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Document 32006D0144

2006/144/EG: Beschluss des Rates vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)

OJ L 55, 25.2.2006, p. 20–29 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
OJ L 270M, 29.9.2006, p. 258–267 (MT)
Special edition in Bulgarian: Chapter 03 Volume 070 P. 41 - 50
Special edition in Romanian: Chapter 03 Volume 070 P. 41 - 50
Special edition in Croatian: Chapter 03 Volume 019 P. 35 - 44

Legal status of the document In force: This act has been changed. Current consolidated version: 19/01/2009

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/144(1)/oj

25.2.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 55/20


BESCHLUSS DES RATES

vom 20. Februar 2006

über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013)

(2006/144/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 Satz 1,

auf Vorschlag der Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 ist vorgesehen, dass strategische Leitlinien für die Entwicklung des ländlichen Raums für den Programmplanungszeitraum vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013 erlassen werden.

(2)

Diese strategischen Leitlinien sollten der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft in Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaften, der Lebensmittelerzeugnisse sowie des Kultur- und Naturerbes in der gesamten Gemeinschaft Rechnung tragen.

(3)

In diesen strategischen Leitlinien sollten die Bereiche festgelegt werden, die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft, insbesondere im Hinblick auf die durch den Europäischen Rat von Göteborg (15. und 16. Juni 2001) bzw. von Thessaloniki (20. und 21. Juni 2003) aufgestellten Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, wichtig sind.

(4)

Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien sollte jeder Mitgliedstaat seine nationale Strategie erarbeiten, die den Bezugsrahmen für die Erstellung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums darstellen —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

Die im Anhang beigefügten strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007—2013) werden erlassen.

Geschehen zu Brüssel am 20. Februar 2006.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. PRÖLL


(1)  ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.


ANHANG

Strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums

(im Programmplanungszeitraum 2007—2013)

1.   EINFÜHRUNG

In der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 werden Zweck und Anwendungsbereiche der Förderung aus dem ELER festgelegt. In den strategischen Leitlinien werden in diesem Rahmen die für die Umsetzung der Prioritäten der Gemeinschaft wichtigen Bereiche festgelegt, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele von Göteborg und die überarbeitete Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.

Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums sollen dazu beitragen,

die Bereiche zu ermitteln und zu vereinbaren, in denen die Inanspruchnahme der EU-Förderung für die Entwicklung des ländlichen Raums den größten Nutzeffekt auf EU-Ebene erzielt;

die Verbindung zu den wichtigsten EU-Prioritäten (Lissabon, Göteborg) herzustellen und diese in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umzusetzen;

die Vereinbarkeit mit anderen EU-Maßnahmen zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Kohäsion und Umwelt;

die Umsetzung der neuen marktorientierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen, die diese in den alten und neuen Mitgliedstaaten mit sich bringt, flankierend zu unterstützen.

2.   DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS UND DIE ALLGEMEINEN ZIELE DER GEMEINSCHAFT

2.1.   Die GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums

Die Landwirtschaft nutzt nach wie vor die meisten Flächen im ländlichen Raum und ist der wichtigste Faktor für die Qualität der Landschaft und die Umwelt. Die Bedeutung und Relevanz der GAP und der Entwicklung des ländlichen Raums haben mit der jüngsten Erweiterung der Europäischen Union zugenommen.

Ohne die zwei Säulen der GAP — Marktpolitik und Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums — würden zahlreiche ländliche Gebiete Europas immer größeren wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Problemen gegenüberstehen. Das europäische Landwirtschaftsmodell trägt der multifunktionalen Rolle der Landwirtschaft in Bezug auf Reichtum und Vielfalt der Landschaften, der Lebensmittelerzeugnisse sowie des Kultur- und Naturerbes Rechnung (1).

Die Leitprinzipien der GAP — Marktpolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums — wurden 2001 auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg (15. und 16. Juni 2001) festgelegt. Nach dessen Schlussfolgerungen muss eine starke Wirtschaftsleistung mit einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und vertretbarem Abfallaufkommen einhergehen, so dass die biologische Vielfalt erhalten bleibt, die Ökosysteme geschützt werden und die Wüstenbildung vermieden wird. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, sollte eines der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik und ihrer künftigen Entwicklung darin bestehen, einen Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung zu leisten, indem mehr Gewicht auf die Förderung gesunder, qualitativ hochwertiger Erzeugnisse, umweltfreundlicher Produktionsmethoden — einschließlich der ökologischen Erzeugung —, nachwachsender Rohstoffe und des Schutzes der biologischen Vielfalt gelegt wird.

Diese Leitprinzipien wurden in den Schlussfolgerungen zur Lissabon-Strategie während des Europäischen Rates in Thessaloniki (20. und 21. Juni 2003) bestätigt. Die reformierte GAP und die Entwicklung des ländlichen Raums können in den kommenden Jahren einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung leisten.

2.2.   Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Landwirtschaft: die GAP-Reformen von 2003 und 2004

Die GAP-Reformen von 2003 und 2004 sind ein großer Schritt vorwärts auf dem Weg zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zu einer nachhaltigen Entwicklung der landwirtschaftlichen Tätigkeit in der EU und bilden den Rahmen für künftige Reformen. Mehrere aufeinander folgende Reformen haben durch die Verringerung der Preisstützungsgarantien und durch die Förderung von strukturellen Anpassungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft beigetragen. Die Einführung entkoppelter Direktzahlungen veranlasst die Landwirte, auf Marktsignale zu reagieren, die von der Verbrauchernachfrage ausgehen und nicht von mengenbezogenen Anreizen. Die Einbeziehung von Umwelt-, Lebensmittelsicherheits- und Tierschutzstandards in die Auflagenbindung stärkt das Verbrauchervertrauen und erhöht die ökologische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft.

