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Document 52011DC0303
JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A new response to a changing Neighbourhood JOINT COMMUNICATION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A new response to a changing Neighbourhood
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel
/* KOM/2011/0303 endg. */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel /* KOM/2011/0303 endg. */
GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN
AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im
Wandel Östlich und südlich der Europäischen Union
liegen 16 Länder[1],
deren Hoffnungen und Zukunftsperspektiven für uns von unmittelbarer, zentraler
Relevanz sind. Die jüngsten Ereignisse haben dies stärker ins
Bewusstsein gerufen und damit auch die Herausforderungen deutlich zutage treten
lassen, vor denen wir gemeinsam stehen. Der Sturz der seit Jahrzehnten
herrschenden repressiven Regime in Ägypten und Tunesien, der noch andauernde
militärische Konflikt in Libyen, die jüngste gewaltsame Niederschlagung von
Protesten in Syrien, die fortgesetzte Repression in Belarus und die seit langem
schwelenden Konflikte in der Region, einschließlich des Nahen und Mittleren
Ostens, zwingen uns dazu, unsere Beziehungen zu unseren Nachbarn erneut auf den
Prüfstand zu stellen. Auch die ermutigenden Fortschritte anderer Nachbarländer
wie z. B. der Republik Moldau bei ihren Reformbemühungen, der Ukraine bei
den Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen oder Marokkos und Jordaniens
im Zusammenhang mit der Ankündigung von Verfassungsreformen müssen unterstützt
werden. Der Vertrag von Lissabon bietet der EU die Möglichkeit zur Stärkung
ihrer Außenpolitik: Die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern kann nun
erweitert werden, damit sie in integrierter und effektiverer Weise das ganze
Themenspektrum abdeckt. Dies war der Hauptgrund, weshalb im Sommer 2010 eine
Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) in Konsultation mit
den Partnerländern und anderen beteiligten Akteuren eingeleitet wurde. Eine
derartige Überprüfung ist angesichts der jüngsten Ereignisse im gesamten
südlichen Mittelmeer dringender denn je. Die EU muss den historischen
Herausforderungen in unserer Nachbarschaft gerecht werden. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 dient die
ENP als Rahmen für die Förderung einer Vielzahl wichtiger Initiativen - vor
allem in den Bereichen Wirtschaft und Handel -, die die EU und ihre
Nachbarländer in die Lage versetzt haben, ihre Beziehungen auf nahezu allen
Politikfeldern von Energie über Bildung und Verkehr bis hin zu Forschung
auszubauen. In diesen Bereichen finden inzwischen ein Austausch und eine
Zusammenarbeit zwischen der EU und ihren Nachbarn statt. Die EU-Hilfe wurde
aufgestockt und gezielter auf den Bedarf ausgerichtet. Doch auf allen Seiten
gibt es Raum für Verbesserungen. Wie die jüngsten Ereignisse und die Ergebnisse
der Überprüfung zeigen, hat die Unterstützung der EU für politische Reformen in
benachbarten Ländern nur in beschränktem Maße Früchte getragen. Es bedarf
beispielsweise einer größeren Flexibilität und stärker maßgeschneiderter
Antworten im Umgang mit den im schnellen Wandel begriffenen Partnern und ihrem
Reformbedarf – gleich, ob diese Länder nun einen raschen Regimewechsel erleben
oder einen längeren Prozess der Reform und der demokratischen Konsolidierung
durchlaufen. Die Koordinierung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und ihren
wichtigsten internationalen Partnern ist von entscheidender Bedeutung und kann
verbessert werden. Um die Partnerschaft zwischen der EU und den
Ländern und den Gesellschaften der Nachbarschaft zu stärken, um gesunde
Demokratien aufzubauen und zu festigen, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu
fördern und um grenzübergreifende Verbindungen zu gestalten, ist ein neuer
Ansatz erforderlich. Bei der ENP sollte es sich um eine Politik der
Union handeln, an der die Mitgliedstaaten ihre eigenen bilateralen Bemühungen
ausrichten, um die allgemeinen politischen Ziele der ENP zu verwirklichen. Auch
dem Europäischen Parlament kommt bei der Verwirklichung einiger der wichtigsten
Ziele der ENP eine zentrale Rolle zu. Darüber hinaus sollte die ENP als Katalysator
dienen, damit auch die breitere internationale Gemeinschaft angespornt wird,
den demokratischen Wandel und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in
der Region zu unterstützen. Diese Partnerschaft mit unseren Nachbarn ist
von beidseitigem Nutzen. Die EU ist für die meisten ihrer Nachbarn der
wichtigste Handelspartner. Eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und die
Schaffung von Arbeitsplätzen in den Partnerländern kommen auch der EU zugute.
Ein effizient gesteuerter Personenverkehr ist ebenfalls für die gesamte
Nachbarschaft von Vorteil, denn er fördert die Mobilität von Studierenden,
Arbeitnehmern und Touristen bei gleichzeitiger Eindämmung der irregulären
Migration und des Menschenhandels. Ein aktives Zusammenwirken der EU und ihrer
Nachbarn in Bereichen wie Bildung, Ausbau und Modernisierung von Systemen des
sozialen Schutzes und Stärkung der Frauenrechte wird entscheidend zur
Erreichung unserer gemeinsamen Ziele, nämlich Förderung von breitenwirksamem
Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen, beitragen. Der neue Ansatz muss sich auf gegenseitige
Rechenschaftspflicht und eine gemeinsame Verpflichtung zur Achtung universeller
Werte wie Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit stützen. Er wird
eine viel größere Differenzierung ermöglichen, damit jedes Partnerland seine
Beziehungen zur EU je nach den eigenen Zielen, Bedürfnissen und Fähigkeiten
entwickeln kann. Für die Nachbarn im Süden und Osten, die sich an diesem neuen
Ansatz beteiligen können und wollen, umfasst diese Perspektive neben
wirtschaftlicher Integration auch eine engere politische Zusammenarbeit in den
Bereichen Staatsreform, Sicherheit und Konfliktbewältigung, einschließlich
gemeinsamer Initiativen in internationalen Foren zu Fragen von gemeinsamem
Interesse. Was den südlichen Mittelmeerraum anbetrifft, so haben die Kommission
und die Hohe Vertreterin bereits ihren Vorschlag zur Errichtung einer
Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand[2] mit den dortigen Partnern
dargelegt Ziel dieses oben beschriebenen, neuen Ansatzes
ist es, (1)
die Partner verstärkt beim Aufbau einer vertieften
Demokratie zu unterstützen, d.h. einer Demokratie, die von Dauer ist, weil
neben dem Wahlrecht auch das Recht auf Redefreiheit, auf die Bildung
konkurrierender politischer Parteien, auf eine unparteiische und unabhängige
Justiz, auf Sicherheit, die durch eine rechenschaftspflichtige Polizei und
Armee gewährleistet wird, und auf Zugang zu einem kompetenten und nicht
korrupten öffentlichen Dienst sowie weitere Bürger- und Menschenrechte wie die
Gedankens-, Gewissens- und Glaubensfreiheit, die für viele Europäer
selbstverständlich sind, garantiert werden, (2)
eine inklusive wirtschaftliche Entwicklung zu
fördern, damit die Nachbarn der EU durch Handel, Investitionen und nachhaltiges
Wachstum soziale und regionale Ungleichheiten verringern, Arbeitsplätze
schaffen und den Lebensstandard der Bevölkerung anheben können, (3)
die beiden regionalen Komponenten der Europäischen
Nachbarschaftspolitik, die die Östliche Partnerschaft bzw. den südlichen
Mittelmeerraum abdecken, weiter zu stärken, damit wir kohärente regionale
Initiativen in Bereichen wie Handel, Energie, Verkehr oder Migration und
Mobilität entwickeln können, die unsere bilaterale Zusammenarbeit ergänzen und
verstärken, und (4)
die zur Erreichung dieser Ziele geeigneten
Mechanismen und Instrumente bereitzustellen. Bei jedem Partner wird sich diese
Partnerschaft auf der Grundlage der jeweiligen Bedürfnisse, Kapazitäten und
Reformziele des Landes entwickeln. Einige Partner werden womöglich ihre
Integrationsbemühungen weiter vorantreiben wollen, was eine stärkere
Angleichung an die EU-Politiken und -Vorschriften voraussetzen und schrittweise
zur wirtschaftlichen Integration in den EU-Binnenmarkt führen würde. Es ist
zwar nicht die Absicht der EU, ihren Partnern ein vorgefertigtes Modell für
ihre politischen Reformen aufzudrängen, doch sie wird darauf bestehen, dass der
Reformprozess in jedem Partnerland auf einem eindeutigen Bekenntnis zu den
universellen Werten gründet, die unserem neuen Ansatz zugrunde liegen. Die
Initiative liegt bei den Partnern, und die EU wird ihre Unterstützung
entsprechend ausrichten. Eine verstärkte Unterstützung der EU für ihre
Nachbarn ist an Bedingungen geknüpft. So müssen die Partner Fortschritte bei
Aufbau und Festigung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit vorweisen. Je
schneller und umfassender ein Land bei seinen internen Reformen vorankommt,
desto mehr Unterstützung wird es von der EU erhalten. Diese verstärkte
Unterstützung wird in verschiedenen Formen geleistet werden, wie z. B.
durch die Aufstockung der Mittel für die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung, die Aufstellung umfangreicher Programme zum umfassenden
Institutionenaufbau, die Gewährung eines größeren Marktzugangs, die Erhöhung
der EIB-Finanzierung für die Investitionsförderung oder durch die Erleichterung
der Mobilität. Diese Vorzugsmaßnahmen werden auf den Bedarf des jeweiligen
Lands und auf den regionalen Kontext zugeschnitten werden. Sie werden dem
Umstand Rechnung tragen, dass tief greifende Reformen mit hohen Anfangskosten
verbunden sind. Bei der Entscheidung über die Mittelzuweisungen für die
einzelnen Partnerländer für das Jahr 2014 und die folgenden Jahre wird deren
auf der Grundlage der jährlichen Fortschrittsberichte bewertete Reformbilanz im
Zeitraum 2010-2012 berücksichtigt werden. Bei Ländern, in denen es keine
Reformen gegeben hat, wird die EU die Finanzierung überprüfen oder gar
verringern. Die EU wird nach wie vor ihre Beziehungen zu
Regierungen, die die Menschenrechte und demokratischen Grundsätze verletzen,
einschränken, u. a. durch die Verhängung gezielter Sanktion oder durch
andere politische Maßnahmen. Dort, wo sie solche Maßnahmen ergreift, wird sie
ihre Unterstützung der Zivilgesellschaft nicht nur aufrechterhalten, sondern
verstärken. Bei der Anwendung dieses differenzierten Ansatzes wird die EU die
Kanäle für einen Dialog mit Regierungen, Vertretern der Zivilgesellschaft und
anderen beteiligten Akteuren offenhalten. Gleichzeitig wird sie im Einklang mit
dem Grundsatz der gegenseitigen Rechenschaftspflicht gewährleisten, dass ihre
Ressourcen zur Verwirklichung der zentralen Ziele der ENP eingesetzt werden. Die Ressourcen, die die EU und ihre
internationalen Partner zur Unterstützung des demokratischen Übergangs in der
Nachbarschaft mobilisieren, müssen sowohl den unmittelbaren dringenden Bedarf
als auch die mittel- und langfristigen Anforderungen abdecken. 1. Unterstützung von Fortschritten auf dem
weg zu vertiefter Demokratie Wir werden … · den Umfang der EU-Unterstützung für die einzelnen Partner an deren Fortschritte bei der Durchführung politischer Reformen und der Entwicklung einer „vertieften Demokratie“ anpassen. 1.1. Unterstützung „vertiefter
Demokratie“ Eine funktionierende Demokratie, Achtung der
Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit bilden die Grundpfeiler der
Partnerschaft zwischen der EU und ihren Nachbarn. Es gibt kein allgemein
gültiges Modell oder Patentrezept für politische Reformen. Die Reformen
vollziehen sich zwar von Land zu Land unterschiedlich, doch mehrere Elemente
sind für den Aufbau einer vertieften und tragfähigen Demokratie
unverzichtbar und erfordern ein nachdrückliches und langfristiges Engagement
der Regierungen. Dazu zählen – freie und faire Wahlen, – Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit und eine freie Presse
und freie Medien, – Rechtspflege durch ein unabhängiges Gerichtswesen und Recht auf ein
faires Verfahren, – Korruptionsbekämpfung sowie – Reform des Sicherheitssektors und der Strafverfolgung (einschließlich
der Polizei) und Gewährleitung der demokratischen Kontrolle der Streit- und
Sicherheitskräfte. Reformen, die sich auf diese Elemente stützen,
werden nicht nur die Demokratie stärken, sondern auch dazu beitragen, durch die
Förderung von Handel und Investitionen die Voraussetzungen für nachhaltiges
breitenwirksames Wachstum zu schaffen. Diese Elemente dienen der EU zudem als
Benchmarks für die Bewertung der Reformfortschritte und die Anpassung der
Unterstützung. 1.2. Eine Partnerschaft mit der
Gesellschaft Wir werden … · in jedem Nachbarland eine Partnerschaft mit der Gesellschaft aufbauen und durch die Einrichtung einer Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft den Zugang zivilgesellschaftlicher Organisationen zur EU-Unterstützung verbessern, · die Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie unterstützen, um politische Parteien und nicht registrierte Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften zu fördern, · die Medienfreiheit durch Unterstützung des ungehinderten Zugangs zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Internet und zur Nutzung elektronischer Kommunikationstechnologien fördern und · den Menschenrechtsdialog verstärken. Eine dynamische Zivilgesellschaft versetzt die
Bürger in die Lage, ihre Anliegen geltend zu machen, Beiträge zur politischen
Entscheidungsfindung zu leisten und die Regierung zur Rechenschaft zu ziehen.
Sie trägt auch dazu bei, die Breitenwirksamkeit des Wirtschaftswachstums zu
verbessern. Entscheidende Voraussetzung für eine dynamische Zivilgesellschaft
ist die Gewährleistung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, die Entstehung demokratischer
politischer Parteien zu fördern, die das breite Spektrum der in der
Gesellschaft vorhandenen Ansichten und Ansätze widerspiegeln und auf dieser
Grundlage um Macht und öffentliche Unterstützung konkurrieren. Diese
Notwendigkeit zur Förderung von Zivilgesellschaft und Pluralismus ist in der
gesamten Nachbarschaft spürbar, doch sie ist in den Ländern besonders
dringlich, in denen sich ein rascher politischer Wandel vollzieht oder
repressive Regime nach wie vor Pluralismus und Vielfalt im Keim ersticken. Um dieser Situation Rechnung zu tragen und
politische Akteure (vor allem politische Parteien, nicht registrierte NRO oder
Gewerkschaften und weitere Sozialpartner) zu unterstützen, die sich für den
demokratischen Wandel in ihren Ländern einsetzen, unterstützen die Hohe
Vertreterin und die Kommission die Einrichtung eines Europäischen Fonds für
Demokratie[3].
Zweck dieses Fonds wird es sein, den Bemühungen der EU, ihrer Mitgliedstaaten
und mehrerer großer europäischer politischer Stiftungen, die bereits in diesem
Bereich tätig sind, größeren Einfluss zu verschaffen und ihnen auch eine
größere Kohärenz zu verleihen. Die Zivilgesellschaft spielt eine
entscheidende Rolle bei der Förderung von Frauenrechten, sozialer
Gerechtigkeit, Minderheitenschutz, Umweltschutz und Energieeffizienz. Die EU
wird diese verstärkte politische Rolle nichtstaatlicher Akteure im Rahmen einer
Partnerschaft mit der Gesellschaft fördern, die dazu dient,
zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit zur
Interessenvertretung und zur Überwachung von Reformen sowie beim Ausbau ihrer
Rolle bei der Durchführung und Evaluierung von EU-Programmen zu unterstützen.
