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Document 31995Y0812(01)

Entschließung des Rates vom 31. März 1995 betreffend die qualitative Verbesserung und Diversifizierung des Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen und des Fremdsprachenunterrichts in den Bildungssystemen der Europäischen Union

OJ C 207, 12.8.1995, p. 1–5 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

Legal status of the document In force

31995Y0812(01)

Entschließung des Rates vom 31. März 1995 betreffend die qualitative Verbesserung und Diversifizierung des Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen und des Fremdsprachenunterrichts in den Bildungssystemen der Europäischen Union

Amtsblatt Nr. C 207 vom 12/08/1995 S. 0001 - 0005


ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 31. März 1995 betreffend die qualitative Verbesserung und Diversifizierung des Erwerbs von Fremdsprachenkenntnissen und des Fremdsprachenunterrichts in den Bildungssystemen der Europäischen Union (95/C 207/01)

Einleitung

Der Rat und die im Rat vereinigten Minister für das Bildungswesen haben sich seit ihrer Entschließung von 1976 mit einem Aktionsprogramm im Bildungsbereich mehrfach dafür eingesetzt, daß der Fremdsprachenunterricht in der Union gefördert wird.

Bei den neuen Befugnissen, die der Gemeinschaft durch Artikel 126 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in der Fassung des Vertrags über die Europäische Union übertragen worden sind, wird auch auf das "Erlernen und die Verbreitung der Sprachen der Mitgliedstaaten" verwiesen.

Unter Berücksichtigung der beachtenswerten Ergebnisse der Programme ERASMUS und LINGUA, der im Rahmen des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms SOKRATES und LEONARDO zu Gebote stehenden Mittel sowie der Maßnahmen, die zuvor bereits von den zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere vom Europarat, eingeleitet worden sind, soll die vorliegende Entschließung die Grundlage bilden für Überlegungen darüber, welche Mittel den Bildungssystemen in ihrem eigenen Bereich zu Gebote stehen, um den Aufbau eines Europas ohne Binnengrenzen fortzusetzen und die Verständigung zwischen den Völkern der Union auszubauen. Die Förderung der sprachlichen Vielfalt wird in diesem Zusammenhang zu einer der Hauptaufgaben des Bildungswesens. Unter Bekräftigung des Grundsatzes der Gleichrangigkeit aller Sprachen der Union sollte daher über die Instrumente nachgedacht werden, mit deren Hilfe sich der Unterricht und der Gebrauch dieser Sprachen verbessern lassen, so daß jedem Bürger der Zugang zu dem in der sprachlichen Vielfalt wurzelnden kulturellen Reichtum der Union ermöglicht wird.

Zum anderen muß bei den Maßnahmen der Gemeinschaft zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich - unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips - der Unterschiedlichkeit der Strukturen und der Praxis der Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden.

Infolgedessen betont der Rat, daß

- durch geeignete Maßnahmen die qualitative Verbesserung der Kenntnis der Sprachen der Europäischen Union in den Bildungssystemen gefördert werden muß, um die Kommunikationsfähigkeit in der Europäischen Union zu entwickeln und eine möglichst weitgehende Verbreitung der Sprachen und Kulturen aller Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

- Anreize gegeben werden müssen, um den Sprachenunterricht in den Mitgliedstaaten zu diversifizieren, und zwar so, daß den Schülern und Studenten die Möglichkeit gegeben wird, im Verlauf ihrer Schulzeit bzw. ihres Studiums sprachliche Kompetenzen in mehreren Sprachen der Europäischen Union zu erlangen.

Solche Maßnahmen sollten im allgemeinen wie im berufsbildenden Schulwesen auf allen Stufen, schließlich des Hochschulbereichs, zum Tragen kommen, wobei jedoch die Autonomie der Hochschulen zu wahren ist.

Die Maßnahmen könnten auf folgendes abzielen:

I. Qualitative Verbesserungen des Erwerbs und der Vermittlung von Kenntnissen in den Sprachen der Europäischen Union

A. ERLERNEN VON FREMDSPRACHEN

1. Zur Steigerung der Kommunikationsfähigkeit sollte denjenigen Methoden besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, die sowohl Hörverständnis und Sprachfertigkeit als auch Leseverständnis und schriftlichen Ausdruck entwickeln.

Zu diesem Zweck ist es durchaus wünschenswert, daß der Kontakt mit Muttersprachlern gefördert wird, und zwar

a) durch virtuelle Mobilität mit Hilfe der neuen Technologien

Die virtuelle Mobilität der Schüler - in Ermangelung oder in Ergänzung einer physischen Mobilität - kann dadurch herbeigeführt werden, daß Unterrichtseinrichtungen jeweils untereinander Verbindung aufnehmen und daß Fremdsprachenlehrer und -assistenten ausgetauscht werden.

