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Document 31980D1343
Commission Decision of 22 December 1980 establishing that the apparatus described as 'Vega- peptide synthesizer, model 96' may be imported free of Common Customs Tariff duties
Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,VEGA-Peptide Synthesizer, model 96" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,VEGA-Peptide Synthesizer, model 96" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
OJ L 384, 31.12.1980, p. 9–9
(DA, DE, EN, FR, IT, NL)
In force
80/1343/EWG: Entscheidung der Kommission vom 22. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät ,,VEGA-Peptide Synthesizer, model 96" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann
Amtsblatt Nr. L 384 vom 31/12/1980 S. 0009 - 0009
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember 1980, mit der festgestellt wird, daß das Gerät "VEGA-Peptide Synthesizer, model 96" unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden kann (80/1343/EWG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 des Rates vom 10. Juli 1975 über die von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs befreite Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters (1), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1027/79 (2), gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 der Kommission vom 12. Dezember 1979 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 1798/75 (3), insbesondere auf Artikel 7, in Erwägung nachstehender Gründe: Die britische Regierung hat mit Schreiben an die Kommission vom 16. Juni 1980 die Einleitung des in Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 vorgesehenen Verfahrens beantragt, um festzustellen, ob das Gerät "VEGA-Peptide Synthesizer, model 96", das zu medizinischen Forschungszwecken und insbesondere zur Synthese biologisch aktiver Peptide und ihrer Analogen verwendet wird, wissenschaftlichen Charakter besitzt und wenn ja, ob zur Zeit Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert in der Gemeinschaft hergestellt werden. Am 4. November 1980 ist gemäß Artikel 7 Absatz 5 der Verordnung (EWG) Nr. 2784/79 eine aus Vertretern aller Mitgliedstaaten bestehende Sachverständigengruppe im Rahmen des Ausschusses für Zollbefreiungen zur Prüfung dieses Falles zusammengetreten. Die Prüfung hat ergeben, daß es sich um ein Synthesegerät handelt. Aufgrund seiner objektiven Merkmale, wie insbesondere der Schnelligkeit und der Genauigkeit, mit der die Analyse der Peptide durchgeführt wird, sowie seines Verwendungszwecks ist das Gerät für die wissenschaftliche Forschung besonders geeignet. Ausserdem werden vergleichbare Geräte überwiegend zur Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten verwendet. Das Gerät ist somit als wissenschaftliches Gerät anzusehen. Nach Auskunft der Mitgliedstaaten werden in der Gemeinschaft keine Geräte von gleichem wissenschaftlichem Wert hergestellt, die zu den gleichen Zwecken verwendet werden können. Es ist somit gerechtfertigt, dieses Gerät von den Zöllen freizustellen - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Das Gerät "VEGA-Peptide Synthesizer, model 96", das Gegenstand des Antrags der britischen Regierung vom 16. Juni 1980 ist, kann unter Befreiung von den Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs eingeführt werden. Artikel 2 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 22. Dezember 1980 Für die Kommission Étienne DAVIGNON Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 184 vom 15.7.1975, S. 1. (2) ABl. Nr. L 134 vom 31.5.1979, S. 1. (3) ABl. Nr. L 318 vom 13.12.1979, S. 32.