Die EU-Delegationen in den Partnerländern werden sich darum bemühen, Regierung
und Zivilgesellschaft im Rahmen eines strukturierten Dialogs über zentrale
Fragen unserer Kooperation zusammenzubringen. Die EU-Mittel für solche
Maßnahmen könnten durch die Einrichtung einer Fazilität zur Förderung der
Zivilgesellschaft in der Nachbarschaft bereitgestellt werden. Auch die Medienfreiheit und der freie
Zugang zu Informationen sind wesentliche Bestandteile einer
funktionierenden Demokratie. Soziale Netzwerke und neue Technologien spielen
eine wichtige Rolle bei der Förderung des demokratischen Wandels. Hier leistet
die EU bereits Unterstützung im Rahmen des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Weitere Instrumente könnten entwickelt
werden, damit die EU in geeigneten Fällen zivilgesellschaftliche Organisationen
oder einzelne Bürgerinnen oder Bürger bei der Erlangung ungehinderten Zugangs
zum Internet und zu anderen elektronischen Kommunikationstechnologien sowie zu
unabhängigen Medien (Presse, Rundfunk und Fernsehen) unterstützen kann. Eine in multilateralen Verträgen oder
bilateralen Abkommen verankerte Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten ist unverzichtbar. Doch solche Verpflichtungen gehen
nicht immer mit konkretem Handeln einher. Die Ratifizierung und
uneingeschränkte Einhaltung sämtlicher einschlägigen internationalen und
regionalen Übereinkünfte sollte die Grundlage unserer Partnerschaft bilden.
Dazu gehört auch die nachdrückliche Verpflichtung zur Förderung der Gleichstellung
von Frauen und Männern – vor dem Hintergrund der maßgeblichen Rolle von Frauen
in den jüngsten Ereignissen im Süden –, zur Bekämpfung aller Formen von
Diskriminierung, zur Achtung der Religionsfreiheit und zum Schutz der Rechte
von Flüchtlingen und anderen Personen mit internationalem Schutzstatus. Ein
verstärkter Menschenrechtsdialog wird die Überwachung der Einhaltung der
Verpflichtungen in diesem Bereich und die Thematisierung von
Menschenrechtsverletzungen ermöglichen. Eine intensivere Zusammenarbeit
mit dem Europarat könnte zur besseren Einhaltung von Verpflichtungen beitragen. Die Parlamente können Brücken zwischen
unseren Gesellschaften bauen. Die Parlamentarische Versammlung EuroNest
(gemeinsame Versammlung des Europäischen Parlaments und der Parlamente der
Länder der Östlichen Partnerschaft), die Parlamentarische Versammlung
Europa-Mittelmeer und die gemeinsamen Ausschüsse des Europäischen Parlaments
und der Parlamente der Partnerländer bilden ein unverzichtbares Forum für
Dialog und gegenseitige Verständigung zwischen Entscheidungsträgern. Außerdem
können Parlamentarier einen wichtigen Beitrag zur Förderung von
Reformbemühungen und zur Überwachung der Einhaltung der in den
ENP-Aktionsplänen für die einzelnen Länder festgelegten Verpflichtungen,
u. a. zu wichtigen politischen Themen und zu Menschenrechtsfragen,
leisten. 1.3. Intensivierung unserer
politischen und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit Wir werden … · die Beteiligung der EU an der Beilegung lang anhaltender Konflikte verstärken, · die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die anderen Instrumente der EU kohärent einsetzen und · in internationalen Foren ein gemeinsames Vorgehen mit ENP-Partnern zu wichtigen sicherheitspolitischen Fragen fördern. Der Lissabonner Vertrag bietet der EU die
einmalige Gelegenheit, ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Nirgends ist dies
von größerer Relevanz als in unserer Nachbarschaft. Doch wollen die EU und ihre
Mitgliedstaaten diese Gelegenheit nutzen, so müssen sie sich viel stärker als
bisher aufeinander abstimmen, damit sie eine gemeinsame Botschaft vermitteln
und die für ein wirksames Handeln notwendige Kohärenz gewährleisten können. Nur
bei wirksamer Unterstützung durch die Mitgliedstaaten werden die Politiken und
Instrumente der EU ihre volle Wirkung entfalten. „Einfach weiter so“ ist keine
Option mehr, wenn wir die Sicherheit in unserer Nachbarschaft erhöhen und
unsere Interessen schützen wollen. Die lang andauernden Konflikte, von denen
mehrere Partnerländer betroffen sind, stellen eine ernsthafte
sicherheitspolitische Herausforderung für die gesamte Region dar. Die
anhaltende Instabilität wirkt sich unmittelbar auf die geopolitischen,
wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Interessen der EU aus. Der
israelisch-palästinensische Konflikt und andere Konflikte im Nahen und
Mittleren Osten, im Kaukasus, in der Republik Moldau und in der Westsahara
ziehen nach wie vor weite Bevölkerungsteile in Mitleidenschaft. Sie fördern die
Radikalisierung, führen zur Vergeudung erheblicher lokaler und internationaler
Ressourcen und stellen ein großes Hindernis für Reformen dar. Die EU beteiligt sich bereits aktiv an der
Lösung einiger dieser Konflikte. So ist sie Mitglied des Nahost-Quartetts.
Gemeinsam mit den Vereinten Nationen und der OSZE führt sie den Vorsitz bei den
Genfer Gesprächen über Frieden und Sicherheit in Georgien. Sie nimmt als
Beobachter an den „5+5“-Gesprächen über den Transnistrien-Konflikt in der
Republik Moldau teil. Sie wäre bereit, ihre Beteiligung an Foren, in denen sie
zurzeit nicht vertreten ist, wie z. B. der von der OSZE zur Beilegung des
Konflikts in Berg-Karabach eingerichteten Minsk-Gruppe, zu verstärken. Die EU
hat die Absicht, ihre Unterstützung für die Vertrauensbildung gegenüber und die
Aufnahme von Kontakten mit abtrünnigen Gebieten, für internationale Bemühungen
und Strukturen zur Überwindung dieser Konflikte und - wenn dieses Stadium
erreicht ist - für die Umsetzung von Konfliktlösungen zu intensivieren. Sie
wird sich weiterhin ausnahmslos gegen jede durch militärische Gewalt herbeigeführte
Grenzveränderung stellen. Viele der Instrumente, die die EU überall in der
Nachbarschaft zur Förderung der wirtschaftlichen Integration und
sektorbezogenen Zusammenarbeit einsetzt, könnten auch zur Unterstützung der
Vertrauensbildung und Konfliktbeilegung verwendet werden. Die EU ist zudem
bereit, gemeinsam mit den relevanten internationalen Organisationen und anderen
wichtigen Partnern Szenarien für den Wiederaufbau nach der Konfliktlösung zu
entwickeln, die durch Verdeutlichung der greifbaren Vorteilen einer friedlichen
Lösung als weitere Anreize für die Konfliktbeilegung bieten könnten. Dort, wo die EU bereits vor Ort im Einsatz
ist, z.B. im Rahmen der EU-Monitoring-Mission in Georgien, der EU-Mission zur
Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau/Ukraine oder der
EU-Polizeimission und der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes am
Grenzübergang Rafah in den besetzten Palästinensischen Gebieten, werden weitere
Maßnahmen ergriffen werden, um die Synergien zwischen dieser operationellen
Präsenz und den Bemühungen um die Förderung von Reformen zu nutzen. In
geeigneten Fällen wird die EU insbesondere anbieten, die Bemühungen der
Partnerländer bei der Reform des Justizwesens und des Sicherheitssektors durch
die Entsendung von Rechtsstaatlichkeitsmissionen oder den Einsatz anderer
Instrumente im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu
unterstützen, die die Partner für sinnvoll halten. Über die Konfliktbeilegung hinaus wird die EU
auch bei der Behandlung anderer sicherheitspolitischer Fragen und spezifischer
Themen von gemeinsamem Interesse, wie z. B. Energie- und
Ressourcensicherheit, Klimawandel, Nichtverbreitung sowie Bekämpfung des
internationalen Terrorismus, der grenzübergreifenden Kriminalität und des Drogenhandels,
die durch den Vertrag von Lissabon gebotenen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Sie wird ein gemeinsames Vorgehen mit ENP-Partnerländern in internationalen
Foren (z. B. UN, internationale Konferenzen) zu Fragen der GASP und
anderer globaler Fragen anstreben. 2. Unterstützung einer nachhaltigen
sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung Wir werden … · die Partnerländer bei der Umsetzung einer Politik unterstützen, die ein stärkeres, nachhaltiges und breitenwirksameres Wachstum, die Entwicklung von Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen begünstigt, · die industrielle Zusammenarbeit intensivieren und die Verbesserung des Unternehmensumfelds unterstützen, · die Ausrichtung von Veranstaltungen zur Förderung von Investitionen unterstützen, · ausländische Direktinvestitionen von KMU aus der EU und die Gewährung von Mikrokrediten fördern, · auf den Pilotprogrammen zur Förderung der regionalen Entwicklung und zur Überwindung wirtschaftlicher Ungleichgewichte zwischen Regionen aufbauen, · Pilotprogramme zur Unterstützung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums auflegen, · den wirtschaftspolitischen Dialog mit denjenigen Partnern verstärken, die am weitesten mit ihren Wirtschaftsreformen voranschreiten, · die Wirksamkeit der makrofinanziellen Hilfe durch Straffung der Entscheidungsverfahren erhöhen und · den Dialog über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik verbessern. 2.1. Nachhaltiges
Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen Unsere Nachbarschaft ist durch enorme soziale
und wirtschaftliche Herausforderungen gekennzeichnet. Dazu zählen weit
verbreitete Armut, eine oft niedrige Lebenserwartung, eine hohe
Jugendarbeitslosigkeit und - in mehreren Ländern - eine geringe Beteiligung von
Frauen am politischen und wirtschaftlichen Leben. Das Naturkapital erodiert und
die steigenden Lebensmittel- und Energiepreise haben gravierende Folgen in der
gesamten Nachbarschaft. Die meisten Partnerländer verfügen über eine schwache
und unzureichend diversifizierte Volkswirtschaft, die für externe Schocks
anfällig bleibt. Vorrangig geht es also darum, Arbeitsplätze zu schaffen, das
Wachstum anzukurbeln, den sozialen Schutz und die von den jüngsten Krisen
betroffen Sektoren (wie z. B. Tourismus) wiederzubeleben. Die Bewältigung
dieser Herausforderungen ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, die
Nachhaltigkeit der politischen Reformen zu gewährleisten, und kann auch zur
Erreichung der Millenniumsentwicklungsziele beitragen. Schwaches Wachstum,
steigende Arbeitslosigkeit und eine wachsende Kluft zwischen Arm und Reich
werden voraussichtlich zunehmende Instabilität zur Folge haben. Durch die ENP wird die EU weiter darauf
hinwirken, dass die Partnerländer eine Politik verfolgen, die ein stärkeres und
breitenwirksameres Wachstum fördert. Dazu gehört Unterstützung für Maßnahmen
zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, wie z. B. die Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren und die gezielte Förderung von Klein- und
Mittelunternehmen, und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit. Auch die
Bemühungen der Partnerländer zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und zur
Korruptionsbekämpfung werden sich positiv auf das Unternehmensumfeld auswirken
und damit ausländische Direktinvestitionen und den Technologietransfer
erleichtern, was wiederum die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen
begünstigen wird. Die EU wird ein besonderes Augenmerk auf die
Herausforderungen richten, vor denen die Länder stehen, die einen politischen
Wandel durchleben, und Initiativen wie z. B. die Ausrichtung von Investorenkonferenzen
unterstützen, bei denen der prioritäre Investitionsbedarf der Länder geklärt
und das Vertrauen der Investoren gestärkt werden sollen. Die Einführung einer verbesserten
Investitionsschutzregelung wäre ein starkes Signal an Investoren und
Händler. Die Kommission wird Mittel und Wege prüfen, um die Rechtssicherheit
für Investoren in den Nachbarländern zu gewährleisten. Im Hinblick auf zusätzliche Unterstützung für
KMU wird die Kommission gemeinsam mit der EIB und anderen beteiligten Akteuren
die mögliche Rolle des Europäischen Investitionsfonds (EIF)[4] in den Partnerländern
und andere Maßnahmen wie z. B. Garantien zur Förderung von
Direktinvestitionen durch KMU aus der EU und der Gewährung von Mikrokrediten
prüfen. Die Kommission kann auch im Rahmen von Pilotprogrammen
zur Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung und von
Pilotprogrammen für die Regionalentwicklung, die sich auf die umfangreichen
Erfahrungen der EU in diesen Bereichen stützen[5],
zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit und Armut beitragen. Die Regionalentwicklungsprogramme können
zur Überwindung von wirtschaftlichen Ungleichgewichten und Unterschieden
zwischen Regionen beitragen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines
Landes insgesamt beeinträchtigen. Die laufenden Pilotprogramme werden den
Mitgliedern der Östlichen Partnerschaft dabei helfen, geeignete Strukturen und
Maßnahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen - sowohl im eigenen Land als
auch gegebenenfalls grenzübergreifend in Zusammenarbeit mit benachbarten
Ländern der Region - zu entwickeln. Ein ähnlicher Ansatz wird auch in Bezug auf
die südliche Nachbarschaft geprüft werden. Der Politikdialog zur Wirtschafts- und
Finanzpolitik wird fortgesetzt werden. Dieser Dialog wird mit denjenigen Partnerländern
verstärkt werden, die bei ihrer wirtschaftlichen Integration mit der EU am
weitesten voranschreiten, und sich auf eine Überprüfung der Wirtschaftspolitik
und der wichtigsten Strukturreformen stützen. Er wird mit einem verstärkten
Dialog über die Beschäftigungs- und Sozialpolitik einhergehen. Makrofinanzielle Hilfe (MFA) könnte bereitgestellt werden, um Partnerländer bei der
Überwindung kurzfristiger Leistungsbilanzprobleme zu unterstützen. Dafür kommen
zunächst vor allem die Länder in Betracht, die sich mit den unmittelbaren
sozialen und wirtschaftlichen Folgen der jüngsten politischen Veränderungen
konfrontiert sehen. Die Kommission wird eine Rahmenverordnung vorschlagen, um
die Entscheidungsverfahren bei der Gewährung von MFA effizienter zu gestalten,
eine transparentere Rechtsgrundlage für diese Hilfe zu schaffen und um einige
der Kriterien für die Gewährung der Hilfe zu präzisieren. 2.2. Stärkung der
Handelsbeziehungen Wir werden ... · Verhandlungen über vertiefte und umfassende Freihandelszonen mit den Partnern führen, die dazu bereit und in der Lage sind, und · Handelszugeständnisse weiterentwickeln, insbesondere in den Sektoren, von denen am ehesten unmittelbare Impulse für die Volkswirtschaften der Partnerländer zu erwarten sind. Die meisten
unserer Nachbarstaaten sind auf die EU als wichtigsten Exportmarkt und
Hauptbezugsquelle für Importe angewiesen. Der Handel mit Waren und
Dienstleistungen ist ein wirkungsvolles Instrument, um das Wirtschaftswachstum
anzukurbeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und den Konjunkturaufschwung
zu fördern. Wir müssen daher mit jedem der Länder für beide Seiten
vorteilhafte, weitreichende Handelsregelungen vereinbaren, die auf ihre
jeweiligen Bedürfnissen und ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abgestimmt
sind. Ein wichtiges und äußerst effizientes Mittel
zur Förderung engerer Handelsbeziehungen bietet eine vertiefte und
umfassende Freihandelszone (DCTA). Freihandelszonen dieser Art zielen auf
einen schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen und die Angleichung von
Rechtsvorschriften in für den Handel relevanten Bereichen ab, zu denen
insbesondere Tier- und Pflanzengesundheit, Tierschutz, Zoll- und
Grenzverfahren, Wettbewerbrecht und öffentliches Auftragswesen gehören. Die
Freihandelzonen sind dynamisch gestaltet, um mit den regulatorischen
Entwicklungen im EU-Binnenmarkt Schritt halten zu können. Für die am weitesten
fortgeschrittenen Partner kann eine vertiefte und umfassende Freihandelszone so
den Weg für die schrittweise wirtschaftliche Integration mit dem Binnenmarkt
ebnen. Die im Rahmen der Freihandelszone vorgesehene schrittweise Annäherung an
die EU-Vorschriften und -Verfahren setzt ein starkes Engagement für komplexe
und weitreichende Reformen voraus und erfordert leistungsfähige institutionelle
Kapazitäten. Die Durchführung solcher Reformen kann politische
Herausforderungen mit sich bringen und erfordert die Unterstützung der
Wirtschaft und anderer Interessengruppen. Entsprechende Verhandlungen über eine
Freihandelszone können nur mit Partnerländern aufgenommen werden, die Mitglied
der WTO sind und den wichtigsten Empfehlungen nachkommen, um die sich für sie
daraus ergebenden Verpflichtungen erfüllen zu können. Sie müssen außerdem
ausreichende Fortschritte bei der Übernahme gemeinsamer Werte und Grundsätze
verzeichnen. In der Regel beruht der Handel auf einem
bilateralen Konzept der EU und des jeweiligen Partnerlandes. Dies ermöglicht
den am meisten fortgeschrittenen Ländern rascher voranzukommen und entspricht
dem Grundsatz der Differenzierung. Dieses Konzept steht auch im Einklang mit
der langfristigen Perspektive einer Wirtschaftsgemeinschaft zwischen der EU und
den ENP-Ländern[6].
