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Document 32021D2326

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2326 der Kommission vom 30. November 2021 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8580) (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2021/8580

ABl. L 469 vom 30.12.2021, p. 1–81 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2021/2326/oj

30.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 469/1


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/2326 DER KOMMISSION

vom 30. November 2021

über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 8580)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden müssen Emissionsgrenzwerte festsetzen, die gewährleisten, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den Beschlüssen über BVT-Schlussfolgerungen liegen.

(2)

Mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (2) wurde ein Forum eingesetzt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und von Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, angehören; dieses Forum legte der Kommission am 20. Oktober 2016 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für Großfeuerungsanlagen vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich.

(3)

Die wichtigsten Elemente des BVT-Merkblatts wurden mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission (3) als BVT-Schlussfolgerungen gebilligt.

(4)

Mit seinem Urteil vom 27. Januar 2021 in der Rechtssache T-699/17 (4) (im Folgenden „Urteil in der Rechtssache T-699/17“) erklärte das Gericht den Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 für nichtig.

(5)

Mit dem Urteil in der Rechtssache T-699/17 entschied das Gericht ferner, dass die Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 mit sofortiger Wirkung den in Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 37 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Erwägungsgründen 2 und 44 sowie Artikel 1 der Richtlinie 2010/75/EU vorgesehenen Zielen der Sicherung eines hohen Umweltschutzniveaus und der Verbesserung der Umweltqualität, zu denen dieser Durchführungsbeschluss beiträgt, zuwiderlaufen würde.

(6)

Deshalb ordnete das Gericht an, dass die Wirkungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 aufrechtzuerhalten sind, bis ein neuer Rechtsakt, der diesen Beschluss ersetzen soll und der nach den Regeln der qualifizierten Mehrheit im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls Nr. 36 zu den Verträgen erlassen wurde, innerhalb einer angemessenen Frist, die nicht länger sein darf als zwölf Monate ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Urteils in der Rechtssache T-699/17, in Kraft getreten ist.

(7)

Am 2. April 2021 legte die Kommission Rechtsmittel gegen das Urteil in der Rechtssache T-699/17 (Rechtssache C-207/21 P) ein. Da die Einlegung eines Rechtsmittels keine aufschiebende Wirkung hat, ist es erforderlich, einen neuen Durchführungsbeschluss zu erlassen, um dem Urteil in der Rechtssache T-699/17 nachzukommen und die wirksame und vollständige Umsetzung der Richtlinie 2010/75/EU sicherzustellen, bevor das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-207/21 P verkündet wird. Der neue Beschluss ist nach der Stellungnahme des gemäß Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses nach den in Artikel 3 Absatz 3 des Protokolls Nr. 36 zu den Verträgen festgelegten Regeln über die qualifizierte Mehrheit zu erlassen.

(8)

Da mit dem Urteil in der Rechtssache T-699/17 die Wirkungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 aufrechterhalten werden, ist es erforderlich, die rechtliche Kontinuität zwischen dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 und dem vorliegenden Beschluss zu gewährleisten. Insbesondere sollten die BVT-Schlussfolgerungen im Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442, die das wichtigste Element des BVT-Merkblatts darstellen, unverändert erneut erlassen werden. Die Aufrechterhaltung der Wirkungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 bedeutet auch, dass bei der Definition einer „neuen Anlage“ in den BVT-Schlussfolgerungen der Verweis auf die „Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen“ als das Datum der Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1442 am 17. August 2017 zu verstehen ist.

(9)

Im Interesse der Rechtssicherheit ist es erforderlich, Vorschriften über die Anwendbarkeit dieses Beschlusses festzulegen, falls der Gerichtshof beschließt, das Urteil in der Rechtssache T-699/17 aufzuheben.

(10)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die im Anhang enthaltenen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für Großfeuerungsanlagen werden angenommen.

Artikel 2

Sollte der Gerichtshof das Urteil in der Rechtssache T-699/17 aufheben, sodass der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 gültig bleibt, endet die Geltung des vorliegenden Beschlusses am Tag der Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-207/21 P.

Artikel 3

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 30. November 2021

Für die Kommission

Virginijus SINKEVIČIUS

Mitglied der Kommission


(1)   ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17.

(2)   ABl. C 146 vom 17.5.2011, S. 3.

(3)  Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1442 der Kommission vom 31. Juli 2017 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für Großfeuerungsanlagen (ABl. L 212 vom 17.8.2017, S. 1).

(4)  Urteil des Gerichts vom 27. Januar 2021, Polen/Kommission, Rechtssache T-699/17, ECLI:EU:T:2021:44.


ANHANG

BESTE VERFÜGBARE TECHNIKEN (BVT) — SCHLUSSFOLGERUNGEN

ANWENDUNGSBEREICH

Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen folgende, in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeiten:

1.1: Verfeuerung von Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr (nur wenn diese Tätigkeit in Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr erfolgt).

1.4: Vergasung oder Verflüssigung von Kohle oder anderen Brennstoffen in Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW oder mehr (nur wenn diese Tätigkeit unmittelbar mit einer Feuerungsanlage verbunden ist).

5.2: Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in Anlagen für die Mitverbrennung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 3 t pro Stunde oder in Anlagen für die Mitverbrennung gefährlicher Abfälle mit einer Kapazität von über 10 t pro Tag (nur wenn diese Tätigkeit in einer der unter Ziffer 1.1 erfassten Feuerungsanlagen erfolgt).

Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen insbesondere vorgelagerte und nachgelagerte Tätigkeiten, die unmittelbar mit den vorstehend genannten Tätigkeiten verbunden sind, wie angewandte Emissionsvermeidungs- und -minderungtechniken.

Betrachtet werden feste, flüssige und/oder gasförmige brennbare Stoffe:

feste Brennstoffe (z. B. Steinkohle, Braunkohle, Torf);

Biomasse (im Sinne des Artikels 3 Absatz 31 der Richtlinie 2010/75/EU);

flüssige Brennstoffe (z. B. Schweröl und Gasöl);

gasförmige Brennstoffe (z. B. Erdgas, wasserstoffhaltiges Gas und Synthesegas);

industriespezifische Brennstoffe (z. B. Nebenprodukte aus der chemischen Industrie oder der Eisen- und Stahlindustrie);

Abfälle mit Ausnahme gemischter Siedlungsabfälle im Sinne des Artikels 3 Nummer 39 und anderer Abfälle gemäß Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe a Ziffern ii und iii der Richtlinie 2010/75/EU.

Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für:

die Verfeuerung von Brennstoffen in Einheiten mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 15 MW;

unter die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 33 und Artikel 35 der Richtlinie 2010/75/EU fallende Feuerungsanlagen mit beschränkter Laufzeit bzw. Fernwärmeanlagen, so lange die in den jeweiligen Genehmigungen festgelegten Ausnahmen nicht abgelaufen sind, im Hinblick auf die BVT-assoziierten Emissionswerte für die unter die Ausnahmeregelung fallenden Schadstoffe und im Hinblick auf andere Schadstoffe, deren Emissionen mit den durch die Ausnahmeregelung verhinderten technischen Maßnahmen verringert worden wären;

die Vergasung von Brennstoffen, wenn diese nicht unmittelbar mit der Verfeuerung des entstehenden Synthesegases in Zusammenhang steht;

die Vergasung von Brennstoffen und die anschließende Verfeuerung von Synthesegas, wenn diese unmittelbar mit der Raffination von Mineralöl und Gas in Zusammenhang stehen;

die vor- und nachgelagerten Tätigkeiten, die nicht unmittelbar mit Verbrennungs- oder Vergasungstätigkeiten in Zusammenhang stehen;

die Verfeuerung in Prozessöfen oder Prozessfeuerungen;

die Verfeuerung in Nachverbrennungsanlagen;

Abfackeln;

die Verfeuerung in Ablaugekesseln und Geruchsgaskesseln innerhalb von Anlagen zur Herstellung von Zellstoff und Papier; diese Vorgänge sind Gegenstand der BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe;

die Verfeuerung von Raffineriebrennstoffen am Standort der Raffinerie; diese ist Gegenstand der BVT-Schlussfolgerungen in Bezug auf das Raffinieren von Mineralöl und Gas;

die Beseitigung oder Verwertung von Abfällen in:

Abfallverbrennungsanlagen (im Sinne des Artikels 3 Nummer 40 der Richtlinie 2010/75/EU),

Abfallmitverbrennungsanlagen, in denen mehr als 40 % der freigesetzten Wärme mit gefährlichen Abfällen erzeugt werden,

Abfallmitverbrennungsanlagen, in denen nur Abfälle verfeuert werden, es sei denn, diese Abfälle bestehen zumindest teilweise aus Biomasse im Sinne des Artikels 3 Nummer 31 Buchstabe b der Richtlinie 2010/75/EU,

da diese Vorgänge Gegenstand der BVT-Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung sind.

Weitere BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter, die für die vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen relevant sein könnten:

Einheitliche Abwasser- und Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser- und Abgasmanagementsysteme in der chemischen Industrie (CWW)

BVT-Merkblätter für die chemische Industrie (LVOC usw.)

Ökonomische und medienübergreifende Effekte (ECM)

Emissionen aus der Lagerung (EFS)

Energieeffizienz (ENE)

Industrielle Kühlsysteme (ICS)

Eisen- und Stahlerzeugung (IS)

Überwachung der Emissionen aus IE-Anlagen in die Luft und in Gewässer (ROM)

Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe (PP)

Raffination von Mineralöl und Gas (REF)

Abfallverbrennung (WI)

Abfallbehandlung (WT)

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Verwendeter Begriff

Begriffsbestimmung

Allgemeine Begriffe

Kessel

Jede Feuerungsanlage mit Ausnahme von Motoren, Gasturbinen und Prozessöfen oder Heizvorrichtungen.

Kombinierter Gas- und Dampfturbinenprozess (Kombikraftwerk, GuD-Anlage)

Ein kombinierter Gas- und Dampfturbinenprozess (Kombikraftwerk, GuD-Anlage) ist eine Feuerungsanlage, bei der zwei thermodynamische Kreisprozesse (d. h. Brayton- oder Rankine-Kreisläufe) zum Einsatz kommen. In einer GuD-Anlage wird Wärme aus dem Abgas einer (nach dem Brayton-Prinzip arbeitenden, der Stromerzeugung dienenden) Gasturbine in einem Abwärmedampferzeuger (ADE) in Nutzenergie umgewandelt und zur Erzeugung von Dampf verwendet, der sich dann in einer (nach dem Rankine-Prinzip arbeitenden, der Erzeugung zusätzlichen Stroms dienenden) Dampfturbine entspannt.

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen zählen Konfigurationen sowohl mit als auch ohne Zusatzbefeuerung des HRSG zu den GuD-Anlagen.

Feuerungsanlage

Jede technische Vorrichtung, in der Brennstoffe oxidiert werden, um die auf diese Weise erzeugte Wärme zu nutzen. Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gilt eine Kombination aus.

zwei oder mehr gesonderten Feuerungsanlagen, deren Abgase durch einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet werden, oder

aus gesonderten Feuerungsanlagen, für die am oder nach dem 1. Juli 1987 erstmals eine Genehmigung erteilt wurde oder von deren Betreiber zu diesem Zeitpunkt oder danach ein vollständiger Genehmigungsantrag eingereicht wurde und die so konzipiert sind, dass ihre Abgase unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Faktoren nach dem Ermessen der zuständigen Behörde über einen gemeinsamen Schornstein abgeleitet werden könnten,

als eine einzige Feuerungsanlage.

Für die Berechnung der Feuerungswärmeleistung einer solchen Kombination werden die Kapazitäten aller einzelnen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 15 MW zusammenaddiert.

Verbrennungseinheit

Eine einzelne Feuerungsanlage.

Kontinuierliche Messung

Messung anhand eines automatischen Messsystems, das am Standort fest installiert ist.

Direkteinleitung

Einleitung (in einen Vorfluter) an der Stelle, an der die Emission die Anlage ohne weitere nachgelagerte Behandlung verlässt.

Rauchgasentschwefe-lungssystem (REA-System)

Aus einer oder einer Kombination von Abgasreinigungstechniken bestehendes System zur Senkung der SOX-Emissionen einer Feuerungsanlage.

Rauchgasentschwefe-lungssystem (REA-System) — bestehend

Ein Rauchgasentschwefelungssystem (REA-System), das nicht neu ist.

Rauchgasentschwefe-lungssystem (REA-System) — neu

Ein Rauchgasentschwefelungssystem (REA-System) in einer neuen Anlage oder ein REA-System mit mindestens einer Abgasreinigungstechnik, die nach Veröffentlichung der vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen an einer bestehenden Anlage eingeführt wurde oder mit der eine in dieser Anlage vorhandene Reinigungstechnik vollständig ersetzt wurde.

Gasöl

Jeder aus Erdöl gewonnene Flüssigkraftstoff der KN-Codes 2710 19 25 , 2710 19 29 , 2710 19 47 , 2710 19 48 , 2710 20 17 oder 2710 20 19

oder jeder aus Erdöl gewonnene Flüssigkraftstoff, von dem bei einer Siedetemperatur von 250 °C weniger als 65 Vol.-% (einschließlich Verlusten) und bei einer Siedetemperatur von 350 °C nach der ASTM D86-Methode mindestens 85 Vol.-% (einschließlich Verlusten) aufgefangen werden.

Schweröl (HFO)

Jeder aus Erdöl gewonnene Flüssigkraftstoff der KN-Codes 2710 19 51 bis 2710 19 68 , 2710 20 31 , 2710 20 35 , 2710 20 39

oder jeder aus Erdöl gewonnene Flüssigkraftstoff außer Gasöl, der aufgrund seines Destillationsbereichs unter die Schweröle fällt und zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt ist und von dem bei einer Siedetemperatur von 250 °C nach der ASTM D86-Methode weniger als 65 Vol.-% (einschließlich Verlusten) aufgefangen werden. Kann die Destillation nicht nach der ASTM D86-Methode bestimmt werden, so wird das Erdölerzeugnis ebenfalls als Schweröl eingestuft.

Elektrischer Nettowirkungsgrad (Verbrennungseinheit und IGCC)

Verhältnis zwischen der elektrischen Nettoleistung (an der Hochspannungsseite des Haupttransformators erzeugter Strom abzüglich der importierten Energie — z. B. für den Verbrauch von Hilfssystemen) und der zugeführten Brennstoff-/Einsatzstoffenergie (als unterer Heizwert des Brenn-/Einsatzstoffes) an der Grenze der Verbrennungseinheit während eines bestimmten Zeitraums.

Mechanischer Nettowirkungsgrad

Verhältnis zwischen der mechanischen Leistung an der Lastkupplung und der thermischen Leistung des Brennstoffs.

Gesamter Nettobrennstoff-nutzungsgrad (Verbrennungseinheit und IGCC)

Verhältnis zwischen der netto erzeugten Energie (Strom, Warmwasser, Dampf, mechanische Energie abzüglich der importierten elektrischen und/oder thermischen Energie (z. B. für den Verbrauch von Hilfssystemen) und der zugeführten Brennstoffenergie (als der untere Heizwert des Brennstoffs) an der Grenze der Verbrennungseinheit während eines bestimmten Zeitraums.

Gesamter Nettobrennstoff-nutzungsgrad (Vergasungseinheit)

Verhältnis zwischen der netto erzeugten Energie (Strom, Heiß- und Warmwasser, Dampf, erzeugte mechanische Energie und Synthesegas (als der untere Heizwert des Synthesegases) abzüglich der importierten elektrischen und/oder thermischen Energie (z. B. für den Verbrauch von Hilfssystemen)) und der zugeführten Brenn- und Einsatzstoffenergie (als unterer Heizwert des Brenn-/Einsatzstoffes) an der Grenze der Vergasungseinheit während eines bestimmten Zeitraums.

Betriebsstunden

Die in Stunden ausgedrückte Zeit, in der sich eine Feuerungsanlage ganz oder teilweise in Betrieb befindet und Emissionen in die Luft abgibt, ohne die Zeitabschnitte des An- und Abfahrens.

Periodische Messung

Ermittlung einer Messgröße (einer bestimmten, quantitativ zu messenden Größe) in festgelegten Zeitabständen.

Anlage — bestehend

Eine Feuerungsanlage, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt.

Anlage — neu

Eine Feuerungsanlage innerhalb der Gesamtanlage, die nach Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen erstmals genehmigt wird, oder eine nach Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen auf dem bestehenden Fundament einer alten Feuerungsanlage gänzlich neu errichtete Anlage.

