EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32017D0905

Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/905 des Rates vom 29. Mai 2017 zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

OJ L 138I, 29.5.2017, p. 6–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2017/905/oj

29.5.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 138/6


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (GASP) 2017/905 DES RATES

vom 29. Mai 2017

zur Durchführung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP angenommen.

(2)

Am 12. Dezember 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo angenommen. Der Rat hat am 6. März 2017 Schlussfolgerungen verabschiedet, in denen er seine tiefe Besorgnis angesichts der politischen Lage in der Demokratischen Republik Kongo zum Ausdruck bringt, die auf die Blockade bei der Umsetzung der umfassenden politischen Einigung vom 31. Dezember 2016 sowie die Sicherheitslage in mehreren Regionen des Landes, in denen ein unverhältnismäßiger Einsatz von Gewalt festzustellen ist, zurückzuführen ist.

(3)

Angesichts der sehr ernsten Lage in der Demokratischen Republik Kongo sollten neun weitere Personen in die in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(4)

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 29. Mai 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

C. CARDONA


(1)  ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30.

(2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 vom 12.12.2016, S. 7).


ANHANG

Die folgenden Personen werden in die Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgenommen:

A.   Personen

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

„8.

Evariste Boshab, ehemaliger stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister

alias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng

Geburtsdatum: 12.1.1956

Geburtsort: Tete Kalamba (DRK).

Diplomatenpass-Nr.: DP 0000003 (gültig vom 21.12.2015 bis 20.12.2020).

Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden. Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

9.

Gédéon Kyungu Mutanga

Geburtsdatum: ca. 1974 in der Provinz Tanganyika.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Da die Bakata-Katanga-Miliz Miliz in der Zeit zwischen 2011 und 2016 unter der Führung von Gédéon Kyungu Mutanga stand, war dieser an schweren Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen wie der Tötung von Zivilisten und Angriffen gegenüber Zivilisten vor allem in den ländlichen Gebieten der Region Katanga beteiligt.

Gédéon Kyungu Mutanga ist derzeit der Anführer einer bewaffneten Gruppe, die an Menschenrechtsübergriffen in der Provinz Kasai beteiligt ist und die Streitkräfte der Regierung bei der Begehung von Menschenrechtsverletzungen unterstützt. In diesen führenden Positionen war Gédéon Kyungu Mutanga daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsübergriffe oder -verletzungen darstellen.

29.5.2017

10.

Alex Kande Mupompa, Gouverneur der Provinz Kasai Central

alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa.

Geburtsdatum: 23.9.1950;

Geburtsort: Kananga (DRK)

Reisepass-Nr.: OP 0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis 20.3.2021);

Anschrift: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien.

Als Gouverneur der Provinz Kasai Central ist Alex Kande Mupompa seit 2016 verantwortlich für den andauernden unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repression und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Kasai Central, einschließlich der angeblichen rechtswidrigen Tötungen von Mitgliedern der Kamiuna Nsapu-Miliz und Zivilisten in Mwanza Lomba, Provinz Kasai Central, im Februar 2017.

Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

11.

Jean-Claude Kazembe Musonda, ehemaliger Gouverneur der Provinz Haut-Katanga

Geburtsdatum: 17.5.1963; Geburtsort: Kashobwe (DRK).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Als Gouverneur der Provinz Haut-Katanga bis April 2017 war Jean-Claude Kazembe Musonda verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsame Repression durch Sicherheitskräfte und die PNC in der Provinz Haut-Katanga, einschließlich im Zeitraum zwischen dem 15. und dem 31. Dezember 2016, als infolge der Anwendung tödlicher Gewalt durch Sicherheitskräfte einschließlich PNC-Bediensteten als Reaktion auf Proteste in Lubumbashi 12 Zivilpersonen getötet und 64 verletzt wurden.

Jean-Claude Kazembe Musonda war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

12.

Lambert Mende, Minister für Kommunikation und Medien sowie Regierungssprecher

alias Lambert Mende Omalanga

Geburtsdatum: 11.2.1953. Geburtsort: Okolo (DRK).