Die regionale Wirtschaftsintegration ist für die Stärkung des Handels zwischen
den Partnerländern und den Aufbau weiterreichender Wirtschaftsnetze von
entscheidender Bedeutung. Langfristig würde eine solche Wirtschaftsgemeinschaft
auf einem gemeinsamen Regulierungsrahmen und einem besseren Marktzugang für
Waren und Dienstleistungen zwischen den ENP-Partnern und zwischen ihnen und der
EU beruhen. Bei diesem Konzept wäre es möglich, Partnerländer, die über ein
voll funktionsfähiges unabhängiges Justizsystem und eine leistungsfähige
öffentliche Verwaltung verfügen und deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung
der Korruption erzielt haben, zum nicht reglementierten Bereich des
Warenverkehrs im Binnenmarkt zuzulassen. Voraussetzung dafür ist, dass die
Länder eine entsprechende Integrität der öffentlichen Verwaltung und
Rechtssicherheit gewährleisten können. Kurzfristig könnten für Partnerländer, die
noch nicht in der Lage oder bereit sind, Verhandlungen über eine DCFTA
aufzunehmen, andere Maßnahmen zur Stärkung und Erleichterung des Handels
ergriffen werden. Unter Berücksichtigung der in dem jeweiligen Partnerland
herrschenden Verhältnisse und der von ihm angestrebten Ziele wird die EU sich
um eine Ausweitung der Handelszugeständnisse im Rahmen der bestehenden Abkommen
oder laufenden Verhandlungen bemühen, insbesondere in den Sektoren, die
unmittelbar dazu beitragen können, die Volkswirtschaften der Partnerländer
anzukurbeln, einschließlich einer Asymmetrie in Bezug auf das
Liberalisierungstempo, um den im jeweiligen Land herrschenden Verhältnissen
Rechnung zu tragen. Ein besserer Marktzugang für Waren kann im Rahmen von Abkommen
über die Konformitätsbewertung und die Anerkennung von Industrieerzeugnissen
(ACAA) gewährleistet werden, die in bestimmten Sektoren den freien
Warenverkehr für gewerbliche Erzeugnisse auf der Grundlage der gegenseitigen
Anerkennung von Konformitätsbescheinigungen zulassen. Diese ACAA sollen für
alle Sektoren geschlossen werden, in denen die Rechtsvorschriften bereits auf
EU-Ebene harmonisiert wurden. Ein Partnerland, das dieses Stadium erreicht hat,
wäre dadurch in der Praxis Teil einer Freihandelszone zwischen der EU, dem EWR
und der Türkei. Durch eine enge Zusammenarbeit mit europäischen Behörden und
Organisationen in den Bereichen Normung, Konformitätsbewertung und Messwesen
kann die Umsetzung der ACAA erleichtert werden. Die Kommission ist bereit, ihre
technische Hilfe für die Partnerländer zu verstärken, um die Vorbereitung der
ACAA zu beschleunigen. Voraussichtlich werden bereits 2011 ACAA mit Tunesien
und Ägypten unterzeichnet. Weitere Fortschritte könnten auch durch die
Stärkung der Handelsströme zwischen den Partnerländern untereinander und
zwischen diesen Ländern und der EU erzielt werden. Die rasche Umsetzung des
Übereinkommens über Präferenzursprungsregeln für den Raum Europa-Mittelmeer ist
für die südlichen Partnerländer in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung.
Die Kommission wird prüfen, wie das Übereinkommen auf andere ENP-Länder
ausgeweitet werden kann, und entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die EU wird weiterhin die Reformmaßnahmen
unterstützen und ihren Partnern durch die Bereitstellung von Fachwissen im
öffentlichen Sektor beim Kapazitätsaufbau helfen, u. a. im Rahmen von
umfassenden Programmen zum Institutionenaufbau oder anderen Instrumenten wie
Twinning und TAIEX[7].
So wird den Partnerländern die Einhaltung der EU-Standards in Bezug auf
Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz
erleichtert und ihr Exportpotenzial vergrößert. Ähnliche Unterstützung wird die
EU bei der Modernisierung des Agrarsektors im Rahmen von Programmen für die
ländliche Entwicklung anbieten, die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von
Agrarprodukten und Lebensmitteln einschließen. 2.3. Stärkung der sektorbezogenen
Zusammenarbeit Wir werden … · die sektorbezogene Zusammenarbeit stärken, mit Schwerpunkt auf Wissen und Innovation, Klimawandel und Umwelt, Energie, Verkehr und Technologie, und · die Teilnahme der Partnerländer an bestimmten EU-Agenturen und EU-Programmen erleichtern. Eine Stärkung der Zusammenarbeit ist in allen
für den Binnenmarkt relevanten Sektoren möglich, dazu gehören neben vielen
anderen Sozialpolitik und öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Statistik,
Gesellschaftsrecht, Forschung und technologische Entwicklung sowie
Meerespolitik, Tourismus, Raumfahrt. In folgenden Bereichen werden die
Zusammenarbeit und der Austausch auf der Basis des Konzepts „mehr für mehr“
erheblich intensiviert: ·
Die EU wird ihren benachbarten Partnerländern
vorschlagen, auf die Schaffung eines Gemeinsamen Raumes für Wissen und
Innovation hinzuarbeiten. Dabei würden einige Teilbereiche der derzeitigen
Zusammenarbeit gebündelt: Politikdialog, Kapazitätsaufbau auf nationaler und
regionaler Ebene, Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Entwicklung und
Verbesserung der Mobilitätsangebote für Studierende, Wissenschaftler und
Akademiker. Gleichzeitig werden die Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulbildung
durch die stärkere Förderung von Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und
Hochschulmitarbeiter im Rahmen von Hochschulpartnerschaften (Erasmus
Mundus) und die strukturierte Zusammenarbeit für die Modernisierung von
Hochschulen (Tempus) ausgebaut. ·
Mit Blick auf die Umsetzung der Vereinbarung
von Cancún und den Abschluss eines künftigen globalen Klimaschutzrahmens wird
die EU die Bemühungen ihrer Nachbarländer im Bereich Klimawandel
unterstützen und die Zusammenarbeit bei der Entwicklung CO2-armer Lösungen und
der effizienteren Vorsorge gegen die Auswirkungen des Klimawandels
(Anpassungsmaßnahmen) stärken. Gemeinsam sollten die EU und ihre Partnerländer
ein höheres Umweltschutzniveau[8]
anstreben, das strengere Umweltstandards, u. a. für die Luft- und
Wasserqualität, ein besseres Umweltmanagement, eine effizientere
Ressourcennutzung, einen stärkeren Schutz der Artenvielfalt und Ökosysteme und
die Förderung der erforderlichen Infrastrukturinvestitionen vorsieht. ·
Die Zusammenarbeit im Energiebereich soll
durch einen intensiveren energiepolitischen Dialog verstärkt werden, der darauf
abzielt, die Marktintegration voranzutreiben, die Energiesicherheit auf der
Grundlage einer Angleichung des Regulierungsrahmens und der entsprechenden
Sicherheits- und Umweltstandards zu stärken und die Entwicklung neuer
Partnerschaften in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und
nukleare Sicherheit zu fördern. Mittelfristig könnte dies die Ausweitung der Energiegemeinschaft
auf die Nachbarländer, die ihr noch nicht angehören, oder die Schaffung einer
weiteren Energiegemeinschaft zwischen der EU und dem südlichen Mittelmeerraum
zur Folge haben. ·
Die Kommission wird einen neuen Rahmen für die
Zusammenarbeit im Bereich Verkehr vorschlagen, um die Integration der
Verkehrsmärkte zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf der Ausweitung der
Transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-T) auf die Partnerländer, der Beseitigung
administrativer Schwachstellen unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheit
und Gefahrenabwehr (einschließlich Luft- und Schienenverkehrmanagement und
Seeverkehr) und der Stärkung der Zusammenarbeit mit verschiedenen
EU-Verkehrsagenturen liegt. ·
Die Kommission unterstützt zudem auch einen stärker
strategisch ausgerichteten Ansatz für die Zusammenarbeit bei maritimen
Angelegenheiten, der eine engere Kooperation in allen Bereichen der
maritimen Wirtschaft und eine nachhaltige Wirtschaftentwicklung ermöglichen
soll. ·
Die jüngsten Entwicklungen in den Ländern des
südlichen Mittelmeerraums haben gezeigt, welche Bedeutung die Informations-
und Kommunikationstechnologien als Instrumente des politischen und sozialen
Wandels gewonnen haben. Daher soll die Zusammenarbeit mit den Partnerländern
bei der Entwicklung der digitalen Wirtschaft gefördert werden, die diese
Technologien zur Bewältigung nationaler und globaler Herausforderungen nutzt. Außerdem wird die EU die Beteiligung der
Partnerländer an den ihnen offen stehenden Agenturen und Programmen der EU weiter
fördern[9].
Dieses Angebot besteht bereits seit einigen Jahren und führte zu einem gewissen
Maß an Zusammenarbeit in den Bereichen Drogenüberwachung oder Flugsicherheit.
Priorität hat für die Kommission nun die Erstellung einer Liste der Programme,
an denen die Partnerländer teilnehmen können, unter besonderer Berücksichtigung
der Maßnahmen, die sich an Jugendliche richten oder persönliche Kontakte
fördern. Sie wird darüber hinaus die Partnerländer bei der Erfüllung der
rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Agenturen und durch die
Beteiligung an den damit verbundenen Kosten unterstützen. 2.4. Migration und Mobilität Wir werden … · den Prozess der Visaerleichterungen für bestimmte ENP-Länder vorantreiben und für die am weitesten fortgeschrittenen Länder Visaliberalisierungen einführen, · die bestehenden Mobilitätspartnerschaften weiterentwickeln und neue einrichten und · dafür Sorge tragen, dass die Mitgliedstaaten alle durch den EU-Visakodex gebotenen Möglichkeiten ausschöpfen. Mobilität und persönliche Kontakte sind für
die Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der wirtschaftlichen
Entwicklung von entscheidender Bedeutung. Sie sind unverzichtbare
Voraussetzungen für den Handel, insbesondere den Handel mit Dienstleistungen,
für den Austausch von Ideen, die Verbreitung von Innovationen, die Behandlung
beschäftigungs- und sozialpolitischer Fragen und den Aufbau starker Beziehungen
zwischen Unternehmen, Universitäten und Organisationen der Zivilgesellschaft. Im Bereich der Arbeitskräftemobilität können
die EU und ihre Nachbarstaaten einander ergänzen. In spezifischen
Arbeitsmarktsegmenten der EU wird mit der Alterung der Erwerbsbevölkerung ein
Arbeitskräftemangel entstehen, der durch gut ausgebildete, begabte junge
Arbeitskräfte aus unseren Nachbarstaaten ausgeglichen werden könnte. Die EU ist
sich dabei durchaus der Gefahr der Abwanderung hoch qualifizierter
Arbeitskräfte bewusst, der sie möglicherweise durch weitere
Unterstützungsmaßnahmen entgegenwirken muss. Diese Partnerländer sind auch wichtige
Herkunfts- und Transitländer für irreguläre Migranten. Bei der Bekämpfung der
irregulären Migration ist die Zusammenarbeit mit unseren Partnern von
entscheidender Bedeutung, um menschliches Leid und das Sicherheitsrisiko zu
verringern. Diese Zusammenarbeit ist daher eine der Voraussetzungen, die den
Mobilitätspartnerschaften zugrunde liegen. Im Rahmen der ENP soll ein für beide Seiten
vorteilhafter Ansatz entwickelt werden, bei dem die Förderung der
wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern und der EU, die
Erleichterung einer gut gesteuerten regulären Migration, der Kapazitätsaufbau
in den Bereichen Grenzverwaltung, Asyl und wirksame Zusammenarbeit bei der
Rechtsdurchsetzung Hand in Hand gehen. Dieser
Ansatz entspricht den drei Schwerpunktbereichen des Gesamtansatzes der EU zur
Migrationsfrage und der kürzlich angenommenen Mitteilung der Kommission zur
Migration[10]und
zielt darauf ab, die reguläre Migration besser zu organisieren, die
positiven Auswirkungen der Migration auf die wirtschaftliche Entwicklung
maximal zu nutzen, und die für die Grenzverwaltung und Migrationssteuerung
erforderlichen Kapazitäten zu stärken. Auch die Förderung und Achtung der
Rechte von Migranten ist ein wichtiger Bestandteil diese Ansatzes. Die Mobilitätspartnerschaften bieten
einen umfassenden Rahmen, um einen gut organisierten Personenverkehr zwischen
der EU und einem Drittland sicherzustellen. Mit diesen Partnerschaften
werden alle Maßnahme gebündelt, die gewährleisten, dass die Mobilität für beide
Seiten vorteilhaft ist. Sie erleichtern den Zugang zu regulärer Migration und
stärken die Kapazitäten für die Grenzverwaltung und die Bekämpfung der
irregulären Migration. Dies kann auch die Unterstützung der Partnerländer beim
Aufbau einer Struktur für die Steuerung der regulären Migration u. a. in
den Bereichen Anwerbung von Arbeitskräften, Berufs- und Sprachausbildung,
Anerkennung von Qualifikationen und Rückkehr- und Wiedereingliederungsmaßnahmen
einschließen[11].
Um insbesondere die Mobilität der Studierenden, Forscher und Geschäftsleute
zwischen den Partnerländern und der EU zu stärken, fordert die Kommission die
Mitgliedstaaten auf, alle durch den EU-Visakodex gebotenen Möglichkeiten
auszuschöpfen. Sie wird prüfen, wie sie diesen Prozess unterstützen und die
praktische Umsetzung verfolgen kann. In diesem Kontext sollte auf die
Möglichkeiten der Befreiung von der Visumsgebühr und der Ausstellung von
Mehrfachvisa für die genannten Antragsteller hingewiesen werden. Bislang wurden solche
Mobilitätspartnerschaften mit der Republik Moldau und Georgien geschlossen. Die
Kommission ist überzeugt, dass einige der EU-Nachbarländer geeignete Kandidaten
für eine solche Partnerschaft wären. Sie wird sich um den Abschluss der
Verhandlungen mit Armenien und die Vorbereitung der Aufnahme von Verhandlungen z.B.
mit Marokko, Tunesien und Ägypten bemühen[12].
Außerdem wird die EU die Ukraine und Moldau
weiterhin bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne für die Visaliberalisierung
unterstützen. Wie schon mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft, mit denen
bereits Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen geschlossen
wurden oder vorbereitet werden, sollte die EU auch bemüht sein, mit den Ländern
des südlichen Mittelmeerraums Visaliberalisierungs- und - gleichzeitig -
Rückübernahmeabkommen zu schließen. Diese Abkommen setzen die Zusammenarbeit
mit der EU in den Bereichen Migration, Mobilität und Sicherheit voraus. Die
Länder müssen spezifische Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu
unterbinden, ein wirksames Grenzmanagement und ausreichende
Dokumentensicherheit sicherzustellen und gegen die organisierte Kriminalität
einschließlich des Menschenhandels und der Schleusung von Migranten vorzugehen.