Ferner könnten die in den Mitgliedstaaten für den Sprachunterricht und das Sprachstudium sowie für das offene und das Fernstudium bereits bestehenden oder noch einzurichtenden multimedialen Zentren nutzbringend untereinander vernetzt werden. Auf diese Weise wäre es möglich, das Lehrmaterial zu verbessern, für jeden Staat oder für mehrere Staaten gemeinsam neuartige Lehrgänge und neuartiges Material auszuarbeiten und gute Unterrichtsmethoden für alle Unterrichtsstufen, einschließlich des frühzeitigen Fremdsprachenunterrichts, weiterzuvermitteln;

b) durch physische Mobilität

Einer möglichst großen Anzahl von Schülern sollte im Verlauf ihrer Schulzeit ein Sprachaufenthalt zumindest in einem Land der Union, dessen Sprache sie lernen, ermöglicht werden.

Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, daß Schüler aus sozial und kulturell benachteiligten Kreisen, aus ländlichen Gegenden und aus Randgebieten in den Genuß von Sprachaufenthalten gelangen.

Bei dem gemeinschaftlichen Aktionsprogramm LINGUA, insbesondere bei den grenzüberschreitenden Bildungsprojekten, konnten wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, auf die sich die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft bei ihren künftigen Aktionen stützen sollten. Die Sprachaufenthalte ließen sich qualitativ dadurch verbessern, daß:

- dafür Sorge getragen wird, daß sie pädagogisch vorbereitet werden, daß eine Evaluierung vorgesehen ist und daß bei Schülern des Sekundarstufenbereichs die Aufenthaltsdauer mindestens zwei Wochen beträgt;

- den Schulen nahegelegt wird, die Sprachaufenthalte in ein pädagogisches Projekt einzubinden, in das die gesamte Schulgemeinschaft einbezogen wird, damit die Schüler, die nicht an der Reise teilnehmen, bei der Vorbereitung der Reise, nach der Rückkehr der Reiseteilnehmer und bei der Aufnahme von Schülern ebenfalls Gewinn daraus ziehen können;

- alle Gelegenheiten, welche die einzelnen Bildungssysteme bieten, z. B. Landschulheimaufenthalte (in Skigebieten, am Meer, auf dem Land usw.), genutzt werden, um Schüler und Lehrkräfte der Mitgliedstaaten zusammenzuführen;

- stärkeres Gewicht auf die sprachliche Vorbereitung von Studenten gelegt wird, die sich an Austausch- oder Mobilitätsprogrammen beteiligen.

2. Förderung innovativer Methoden von der Schule bis zur Universität

Zur Verbesserung der Sprachkompetenz und in Anbetracht der zwangsläufig begrenzten Stundenzahl, die für den Fremdsprachenunterricht zur Verfügung steht, könnten verschiedene innovative Maßnahmen eingeführt werden, mit denen die Effizienz des Fremdsprachenunterrichts und des Erlernens von Fremdsprachen gesteigert werden kann, und zwar insbesondere durch:

- intensive Unterrichts- und Lernperioden;

- die Möglichkeit, daß Professoren im Rahmen der Mobilität bzw. eines Fortbildungssemesters oder einer Gastprofessur ihre Vorlesungen in ihrer Muttersprache halten, wenn es eine der Sprachen der Union ist;

- die Unterrichtung anderer als der Sprachfächer in einer Fremdsprache in Klassen, in denen zweisprachig unterrichtet wird.

3. Frühzeitiger Fremdsprachenunterricht

Da es gut ist, Lernprozesse schon in der Kindheit einzuleiten, wenn die Lernstrukturen noch flexibel sind und die intellektuelle Aufnahmefähigkeit am größten ist, und in dem Bestreben, die Fähigkeit der Schüler zum Erlernen von Fremdsprachen zu fördern, sollte der Fremdsprachenunterricht möglichst früh schon in der Elementarschule eingeführt oder erweitert werden. Die Gemeinschaft könnte die Verbreitung und den Austausch von Erfahrungen und Methoden in diesem innovatorischen Bereich unterstützen.

4. Förderung des Erlernens von Fremdsprachen im Rahmen der technischen und beruflichen Ausbildung

Eine stets größere Anzahl von Unternehmen - auch unter den KMU - braucht Mitarbeiter, die mehrere Sprachen der Union beherrschen.