Nachverbrennungs-anlage

Ein System, das dafür ausgelegt ist, die Abgase durch Verbrennung zu reinigen und das nicht als unabhängige Feuerungsanlage betrieben wird, wie etwa eine thermische Oxidationsanlage (d. h. eine Restgasverbrennungsanlage), die zur Abscheidung der im Abgas enthaltenen Schadstoffe (z. B. VOC) mit oder ohne Rückgewinnung der dabei erzeugten Wärme eingesetzt wird. Gestufte Verbrennungstechniken, bei denen jede Verbrennungsstufe innerhalb einer gesonderten Kammer stattfindet, die bestimmte Prozessmerkmale (wie das Luft-Brennstoff-Verhältnis oder das Temperaturprofil) aufweisen kann, gelten als in den Feuerungsprozess integriert und werden nicht als Nachverbrennungsanlagen betrachtet. Ähnlich verhält es sich, wenn in Prozessöfen/Prozessfeuerungen oder einem anderen Verbrennungsprozess erzeugte Gase anschließend in einer besonderen Feuerungsanlage oxidiert werden, um ihren energetischen Wert (mit oder ohne Einsatz von Zusatzbrennstoff) für die Erzeugung von Strom, Dampf, Heiß- oder Warmwasser/Öl oder mechanischer Energie rückzugewinnen; auch in diesem Fall gilt die vorgenannte Anlage nicht als Nachverbrennungsanlage.

Überwachungssystem zur Vorhersage von Emissionen (Predictive Emissions Monitoring System, PEMS)

Ein System zur kontinuierlichen Bestimmung der Emissionskonzentration eines Schadstoffs aus einer Emissionsquelle auf Basis seines Bezugs zu einer Reihe charakteristischer, kontinuierlich überwachter Prozessparameter (z. B. Heizgasverbrauch, Luft-Brennstoff-Verhältnis) und von Daten zur Brenn- oder Einsatzstoffqualität (z. B. Schwefelgehalt).

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie

Gasförmige und/oder flüssige Nebenprodukte, die von der (petro-)chemischen Industrie erzeugt und in Feuerungsanlagen als nichtkommerzielle Brennstoffe verfeuert werden.

Prozessöfen oder Prozessfeuerungen

Als Prozessöfen oder Prozessfeuerungen gelten als

Feuerungsanlagen, deren Abgase durch den direkten Kontakt mit dem zu behandelnden Gut bzw. Einsatzmaterial zu dessen thermischer Behandlung genutzt werden (z. B. Zement- und Kalköfen, Glasöfen, Asphaltöfen, Trocknungsprozesse, in der (petro-)chemischen Industrie eingesetzte Reaktoren, Öfen zur Verarbeitung von Eisenmetallen), oder

Feuerungsanlagen, deren Strahlungs- und/oder Konduktionswärme durch eine feste Wand ohne dazwischen liegende Wärmeträgerflüssigkeit auf das zu behandelnde Gut bzw. auf das Einsatzmaterial übertragen wird (z. B. Koksöfen, Winderhitzer (Cowper), Öfen oder Reaktoren zur Heizung eines Prozessstroms in der (petro-)chemischen Industrie wie Steamcracker-Öfen, Prozessfeuerungen für die Wiederverdampfung von verflüssigtem Erdgas (LNG) in LNG-Terminals).

Prozessöfen oder Prozessfeuerungen mit wirksamer Energierückgewinnung verfügen möglicherweise über ein angeschlossenes Dampf- bzw./Stromerzeugungssystem. Solche Systeme gelten als integrale Konstruktionselemente der betreffenden Prozessöfen oder Prozessfeuerungen, die nicht getrennt betrachtet werden können.

Raffineriebrennstoffe

Feste, flüssige oder gasförmige brennbare Stoffe aus den Destillations- und Konversionsstufen der Rohölraffination. Beispiele sind Raffinerieheizgas, Synthesegas, Raffinerieöle und Petrolkoks.

Rückstände

Bei den unter dieses Dokument fallenden Tätigkeiten anfallende Stoffe oder Gegenstände wie Abfälle oder Nebenprodukte.

An- und Abfahrzeit

Der nach den Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses 2012/249/EU der Kommission (1) berechnete Zeitraum des Anlagenbetriebs.

Einheit — bestehend

Eine Verbrennungseinheit, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt

Einheit — neu

Eine Verbrennungseinheit innerhalb der Feuerungsanlage, die nach Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen erstmals genehmigt wird, oder eine nach Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen auf dem bestehenden Fundament der Feuerungsanlage neu errichtete Einheit.

Gültig (Stundenmittelwert)

Ein Stundenmittelwert wird als gültig betrachtet, wenn am automatischen Messsystem keine Wartung erfolgt und keine Störung vorliegt.


Verwendeter Begriff

Begriffsbestimmung

Schadstoffe/Parameter

As

Die Summe von Arsen und seinen Verbindungen, angegeben als As

C3

Kohlenwasserstoffe mit einer Kohlenstoffzahl von drei

C4+

Kohlenwasserstoffe mit einer Kohlenstoffzahl von vier oder größer

Cd

Die Summe von Cadmium und seinen Verbindungen, angegeben als Cd

Cd+Tl

Die Summe von Cadmium und Thallium und ihren Verbindungen, angegeben als Cd+Tl

CH4

Methan

CO

Kohlenmonoxid

CSB

Chemischer Sauerstoffbedarf. Menge an Sauerstoff, die für die vollständige Oxidation organischer Stoffe zu Kohlenstoffdioxid benötigt wird

COS

Carbonylsulfid

Cr

Die Summe von Chrom und seinen Verbindungen, angegeben als Cr

Cu

Die Summe von Kupfer und seinen Verbindungen, angegeben als Cu

Staub

Gesamtstaub (in Luft)

Fluorid

Gelöstes Fluorid, angegeben als F-

H2S

Schwefelwasserstoff

HCl

Alle gasförmigen anorganischen Chlorverbindungen, angegeben als HCl

HCN

Cyanwasserstoff

HF

Alle gasförmigen anorganischen Fluorverbindungen, angegeben als HF

Hg

Die Summe von Quecksilber und seinen Verbindungen, angegeben als Hg

N2O

Distickstoffmonoxid (Lachgas)

NH3

Ammoniak

Ni

Die Summe von Nickel und seinen Verbindungen, angegeben als Ni

NOX

Die Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), angegeben als NO2

Pb

Die Summe von Blei und seinen Verbindungen, angegeben als Pb

PCDD/F

Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane

RCG

Konzentration im Rohgas. SO2-Konzentration im Rohgas als Jahresmittelwert (unter den in den allgemeinen Erwägungen beschriebenen Standardbedingungen) am Eingang des Systems zur Senkung der SOX-Emissionen, bezogen auf einen Sauerstoffgehalt von 6 Vol.-% O2

Sb+As+Pb+Cr+Co+Cu+Mn+Ni+V

Die Summe von Antimon, Arsen, Blei, Chrom, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Vanadium und ihren Verbindungen, angegeben als Sb+As+Pb+Cr+Co+Cu+Mn+Ni+V

SO2

Schwefeldioxid

SO3

Schwefeltrioxid

SOX

Die Summe von Schwefeldioxid (SO2) und Schwefeltrioxid (SO3), angegeben als SO2

Sulfat

Gelöstes Sulfat, angegeben als SO4 2-

Sulfid, leicht freisetzbar

Die Summe gelösten Sulfids und solcher nicht gelösten Sulfide, die im sauren Bereich leicht freisetzbar sind, angegeben als S2-

Sulfit

Gelöstes Sulfit, angegeben als SO3 2-

TOC

Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff, angegeben als C (in Wasser)

TSS

Gesamte suspendierte Feststoffe. Massenkonzentration aller suspendierten Feststoffe (in Wasser), gemessen mittels Filtrierung durch Glasfaserfilter und Gravimetrie

TVOC

Gesamte flüchtige organische Stoffe, angegeben als C (in Luft)

Zn

Die Summe von Zink und seinen Verbindungen, angegeben als Zn

ABKÜRZUNGEN

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Abkürzungen:

Akronym

Begriffsbestimmung

ASU

Druckluftversorgungseinheit

GuD

Kombinierter Gas- und Dampfturbinenprozess mit oder ohne Zusatzbefeuerung

ZWS

Zirkulierende Wirbelschicht

KWK

Kraft-Wärme-Kopplung

COG

Kokereigas

COS

Carbonylsulfid

DLN

NOx-arme Trockenbrenner

DSI

Kanal-Sorptionsmitteleinspritzung

ESP

Elektrofilter

WSF

Wirbelschichtfeuerung

REA

Rauchgasentschwefelung

HFO

Schweröl

HRSG

Abhitzedampferzeuger

IGCC

Kombinierter Gas- und Dampfturbinen-Prozess mit integrierter Vergasung

LHV

Unterer Heizwert

LNB

NOx-arme Brenner

LNG

Verflüssigtes Erdgas

OCGT

Gasturbine mit offenem Kreislauf

OTNOC

Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs

PC

Staubfeuerung

PEMS

Überwachungssystem zur Vorhersage von Emissionen

SCR

Selektive katalytische Reduktion

SDA

Sprühabsorber, Trockenverfahren

SNCR

Selektive nichtkatalytische Reduktion

ALLGEMEINE ERWÄGUNGEN

Beste verfügbare Techniken

Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Es können andere Techniken eingesetzt werden, die mindestens ein gleiches Umweltschutzniveau gewährleisten.

Wenn nicht anders angegeben, sind diese BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte („BVT-assoziierte Emissionswerte“)

Werden mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte („BVT-assoziierte Emissionswerte“) für unterschiedliche Mittelungszeiträume angegeben, müssen alle genannten BVT-assoziierten Emissionswerte eingehalten werden.

Die in den vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen dargelegten BVT-assoziierten Emissionswerte sind dann nicht auf weniger als 500 Stunden jährlich in Betrieb befindliche, mit Flüssigbrennstoff oder Gas befeuerte Turbinen und Motoren für den Notbetrieb anzuwenden, wenn ein solcher Notbetrieb nicht mit der Einhaltung der BVT-assoziierten Emissionswerte vereinbar ist.

BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in die Luft

Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen angegebenen, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte („BVT-assoziierte Emissionswerte“) für Emissionen in die Luft beziehen sich auf Konzentrationen, die als Masse emittierter Stoffe pro Volumen Abgas unter folgenden Standardbedingungen ausgedrückt werden: trockenes Gas bei einer Temperatur von 273,15 K und einem Druck von 101,3 kPa, angegeben in den Maßeinheiten mg/Nm3, μg/Nm3 oder μg I-TEQ/Nm3.

Die Überwachung der BVT-assoziierten Emissionswerte für Emissionen in die Luft ist in der BVT-Schlussfolgerung 4 festgelegt.

Die in diesem Dokument enthaltenen BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Werte für den Sauerstoffgehalt.

Tätigkeit

Bezugssauerstoffgehalt (OR)

Verbrennung fester Brennstoffe

6 Vol.-%

Verbrennung fester Brennstoffe in Kombination mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen

Abfallmitverbrennung

Verbrennung flüssiger und/oder gasförmiger Brennstoffe, wenn diese nicht in einer Gasturbine oder einem Motor stattfindet

3 Vol.-%

Verbrennung flüssiger und/oder gasförmiger Brennstoffe, wenn diese in einer Gasturbine oder einem Motor stattfindet

15 Vol.-%

Verbrennung in IGCC-Anlagen

Die Gleichung zur Berechnung der Emissionskonzentration beim Bezugssauerstoffgehalt lautet:

Image 1

Dabei ist:

EB

:

Emissionskonzentration bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt OB;

OB

:

Bezugssauerstoffgehalt in Vol.-%;

EM

:

gemessene Emissionskonzentration;

OM

:

gemessener Sauerstoffgehalt in Vol.-%.

Für Mittelungszeiträume gelten die folgenden Definitionen:

Mittelungszeitraum

Begriffsbestimmung

Tagesmittelwert

Mittelwert gültiger, durch kontinuierliche Messungen ermittelter Stundenmittelwerte über einen Zeitraum von 24 Stunden

Jahresmittelwert

Mittelwert gültiger, durch kontinuierliche Messungen ermittelter Stundenmittelwerte über den Zeitraum von einem Jahr

Mittelwert über den Zeitraum der Probenahme

Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Messungen von jeweils mindestens 30 Minuten  (2)

Mittelwert der in einem Jahr gewonnenen Proben

Mittelwert der im Verlauf eines Jahres periodischer Messungen erhobenen Werte, wobei die Messungen mit der für jeden einzelnen Parameter festgelegten Überwachungshäufigkeit erfolgten

BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in Gewässer

In diesen BVT-Schlussfolgerungen genannte, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte („BVT-assoziierte Emissionswerte“) für Emissionen in Gewässer beziehen sich auf Konzentrationen, die als Masse emittierter Stoff pro Volumen Wasser ausgedrückt und in μg/l, mg/l, oder g/l angegeben werden. Die BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf Tagesmittelwerte, d. h. durchflussproportionale Mischproben über jeweils 24 Stunden. Zeitproportionale Mischproben können unter der Voraussetzung verwendet werden, dass eine ausreichende Durchflussstabilität nachgewiesen werden kann.

Die mit den BVT-assoziierten Emissionswerten verbundene Überwachung von Emissionen in die Gewässer ist in der BVT-Schlussfolgerung 5 festgelegt.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Energieeffizienzwerte („BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte“)

Ein mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter Energieeffizienzwert („BVT-assoziierter Energieeffizienzwert“) bezieht sich auf das Verhältnis zwischen dem Nettoenergieertrag der Verbrennungseinheit und der eingesetzten Energie aus Brenn- und Einsatzstoffen bei der gegenwärtigen Konstruktionsweise der Einheit. Der Nettoenergieertrag wird an den Grenzen der Feuerungs-, Vergasungs- oder IGCC-Anlage unter Einschluss von Hilfssystemen (z. B. Systemen zur Abgasbehandlung) im Volllastbetrieb der Anlage bestimmt.

Bei Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK):

bezieht sich der BVT-assoziierte Energieeffizienzwert der Gesamtbrennstoffausnutzung auf die unter Volllast betriebene, in erster Linie auf die Maximierung der Wärmeversorgung und in zweiter Linie auf die Maximierung des erzeugbaren, verbleibenden Stroms eingestellte Verbrennungseinheit;

der BVT-assoziierte Energieeffizienzwert des elektrischen Nettowirkungsgrades bezieht sich auf Verbrennungseinheiten, die nur Strom unter Volllast erzeugen.

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte werden als Prozentsatz ausgedrückt. Die eingesetzte Energie aus Brenn- und Einsatzstoffen wird bezogen auf den unteren Heizwert (LHV) angegeben.

Die mit BVT-assoziierten Energieeffizienzwerten verbundene Überwachung ist in der BVT-Schlussfolgerung 2 festgelegt.

Einstufung von Feuerungsanlagen/Verbrennungseinheiten nach ihrer Feuerungswärmeleistung

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen ist in Fällen, in denen eine Bandbreite an Werten für die Feuerungswärmeleistung angegeben wird, dies als „gleich oder größer als das untere Ende der Bandbreite und kleiner als das obere Ende der Bandbreite“ zu lesen. Beispielsweise ist die Anlagenkategorie 100–300 MWth wie folgt auszulegen: Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung gleich oder größer als 100 MW und kleiner als 300 MW.

Ist ein Teil einer Feuerungsanlage, der Abgase über einen oder mehrere gesonderte Abgasabzüge in einen gemeinsamen Schornstein ableitet, höchstens 1 500 Stunden jährlich in Betrieb, kann dieser Teil der Anlage für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gesondert betrachtet werden. Hinsichtlich aller Teile der Anlage gelten die BVT-assoziierten Emissionswerte in Bezug auf die Feuerungswärmeleistung der Anlage. In Fällen dieser Art werden die durch jeden dieser Abgasabzüge abgeleiteten Emissionen gesondert überwacht.

1.   ALLGEMEINE BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die in den Abschnitten 2 bis 7 beschriebenen, brennstoffspezifischen BVT-Schlussfolgerungen gelten zusätzlich zu den in diesem Abschnitt genannten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

1.1.   Umweltmanagementsysteme

BVT 1.   Zum Zweck der Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht die BVT in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das sich durch sämtliche folgenden Merkmale auszeichnet:

i.

besonderes Engagement der Führungskräfte, auch auf leitender Ebene;

ii.

Festlegung einer Umweltstrategie seitens der Führungskräfte, die eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Anlage beinhaltet;

iii.

Planung und Umsetzung der erforderlichen Verfahren, Ziele und Vorgaben, einschließlich finanzieller Planung und Investitionen;

iv.

Durchführung von Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Punkte:

a)

Struktur und Zuständigkeiten,

b)

Arbeitskräfteanwerbung, Schulung, Sensibilisierung und Kompetenz,

c)

Kommunikation,

d)

Einbeziehung der Arbeitnehmer,

e)

Dokumentation,

f)

wirkungsvolle Prozessregelung,

g)

geplante, regelmäßige Instandhaltungsprogramme,

h)

Bereitschaftsplanung und Maßnahmen für Notfallsituationen,

i)

Gewährleistung der Einhaltung von Umweltschutzvorschriften;

v.

