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Document 52006AR0033

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit

OJ C 229, 22.9.2006, p. 34–37 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.9.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 229/34


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“

(2006/C 229/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

gestützt auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit (KOM(2005) 596 endg.);

aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 24. Januar 2006, die Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme zu diesem Thema zu beauftragen;

aufgrund des Beschlusses der Europäischen Kommission vom 30. September 2005, ihn gemäß Artikel 265 Absatz 1 des EG-Vertrags zu konsultieren;

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem „Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm ‚Kultur 2007‘ (2007-2013)“ (KOM(2004) 469 endg.), (CdR 259/2004 fin) (1);

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission „Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006“ (CdR 248/2003 fin) (2);

gestützt auf seine Stellungnahme zum Thema „Förderung und Schutz von Regional- und Minderheitensprachen“ (CdR 86/2001 fin) (3);

gestützt auf den am 4. April 2006 von der Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 33/2006 rev. 2, Berichterstatter: Seamus Murray, Mitglied des Grafschaftsrates von Meath und der Regionalbehörde Mid-East (IE/UEN-EA);

verabschiedete auf seiner 65. Plenartagung am 14./15. Juni 2006 (Sitzung vom 14. Juni) folgende Stellungnahme:

1.   Allgemeine Aspekte

Der Ausschuss der Regionen

1.1

begrüßt die neue Rahmenstrategie als einen positiven Beitrag zur Förderung der sprachlichen Vielfalt und als Ergänzung zu den bereits bestehenden Initiativen der Kommission zur Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern;

1.2

unterstützt die drei Hauptziele der Kommission: (1) Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt in der Gesellschaft; (2) Förderung einer gesunden, mehrsprachigen Wirtschaft; (3) Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu den Rechtsvorschriften, Verfahren und Informationen der Europäischen Union in ihrer eigenen Sprache;

1.3

ist aber der Ansicht, dass die zur Verfügung gestellten Mittel für solch wichtige Ziele nicht genügen;

1.4

ist damit einverstanden, dass die Verantwortung für weitere Fortschritte im Bereich der Mehrsprachigkeit hauptsächlich bei den Mitgliedstaaten und ihren Gebietskörperschaften verbleibt, hält jedoch eine nachdrückliche Unterstützung seitens der Kommission zugunsten einer stärkeren Sensibilisierung für die Problematik und zur Herstellung einer besseren Kohärenz der Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen und in der Europäischen Union insgesamt für erforderlich;

1.5

unterstreicht die wichtige Rolle der Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Politik zur Förderung der Mehrsprachigkeit und ist der Ansicht, dass in der Mitteilung auf diese Rolle ausführlicher eingegangen werden sollte;

1.6

fordert, die Rolle der Städtepartnerschaften für den Sprachenerwerb und Kulturaustausch stärker zu würdigen und ist der Ansicht, dass eine solche ausdrückliche Einbeziehung der Bevölkerung auf der lokalen und regionalen Ebene die Kluft zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern verringern kann;

1.7

hält zudem die letzte Änderung der Verordnung 1/1958, aufgrund derer die irische Sprache ab dem 1. Januar 2007 als Amts- und Arbeitssprache der EU-Institutionen betrachtet wird, und die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Juni 2005, die den Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Organen und Einrichtungen der EU und den Mitgliedstaaten erlauben und die Möglichkeit des amtlichen Gebrauchs zusätzlicher Sprachen vorsehen, denen durch die Verfassung eines Mitgliedstaats für die Gesamtheit oder einen Teil seines Staatsgebiets ein offizieller Status zuerkannt wird und deren Verwendung als Nationalsprache gesetzlich genehmigt ist, für einen weiteren wichtigen Schritt zur Schließung der Kluft zwischen der EU und vielen ihrer Bürger;

1.8

ist sich des bedeutenden Beitrags der sektoralen Programme wie etwa Sokrates, Youth und Leonardo und des integrierten Programms für lebenslanges Lernen zur Förderung des Sprachenerwerbs in der Europäischen Union bewusst. Sie sind vorbildliche Beispiele für Maßnahmen, die dazu beitragen, eine mehrsprachige Gesellschaft zu schaffen, doch bekräftigt der AdR seinen Standpunkt, dass die Kommission in diesem Bereich noch mehr tun könnte;

1.9

deshalb begrüßt der Ausschuss, dass im derzeitigen Vorschlag der Europäischen Kommission bezüglich des integrierten Programms für die allgemeine und berufliche Bildung im Bereich des lebenslangen Lernens zwischen den einzelnen europäischen Sprachen keine Unterscheidung dergestalt getroffen wird, dass das Programm nur den Amts- und Arbeitssprachen der Union offen stünde (so wie es gegenwärtig der Fall ist);

