissionen in die Luft weiter reduziert. Außerdem wird die weitergehende Umsetzung der
Nitratrichtlinie im Einklang mit der Konsultativen Mitteilung zur nachhaltigen
Verwendung von Phosphor (COM(2013) 517) auch zur Ressourceneffizienz von Natur-
und Mineraldüngern beitragen. [1] Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten finden
sich in der Tabelle 1 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [2] Unter dem Begriff „Rinder“ sind alle Kategorien von
Rindern zusammengefasst. [3] Vgl. Tabelle 2.1 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen; die Veränderung in Prozent wurde als Veränderung der
Durchschnittszahlen des Zeitraums 2008–2011 gegenüber dem Zeitraum 2004-2007
berechnet: [(Durchschnitt 2008–2011) – (Durchschnitt 2004–2007)]/[(Durchschnitt
2004–2007)]
x 100. [4] Vgl. Tabelle 2.2 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [5] Vgl. Tabelle 2.3 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [6] Vgl. Tabelle 2.4 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [7] Vgl. Tabelle 2.5 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [8] Fertilizers Europe ist ein Zusammenschluss von
Düngemittelherstellern. [9] Vgl. Tabelle 4 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. Die Tabelle 3 gibt die Daten des jährlichen von den
Mitgliedstaaten gemeldeten Stickstoffeintrags durch Düngemittel und Dung wieder. [10] Vgl. Schaubild 1 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [11] Vgl. Schaubild 1 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [12] Vgl. Tabelle 5 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [13] Nur 15 Mitgliedstaaten haben vollständige Daten
übermittelt. [14] Vgl. Tabelle 6 und Schaubild 2 in Abschnitt I des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [15] Vgl. Schaubild 3 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [16] Vgl. Tabelle 7 und Schaubild 4 in Abschnitt I des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [17] Vgl. Tabelle 8 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [18] Vgl. Schaubild 5 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [19] Vgl. Schaubild 6, Tabelle 9 und Karte 1 in Abschnitt I des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [20] Vgl. Schaubild 7 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [21] Grundwasser-Messstationen mit langfristig niedrigen
Nitratkonzentrationen wurden nicht in jedem Fall alle vier Jahre abgelesen.
Deshalb könnten in dem Schaubild die Messstationen mit hohen
Nitratkonzentrationen etwas überrepräsentiert sein. [22] Der Vergleich des Schaubilds A mit dem Schaubild 2 des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen zu dem Bericht der Kommission an
den Rat und das Europäische Parlament zur Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG
des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen aus Nitrat aus
landwirtschaftlichen Quellen auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedstaaten
für den Zeitraum 2004-2007 könnte durch die erheblichen Unterschiede zwischen
der Anzahl der Überwachungsstationen beeinträchtigt sein (so z. B. bei
Österreich, das im Zeitraum 2008-2011 Daten von allen Überwachungsstationen
gemeldet, aber für den Zeitraum 2004-2007 nur aggregierte Daten übermittelt
hat). [23] Vgl. Schaubild 8, Tabelle 10 und Karte 4 in Abschnitt I
des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [24] Vgl. Zusammenfassungen der Mitgliedstaaten in Abschnitt V
des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [25] Vgl. Schaubild 10 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [26] Vgl. Schaubild 11 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [27] Vgl. Schaubild 12 und Karte 7 in Abschnitt I des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [28] Unter „Salzwasser” sind Übergangs-, Küsten- und
Meeresgewässer zu verstehen. [29] Vgl. Schaubild 9 in Abschnitt I des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [30] Vgl. Schaubilder 13a-d in Abschnitt I des Arbeitspapiers
der Kommissionsdienststellen. [31] Vgl. Schaubild 14 und Karte 3 in Abschnitt I des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [32] Als stark rückläufige Tendenz gilt ein Unterschied der
Nitratkonzentration von mehr als -5 mg je Liter. [33] Vgl. Schaubild 15 und Karte 6 in Abschnitt I des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [34] Vgl. Tabelle 11 und Karte 8 in Abschnitt II des
Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen. [35] Vgl. Tabelle 12 in Abschnitt III des Arbeitspapiers der
Kommissionsdienststellen. [36] EU Pilot ist ein System, das 2008 im Anschluss an die
Mitteilung der Kommission „Ein Europa der Ergebnisse – Anwendung des
Gemeinschaftsrechts“ [KOM(2007) 502 endg.] mit dem Ziel eingeführt wurde, die
Arbeitsmethodik zwischen den Kommissionsdienststellen und den Behörden der
Mitgliedstaaten zu verbessern. [37] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom
22.12.2000, S. 1. [38] COM(2012) 673 final.