Leistungskontrolle und Korrekturmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der folgenden Punkte:

a)

Überwachung und Messung (siehe auch den Referenzbericht der GFS über die Überwachung der Emissionen aus IED-Anlagen in die Luft und in Gewässer (ergebnisorientiertes Monitoring — ROM))

b)

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen,

c)

Führen von Aufzeichnungen,

d)

(soweit praktikabel) unabhängige interne und externe Prüfung, um festzustellen, ob mit dem Umweltmanagementsystem die vorgesehenen Regelungen eingehalten werden und ob das UMS ordnungsgemäß eingeführt wurde und angewandt wird;

vi.

Überprüfung des UMS und seiner fortgesetzten Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit durch die leitenden Führungskräfte;

vii.

kontinuierliche Entwicklung umweltverträglicherer Technologien;

viii.

Berücksichtigung der Umweltauswirkungen einer späteren Stilllegung der Anlage schon bei der Konzeption einer neuen Anlage sowie während der gesamten Nutzungsdauer. Dies schließt Folgendes ein:

a)

Vermeidung von Untertagebauten,

b)

Einbeziehung von Merkmalen, die die Demontage erleichtern,

c)

Wahl leicht zu dekontaminierender Oberflächenvergütungen,

d)

Einsatz von Gerätekonfigurationen, mit denen der Einschluss von Chemikalien auf ein Minimum reduziert und das Ablassen oder Reinigen erleichtert wird,

e)

Konstruktion flexibler, in sich geschlossener Geräte, die eine stufenweise Schließung ermöglichen;

f)

nach Möglichkeit Einsatz biologisch abbaubarer und recyclingfähiger Materialien,

ix.

regelmäßige Durchführung von Benchmarkings auf Branchenebene.

In der hier betroffenen Branche kommt zudem der Betrachtung folgender, in den relevanten BVT beschriebener Merkmale des UMS besondere Bedeutung zu:

x.

Programme zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, um sicherzustellen, dass die Merkmale aller Brennstoffe vollständig bestimmt und kontrolliert werden (siehe BVT 9);

xi.

Managementplan zur Reduzierung der Emissionen in die Luft und/oder in Gewässer während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs, unter anderem Zeitabschnitten des An- und Abfahrens (siehe BVT 10 und BVT 11);

xii.

Abfallbewirtschaftungsplan, um sicherzustellen, dass Abfall vermieden oder zur Wiederverwendung, Wiederverwertung und/oder anderweitigen Rückgewinnung vorbereitet wird, unter Einschluss der in den BVT 16 angegebenen Techniken;

xiii.

systematische Methode zur Ermittlung und Bewältigung potenzieller, ungesteuerter und/oder ungeplanter Emissionen in die Umwelt, insbesondere:

a)

Emissionen in Boden und Grundwasser bei der Handhabung und Lagerung von Brennstoffen, Zusatzstoffen, Nebenprodukten oder Abfällen,

b)

mit der Selbsterhitzung und/oder Selbstentzündung von Brennstoff bei der Lagerung und Handhabung zusammenhängende Emissionen;

xiv.

ein Staubmanagementplan zur Vermeidung oder, sofern dies nicht praktikabel ist, zur Reduzierung diffuser, beim Laden, Entladen, Lagern und/oder Handhaben von Brenn-, Rest- und Zusatzstoffen entstehender Emissionen;

xv.

ein Lärmmanagementplan, wenn bei Schutzgütern eine Lärmbelästigung erwartet wird oder eintritt; dies schließt Folgendes ein:

a)

ein Protokoll für die Durchführung von Lärmüberwachungsmaßnahmen an der Anlagengrenze,

b)

ein Programm zur Lärmreduzierung,

c)

ein Protokoll für die Reaktion auf Lärmereignisse, das angemessene Maßnahmen und Zeitpläne umfasst,

d)

eine Überprüfung früherer Lärmereignisse, Korrekturmaßnahmen und Verbreitung von Kenntnissen über Lärmereignisse bei den Betroffenen.

xvi.

ein Geruchsmanagementplan für die Verbrennung, Vergasung oder Mitverbrennung übelriechender Stoffe; dies schließt Folgendes ein:

a)

ein Protokoll für die Durchführung Geruchsüberwachungsmaßnahmen,

b)

gegebenenfalls ein Geruchsbeseitigungsprogramm zur Ermittlung, Beseitigung oder Reduzierung der Geruchsemissionen,

c)

ein Protokoll zur Erfassung von Geruchsereignissen sowie angemessene Maßnahmen und Zeitpläne,

d)

eine Überprüfung früherer Geruchsereignisse, Korrekturmaßnahmen und Verbreitung von Kenntnissen über Geruchsereignisse bei den Betroffenen.

Ergibt sich im Laufe einer Bewertung, dass einige der unter Ziffer x bis xvi aufgeführten Elemente nicht erforderlich sind, wird die betreffende Entscheidung mit Begründung protokolliert.

Anwendbarkeit

Der Anwendungsbereich (z. B. die Detailtiefe) und die Art des Umweltmanagementsystems (z. B. standardisiert oder nicht-standardisiert) hängen in der Regel mit der Art, Größe und Komplexität der Anlage sowie mit dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.

1.2.   Überwachung

BVT 2.   Die BVT besteht in der Bestimmung des elektrischen Nettowirkungsgrades und/oder des gesamten Nettobrennstoffnutzungsgrades und/oder des mechanischen Nettowirkungsgrades der Vergasungs-, IGCC- und/oder Verbrennungseinheiten mittels Durchführung eines Leistungstests unter Volllast (1), der nach EN-Normen nach der Inbetriebnahme der Anlage und jeder Änderung erfolgt, die signifikante Auswirkungen auf den elektrischen Nettowirkungsgrad und/oder den gesamten Nettobrennstoffnutzungsgrad und/oder den mechanischen Nettowirkungsgrad der Verbrennungseinheit haben könnte. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen und/oder von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Bereitstellung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

(1)

Kann bei KWK-Anlagen aus technischen Gründen beim Leistungstest kein Vollastbetrieb in der Wärmeversorgung gefahren werden, kann der Test durch eine Berechnung anhand von Volllastparametern ergänzt oder ersetzt werden.

BVT 3.   Die BVT besteht in der Überwachung wichtiger, für Emissionen in die Luft und in Gewässer relevanter Prozessparameter unter Einschluss der im Folgenden aufgeführten Parameter.

Strom

Parameter

Überwachung

Abgas

Volumenstrom

Periodische oder kontinuierliche Bestimmung

Sauerstoffgehalt, Temperatur und Druck

Periodische oder kontinuierliche Messung

Wasserdampfgehalt  (3)

Abwasser aus der Rauchgasbehandlung

Volumenstrom, pH-Wert und Temperatur

Kontinuierliche Messung

BVT 4.   Die BVT besteht in der Überwachung von Emissionen in die Luft in der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen und/oder von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Bereitstellung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/ Parameter

Brennstoff/Prozess/Art der Feuerungsanlage

Feuerungs-wärmeleistung der Feuerungs-anlage

Norm(en)  (4)

Mindest-häufigkeit der Über-wachung  (5)

Über-wachung verbunden mit

NH3

Wenn SCR und/oder SNCR eingesetzt werden

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich  (6)  (7)

BAT 7

NOX

Stein- und/oder Braunkohle einschließlich Abfallmitverbren-nung

Feste Biomasse und/oder Torf einschließlich Abfallmitverbren-nung

HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel und Motoren

Gasölbetriebene Gasturbinen

Erdgasbefeuerte Kessel, Motoren und Turbinen

Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie

IGCC-Anlagen

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich  (6)  (8)

BAT 20

BAT 24

BAT 28

BAT 32

BAT 37

BAT 41

BAT 42

BAT 43

BAT 47

BAT 48

BAT 56

BAT 64

BAT 65

BAT 73

Feuerungsanlagen auf Offshore-Bohrinseln

Alle Größen

EN 14792

Einmal jährlich  (9)

BAT 53

N2O

Stein- und/oder Braunkohle in Kesseln mit zirkulierender Wirbelschicht-feuerung

Feste Biomasse und/oder Torf in Kesseln mit zirkulierender Wirbelschicht-feuerung

Alle Größen

EN 21258

Einmal jährlich  (10)

BAT 20

BAT 24

CO

Stein- und/oder Braunkohle einschließlich Abfallmitverbren-nung

Feste Biomasse und/oder Torf einschließlich Abfallmitverbren-nung

HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel und Motoren

Gasölbetriebene Gasturbinen

Erdgasbefeuerte Kessel, Motoren und Turbinen

Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie

IGCC-Anlagen

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich  (6)  (8)

BAT 20

BAT 24

BAT 28

BAT 33

BAT 38

BAT 44

BAT 49

BAT 56

BAT 64

BAT 65

BAT 73

Feuerungsanlagen auf Offshore-Bohrinseln

Alle Größen

EN 15058

Einmal jährlich  (9)

BAT 54

SO2

Stein- und/oder Braunkohle einschließlich Abfallmitverbren-nung

Feste Biomasse und/oder Torf einschließlich Abfallmitverbren-nung

HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel

HFO- und/oder gasölbetriebene Motoren

Gasölbetriebene Gasturbinen

Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie in Kesseln

IGCC-Anlagen

Alle Größen

Generische EN-Normen und EN 14791

Kontinuier-lich  (6)  (11)  (12)

BAT 21

BAT 25

BAT 29

BAT 34

BAT 39

BAT 50

BAT 57

BAT 66

BAT 67

BAT 74

SO3

Bei Verwendung von SCR

Alle Größen

Keine EN-Norm verfügbar

Einmal jährlich

Gasförmige Chloride, angegeben als HCl

Stein- und/oder Braunkohle

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie in Kesseln

Alle Größen

EN 1911

Einmal viertel-jährlich  (6)  (13)  (14)

BAT 21

BAT 57

Feste Biomasse und/oder Torf

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich  (15)  (16)

BAT 25

Abfallmitverbren-nung

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich  (6)  (16)

BAT 66

BAT 67

HF

Stein- und/oder Braunkohle

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie in Kesseln

Alle Größen

Keine EN-Norm verfügbar

Einmal viertel-jährlich  (6)  (13)  (14)

BAT 21

BAT 57

Feste Biomasse und/oder Torf

Alle Größen

Keine EN-Norm verfügbar

Einmal jährlich

BAT 25

Abfallmitverbren-nung

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich  (6)  (16)

BAT 66

BAT 67

Staub

Stein- und/oder Braunkohle

Feste Biomasse und/oder Torf

HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel

Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie in Kesseln

IGCC-Anlagen

HFO- und/oder gasölbetriebene Motoren

Gasölbetriebene Gasturbinen

Alle Größen

Generische EN-Normen sowie EN 13284-1 und EN 13284-2

Kontinuier-lich (6)  (17)

BAT 22

BAT 26

BAT 30

BAT 35

BAT 39

BAT 51

BAT 58

BAT 75

Abfallmitverbren-nung

Alle Größen

Generische EN-Normen und EN 13284-2

Kontinuier-lich

BAT 68

BAT 69

Metalle und Metalloide außer Queck-silber (As, Cd, Co, Cr, Cu, Mn, Ni, Pb, Sb, Se, Tl, V, Zn)

Stein- und/oder Braunkohle

Feste Biomasse und/oder Torf

HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel und Motoren

Alle Größen

EN 14385

Einmal jährlich  (18)

BAT 22

BAT 26

BAT 30

Abfallmitverbren-nung

< 300 MWth

EN 14385

Einmal pro Halbjahr  (13)

BAT 68

BAT 69

≥ 300 MWth

EN 14385

Einmal viertel-jährlich  (19)  (13)

IGCC-Anlagen

≥ 100 MWth

EN 14385

Einmal jährlich  (18)

BAT 75

Hg

Stein- und/oder Braunkohle einschließlich Abfallmitverbren-nung

< 300 MWth

EN 13211

Einmal viertel-jährlich  (13)  (20)

BAT 23

≥ 300 MWth

Generische EN-Normen und EN 14884

Kontinuier-lich  (16)  (21)

Feste Biomasse und/oder Torf

Alle Größen

EN 13211

Einmal jährlich  (22)

BAT 27

Abfallmitverbren-nung mit fester Biomasse und/oder Torf

Alle Größen

EN 13211

Einmal viertel-jährlich  (13)

BAT 70

IGCC-Anlagen

≥ 100 MWth

EN 13211

Einmal jährlich  (23)

BAT 75

TVOC

HFO- und/oder gasölbetriebene Motoren

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie in Kesseln

Alle Größen

EN 12619

Einmal pro Halbjahr  (13)

BAT 33

BAT 59

Abfallmitverbren-nung mit Steinkohle, Braunkohle, fester Biomasse und/oder Torf

Alle Größen

Generische EN-Normen

Kontinuier-lich

BAT 71

Formaldehyd

Erdgas in fremdgezündeten Gas- und Zweikraftstoff-Magermotoren

Alle Größen

Keine EN-Norm verfügbar

Einmal jährlich

BAT 45

CH4

Erdgasbetriebene Motoren

Alle Größen

EN ISO 25139

Einmal jährlich  (24)

BAT 45

PCDD/F

Prozessbrennstoffe aus der chemischen Industrie in Kesseln

Abfallmitverbren-nung

Alle Größen

EN 1948-1, EN 1948-2, EN 1948-3

Einmal pro Halbjahr  (13)  (25)

BAT 59

BAT 71

BVT 5.   Die BVT besteht in der Überwachung von bei der Abgasbehandlung entstehenden Emissionen in Gewässer in der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen und/oder von nationalen oder sonstigen internationalen Normen, die die Bereitstellung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/Parameter

Norm(en)

Mindestüberwachungshäufigkeit

Überwachung verbunden mit

Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)  (26)

EN 1484

Einmal pro Monat

BAT 15

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)  (26)

Keine EN-Norm verfügbar

Gesamtmenge an Schwebstoffen (TSS)

EN 872

Fluorid (F-)

EN ISO 10304-1

Sulfat (SO4 2-)

EN ISO 10304-1

Sulfid, leicht freisetzbar (S2-)

Keine EN-Norm verfügbar

Sulfit (SO3 2-)

EN ISO 10304-3

Metalle und Metalloide

As

Verschiedene EN-Normen verfügbar (z. B. EN ISO 11885 oder EN ISO 17294-2)

Cd

Cr

Cu

Ni

Pb

Zn

Hg

Verschiedene EN-Normen verfügbar (z. B. EN ISO 12846 oder EN ISO 17852)

Chlorid (Cl-)

Verschiedene EN-Normen verfügbar (z. B. EN ISO 10304-1 oder EN ISO 15682)

Gesamtstickstoff

EN 12260

1.3.   Allgemeine Umwelt- und Feuerungsleistung

BVT 6.   Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung von Feuerungsanlagen und zur Reduzierung der Emissionen von CO und unverbrannten Stoffen in die Luft besteht in der Sicherstellung einer optimierten Verbrennung und der Verwendung einer geeigneten Kombination der nachfolgend angegebenen Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Vermengen und Mischen von Brennstoffen

Sicherstellung stabiler Verbrennungsbedingungen und/oder Reduzierung der Emission von Schadstoffen mittels Mischen unterschiedlicher Qualitäten des gleichen Brennstofftyps

Allgemein anwendbar

b.

Wartung des Feuerungssystems

Regelmäßige, geplante Instandhaltung im Einklang mit den Herstellerempfehlungen

c.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.1

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

d.

Gute Konstruktionsweise der Feuerungsanlage

Gute Konstruktionsweise des Ofens, der Brennkammern, Brenner und zugehörigen Vorrichtungen

Allgemein anwendbar auf neue Feuerungsanlagen

e.

Brennstoffwahl

Auswahl eines anderen Brennstoffs oder mehrerer anderer Brennstoffe mit einem besseren Umweltprofil (z. B. mit einem niedrigen Gehalt an Schwefel und/oder Quecksilber) aus den verfügbaren Brennstoffen und/oder teilweise oder vollständige Umstellung auf solche Brennstoffe, u. a. beim Anfahren oder bei der Verwendung von Reservebrennstoffen

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit geeigneter Brennstoffarten mit einem insgesamt besseren Umweltprofil gesetzt werden; dies kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats oder, wenn es sich um die Verbrennung von Brennstoffen aus industriellen Prozessen handelt, die Brennstoffbilanz des jeweiligen integrierten Standorts beeinflusst werden.

Bei bestehenden Feuerungsanlagen können aufgrund der Konfiguration und Konstruktionsweise der Anlage Einschränkungen für die Art des gewählten Brennstoffs bestehen

BVT 7.   Die BVT zur Reduzierung der Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) und/oder selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) zur Senkung der NOX-Emissionen besteht in der Optimierung der Konzeption und/oder des Betriebs der SCR- und/oder SNCR-Verfahren (z. B. optimiertes Verhältnis zwischen Reagens und NOX, homogene Reagensverteilung und optimale Tropfengröße des Reagens).