1.10

plädiert dafür, den Zuwanderern möglichst viele Gelegenheiten zu bieten, ihre eigene Muttersprache beizubehalten und die Sprache oder die Sprachen des Gastlandes zu lernen. Die reiche kulturelle und sprachliche Vielfalt, die Zuwanderer in die Europäische Union mitbringen, sollte ausdrücklicher anerkannt werden, und Angebote für die Unterrichtung dieser Sprachen sollten als Mindestanforderung gelten. Der Ausschuss betont die Notwendigkeit vermehrter Sonderausbildungen für Dolmetscher zugunsten einer besseren Kommunikation zwischen Zuwanderern und der einheimischen Bevölkerung.

Besondere Bemerkungen zur Rahmenstrategie

Maßnahmen für eine mehrsprachige Gesellschaft — Fremdsprachenerwerb und sprachliche Vielfalt in der Gesellschaft

Der Ausschuss der Regionen

1.11

stimmt darin überein, dass die Lehrpläne und Strukturen für die Ausbildung von Fremdsprachenlehrkräften auf sich ändernde Anforderungen an die Fremdsprachenkompetenzen von Schülerinnen und Schülern und Studierenden reagieren müssen; deshalb sieht er mit Interesse den Empfehlungen der Kommission entgegen, wie die Ausbildung von Sprachlehrern auf den neuesten Stand gebracht und der Einsatz technologischer Hilfsmittel optimiert werden kann;

1.12

unterstützt die Ausweitung des Forschungsgebiets Mehrsprachigkeit und Interkulturalismus in der europäischen Gesellschaft und begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Forschung im Bereich der Sprachenvielfalt durch die Vernetzung von Lehrstühlen, ähnlich der erfolgreichen Jean-Monnet-Aktion, zu ergänzen;

1.13

sieht die Vorteile eines frühen Fremdsprachenerwerbs, vorausgesetzt, die Lehrerinnen und Lehrer werden speziell dafür ausgebildet; deshalb begrüßt der AdR die von der Kommission angekündigte Veröffentlichung einer Studie zu nachahmenswerten Beispielen für den frühen Fremdsprachenerwerb, die seiner Ansicht nach eine regionale Perspektive aufweisen sollten, und spricht sich dafür aus, dass im Rahmen dieser Studie die in diesem Bereich auf regionaler Ebene gewonnenen langjährigen Erfahrungen berücksichtigt werden;

1.14

betont, dass den Hochschuleinrichtungen empfohlen werden könnte, bei der Förderung der Mehrsprachigkeit ihrer Studierenden und ihres Personals aktiver zu werden; er würde es begrüßen, wenn im Rahmen des Programms European Network for the promotion of Languages Among All Undergraduates (ENLU) mehr Vorhaben durchgeführt würden;

1.15

stimmt darin überein, dass Hochschuleinrichtungen die Mehrsprachigkeit auch der örtlichen Bevölkerung insgesamt aktiver fördern könnten, indem Kontakte mit lokalen und regionalen Behörden und Unternehmen geknüpft würden;

1.16

teilt die Auffassung, dass der Trend, in nicht-englischsprachigen Ländern den Unterricht in englischer Sprache anstatt in den nationalen oder regionalen Sprachen abzuhalten, unabsehbare Folgen für die Überlebensfähigkeit dieser Sprachen haben könnte; der Ausschuss begrüßt es, dass diese Frage dringend und gründlicher behandelt werden soll;

1.17

unterstützt den Gedanken, die Mitgliedstaaten aufzufordern, nationale Pläne auszuarbeiten, die den Aktionen zugunsten der Mehrsprachigkeit eine Struktur verleihen, ihre Kohärenz sichern und ihnen eine Richtung geben. Der Ausschuss ist der Meinung, dass diese Pläne eindeutige Zielvorgaben für den Fremdsprachenerwerb auf den verschiedenen Bildungsstufen festlegen müssen und mit dauerhaften Sensibilisierungskampagnen zugunsten der kulturellen Bedeutung der Sprachenvielfalt zu flankieren sind. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen an der Entwicklung und Durchführung dieser nationalen Pläne beteiligt werden;

1.18

ist der Auffassung, dass regionale Identität durch den Schutz und die Förderung von Minderheitensprachen (weniger verbreiteten Sprachen) und Regionalsprachen gestärkt wird. Der Ausschuss würdigt die bestehenden Fördermaßnahmen für diese Sprachen, wegen ihres Minderheitenstatus und der daher stärker gefährdeten Stellung ist jedoch besonders intensiv nach Möglichkeiten Ausschau zu halten, wie diese Sprachen für die Zukunft gesichert werden können;

1.19

begrüßt, dass die Europäische Kommission die Fremdsprachenkompetenz in die Schlüsselkompetenzen aufgenommen hat, die jeder europäische Bürger im Verlauf des Lebens erwerben sollte, und fordert die Kommission auf, entsprechende Texte zur Verwirklichung dieses Ziels in der Gesellschaft zu erarbeiten.