2.3.   Entwicklung des ländlichen Raums 2007—2013

Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentrieren sich künftig auf drei Hauptbereiche: die Agrarlebensmittelindustrie, die Umwelt und die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung im weiteren Sinn. Die neue Generation der Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums wird auf vier Schwerpunkte aufbauen, nämlich Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft, Schwerpunkt 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, und Schwerpunkt 4: das Leader-Konzept.

Im Rahmen des Schwerpunkts 1 wird eine Reihe von Maßnahmen (durch die Förderung von Wissenstransfer und Innovation) auf Human- und Sachkapital im Agrar-, Lebensmittel- und Forstsektor sowie auf Qualitätsproduktion abzielen. Der Schwerpunkt 2 umfasst Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen, zur Erhaltung von Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert in Land- und Forstwirtschaft sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaften des ländlichen Raums in Europa. Schwerpunkt 3 trägt dazu bei, im ländlichen Raum Humankapital und Infrastruktur auf lokaler Ebene aufzubauen, um in allen Sektoren die Bedingungen für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten zu verbessern. Schwerpunkt 4, der auf den Erfahrungen mit dem Leader-Programm beruht, führt Möglichkeiten für eine innovative Verwaltung durch lokale Partnerschaften ein, die auf Bottom-up-Konzepten für die Entwicklung des ländlichen Raums beruhen.

2.4.   Den Herausforderungen begegnen

Ländliche Gebiete können äußerst verschieden sein: von abgelegenen ländlichen Gebieten, die unter Entvölkerung und rückläufiger Entwicklung leiden, bis hin zu Stadtrandgebieten, die einem zunehmenden Druck von Ballungszentren ausgesetzt sind.

Nach der OECD-Definition, die sich auf die Bevölkerungsdichte stützt, machen ländliche Gebiete (2) 92 % der Fläche der EU aus. Außerdem leben 19 % der Bevölkerung in überwiegend ländlichen Gebieten und 37 % in teilweise ländlichen Gebieten. Diese Regionen erwirtschaften 45 % der Bruttowertschöpfung (BWS) in der EU und stellen 53 % der Arbeitsplätze, hinken jedoch in der Regel im Vergleich zu nicht ländlichen Gebieten in Bezug auf mehrere sozioökonomische Indikatoren, einschließlich der Strukturindikatoren, hinterher. In den ländlichen Gebieten beträgt das Einkommen je Einwohner etwa ein Drittel weniger (3), der Anteil der erwerbstätigen Frauen ist niedriger, der Dienstleistungssektor ist weniger entwickelt, der Anteil der höheren Bildungsabschlüsse ist im Allgemeinen geringer und ein geringerer Prozentsatz der Haushalte hat Zugang zum Breitband-Internet. Die Abgelegenheit und die Randlage stellen in einigen ländlichen Gebieten große Probleme dar. Diese Nachteile verstärken sich in der Regel in überwiegend ländlichen Gebieten, obwohl es im EU-weiten Vergleich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten geben kann. Der Mangel an Chancen, Kontakten sowie Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur ist für Frauen und junge Menschen in abgelegenen ländlichen Gebieten ein besonders großes Problem.

Durch die Erweiterung hat sich das Bild der Landwirtschaft verändert. In den alten Mitgliedstaaten trägt die Landwirtschaft mit 2 % zum BIP bei, in den neuen Mitgliedstaaten mit 3 % und in Rumänien und Bulgarien mit mehr als 10 %. In den neuen Mitgliedstaaten ist der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung dreimal so hoch (12 %) wie in den alten Mitgliedstaaten (4 %). In Bulgarien und Rumänien ist das Beschäftigungsniveau in der Landwirtschaft wesentlich höher.

Der Anteil des Agrar- und des Lebensmittelsektors zusammen genommen an der EU-Wirtschaft ist erheblich. Diese Sektoren bieten 15 Mio. Arbeitsplätze (8,3 % der Arbeitsplätze insgesamt) und machen zu 4,4 % das BIP aus. Die EU ist der weltweit größte Erzeuger von Lebensmitteln und Getränken, die Produktion beider Sektoren zusammen wird auf 675 Mrd. EUR geschätzt. Der Sektor ist jedoch hinsichtlich der Größe nach wie vor stark polarisiert und zersplittert, was für die Firmen große Chancen, aber auch Gefahren mit sich bringt. In der Forstwirtschaft und den damit verbundenen Wirtschaftszweigen sind 3,4 Mio. Personen beschäftigt. Der Umsatz beträgt 350 Mrd. EUR, jedoch werden derzeit nur 60 % des Forstwachstums genutzt.