BVT-assoziierte Emissionswerte

Der BVT-assoziierte Emissionswert für NH3-Emissionen in die Luft beim Einsatz von SCR- und/oder SNCR-Verfahren beträgt < 3–10 mg/Nm3 als Jahresmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme. Das untere Ende des Wertebereichs lässt sich beim Einsatz der SCR erreichen und das obere Ende des Wertebereichs kann erreicht werden, wenn SNCR ohne nassarbeitende Abgasreinigungstechniken eingesetzt wird. Bei Anlagen, die Biomasse verbrennen und mit unterschiedlichen Lasten arbeiten, sowie bei Motoren, die HFO und/oder Gasöl verbrennen, entspricht das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte 15 mg/Nm3.

BVT 8.   Die BVT zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen in die Luft bei normalen Betriebszuständen besteht darin, durch eine zweckdienliche Konstruktions- und Betriebsweise und eine entsprechende Instandhaltung sicherzustellen, dass die Emissionsminderungssysteme bei optimaler Kapazität und Verfügbarkeit genutzt werden.

BVT 9.   Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung von Feuerungsanlagen und/oder Vergasungsanlagen und zur Reduzierung der Emissionen in die Luft besteht darin, für alle verwendeten Brennstoffe im Rahmen des Umweltmanagementsystems die folgenden Elemente in Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollprogramme aufzunehmen (siehe BVT 1):

i.

Anfängliche, vollständige Charakterisierung des Brennstoffes, die mindestens die nachfolgend aufgeführten Parameter umfasst und im Einklang mit EN-Normen durchgeführt wird. ISO-Normen, nationale oder andere internationalen Normen können angewendet werden, sofern sie die Bereitstellung von Daten gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten;

ii.

Regelmäßige Prüfung der Brennstoffqualität zur Feststellung, ob sie der anfänglichen Charakterisierung entspricht und mit den durch die Anlagenkonstruktion gesetzten Vorgaben konform ist. Wie häufig die Prüfungen erfolgen und welche Parameter aus der nachfolgenden Tabelle ausgewählt werden, wird durch die Veränderlichkeit des Brennstoffs und eine Beurteilung der Relevanz der Schadstofffreisetzungen (z. B. Konzentration im Brennstoff, angewendete Abgasbehandlung) bestimmt;

iii.

Anschließende Anpassung der Anlageneinstellungen, wenn und wann dies erforderlich und praktikabel ist (z. B. Einbindung der Brennstoffcharakterisierung und Regelung in das moderne Steuerungssystem (siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.1)).

Beschreibung

Die anfängliche Charakterisierung und die regelmäßige Prüfung des Brennstoffes können vom Anlagenbetreiber und/oder Brennstofflieferanten durchgeführt werden. Führt der Lieferant die Prüfung durch, werden dem Betreiber die vollständigen Ergebnisse in Form einer Produkt- oder Brennstoffspezifikation und/oder Garantie des Lieferanten übermittelt.

Brennstoff(e)

Stoffe/der Charakterisierung unterliegende Parameter

Biomasse/Torf

LHV

Feuchtigkeit

Asche

C, Cl, F, N, S, K, Na

Metalle und Metalloide (As, Cd, Cr, Cu, Hg, Pb, Zn)

Stein-/Braunkohle

LHV

Feuchtigkeit

Flüchtige Bestandteile, Asche, gebundener Kohlenstoff, C, H, N, O, S

Br, Cl, F

Metalle und Metalloide (As, Cd, Co, Cr, Cu, Hg, Mn, Ni, Pb, Sb, Tl, V, Zn)

HFO

Asche

C, S, N, Ni, V

Gasöl

Asche

N, C, S

Erdgas

LHV

CH4, C2H6, C3, C4+, CO2, N2, Wobbe-Index

Brennstoffe aus produktionsrückständen aus der chemischen Industrie  (27)

Br, C, Cl, F, H, N, O, S

Metalle und Metalloide (As, Cd, Co, Cr, Cu, Hg, Mn, Ni, Pb, Sb, Tl, V, Zn)

Prozessgase aus der Eisen- und Stahlherstellung

LHV, CH4 (für COG), CXHY (für COG), CO2, H2, N2, Gesamtschwefel, Staub, Wobbe-Index

Abfall  (28)

LHV

Feuchtigkeit

Flüchtige Bestandteile, Asche, Br, C, Cl, F, H, N, O, S

Metalle und Metalloide (As, Cd, Co, Cr, Cu, Hg, Mn, Ni, Pb, Sb, Tl, V, Zn)

BVT 10.   Die BVT zur Reduzierung der Emissionen in die Luft und/oder in Gewässer während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC) besteht darin, im Rahmen des Umweltmanagementsystems einen Managementplan aufzustellen und umzusetzen (siehe BVT 1), der in einem angemessenen Verhältnis zur Relevanz der potenziellen Schadstofffreisetzungen steht und folgende Elemente umfasst:

eine zweckdienliche Konstruktionsweise der Systeme, die bezüglich der Herbeiführung von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs mit möglichen Auswirkungen auf die Emissionen in die Luft, in Gewässer und/oder in den Boden als relevant betrachtet werden (z. B. Konstruktionskonzepte für Schwachlast zur Senkung der für eine stabile Erzeugung in Gasturbinen erforderlichen Mindestlasten beim An- und Abfahren);

Aufstellung und Umsetzung eines besonderen Plans für die vorbeugende Instandhaltung dieser relevanten Systeme;

Prüfung und Erfassung von durch Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs und damit verbundene Umstände verursachten Emissionen sowie gegebenenfalls Umsetzung von Korrekturmaßnahmen;

periodische Beurteilung der Gesamtemissionen im Verlauf von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (z. B. Häufigkeit von Ereignissen, Dauer, Quantifizierung/Schätzung der Emissionen) sowie gegebenenfalls Umsetzung von Korrekturmaßnahmen.

BVT 11.   Die BVT besteht darin, während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs die Emissionen in die Luft und/oder in Gewässer ordnungsgemäß zu überwachen.

Beschreibung

Die Überwachung kann durch eine direkte Messung der Emissionen oder durch die Überwachung von Surrogatparametern erfolgen, wenn sich herausstellt, dass dies von gleicher oder besserer Qualität ist als die direkte Emissionsmessung. Emissionen während des An- und Abfahrens können auf der Grundlage einer detaillierten, mindestens einmal jährlich für ein typisches An- und Abfahrverfahren durchgeführten Messung bewertet werden. Die Ergebnisse dieser Messung werden dann zur Schätzung der Emissionen für jeden, im gesamten Jahr durchgeführten An- und Abfahrvorgang verwendet.

1.4.   Energieeffizienz

BVT 12.   Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz von Feuerungs-, Vergasungs- und/oder IGCC-Anlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden im Jahr besteht darin, eine geeignete Kombination der im Folgenden aufgeführten Techniken zu nutzen.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

Mit der Optimierung der Verbrennung wird der Gehalt unverbrannter Stoffe in den Abgasen und den festen Verbrennungsrückständen minimiert

Allgemein anwendbar

b.

Optimierung der Zustände des Arbeitsmediums

Betrieb bei höchstmöglichem Druck und höchstmöglicher Temperatur des Arbeitsmediums Gas oder Dampf innerhalb der Grenzen, die beispielsweise durch die Notwendigkeit der Verminderung der NOX-Emissionen oder die Merkmale der verlangten Energie gesetzt werden

c.

Optimierung des Dampfkreislaufs

Betrieb mit geringerem Turbinenabdampf mittels Nutzung der — im Rahmen der Konstruktionsbedingungen — niedrigstmöglichen Temperatur des Kondensatorkühlwassers

d.

Minimierung des Energieverbrauchs

Minimierung des internen Energieverbrauchs (z. B. größere Effizienz der Speisewasserpumpe)

e.

Vorwärmen der Verbrennungsluft

Wiederverwendung eines Teils der aus dem Verbrennungsabgas zurückgewonnen Wärme zum Vorheizen der in der Verbrennung genutzten Luft

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Notwendigkeit der Verminderung der NOX-Emissionen gesetzt werden

f.

Brennstoffvorheizung

Vorheizen des Brennstoffs mittels rückgewonnener Wärme

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Konstruktionsweise des Kessels und die Notwendigkeit der Verminderung der NOX-Emissionen gesetzt werden

g.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

Die rechnergestützte Regelung der Hauptverbrennungsparameter ermöglicht die Verbesserung der Verbrennungseffizienz

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen. Die Anwendbarkeit auf alte Anlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

h.

Speisewasservorheizung mittels rückgewonnener Wärme

Vorheizen des aus dem Dampfkondensator kommenden Wassers mit rückgewonnener Wärme, bevor es erneut im Kessel verwendet wird

Nur auf Dampfkreisläufe, nicht auf Heißwasserkessel, anwendbar.

Die Anwendbarkeit auf bestehende Anlagen kann Einschränkungen in Verbindung mit der Anlagenkonfiguration und der Menge rückgewinnbarer Wärme unterliegen

i.

Wärmerückgewinnung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

Rückgewinnung von Wärme (vor allem aus dem Dampfsystem) zur Erzeugung von Warmwasser/Dampf zur Verwendung in industriellen Prozessen/Tätigkeiten oder in einem öffentlichen Netz zur Fernwärmeversorgung. Eine zusätzliche Wärmerückgewinnung ist möglich aus:

Abgas

Rostkühlung

zirkulierender Wirbelschicht

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die örtliche Heizungs- und Stromnachfrage gesetzt werden.

Die Anwendbarkeit kann bei Gaskompressoren mit einem nicht berechenbaren betrieblichen Wärmprofil eingeschränkt sein

j.

KWK-Bereitschaft

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

Nur anwendbar auf neue Anlagen, bei denen ein realistisches Potenzial für die künftige Nutzung von Wärme in der Nähe der Anlage besteht

k.

Abgaskondensator

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

Allgemein anwendbar auf KWK-Anlagen, sofern genügend Nachfrage nach Niedertemperaturwärme besteht

l.

Wärmespeicherung

Wärmespeicherung im KWK-Modus

Nur auf KWK-Anlagen anwendbar.

Die Anwendbarkeit kann bei niedrigem Wärmelastbedarf eingeschränkt sein

m.

Nassschornstein

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

Allgemein anwendbar auf neue und bestehende, mit Nass-REA ausgestattete Anlagen

n.

Kühlturmablass

Die Freisetzung von Emissionen in die Luft durch einen Kühlturm und nicht einen dazu bestimmten Schornstein

Nur anwendbar auf Anlagen, die mit Nass-REA ausgestattet sind, bei denen die Zwischenüberhitzung des Abgases vor der Freisetzung erforderlich ist und bei denen das Kühlsystem aus einem Kühlturm besteht

o.

Brennstoffvortrocknung

Die Verringerung des Feuchtigkeitsgehalts des Brennstoffes vor der Verbrennung zum Zweck der Verbesserung der Verbrennungsbedingungen

Anwendbar auf die Verbrennung von Biomasse und/oder Torf innerhalb der Grenzen, die durch Selbstentzündungsrisiken gesetzt werden (z. B. wird der Feuchtigkeitsgehalt von Torf in der gesamten Lieferkette über 40 % gehalten).

Die Umrüstung bestehender Anlagen kann durch den zusätzlichen Brennwert, der durch den Trocknungsvorgang gewonnen werden kann, und die begrenzten Umrüstungsmöglichkeiten, die manche Kesselkonstruktionen oder Anlagenkonfigurationen bieten, eingeschränkt sein

p.

Minimierung von Wärmeverlusten

Minimierung von Restwärmeverlusten, z. B. Verlusten, die über die Schlacke erfolgen oder die mittels Dämmung von Strahlungsquellen verringert werden können

Nur anwendbar auf mit Festbrennstoffen befeuerte Verbrennungseinheiten sowie Vergasungs-/IGCC-Anlagen

q.

Moderne Materialien

Verwendung moderner Materialien, die nachweislich hohen Betriebstemperaturen und Drücken widerstehen können und somit in der Lage sind, eine höhere Effizienz des Dampferzeugungs-/Verbrennungsprozesses zu erzielen

Nur auf neue Anlagen anwendbar

r.

Aufrüstungen von Dampfturbinen

Dies schließt Techniken wie die Erhöhung von Temperatur und Druck des Mitteldruckdampfes, Hinzufügen einer Niederdruckturbine und Veränderungen der Geometrie der Rotorblätter der Turbine ein

Die Anwendbarkeit kann durch den Bedarf, die Dampfzustände und/oder eine begrenzte Lebensdauer der Anlage eingeschränkt sein

s.

Überkritische und ultra-überkritische Dampfzustände

Nutzung eines Dampfkreislaufs unter Einschluss von Dampf-Zwischenüberhitzungssystemen, in dem der Dampf bei überkritischen Zuständen Drücke über 220,6 bar und Temperaturen über 374 °C und bei ultra-überkritischen Dampfzuständen Drücke über 250-300 bar und Temperaturen über 580-600 °C erreichen kann

Nur anwendbar auf neue Anlagen mit ≥ 600 MWth und > 4 000 Betriebsstunden im Jahr.

Nicht anwendbar, wenn der Zweck der Anlage darin besteht, niedrige Dampftemperaturen und/oder -drücke im verarbeitenden Gewerbe zu erzeugen.

Nicht anwendbar auf Gasturbinen und Dampf erzeugende Motoren im KWK-Modus.

Bei Biomasse verbrennenden Anlagen kann die Anwendbarkeit durch Hochtemperaturkorrosion bei bestimmten Biomassen eingeschränkt sein

1.5.   Wasserverbrauch und Emissionen in Gewässer

BVT 13.   Die BVT zur Verringerung des Wasserverbrauchs und der Menge an eingeleitetem, schadstoffbelastetem Abwasser besteht in der Anwendung einer oder beider der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Wasserrecycling

Restwasserströme, einschließlich Abflusswasser der Anlage werden für andere Zwecke wiederverwendet. Die Verwertung ist aufgrund der Qualitätsanforderungen an den aufnehmenden Wasserstrom und den Wasserhaushalt der Anlage begrenzt.

Nicht anwendbar auf Abwässer aus Kühlsystemen, wenn Chemikalien zur Wasseraufbereitung und/oder Meersalze in hohen Konzentrationen vorhanden sind.

b.

Trockenentaschung

Trockene, heiße Bodenasche fällt aus der Feuerung auf ein mechanisches Förderband und wird von der Umgebungsluft abgekühlt. Für diesen Vorgang wird kein Wasser verwendet.

Nur anwendbar auf Anlagen, in denen Festbrennstoffe verfeuert werden.

Es können technische Einschränkungen bestehen, die eine Nachrüstung bestehender Feuerungsanlagen verhindern.

BVT 14.   Die BVT zur Vermeidung der Verunreinigung unbelasteter Abwässer und zur Reduzierung von Emissionen in Gewässer besteht darin, Abwasserströme zu trennen und abhängig vom jeweiligen Schadstoffgehalt getrennt aufzubereiten.

Beschreibung

Abwasserströme, die üblicherweise getrennt und einzeln aufbereitet werden, umfassen u. a. Oberflächenablaufwasser, Kühlwasser und Abwasser aus der Abgasbehandlung.

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann bei bestehenden Anlagen aufgrund der Konfiguration der Entwässerungssystems beschränkt sein.

BVT 15.   Die BVT zur Reduzierung von Emissionen aus der Abgasbehandlung in Gewässer besteht darin, eine geeignete Kombination der folgenden Techniken sowie Sekundärtechniken zu nutzen, die zur Vermeidung einer Verdünnung möglichst nahe an der Quelle einzusetzen sind.

Technik

Typische Schadstoffe/(vermieden/gemindert)

Anwendbarkeit

 

Primärtechniken

a.

Optimierte Verbrennungs- (siehe BVT 6) und Abgasbehandlungssysteme (BVT 7)

Organische Verbindungen, Ammoniak (NH3)

Allgemein anwendbar

 

Sekundärtechniken  (29)

b.

Adsorption auf Aktivkohle

Organische Verbindungen, Quecksilber (Hg)

Allgemein anwendbar

c.

Aerobe biologische Behandlung

Biologisch abbaubare organische Verbindungen, Ammonium (NH4 +)

Allgemein anwendbar auf die Behandlung organischer Verbindungen. Eine aerobische biologische Behandlung von Ammonium (NH4+) ist bei hohen Chloridkonzentrationen (d. h. etwa 10 g/l) eventuell nicht anwendbar

d.

Anoxische/anaerobe biologische Behandlung

Quecksilber (Hg), Nitrat (NO3 -), Nitrit (NO2 -)

Allgemein anwendbar

e.

Gerinnung und Flockung

Schwebstoffe

Allgemein anwendbar

f.

Kristallisation

Metalle und Metalloide, Sulfat (SO4 2-), Fluorid (F-)

Allgemein anwendbar

g.

Filtration (z. B. Sandfiltration, Mikrofiltration, Ultrafiltration)

Schwebstoffe, Metalle

Allgemein anwendbar

h.

Flotation

Schwebstoffe, freies Öl

Allgemein anwendbar

i.