Maßnahmen für eine mehrsprachige Wirtschaft

Der Ausschuss der Regionen

1.20

ist davon überzeugt, dass bessere Fremdsprachenkenntnisse die Handelsmöglichkeiten von EU-Unternehmen erweitern und begrüßt die für 2006 vorgesehene Veröffentlichung einer Studie über die Auswirkungen fehlender Fremdsprachenkenntnisse auf die europäische Wirtschaft. Er ist jedoch der Ansicht, dass in der Veröffentlichung vornehmlich auf die regionalen Unterschiede hinsichtlich der Sprachenkenntnisse eingegangen werden sollte, und dass die Empfehlungen einer breiten Öffentlichkeit vorzulegen sind. Der AdR begrüßt auch die Ankündigung, dass 2006 im Internet ein Verzeichnis von Zertifizierungssystemen für Sprachenkenntnisse veröffentlicht werden soll;

1.21

ist der Auffassung, dass eine Stärkung der Modalitäten zur Verflechtung der Mehrsprachigkeit und der beruflichen Bildung erforderlich ist, um die grenzüberschreitende Mobilität der Arbeitnehmer zu verbessern, die ein Instrument zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Beschäftigungspolitik darstellt;

1.22

weist darauf hin, dass die Zahl der Sprachstudenten in den englischsprachigen Ländern abnimmt. Ein Grund besteht darin, dass englische Muttersprachler die Rentabilität und die berufliche Zweckmäßigkeit von Fremdsprachenkenntnissen auf dem Arbeitsmarkt für gering halten. Fremdsprachenkenntnisse werden von den Studenten nicht als wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu Hochschulen oder für das berufliche Fortkommen betrachtet. Obwohl die Kommission Wege zur Schaffung einer multilingualen Wirtschaft aufzeigt, wiederholt der Ausschuss seine Forderung, dass mehr getan werden muss, um das Bewusstsein für die wirtschaftlichen Vorteile des Sprachenerwerbs zu schärfen;

1.23

hält es ebenfalls für wichtig, in mehreren Sprachen auf Informationen zugreifen und sie nutzen zu können. Deshalb begrüßt er die Schaffung eines Europäischen Informationsraumes, der vielfältige sprachliche und kulturelle Inhalte und digitale Dienste bieten kann;

1.24

sieht das Potenzial, bei Filmen und Fernsehprogrammen durch Untertitel das Sprachenlernen zu fördern und begrüßt eine weitergehende Studie über die Möglichkeiten für eine stärkere Nutzung dieses Potenzials;

1.25

ist der Meinung, dass Ausbildungsprogramme im Hochschulbereich und anderswo laufend aktualisiert werden müssen; deshalb hält er die Veranstaltung einer Konferenz im Jahre 2006 zur universitären Ausbildung von Übersetzerinnen und Übersetzern für sinnvoll;

1.26

begrüßt den Start einer Pilotinitiative zu digitalen Bibliotheken im Rahmen von i2010 und unterstützt Initiativen, durch die die Arbeit europäischer Forschungsteams zu Humansprachen-Technologien und zu maschinellen Übersetzungen und die Erstellung von Sprachenressourcen koordiniert werden sollen.

Maßnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit in den Beziehungen Kommission — Bürgerinnen und Bürger

Der Ausschuss der Regionen

1.27

würdigt, dass die Kommission in den vergangenen zehn Jahren mehrere Initiativen zugunsten der Mehrsprachigkeit entwickelt hat, damit die Bürger die Auswirkungen europäischer Rechtsvorschriften auf ihr Leben besser verstehen können. Er begrüßt die Vorschläge, die auf solchen Initiativen weiter aufbauen sollen. Der AdR hält es jedoch für erforderlich, dass die Kommission ihre Informations- und Sensibilisierungskampagnen im Hinblick auf die Information der europäischen Bürger über ihre sprachliche und kulturelle Vielfalt und ihr reiches literarisches und künstlerisches Erbe als gemeinsames Wertefundament verstärkt. Initiativen zur Bewusstseinsbildung sind für die Erweiterung des Verständnisses der Öffentlichkeit für ihr Erbe entscheidend, und es ist besonders wichtig, solche Maßnahmen auf die Generation der jüngeren Bürger der EU in allen Bereichen des formalen, nicht-formalen und informellen Lernens auszurichten;