77 % der Flächen in der EU werden land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die Umweltleistung der Landwirtschaft bei der Erhaltung und Verbesserung natürlicher Ressourcen war in den letzten Jahren uneinheitlich. Im Bereich der Wasserqualität ist der Stickstoffüberschuss in den meisten alten Mitgliedstaaten seit 1990 leicht zurückgegangen, auch wenn in einigen Ländern und Regionen weiterhin eine beträchtliche Nährstoffeinschwemmung zu verzeichnen ist. Ammoniakemissionen, die Eutrophierung, die Verschlechterung der Böden und der Rückgang der Artenvielfalt sind Probleme, mit denen viele Gebiete nach wie vor zu kämpfen haben. Ein immer größerer Teil der landwirtschaftlichen Flächen ist jedoch dem ökologischen Landbau (5,4 Mio. ha in der EU) und erneuerbaren Ressourcen (geschätzte 1,4 Mio. ha wurden 2004 für die Bioenergiegewinnung verwendet, davon 0,3 Mio. ha im Rahmen der Energiepflanzenprämie und 0,6 Mio. ha auf stillgelegten Flächen) gewidmet. Die langfristigen Tendenzen des Klimawandels werden die land- und forstwirtschaftlichen Strukturen zunehmend prägen. Beim Schutz der Artenvielfalt wurden mit der Umsetzung von Natura 2000 einige Fortschritte erzielt — etwa 12—13 % der Agrar- und Forstflächen wurden als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturschutzwert spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume sowie beim Landschaftsschutz und bei der Bodenqualität. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese Bewirtschaftungssysteme auf 10—30 % der Agrarflächen angewandt. In einigen Gebieten könnte die Aufgabe der Landwirtschaft ernsthafte Gefahren für die Umwelt mit sich bringen.

Die ländlichen Gebiete werden sich daher im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in den nächsten Jahren besonderen Herausforderungen gegenüber sehen. Sie bieten aber auch echte Chancen aufgrund ihres Wachstumspotenzials in neuen Wirtschaftszweigen wie Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen und Fremdenverkehr, durch ihre Attraktivität als Ort zum Leben und Arbeiten und durch ihre Rolle als Reservoir natürlicher Ressourcen und Landschaften von hohem Wert.

Der Agrar- und der Lebensmittelsektor müssen die Möglichkeiten nutzen, die ihnen neue Konzepte, Technologien und Innovation bieten, um der sich wandelnden Marktnachfrage sowohl in Europa als auch weltweit zu entsprechen. Vor allem, wenn sie in die äußerst wichtige Ressource Humankapital investieren, werden die ländlichen Gebiete und der Agrarlebensmittelsektor der Zukunft mit Zuversicht entgegensehen können.

Der Europäische Rat hat anlässlich der Neubelebung der Lissabonner Strategie bekräftigt, dass diese Strategie in dem größeren Rahmen der nachhaltigen Entwicklung gesehen werden muss, was bedeutet, dass bei der Befriedigung der gegenwärtigen Bedürfnisse die Fähigkeit künftiger Generationen, ihre Bedürfnisse zu befriedigen, nicht gefährdet wird (4). Der neue Programmplanungszeitraum bietet die einzigartige Gelegenheit, die Förderung aus dem neuen ELER neu auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit auszurichten. Insofern besteht hier vollkommene Übereinstimmung mit der Erklärung über die Leitprinzipien der nachhaltigen Entwicklung (5) und dem erneuerten Lissabon-Aktionsplan, der auf einen gezielten Ressourceneinsatz abzielt, um die Anziehungskraft Europas für Investoren und Arbeitskräfte zu stärken, Wissen und Innovation für Wachstum zu fördern sowie mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen.

Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen die ländlichen Gebiete unterstützen, damit sie diese Ziele im Programmplanungszeitraum 2007—2013 erreichen. Dies erfordert ein stärker strategisch ausgerichtetes Konzept für Wettbewerbsfähigkeit, für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für Innovation in ländlichen Gebieten sowie eine bessere Verwaltungspraxis bei der Durchführung der Programme. Der Schwerpunkt muss stärker auf zukunftsorientierte Investitionen in Menschen, Fachkenntnis und Kapital in der Land- und Forstwirtschaft gelegt werden, auf neue Arten von Umweltleistungen, die allen zugute kommen, sowie auf die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen durch Diversifizierung, insbesondere für Frauen und junge Menschen. Die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums können ihren Teil zur nachhaltigen Entwicklung des europäischen Territoriums beitragen, indem sie den ländlichen Gebieten der EU helfen, ihr Potenzial als attraktive Orte für Investitionen, zum Arbeiten und Leben zu entfalten.

3.   AUFSTELLUNG DER PRIORITÄTEN DER GEMEINSCHAFT FÜR DEN PROGRAMMPLANUNGSZEITRAUM FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS 2007—2013

Im Rahmen der Ziele, die in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 aufgestellt wurden, werden mit den nachstehend dargelegten strategischen Leitlinien entsprechend Artikel 9 der genannten Verordnung die Prioritäten für die Gemeinschaft festgelegt. Diese Leitlinien sind auf die Integration der wichtigsten politischen Prioritäten gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon und Göteborg ausgerichtet. Für jede Gruppe von Prioritäten werden beispielhaft mögliche Kernaktionen vorgestellt. Auf der Grundlage dieser strategischen Leitlinien wird jeder Mitgliedstaat seinen nationalen Strategieplan entwickeln, der den Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bildet.