Ionenaustausch

Metalle

Allgemein anwendbar

j.

Neutralisation

Säuren, Laugen

Allgemein anwendbar

k.

Oxidation

Sulfid (S2-), Sulfit (SO3 2-)

Allgemein anwendbar

l.

Fällung

Metalle und Metalloide, Sulfat (SO4 2-), Fluorid (F-)

Allgemein anwendbar

m.

Sedimentation

Schwebstoffe

Allgemein anwendbar

n.

Stripping

Ammoniak (NH3)

Allgemein anwendbar

Die BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf direkte Einleitungen in ein Aufnahmegewässer an der Stelle, an der die Emission die Anlage verlässt.

Tabelle 1

BVT-assoziierte Emissionswerte für direkte Einleitungen von Schadstoffen aus der Abgasbehandlung in ein Aufnahmegewässer

Stoff/Parameter

BVT-assoziierte Emissionswerte

Tagesmittelwert

Gesamter organischer Kohlenstoff (TOC)

20 –50  mg/l  (30)  (31)  (32)

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)

60 -150  mg/l  (30)  (31)  (32)

Gesamtmenge an Schwebstoffen (TSS)

10 -30  mg/l

Fluorid (F-)

10 –25  mg/l  (32)

Sulfat (SO4 2-)

1,3 –2,0  g/l  (32)  (33)  (34)  (35)

Sulfid (S2-), leicht freisetzbar

0,1 -0,2  mg/l  (32)

Sulfit (SO3 2-)

1 -20  mg/l  (32)

Metalle und Metalloide

As

10 –50 μg/l

Cd

2 -5 μg/l

Cr

10 –50 μg/l

Cu

10 –50 μg/l

Hg

0,2 -3 μg/l

Ni

10 –50 μg/l

Pb

10 -20 μg/l

Zn

50 -200 μg/l

1.6.   Abfallwirtschaft

BVT 16.   Die BVT zur Verringerung des zu deponierenden Abfalls aus Verbrennungs- und/oder Vergasungsprozessen und Abgasreinigungstechniken besteht darin, betriebliche Vorgänge so zu organisieren, dass in der folgenden Rangordnung und unter Berücksichtigung des Denkens in Lebenszyklen Folgendes maximiert wird:

a.

Abfallvermeidung, z. B. Maximierung des Anteils an in Form von Nebenprodukten entstehenden Rückständen;

b.

Vorbereitung des Abfalls auf die Wiederverwendung, z. B. nach den jeweils verlangten, spezifischen Qualitätskriterien;

c.

Abfallrecycling;

d.

sonstige Abfallverwertung (z. B. energetische Verwertung),

mittels Umsetzung einer geeigneten Kombination von Techniken wie:

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Erzeugung von Gips als Nebenprodukt

Qualitative Optimierung der in der Nass-REA erzeugten Reaktionsrückstände auf Calciumbasis, sodass deren Verwendung als Ersatz für abgebauten Gips möglich ist (z. B. als Rohstoff in der Gipskartonindustrie). Die Qualität des in der Nass-REA verwendeten Kalksteins beeinflusst die Reinheit des erzeugten Gipses

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die erforderliche Qualität des Gipses, die mit jeder spezifischen Nutzung verbundenen Anforderungen an den Gesundheitsschutz und die Marktbedingungen gesetzt werden

b.

Recycling oder Verwertung von Rückständen im Bausektor

Recycling oder Verwertung von Rückständen (z. B. aus halbtrockenen Entschwefelungsprozessen, Flugasche, Bodenasche) als Baumaterial (z. B. im Straßenbau, als Ersatz für Sand in der Betonherstellung oder in der Zementindustrie)

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die für die jeweiligen spezifischen Nutzungen erforderliche Materialqualität (z. B. physikalische Eigenschaften, Schadstoffgehalt) sowie die Marktbedingungen gesetzt werden

c.

Energetische Verwertung mittels Einsatz von Abfall im Brennstoffmix

Der restliche Energiegehalt kohlenstoffreicher Aschen und Schlämme, die durch die Verbrennung von Stein- oder Braunkohle, Schweröl, Torf oder Biomasse erzeugt werden, kann beispielsweise durch Mischen mit dem Brennstoff rückgewonnen werden

Allgemein anwendbar, wenn Anlagen Abfall im Brennstoffmix annehmen können und technisch in der Lage sind, diese Brennstoffe in die Brennkammer einzuspeisen

d.

Vorbereitung verbrauchter Katalysatoren für die Wiederverwendung

Mit der Vorbereitung von Katalysatoren für die Wiederverwendung (z. B. bis zu vier Mal bei SCR-Katalysatoren) wird ursprüngliche Leistung teilweise oder vollständig wiederhergestellt und somit die Standzeit des Katalysators auf mehrere Jahrzehnte ausgedehnt. Die Vorbereitung verbrauchter Katalysatoren ist in einen Managementplan für Katalysatoren eingebunden

Die Anwendbarkeit kann durch den mechanischen Zustand des Katalysators und die erforderliche Leistung bei der Verminderung von NOX- und NH3-Emissionen eingeschränkt sein

1.7.   Lärmemissionen

BVT 17.   Die BVT zur Verminderung von Lärmemissionen besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Betriebliche Maßnahmen

Hierzu zählen:

verbesserte Inspektion und Instandhaltung von Geräten

nach Möglichkeit Schließen der Türen und Fenster in geschlossenen Räumen

Geräte werden von erfahrenem Personal bedient

nach Möglichkeit Vermeidung geräuschvoller Tätigkeiten in der Nacht

Lärmschutzvorkehrungen bei Instandhaltungsarbeiten

Allgemein anwendbar

b.

Geräuscharme Geräte

Hierzu zählen potenziell auch Kompressoren, Pumpen und Laufräder

Allgemein anwendbar, wenn die Geräte neu sind oder ersetzt werden

c.

Schalldämmung

Die Schallausbreitung kann durch das Einfügen von Hindernissen zwischen der Emissionsquelle und dem Empfänger reduziert werden. Geeignete Hindernisse sind u. a. Lärmschutzwände, Böschungen und Gebäude

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen. Bei bestehenden Anlagen können die Möglichkeiten für das Einfügen von Hindernissen durch Platzmangel einschränkt sein

d.

Lärmschutzvorrichtungen

Hierzu zählen:

Vorkehrungen zur Lärmredu-zierung

Geräteisolierung

Einhausung lärmintensiver Geräte

Schalldämmung von Gebäuden

Die Anwendbarkeit kann aufgrund von Platzmangel eingeschränkt sein

e.

Geeignete Standorte von Geräten und Gebäuden

Der Lärmpegel kann durch die Erhöhung des Abstandes zwischen Emissionsquelle und Empfänger und die Nutzung von Gebäuden als Lärmschutzwand gesenkt werden

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen. Bei bestehenden Anlagen können die Möglichkeiten zur Verlagerung von Geräten und Produktionsanlagen aufgrund von Platzmangel oder zu hohen Kosten eingeschränkt sein

2.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE VERBRENNUNG VON FESTBRENNSTOFFEN

2.1.   BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

2.1.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 18.   Zusätzlich zu BVT 6 besteht die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle in der Anwendung der folgenden Technik.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Integrierter Verbrennungsprozess, der eine hohe Effizienz des Kessels sicherstellt und Primärtechniken zur NOX-Reduzierung (z. B. Luftstufung, Brennstoffstufung, NOx-arme Brenner (LNB) und/oder Abgasrückführung) einschließt

Verbrennungsprozesse wie Staubfeuerung, Wirbelschichtfeuerung oder Vorschubrostbefeuerung erlauben diese Integration

Allgemein anwendbar

2.1.2.   Energieeffizienz

BVT 19.   Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in der BVT 12 und der im Folgenden aufgeführten Technik.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Trockenentaschung

Trockene, heiße Asche fällt aus der Feuerung auf ein mechanisches Fördersystem und wird nach der Rückleitung zur Feuerung zur Nachverbrennung durch Umgebungsluft abgekühlt. Nutzenergie wird sowohl aus der Nachverbrennung als auch aus der Abkühlung der Asche gewonnen

Es können technische Einschränkungen bestehen, die eine Umrüstung bestehender Verbrennungseinheiten verhindern


Tabelle 2

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (36)  (37)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)  (38)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungsgrad (in %)  (38)  (39)  (40)

Neue Einheit  (41)  (42)

Bestehende Einheit  (41)  (43)

Neue oder bestehende Einheit

Mit Steinkohle befeuert, ≥ 1 000 MWth

45 -46

33,5 -44

75 -97

Mit Braunkohle befeuert, ≥ 1 000 MWth

42 -44  (44)

33,5 -42,5

75 -,

Mit Steinkohle befeuert, < 1 000 MWth

36,5 -41,5  (45)

32,5 -41,5

75 -97

Mit Braunkohle befeuert, < 1 000 MWth

36,5 -40  (46)

31,5 -39,5

75 -97

2.1.3.   NOX-, N2O- und CO-Emissionen in die Luft

BVT 20.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-und N2O-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Allgemein in Kombination mit anderen Techniken angewendet

Allgemein anwendbar

b.

Kombination anderer Primärtechniken zur NOX-Reduzierung (z. B. Luftstufung, Brennstoffstufung, Abgasrückführung, NOX-arme Brenner (LNB))

Die Beschreibung jeder einzelnen Technik ist Abschnitt 8.3 zu entnehmen.

Wahl und Leistung einer geeigneten Primärtechnik (oder Kombination von Primärtechniken) können durch die Konstruktionsweise des Kessels beeinflusst werden

c.

Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Kann mit „Schlupf“-SCR angewendet werden

Die Anwendbarkeit kann bei Kesseln mit großer Querschnittsfläche, die eine homogene Mischung von NH3 und NOX. verhindert, eingeschränkt sein.

Die Anwendbarkeit kann bei Feuerungsanlagen mit < 1 500 Betriebsstunden jährlich und stark schwankenden Kessellasten eingeschränkt sein

d.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Trifft nicht auf Feuerungsanlagen mit < 300 MWth und weniger als 500 Betriebsstunden pro Jahr zu.

Ist auf Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar.

Für die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr und für bestehende Feuerungsanlagen mit ≥ 300 MWth und weniger als 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen

e.

Kombinierte Techniken für die Reduzierung von NOX und SOX

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Von Fall zu Fall, abhängig von den Brennstoffmerkmalen und dem Verbrennungsprozess, anwendbar


Tabelle 3

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen

Feuerungswärme-leistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (47)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (48)  (49)

< 100

100 -150

100 -270

155 -200

165 -330

100-300

50 -100

100 -180

80 -130

155 -210

≥ 300, WSF-Kessel, der mit Stein- und/oder Braunkohle befeuert wird und braunkohlebefeuerte Staubfeuerung

50 -85

< 85 -150  (50)  (51)

80 -125

140 -165  (52)

≥ 300, steinkohlebefeuerte Staubfeuerung

65 -85

65 -150

80 -125

< 85 -165  (53)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen liegen für bestehende Feuerungsanlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder für neue Feuerungsanlagen im Allgemeinen bei:

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (MWth)

Indikativer CO-Emissionswert (mg/Nm3)

< 300

< 30 –140

≥ 300, WSF-Kessel, der mit Stein- und/oder Braunkohle befeuert wird und BKS-befeuerter Kessel

< 30 –100  (54)

≥ 300, SKS-befeuerter Kessel

< 5 –100  (54)

2.1.4.   SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft

BVT 21.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Einspritzung von Sorptionsmittel in den Kessel (innerhalb des Ofens oder Wirbelschichtbetts)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4

Allgemein anwendbar

b.

Kanaleinspritzung des Sorptionsmittels (DSI)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4.

Die Technik kann zur HCl/HF-Abscheidung eingesetzt werden, wenn keine spezifische, nachgeschaltete REA-Technik vorliegt

c.

Sprühabsorber im Trockenverfahren (SDA)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4

d.

Trockenabscheider mit zirkulierender Wirbelschicht (ZWS)

e.

Nasswäsche

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4.

Die Techniken können zur HCl/HF-Abscheidung eingesetzt werden, wenn keine spezifische, nachgeschaltete REA-Technik vorliegt

f.

Nassabgasentschwefelung (Nass-REA)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Für die Anwendung der Technik auf Feuerungsanlagen mit < 300 MWth, und auf die Nachrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen

g.

Meerwasser-REA

h.

Kombinierte Techniken für die Reduzierung von NOX und SOX

Von Fall zu Fall, abhängig von den Brennstoffmerkmalen und dem Verbrennungsprozess, anwendbar

i.

Ersatz oder Entfernung des der Nass-REA nachgelagerten Gas-Gas-Wärmetauschers

Ersatz des der Nass-REA nachgelagerten Gas-Gas-Wärmetauschers durch eine Mehrrohr-Wärmeabzugsanlage oder Absaugen und Ablassen des Abgases über einen Kühlturm oder Nassschornstein

Nur anwendbar, wenn in Feuerungsanlagen, die mit Nass-REA und einem nachgelagerten Gas-Gas-Wärmetauscher ausgestattet sind, die Wärmetauscher geändert oder ersetzt werden müssen

j.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4.

Verwendung von Brennstoff mit niedrigem Gehalt an Schwefel (z. B. unter 0,1 Gew. %, auf trockener Basis), Chlor oder Fluor

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden. Die Anwendbarkeit kann bei Feuerungsanlagen, in denen besonders hochspezifische einheimische Brennstoffe verbrannt werden, durch konstruktionsbedingte Zwänge eingeschränkt sein


Tabelle 4

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (55)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (56)

< 100

150 -200

150 -360

170 -220

170 -400

100 -300

80 -150

95 -200

135 -200

135 -220  (57)

≥ 300 , Staubfeuerung

10 -75

10 -130  (58)

25 -110

25 –165  (59)

≥ 300 , Kessel mit Wirbelschichtfeuerung  (60)

20 -75

20 -180

25 -110

50 -220

Der in Tabelle 4 aufgeführte Tagesmittelwert der BVT-assoziierten Emissionswerte gilt nicht für Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mehr als 300 MW, die speziell auf die Verfeuerung einheimischer Braunkohlebrennstoffe ausgelegt sind und aus technisch-wirtschaftlichen Gründen nachweislich die in Tabelle 4 genannten Tagesmittelwerte der BVT-assoziierten Emissionswerte nicht erreichen können. In dieses Fällen entspricht das obere Ende des Wertebereichs der Jahresmittelwerte der BVT-assoziierten Emissionswerte:

i)

bei einem neuen REA-System: RCG x 0,01, bei einem Maximum von 200 mg/Nm3;

ii)

bei einem bestehenden REA-System: RCG x 0,03, bei einem Maximum von 320 mg/Nm3;

wobei RCG der SO2-Konzentration im Rohabgas als jährlicher Mittelwert (unter den in den allgemeinen Erwägungen beschriebenen Standardbedingungen) am Eingang des Systems zur Senkung der SOX-Emissionen, bezogen auf einen Bezugssauerstoffgehalt von 6 Vol.-% O2, entspricht.

iii)

wird als Teil des REA-Systems eine Einspritzung von Sorptionsmittel in den Kessel vorgenommen, kann die Konzentration im Rohabgas (RCG) mittels Berücksichtigung der Effizienz dieser Technik bei der SO2-Reduzierung (ηΒSI) wie folgt angepasst werden: RCG (angepasst) = RCG (gemessen)/(1-ηΒSI).

Tabelle 5

BVT-assoziierte Emissionswerte für HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen

Schadstoff

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert oder Mittelwert der im Verlauf eines Jahres gewonnenen Proben

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (61)

HCl

< 100

1 -6

2 -10  (62)

≥ 100

1 -3

1 –5  (62)  (63)

HF

< 100

< 1 -3

< 1 -6  (64)

≥ 100

< 1 -2

< 1 –3  (64)

2.1.5.   Staub- und partikelgebundene Metallemissionen in die Luft

BVT 22.   Die BVT zur Verringerung der bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehenden Staub- und partikelgebundenen Metallemissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Allgemein anwendbar

b.

Gewebefilter

c.

Einspritzung von Sorptionsmittel in den Kessel

(innerhalb der Feuerung oder des Wirbelschichtbetts)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Diese Techniken werden hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

d.

Trockenes oder halbtrockenes REA-System

e.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)

Angaben zur Anwendbarkeit: siehe BVT 21


Tabelle 6

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (65)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (66)

< 100

2 –5

2 -18

4 -16

4 -22  (67)

100 -300

2 –5

2 -14

3 -15

4 -22  (68)

300 -1 000

2 –5

2 -10  (69)

3 -10

3 -11  (70)

≥ 1 000

2 -5

2 -8

3 -10

3 -11  (71)

2.1.6.   Quecksilberemissionen in die Luft

BVT 23   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Quecksilberemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

Indirekter Nutzen aus Techniken, die in erster Linie zur Verringerung der Emissionen anderer Schadstoffe angewendet werden

a.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5.