1.28

befürwortet die kontinuierliche Förderung der Mehrsprachigkeit, die von der Kommission in ihrem Internet-Portal (EUROPA) und ihren Veröffentlichungen betrieben wird. Der AdR begrüßt die Einrichtung eines Portals „Sprachen“ auf dem Europa-Server, das Informationen zur Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union bietet und neue Portale für Sprachenlernende und Sprachlehrkräfte umfasst. Der AdR unterstützt ferner die Einrichtung eines internen Netzes, mit dem die Kommission sicherstellen will, dass alle ihre Dienststellen die Politik der Mehrsprachigkeit einheitlich anwenden;

1.29

erinnert die Kommission an die Notwendigkeit, in ihrer Politik der Kommunikation mit den Bürgern und vor allem in ihrem Internetportal „Sprachen in Europa“ den Sprachen in den EU-Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, die zwar nicht als Amts- und Arbeitssprachen der Union gelten, aber in der jeweiligen Verfassung den Rechtsstatus von Amtssprachen besitzen. Nach Auffassung des Ausschusses sollte die Europäische Kommission diese Sprachen in ihre Politik der Kommunikation mit den Bürgern einbeziehen;

1.30

erachtet die verstärkte Einbindung der Außenstellen der Generaldirektion Übersetzung (GDT) in den Mitgliedstaaten in die Förderung der Mehrsprachigkeit als eine sinnvolle Initiative, vor allem, wenn es darum geht, die Botschaften der Kommission an lokale Zielgruppen anzupassen;

1.31

hält es für wichtig, das Bewusstsein für den Wert der Mehrsprachigkeit zu wecken und unterstützt deshalb die Veranstaltung hochrangiger Seminare zum Thema Mehrsprachigkeit für Journalistinnen und Journalisten und sonstige Meinungsbildner;

1.32

betrachtet die Durchführung eines internationalen Übersetzungswettbewerbs zwischen Schulen in den Mitgliedstaaten als eine sinnvolle und lohnende Initiative und empfiehlt, vergleichbare Benchmarks und Wettbewerbe für Mehrsprachigkeit auch zwischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der ganzen Union zu entwickeln;

1.33

begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine hochrangige Gruppe zum Thema Mehrsprachigkeit einzurichten und unterstützt die Veranstaltung einer Ministerkonferenz zur Mehrsprachigkeit; er ist der Ansicht, dass er dazu eingeladen werden sollte.

2.   Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

2.1

empfiehlt angesichts der wichtigen Rolle der Gebietskörperschaften für die Förderung der Kultur und Sprache in ihrem Gebiet, auf deren Rolle ausdrücklicher einzugehen;

2.2

fordert, die Rolle von Initiativen wie etwa die Aktivitäten der Euroregionen und Städtepartnerschaften beim Sprachenlernen und kulturellen Austausch auf der lokalen Ebene stärker zu würdigen;

2.3

empfiehlt der Kommission, die Sensibilisierungsarbeit zugunsten der Mehrsprachigkeit zu intensivieren und die Kohärenz der Maßnahmen auf den verschiedenen Ebenen überall in der EU zu verbessern und dabei die Tatsache der Aufnahme der Fremdsprachenkompetenz in die Schlüsselkompetenzen, über die jeder europäische Bürger und jede europäische Bürgerin verfügen sollte, zu nutzen;

2.4

fordert die Kommission auf, ihren Beitrag zu den Programmen für einzelne Bereiche wie Socrates, Youth und Leonardo und dem integrierten Programm für lebenslanges Lernen zugunsten der Förderung des Sprachenlernens in der Europäischen Union aufzustocken und dabei der Mobilität von Studenten im Rahmen des Erasmus-Programms besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

2.5

regt an, dass in anderen europäischen Institutionen die positiven Erfahrungen des Ausschusses der Regionen mit der Verwendung kooffizieller Sprachen auf Übernahme dieser Regelungen geprüft werden mögen;

2.6

empfiehlt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften selbst an Initiativen teilnehmen, in deren Rahmen ihre Mitarbeiter je nach der Funktion, die sie bei der Förderung der europäischen Integration und im Rahmen der Kooperationspolitik innehaben, Fremdsprachen lernen, vertiefen und perfektionieren, und ersucht die Gebietskörperschaften, die Fremdsprachenkompetenz in ihre Bildungsprogramme und -projekte aufzunehmen, falls dies in ihre Zuständigkeit fällt;