Die für die gemeinschaftlichen Prioritäten bei der Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzten Mittel (im Rahmen des in den Rechtsvorschriften festgelegten Mindestfinanzierungsumfangs für jeden der Schwerpunkte) werden von der besonderen Situation, den Stärken, Schwächen und Möglichkeiten des jeweiligen Programmgebiets abhängen. Jede der gemeinschaftlichen Prioritäten und ihr Beitrag zu den Zielen von Lissabon und Göteborg müssen auf Ebene der Mitgliedstaaten ihren Niederschlag im Strategieplan und in den Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum finden. In zahlreichen Fällen wird es bei spezifischen Problemen bei der Lebensmittelkette oder der ökologischen, klimatischen und geografischen Situation der Land- und Forstwirtschaft nationale oder regionale Prioritäten geben. In den ländlichen Gebieten stellen sich unter Umständen auch noch andere spezifische Fragen wie Verstädterung, Arbeitslosigkeit, Abgelegenheit oder eine niedrige Bevölkerungsdichte.

3.1.   Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Forstsektors

Strategische Leitlinie der Gemeinschaft

Die europäische Land- und Forstwirtschaft und die Lebensmittelindustrie verfügen über ein großes Potenzial zur Entwicklung hochwertiger Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung, die der vielfältigen und wachsenden Nachfrage der europäischen Verbraucher und der Weltmärkte gerecht werden.

Die für den Schwerpunkt 1 eingesetzten Mittel sollten zu einem starken und dynamischen europäischen Agrarlebensmittelsektor beitragen, indem sie auf die Prioritäten Wissenstransfer, Modernisierung, Innovation und Qualität in der Lebensmittelkette und auf die vorrangigen Sektoren für Investitionen in Sach- und Humankapital konzentriert werden.

Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten:

i)

Umstrukturierung und Modernisierung des Agrarsektors. Diese sind für die Entwicklung vieler ländlicher Gebiete, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, weiterhin von großer Bedeutung. Die erfolgreiche Anpassung der Landwirtschaft kann der Schlüssel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Nachhaltigkeit des Agrarsektors sein und so zu Beschäftigung und Wachstum in den mit ihm verbundenen Wirtschaftszweigen beitragen. Hierzu gilt es unter anderem darauf hinzuarbeiten, dass Veränderungen im Agrarsektor im Kontext der Umstrukturierung und der Modernisierung rechtzeitig erkannt werden, und einen proaktiven Ansatz bei der Ausbildung und Umschulung von Landwirten, insbesondere im Hinblick auf übertragbare Qualifikationen, zu entwickeln.

ii)

Bessere Integration der Lebensmittelkette. Die Lebensmittelindustrie Europas zählt weltweit zu den wettbewerbsfähigsten und innovativsten, aber sie steht im globalen Wettbewerb zunehmend unter Druck. In der ländlichen Wirtschaft gibt es beträchtliche Möglichkeiten, neue Erzeugnisse zu schaffen und zu vermarkten, durch Qualitätsprogramme größere Wertschöpfung im ländlichen Raum zu binden und europäische Erzeugnisse auf dem Weltmarkt noch besser zu positionieren. Der Einsatz von Beratungsdiensten und Unterstützung bei der Erfüllung der Gemeinschaftsstandards wird zu diesem Integrationsprozess beitragen. Ein marktorientierter Agrarsektor wird dazu beitragen, die Position der europäischen Agrarlebensmittelbranche als wichtiger Arbeitgeber und als Motor für Wirtschaftswachstum weiter zu konsolidieren.

iii)

Erleichterung von Innovationen und leichterer Zugang zu Forschung und Entwicklung (FuE). Innovationen werden immer wichtiger für die Agrar-, Forst- und Lebensmittelwirtschaft in Europa. Während die großen europäischen Lebensmittelkonzerne bei neuen Trends oft eine Spitzenposition einnehmen, könnte die Einführung neuer Erzeugnisse und Verfahren auch einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von kleineren Verarbeitungsunternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben leisten. Neue Formen der Zusammenarbeit sollten insbesondere den Zugang zu FuE, Innovationen und Maßnahmen im Rahmen des 7. Rahmenprogramms (6) erleichtern.

iv)

Förderung der Einführung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Der gesamte Agrarlebensmittelsektor ist mit der Einführung von IKT-Technologien im Rückstand. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen. E-Business-Anwendungen sind außer bei den multinationalen Unternehmen und ihren großen Zulieferfirmen noch wenig verbreitet. Auf den Gebieten e-Business (insbesondere in Bezug auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), e-Skills und e-Learning sollten Initiativen der Kommission wie i2010 durch die Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums ergänzt werden.

v)

Förderung eines dynamischen Unternehmertums. Mit den in letzter Zeit durchgeführten Reformen wurde ein marktorientiertes Umfeld für die europäische Landwirtschaft geschaffen, das den landwirtschaftlichen Betrieben neue Möglichkeiten bietet. Inwieweit dieses wirtschaftliche Potenzial ausgeschöpft werden kann, hängt aber von der Entwicklung strategischer und organisatorischer Fähigkeiten ab. Eine wichtige Rolle können in diesem Zusammenhang Maßnahmen spielen, mit denen Junglandwirten die Aufnahme ihrer Berufstätigkeit erleichtert wird.

vi)