Eine höhere Effizienz der Quecksilberabscheidung wird bei Abgastemperaturen unter 130 °C erreicht.

Die Technik wird vorwiegend zur Staubminderung eingesetzt

Allgemein anwendbar

b.

Gewebefilter

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5.

Die Technik wird vorwiegend zur Staubminderung eingesetzt

c.

Trockenes oder halbtrockenes REA-System

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Diese Techniken werden hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

d.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)

Angaben zur Anwendbarkeit: siehe BVT 21

e.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Wird nur in Kombination mit anderen Techniken zur Verbesserung oder Verringerung der Quecksilberoxidation vor dem Abscheiden des Quecksilbers in einem anschließenden REA- oder Entstaubungssystem genutzt.

Die Technik wird vorwiegend für die Senkung von NOX eingesetzt

Angaben zur Anwendbarkeit: BVT 20

Spezifische Techniken zur Senkung der Quecksilberemissionen

f.

Einspritzung eines Kohlenstoff-Sorptionsmittel (z. B. Aktivkohle oder halogenierte Aktivkohle) in das Abgas

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5.

Wird allgemein in Kombination mit einem ESP/Gewebefilter eingesetzt. Die Anwendung dieser Technik kann zusätzliche Behandlungsschritte zur weiteren Trennung der quecksilberhaltigen Kohlenstofffraktion vor der weiteren Wiederverwendung der Flugasche erforderlich machen

Allgemein anwendbar

g.

Verwendung halogenierter Additive, die dem Brennstoff hinzugefügt oder in den Ofen eingespritzt werden

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Allgemein anwendbar bei einem niedrigen Halogengehalt im Brennstoff

h.

Brennstoffvorbehandlung

Waschen, Vermengen oder Mischen von Brennstoffen zur Begrenzung/Verringerung des Quecksilbergehalts oder zur Verbesserung der Quecksilberabscheidung durch die Abgasreinigungseinrichtungen

Für die Anwendbarkeit gilt die Voraussetzung, dass zuvor eine Erhebung zur Charakterisierung des Brennstoffs und Schätzung der potenziellen Wirksamkeit der Technik durchgeführt wird

i.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 7

BVT-assoziierte Emissionswerte für Quecksilberemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Stein- und/oder Braunkohle entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (μg/Nm3)

Jahresmittelwert oder Mittelwert der im Verlauf eines Jahres gewonnenen Proben

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (72)

Steinkohle

Braunkohle

Steinkohle

Braunkohle

< 300

< 1 -3

< 1 -5

< 1 -9

< 1 -10

≥ 300

< 1 -2

< 1 -4

< 1 -4

< 1 -7

2.2.   BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

2.2.1.   Energieeffizienz

Tabelle 8

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (73)  (74)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)  (75)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungsgrad (in %)  (76)  (77)

Neue Verbrennungs-einheit  (78)

Bestehende Verbrennungs-einheit

Neue Verbrennungs-einheit

Bestehende Verbrennungs-einheit

Kessel für feste Biomasse und/oder Torf

33,5 –bis > 38

28 -38

73 -99

73 -99

2.2.2.   NOX-, N2O- und CO-Emissionen in die Luft

BVT 24.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-und N2O-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar

b.

NOx-arme Brenner (LNB)

c.

Luftstufung

d.

Brennstoffstufung

e.

Abgasrückführung

f.

Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Kann mit „Schlupf“-SCR angewendet werden

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr und stark schwankenden Kessellasten.

Die Anwendbarkeit kann bei Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr und stark schwankenden Kessellasten eingeschränkt sein.

Bei bestehenden Feuerungsanlagen innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch das erforderliche Temperaturfenster und die Verweildauer der eingespritzten Reaktionspartner gesetzt werden

g.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Bei der Verwendung von Brennstoffen mit hohem Alkaligehalt (z. B. Stroh) kann es erforderlich sein, dass die SCR hinter der Entstaubungseinrichtung installiert wird

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Anlagen mit < 300 MWth. können wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Auf bestehende Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar


Tabelle 9

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (79)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (80)

50 -100

70 -150  (81)

70 -225  (82)

120 -200  (83)

120 -275  (84)

100 -300

50 -140

50 -180

100 -200

100 -220

≥ 300

40 -140

40 -150  (85)

65 -150

95 -165  (86)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen lauten wie folgt:

< 30–250 mg/Nm3 bei bestehenden Feuerungsanlagen mit 50–100 MWth und ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder bei neuen Feuerungsanlagen mit 50–100 MWth;

< 30-160 mg/Nm3 bei bestehenden Feuerungsanlagen mit 100-300 MWth und ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder bei neuen Feuerungsanlagen mit 100-300 MWth;

< 30-80 mg/Nm3 bei bestehenden Feuerungsanlagen mit ≥ 300 MWth und ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder bei neuen Feuerungsanlagen mit ≥ 300 MWth.

2.2.3.   SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft

BVT 25.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Einspritzung von Sorptionsmittel in den Kessel (innerhalb des Ofens oder Wirbelschichtbetts)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.4.

Allgemein anwendbar

b.

Kanaleinspritzung des Sorptionsmittels (DSI)

c.

Sprühabsorber im Trockenverfahren (SDA)

d.

Trockenabscheider mit zirkulierender Wirbelschicht (ZWS)

e.

Nasswäsche

f.

Abgaskondensator

g.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

h.

Brennstoffwahl

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 10

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2 (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (87)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (88)

< 100

15 -70

15 -100

30 -175

30 -215

100 -300

< 10 -50

< 10 -70  (89)

< 20 -85

< 20 -175  (90)

≥ 300

< 10 -35

< 10 -50  (89)

< 20 -70

< 20 -85  (91)


Tabelle 11

BVT-assoziierte Emissionswerte für HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torfentstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für HCl (mg/Nm3)  (92)  (93)

BVT-assoziierte Emissionswerte für HF (mg/Nm3)

Jahresmittelwert oder Mittelwert der im Verlauf eines Jahres gewonnenen Proben

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Mittelwert über den Zeitraum der Probenahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage

 (94)  (95)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (96)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (96)

< 100

1 -7

1 -15

1 -12

1 -35

< 1

< 1,5

100 -300

1 –5

1 -9

1 -12

1 -12

< 1

< 1

≥ 300

1 -5

1 –5

1 -12

1 -12

< 1

< 1

2.2.4.   Staub- und partikelgebundene Metallemissionen in die Luft

BVT 26.   Die BVT zur Verringerung bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehender Staub- und partikelgebundener Metallemissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Allgemein anwendbar

b.

Gewebefilter

c.

Trockenes oder halbtrockenes REA-System

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Diese Techniken werden hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

d.

Nass-Rauchgasentschwefe-lung (Nass-REA)

Angaben zur Anwendbarkeit: siehe BVT 25

e.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 12

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staub (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (97)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (98)

< 100

2 –5

2 -15

2 -10

2 -22

100 -300

2 -5

2 -12

2 -10

2 -18

≥ 300

2 -5

2 -10

2 -10

2 -16

2.2.5.   Quecksilberemissionen in die Luft

BVT 27.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von Quecksilberemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

Spezifische Techniken zur Senkung der Quecksilberemissionen

a.

Einspritzung eines Kohlenstoff-Sorptionsmittel (z. B. Aktivkohle oder halogenierte Aktivkohle) in das Abgas

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Allgemein anwendbar

b.

Verwendung halogenierter Additive, die dem Brennstoff hinzugefügt oder in den Ofen eingespritzt werden

Allgemein anwendbar bei einem niedrigen Halogengehalt im Brennstoff

c.

Brennstoffwahl

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden

Indirekter Nutzen aus Techniken, die in erster Linie zur Verringerung der Emissionen anderer Schadstoffe angewendet werden

d.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Die Techniken werden vorwiegend zur Staubbekämpfung eingesetzt

Allgemein anwendbar

e.

Gewebefilter

f.

Trockenes oder halbtrockenes REA-System

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Diese Techniken werden hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

g.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)

Angaben zur Anwendbarkeit: siehe BVT 25

Der BVT-assoziierte Emissionswert für Quecksilberemissionen in die Luft aus der Verbrennung von fester Biomasse und/oder Torf beträgt als Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme < 1-5 μg/Nm3.

3.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE VERBRENNUNG FLÜSSIGER BRENNSTOFFE

Die in diesem Abschnitt dargelegten BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für Feuerungsanlagen auf Offshore-Bohrinseln; diese werden in Abschnitt 4.3 behandelt

3.1.   HFO- und/oder gasölbefeuerte Kessel

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

3.1.1.   Energieeffizienz

Tabelle 13

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln

Art der Verbrennungs-einheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (99)  (100)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungsgrad (in %)  (101)

Neue Verbrennungs-einheit

Bestehende Verbrennungs-einheit

Neue Verbrennungs-einheit

Bestehende Verbrennungs-einheit

HFO- und/oder gasölbefeuerter Kessel

> 36,4

35,6 -37,4

80 -96

80 -96

3.1.2.   NOX- und CO-Emissionen in die Luft

BVT 28.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Luftstufung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar

b.

Brennstoffstufung

c.

Abgasrückführung

d.

NOx-arme Brenner (LNB)

e.

Hinzufügen von Wasser/Dampf

Anwendbar innerhalb der durch die Verfügbarkeit von Wasser gesetzten Grenzen

f.

Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr und stark schwankenden Kessellasten.

Die Anwendbarkeit kann bei Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr und stark schwankenden Kessellasten eingeschränkt sein

g.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Ist auf Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar.

h.

Modernes Steuerungssystem

Allgemein anwendbar auf neue Feuerungsanlagen Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

i.

Brennstoffwahl

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 14

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (102)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (103)

< 100

75 –200

150 -270

100 -215

210 -330  (104)

≥ 100

45 -75

45 -100  (105)

85 -100

85 –110  (106)  (107)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen lauten wie folgt:

10-30 mg/Nm3 bei bestehenden Feuerungsanlagen mit < 100 MWth und ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder bei neuen Feuerungsanlagen mit < 100 MWth;

10-20 mg/Nm3 bei bestehenden Feuerungsanlagen mit ≥ 100 MWth und ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder bei neuen Feuerungsanlagen mit ≥ 100MWth.

3.1.3.   SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft

BVT 29.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Kanaleinspritzung des Sorptionsmittels (DSI)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4

Allgemein anwendbar

b.

Sprühabsorber im Trockenverfahren (SDA)

c.

Abgaskondensator

d.

Nass-Rauchgasentschwefelung

(Nass-REA)

Hinsichtlich der Anwendung der Technik auf Feuerungsanlagen mit < 300 MWth. können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

e.

Meerwasser-REA

Hinsichtlich der Anwendung der Technik auf Feuerungsanlagen mit < 300 MWth. können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

f.

Brennstoffwahl

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 15

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2 (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (108)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (109)

< 300

50 -175

50 -175

150 -200

150 -200  (110)

≥ 300

35 -50

50 -110

50 -120

150 -165  (111)  (112)

3.1.4.   Staub- und partikelgebundene Metallemissionen in die Luft

BVT 30.   Die BVT zur Verringerung bei der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln entstehender Staub- und partikelgebundener Metallemissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Allgemein anwendbar

b.

Gewebefilter

c.

Multizyklone

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5.

Multizyklone können in Verbindung mit anderen Entstaubungstechniken eingesetzt werden

d.

Trockenes oder halbtrockenes REA-System

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Diese Technik wird hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

e.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5.

Diese Technik wird hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

Angaben zur Anwendbarkeit: siehe BVT 29

f.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 16

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kesseln entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staub (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (113)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (114)

< 300

2 -10

2 -20

7 -18

7 -22  (115)

≥ 300

2 –5

2 -10

7 -10

7 -11  (116)

3.2.   HFO- und/oder gasölbetriebene Motoren

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

Was HFO- und/oder gasölbetriebene Motoren anbelangt, so sind sekundäre Nox-, SO2- und Feinstaub-Minderungstechniken aufgrund technischer, ökonomischer und logistischer Zwänge oder von Infrastrukturzwängen möglicherweise nicht auf Motoren in Strominseln anwendbar, die Teil eines kleinen, isolierten Netzes (1) oder eines isolierten Kleinstnetzes (2) sind, so lange diese nicht an das Hauptstromnetz angeschlossen sind oder kein Zugang zu einer Erdgasversorgung besteht. Die BVT-assoziierten Emissionswerte für solche Motoren finden daher in kleinen, isolierten Netzen und isolierten Kleinstnetzen erst ab 1. Januar 2025 (neue Motoren) bzw. ab 1. Januar 2030 (existierende Motoren) Anwendung.

(1)

Im Sinne von Artikel 2 Nummer 26 der Richtlinie 2009/72/EG.

(2)

Im Sinne von Artikel 2 Nummer 27 der Richtlinie 2009/72/EG.

3.2.1.   Energieeffizienz

BVT 31.   Die BVT zur Verbesserung der Energieeffizienz der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in BVT 12 und im Folgenden aufgeführten Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Kombikraftwerk (GuD-Anlage)

Siehe Beschreibung in Abschnitt 8.2

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr

Auf bestehende Anlagen anwendbar innerhalb der Grenzen des Dampfkraftprozesses und des verfügbaren Raums.

Nicht anwendbar auf bestehende Anlagen mit < 1 500 Betriebsstunden pro Jahr.


Tabelle 17

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (117)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)  (118)

Neue Verbrennungseinheit

Bestehende Verbrennungseinheit

Mit HFO und/oder Gasöl betriebener Kolbenmotor — Einfachzyklus

41,5 -44,5  (119)

38,3 -44,5  (119)

Mit HFO und/oder Gasöl betriebener Kolbenmotor — Kombizyklus

> 48  (120)

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

3.2.2.   Emissionen von NOX, CO und flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in die Luft

BVT 32.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

NOX-armes Verbrennungskonzept bei Gasölmotoren

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar

b.

Abgasrückführung (AGR)

Nicht anwendbar auf Viertaktmotoren

c.

Hinzufügen von Wasser/Dampf

Anwendbar innerhalb der Grenzen der Wasserverfügbarkeit.

In Fällen, in denen kein Nachrüstsatz verfügbar ist, kann die Anwendbarkeit eingeschränkt sein

d.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Die Möglichkeiten für die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen können begrenzt sein, wenn nicht genügend Raum verfügbar ist.

BVT 33.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der CO- und VOC-Emissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft besteht in der Anwendung einer oder beider der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

 

Allgemein anwendbar

b.

Oxidationskatalysatoren

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Die Anwendbarkeit kann aufgrund des Schwefelgehalts des Brennstoffes eingeschränkt sein


Tabelle 18

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOx-Emissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft

Feuerungswärme-leistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (121)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (122)  (123)

≥ 50

115 –190  (124)

125 -625

145 -300

150 -750

Für bestehende Feuerungsanlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr, die nur HFO verfeuern, oder für neue Feuerungsanlagen, die nur HFO verfeuern,

liegen die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen zwischen 50 und 175 mg/Nm3;

liegen die indikativen Mittelwerte der TVOC-Emissionen über den Zeitraum der Probennahme zwischen 10 und 40 mg/Nm3.

3.2.3.   SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft

BVT 34.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOX-, HCl- und HF-Emissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Brennstoffwahl

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.4.

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden

b.

Kanaleinspritzung des Sorptionsmittels (DSI)

Bei bestehenden Feuerungsanlagen können technische Einschränkungen bestehen.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

c.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)

Hinsichtlich der Anwendung der Technik auf Feuerungsanlagen mit < 300 MWth. können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.


Tabelle 19

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2 (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (125)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (126)

Alle Größen

45 -100

100 -200  (127)

60 -110

105 -235  (127)

3.2.4.   Staub- und partikelgebundene Metallemissionen in die Luft

BVT 35.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung der Staubemissionen und partikelgebundenen Metallemissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Brennstoffwahl

Siehe Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden

b.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr

c.

Gewebefilter


Tabelle 20

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen aus der Verbrennung von HFO und/oder Gasöl in Kolbenmotoren in die Luft

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staub (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (128)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (129)

≥ 50

5 -10

5 -35

10 -20

10 -45

3.3.   Gasölbetriebene Gasturbinen

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

3.3.1.   Energieeffizienz

BVT 36.   Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz der Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in BVT 12 und im Folgenden aufgeführten Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Kombikraftwerk (GuD-Anlage)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2

Allgemein anwendbar auf neue Anlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Auf bestehende Anlagen innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch die Konstruktionsweise des Dampfkreislaufs und den verfügbaren Raum gesetzt werden.

Nicht anwendbar auf bestehende Anlagen mit < 1 500 Betriebsstunden pro Jahr


Tabelle 21

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für gasölbetriebene Gasturbinen

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (130)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)  (131)

Neue Verbrennungseinheit

Bestehende Verbrennungseinheit

Gasölbetriebene Gasturbine mit offenem Kreislauf

> 33

25 -35,7

Gasölbetriebene Gasturbine — Kombikraftwerk (GuD-Anlage)

> 40

33 -44

3.3.2.   NOX- und CO-Emissionen in die Luft

BVT 37.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Hinzufügen von Wasser/Dampf

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Die Anwendbarkeit kann Einschränkungen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Wasser unterliegen

b.

