EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31979D0818

79/818/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1979 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktien der Dunlop & Ranken Ltd, der Hall Brothers-Gruppe und der Herringshaw Steels Ltd durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich)

OJ L 245, 28.9.1979, p. 30–33 (DA, DE, EN, FR, IT, NL)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1979/818/oj

31979D0818

79/818/EGKS: Entscheidung der Kommission vom 26. Juli 1979 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktien der Dunlop & Ranken Ltd, der Hall Brothers-Gruppe und der Herringshaw Steels Ltd durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich)

Amtsblatt Nr. L 245 vom 28/09/1979 S. 0030 - 0033


ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 26. Juli 1979 zur Genehmigung des Erwerbs der Aktien der Dunlop & Ranken Ltd, der Hall Brothers-Gruppe und der Herringshaw Steels Ltd durch die British Steel Corporation (Nur der englische Text ist verbindlich) (79/818/EGKS)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

aufgrund des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, insbesondere des Artikels 66,

aufgrund der Entscheidung Nr. 24/54 der Hohen Behörde vom 6. Mai 1954 betreffend eine Verordnung über die Tatbestandsmerkmale der Kontrolle eines Unternehmens aufgrund des Artikels 66 § 1 des Vertrages (1),

aufgrund des Antrags der British Steel Corporation, London, vom 12. April 1979 auf Genehmigung des Erwerbs der Gesamtheit der Aktien der Gesellschaften Dunlop & Ranken Ltd, Hall Brothers-Gruppe und Herringshaw Steels Ltd,

nach Einholung der Äusserungen der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland,

in Erwägung nachstehender Gründe:

I 1. Die British Steel Corporation, London (BSC), ist ein Stahl erzeugendes und vertreibendes Unternehmen im Sinne von Artikel 80 des Vertrages, das ausserdem eine Reihe von Unternehmen, die nicht unter Artikel 80 fallen, kontrolliert.

2. British Steel Service Centres (BSSC) ist der Teil der BSC, der den Stahllagerhandel der Gesellschaft betreibt. Die BSSC vertreibt sowohl Erzeugnisse, die unter den Vertrag fallen, als auch Nicht-EGKS-Erzeugnisse.

3. Die Dunlop & Ranken Ltd, Leeds (D & R), ist ein den Handel mit Stahlerzeugnissen betreibendes Unternehmen im Sinne von Artikel 80 mit einem Grundkapital von 10 000 £. Sie ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der "600 Group Ltd", London (600 Group), Holding-Gesellschaft einer Gruppe, die Schrottverarbeitung und den Handel mit Stahl und sonstigen Erzeugnissen betreibt und Maschinen und Ausrüstungen herstellt. Die "600 Group" ist befugt, die D & R im Sinne der Entscheidung 24/54 zu kontrollieren, und es liegt daher ein Zusammenschluß im Sinne von Artikel 66 § 1 des Vertrages zwischen der "600 Group" und D & R vor.

4. Die BSC und die "600 Group" kontrollieren gemeinsam die britische Gesellschaft "Six Hundred Metal Holdings Ltd", London (SHMH), eine Gesellschaft auf dem Stahlschrottsektor. Daher liegt ein Zusammenschluß zwischen der BSC und der SHMH und ein Zusammenschluß zwischen der "600 Group" und SHMH vor (2). Zwischen der BSC einerseits und der (1)Amtsblatt der EGKS Nr. 9 vom 11.5.1954, S. 345. (2)Dieser Zusammenschluß war durch die Entscheidung Nr. C (76) 1160 der Kommission vom 20. Juli 1976 genehmigt worden. Siehe Bulletin der Europäischen Gemeinschaften Nr. 7/8 1976, S. 31.

"600 Group" und D & R andererseits dagegen liegt kein Zusammenschluß vor.

5. Folgende Unternehmen betreiben Stahlhandel und sind aufgrund gemeinsamen Aktienbesitzes sowie gemeinsamer Aktionäre und Unternehmensleiter zusammengeschlossen: >PIC FILE= "T0014480">

Die obengenannten Unternehmen (Hall Brothers-Gruppe) haben ihren Sitz in Oldbury, West Midlands.

6. Die Herringshaw Steels Ltd, Birmingham (Herringshaw), ist ebenfalls ein den Stahlhandel betreibendes Unternehmen. Herringshaw ist eine Tochtergesellschaft der Thorn Electrical Industries Ltd (Thorn), die hauptsächlich elektrische, elektronische und Maschinenbauerzeugnisse herstellt und vertreibt. Daher liegt ein Zusammenschluß zwischen Thorn und Herringshaw vor.