Es ist daher besonders wichtig, daß den Schülern in der technischen und beruflichen Ausbildung die Möglichkeit geboten wird, sprachliche Kompetenzen zu erwerben, die sie benötigen, um einen Arbeitsplatz zu finden und beruflich voranzukommen.

Die Maßnahmen, die sich hier anbieten, könnten insbesondere folgendes umfassen:

- Intensivierung und Diversifizierung des Austauschs von Schülern und Lehrern;

- Ausarbeitung oder Verbesserung von Methoden des Fremdsprachenunterrichts, die auf den technischen und berufsbildenden Schulzweig zugeschnitten sind und gleichzeitig die notwendige Verbindung der Allgemeinbildung mit den Bedürfnissen der einzelnen Berufszweige berücksichtigen;

- Unterstützung der Fremdsprachenlehrer und des betreffenden Personals in den Unternehmen und Ausbildungszentren;

- Verbesserung der Transparenz und der Vergleichbarkeit der Qualifikationen im sprachlichen Bereich.

5. Förderung des Erlernens von Fremdsprachen im Rahmen der Erwachsenenbildung

Es sollte möglich sein, auch nach dem Ende der Schulzeit und des Studiums Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Diese Möglichkeit sollte möglichst vielen Erwachsenen geboten werden. Dadurch werden die Berufsaussichten verbessert, insbesondere aufgrund der beruflichen Mobilität. Der Erwerb von Sprachkenntnissen sollte auch dazu dienen, die Lernenden mit den verschiedenen Kulturen und Lebensweisen der Völker der Mitgliedstaaten der Union vertraut zu machen. Auf diese Weise können das gegenseitige Verständnis und die Mobilität der Betreffenden verstärkt werden. Der Gemeinschaft kann hierbei eine unterstützende Rolle zukommen.

B. FREMDSPRACHENUNTERRICHT: MASSNAHMEN BETREFFEND DIE LEHRKRÄFTE

1. Ausbildung der Fremdsprachenlehrer/innen

Unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Ergebnisse des Programms LINGUA sollten Sprachpraktika in den Mitgliedstaaten für künftige Sprachlehrer/innen (Grundausbildung) wie auch für die Lehrkräfte als berufsbegleitende Maßnahme (Fortbildung) entwickelt und verstärkt werden.

Es erscheint wünschenswert, die Qualität der Ausbildung zu verbessern, indem insbesondere

- dafür Sorge getragen wird, daß vor der Praktika eine pädagogische Vorbereitung stattfindet und daß die Praktika mindestens zwei Wochen dauern;

- das Schwergewicht auf die Verbesserung der Sprachfertigkeit, Überlegungen zur Lernstrategie und zur Methodik im Fremdsprachenunterricht und die Aktualisierung der Kenntnisse über die Kultur des Landes, dessen Sprache die Praktikumsteilnehmer unterrichten bzw. unterrichten werden, gelegt wird;

- eine Tätigkeit von Hochschulstudenten als Fremdsprachenassistenten in einem anderen Mitgliedstaat sowie die Aufnahme von Hochschulstudenten anderer Mitgliedstaaten als Fremdsprachenassistenten an Schulen gefördert wird, wobei künftige Sprachlehrer/innen bzw. künftige Lehrkräfte, die ihr Fach in einer anderen als ihrer Muttersprache unterrichten werden, nach Möglichkeit zu bevorzugen sind.

2. Sprachliche Ausbildung anderer Lehrkräfte als Sprachlehrer/innen

Damit der Fremdsprachenunterricht insbesondere in den unter Abschnitt A Nummer 2 genannten Klassen mit zweisprachigem Unterricht sowie bei der technischen und beruflichen Ausbildung über die dafür vorgesehenen Schulstunden hinaus ausgedehnt werden kann, sollten möglichst auch andere Lehrkräfte als die Sprachlehrer/innen eine entsprechende Ausbildung erhalten, und zwar auch im Hochschulbereich. Zu diesem Zweck müßte jeder Mitgliedstaat Art und Niveau der für diese Lehrkräfte gegebenenfalls erforderlichen Sprachkompetenz nach seinen jeweiligen Zielsetzungen und Bestimmungen festlegen.

Ferner sollten die Lehrkräfte der Primarstufe, die einen frühzeitigen Fremdsprachenunterricht erteilen sollen, eine linguistische und methodologische Ausbildung erhalten. Die Praktika in den Ländern, deren Sprache diese Lehrkräfte unterrichten sollen, müßten ihren Bedürfnissen angepaßt sein. Das Schwergewicht müßte dabei insbesondere auf Sprachfertigkeit, Hörverständnis, Methodik und die Verwendung neuer Technologien gelegt werden.