Fallweise sollte dann langfristig eine schrittweise Visaliberalisierung geprüft
werden, sofern die Rahmenbedingungen für eine reibungslose und sichere
Mobilität gegeben sind. Im Asylbereich wird die EU ihre
Unterstützung des internationalen Schutzsystems in der Region in Form
regionaler Schutzprogramme für Belarus, die Republik Moldau und die Ukraine
fortsetzen. Sie wird außerdem mit der Umsetzung solcher Schutzprogramme für
Ägypten, Libyen und Tunesien beginnen. Auch andere Initiativen einzelner
ENP-Länder in diesem Bereich werden gefördert werden. Die Neuansiedlung von
Flüchtlingen in der EU muss integraler Bestandteil der EU-Hilfsmaßnahmen für
Nachbarländer sein, die erhebliche Flüchtlingsströme zu bewältigen haben. 3. Effiziente regionale Partnerschaften im
rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik Die EU ist sich
der zwischen ihren Nachbarländern bestehenden Unterschiede bewusst, bietet aber
jedem Land einen einheitlichen Rahmen für die Partnerschaft an, der sich auf
gegenseitige Rechenschaftspflicht stützt. Dieser einheitliche Rahmen wird durch
die östliche und südliche Dimension der ENP ergänzt, die die Zusammenarbeit und
die Entwicklung von Synergien und Lösungen für spezifische geografische,
wirtschaftliche und soziale Probleme auf regionaler Ebene fördern. Sie knüpfen
an die verschiedenen EU-Strategien an, die in der Vergangenheit für die
jeweiligen Regionen umgesetzt wurden. So wurde kürzlich die bereits fünfzehn
Jahre andauernde Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des
Mittelmeerraums in allen Bereichen durch die Union für den Mittelmeerraum
ergänzt. Die Östliche Partnerschaft wiederum hat in den letzten zwei Jahren die
Beziehungen zwischen der EU und ihren östlichen Nachbarstaaten deutlich
gestärkt. 3.1. Stärkung der östlichen
Partnerschaft Wir werden… · auf den Abschluss und die Umsetzung von Assoziationsabkommen einschließlich DCTA hinarbeiten, · uns für die Demokratisierung einsetzen, · den Prozess der Visaerleichterung und der Visaliberalisierung vorantreiben, · die sektorspezifische Zusammenarbeit stärken, insbesondere im Bereich der ländlichen Entwicklung, · die Vorteile der östlichen Partnerschaft stärker ins Bewusstsein der Bürger rücken, und · die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern stärken. Durch die Schaffung der Östlichen
Partnerschaft wurden die Beziehungen zu den Partnerländern Osteuropas und des
Südkaukasus intensiviert. Sie hat dazu beigetragen, dass in diesen Ländern
ungeachtet aller Schwierigkeiten ein Wandel stattfinden und konsolidiert werden
konnte. Die Region hat im letzten Jahrzehnt insgesamt Fortschritte auf dem Weg
zur Demokratie erzielt, u. a. infolge von Regimewechseln. Aber sie steht
weiterhin vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen, insbesondere aufgrund
der großen Unterschiede, die zwischen den einzelnen Ländern dieser generell
armen Region bestehen und durch die sie für externe Entwicklungen und Einflüsse
besonders anfällig ist. Die Partnerländer haben sehr unterschiedliche
Fortschritte bei der Umsetzung der zentralen Elemente der östlichen
Partnerschaft erzielt (z.B. Achtung der universellen Werte der Demokratie, der
Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, nachhaltige Reformanstrengungen und
eine stärkere Konzentration auf die Lösung von Langzeitkonflikten). Einige der
Länder sind eindeutig bestrebt, ihr Potenzial voll auszuschöpfen, während
andere nur vereinzelte Fortschritte erzielen. Die EU will gewährleisten, dass
die Partnerländer, die am weitesten vorangeschritten sind und sich für die
demokratischen Reformen, die die Grundlage der Östlichen Partnerschaft bilden,
besonders engagieren, auch am meisten von ihr profitieren. Gleichzeitig müssen
die Instrumente der Östlichen Partnerschaft anhand der Erkenntnisse, die in der
ersten Umsetzungsphase gewonnen wurden, besser auf die Gegebenheiten in den
jeweiligen Ländern abgestimmt werden - insbesondere ist zu prüfen, mit welchen
Maßnahmen der lange Verhandlungszeitraum, der für weitreichende und komplexe
Assoziierungsabkommen erforderlich ist, überbrückt werden kann. Die Assoziierungsabkommen,
von denen die meisten auch DCFTA einschließen, bieten dem jeweiligen östlichen
Partnerland die Möglichkeit, das Tempo zu bestimmen, mit dem es Integration und
Reformen vorantreiben will. Partnerländer, die zu nachhaltigen Anstrengungen
bereit sind, können mit Unterstützung der EU im Rahmen dieser Abkommen eine
entsprechende Kohärenz der Rechtsvorschriften und Institutionen erreichen. Die
Abkommen sehen eine Angleichung an die Rechtsvorschriften, Normen und Standards
der EU vor, die schrittweise zur wirtschaftlichen Integration in den
Binnenmarkt führt. Mit
fünf Partnerländern werden bereits Verhandlungen über Assoziierungsabkommen
geführt, die eine solide Basis für einen Ausbau der Beziehungen bieten. Mit der
Ukraine wurden im Rahmen des Assoziierungsabkommens Verhandlungen über ein
DCFTA aufgenommen. Andere Partnerländer werden folgen, sobald die
entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Obwohl aufgrund der geringen Größe
der Länder der Östlichen Partnerschaft das Volumen des Handels mit der EU
begrenzt ist, betrachtet die EU die DCFTA als wirksames Instrument zur Stärkung
der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu ihren östlichen Nachbarn
und misst ihnen große Bedeutung bei. Um die Partnerländer beim Aufbau der für
tiefgreifende Reformen erforderlichen Verwaltungskapazitäten zu unterstützen,
sieht die Östliche Partnerschaft auch umfassende Programme zum
Institutionenaufbau vor. Diese werden durch ein neues EU-Instrument in Form von
Pilotprogrammen für die regionale Entwicklung ergänzt, die die Länder bei der
Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Gefälles unterstützen
sollen. Diese werden den Partnerländern die Festlegung geeigneter Strukturen
und Maßnahmen zur Bewältigung regionaler Herausforderungen erleichtern. Einige Länder der Östlichen Partnerschaft messen
ihrer europäischen Identität große Bedeutung bei, so dass die Entwicklung
engerer Beziehungen mit der EU nachhaltige Zustimmung in der Öffentlichkeit
findet. Die Werte auf die sich die Europäische Union stützt - Freiheit,
Demokratie, Achtung der Menschrechte und Grundrechte sowie Rechtsstaatlichkeit -
bilden auch die Grundlage für die politische Assoziierung und wirtschaftliche
Integration, die mit der Östlichen Partnerschaft angeboten wird. Diese Werte
sind in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert und liegen
auch den Artikeln 8 und 49 zugrunde. Persönliche Kontakte sind ein wichtiges
Element der Partnerschaft. Außerdem wird die EU die Ukraine und die Republik
Moldau weiterhin bei der Umsetzung ihrer Aktionspläne für die Visaliberalisierung
unterstützen, die für andere Länder der Östlichen Partnerschaft als Muster
dienen könnten. Zwischenzeitlich sollten diese Länder bereits
Visaerleichterungen in Anspruch nehmen. Für die östlichen Partnerländer wurden bereits
fünf Flagschiff-Initiativen[13]
für Grenzmanagement, KMU-Entwicklung, Zusammenarbeit im Energiebereich,
Katastrophenschutz und besseres Umweltmanagement umgesetzt. Diese Programme
werden nun stärker auf die Ziele der bilateralen Partnerschaft ausgerichtet. So
soll die Unterstützung im Rahmen der Initiative für die integrierte
Grenzverwaltung stärker auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die
Visaerleichterung und Visaliberalisierung ausgerichtet werden. Die Sichtbarkeit
bilateraler und multilateraler Maßnahmen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft
muss verstärkt werden, um der breiten Öffentlichkeit ihre Vorteile vor Augen zu
führen. Um zur Konsolidierung der regionalen Solidarität beizutragen, sollte
die EU die Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene massiver unterstützen, die
sich auf spezifische Bereiche mit nur wenigen Partnern konzentriert. Der
multilaterale Rahmen muss strategischer eingesetzt werden, um die bilaterale
Beziehungen zwischen unseren Partnerländern u. a. im Bereich der
Konfliktbeilegung zu fördern. Um die neue ENP stärker auf die Beziehungen
zwischen den Gesellschaften auszurichten, wird die EU ihre Kontakte zu den
verschiedenen Akteuren intensivieren, u. a. zu den Parlamenten im Rahmen
der vom Europäischen Parlament eingesetzten Parlamentarischen Versammlung
EuroNest, zu regionalen Akteuren in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der
Regionen, zu führenden Geschäftsleuten im Rahmen des Wirtschaftsforums der
Östlichen Partnerschaft sowie zur Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern,
gestützt auf das Forum der Zivilgesellschaft für die Östliche Partnerschaft und
ihre nationalen Plattformen. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Östlichen
Partnerschaft wird über den politischen Dialog in folgenden Bereichen
fortgesetzt: ·
Bildung, Jugend und Kultur - durch die Förderung
der Teilnahme an Programmen wie Erasmus Mundus, Tempus, Youth in Action und
e-Twinning durch die Öffnung künftiger neuer EU-Programme wie
Lebensbegleitendes Lernen für die Länder der Östlichen Partnerschaft und durch
Folgemaßnahmen zu dem Sonderprogramm Kultur 2009-2010 und dem Programm Kultur
für die Östliche Partnerschaft; ·
Verkehr - durch die Anbindung der
Infrastrukturnetze der EU an die der östlichen Partner; ·
Energie, Umwelt, Klimawandel - durch einen
verstärkten Dialog im Anschluss an die Schaffung der Partnerschaft für
Energieeffizienz und Umweltschutz in Osteuropa und den Beitritt der Ukraine und
der Republik Moldau zur europäischen Energiegemeinschaft, um die Zusammenarbeit
im Bereich der Energiesicherheit zu intensivieren; ·
Austausch von Wissen, Forschung und
Informationsgesellschaft - Durch die vollständige Einbeziehung der Forschungs-
und Bildungsgemeinschaften der Region in die elektronische Infrastruktur (z.B.
GÈANT, das paneuropäische Computernetz und die Europäische Gridinfrastruktur
für intelligente Netze und verteilte Datenverarbeitung); ·
Zölle und Strafverfolgung - auf der Grundlage der
strategischen Rahmen für die Zusammenarbeit im Zollbereich mit der Ukraine, der
Republik Moldau und Belarus und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des
Schmuggels; ·
ländliche Entwicklung (im Einklang mit dem ENP-Programm
für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung); ·
Beschäftigung und sozialpolitische Fragen; ·
Förderung von Recht, Freiheit und Sicherheit - auf
der Grundlage des Aktionsplans der östlichen Partnerschaft für den Bereich
Justiz und Inneres, der im Laufe dieses Jahres im Rahmen des Stockholmer
Programms[14]
vorgelegt werden soll, einschließlich Mobilitätspartnerschaften; ·
Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(GASP). Einige Mitgliedstaaten der EU, Drittländer und
Internationale Finanzinstitutionen (IFI) zeigten Interesse daran, zur
Verwirklichung der Ziele der Östlichen Partnerschaft beizutragen und Projekte
von strategischer Bedeutung zu unterstützen. Weitere Mittel werden über die
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität sowie bilaterale Partner und IFI, vorrangig
EIB, EBWE und Weltbank, bereitgestellt. Diese Zusammenarbeit sollte dynamisch
gestaltet werden und auf der Schaffung der KMU-Fazilität, der EIB-Fazilität für
die östlichen Partnerländer und des EIB-Treuhandfonds zur Bereitstellung technischer
Hilfe im Rahmen der Östlichen Partnerschaft aufbauen. In der Informations- und Koordinierungsgruppe
für die Östliche Partnerschaft sind IFI und Drittländer vertreten, die sich an
der Geberkoordinierung und der Entwicklung der Östlichen Partnerschaft im
Allgemeinen beteiligen, einschließlich Kanada, Japan, Norwegen, Russland, der
Schweiz, der Türkei und den USA. Diese informelle Zusammenarbeit soll nach
Maßgabe der Interessen der östlichen Partnerländer intensiviert werden. Das zweite Gipfeltreffen der Östlichen
Partnerschaft wird im September 2011 in Warschau stattfinden. Die
Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin werden im Anschluss an den
Gipfel einen Fahrplan für die künftige Umsetzung der Östlichen Partnerschaft
vorlegen, der unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gipfeltreffens
ausgearbeitet wurde. 3.2. Aufbau der Partnerschaft mit
dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand Wir werden … · umfassende Programme zum Institutionenaufbau auf den Weg bringen, die ähnlich angelegt sind wie die Programme, die mit den östlichen Partnern durchgeführt werden, · mit Tunesien, Marokko und Ägypten einen Dialog zu den Themen Migration, Mobilität und Sicherheit aufnehmen (als erster Schritt auf dem Weg zu einer Mobilitätspartnerschaft), · die industrielle Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer ausbauen, · Pilotprogramme zur Unterstützung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums starten, · konkrete Projekte mit klar erkennbarem Nutzen für die Bevölkerung im Mittelmeerraum in den Mittelpunkt der Union für den Mittelmeerraum stellen, · die Zusammenarbeit auf subregionaler Ebene voranbringen und · den Dialog zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Fragen ausbauen. Die ENP muss eine ambitionierte Reaktion auf
die historischen Veränderungen sein, die sich derzeit im südlichen
Mittelmeerraum vollziehen. In der am 8. März angenommenen gemeinsamen
Mitteilung über eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für
Demokratie und gemeinsamen Wohlstand[15]
wurden die ersten Elemente des Angebots für eine neue Partnerschaft mit
Partnern skizziert, die einen Demokratisierungsprozess und weit reichende
Reformen eingeleitet haben. Die dort genannten drei Hauptbereiche, in denen die
EU ihre künftigen Beziehungen mit ihren Partnern im Mittelmeerraum
weiterzuentwickeln beabsichtigt, werden in dieser Mitteilung aufgegriffen: Demokratisierungsprozess
und Institutionenaufbau, eine engere Partnerschaft mit der Bevölkerung sowie
eine nachhaltige und breitenwirksame Wirtschaftsentwicklung. Durch die verschiedenen
politischen Strategien und Instrumente wird die Partnerschaft umfassend und
breit angelegt sein, gleichzeitig aber auch deutlicher gemäß dem spezifischen
Bedarf und den Zielsetzungen der einzelnen Partner differenziert werden. Die EU
hat die Stärkung der Beziehungen mit einer Reihe von Partnern bereits
aufgenommen, insbesondere durch die Gewährung eines „fortgeschrittenen Status“[16]. Von den Partnerländern, die mit der EU eine
Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand einzurichten wünschen,
wird erwartet, dass sie Fortschritte bei den unter Punkt 1.1 aufgeführten
Schlüsselelementen machen. Die langfristige Perspektive für die am weitesten
fortgeschrittenen Partner im Mittelmeerraum ist eine enge politische
Assoziierung mit der EU und eine wirtschaftliche Integration in den
Binnenmarkt. Auf kurze Sicht werden denjenigen Partnern, die Fortschritte bei
den Reformen erzielen, die im Folgenden aufgeführten Optionen offenstehen. Zur Unterstützung
der Demokratisierungsprozesse werden umfassende Programme zum
Institutionenaufbau eingerichtet, die ähnlich angelegt sind, wie die
Programme, die mit den östlichen Nachbarn durchgeführt werden: Mit diesen
Programmen werden umfassende Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie finanzielle
Unterstützung zur Verfügung gestellt, um die Kapazität zentraler
Verwaltungseinrichtungen (Zoll, Strafverfolgung, Justiz) auszubauen; sie werden
vorrangig auf Institutionen ausgerichtet sein, die besonders relevant für die
Unterstützung der Demokratisierung sind. Um eine stärkere
Partnerschaft mit der Bevölkerung aufzubauen, wird die Kommission
z. B. mit Tunesien, Marokko und Ägypten einen Dialog zu den Themen
Migration, Mobilität und Sicherheit aufnehmen (als erster Schritt auf dem Weg
zu einer Mobilitätspartnerschaft). Diese Vorschläge werden in der Mitteilung zu
Migration, Mobilität und Sicherheit in der südlichen Nachbarschaft[17] näher ausgeführt. Zudem werden
auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen (eTwinning), Mobilitätsmaßnahmen für
Studierende und Hochschulmitarbeiter im Rahmen von Hochschulpartnerschaften
(Erasmus Mundus), die strukturierte Zusammenarbeit für die Modernisierung von
Hochschulen (Tempus) und Mobilitätsmaßnahmen für junge Menschen (Jugend in
Aktion) weiter ausgebaut, um die Jugend besser zu unterstützen. Auch auf dem
Gebiet der Kultur können neue Initiativen gefördert werden. Um eine nachhaltige und breitenwirksame
Wirtschaftsentwicklung zu fördern, wird die EU auf kurze Sicht ihre
Bemühungen zur Stärkung der handelsbezogenen Bestimmungen der bestehenden
Assoziierungsabkommen durch den Abschluss der laufenden Verhandlungen zum
Agrarhandel und der Verhandlungen in den Bereichen Dienstleistungen und
Niederlassungsfreiheit intensivieren. Zudem werden ausgewählte südliche
Nachbarn auch die Gelegenheit erhalten, Vorbereitungen für künftige
Verhandlungen über die Einrichtung einer vertieften und umfassenden
Freihandelszone (DCFTA) aufzunehmen. Um die strukturellen Anpassungen im
Zusammenhang mit der Marktöffnung zu begleiten und ein breitenwirksames
Wachstum zu fördern, wird die Kommission Pilotprogramme zur Entwicklung der
Landwirtschaft und des ländlichen Raums sowie – unter Rückgriff auf die
Erfahrungen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft – Pilotprogramme zur
Regionalentwicklung finanzieren. Die Kommission wird die industrielle
Zusammenarbeit Europa-Mittelmeer durch die weitere Umsetzung der
Unternehmenscharta Europa–Mittelmeer fördern, die an den Bedarf von KMU im
Sinne des „Small Business Act“ der EU angepasst wird, sowie durch den Austausch
bewährter Verfahren in prioritären Sektoren (Textil, Tourismus, Rohstoffe). Sie
wird den Dialog zum Thema Beschäftigung und Sozialpolitik verstärken und einen
wirksamen sozialen Dialog unterstützen, unter anderem durch das
Europa-Mittelmeer-Forum für den sozialen Dialog. Auf regionaler Ebene könnte
eine Zusammenarbeit bei Rechts- und Verwaltungsvorschriften die
Handelsbeziehungen erleichtern und das Investitionsklima verbessern. Die
Entwicklung eines effizienten, sicheren und tragfähigen multimodalen
Verkehrsnetzes im Mittelmeerraum wird ebenfalls zu einer nachhaltigen und
breitenwirksamen Wirtschaftsentwicklung beitragen. Die Kommission arbeitet
bereits mit der EIB und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation an der
Ermittlung von Pilotmaßnahmen, mit denen die Zusammenarbeit zwischen den
maritimen Sektoren im Mittelmeerraum verbessert werden kann. Die Union für den Mittelmeerraum, die
die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnern ergänzt,
sollte ihr Potenzial zur Organisation einer wirksamen und ergebnisorientierten
regionalen Zusammenarbeit ausbauen. Sie sorgt weiterhin dafür, dass die
regionale Zusammenarbeit im Mittelmeerraum so angelegt ist, dass sie allen
Beteiligten offen steht, unter anderem indem Akteure wie die Türkei und die
westlichen Balkanländer einbezogen werden. Die Hohe Vertreterin und die
Kommission sind bereit, in Übereinstimmung mit dem Vertrag von Lissabon eine
größere Rolle im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum zu übernehmen. Um
dieser Union neuen Schwung zu verleihen, muss nun zu einem pragmatischeren und
projektorientierten Ansatz übergegangen werden. Das Sekretariat der Union für
den Mittelmeerraum muss als Katalysator wirken, um Staaten, die EIB,
internationale Finanzinstitutionen und den Privatsektor durch die gemeinsame
Arbeit an konkreten wirtschaftlichen Projekten von strategischer Bedeutung
zusammenzubringen, die in der gesamten Region Arbeitsplätze schaffen und
Innovation und Wachstum fördern. Die Beteiligung der Partnerländer an diesen
Projekten könnte nach dem Grundsatz der variablen Geometrie in Abhängigkeit von
ihrem jeweiligen Bedarf und ihren Interessen erfolgen. EU-Mittel für die
Kofinanzierung spezifischer Infrastrukturprojekte könnten über die
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität bereitgestellt werden. Im aktuellen
wirtschaftlichen und politischen Kontext ist die Relevanz der auf dem Pariser
Gipfeltreffen ausgewählten Flaggschiffprojekte weiterhin uneingeschränkt
gegeben; zu nennen sind insbesondere der Mittelmeer-Solarplan, die
Umweltsanierung im Mittelmeerraum, die Entwicklung der
Hochgeschwindigkeitsseewege und der Autobahnen sowie die Mittelmeer-Initiative
für Unternehmensförderung. Um die nachhaltige Entwicklung zu unterstützen,
sollte der Umsetzung bereits bestehender regionaler Übereinkommen wie des Übereinkommens
von Barcelona zum Schutz des Mittelmeers und seiner Küstenregionen vor
Verschmutzung eine höhere Priorität eingeräumt werden. Schließlich kann eine Zusammenarbeit auf
subregionaler Ebene, die sich unter Beteiligung einer geringeren Zahl von Nachbarn
auf spezifische Themen konzentriert, Vorteile bieten und eine größere
Solidarität schaffen. Zum Beispiel könnte die subregionale Zusammenarbeit im
Maghreb vorangebracht werden, indem der Aufbau verstärkter physischer
Verbindungen unterstützt wird. Die EU wird in naher Zukunft spezifische
Vorschläge vorlegen, unter anderem zur Frage, wie die mögliche Öffnung der
Grenzen innerhalb der Region unterstützt werden könnte.