Erschließung neuer Absatzmärkte für die Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft. Neue Absatzmärkte können insbesondere für Qualitätserzeugnisse eine höhere Wertschöpfung bieten. Unterstützung für Investitionen und Ausbildung auf dem Gebiet der Non-Food-Erzeugung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums kann die im Rahmen des ersten Pfeilers getroffenen Maßnahmen ergänzen, indem innovative neue Absatzmärkte für die Erzeugung erschlossen oder die Entwicklung von erneuerbaren Energiematerialien und Biokraftstoffen sowie der Ausbau der Verarbeitungskapazität gefördert werden.

vii)

Verbesserung der Umweltbilanz in Land- und Forstwirtschaft. Die langfristige Nachhaltigkeit hängt davon ab, ob es gelingt, die Erzeugnisse zu produzieren, die die Verbraucher wollen, und gleichzeitig hohe Umweltstandards zu erfüllen. Investitionen in besseren Umweltschutz können auch zu Effizienzsteigerungen in der Produktion führen, was dann für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Zur Förderung des Generationswechsels in der Landwirtschaft könnten Kombinationen der Maßnahmen im Rahmen von Schwerpunkt 1 in Betracht gezogen werden, die auf die Bedürfnisse der Junglandwirte zugeschnitten sind.

3.2.   Verbesserung von Umwelt und Landschaft

Strategische Leitlinie der Gemeinschaft

Zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen der EU und der Landschaft im ländlichen Raum sollten die für den Schwerpunkt 2 vorgesehenen Mittel einen Beitrag zu drei auf EU-Ebene prioritären Gebieten leisten: biologische Vielfalt, Erhaltung und Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Systeme von hohem Naturschutzwert und traditioneller landwirtschaftlicher Landschaften, Wasser und Klimawandel.

Die im Rahmen von Schwerpunkt 2 verfügbaren Maßnahmen sollten zur Integration dieser Umweltziele genutzt werden und einen Beitrag leisten zur Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirtschaft, zu der Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, zu den Zielen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (7) und zu den Zielen des Kyoto-Protokolls zur Begrenzung des Klimawandels.

Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten:

i)

Förderung von Umweltleistungen und artgerechter Tierhaltung. Die Bürger in Europa erwarten, dass die Landwirte verbindliche Normen einhalten. Aber viele sind auch der Auffassung, dass die Landwirte dafür entlohnt werden sollten, wenn sie sich verpflichten, darüber hinaus bestimmte Leistungen zu erbringen, die der Markt alleine nicht erbringen würde, insbesondere wenn es um bestimmte im Zusammenhang mit der Land- und Forstwirtschaft besonders wichtige Ressourcen wie Wasser und Boden geht.

ii)

Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder. Ein Großteil der wertvollen ländlichen Umwelt in Europa ist von der Landwirtschaft gestaltet worden. Eine nachhaltige Landbewirtschaftung kann mithelfen, die Gefahren aufgrund der Aufgabe der wirtschaftlichen Nutzung sowie die Gefahr der Wüstenbildung und von Waldbränden insbesondere in benachteiligten Gebieten zu verringern. Geeignete Bewirtschaftungssysteme tragen dazu bei, dass so unterschiedliche Landschaften und Lebensräume wie Feuchtgebiete, Trockenrasen und Bergweiden erhalten bleiben. In vielen Regionen sind dies wichtige Bestandteile des Kultur- und Naturerbes und der Attraktivität des ländlichen Raums insgesamt als Wohn- und Arbeitsort.

iii)

Bekämpfung des Klimawandels. Land- und Forstwirtschaft spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung von erneuerbaren Energien und Bioenergieanlagen. Geeignete land- und forstwirtschaftliche Verfahren können zur Verringerung der Emission von Treibhausgasen sowie zur Erhaltung der Kohlenstoffspeicherwirkung und der organischen Materie in der Bodenzusammensetzung beitragen und auch die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erleichtern.

iv)

Konsolidierung des Beitrags des ökologischen Landbaus. Der ökologische Landbau stellt einen ganzheitlichen Ansatz nachhaltiger Landwirtschaft dar. In dieser Hinsicht sollte sein Beitrag zu den Zielen des Umwelt- und Tierschutzes weiter gestärkt werden.

v)

Förderung von Initiativen, die sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft von Vorteil sind. Die Umweltleistungen, insbesondere durch Agrarumweltmaßnahmen, können zur Identität des ländlichen Raums und seiner Lebensmittelerzeugnisse beitragen. Sie können die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung im Tourismus und in Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen auf dem Land bilden, insbesondere wenn sie mit einer Diversifizierung in Bereiche wie Tourismus, Handwerk, Ausbildung und Non-Food einhergehen.

vi)

Förderung der räumlichen Ausgewogenheit. Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums können einen wichtigen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums leisten. Sie können auch dazu beitragen, dass in einer wettbewerbsorientierten, wissensbasierten Wirtschaft ein nachhaltiges Gleichgewicht zwischen städtischem und ländlichem Raum erhalten bleibt

3.3.   Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

Strategische Leitlinie der Gemeinschaft

Die Mittel, die im Rahmen von Schwerpunkt 3 für die Bereiche Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum eingesetzt werden, sollten zu der übergreifenden Priorität der Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten und von Voraussetzungen für Wachstum beitragen. Die im Rahmen von Schwerpunkt 3 verfügbaren Maßnahmen sollten insbesondere dazu eingesetzt werden, die Schaffung von Kapazitäten, den Erwerb von Qualifikationen und die Organisation für die örtliche strategische Entwicklung zu fördern, und mit dafür sorgen, dass der ländliche Raum auch für die künftigen Generationen attraktiv bleibt. Bei der Förderung von Ausbildung, Information und Unternehmergeist sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen, jungen Menschen und älteren Arbeitnehmern berücksichtigt werden.

Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten:

i)

Ankurbelung der Wirtschaft und Steigerung der Beschäftigungsraten in der ländlichen Wirtschaft. Die Diversifizierung ist notwendig für Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum und trägt so zu einer besseren räumlichen Ausgewogenheit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht bei. Tourismus, Handwerk und Dienstleistungs- und Freizeitinfrastrukturen auf dem Land sind in vielen Regionen Wachstumssektoren und bieten Möglichkeiten sowohl für die Diversifizierung im landwirtschaftlichen Betrieb hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten als auch für den Aufbau von Mikrounternehmen in der ländlichen Wirtschaft im weiteren Sinne.

ii)

Förderung des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt. Ein spezielles Hemmnis stellen in vielen ländlichen Gebieten unzureichende Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Örtliche Initiativen für Kinderbetreuungseinrichtungen können den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Dazu kann auch der Aufbau einer Kinderbetreuungsinfrastruktur gehören, möglicherweise in Kombination mit Initiativen zur Gründung kleiner Unternehmen, die für den ländlichen Raum relevante Tätigkeiten und örtliche Dienstleistungen anbieten.

iii)

Neubelebung der Dörfer. Integrierte Initiativen, die Diversifizierung, Unternehmensgründungen, Investitionen in das Kulturerbe, Infrastrukturmaßnahmen zugunsten örtlicher Dienstleistungen und Erneuerungsmaßnahmen miteinander kombinieren, können dazu beitragen, sowohl die wirtschaftlichen Aussichten wie auch die Lebensqualität zu verbessern.

iv)

Die Förderung von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben kann auf traditionelle Fertigkeiten aufbauen oder neue Fähigkeiten einbringen, insbesondere in Kombination mit dem Erwerb von Ausrüstung oder mit Ausbildung und Schulung, und so den Unternehmergeist und die Entwicklung des wirtschaftlichen Gefüges fördern.

v)

Durch die Ausbildung junger Menschen in für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft erforderlichen Fertigkeiten kann Bedarf in den Bereichen Tourismus, Freizeit, Umweltdienste, traditionelle ländliche Praktiken und Qualitätserzeugnisse gedeckt werden.

vi)

Förderung der Einführung und Verbreitung von IKT. Die Einführung und Verbreitung von IKT ist im ländlichen Raum sowohl für die Diversifizierung als auch für die örtliche Entwicklung, die Erbringung örtlicher Dienstleistungen und die Förderung der digitalen Integration von Bedeutung. Durch IKT-Initiativen in den Dörfern in Kombination mit IT-Ausrüstung, Vernetzung und Schulung in e-Skills durch Gemeinschaftsstrukturen können Größenvorteile erreicht werden. Derartige Initiativen können die Einführung von IKT in landwirtschaftlichen Betrieben und Unternehmen im ländlichen Raum sowie die Verbreitung von e-Business und e-Commerce wesentlich erleichtern. Um Standortnachteile auszugleichen, müssen die Möglichkeiten des Internets und der Breitbandkommunikation in vollem Umfang genutzt werden, z. B. mit Unterstützung regionaler Programme im Rahmen der Strukturfonds.

vii)

Die Bereitstellung und innovative Nutzung erneuerbarer Energiequellen kann zur Erschließung neuer Absatzmärkte für Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft zur Förderung örtlicher Dienstleistungen sowie zur Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit im ländlichen Raum beitragen.

viii)

Förderung des Fremdenverkehrs. Der Tourismus ist in vielen ländlichen Gebieten ein wichtiger Wachstumssektor und kann sich auf deren Kultur- und Naturerbe stützen. Mit dem verstärkten Einsatz von IKT in der Tourismusbranche für Buchungen, Werbung, Marketing, die Gestaltung von Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten können Gästezahlen und Aufenthaltsdauer gesteigert werden, insbesondere wenn Verbindungen zu kleineren Einrichtungen geschaffen werden und der Agrotourismus gefördert wird.

ix)

Modernisierung der örtlichen Infrastruktur, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten. In die Telekommunikations-, Verkehrs-, Energie- und Wasserinfrastruktur werden in den kommenden Jahren beträchtliche Investitionen fließen. Die Strukturfonds werden Projekte, die von den transeuropäischen Netzen bis zum Aufbau von Verbindungen zu Industrie- und Wissenschaftsparks reichen, nachdrücklich unterstützen. Um den maximalen Multiplikatoreffekt bei Wachstum und Beschäftigung zu erreichen, können kleine örtliche Infrastrukturen mit Unterstützung durch Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums eine entscheidende Rolle bei der Verbindung dieser wichtigen Investitionen mit örtlichen Diversifizierungsstrategien und der Entwicklung des Potenzials des Agrar- und Lebensmittelsektors spielen.

3.4.   Aufbau lokaler Kapazitäten für Beschäftigung und Diversifizierung

Strategische Leitlinie der Gemeinschaft

Die für den Schwerpunkt 4 (Leader) eingesetzten Mittel sollten zu den Prioritäten der Schwerpunkte 1 und 2 sowie insbesondere des Schwerpunkts 3 beitragen, aber auch eine wichtige Rolle bei der horizontalen Priorität Verwaltungsverbesserung und Erschließung des endogenen Entwicklungspotenzials der ländlichen Gebiete spielen.