C. EVALUIERUNG DER KOMPETENZEN VON SCHÜLERN UND STUDENTEN

Zur Erzielung einer größeren praktischen Effizienz könnte der Sprachenunterricht in der Europäischen Union auf ein Erfahrungsaustausch-Programm gestützt werden, nach dem gegebenenfalls anhand von gemeinsamen Indikatoren Methodologien zur Beurteilung der Sprachkompetenz der Schüler und Studenten auf verschiedenen Unterrichtsstufen ausgearbeitet würden. Diese Arbeit müßte in engem Kontakt mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, wie der OECD, durchgeführt werden und würde jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit geben, objektive Überlegungen über die Qualität seines Fremdsprachenunterrichts und über dessen Anpassung an die jeweiligen Bedürfnisse anzustellen, und würde Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten liefern.

II. Diversifizierung des Erwerbs von Kenntnissen und des Unterrichts in den Sprachen der Europäischen Union

- In Anbetracht der Entwicklungen und Fortschritte, die in den letzten zehn Jahren in allen Mitgliedstaaten der Union auf dem Gebiet des Fremdsprachenunterrichts zu verzeichnen waren, müßten die Schüler generell die Möglichkeit haben, während der Pflichtschulzeit zwei Fremdsprachen aus der Union jeweils zwei aufeinanderfolgende Jahre lang, möglichst aber noch länger, zu lernen. Dieser Unterricht sollte sich nicht nur auf eine Einführung beschränken, sondern genau definierte Fähigkeiten vermitteln. Jeder Mitgliedstaat legt selbst Art und Niveau der jeweiligen Sprachkompetenz sowie geeignete Formen für ihre Anerkennung fest.

- Das Unterrichtsangebot in Sprachen, die weniger verbreitet sind und weniger unterrichtet werden, müßte dort soweit irgend möglich auf allen Unterrichtsstufen und in allen Bildungsgängen verstärkt und diversifiziert werden.

- In Anbetracht der Schwierigkeiten, die sich bei dieser Diversifizierung stellen, müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die das offene Lernen und der Fernunterricht sowie die neuen Technologien bieten. Initiativen zur Entwicklung und zur Verbreitung dieser Hilfsmittel müssen auf Gemeinschaftsebene besondere Beachtung finden.

- Die Gemeinschaft sollte weiterhin den Erfahrungsaustausch zwischen Mitgliedstaaten über die Ausarbeitung und Verwendung von pädagogischem und didaktischem Material für den Unterricht der Sprachen der Union an Schulen und Hochschulen fördern. Um den Lehrkräften gleichwertige pädagogische Mittel für den Unterricht in diesen Sprachen zur Verfügung zu stellen, könnte die Gemeinschaft insbesondere Maßnahmen unterstützen, durch die bestehendes pädagogisches und didaktisches Material für die Sprachen, die am häufigsten unterrichtet werden, für weniger häufig unterrichtete Sprachen angepaßt wird.

- Multilaterale Partnerschaften zwischen Schulen bzw. Hochschulen könnten genutzt werden, um Schüler, Studenten und Lehrkräfte für die Vorteile des Erwerbs diversifizierter Sprachkompetenzen zu sensibilisieren. So könnten bestimmte Zeiträume für eine Sensibilisierung für jeweils eine der Sprachen der Partner eingeplant werden, insbesondere, wenn es sich um eine weniger häufig unterrichtete Sprache handelt.

- Im allgemeinen bietet der Unterricht selten Situationen für wirkliche Kommunikation. Um die unternommenen Diversifizierungsbemühungen zu untermauern, wird man also die Lehranstalten dazu ermutigen, nach Möglichkeit externe Multiplikatoren wie die Familien, Partnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen, die Erwachsenen- und Berufsbildung sowie Freizeitaktivitäten in den Fremdsprachenunterricht einzubeziehen.

Die Kommission wird ERSUCHT,

- die auf die obengenannten Ziele ausgerichteten Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterstützen, und zwar unter Berücksichtigung der bei den voraufgehenden Programmen erzielten Ergebnisse sowie der spezifischen Ziele des Programms SOKRATES und der im Rahmen dieses Programms verfügbaren Mittel;

- alle drei Jahre einen kurzen Bericht über den Verlauf der Aktionen zur Unterstützung der Fremdsprachenpolitik der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union vorzulegen.

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