4. Ein vereinfachter und kohärenter
Politik- und Programmrahmen 4.1. Klarere Prioritäten durch
stärkere politische Steuerung Wir werden … · die ENP-Aktionspläne und die EU-Hilfe auf eine geringere Zahl von Prioritäten fokussieren und dabei präzisere Benchmarks heranziehen. Die bilateralen Beziehungen zwischen der EU
und jedem ihrer Nachbarn wurden in den letzten Jahren verstärkt. Nicht nur zu
allgemeinen politischen Fragen, sondern auch zu allen spezifischen Bereichen
unserer Zusammenarbeit wurde ein enger und intensiver Dialog aufgebaut. Diese
sehr engen Beziehungen und ein erhöhtes Engagement fordern nun eine deutliche
Stärkung des politischen Dialogs und der politischen Zusammenarbeit. Der
Vertrag von Lissabon bietet der Europäischen Union die Grundlage für die
Gestaltung kohärenter und beständiger Politiken und Programme, in denen verschiedene
Teilbereiche der EU-Außenpolitik und der EU-Außenhilfe, die zuvor in der Hand
verschiedener Institutionen lagen, zusammengeführt werden. Sowohl die
Partnerländer als auch die Mitgliedstaaten sind davon überzeugt, dass stärker
mit Inhalten befasste Assoziationsräte es ermöglichen würden, tiefgreifendere
Gespräche auf politischer Ebene zu führen. Dabei darf der politische Dialog
jedoch nicht auf eine jährliche Diskussion im Assoziationsrat beschränkt
bleiben: Vielmehr müssen die Kontakte häufiger und auf Ad-hoc-Basis stattfinden
können, wenn die Umstände dies erfordern. Um das Vertrauen aufzubauen, das wir
für die Bewältigung unserer gemeinsamen Herausforderungen benötigen, ist ein
kontinuierlicherer und engerer politischer Dialog unverzichtbar. Außerdem
beabsichtigt die Kommission, den sektorpolitischen Dialog mit den
Partnerländern auf ministerieller Ebene auszubauen (z. B. in den Bereichen
Energie, Bildung, Jugend, Migration und Verkehr). Während die ENP-Aktionspläne weiterhin
den Rahmen für unserer allgemeine Zusammenarbeit bilden, wird die EU den
Partnern vorschlagen, sich auf eine begrenzte Zahl kurz- und mittelfristiger
Prioritäten zu konzentrieren, und dabei präzisere Benchmarks und eine klarere
Abfolge der Maßnahmen vorzusehen. Die EU wird die Prioritäten für ihre
Finanzhilfe entsprechend anpassen. Diese Prioritäten werden das politische
Tempo vorgeben und sowohl die EU als auch ihre Nachbarn in die Lage versetzen,
innerhalb eines gemeinsam vereinbarten Zeitrahmens entscheidende Ergebnisse zu erzielen.
Außerdem wird es dank der Prioritätenliste möglich sein, die politischen Ziele
besser mit der Programmierung der Hilfe zu verknüpfen. Folglich können die
Programmierungsdokumente dann vereinfacht und auf die Hervorhebung derjenigen
Prioritäten der Aktionspläne konzentriert werden, in denen in besonderem Maße
EU-Hilfe benötigt wird. Außerdem soll bei der Abfassung der neuen
Verordnung zum Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) im Rahmen der nächsten
Finanziellen Vorausschau eine Vereinfachung der Finanzhilfe angestrebt werden,
damit eine flexiblere und gezieltere Bereitstellung der Mittel erreicht werden
kann. Gleichzeitig wird die EU weiter jährlich über
die Fortschritte bei der Umsetzung der Aktionspläne berichten. In diesen
Berichten wird das Thema Demokratie stärker in den Mittelpunkt gerückt, und
langfristig wird eine stärkere Verknüpfung zwischen den in den Berichten
verzeichneten Ergebnissen, der bereitgestellten Hilfe und der Höhe der
finanziellen Unterstützung entwickelt werden. 4.2. Finanzierung Wir werden … · die vorgesehenen und die bereits programmierten Mittel im Rahmen des ENPI sowie anderer relevanter Politikinstrumente im Außenbereich unter Berücksichtigung dieses neuen Ansatzes auf neue Schwerpunkte und Ziele ausrichten, · bis 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von mehr als 1 Mrd. EUR bereitstellen, um den dringendsten Bedarf unserer Nachbarländer abzudecken, · weitere Haushhaltsmittel aus verschiedenen Quellen mobilisieren und · der Haushaltsbehörde zügig entsprechende Vorschläge vorlegen (Mittelübertragungen für 2011, Berichtigungsschreiben für 2012, Neuprogrammierung für 2013). Die Umsetzung des neuen Konzepts für die
Nachbarschaftspolitik auf der Grundlage der gegenseitigen Rechenschaftspflicht
und einer beiderseitigen Verpflichtung zu den universellen Werten
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erfordert zusätzliche
Ressourcen in Höhe von bis zu 1 242 Mio. EUR bis 2013. Diese
Mittel werden zusätzlich zu den 5 700 Mio. EUR zur Verfügung
gestellt, die im Rahmen des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments 2011-2013 vorgesehen sind. Falls neue Notfälle
eintreten sollten, kann die Finanzierung gezielter Maßnahmen für die Region im
Rahmen thematischer Instrumente und der Mechanismen für Krisenbewältigung im EU-Haushalt
mit neuen Ressourcen gewährleistet werden. Finanzielle Unterstützung wird für
den weiteren Ausbau der Partnerschaft mit der Bevölkerung in der Region, die
Unterstützung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wachstums, die
Berücksichtigung des zusätzlichen Bedarfs infolge der Demokratisierungsprozesse
in den Partnerländern, die Förderung der Millenniums-Entwicklungsziele und zur
Unterstützung der neuen Initiativen gewährt, die infolge dieser Überprüfung
ergriffen werden, insbesondere in den Bereichen Partnerschaft mit den
Gesellschaften, ländliche Entwicklung und Regionalentwicklung (siehe Punkt
3.1 und 3.2). Dies schließt einen Betrag von bis zu 250 Mio. EUR
ein, die aus Rückflüssen aus früheren Krediten und Risikokapital-Transaktionen
stammen und der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer
(FEMIP) zur Verfügung gestellt werden sollen, um Wachstum und Beschäftigung
durch die Finanzierung neuer Maßnahmen zu fördern und den langfristigen
Finanzierungsbedarf von KMU zu decken. Zu diesem Zweck sollte der Rat den
Vorschlag der Kommission zur Änderung von Artikel 23 der ENPI-Verordnung
annehmen. Diese zusätzlichen Mittel werden durch
Umschichtungen innerhalb der Rubrik 4 der Finanziellen Vorausschau 2007-2013,
durch Rückgriff auf nicht zugewiesene Mittel unterhalb der Ausgabenobergrenze
(2012) und – soweit erforderlich – durch das Flexibilitätsinstrument bereitgestellt.
Die Kommission wird in Kürze ein Berichtigungsschreiben zum Entwurf des
Haushaltsplans 2012 vorlegen. Die Kommission befasst sich derzeit mit der
Frage, wie sie die Gesamtsituation der einzelnen Länder in Bezug auf die
Aspekte Demokratie, Rechenschaftspflicht, Rechtsstaatlichkeit und solide
Finanzverwaltung in ihre Entscheidungen über Budgethilfereglungen einbeziehen
kann, und wird ihren diesbezüglichen Ansatz in der künftigen Mitteilung zur
Budgethilfe darlegen. Damit wird auch die gebotene Flexibilität gegeben sein,
um Höhe und Art der Unterstützung gezielt auf die konkreten Reformfortschritte
der einzelnen Partnerländer abstimmen zu können. 4.3. Einbeziehung der EIB und der
EBWE Wir werden … · zusätzliche Kreditmöglichkeiten bei der EIB und der EBWE schaffen, unter anderem durch eine Ausdehnung des Mandats der EBWE auf ausgewählte südliche Partner. Sollen große Infrastrukturprojekte
unterstützt werden, die der EU dabei helfen können, Verbindungen zu ihrer
Nachbarschaft aufzubauen, die Entwicklung zu fördern und wichtige
Herausforderungen in den Bereichen Energie, Umwelt und Verkehr anzugehen, so muss
sichergestellt werden, dass die Europäische Investitionsbank und andere
regionale Entwicklungsbanken wie die Europäische Bank für Wiederaufbau und
Entwicklung über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügen. Die Kommission
unterstützt die Erhöhung des externen Mandats der EIB sowohl für östliche als
auch südliche Nachbarn, wie auch die Ausdehnung des Mandats der EBWE auf
ausgewählte Länder des südlichen Mittelmeerraums. Die EIB und die EBWE können
gemeinsam zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU beitragen, indem sie
ihre komparativen Vorteile optimal nutzen. Mit den Tätigkeiten der EBWE in den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums sollten die politischen Ziele der EU
unterstützt werden; dies sollte aber nicht dazu führen, dass Ressourcen aus
Maßnahmen in der östlichen Nachbarschaft der EU abgezogen werden. Die Annahme der
Neufassung des externen Mandats der EIB würde eine Steigerung der Kreditvergabe
durch die EIB mit EU-Garantien in der gesamten Nachbarschaft der EU
ermöglichen. Insbesondere könnte die EIB den Ländern im Mittelmeerraum – sofern
der Rat die von dem Europäischen Parlament vorgeschlagenen zusätzlichen
Kreditmittel in Höhe von 1 Milliarde EUR genehmigt – im Zeitraum 2011–2013 fast
6 Milliarden EUR zur Verfügung stellen. Mittel in Höhe von bis zu 90 Mio. EUR
werden zur Bereitstellung der Haushaltsgarantien mobilisiert, die im Zuge der
Erhöhung der EIB-Kredite für den Mittelmeerraum benötigt werden, mobilisiert. 4.4. Planung bis 2013 und darüber
hinaus Wir werden … · dafür sorgen, dass die Hilfe im Rahmen des Folgeprogramms für das aktuelle ENPI nach 2013 flexibler und einfacher bereitgestellt wird und · die Bemühungen zur Koordinierung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten sowie anderen wichtigen IFI und bilateralen Gebern verstärken. In seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2010 zur
ENP bekräftigte der Rat, „dass Marktöffnung, wirtschaftliche Integration und
Konvergenz der Rechtsvorschriften sowie der Prozess der Verstärkung bilateraler
Beziehungen in der gesamten Nachbarschaft mit angemessener finanzieller Unterstützung,
technischer Hilfe und Kapazitätenaufbau einhergehen muss“ und wies darauf hin,
er werde „sich im Rahmen der Beratungen über den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen erneut mit der finanziellen Unterstützung befassen“. Die
Kommission wird die neugestaltete Vision für die ENP und die mittelfristigen
Ziele in ihren Vorschlägen für die Finanzielle Vorausschau der EU nach 2013
berücksichtigen[18].