Die Förderung im Rahmen des Schwerpunktes 4 bietet die Möglichkeit, nach einer auf die örtlichen Bedürfnisse und Stärken abgestellten und von der Gemeinschaft geleiteten Entwicklungsstrategie alle drei Ziele — Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität und Diversifizierung — miteinander zu kombinieren. Durch integrierte Ansätze, die die Land- und Forstwirte ebenso wie die anderen ländlichen Akteure einbeziehen, kann das örtliche Natur- und Kulturerbe bewahrt und aufgewertet und das Umweltbewusstsein erhöht werden; des Weiteren können dadurch Erzeugnisspezialitäten, Fremdenverkehr sowie erneuerbare Ressourcen und erneuerbare Energie gefördert und entsprechende Investitionen getätigt werden.

Zur Umsetzung dieser Prioritäten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Unterstützung auf Kernaktionen zu konzentrieren. Diese Kernaktionen könnten unter anderem Folgendes beinhalten:

i)

Aufbau lokaler Kapazitäten für Partnerschaften, Werbung und Unterstützung für Kompetenzerwerb, was zu einer besseren Nutzung des örtlichen Potenzials beitragen kann.

ii)

Förderung der öffentlich-privaten Partnerschaft. Das Leader-Programm wird insbesondere durch Unterstützung innovativer Konzepte zur Entwicklung des ländlichen Raums und Zusammenführung des privaten und des öffentlichen Sektors weiterhin eine wichtige Rolle spielen.

iii)

Förderung von Zusammenarbeit und Innovation. Lokale Initiativen wie das Leader-Programm und die Unterstützung der Diversifizierung können eine wesentliche Rolle dabei spielen, dass Menschen für neue Ideen und Ansätze gewonnen, Innovation und Unternehmergeist gefördert sowie die allgemeine Integration und das Angebot an örtlichen Dienstleistungen verstärkt werden. Online-Foren können hilfreich sein für die Verbreitung von Wissen, den Austausch über bewährte Verfahren und Innovationen bei ländlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen.

iv)

Verbesserung der lokalen Verwaltung. Das Leader-Programm kann durch Unterstützung innovativer Konzepte, die die Land- und Forstwirtschaft und die örtliche Wirtschaft insgesamt stärker miteinander verflechten, zur Diversifizierung der wirtschaftlichen Grundlagen und zur Stärkung des sozioökonomischen Gefüges der ländlichen Gebiete beitragen.

3.5.   Gewährleistung einer kohärenten Programmplanung

Strategische Leitlinie der Gemeinschaft

Bei der Ausarbeitung ihrer nationalen Strategien sollten die Mitgliedstaaten darauf achten, dass größtmögliche Synergien zwischen den Schwerpunkten und innerhalb der Schwerpunkte entstehen und Widersprüche vermieden werden. Gegebenenfalls können sie integrierte Konzepte entwickeln. Ferner sind sie aufgefordert, sich zu überlegen, wie andere auf EU-Ebene verfolgte Strategien berücksichtigt werden können, z. B. der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, die Entscheidung, verstärkt auf erneuerbare Energiequellen zurückzugreifen (8), die erforderliche Entwicklung einer mittel- und langfristigen EU-Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels (9), die erforderliche Vorbereitung auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft, die EU-Forststrategie und der Forst-Aktionsplan (der zur Erreichung des Wachstums- und Beschäftigungsziels wie auch des Nachhaltigkeitsziels beitragen kann) und die Prioritäten des mit dem Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 (10) festgelegten Sechsten Umweltaktionsprogramms der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere diejenigen Prioritäten, die diesem Programm zufolge thematische Umweltstrategien erfordern (Bodenschutz, Schutz und Erhaltung der Meeresumwelt, nachhaltiger Einsatz von Pestiziden, Luftverschmutzung, städtische Umwelt, nachhaltige Ressourcenverwendung sowie Abfallrecycling).

Auf Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gibt es mehrere Möglichkeiten, um die Verwaltung und die Umsetzung der Maßnahmen zu verbessern. Im Wege der technischen Hilfe können europäische und nationale Netzwerke für ländliche Entwicklung als Foren aufgebaut werden, in denen die Beteiligten bewährte Verfahren und Erfahrungen bei allen Aspekten der Konzipierung, Verwaltung und Durchführung der Maßnahmen austauschen können. Bei der Festlegung der einzelstaatlichen Strategien müssen ferner Information und Publizität zwecks einer frühzeitigen Einbeziehung der verschiedenen Akteure bedacht und für die späteren Durchführungsstufen ausgearbeitet werden.

3.6.   Komplementarität zwischen den Gemeinschaftsinstrumenten

Strategische Leitlinie der Gemeinschaft

Die Synergien zwischen der Strukturpolitik, der Beschäftigungspolitik und den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums müssen erhöht werden. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten für Komplementarität und Kohärenz zwischen den Maßnahmen sorgen, die in einem bestimmten geografischen Gebiet und einem bestimmten Tätigkeitsbereich durch den Europäischen Regionalfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds, den Europäischen Fischereifonds und den ELER zu finanzieren sind. Die wichtigsten Leitprinzipien für die Abgrenzung und die Koordinierungsmechanismen zwischen den durch die verschiedenen Fonds geförderten Maßnahmen sollten in dem nationalen Strategieplan und dem nationalen strategischen Bezugsrahmen festgelegt werden.

