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Document 32007D0033

Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 5. Dezember 2006 über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zugunsten von Europol beziehen

OJ L 8, 13.1.2007, p. 69–70 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 8, 13.1.2007, p. 21–22 (BG, RO)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/33(1)/oj

13.1.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 8/69


BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATES VON EUROPOL

vom 5. Dezember 2006

über die Zustimmung zu den von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren zur Anpassung der Beträge, die im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 genannt sind und die sich auf die Besteuerung von an Europol-Mitarbeiter gezahlte Gehälter und Bezüge zugunsten von Europol beziehen

(2007/33/EG)

DER VERWALTUNGSRAT VON EUROPOL —

gestützt auf das aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens erstellte Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten von Europol, der Mitglieder seiner Organe, der stellvertretenden Direktoren und der Bediensteten von Europol (1), insbesondere gestützt auf Artikel 10;

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat beschloss am 4. Dezember 2006 eine Anpassung der Gehälter und Bezüge der Beamten von Europol um 1,6 % rückwirkend zum 1. Juli 2005.

(2)

Der Verwaltungsrat beschloss am 5. Dezember 2006, eine Erhöhung der in Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates vom 16. November 1999 (2) aufgeführten Beträge mit denselben Prozentsätzen und mit Wirkung vom selben Datum wie in dem unter Punkt 1 genannten Ratsbeschluss vom 4. Dezember 2006 vorzunehmen.

(3)

Laut demselben Beschluss des Verwaltungsrates vom 5. Dezember 2006 sind die so ermittelten Werte im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS GEFASST:

Artikel 1

Mit Wirkung vom 1. Juli 2005:

1.

wird der in Artikel 4 Satz 1 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 aufgeführte Betrag durch 112,00 EUR ersetzt;

2.

werden die in der in Artikel 4 des Anhangs zu dem Beschluss des Verwaltungsrates von Europol vom 16. November 1999 enthaltenen Tabelle aufgeführten Werte in Euro durch folgende Beträge ersetzt:

 

8 % auf Beträge zwischen 112,00 EUR und 1 972,82 EUR,

 

10 % auf Beträge zwischen 1 972,83 EUR und 2 717,25 EUR,

 

12,5 % auf Beträge zwischen 2 717,26 EUR und 3 114,12 EUR,

 

15 % auf Beträge zwischen 3 114,13 EUR und 3 536,55 EUR,

 

17,5 % auf Beträge zwischen 3 536,56 EUR und 3 933,45 EUR,

 

20 % auf Beträge zwischen 3 933,46 EUR und 4 318,14 EUR,

 

22,5 % auf Beträge zwischen 4 318,15 EUR und 4 715,00 EUR,

 

25 % auf Beträge zwischen 4 715,01 EUR und 5 099,71 EUR,

 

27,5 % auf Beträge zwischen 5 099,72 EUR und 5 496,58 EUR,

 

30 % auf Beträge zwischen 5 496,59 EUR und 5 881,29 EUR,

 

32,5 % auf Beträge zwischen 5 881,30 EUR und 6 278,16 EUR,

 

35 % auf Beträge zwischen 6 278,17 EUR und 6 663,47 EUR,

 

40 % auf Beträge zwischen 6 663,48 EUR und 7 060,35 EUR,

 

45 % auf Beträge über 7 060,36 EUR.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Den Haag am 5. Dezember 2006.

Kari RANTAMA

Vorsitzender des Verwaltungsrates


(1)  ABl. C 221 vom 19.7.1997, S. 2.

(2)  ABl. C 65 vom 28.2.2001, S. 8.


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