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Document 32001D0412

2001/412/Euratom: Beschluss der Kommission vom 21. März 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission, und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 735)

ABl. L 148 vom 1.6.2001, p. 79–79 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO, HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2001/412/oj

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32001D0412

2001/412/Euratom: Beschluss der Kommission vom 21. März 2001 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission, und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 735)

Amtsblatt Nr. L 148 vom 01/06/2001 S. 0079 - 0079


Beschluss der Kommission

vom 21. März 2001

über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission, und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 735)

(2001/412/Euratom)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 101 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2001/411/Euratom des Rates vom 8. März 2001(1), mit dem dem Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission, und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie durch die Kommission zugestimmt wurde,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat verabschiedete am 22. Dezember 1998 den Beschluss über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002)(2), das eine Leitaktion zur kontrollierten Kernfusion beinhaltet.

(2) Mit seiner Entscheidung vom 25. Januar 1999(3) verabschiedete der Rat ein Forschungs- und Ausbildungsprogramm (Euratom) auf dem Gebiet der Kernenergie für die Jahre 1998-2002 -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Das Abkommen zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft, vertreten durch die Kommission, und dem Department of Energy der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Forschung und Entwicklung zur Fusionsenergie wird im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossen.

Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

Artikel 2

Das für Forschung zuständige Mitglied der Kommission oder sein bestellter Vertreter wird ermächtigt, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Atomgemeinschaft zu unterzeichnen.

Brüssel, den 21. März 2001

Für die Kommission

Philippe Busquin

Mitglied der Kommission

(1) Siehe Seite 78 dieses Amtsblatts.

(2) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.

(3) ABl. L 64 vom 12.3.1999, S. 142.

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