Der Großteil der finanziellen Unterstützung für die Partnerländer wird über das
neue Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) als wichtigste
Finanzierungsquelle bereitgestellt: hauptsächlich im Rahmen von Programmen für
die bilaterale, regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit. Das Instrument
wird mit ausreichenden Mitteln auszustatten sein, um den Ambitionen der
neugefassten ENP gerecht zu werden. Es sollte zunehmend politikorientiert sein
und nicht nur eine stärkere Differenzierung ermöglichen, sondern auch eine
größere Flexibilität, eine strengere Konditionalität sowie Anreize für die
beiden Partner, die die besten Ergebnisse erzielen, wobei die Zielsetzung der
jeweiligen Partnerschaft zu berücksichtigen ist (z. B. Aufnahme der
Verhandlungen über eine DCFTA). Zudem könnte die Durchführung der EU-Hilfe
zunehmend den Partnerländern übertragen werden, sofern die Finanzvorschriften
der Union eingehalten werden und die finanziellen Interessen der EU geschützt
sind. Um die Außenhilfe für die im Rahmen der ENP
vereinbarten Reformagenda zu optimieren wird die EU ihre Bemühungen zur
Koordinierung ihrer Hilfe mit EU-Mitgliedstaaten, anderen bilateralen Gebern,
der EIB, der EBWE und den internationalen Finanzinstitutionen verstärken. Dies
kann durch gemeinsame Programmierung, gemeinsame Kooperationsinitiativen sowie
durch die Kofinanzierung von Programmen und Projekten erfolgen. Um die
Koordinierung der EU-Hilfe zu verbessern, werden der EAD und die Dienststellen
der Kommission prüfen, ob in den Ländern der südlichen Nachbarschaft im Rahmen
eines Modellversuchs gemeinsame Programmierungsverfahren mit interessierten
Mitgliedstaaten durchgeführt werden können. Schlussfolgerungen Unsere
Nachbarschaft bietet große Chancen für Integration und Zusammenarbeit, die für
beide Seiten von Vorteil sind, zum Beispiel eine zahlenmäßig große und gut
qualifizierte Erwerbsbevölkerung, beträchtliche noch unerschlossene Märkte und
„Win-Win-Lösungen“ im Bereich Energiesicherheit. Zusammenarbeit mit unseren
Nachbarn ist der einzige Weg zur Bewältigung von Herausforderungen und
Bedrohungen, die an den Grenzen nicht Halt machen – wie Terrorismus, irreguläre
Migration oder die Verschmutzung unserer gemeinsamen Meere und Flüsse. Wenn wir
zusammenarbeiten, können wir die Quellen von Instabilität und Konflikten in der
Region beseitigen. Mehrere Nachbarn
im Osten und im Süden haben im Laufe des letzten Jahrzehnts den Übergang mit
ehrgeizigen Zielen auf den Weg gebracht. Sie brauchen Unterstützung, um diesen
Prozess festigen zu können. Andere wiederum haben sich erst vor Kurzem auf
diesen Weg begeben. Auch sie benötigen dringend unsere Hilfe und können von den
Erfahrungen anderer Partner lernen. Es liegt im eigenen Interesse der EU, diese
Transformationsprozesse zu unterstützen und mit unseren Nachbarn
zusammenzuarbeiten, damit nicht nur die zentralen Werte und Grundsätze
Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sondern auch die
Marktwirtschaft und eine breitenwirksame, nachhaltige Entwicklung in ihrem
politischen und wirtschaftlichen Gefüge fest verankert werden. Das neue Konzept
für die ENP, das in dieser Mitteilung dargelegt wird, ist ein erster Schritt in
diese Richtung. Die Kommission und die Hohe Vertreterin ersuchen den Rat und
das Europäische Parlament, sowohl das Gesamtkonzept als auch die konkreten
Vorschläge, die darin vorgelegt werden, zu billigen. Wir beabsichtigen nun, unsere
Konsultationen mit unseren Nachbarn fortzuführen, um zu erkunden, wie dieser
neue Ansatz in jeder einzelnen Partnerschaft am besten Niederschlag finden
kann. Die Herausforderungen sind zahlreich und sie
werden kaum von heute auf morgen zu bewältigen sein. Was wir gemeinsam
anstreben ist eine Region, in der Demokratie, Wohlstand und Stabilität
herrschen; eine Region, in der mehr als 800 Millionen Menschen leben, arbeiten
und die Zukunft ihres Landes in der Gewissheit prägen können, dass ihre Würde
und ihre Rechte geachtet werden. FINANZBOGEN
ZU VORSCHLÄGEN FÜR RECHTSAKTE 1. RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1 Bezeichnung des
Vorschlags/der Initiative Gemeinsame
Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und
Sicherheitspolitik: „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ 1.2. Politikbereich(e) in der
ABM/ABB-Struktur[19]
Außenbeziehungen 1.3. Art des Vorschlags/der
Initiative ¨ Der Vorschlag /
die Initiative betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine
vorbereitende Maßnahme[20].
X Der Vorschlag / die Initiative betrifft die
Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die
Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziel(e) 1.4.1. Mit dem Vorschlag / der
Initiative verfolgte(s) mehrjährige(s) strategische(s) Ziel(e) der Kommission Europa
in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne 1.4.2. Einzelziele und
ABM/ABB-Tätigkeiten ABM/ABB-Tätigkeit(en) Kapitel
19 08 – Europäische Nachbarschaftspolitik und Beziehungen zu Russland Einzelziele der ABM-Tätigkeit 1.
Förderung der Bedingungen für eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und
ihren Nachbarn und für die regionale und multilaterale Integration. 2.
Unterstützung der wirtschaftlichen und der Sektorreformen in den Nachbarländern
der EU und Förderung einer weiteren Integration der Nachbarländer in die EU und
untereinander. 3.
Förderung der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit und
Beitrag zur Konfliktlösung in der Nachbarschaft der EU. 1.4.3. Erwartete Ergebnisse und
Auswirkungen Bitte geben Sie an,
wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/die Zielgruppe
auswirken dürfte. Im
Rahmen der im letzten Jahr vorgenommenen strategischen Überprüfung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) wurden Bereiche festgestellt, in denen
die Politik erheblich verbessert werden kann. Durch die Revolutionen und
Protestbewegungen im südlichen Mittelmeerraum und die starken Bedürfnisse, die
die Menschen dieser Länder in Bezug auf politischen und wirtschaftlichen Wandel
geäußert haben, gewinnt die EU-Hilfe noch stärker an Gewicht als in der
Vergangenheit und werden Bereiche aufgezeigt, in denen die EU und ihre
Partnerländer noch bessere Leistungen erbringen können und sollten.
Gleichzeitig bleibt die EU einer dauerhaften Unterstützung der Demokratisierung
und der Reformprozesse in der gesamten östlichen und südlichen Nachbarschaft
verpflichtet. In
der Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“ werden die
aus der strategischen Überprüfung der ENP hervorgegangenen Vorschläge
aufgegriffen und die Konzepte für das östliche Europa und den südlichen
Kaukasus anhand der fortgeführten Umsetzung der Östlichen Partnerschaft und die
Konzepte für den südlichen Mittelmeerraum im Rahmen der neuen „Partnerschaft
für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ ausgestaltet. Insbesondere mit dem
Angebot einer „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ möchte
die EU den in Ägypten und Tunesien begonnenen und sich möglicherweise auf
andere Länder des südlichen Mittelmeerraums ausbreitenden demokratischen Wandel
unterstützen. Die
neuen, aus der Überprüfung hervorgegangenen Maßnahmen können in drei
Hauptkomponenten zusammengefasst werden: Komponente 1. Demokratischer Wandel und Institutionenaufbau (von Bedeutung für das Einzelziel Nr. 3 – oben)
Unterstützung des demokratischen Wandels und des Institutionenaufbaus
über umfassende Programme zum Aufbau von Institutionen für den demokratischen
Wandel und andere einschlägige Maßnahmen zugunsten dieser Institutionen,
die für die demokratischen Gesellschaften von grundlegender Bedeutung sind und
bei der demokratischen Reform des Sicherheitssektors helfen. Erwartete Ergebnisse verstärkte
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, bessere
demokratische Governance, unabhängigeres
und effizienteres Justizwesen, weniger
Korruption, bessere
demokratische Kontrolle des Sicherheitssektors, erhöhte
Mobilität aufgrund eines besseren Grenz- und Migrationsmanagements, bessere
Übereinstimmung der Rechtsvorschriften mit dem EU-Besitzstand. Komponente 2. Aufbau einer verstärkten Partnerschaft mit den
Menschen (betrifft ABM-Einzelziel Nr. 1
– siehe oben) Aufbau einer verstärkten Partnerschaft mit Menschen durch die
Ausweitung von Kontakten zwischen Studenten, Forschern und Jugendlichen. Verbesserung
der Mobilität von Studenten und akademischen Lehrkräften innerhalb der
Hochschulpartnerschaften (Erasmus Mundus) und strukturierte Zusammenarbeit für
die Modernisierung von Hochschulen (Tempus); durch
den Start des EU-Programms „eTwinning“ (Internet-Partnerschaften) initiierte
Zusammenarbeit zwischen Schulen, bessere
Kontakte zwischen Jugendlichen, bessere
Kenntnisse über die Erfolge, Möglichkeiten und Herausforderungen der
europäischen Nachbarschaftspolitik seitens der Bürger der teilnehmenden Länder
(auch in abtrünnigen Gebieten). Komponente 3. Nachhaltiges und
breitenwirksames Wachstum/wirtschaftliche Entwicklung (betrifft ABM-Einzelziel Nr. 2 –
siehe oben) Förderung eines nachhaltigen und breitenwirksamen Wachstums durch
Unterstützung der KMU und durch Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen
Unterschiede innerhalb eines Partnerlandes durch „Pilotprogramme“ nach
dem Modell der EU-Kohäsionspolitik und der EU-Politik zur Entwicklung des
ländlichen Raums Verringerung
der internen wirtschaftlichen Unterschiede, Schaffung
von Arbeitsplätzen, Entwicklung
der KMU, bessere
berufliche Bildung und Schulungen, bessere
Existenzgrundlagen der in der Landwirtschaft tätigen Gemeinschaften, höhere
Lebensmittelsicherheit, stärkere
Integration in den EU-Binnenmarkt durch Teilnahme an EU-Programmen. 1.4.4. Leistungs- und
Erfolgsindikatoren Bitte geben Sie an,
anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative
verfolgen lässt. Einhaltung
der Menschenrechte und demokratischen Normen, wie von NRO, VN und regionalen
Gremien berichtet, adäquate
Überwachung demokratischer und glaubwürdiger Wahlen, Ausmaß
der Korruption, Anzahl
der Schulen, die am Programm „eTwinning“ teilnehmen, Anzahl
der Studenten und Wissenschaftler, die an Erasmus Mundus teilnehmen, Anzahl
der strukturierten Kooperationsprojekte im Hochschulbereich, Wohlstand
der in der Landwirtschaft tätigen Gemeinschaften, Anzahl
der erfolgreichen Anträge für die Teilnahme von ENP-Partnern an Programmen der
EU, eine
nachhaltigere Bereitstellung erschwinglicher Nahrungsmittel in den ENP-Ländern,
geringere
wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, geringere
Arbeitslosigkeit. 1.5. Begründung des Vorschlags/der
Initiative 1.5.1. Kurz- oder langfristig zu
deckender Bedarf Politische Perspektive und mittelfristige Ziele Die
langfristige Perspektive der ENP ist eine Nachbarschaft, in der jedes
Partnerland je nach den eigenen Zielen, Bedürfnissen und Fähigkeiten seine
Beziehungen zur EU entwickeln kann. Politisch betrachtet beinhaltet dies ein
Angebot für eine engere Zusammenarbeit mit der EU, einschließlich mehr
gemeinsamer Initiativen in internationalen Gremien zu globalen Fragen von gemeinsamem
Interesse. Auf wirtschaftlicher Ebene ist die EU auch einer tieferen
wirtschaftlichen Integration aufgeschlossen, die zu einer schrittweisen
wirtschaftlichen Integration in den EU-Binnenmarkt führt. Dies fördert auch die
Beschleunigung eines breitenwirksamen und nachhaltigen Wachstums in unseren
Nachbarländern, das ihnen dabei helfen sollte, die Wettbewerbsfähigkeit zu
erhöhen, menschenwürdige Arbeitsplätze zu schaffen und die
Millenniumsentwicklungsziele zu erreichen. Die EU sollte den gesamten Bereich
ihrer politischen Konzepte entsprechend den beiderseitigen Bedürfnissen und
Interessen sowie im Einklang mit den Reform- und
Demokratisierungsverpflichtungen jedes einzelnen Landes mobilisieren. Das
Ziel besteht in einer stärkeren gegenseitigen Verpflichtung zum
politischen und wirtschaftlichen Wohlergehen unserer Bürger – sowohl der
Europas als auch der der Nachbarländer – als beste Garantie für Stabilität und
gemeinsamen Wohlstand. Diese Vision birgt natürlich auch Herausforderungen. Für
die Partnerländer bedeuten die erforderlichen Reformen erhebliche Kosten und
Anstrengungen, bevor die Vorteile zum Tragen kommen. Auf Seiten der EU ist es
wichtig, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes nicht zu gefährden
und zu gewährleisten, dass die Mobilität in einer sicheren Umgebung
stattfindet. In
den nächsten vier bis fünf Jahren können die Partnerländer, die entscheidende
Schritte im Rahmen der politischen und wirtschaftlichen Reformen unternehmen,
damit rechnen, im Rahmen der Östlichen Partnerschaft ein
Assoziierungsabkommen abzuschließen oder in einer Partnerschaft für
Demokratie und gemeinsamen Wohlstand beizutreten. Dies geht einher mit
einer größeren Mobilität und mehr direkten persönlichen Kontakten
(beispielsweise durch die Schaffung von Mobilitätspartnerschaften),
wirtschaftliche Integration durch industrielle Zusammenarbeit, Entwicklung von
KMU, ausländische Direktinvestitionen und stärkere Handelsbeziehungen mit der
EU (z. B. durch die Schaffung von vertieften und umfassenden Freihandelszonen
und den Abschluss anderer Vereinbarungen, beispielsweise in der Landwirtschaft
und im Dienstleistungsbereich, und von Abkommen über die Konformitätsbewertung
und die Anerkennung von Industrieerzeugnissen in Schwerpunktbereichen),
vertiefte Sektorintegration (z. B. durch die Integration in einem
paneuropäischen Energiemarkt und die Teilnahme an Programmen und Agenturen der
EU in Übereinstimmung mit den sich durch das jeweilige Programm ergebenen
Möglichkeiten und mit den allgemeinen Leitlinien für die Beteiligung an
EU-Agenturen). Mit
dem Angebot einer Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand[21] möchte die EU den in Ägypten
und Tunesien begonnenen und sich möglicherweise auf andere Länder ausbreitenden
demokratischen Wandel unterstützen. Diese Länder benötigen Unterstützung bei
der Reform ihrer Institutionen und bei der Wiederankurbelung ihres
Wirtschaftswachstums, um den demokratischen Wandel entschlossen verfolgen zu
können. Auch ihre Bevölkerung muss erkennen können, dass die EU bereit ist, bei
diesem anspruchsvollen und schwierigen Wandel zu helfen. Zusätzliche Mittel Die
Umsetzung des neuen Ansatzes der Nachbarschaftspolitik auf der Grundlage der
gegenseitigen Rechenschaftspflicht und einer beiderseitigen Verpflichtung zu
den universellen Werten Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
erfordert zusätzliche Ressourcen in Höhe von bis zu 1242 Mio. EUR
bis 2013. Hierzu zählen: a)
Der Rechtsrahmen des ENPI ist besonders dazu geeignet, den Großteil der neuen,
im Rahmen der Überprüfung festgestellten Kooperationsmaßnahmen zu unterstützen.
Aus diesem Grund schlägt die Kommission die Aufstockung der ENPI-Mittel
(750,5 Mio. EUR) aus den folgenden Quellen vor:
355 Mio. EUR durch Umschichtung von Mitteln aus anderen Instrumenten
und – für die Tranche 2012 – die Marge von Rubrik 4 im Haushaltsentwurf
(HE) 2012 (241,5 Mio. EUR) sowie 154 Mio. EUR aus dem
Flexibilitätsinstrument. Die vorgeschlagene Erhöhung kann im Sinne von
Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung über den Finanzrahmen für
2007-2013 ohne eine formelle Änderung der ENPI-Verordnung umgesetzt werden, da
sie eine Reaktion auf „neue objektive und fortdauernde Gegebenheiten (sind),
die unter Berücksichtigung der (…) ermittelten Durchführungsergebnisse des
betreffenden Programms ausdrücklich und genau darzulegen sind“. In Bezug
auf die gegenwärtig im HE 2012 bestehende Marge, die durch die
Verringerung bestimmter Haushaltslinien im Vergleich mit dem vorherigen
Finanzplan geschaffen wurde, könnte die vorgeschlagene Lösung auch als „Umschichtung“
betrachtet werden. Weitere Angaben werden über ein Berichtigungsschreiben
eingereicht. b)
Einsetzen von Mitteln aus anderen Instrumenten wie dem Europäischen Instrument
für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) (13,4 Mio. EUR für den
Zeitraum 2011-2012), dem themenbezogenen Programm für nichtstaatliche
Akteure im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit
(3,8 Mio. EUR im Jahr 2011), c)
Nutzung des Instruments für Stabilität (40 Mio. EUR)[22], d)
Einplanung von 90 Mio. EUR als Garantie für ein Darlehen über eine
weitere Milliarde von der EIB in der Südlichen Partnerschaft[23], e)
Einsetzen des Instruments für Finanzhilfe (100 Mio. EUR)[24], f)
Genehmigung der Wiederverwendung durch die EIB von Mittelrückflüssen aus
früheren Transaktionen für Kapitalinvestitionen in KMU
(244 Mio. EUR). Um
Letzteres zu ermöglichen, muss der Rat die Änderung von Artikel 23 der
ENPI-Verordnung billigen. Gleichzeitig
werden die bestehenden nationalen Richtprogramme auf die Schwerpunktziele der
neuen Partnerschaft ausgerichtet und 150 Mio. EUR aus dem ENPI
zugewiesen, um die neue ENP-Fazilität für die Zivilgesellschaft und andere
Maßnahmen zur Förderung einer engeren Partnerschaft mit Gesellschaften zu
unterstützen. Differenzierung Während
alle Partnerländer in den Genuss der Maßnahmen zur Vertiefung der
„Partnerschaft mit Gesellschaften“ (Komponente 2) kommen, werden die im
Rahmen der beiden anderen Komponenten bereitgestellten Mittel Partnerländern
auf der Grundlage des auf gegenseitiger Rechenschaftspflicht beruhenden
Konzeptes „mehr für mehr“ zugewiesen. Für
eine höhere Unterstützung seitens der EU müssen die Partner Fortschritte beim
Aufbau und bei der Festigung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit vorweisen.