Für Infrastrukturinvestitionen könnte die Größe der Förderintervention als Leitprinzip herangezogen werden. So würden z. B. für Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen und andere Infrastrukturvorhaben auf Ebene des Mitgliedstaates oder der Region bzw. Unterregion die kohäsionspolitischen Instrumente eingesetzt, wohingegen auf der unteren lokalen Ebene gegebenenfalls die im Rahmen von Schwerpunkt 3 vorgesehene Maßnahme für Dienstleistungen zur Grundversorgung zum Tragen käme und auf diese Weise die Verbindung zwischen der lokalen und der regionalen Ebene hergestellt würde.

Bei der Entwicklung des Humankapitals würde die Förderung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums auf die Landwirte und Wirtschaftsakteure abzielen, die in die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft involviert sind. Die Bevölkerung der ländlichen Gebiete könnte im Rahmen eines von unten nach oben ausgerichteten Ansatzes unterstützt werden. Bei der Durchführung der Maßnahmen in diesem Bereich ist auf vollkommene Übereinstimmung mit den Zielen der Europäischen Beschäftigungsstrategie, die in den Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung festgelegt sind, und auf Kohärenz mit den Maßnahmen, die aufgrund der nationalen Reformprogramme im Rahmen des Lissabon-Prozesses getroffen wurden, zu achten. Mit dem Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ sollen die Ziele von Lissabon in Bezug auf die Allgemein- und Berufsbildung verwirklicht werden. Im Mittelpunkt dieses Programms steht das lebenslange Lernen, das sich auf alle Stufen und Arten von allgemeiner und beruflicher Bildung, auch in der Land- und Forstwirtschaft und im Agrarlebensmittelsektor, erstreckt.

4.   BERICHTERSTATTUNGSSYSTEM

Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sieht eine strategische Begleitung der gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Strategien vor. Grundlage für die Berichterstattung über die Fortschritte wird der in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu erstellende gemeinsame Rahmen für die Begleitung und Bewertung sein.

Dieser wird eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren und eine gemeinsame Methodologie vorgeben. Ergänzt wird dies noch durch programmspezifische Indikatoren, die die besonderen Merkmale des jeweiligen Programmgebiets widerspiegeln.

Dank der Anwendung einer bestimmten Anzahl gemeinsam festgelegter Indikatoren können die Leistungen, Ergebnisse und Wirkungen auf EU-Ebene aggregiert werden, was die Beurteilung der Fortschritte im Hinblick auf die gemeinschaftlichen Prioritäten erleichtert. Anhand von Indikatoren für die Ausgangssituation, die zu Beginn des Programmplanungszeitraums festgelegt werden, kann eine Ausgangsbewertung vorgenommen werden, die die Grundlage für die Ausarbeitung der Programmstrategie bildet.

Es werden laufend Bewertungen stattfinden, darunter auf Programmebene eine Ex-ante- Bewertung, eine Halbzeitbewertung und eine Ex-post- Bewertung sowie andere zur Verbesserung der Verwaltung und der Wirksamkeit der Programme als zweckdienlich erachtete Bewertungen. Hinzu kommen thematische Studien und Synthesebewertungen auf Gemeinschaftsebene sowie die Aktivitäten des Europäischen Netzes für die Entwicklung des ländlichen Raums, das ein Forum für Erfahrungsaustausch und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Bewertung in den Mitgliedstaaten bietet. Der Austausch bewährter Verfahren und die Verbreitung von Bewertungsergebnissen können einen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit der ländlichen Entwicklung liefern. In diesem Zusammenhang sollte das europäische Netz eine zentrale Rolle spielen, um die Kontakte zu erleichtern.


(1)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Luxemburg (12. und 13. Dezember 1997), Berlin (24. und 25. März 1999) und Brüssel (24. und 25. Oktober 2002).

(2)  Die OECD-Definition stützt sich auf den Bevölkerungsanteil, der in ländlichen Gemeinden (d. h. mit weniger als 150 Einwohnern je km2) in einer bestimmten NUTS III-Region lebt. Siehe Ausführliche Folgenabschätzung — SEK(2004) 931. Diese Definition ist die einzige international anerkannte Definition ländlicher Gebiete. In einigen Fällen berücksichtigt sie jedoch die in dichter bewohnten Gebieten, insbesondere in Stadtrandgebieten, lebende Bevölkerung nicht vollständig. Im Rahmen dieser Leitlinien wird sie lediglich zu statistischen und deskriptiven Zwecken verwendet.

(3)  Gemessen am BIP auf der Grundlage der Kaufkraftparität.

(4)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (22. und 23. März 2005).

(5)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (16. und 17. Juni 2005).

(6)  In diesem Zusammenhang sollten auch die Arbeiten des Ständigen Agrarforschungsausschusses berücksichtigt werden.

(7)  ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. Geändert durch die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG (ABl. L 331 vom 15.12.2001, S. 1).

(8)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (25. und 26 März 2004).

(9)  Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates von Brüssel (22. und 23. März 2005).

(10)  ABl. L 242 vom 10.9.2002, S. 1.


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