2.7

empfiehlt eine stärkere Unterstützung von Zuwanderern, damit sie nicht nur die Sprache des Aufnahmestaates erlernen, sondern auch ihre Muttersprache und Kultur beibehalten und fordert eine stärkere Bezugnahme auf Maßnahmen zugunsten der Sprachen der Zuwanderer, die mithilfe der Zusammenarbeit und des Zusammenwirkens zwischen den lokalen Gebietskörperschaften, den Hochschulen und den Unternehmen umgesetzt werden können;

2.8

betont die Notwendigkeit vermehrter Sonderausbildungen für Dolmetscher zugunsten einer besseren Kommunikation zwischen Zuwanderern und der einheimischen Bevölkerung.

Besondere Bemerkungen zur Rahmenstrategie

Maßnahmen für eine mehrsprachige Gesellschaft — Fremdsprachenerwerb und sprachliche Vielfalt in der Gesellschaft

Der Ausschuss der Regionen

2.9

empfiehlt, der Ausbildung von Sprachlehrkräften hohe Priorität einzuräumen und fordert die Kommission auf, ihren Aktionsplan für die Sprachlehrerausbildung auf allen Ebenen zu präzisieren;

2.10

empfiehlt der Kommission, die Verteilung der Lehrstühle für Studien in den Bereichen Multilingualismus und Interkulturalismus unter allen Mitgliedstaaten näher auszuführen;

2.11

ersucht die Kommission darum, mehr Vorhaben zugunsten intensiverer Kontakte zwischen Hochschuleinrichtungen und der breiteren örtlichen Bevölkerung einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der lokalen Wirtschaft zu fördern;

2.12

schlägt der Kommission die Förderung der Mehrsprachigkeit an Hochschulen durch Vorhaben im Rahmen des Programms European Network for the promotion of Languages Among All Undergraduates (ENLU) vor;

2.13

fordert die Mitgliedstaaten auf, der Empfehlung der Kommission zu folgen und einzelstaatliche Pläne zugunsten der Mehrsprachigkeit und der kulturellen Vielfalt auszuarbeiten;

2.14

empfiehlt der Kommission, eine Reihe klarer Leitlinien dafür vorzugeben, wie die Mitgliedstaaten ihre eigenen Pläne zugunsten der Mehrsprachigkeit ausarbeiten sollten;

2.15

empfiehlt, die Rolle der regionalen und Minderheitensprachen bei der Errichtung eines vielsprachigen Europas deutlicher zu machen.

Maßnahmen zugunsten einer multilingualen Wirtschaft

2.16

empfiehlt, bei der Untersuchung über die fehlenden Sprachkenntnisse in der EU vor allem auf die regionalen Unterschiede bei den Fremdsprachenkenntnissen einzugehen und etwaige Empfehlungen aus der Studie einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen;

2.17

fordert die Kommission auf, ihre Informationskampagnen über die wirtschaftlichen und kulturellen Vorteile des Sprachenlernens zu verstärken.

Maßnahmen zugunsten der Mehrsprachigkeit in den Beziehungen Kommission — Bürgerinnen und Bürger

2.18

fordert die Kommission auf, ihre Informations- und Sensibilisierungskampagnen für die Bürgerinnen und Bürger der EU über die sprachliche und kulturelle Vielfalt und ihr reiches literarisches und künstlerisches Erbe sowie ihr gemeinsames Wertefundament zu verstärken und besonderes Gewicht auf die Bewusstseinsbildung bei der jungen Generation der europäischen Bürger zu legen. Der Ausschuss empfiehlt ferner, dass das Unterrichten der Sprache und der jeweiligen Fachsprache des Aufnahmelandes für Unionsbürger, die in anderen EU-Ländern einer Erwerbstätigkeit nachgehen, stärker gefördert wird;

2.19

bekräftigt erneut, wie wichtig es ist, den Meinungsmachern den Wert der sprachlichen Vielfalt bewusst zu machen, und fordert deshalb die Kommission auf, ihre Informationskampagnen zur Mehrsprachigkeit in dieser Gruppe noch weiter zu intensivieren.

Brüssel, den 14. Juni 2006

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Michel DELEBARRE


(1)  ABl. C 164 vom 5.7.2005, S. 65.

(2)  ABl. C 73 vom 23.3.2004, S. 33.

(3)  ABl. C 357 vom 14.12.2001, S. 33.


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