Je schneller und umfassender ein Land bei seinen internen Reformen vorankommt,
desto mehr Unterstützung wird es von der EU erhalten. Diese verstärkte
Unterstützung wird in verschiedenen Formen erfolgen, wie z. B. durch die
Aufstockung der Mittel für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung, durch die
Auflage umfassenderer Programme zum Institutionenaufbau, durch die Gewährung
eines größeren Marktzugangs, durch die Erhöhung der EIB-Finanzierung zur
Investitionsförderung und durch die Erleichterung der Mobilität. Diese
Präferenzmaßnahmen werden auf den Bedarf des jeweiligen Landes und auf den
regionalen Kontext zugeschnitten werden. Sie werden dem Umstand Rechnung
tragen, dass tief greifende Reformen mit hohen Anfangskosten verbunden sind.
Bei Ländern, in denen es keine Reformen gegeben hat, wird die EU die
Finanzierung überprüfen oder gar verringern. 1.5.2. Mehrwert durch die
Intervention der EU Der
Vorschlag sollte im Gesamtkontext der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik
betrachtet werden, die den Partnerländern im Einklang mit Artikel 8 des
Lissabonner Vertrags eine engere politische Zusammenarbeit und eine tiefere
wirtschaftliche Integration bietet. Er beruht darauf, dass die bei der
europäischen Integration gesammelten Erfahrungen an unsere Nachbarn
weitergegeben werden. Die Länder sollen schrittweise in die EU-Politikbereiche
einbezogen werden. Da das Angebot der EU weitestgehend auf der Integration in
den EU-Binnenmarkt beruht, ist die EU bei dieser Unterstützung besser
aufgestellt als die einzelnen Mitgliedstaaten. 1.5.3. Aus früheren ähnlichen
Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Es
wurden fünf Länder- und zwei Regionalevaluierungen (MEDA II und TACIS) der
vorherigen Hilfen für Länder der europäischen Nachbarschaft durchgeführt.
Wichtigste betroffene Sektoren: wirtschaftliche Entwicklung (einschließlich
Handel), sozialer Sektor (einschließlich Gesundheit und Bildung), Privatsektor,
Landwirtschaft (einschließlich Lebensmittelsicherheit) und Energie
(einschließlich Atomstrom). Evaluierungen
haben gezeigt, dass die Zusammenfassung der bilateralen und der regionalen
Zusammenarbeit mit Ländern, die zuvor unter zwei verschiedene Verordnungen
(TACIS und MEDA) fielen, unter einem Rahmen (dem ENPI) insbesondere bei den
Mechanismen für die Bereitstellung von Hilfen zur Unterstützung von Reformen positiv
zur einer gegenseitigen Befruchtung geführt hat. Auf der Grundlage der
positiven Ergebnisse und der mit MEDA gewonnenen Erfahrungen[25] hat seit Einführung des ENPI
die Unterstützung für Reformen über Budgethilfe erheblich zugenommen und
greifbare Resultate erbracht, Reformen gefördert und dabei geholfen, den
Politikdialog mit den Partnerländern zu verstärken[26]. Das
Konzept sollte jedoch noch verfeinert werden, um den erhöhten Fokus auf
Grundwerte und demokratische Regierungsführung aufzunehmen. Es sollten auch
Anstrengungen unternommen werden, um die Zivilgesellschaften bei der Gestaltung
und Überwachung der Maßnahmen stärker einzubeziehen und deren Sichtbarkeit zu
erhöhen. Andererseits
hat die Einführung eines neuen, auf den Erfahrungen der Erweiterung beruhenden
„Instrumentariums“ (TAIEX, Twinning und noch aktueller die Programme zum
Institutionenaufbau im Rahmen der Europäischen Östlichen Partnerschaft) die
Fähigkeit von ENPI gestärkt, Projekte zum Institutionenaufbau zu schaffen und
die rechtliche Angleichung an den EU-Besitzstand zu fördern. Die Komponente der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit gab dem ENPI einen besseren Mechanismus an die Hand, um die
Zusammenarbeit zwischen den Regionen über eine gemeinsame Grenze hinweg
anzugehen. 1.5.4. Kohärenz mit anderen
einschlägigen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Das
ENPI ist zwar weiterhin das wichtigste Instrument, über das die finanzielle
Zusammenarbeit der EU mit ihren Nachbarländern im Rahmen der europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) abgewickelt wird, die ENP-Länder kommen jedoch auch
in den Genuss anderer finanzieller Instrumente, die für besondere
Politikbereiche (globale Herausforderungen, Menschenrechte, nukleare
Sicherheit) oder für Krisensituationen (Finanzhilfe, Stabilitätsinstrument,
Instrument für humanitäre Hilfe) geschaffen wurden. Manche
dieser Instrumente wurden kürzlich mobilisiert, um die in den Ländern der
südlichen Nachbarschaft entstandenen Bedürfnisse zu decken, und werden
weiterhin zur Unterstützung des Wandels in der Nachbarschaftsregion verwendet. In
Tunesien wurde im Rahmen des Stabilitätsinstruments ein mit
2 Mio. EUR ausgestattetes Paket zur Unterstützung 1) politischer
Reformen und des Wahlprozesses und 2) der unabhängigen Zivilgesellschaft und
der Medien angenommen. Auch im Rahmen des Europäischen Instruments für
Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist in Bereichen wie Wahlbeobachtung
durch die nationale Zivilgesellschaft, Schulungen für politische Parteien,
Unterstützung der freien Meinungsäußerung, Förderung demokratischer Werte und
Fähigkeit zur Überwachung der Menschenrechte eine weitere Unterstützung der
Zivilgesellschaft im Umfang von 2 Mio. EUR geplant. Für Tunesien
wurden in den im Rahmen des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit aufgelegten
themenbezogenen Programm „nichtstaatliche Akteure und lokale Verwaltung“
1,2 Mio. EUR vorgesehen. Im Rahmen des EIDHR wird ferner eine
Wahlbeobachtungsmission (mit bis zu 4 Mio. EUR) finanziert. In
Ägypten werden im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und
Menschenrechte (EIDHR) 2,9 Mio. EUR bereitgestellt, um Maßnahmen zur
Bekämpfung der Folter zu unterstützen, die Bedingungen in der Untersuchungshaft
zu verbessern und die Freiheit der Medien sowie die Religionsfreiheit zu
fördern. 2,6 Mio. EUR werden im Rahmen des themenbezogenen
Programms „nichtstaatliche Akteure und lokale Verwaltung“ (Instrument für die
Entwicklungszusammenarbeit) bereitgestellt, um die Rechte von Jugendlichen und
Frauen zu stärken und die sozialen und wirtschaftlichen Rechte zu fördern. Das
Instrument für humanitäre Hilfe (70 Mio. EUR) wurde herangezogen, um
die Folgen des internen Konflikts in Libyen anzugehen und Flüchtlingen und
Vertriebenen zu helfen. Mit 5 Mio. EUR aus der Soforthilfereserve,
die über den Katastrophenschutzmechanismus geleitet wurden, wird die
Repatriierung von Drittstaatenangehörigen finanziert. 1.6. Dauer der Maßnahme und ihrer
finanziellen Auswirkung(en) x Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
x Geltungsdauer: 2011 bis 2013 –
x Finanzielle Auswirkungen: 2011 bis 2013 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Umsetzung mit einer Anlaufphase von [Jahr] bis
[Jahr] –
und anschließendem gleichmäßigen Normalbetrieb. 1.7. Vorgeschlagene Methode(n) der
Mittelverwaltung[27] x Direkte zentrale Verwaltung durch die
Kommission x Indirekte zentrale Verwaltung durch
Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
x Exekutivagenturen –
¨ von den Gemeinschaften geschaffene Einrichtungen[28] –
¨ nationale öffentliche Einrichtungen bzw. privatrechtliche
Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen von
Titel V des Vertrags über die Europäische Union betraut und in dem
maßgeblichen Basisrechtsakt nach Artikel 49 der Haushaltsordnung
bezeichnet sind ¨ Geteilte Verwaltung
mit Mitgliedstaaten x Dezentrale Verwaltung mit Drittstaaten
x Gemeinsame Verwaltung mit internationalen
Organisationen (bitte präzisieren) Bemerkungen Die Ziele
werden mittels einer Kombination von Maßnahmen verfolgt, die über verschiedene
Durchführungsmodalitäten durchgeführt werden, insbesondere: Maßnahmen zum
Institutionenaufbau werden hauptsächlich im Wege der direkten Verwaltung durch
die Kommission durchgeführt. Austauschmaßnahmen
für Studierende und Jugendliche und die Zusammenarbeit von Hochschulen und
Schulen wird in der Regel über die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und
Kultur durchgeführt. Der Kohäsions-
und der Landwirtschaftspolitik angepasste Pilotprogramme werden im Wege der
direkten zentralen Verwaltung oder der dezentralen Verwaltung durchgeführt. Die gemeinsame
Verwaltung mit internationalen Organisationen kommt bei spezifischen Maßnahmen
zur Anwendung (d. h. Unterstützung der Einhaltung der Übereinkommen des
Europarats). Im Interesse der Wirksamkeit der Hilfe und der Arbeitsteilung mit
den Mitgliedstaaten kann auch eine delegierte Zusammenarbeit in Betracht
gezogen werden. 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN 2.1. Monitoring und
Berichterstattung Bitte geben Sie an,
wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Die
Kommission überwacht die Fortschritte ihrer Zusammenarbeit mit Drittländern in
allen Bereichen, d. h. hinsichtlich: Input (insbesondere Finanzflüsse:
Verpflichtungen, Verträge und Zahlungen); Tätigkeiten / Outputs (Ausführung von
Projekten und Programmen, vor Ort von den Delegationen der Kommission
durchgeführte interne Überwachung); Fortschritte / Ergebnis (externes
ergebnisorientiertes Monitoringsystem – ROM[29])
und Wirkung; Die
Programmierung langfristiger Außenhilfe für Partnerländer und -regionen
geschieht im Rahmen der Vorbereitung der Strategiepapiere (bis zu 7 Jahre)
und der Richtprogramme (3‑4 Jahre). Diese Programmierungsdokumente
können jederzeit überprüft werden, um die Prioritäten der Programmierung neu
auszurichten. Richtprogramme enthalten Einzelziele und erwartete Ergebnisse für
jeden Kooperationsbereich. 2.2. Verwaltungs- und
Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte Risiken 1)
Mangelnde politische und administrative Stabilität in den Partnerländern kann
zu Schwierigkeiten bei der Gestaltung der Programme, zu Verzögerungen bei der
Auszahlung der Mittel und zu Verlusten bezüglich der Wirksamkeit führen. 2)
Der Mangel an ausreichenden Verwaltungsmitteln kann zum Mangel an Personal bei
der Verwaltung der Hilfe führen. 3)
Eine unzureichende Anwendung der Qualitätsstandards kann zu schlecht geplanten
Programmen und Projekten führen. 4)
Mangelnder Informationsfluss kann die Klärung problematischer Fragen in Bezug
auf die Verwaltung der Hilfe behindern. 2.2.2. Vorgesehene Kontrollen Bessere
Vorbeugung: Bestimmung der risikoreichsten Länder, Entwicklung eines
länderspezifischen Risikomanagementplans, Verfolgung der Entwicklungen in
diesen Ländern über verschiedene Informationskanäle. Ausreichende
Verwaltungsmittel: Detaillierte Programmierung der Verwaltungsmittel aus
Rubrik 4 und Rubrik 5 der Finanziellen Vorausschau 2007-2013.
Verteilung der zugewiesenen Personalressourcen auf die Dienststellen in Brüssel
und die Delegationen aufgrund der Bedarfsprognose und der Bewertung der
Arbeitslast anhand messbarer Kriterien, soweit möglich (z. B. Anzahl der
vorzubereitenden Verträge). Umsetzung
und Beachtung der Standards und Anforderungen vor und nach der Prüfung durch
die Qualitätssicherungsgruppe, die Delegationen und die zuständigen
Dienststellen in der GD DEVCO, mobilisieren bereits zu einem frühen
Zeitpunkt das benötigte Fachwissen durch Fernbetreuung oder Unterstützung vor
Ort. Verbesserung
der Systemdatenqualität und der Berichterstattung: rechtzeitige Information
über laufende Verhandlungen und Gewährleistung, dass alle problematischen
Fragen in Bezug auf die Verwaltung der Hilfe bereits erkannt und an die
Personen übermittelt wurden, die an den Verhandlungen beteiligt sind. 2.3. Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten
Bitte geben Sie an,
welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind. Der
Schutz der Finanzinteressen der Europäischen Union und die Bekämpfung von
Betrug und Unregelmäßigkeiten sind Bestandteil der ENPI-Verordnung. Für die
administrative Überwachung der Verträge und Zahlungen sind die EU-Delegationen
in den begünstigten Ländern zuständig. Jede im Rahmen dieser Verordnung
finanzierte Maßnahme wird zu jedem Zeitpunkt des Projektzyklus durch die
Delegationen überwacht[30].