7. Die BSC plant, die gesamten Aktien der D & R, der Hall Brothers-Gruppe und der Herringshaw zu erwerben. Diese Vorgehen werden der BSC die Kontrolle über die genannten Unternehmen verschaffen und auf diese Weise zu einem Zusammenschluß zwischen BSC und den genannten Unternehmen im Sinne von Artikel 66 § 1 führen.

II

8. Die BSC liefert die Mehrzahl ihrer EGKS-Stahlerzeugnisse direkt ab Werk an Stahlverbraucher oder unabhängige Stahlhändler, von denen viele vor dem Weiterverkauf an die Verbraucher den Stahllagerhandel und Verarbeitungstätigkeiten ausüben. Die eigene, von BSSC ausgeuebte Lagerhandels- und Handelstätigkeit der BSC erbrachte 1977/78 einen Umsatz von 93 Millionen £, die rund 3 1/2 % des Gesamtumsatzes der BSC in Höhe von 2 600 Millionen £ für Eisen- und Stahlerzeugnisse darstellen.

9. Die D & R, die Hall Brothers-Gruppe und Herringshaw sind alle drei Stahllagerhändler. Sie hatten 1977/78 insgesamt einen Umsatz von 40 Millionen £, und zwar hauptsächlich an Mittel- und Grobblechen, Stabstählen und Profilen aus Massenstahl, jedoch auch an Feinblechen, legierten Stabstählen und Nicht-EGKS-Erzeugnissen, wie Blankstahl. Ihre Lieferungen an EGKS-Stahlerzeugnissen lagen bei 136 000 Tonnen, die von rund zehn Lägern in England und Schottland abgingen.

10. Der britische Stahllagerhandel wird von einigen Hundert Händlern betrieben, die sich in der Belieferung von Klein- und Mittelverbrauchern spezialisieren, deren Bedarf nicht groß genug für die Belieferung durch die Erzeuger ist. Die Lagerhändler tragen dazu bei, daß sich die Erzeuger auf grössere Walzlose konzentrieren können, die kostengünstigere Programme ergeben. Ausserdem können die Lagerhändler Großverbraucher aus Ausgleichslägern beliefern. Der Handel ist allgemein dadurch gekennzeichnet, daß unverzueglich ab Lager geliefert werden kann. Die Lagerhändler neigen vor allem zu einer Tätigkeit auf regionaler Basis, bei der sie die Nachfrage der Verbraucher der Regionen decken, für die die Nähe des Lagers sowie der Kontakt zum Lagerhändler einen Vorteil darstellen. Aufgrund dessen haben mehrere Lagerhändler eine Reihe von im Land verstreuten Lägern, aus denen es ihnen gelingt, einen grossen Teil des britischen Marktes zu decken. 1978 beliefen sich die Gesamtlieferungen an EGKS-Erzeugnissen der britischen Produktion und aus Einfuhren auf dem britischen Markt auf 11,8 Millionen Tonnen. Von dieser Gesamtmenge gingen 5,2 Millionen Tonnen bzw. 44 % an Lagerhändler. Nettolieferungen an EGKS-Stahlerzeugnissen durch britische Lagerhändler, d. h. nach Umwandlung eines Teils des Stahls in Nicht-EGKS-Erzeugnisse, wie zum Beispiel kalt gewalzten Bandstahl und Stahlmatten, werden auf 4,3 Millionen Tonnen bzw. 42 % der gesamten Nettolieferungen von EGKS-Erzeugnissen im Vereinigten Königreich geschätzt. Hingegen sind die Ausfuhren der Lagerhändler unerheblich. Unter diesen Umständen ist als der "relevant market" derjenige Teil des britischen Stahlmarktes anzusehen, der von Lagerhändlern beliefert wird.

III

11. Die nachfolgende Tabelle, enthält die Anteile der BSSC an den Gesamtlieferungen der Hauptgruppen von EGKS-Erzeugnissen durch britische Lagerhändler zum gegenwärtigen Zeitpunkt und nach dem geplanten Erwerb der D & R, der Hall Brothers-Gruppe und der Herringshaw, wobei davon ausgegangen wird, daß der Geschäftsumfang der erworbenen Unternehmen beibehalten werden könnte. >PIC FILE= "T0014481">

Aus obiger Tabelle wird ersichtlich, daß sich der Anteil der BSC (über BSSC) am britischen Lagerhandelsmarkt im Anschluß an die beabsichtigten Vorgehen von 8 auf 11 % erhöhen würde.