NOx-arme Brenner (LNB)

Nur anwendbar auf Turbinenmodelle, für die auf dem Markt NOX-arme Brenner verfügbar sind

c.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Die Möglichkeiten für die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen können begrenzt sein, wenn nicht genügend Raum verfügbar ist.

BVT 38.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von CO-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Allgemein anwendbar

b.

Oxidationskatalysatoren

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Die Möglichkeiten für die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen können begrenzt sein, wenn nicht genügend Raum verfügbar ist.

Die indikativen Emissionswerte für bei der Verbrennung von Gasöl in Zweikraftstoff-Gasturbinen für den Notbetrieb mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr entstehenden NOX-Emissionen liegen als Tagesmittelwert oder als Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme zwischen 145 und 250 mg/Nm3.

3.3.3.   SOX- und Staubemissionen in die Luft

BVT 39.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOX- und Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen entstehen, besteht in der Anwendung der folgenden Technik.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden; diese kann durch die Energiepolitik des jeweiligen Mitgliedstaats beeinflusst werden


Tabelle 22

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2 -und Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Gasöl in Gasturbinen, unter Einschluss von Zweikraftstoff-Gasturbinen, entstehen

Art der Feuerungsanlage

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

SO2

Staub

Jahresmittel-wert  (132)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme  (133)

Jahresmittel-wert  (132)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme  (133)

Neue und bestehende Anlagen

35 -60

50 -66

2 –5

2 -10

4.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR DIE VERBRENNUNG GASFÖRMIGER BRENNSTOFFE

4.1.   BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Erdgas

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung von Erdgas anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen. Sie gelten nicht für Feuerungsanlagen auf Offshore-Bohrinseln; diese werden in Abschnitt 4.3 behandelt.

4.1.1.   Energieeffizienz

BVT 40.   Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz der Erdgasverbrennung besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in BVT 12 und im Folgenden aufgeführten Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Kombikraftwerk (GuD-Anlage)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2

Allgemein anwendbar auf neue Gasturbinen und -motoren, sofern ihre jährlichen Betriebsstunden nicht < 1 500 betragen.

Auf bestehende Gasturbinen und -motoren innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch die Konstruktionsweise des Dampfkreislaufs und den verfügbaren Raum gesetzt werden.

Nicht auf bestehende Gasturbinen und -motoren mit < 1 500 Betriebsstunden pro Jahr anwendbar.

Nicht anwendbar auf Gasturbinen mit mechanischem Antrieb, die diskontinuierlich mit großen Lastschwankungen und unter häufigem An- und Abfahren betrieben werden.

Nicht auf Kessel anwendbar


Tabelle 23

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Erdgasverbrennung

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (134)  (135)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungsgrad (in %)  (136)  (137)

Mechanische Nettoenergieeffizienz (in %)  (137)  (138)

Neue Verbren-nungs-einheit

Bestehende Verbren-nungs-einheit

Neue Verbren-nungs-einheit

Bestehen-de Verbren-nungs-einheit

Gasmotor

39,5 -44  (139)

35 -44  (139)

56 -85  (139)

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

Gasbefeuerter Kessel

39 -42,5

38 -40

78 -95

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

Gasturbine mit offenem Kreislauf,

≥ 50 MWth

36 -41,5

33 -41,5

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

36,5 -41

33,5 -41

Kombikraftwerk (GuD-Anlage)

GuD, 50–600 MWth

53 -58,5

46 -54

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

GuD, ≥ 600 MWth

57 -60,5

50 -60

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

KWK-GuD, 50–600 MWth

53 -58,5

46 -54

65 -95

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

KWK-GuD, ≥ 600 MWth

57 -60,5

50 -60

65 -95

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

4.1.2.   NOX-, CO-, NMVOC- und CH4 -Emissionen in die Luft

BVT 41.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in Kesseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Luft- und/oder Brennstoffstufung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Luftstufung ist häufig mit NOX-armen Brennern verbunden

Allgemein anwendbar

b.

Abgasrückführung

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

c.

NOX-arme Brenner (LNB)

d.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Diese Technik wird häufig in Verbindung mit anderen Techniken eingesetzt, kann aber bei Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden im Jahr auch allein genutzt werden

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

e.

Senkung der Verbrennungslufttemperatur

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Innerhalb der durch die Erfordernisse des Prozesses gesetzten Grenzen allgemein anwendbar

f.

Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr und stark schwankenden Kessellasten.

Die Anwendbarkeit kann bei Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr und stark schwankenden Kessellasten eingeschränkt sein

g.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Ist auf Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

BVT 42.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in Gasturbinen entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Diese Technik wird häufig in Verbindung mit anderen Techniken eingesetzt, kann aber bei Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden im Jahr auch allein genutzt werden

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

b.

Hinzufügen von Wasser/Dampf

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Die Anwendbarkeit kann Einschränkungen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Wasser unterliegen

c.

NOX-arme Trockenbrenner (DLN)

Bei Turbinen, für die kein Umrüstsatz verfügbar ist, oder in Fällen, in denen Systeme zum Hinzufügen von Wasser/Dampf installiert sind, kann die Anwendbarkeit eingeschränkt sein

d.

Konstruktionskonzepte für Schwachlast

Anpassung der Prozessregelung und der zugehörigen Geräte zur Aufrechterhaltung einer guten Verbrennungseffizienz bei schwankendem Energiebedarf, z. B. durch die Verbesserung der Regelungskapazität für die einströmende Luft oder durch die Aufteilung des Verbrennungsvorgangs in entkoppelte Verbrennungsstufen

Die Anwendbarkeit kann durch die Konstruktionsweise der Gasturbine eingeschränkt sein

e.

NOX-arme Brenner (LNB)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Allgemein anwendbar auf die Zusatzbefeuerung für Abhitzedampferzeuger (HRSG) bei -Kombikraftwerken (GuD-Anlage)

f.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Bei Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr nicht allgemein anwendbar.

Auf bestehende Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar.

Die Möglichkeiten für die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen können begrenzt sein, wenn nicht genügend Raum verfügbar ist.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

BVT 43.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in Motoren entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Diese Technik wird häufig in Verbindung mit anderen Techniken eingesetzt, kann aber bei Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden im Jahr auch allein genutzt werden

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

b.

Magermixkonzept

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Allgemein in Verbindung mit SCR angewendet

Nur auf neue gasbefeuerte Motoren anwendbar

c.

Modernes Magermixkonzept

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Nur auf Motoren mit neuen Zündkerzen anwendbar

d.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Die Möglichkeiten für die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen können begrenzt sein, wenn nicht genügend Raum verfügbar ist.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

BVT 44.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von CO-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas entstehen, besteht in der Sicherstellung einer optimierten Verbrennung und/oder der Nutzung von Oxidationskatalysatoren.

Beschreibung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 10.8.3.

Tabelle 24

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in Gasturbinen entstehen

Art der Feuerungsanlage

Feuerungs-wärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)  (140)  (141)

Jahresmittelwert

 (142)  (143)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Gasturbinen mit offenem Kreislauf (OCGT)  (144)  (145)

Neue OCGT

≥ 50

15 -35

25 -50

Bestehende OCGT (für mechanische Antriebe verwendete Turbinen sind ausgeschlossen) — Alle außer Anlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr

≥ 50

15 -50

25 -55  (146)

Kombikraftwerke (GuD-Anlagen)  (144)  (147)

Neue GuD

≥ 50

10 -30

15 -40

Bestehende GuD mit einem gesamten Nettobrennstoffnutzungsgrad von < 75 %

≥ 600

10 -40

18 -50

Bestehende GuD mit einem gesamten Nettobrennstoffnutzungsgrad von ≥ 75 %

≥ 600

10 -50

18 -55  (148)

Bestehende GuD mit einem gesamten Nettobrennstoffnutzungsgrad von < 75 %

50 -600

10 -45

35 -55

Bestehende GuD mit einem gesamten Nettobrennstoffnutzungsgrad von ≥ 75 %

50 -600

25 -50  (149)

35 -55  (150)

Gasturbinen mit offenem Kreislauf und Gas-/Dampf-Turbinen

Vor dem 27. November 2003 in Betrieb genommene Gasturbinen oder bestehende Gasturbinen für den Notbetrieb mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr

≥ 50

keine BVT-assoziierten Emissionswerte

60 -140  (151)  (152)

Bestehende, für mechanische Antriebe verwendete Turbinen sind ausgeschlossen — Alle außer Anlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr

≥ 50

15 -50  (153)

25 -55  (154)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen für die einzelnen Arten bestehender Feuerungsanlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr und die einzelnen Arten neuer Feuerungsanlagen lauten wie folgt:

Neue OCGT mit ≥ 50 MWth: < 5–40 mg/Nm3. Bei Anlagen mit einem elektrischen Nettowirkungsgrad (EE) über 39 % kann auf das obere Ende dieses Wertebereichs ein Korrekturfaktor angewendet werden, der [oberes Ende] x EE/39 entspricht und bei dem EE der bei ISO-Grundlastbedingungen bestimmte elektrische Nettowirkungsgrad oder mechanische Nettowirkungsgrad der Anlage ist.

Bestehende OCGT mit ≥ 50 MWth (für mechanische Antriebe verwendete Turbinen sind ausgeschlossen): < 5–40 mg/Nm3. Das obere Ende dieses Wertebereichs wird bei bestehenden Anlagen, die nicht mit Trockentechniken zur NOX-Reduktion ausgestattet werden können, im Allgemeinen bei 80 mg/Nm3 liegen; bei mit niedriger Last betriebenen Anlagen liegt es bei 50 mg/Nm3.

Neue GuD mit ≥ 50 MWth: < 5-30 mg/Nm3. Bei Anlagen mit einem elektrischen Nettowirkungsgrad (EE) über 55 % kann auf das obere Ende des BVT-assoziierten Emissionswertebereichs ein Korrekturfaktor angewendet werden, der [oberes Ende] x EE/55 entspricht und bei dem EE der bei ISO-Grundlastbedingungen bestimmte elektrische Nettowirkungsgrad der Anlage ist.

Bestehende GuD mit ≥ 50 MWth: < 5-30 mg/Nm3. Bei mit niedriger Last arbeitenden Anlagen wird das obere Ende dieses Wertebereichs im Allgemeinen bei 50 mg/Nm3 liegen.

Bestehende Gasturbinen mit ≥ 50 MWth zur Anwendung als mechanischer Antrieb: < 5-40 mg/Nm3. Das obere Ende dieses Wertebereichs wird im Allgemeinen bei 50 mg/Nm3 liegen, wenn die Anlagen mit niedriger Last arbeiten.

Bei mit DLN-Brennern ausgestatteten Gasturbinen beziehen sich diese indikativen Werte auf den wirksamen DLN-Betrieb.

Tabelle 25

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in Kesseln und Motoren entstehen

Art der Feuerungsanlage

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert  (155)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (156)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (157)

Kessel

10 -60

50 -100

30 -85

85 -110

Motor  (158)

20 -75

20 -100

55 -85

55 -110  (159)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen lauten wie folgt:

< 5–40 mg/Nm3 bei bestehenden Kesseln mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr;

< 5–15 mg/Nm3 bei neuen Kesseln;

30–100 mg/Nm3 bei bestehenden Motoren mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr und bei neuen Motoren.

BVT 45.   Die BVT zur Verringerung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (NMVOC) und Methan (CH4) in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in fremdgezündeten Mager-Gasmotoren entstehen, besteht in der Sicherstellung einer optimierten Verbrennung und/oder der Nutzung von Oxidationskatalysatoren.

Beschreibung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 10.8.3. Oxidationskatalysatoren sind bei der Verringerung der Emission gesättigter Kohlenwasserstoffe mit weniger als vier Kohlenstoffatomen nicht wirksam.

Tabelle 26

BVT-assoziierte Emissionswerte für Formaldehyd- und CH4 -Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Erdgas in einem fremdgezündeten Mager-Gasmotor entstehen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage (MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Formaldehyd

CH4

Mittelwert über den Zeitraum der Probenahme

Neue oder bestehende Anlage

Neue Anlage

Bestehende Anlage

≥ 50

5 -15  (160)

215 -500  (161)

215 -560  (160)  (161)

4.2.   BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die einzeln, kombiniert oder gleichzeitig mit anderen gasförmigen und/oder flüssigen Brennstoffen erfolgende Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung (Hochofengas, Kokereigas, Konvertergas) anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

4.2.1.   Energieeffizienz

BVT 46.   Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz der Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in BVT 12 und im Folgenden aufgeführten Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Managementsystem für Prozessgase

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2

Gilt nur für integrierte Stahlwerke


Tabelle 27

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung in Kesseln

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (162)  (163)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungsgrad (in %)  (164)

Bestehender Gaskessel mit Mehrstofffeuerung

30 -40

50 -84

Neuer Gaskessel mit Mehrstofffeuerung  (165)

36 -42,5

50 -84


Tabelle 28

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung in GuD

Art der Verbrennungseinheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (166)  (167)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungs-grad (in %)  (168)

Neue Verbrennungs-einheit

Bestehende Verbrennungs-einheit

KWK-GuD

> 47

40 -48

60 -82

GuD

> 47

40 -48

Kein BVT-assoziierter Energieeffizienzwert

4.2.2.   NOX- und CO-Emissionen in die Luft

BVT 47.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung in Kesseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

NOX-arme Brenner (LNB)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Speziell konstruierte, in mehreren, nach Brennstoffart getrennten Reihen angeordnete oder mit anderen besonderen Vorrichtungen für die Mehrstofffeuerung ausgestattete NOx-arme Brenner (z. B. mehrere, für die Verbrennung unterschiedlicher Brennstoffe bestimmte Düsen oder Vormischung der Brennstoffe)

Allgemein anwendbar

b.

Luftstufung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

c.

Brennstoffstufung

d.

Abgasrückführung

e.

Managementsystem für Prozessgase

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden

f.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Diese Technik wird in Kombination mit anderen Techniken eingesetzt

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

g.

Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr

h.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Ist auf Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar.

Die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen unterliegt den Beschränkungen, die durch den vorhandenen Platz und die Konfiguration der Feuerungsanlage gesetzt werden

BVT 48.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung in GuD entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Managementsystem für Prozessgase

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden

b.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Diese Technik wird in Kombination mit anderen Techniken eingesetzt

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

c.

Hinzufügen von Wasser/Dampf

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

In Zweikraftstoff-Turbinen, in denen für die Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung DLN eingesetzt werden, wird bei der Verbrennung von Erdgas im Allgemeinen Wasser/Dampf hinzugesetzt

Die Anwendbarkeit kann Einschränkungen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Wasser unterliegen

d.

NOX-arme Trockenbrenner (DLN)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

NOX-arme Trockenbrenner, die Prozessgase aus der Eisen- und Stahlerstellung verbrennen, unterscheiden sich von Brennern, die nur Erdgas verbrennen

Anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Reaktivität von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung, beispielsweise Kokereigas, gesetzt werden.

Bei Turbinen, für die kein Umrüstsatz verfügbar ist, oder in Fällen, in denen Systeme zum Hinzufügen von Wasser/Dampf installiert sind, kann die Anwendbarkeit eingeschränkt sein

e.

NOX-arme Brenner (LNB)

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3

Nur anwendbar auf die Zusatzbefeuerung für Abhitzedampferzeuger (HRSG) bei Kombikraftwerken (GuD-Anlagen)

f.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen unterliegt den Beschränkungen, die durch den vorhandenen Platz gesetzt werden

BVT 49.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von CO-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

 

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar

b.

Oxidationskatalysatoren

Nur auf GuD anwendbar.

Die Anwendbarkeit kann durch Platzmangel, Lastanforderungen und den Schwefelgehalt des Brennstoffes eingeschränkt sein


Tabelle 29

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von 100 % Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung entstehen

Art der Feuerungsanlage

O2-Referenzwert (in Vol.-%)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)  (169)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neuer Kessel

3

15 -65

22 -100

Bestehender Kessel

3

20 –100  (170)  (171)

22 –110  (170)  (172)  (173)

Neue GuD

15

20 -35

30 -50

Bestehende GuD

15

20 -50  (170)  (171)

30 –55  (173)  (174)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen lauten:

< 5-100 mg/Nm3 bei bestehenden Kesseln mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr;

< 5-35 mg/Nm3 bei neuen Kesseln;

< 5–20 mg/Nm3 bei bestehenden GuD mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder neuen GuD.

4.2.3.   SOX-Emissionen in die Luft

BVT 50.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von SOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Managementsystem für Prozessgase und Wahl des Zusatzbrennstoffs

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.2.