Diplomatenpass-Nr.: DB0001939 (gültig vom 4.5.2017 bis 3.5.2022).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Als Minister für Kommunikation und Medien seit 2008 ist Lambert Mende für die repressive Medienpolitik in der Demokratischen Republik Kongo verantwortlich, die gegen die Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt und eine einvernehmliche und friedliche Lösung im Hinblick auf Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo untergräbt. Am 12. November 2016 hat er ein Dekret erlassen, das die Möglichkeit ausländischer Medien, in der Demokratischen Republik Kongo zu senden, einschränkt.

Im Widerspruch zu der politischen Einigung zwischen der Präsidentenmehrheit und den Oppositionsparteien vom 31. Dezember 2016 sind die Sendungen einer Reihe von Medien nicht wieder aufgenommen worden (Stand: Mai 2017).

In seiner Funktion als Minister für Kommunikation und Medien ist Lambert Mende daher für die Behinderung einer einvernehmlichen und friedlichen Lösung im Hinblick auf Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo unter anderem durch Gewaltakte, Repression oder Aufstachelung zur Gewalt oder durch die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit verantwortlich.

29.5.2017

13.

Muhindo Akili Mundos, FARDC-Befehlshaber 31. Brigade

alias Charles Muhindo Akili Mundos; Charles Muhindo Akilimani Mundos.

Geburtsdatum: 10.11.1972.

Geburtsort: Kirotse (DRK).

Militärische ID-Nummer: 1-72-96-80384-52.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Muhindo Akili Mundos war der FARDC-Befehlshaber der Operation Sukola I, der für Militäroperationen gegen die ADF von August 2014 bis Juni 2015 verantwortlich war. Er hat ehemalige Kämpfer einer lokalen bewaffneten Gruppe für die Teilnahme an außergerichtlichen Hinrichtungen und Massakern, die im Oktober 2014 begonnen haben, rekrutiert und ausgerüstet haben.

Muhindo Akili Mundos war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

14.

Brigadegeneral Eric Ruhorimbere, stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk (Mbuji-Mayi)

alias Tango Two

Geburtsdatum: 16.7.1969.

Geburtsort: Minembwe (DRK).

Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64.

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk seit dem 18. September 2014 war Eric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die FARDC-Truppen, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie Frauen und Kinder, verantwortlich.

Eric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

15.

Ramazani Shadari, stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister

alias Emmanuel Ramazani Shadari Mulanda; Shadary.

Geburtsdatum: 29.11.1960.

Geburtsort: Kasongo (DRK).

Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo.

Als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister seit dem 20. Dezember 2016 ist Ramazani Shadari offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Funktion ist er für die jüngsten Verhaftungen von Aktivisten und Oppositionsmitgliedern sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt seit seiner Ernennung, wie beispielsweise das gewaltsame Vorgehen gegenüber Mitgliedern der Bewegung Bundu Dia Kongo (BDK) in der Provinz Kongo Central, die Repression in Kinshasa im Januar-Februar 2017 sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsame Repression in den Kasai-Provinzen, verantwortlich.

In dieser Funktion ist Ramazani Shadari daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017

16.

Kalev Mutondo, Leiter (förmlich „Administrator-General“) des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR)

alias Kalev Katanga Mutondo, Kalev Motono, Kalev Mutundo, Kalev Mutoid, Kalev Mutombo, Kalev Mutond, Kalev Mutondo Katanga, Kalev Mutund.

Geburtsdatum: 3.3.1957.

Reisepass-Nr.: DB0004470 (ausgestellt: 8.6.2012, gültig bis: 7.6.2017.

Als langjähriger Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) ist Kalev Mutondo an der willkürlichen Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und anderen Personen beteiligt und dafür verantwortlich. Er hat daher die Rechtsstaatlichkeit untergraben und eine einvernehmliche und friedliche Lösung im Hinblick auf Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo behindert sowie Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo geplant oder gesteuert, die schwere Menschenrechtsverletzungen darstellen.

29.5.2017“


Top