12. Allgemein sollen die beabsichtigten Vorgehen dazu führen, daß die BSC als Lagerhändler eine vollständigere und ausgewogenere Auswahl an Erzeugnissen anzubieten hat. Der Lagerhandel hat in den letzten Jahren als Stahllieferant auf dem britischen Markt an Bedeutung gewonnen, und zwar weitgehend auf Kosten der BSC, die den Kontakt zu einigen ihrer früheren Verbraucher und Endbenutzer verloren hat. Obwohl die beabsichtigten Vorgehen der BSC einen 11 % igen Anteil am britischen Lagerhandelsmarkt verschaffen werden, wird sie in diesem Bereich weiterhin weniger Bedeutung haben als ein anderer britischer Stahlerzeuger/Lagerhändler, der mit einer ausgewogenen Auswahl von Erzeugnissen bereits einen 18 % igen Anteil hält. Drei oder vier weitere Lagerhändler halten Anteile von 4 bis 7 % (einschließlich zweier Stahlproduzenten/Lagerhändler), und es gibt weiterhin mehrere Hundert mittlere oder kleine Lagerhändler auf dem britischen Stahlmarkt.

13. Unter diesen Umständen werden die beabsichtigten Vorgehen den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, auf einem bedeutenden Teil des Marktes für EGKS-Stahlerzeugnisse die Preise zu bestimmen, die Produktion oder die Verteilung zu kontrollieren oder zu beschränken oder einen wirklichen Wettbewerb zu verhindern.

IV

14. Infolge der beabsichtigten Vorgehen kann die BSC Absatzmöglichkeiten für über 100 000 Tonnen EGKS-Stahlerzeugnisse sichern. In der Praxis dagegen beziehen die betreffenden Lagerhandelsunternehmen bereits den grössten Teil ihrer Lieferungen von der BSC. Dies ist für den britischen Lagerhandel nicht allgemein kennzeichnend, der ein Drittel seiner Lieferungen aus Einfuhren bezieht und 17 % von britischen Erzeugern des Privatsektors. Die BSC hat nicht länger die vorherrschende Stellung als Lieferant der britischen Verbraucher und Lagerhändler, wie vor wenigen Jahren. 1973 beliefen sich die Lieferungen der BSC an EGKS-Stahlerzeugnissen auf 72 % der Lieferungen auf dem britischen Markt. 1978 waren es nur noch 56 %. Bei den Lieferungen an die Lagerhändler ist der Anteil der BSC von zwei Dritteln 1973 auf die Hälfte 1978 gesunken.

15. Ferner werden die beabsichtigten Vorgehen der BSC keine künstliche Vorzugsstellung einräumen, wenn der von der BSC am britischen Lagerhandelsmarkt erworbene Anteil berücksichtigt wird, sowie die Tatsache, daß die meisten der grossen Hersteller in anderen Teilen der Gemeinschaft ihre eigenen Stahlhandelsunternehmen kontrollieren, deren Verkauf vom Lager bei einigen weit über den Verkäufen von BSC liegt.

16. Infolgedessen werden die beabsichtigten Vorgehen den beteiligten Unternehmen nicht die Möglichkeit geben, die sich aus der Anwendung des Vertrages ergebenden Wettbewerbsregeln zu umgehen, insbesondere durch Schaffung einer künstlichen Vorzugstellung, die einen wesentlichen Vorteil im Zugang zu den Versorgungsquellen und zu den Absatzmärkten mit sich bringt.

17. Demnach stellt die Kommission fest, daß die beabsichtigten Vorgehen den Genehmigungsvoraussetzungen des Artikels 66 § 2 entsprechen und somit genehmigt werden können -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Erwerb der Gesamtheit der Aktien folgender Unternehmen durch die British Steel Corporation: - Dunlop & Ranken Ltd

- Hall Brothers (West Bromwich) Ltd

- William Hall Steel Stockholders Ltd

- J. Arthur Farrington & Son Ltd

- A.C. & S. Green Ltd

- William Naylor Ltd

- Herringshaw Steels Ltd

wird genehmigt.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die British Steel Corporation, 33, Grosvenor Place, London SW 1, gerichtet.

Brüssel, den 26. Juli 1979

Für die Kommission

Raymond VOÜL

Mitglied der Kommission

Top