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Document 31991D0140

91/140/EWG: Beschluß Nr. 144 vom 9. April 1990 über die zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (E 401-E 410 F)

OJ L 71, 18.3.1991, p. 1–34 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/1997; Stillschweigend aufgehoben durch 31997D0533

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1991/140/oj

31991D0140

91/140/EWG: Beschluß Nr. 144 vom 9. April 1990 über die zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (E 401-E 410 F)

Amtsblatt Nr. L 071 vom 18/03/1991 S. 0001 - 0002


BESCHLUSS Nr . 144 vom 9 . April 1990 über die zur Durchführung der Verordnungen ( EWG ) Nr . 1408/71 und ( EWG ) Nr . 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke ( E 401-E 410 F ) ( 91/140/EWG )

DIE VERWALTUNGSKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER -

aufgrund des Artikels 81 Buchstabe a ) der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 des Rates vom

14 . Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu - und abwandern, wonach sie alle Verwaltungsfragen zu behandeln hat, die sich aus der Verordnung ( EWG ) Nr . 1408/71 und späteren Verordnungen ergeben,

aufgrund des Artikels 2 Absatz 1 der Verordnung ( EWG ) Nr . 574/72 des Rates vom 21 . März 1972, wonach sie die Muster für Bescheinigungen, Erklärungen, Anträge und sonstige Unterlagen festlegt, die zur Anwendung der Verordnungen erforderlich sind,

aufgrund des Beschlusses Nr . 130 vom 17 . Oktober 1985 zur Aufstellung und Anpassung der zur Durchführung der Verordnungen erforderlichen Vordrucke,

aufgrund der Verordnung ( EWG ) Nr . 3427/89 des Rates vom 30 . Oktober 1989, in der eine einheitliche Lösung des Problems der Zahlung von Familienleistungen an die nicht im Gebiet des zuständigen Mitgliedstaats wohnenden Familienangehörigen für alle Mitgliedstaaten vorgesehen ist und diese Bestimmungen auf Selbständige ausgedehnt werden,

in Erwägung nachstehender Gründe :

Um den Änderungen der Verordnung ( EWG ) Nr . 3427/89 Rechnung zu tragen, sind die genannten Vordruckmuster anzupassen, einige, die gegenstandslos geworden sind, abzuschaffen und neue zu erstellen .

Für die Sprache, in der die Vordrucke ausgestellt werden, gilt die Empfehlung Nr . 15 der Verwaltungskommission -

BESCHLIESST FOLGENDES :

1.Die in dem Beschluß Nr . 130 enthaltenen Vordruckmuster E 401 bis 410 F werden wie folgt durch die beigefügten Muster ersetzt :

a)Die Vordruckmuster E 401, E 402, E 403, E 404 und E 405 werden geändert;

b)die Vordruckmuster E 406 F, E 407 F, E 408, E 409 F, E 410 F werden abgeschafft;

c)neue Vordruckmuster E 406 F, E 407 F und E 408 F werden erstellt .

2.Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten stellen den Betreffenden ( Anspruchsberechtigten, Versicherungsträgern, Arbeitgebern usw .) die Vordrucke entsprechend den beigefügten Mustern zur Verfügung .

3.Jeder Vordruck steht in den Amtssprachen der Gemeinschaft zur Verfügung und ist in den verschiedenen Sprachen völlig deckungsgleich angeordnet, damit jeder Empfänger ( Anspruchsberechtigter, Versicherungsträger, Arbeitgeber usw .) den Vordruck in seiner Landessprache erhalten kann .

Dieser Beschluß tritt am ersten Tag des Monats nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft .

Der Vorsitzende der

Verwaltungskommission

E . Mc CUMISKEY

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