Besondere Aufmerksamkeit wird der Art der Ausgaben (Förderfähigkeit der
Ausgaben), der Einhaltung der Budgets (tatsächlich getätigte Ausgaben) und der
Prüfung der vorgelegten Belege und sonstigen diesbezüglichen Unterlagen
(Nachweis der Ausgaben) gewidmet. 3. GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES
VORSCHLAGS / DER INITIATIVE 3.1. Betroffene Rubrik(en) des
mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgabe || Beitrag Nummer [Bezeichnung…………………………….…] || GM/NGM ([31]) || von EFTA[32]-Ländern || von Kandidatenländern[33] || von Drittländern || nach Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe aa der Haushaltsordnung 19.01.04.02 || Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) — Verwaltungsausgaben || NGM || Nein || Nein || Nein || Nein 19.08.01 || Europäische Nachbarschaftspolitik – Finanzielle Zusammenarbeit || GM || Nein || Nein || Nein || Nein || || || || || || 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Rubrik 4 - Außenbeziehungen || || || 2011 || 2012 || 213 || INSGESAMT || || || || || || Operative Mittel || || || || || || || || || || || 19 08 01 - Europäische Nachbarschaftspolitik – Finanzielle Zusammenarbeit || Verpflichtungen || (1) || 85,000 || 383,750 || 261,750 || 730,500 || Zahlungen || (2) || 0,000 || 115,125 || 104,700 || 219,825 || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben (15) || || || || || || || || || || || 19 01 04 02 – Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) – Verwaltungsausgaben || || (3) || 0,000 || 11,750 || 8,250 || 20,000 || || || || || || Mittel für die GD DEVCO INSGESAMT || Verpflichtungen || 1+3 || 85,000 || 395,500 || 270,000 || 750,500 || Zahlungen || 2+3 || 0,000 || 126,875 || 112,950 || 239,825 || || || || || || Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || 85,000 || 383,750 || 261,750 || 730,500 || Zahlungen || (5) || 0,000 || 115,125 || 104,700 || 219,825 || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben || || 0,000 || 11,750 || 8,250 || 20,000 || || || || || || Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || || 85,000 || 395,500 || 270,000 || 750,500 || Zahlungen || || 0,000 || 126,875 || 112,950 || 239,825 (15). Ausgaben für technische und/oder administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. 3.2.1. Geschätzte Auswirkungen auf
die operativen Mittel –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel
benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden die
folgenden operativen Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Ziele und Outputs || || || Jahr – 2011 || Jahr – 2012 || Jahr – 2013 || INSGESAMT ò || EINZELERGEBNISSE (Outputs) Art des Outputs || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl der Outputs || Gesamtkosten der Outputs || der Outputs || der Outputs || der Outputs || KOMPONENTE 1 - DEMOKRATISCHER WANDEL UND INSTITUTIONENBILDUNG || || || || || || || || Umfassendes Programm für den Institutionenaufbau* || Programm || 40 || 3 || 20 || 3 || 63 || 3 || 42 || 3 || 125 Mobilitätspartnerschaften* || Programm || 8 || 3 || 5 || 3 || 10 || 3 || 10 || 3 || 25 Zwischensumme – Komponente 1 || || 25 || || 73 || || 52 || || 150 KOMPONENTE 2 – PARTNERSCHAFT MIT MENSCHEN || || || || || || || || Erasmus – Studierendenmobilität || Student/Jahr || 0,035 || 857 || 30 || 1286 || 45 || 1000 || 35 || 3143 || 110 TEMPUS – Zusammenarbeit im Hochschulbereich || Projekte || 0,9 || 6 || 5 || 14 || 12.5 || 14 || 12.5 || 33 || 30 Jugendprojekte || Projekte || 0,02 || 500 || 10 || 875 || 17,5 || 875 || 17,5 || 2250 || 45 Andere Outputs || || entfällt || || 5 || || 11,25 || || 9,75 || || 26 Zwischensumme – Komponente 2 || || 50 || || 86,25 || || 74,75 || || 211 KOMPONENTE 3 – NACHHALTIGES UND BREITENWIRKSAMES WACHSTUM/WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG || || || || || || || || Pilotprogramme Kohäsion || Programm || 40 || 3 || 0 || 3 || 85 || 3 || 40 || 3 || 125 Pilotprogramme Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums || Programm || 30 || 6 || 10 || 6 || 110 || 6 || 65 || 6 || 185 Beteiligung an EU-Programmen** || entfällt || entfällt || 5,95 || || 5,95 || || 5,95 || || 5,95 || Zwischensumme – Komponente 3 || || 10 || || 224,5 || || 135 || || 369,5 GESAMTKOSTEN || || 85 || || 383,75 || || 261,75 || || 730,5 * In Form von mehrjährigen Programmen zum Institutionenaufbau über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Durchschnittskosten beziehen sich auf 3 Jahre. ** Für die Teilnahme der Partnerländer an EU-Programmen vorbehaltene Mittel. Die einzelnen Beiträge sind von dem jeweiligen Programm und Land abhängig und können nicht geschätzt werden. Die meisten für Personal benötigten Mittel beziehen sich auf die Delegationen des betreffenden begünstigten Landes, zum aktuellen Zeitpunkt. Anmerkung: Es sei darauf hingewiesen, dass die Auflistung der Tätigkeiten und die den Komponenten zugewiesenen Mittel zum jetzigen Zeitpunkt lediglich als Anhaltspunkt dienen und dass die oben angegebenen Outputs zunächst auf Schätzungen beruhen und lediglich zur Erläuterung angegeben wurden. 3.2.2. Geschätzte Auswirkungen auf die
Verwaltungsmittel 3.2.2.1. Übersicht –
X Für den Vorschlag/die Initiative werden keine
Verwaltungsmittel benötigt. –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden
Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr N[34] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Außerhalb der RUBRIK 5[35] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || || || || || || || || Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || || Zwischensumme außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || INSGESAMT || || || || || || || || 3.2.2.2. Geschätzter Personalbedarf –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
X Für den Vorschlag/die Initiative wird das
folgende Personal benötigt: Schätzung in ganzzahligen Werten (oder mit
höchstens einer Dezimalstelle) || || Jahr 2011 || Jahr 2012 || Jahr 2013 Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten)[36] || || XX 01 02 01 (CA, INT, SNE der Globaldotation) || || || || XX 01 02 02 (CA, INT, JED, LA und SNE in den Delegationen) || || || || 19 01 04 02 [37] || - am Sitz[38] || 0 || || || - in den Delegationen || || 131 || 92 || XX 01 05 02 (CA, INT, ANS der indirekten Forschung) || || || || 10 01 05 02 (CA, INT, SNE der direkten Forschung) || || || || Sonstige Haushaltslinie (bitte angeben) || || || || INSGESAMT || || 131 || 92 Der Personalbedarf wird durch Personal der
GD, das für die Verwaltung der Maßnahmen zugeordnet ist, oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden könnten. Beschreibung der auszuführenden Aufgaben: Für die Verwaltung der zusätzlichen Mittel und
zur Durchführung der neuen Maßnahmen, die Teil der ENP-Überprüfung sind, wird
zusätzliches Personal benötigt. Für die neuen Maßnahmen, die nach der
Überprüfung der ENP durchgeführt werden sollen, wie die Partnerschaft für
Demokratie und gemeinsamen Wohlstand (Institutionenaufbau, direkte Kontakte
zwischen den Menschen, die über relativ kleine Projekte durchgeführt werden,
Unterstützung für die Zivilgesellschaft usw.) ist zusätzliches Personal für die
Verwaltung und Überwachung der Programme erforderlich. Die meisten
diesbezüglichen Humanressourcen werden bei den Delegationen in den betreffenden
begünstigten Ländern und in der Exekutivagentur „Bildung, Audiovisuelles und
Kultur“ (zur Verwaltung von Bildungs-, Jugend- und Kulturprogrammen)benötigt. Insofern die zusätzlichen operativen Mittel
aus Umschichtungen aus anderen Instrumenten stammen, werden die diesbezüglichen
Ausgaben für die administrative Verwaltung auch entsprechend neu zugewiesen.
Die administrativen, aus anderen Instrumenten übertragenen Mittel belaufen sich
im Jahr 2012 auf 6,78 Mio. EUR und im Jahr 2013 auf
8,25 Mio. EUR. Sie sind für die Umschichtung aus den anderen
Instrumenten von rund 76 Vollzeitäquivalenten für das Jahr 2012 und
von 92 Vollzeitäquivalenten für das Jahr 2013 vorgesehen. Die Stückkosten für externes Personal in
Delegationen beliefen sich auf 88 937 EUR, was dem Durchschnitt der
geschätzten Kosten für einen Vertragsbediensteten (134 120 EUR) und
der geschätzten Kosten für einen örtlichen Bediensteten (43 754 EUR)
im HE 2012 für die Haushaltslinie 19 01 04 02 entspricht. Beamte und Zeitbedienstete || Externes Personal || 2012: 131 Vollzeitäquivalente/Jahr, 2013: 92 Vollzeitäquivalente/Jahr. Gesamtbetrag: 20 Mio. EUR (2012: 11,75 Mio. EUR und 2013: 8,25 Mio. EUR) 3.2.3. Vereinbarkeit mit dem
mehrjährigen Finanzrahmen –
¨ Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmen vereinbar. –
X Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine
Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Die
zusätzlichen Mittel für die in diesem Bogen aufgeführten Maßnahmen werden
größtenteils über die Neuprogrammierung der Mittel der Instrumente für die
Außenhilfe finanziert, die unter die Rubrik 4 des mehrjährigen
Finanzrahmens zugunsten des ENPI (sowohl operative als auch administrative
Mittel) fallen. 2011
wird der Großteil der zusätzlichen 85 Mio. EUR durch eine
Mittelübertragung aus dem Instrument für die Entwicklungshilfe
(51 Mio. EUR) ermöglicht, der Rest ergibt sich aus einer Verringerung
der EU-Beiträge an die EBWE (34 Mio. EUR). Im
Jahr 2012 kommen die zusätzlichen 395,5 Mio. EUR aus folgenden
Quellen: 1) aus der Marge der Rubrik 4 (241,5 Mio. EUR),
die Mittel umfasst, die ursprünglich für das Instrument für die
Entwicklungszusammenarbeit (89 Mio. EUR), das Instrument für die
Heranführungshilfe (60 Mio. EUR) und das Stabilitätsinstrument (60 Mio. EUR)
programmiert waren und 2) aus dem Flexibilitätsinstrument
(154 Mio. EUR). Für
das Jahr 2013 wird davon ausgegangen, dass die zusätzlichen
270 Mio. EUR durch eine Mittelübertragung aus dem Instrument für die
Entwicklungszusammenarbeit (100 Mio. EUR), dem Instrument für die
Heranführungshilfe (60 Mio. EUR) und dem Stabilitätsinstrument (70 Mio. EUR)
sowie durch Mittelübertragung aus anderen Instrumenten, insbesondere aus dem
Haushalt für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(40 Mio. EUR), zusammenkommen[39].
–
X Der Vorschlag / die Initiative erfordert eine
Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des
mehrjährigen Finanzrahmens[40] Wie
oben angegeben ist für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel (im
Jahr 2012 in Höhe von 154 Mio. EUR) zur Finanzierung der in
diesem Bogen beschriebenen Maßnahmen die Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments erforderlich. Die
Kommission wird der Haushaltsbehörde umgehend entsprechende Budgetvorschläge
vorlegen (Mittelübertragungen für 2011, Berichtigungsschreiben
für 2012, Neuprogrammierung für 2013). 3.2.4. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
Der Vorschlag/die Initiative sieht keine
Kofinanzierung durch Dritte vor. –
Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende
Kofinanzierung vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT Geldgeber/kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || 3.3. Geschätzte Auswirkungen auf
die Einnahmen –
X Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht
auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen. in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr eingesetzte Beträge || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[41] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …………. || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. […] Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. […] [1] Die
europäische Nachbarschaft umfasst Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan,
Belarus, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die Republik
Moldau, die besetzten Palästinensischen Gebiete, Syrien, Tunesien und die
Ukraine. [2] KOM(2011) 200 vom 8.3.2011. [3] Für diesen Fonds werden zwar andere Finanz- und
Verwaltungsmodalitäten gelten als für die anderen Demokratisierungsinstrumente,
doch sie werden in einer Weise angewandt werden, die Synergien und Kohärenz
fördert. [4] Der EIF verfügt über Erfahrungen in der Bereitstellung
von Risikokapital für Klein- und Mittelunternehmen in der EU in den
Erweiterungsländen sowie über ein großes Netzwerk von Geschäftskontakten. Er
ist daher besonders dazu geeignet, Investitionen von KMU aus der EU in den
Partnerländern zu fördern. [5] Das in der Mitteilung „Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und
gemeinsamen Wohlstand“ (KOM(2011) 200
endg.) vorgesehene ENP-Programm für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
(ENPARD) wird auf die Länder der östlichen Nachbarschaft ausgeweitet werden. [6] Siehe KOM (2006) 726 vom 4.12.2006 über die Stärkung der
Europäischen Nachbarschaftspolitik. [7] TAIEX ist das
von den Kommissionsdienststellen verwaltete Instrument für
Informationsaustausch und technische Hilfe. TAIEX wird zur Unterstützung der
Partnerländer bei der Übernahme, Anwendung und Durchsetzung der
Rechtsvorschriften der EU eingesetzt. TAIEX bietet vorrangig bedarfsorientierte
Hilfe und ermöglicht die kurzfristige Bereitstellung spezifischer
Fachkenntnisse, um gezielt bestimmte Themen zu behandeln. http://ec.europa.eu/enlargement/taiex/what-is-taiex/index_en.htm [8] Die Kommission hat in ihrer Mitteilung KOM (2011) 21 zur
Initiative EU 2020 „Ressourcenschonendes Europa“ die Notwendigkeit eine engeren
Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnerländern, einschließlich den
ENP-Ländern , betont. [9] KOM(2006) 724 vom 4.12.2006 [10] KOM(2011) 248 endg. vom 4.5.2011. [11] Die Kommission wird den Kapazitätsaufbau im Rahmen des
Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) fördern. [12] Im Einklang mit der Mitteilung „Dialog mit den südlichen
Mittelmeerländern über Migration, Mobilität und Sicherheit„ – KOM(2011) 292/3. [13] Sie umfassen Projekte zur Stärkung der integrierten
Grenzverwaltung, der kleinen und mittleren Unternehmen, der regionalen
Strommärkte, der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, der
Vorbereitung auf den Katastrophenfall, der Katastrophenvorsorge und –abwehr im
Fall von Naturkatastrophen und von Menschen verursachten Katastrophen und des
Umweltmanagements. [14] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0171:FIN:EN:PDF..
[15] KOM(2011) 200. [16] Auf der Grundlage der guten Umsetzung des ENP-Aktionsplans
wurde der fortgeschrittene Status Marokko im Jahr 2008 und Jordanien im Jahr
2010 gewährt. Er könnte weiteren Ländern der ENP-Region Süd gewährt werden, die
Reformfortschritte erzielen. Die Gewährung dieses Status kann – je nach Land –
die Stärkung der allgemeinen politischen und der sicherheitspolitischen
Zusammenarbeit, Handelszugeständnisse und eine stärkere Integration in den
EU-Binnenmarkt sowie zusätzliche finanzielle Unterstützung für Reformen nach
sich ziehen. Dies erfolgt auf der Grundlage eines neuen und umfassender
angelegten Aktionsplans. [17] KOM(2011) 292/3. [18] Die Vorschläge der Kommission werden im Laufe des Jahres
vorgelegt. [19] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [20] Gemäß Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a
oder b der Haushaltsordnung. [21] KOM(2011) 200 vom 8.3.2011. [22] Der genaue Betrag, der über das IfS bereitgestellt wird,
hängt von der Bestimmung geeigneter Projekte ab. Sollten diese Projekte weniger
als 40 Mio. EUR erfordern, wird der Restbetrag an das ENPI
übertragen. [23] Stimmen der Rat und das Parlament auch der Erhöhung der
Höchstgrenze für die Östliche Nachbarschaft im Rahmen der Halbzeitüberprüfung
des externen Mandats der EIB zu, wird der erforderliche Betrag für den Garantiefonds
eingeplant. Es sei daraufhin gewiesen, dass im Einklang mit der
Garantiefondsverordnung (Verordnung (EG, Euratom) des Rates Nr. 480/2009)
die erforderliche Mittelausstattung für mehrere Jahre ab 2013 gilt. [24] Der genaue aus dem Instrument bereitgestellte Betrag hängt
vom Finanzbedarf der aus diesem Instrument förderfähigen Länder ab und wird im
Rahmen der mit Unterstützung dieses Instruments durchgeführten Reformprogramme
zur wirtschaftlichen Stabilisierung bestimmt. Sollte sich der Betrag der aus
dem Instrument für Finanzhilfe durchgeführten Programme auf weniger als
100 Mio. EUR belaufen, könnte die Differenz auf das ENPI übertragen
werden. [25] Vgl. wichtigste Schlussfolgerungen der Bewertung von
MEDA II und dessen Umsetzung (Juni 2009). [26] Wie in den Schlussfolgerung der Bewertung von
Budgethilfemaßnahmen in Tunesien (November 2010) aufgezeigt. [27] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer
und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [28] Im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung. [29] Das ergebnisorientierte Monitoringsystem (ROM) ermöglicht
eine schnelle Bewertung der Leistung eines Projekts oder eines Programms sowie
deren weitere Auswirkungen und versorgt die Kommission mit unabhängigen
Informationen über ihre Projekte. Ein kohärenter Ansatz garantiert, dass die
Kommission über vergleichbare Daten für alle Regionen verfügt, in denen sie
Außenhilfe leistet. [30] Sie beauftragen die Kommission (OLAF) mit der Durchführung
von Kontrollen und Inspektionen vor Ort im Einklang mit der Verordnung des
Rates (Euratom, EG) Nr. 2185/96 vom 11. November 1996. [31] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nicht getrennte Mittel. [32] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [33] Kandidatenländer sowie gegebenenfalls potenzielle
Kandidatenländer des Westbalkans. [34] Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des
Vorschlags/der Initiative begonnen wird. [35] Ausgaben für technische und/oder administrative
Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw.
Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [36] CA = Vertragsbediensteter (Contract Agent), INT=
Zeitbediensteter (Intérimaire), JED= Delegations-Nachwuchsexperte (Jeune
Expert en Délégation), LA = Örtlicher Bediensteter (Local Agent),
ANS = Abgeordneter nationaler Sacherverständiger (Seconded National Expert).
[37] Teilobergrenze für aus den operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [38] Strukturfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds (EFF). [39] Einzuleiten aufgrund des Vorschlags der Hohen Vertreterin
und im Einklang mit den spezifischen Regelungen für den GASP-Haushalt. [40] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung. [41] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.