In dem durch das Eisen- und Stahlwerk ermöglichten Umfang den Einsatz folgender Brennstoffe maximieren:

einem überwiegenden Anteil von Hochofengas mit einem niedrigen Schwefelgehalt in der Brennstoffzufuhr;

eine Kombination aus Brennstoffen mit einem niedrigen gemittelten Schwefelgehalt, z. B. einzelne Prozessgase mit einem sehr niedrigen S-Gehalt, wie:

Hochofengas mit einem Schwefelgehalt < 10 mg/Nm3;

Kokereigas mit einem Schwefelgehalt < 300 mg/Nm3;

und Zusatzbrennstoffe wie:

Erdgas

Flüssigbrennstoffe mit einem Schwefelgehalt ≤ 0.4 % (in Kesseln).

Einsatz einer begrenzten Menge an Brennstoffen mit höherem Schwefelgehalt

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden

b.

Vorbehandlung des Kokereigases im Eisen- und Stahlwerk

Einsatz einer der folgenden Techniken:

Entschwefelung mittels Absorptionssystemen;

oxidative Nassentschwefelung

Nur auf mit Kokereigas betriebene Feuerungsanlagen anwendbar


Tabelle 30

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von 100 % Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung entstehen

Art der Feuerungsanlage

O2-Referenzwert (in Vol.-%)

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2 (mg/Nm3)

Jahresmittelwert  (175)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme  (176)

Neuer oder bestehender Kessel

3

25 -150

50 -200  (177)

Neue oder bestehende GuD

15

10 -45

20 -70

4.2.4.   Staubemissionen in die Luft

BVT 51.   Die BVT zur Verringerung von Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Brennstoffauswahl/-management

Verwendung einer Kombination von Prozessgasen und Zusatzbrennstoffen mit einem niedrigen gemittelten Staub- oder Aschegehalt

Allgemein anwendbar innerhalb der Grenzen, die durch die Verfügbarkeit verschiedener Brennstoffarten gesetzt werden

b.

Vorbehandlung des Hochofengases im Eisen- und Stahlwerk

Anwendung eines Trockenentstaubungsgerätes oder einer Kombination solcher Geräte (z. B. Leitbleche, Staubfänger, Zyklone, elektrostatische Abscheider) und/oder einer anschließenden Entstaubung (Venturiwäscher, Hordenwäscher, Ringspaltwäscher, Nasselektrofilter, Desintegratoren)

Nur anwendbar, wenn Hochofengas verbrannt wird

c.

Vorbehandlung des Konvertergases im Eisen- und Stahlwerk

Einsatz trockener (z. B. ESP oder Gewebefilter) oder nasser (z. B. Nass-ESP oder Nasswäscher) Entstaubung. Weitere Beschreibungen sind dem Referenzdokument für die besten verfügbaren Technologien (BREF) für Eisen und Stahl zu entnehmen

Nur anwendbar, wenn Konvertergas verbrannt wird

d.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Nur bei Feuerungsanlagen anwendbar, die einen bedeutenden Anteil an Zusatzbrennstoffen mit einem hohen Aschegehalt verbrennen

e.

Gewebefilter


Tabelle 31

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von 100 % Prozessgasen aus der Eisen- und Stahlherstellung entstehen

Art der Feuerungsanlage

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staub (mg/Nm3)

Jahresmittelwert  (178)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme  (179)

Neuer oder bestehender Kessel

2 -7

2 -10

Neue oder bestehende GuD

2 -5

2 –5

4.3.   BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe auf Offshore-Bohrinseln

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe auf Offshore-Bohrinseln anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

BVT 52.   Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe auf Offshore-Bohrinseln besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Techniken

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Prozessoptimierung

Prozess optimieren, um die mechanischen Leistungsanforderungen zu minimieren

Allgemein anwendbar

b.

Steuerdruckverluste

Ein- und Ausgangssysteme optimieren und auf einem Stand erhalten, in dem Druckverluste so gering wie möglich gehalten werden

c.

Laststeuerung

Aus mehreren Generatoren oder Kompressoren bestehende Systeme auf Belastungspunkten betreiben, an denen Emissionen auf ein Minimum beschränkt werden

d.

„Rotierende Reserve“ auf ein Minimum beschränken

Wenn aus Gründen der Betriebssicherheit mit einer rotierenden Reserve gearbeitet wird, wird die Anzahl der zusätzlichen Turbinen auf ein Minimum beschränkt, sofern keine außergewöhnlichen Umstände herrschen

e.

Brennstoffwahl

Eine Gasversorgung von einer Stelle im Topside-Öl- und Gasversorgungsprozess vorsehen, an der eine gewisse Mindestbandbreite an Gasverbrennungsparametern wie z. B. Brennwert, Mindestkonzentrationen am schwefelhaltigen Verbindungen geboten wird, um die Bildung von SO2 auf ein Minimum zu beschränken. Bei flüssigen Destillatbrennstoffen werden Brennstoffe mit niedrigem Schwefelgehalt bevorzugt

f.

Einspritzungstiming

Das Einspritzungstiming bei Motoren optimieren

g.

Wärmerückgewinnung

Nutzung der Wärme des Abgases der Turbinen/Motoren zur Heizung der Plattform

Allgemein anwendbar auf neue Feuerungsanlagen. Bei bestehenden Feuerungsanlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Wärmebedarfs und des Grundrisses der Feuerungsanlage (Platz) eingeschränkt sein

h.

Leistungsintegration mehrerer Gas-/Ölfelder

Nutzung einer zentralen Stromquelle zur Versorgung einer Reihe teilnehmender Plattformen, die sich an verschiedenen Gas-/Ölfeldern befinden

Die Anwendbarkeit kann abhängig vom Standort der verschiedenen Gas-/Ölfelder und der Organisation der verschiedenen teilnehmenden Plattformen, u. a. der Abstimmung der verschiedenen Planungsterminierungen sowie der Aufnahme und Einstellung der Produktion, eingeschränkt sein

BVT 53.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe auf Offshore-Bohrinseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Modernes Steuerungssystem

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

b.

NOX-arme Trockenbrenner (DLN)

Anwendbar auf neue Gasturbinen (Standardausstattung) innerhalb der Grenzen, die durch Schwankungen in der Brennstoffqualität gesetzt werden.

Bei bestehenden Gasturbinen kann die Anwendbarkeit aufgrund der Verfügbarkeit von Umrüstpaketen (für den Schwachlastbetrieb), der Komplexität der Organisation der Bohrinsel und des verfügbaren Platzes eingeschränkt sein

c.

Magermixkonzept

Nur auf neue gasbefeuerte Motoren anwendbar

d.

NOX-arme Brenner (LNB)

Nur auf Kessel anwendbar

BVT 54.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von CO-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe in Gasturbinen auf Offshore-Bohrinseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Optimierung der Verbrennung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar

b.

Oxidationskatalysatoren

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Die Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen unterliegt den Beschränkungen, die durch den vorhandenen Platz und Gewichtseinschränkungen gesetzt werden


Tabelle 32

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung gasförmiger und/oder flüssiger Brennstoffe in Gasturbinen mit offenem Kreislauf auf Offshore-Bohrinseln entstehen

Art der Feuerungsanlage

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)  (180)

Mittelwert über den Zeitraum der Probenahme

Neue Gasturbine, die mit gasförmigen Brennstoffen befeuert wird  (181)

15 -50  (182)

Bestehende Gasturbine, die mit gasförmigen Brennstoffen befeuert wird  (181)

< 50 -350  (183)

Die indikativen mittleren CO-Emissionswerte über den Probennahmezeitraum lauten wie folgt:

< 100 mg/Nm3 bei bestehenden, mit gasförmigen Brennstoffen betriebenen Gasturbinen auf Offshore-Bohrinseln und ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr;

< 75 mg/Nm3 bei neuen, mit gasförmigen Brennstoffen betriebenen Gasturbinen auf Offshore-Bohrinseln.

5.   BVT-SCHLUSSFOLGERUNGEN FÜR ANLAGEN MIT MEHRSTOFFFEUERUNG

5.1.   BVT-Schlussfolgerungen für die Verbrennung von Prozessbrennstoffen aus der chemischen Industrie

Wenn nicht anders angegeben, sind die in diesem Abschnitt dargestellten BVT-Schlussfolgerungen allgemein auf die einzeln, kombiniert oder gleichzeitig mit anderen gasförmigen und/oder flüssigen Brennstoffen erfolgende Verbrennung von Prozessbrennstoffen aus der chemischen Industrie anwendbar. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

5.1.1.   Allgemeine Umweltleistung

BVT 55.   Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Verbrennung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie in Kesseln besteht in der Anwendung einer geeigneten Kombination der in der BVT 6 und im Folgenden aufgeführten Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Vorbehandlung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie

Zur Verbesserung der Umweltleistung der Brennstoffverbrennung eine Brennstoffvorbehandlung innerhalb/außerhalb des Standorts der Feuerungsanlage durchführen

Innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch die Merkmale des Brennstoffs und den verfügbaren Raum gesetzt werden

5.1.2.   Energieeffizienz

Tabelle 33

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte für die Verbrennung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie in Kesseln

Art der Verbrennungs-einheit

BVT-assoziierte Energieeffizienzwerte  (184)  (185)

Elektrischer Nettowirkungsgrad (in %)

Gesamter Nettobrennstoffnutzungsgrad (in %)  (186)  (187)

Neue Verbrennungs-einheit

Bestehende Verbrennungs-einheit

Neue Verbrennungs-einheit

Bestehende Verbrennungs-einheit

Flüssige Brennstoffe aus der chemischen Industrie nutzende Kessel, auch bei Mischung mit HFO, Gasöl und/oder anderen flüssigen Brennstoffen

> 36,4

35,6 -37,4

80 -96

80 -96

Gasförmige Brennstoffe aus der chemischen Industrie nutzende Kessel, auch bei Mischung mit Erdgas und/oder anderen gasförmigen Brennstoffen

39 -42,5

38 -40

78 -95

78 -95

5.1.3.   NOX- und CO-Emissionen in die Luft

BVT 56.   Die BVT zur Vermeidung oder Verringerung von NOX-Emissionen in die Luft bei gleichzeitiger Begrenzung der CO-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

NOX-arme Brenner (LNB)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar

b.

Luftstufung

c.

Brennstoffstufung

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.3.

Die Anwendung der Brennstoffstufung beim Einsatz von Flüssigbrennstoffgemischen erfordert möglicherweise eine spezielle Auslegung des Brenners

d.

Abgasrückführung

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.3.

Allgemein anwendbar auf neue Feuerungsanlagen.

Auf bestehende Feuerungsanlagen innerhalb der durch die Sicherheit chemischer Anlagen gesetzten Grenzen anwendbar

e.

Hinzufügen von Wasser/Dampf

Die Anwendbarkeit kann Einschränkungen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Wasser unterliegen

f.

Brennstoffwahl

Innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch die Verfügbarkeit unterschiedlicher Kraftstoffarten und/oder eine alternative Nutzung des Prozessbrennstoffs gesetzt werden

g.

Modernes Steuerungssystem

Die Anwendbarkeit auf alte Feuerungsanlagen kann durch die Notwendigkeit der Umrüstung des Feuerungssystems und/oder des Steuerungs- und Regelungssystems eingeschränkt sein

h.

Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR)

Auf bestehende Feuerungsanlagen innerhalb der durch die Sicherheit chemischer Anlagen gesetzten Grenzen anwendbar.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Die Anwendbarkeit kann bei Feuerungsanlagen, die zwischen 500 und 1 500 Betriebsstunden pro Jahr haben und sich durch häufige Brennstoffwechsel und häufige Lastschwankungen auszeichnen, eingeschränkt sein

i.

Selektive katalytische Reduktion (SCR)

Auf bestehende Feuerungsanlagen innerhalb der durch die Konfiguration der Kanäle, den verfügbaren Platz und die Sicherheit chemischer Anlagen gesetzten Grenzen anwendbar.

Nicht anwendbar auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr.

Hinsichtlich der Umrüstung bestehender Feuerungsanlagen mit 500 bis 1 500 Betriebsstunden pro Jahr können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen.

Ist auf Feuerungsanlagen mit < 100 MWth nicht allgemein anwendbar.


Tabelle 34

BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in die Luft, die bei der in Kesseln erfolgenden Verbrennung von 100 % Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie entstehen

In der Feuerungsanlage genutzte Brennstoffe

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (188)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (189)

Gemisch aus Gasen und Flüssigkeiten

30 -85

80 –290  (190)

50 -110

100 -330  (190)

Nur Gase

20 -80

70 -100  (191)

30 -100

85 -110  (192)

Die indikativen Jahresmittelwerte der CO-Emissionen bei bestehenden Feuerungsanlagen mit ≥ 1 500 Betriebsstunden pro Jahr oder bei neuen Feuerungsanlagen entsprechen < 5–30 mg/Nm3.

5.1.4.   SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft

BVT 57.   Die BVT zur Verringerung von SOX-, HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der Verbrennung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie in Kesseln entstehen, besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.4.

Innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch die Verfügbarkeit unterschiedlicher Kraftstoffarten und/oder eine alternative Nutzung des Prozessbrennstoffs gesetzt werden

b.

Einspritzung von Sorptionsmittel in den Kessel (innerhalb des Ofens oder Wirbelschichtbetts)

Auf bestehende Feuerungsanlagen innerhalb der durch die Konfiguration der Kanäle, den verfügbaren Platz und die Sicherheit chemischer Anlagen gesetzten Grenzen anwendbar.

Nass-REA und Meerwasser-REA sind auf Feuerungsanlagen mit < 500 Betriebsstunden pro Jahr nicht anwendbar.

Hinsichtlich der Anwendung der Nass-REA oder Meerwasser-REA in Feuerungsanlagen mit < 300 MWth, oder der Umrüstung von Feuerungsanlagen, die zwischen 500 und 1 500 Betriebsstunden pro Jahr erreichen, können technische und wirtschaftliche Einschränkungen bestehen

c.

Kanaleinspritzung des Sorptionsmittels (DSI)

d.

Sprühabsorber im Trockenverfahren (SDA)

e.

Nasswäsche

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.4.

Die Nasswäsche wird zur Abscheidung von HCl und HF genutzt, wenn für die Verringerung von SOX -Emissionen keine Nass-REA eingesetzt wird

f.

Nass-Rauchgasentschwefelung

(Nass-REA)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.4.

g.

Meerwasser-REA


Tabelle 35

BVT-assoziierte Emissionswerte für SO2-Emissionen in die Luft, die bei der in Kesseln erfolgenden Verbrennung von 100 % Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie entstehen

Art der Feuerungsanlage

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

Jahresmittelwert  (193)

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme  (194)

Neue und bestehende Kessel

10 -110

90 -200


Tabelle 36

BVT-assoziierte Emissionswerte für HCl- und HF-Emissionen in die Luft, die bei der in Kesseln erfolgenden Verbrennung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie entstehen

Feuerungs-wärme-leistung der Feuerungs-anlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte (mg/Nm3)

HCl

HF

Mittelwert der in einem Jahr gewonnenen Proben

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (195)

Neue Anlage

Bestehende Anlage  (195)

< 100

1 -7

2 -15  (196)

< 1 -3

< 1 -6  (197)

≥ 100

1 –5

1 -9  (196)

< 1 -2

< 1 -3  (197)

5.1.5.   Staub- und partikelgebundene Metallemissionen in die Luft

BVT 58.   Die BVT zur Verringerung bei der Verbrennung von Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie in Kesseln entstehender Emissionen von Staub, partikelgebundenen Metallen sowie Spurenstoffen in die Luft besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Beschreibung

Anwendbarkeit

a.

Elektrostatischer Abscheider (ESP)

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Allgemein anwendbar

b.

Gewebefilter

c.

Brennstoffwahl

Siehe die Beschreibung in Abschnitt 8.5.

Verwendung einer Kombination aus Prozessbrennstoffen aus der chemischen Industrie sowie Zusatzbrennstoffen mit einem niedrigen gemittelten Staub- oder Aschegehalt

Innerhalb der Grenzen anwendbar, die durch die Verfügbarkeit unterschiedlicher Kraftstoffarten und/oder eine alternative Nutzung des Prozessbrennstoffs gesetzt werden

d.

Trockenes oder halbtrockenes REA-System

Siehe die Beschreibungen in Abschnitt 8.5.

Diese Technik wird hauptsächlich für die Verminderung von SOX, HCl und/oder HF eingesetzt

Angaben zur Anwendbarkeit: siehe BVT 57

e.

Nass-Rauchgasentschwefelung (Nass-REA)


Tabelle 37

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in die Luft, die bei der in Kesseln erfolgenden Verbrennung von Gas- und Flüssigkeitsgemischen entstehen, die sich aus 100 % Brennstoffen aus Produktionsrückständen aus der chemischen Industrie zusammensetzen

Feuerungswärmeleistung der Feuerungsanlage

(MWth)

BVT-assoziierte Emissionswerte für Staub (mg/Nm3)

Jahresmittelwert

Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme