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Document 21992A1231(13)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Ersetzung des am 16. Dezember 1991 in Brüssel unterzeichneten Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und der TSFR über die Landverkehrswege

OJ L 407, 31.12.1992, p. 63–66 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)
Special edition in Finnish: Chapter 07 Volume 004 P. 169 - 173
Special edition in Swedish: Chapter 07 Volume 004 P. 169 - 173

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/01/1995

Related Council decision

21992A1231(13)

Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Ersetzung des am 16. Dezember 1991 in Brüssel unterzeichneten Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und der TSFR über die Landverkehrswege

Amtsblatt Nr. L 407 vom 31/12/1992 S. 0063 - 0066
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 4 S. 0169
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 7 Band 4 S. 0169
L 360 31/12/1994 P. 0197
L 359 31/12/1994 P. 0197


ABKOMMEN in Form eines Briefwechsels zur Ersetzung des am 16. Dezember 1991 in Brüssel unterzeichneten Briefwechsels zwischen der Gemeinschaft und der CSFR über die Landverkehrswege

A. Schreiben der Gemeinschaft

Sehr geehrter Herr . . . . . .,

anläßlich der am 16. Dezember 1991 erfolgten Unterzeichnung des Europa-Abkommens zwischen den Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik andererseits ist ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Landverkehrswege unterzeichnet worden. Das Europa-Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten.

Seit der Unterzeichnung des Briefwechsels hat die Tschechische und Slowakische Föderative Republik den Abgabensatz für abgabenpflichtige Genehmigungen erhöht. Diese Entscheidung hatte Auswirkungen auf die im Dezember getroffenen Vereinbarungen über den Transitverkehr; die Vertragsparteien betrachten es daher als erforderlich, im Wege dieses Briefwechsels eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen des am 16. Dezember 1991 unterzeichneten Briefwechsels zu vereinbaren, um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen.

Ich schlage daher vor, den am 16. Dezember 1991 unterzeichneten Briefwechsel durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

"Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Gemeinschaft für die Infrastruktur- und Umweltprobleme der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik im Bereich des Verkehrs volles Verständnis hat und im Rahmen der bestehenden Finanzierungsmechanismen gegebenenfalls Finanzmittel für die Verbesserung der Landverkehrsinfrastruktur einschließlich des kombinierten Verkehrs bereitstellen wird.

In diesem Zusammenhang nehme ich zur Kenntnis, daß die Tschechische und Slowakische Föderative Republik auf den dringenden Bedarf an Finanzhilfe für die Anpassung ihrer Verkehrsinfrastruktur an das steigende Transitverkehrsaufkommen in ihrem Gebiet hingewiesen hat.

Die Vertragsparteien kommen überein, unbeschadet der Prüfung der Projekte nach den geltenden Verfahren im Rahmen des bestehenden Handels- und Kooperationsabkommens nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik beigetragen werden kann, wobei den Grenzuebergängen und deren Umgebung, dem kombinierten Verkehr, den Transitautobahnen, der Binnenschiffahrt sowie Umweltaspekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Die Vertragsparteien kommen ferner überein, so bald wie möglich Gespräche über eine mögliche Finanzhilfe der Gemeinschaft aufzunehmen.

Die Tschechische und Slowakische Föderative Republik wird eine weitere Senkung des Abgabensatzes für abgabenpflichtige Genehmigungen für Verkehrsunternehmer der Gemeinschaft anhand der Fortschritte der genannten Gespräche in Betracht ziehen."

Wenn die vorstehenden Vorschläge für die Tschechische und Slowakische Föderative Republik annehmbar sind, schlage ich vor, daß dieses Schreiben zusammen mit Ihrem Antwortschreiben den am 16. Dezember 1991 unterzeichneten Briefwechsel ersetzt.

Dieses Abkommen wird von den Parteien nach ihren jeweiligen Verfahren genehmigt.

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem sich die Parteien den Abschluß der im vorstehenden Absatz genannten Verfahren mitgeteilt haben. Es gilt mit Wirkung vom 15. März 1992.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften

>REFERENCE TIL EN FILM>

B. Schreiben der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik

Sehr geehrter Herr . . . . . .,

ich beehre mich, den Erhalt Ihres heutigen Schreibens zu bestätigen, das wie folgt lautet:

"Anläßlich der am 16. Dezember 1991 erfolgten Unterzeichnung des Europa-Abkommens zwischen den Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik andererseits ist ein Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Landverkehrswege unterzeichnet worden. Das Europa-Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten.

Seit der Unterzeichnung des Briefwechsels hat die Tschechische und Slowakische Föderative Republik den Abgabensatz für abgabenpflichtige Genehmigungen erhöht. Diese Entscheidung hatte Auswirkungen auf die im Dezember getroffenen Vereinbarungen über den Transitverkehr; die Vertragsparteien betrachten es daher als erforderlich, im Wege dieses Briefwechsels eine Änderung der einschlägigen Bestimmungen des am 16. Dezember 1991 unterzeichneten Briefwechsels zu vereinbaren, um dieser Entscheidung Rechnung zu tragen.

Ich schlage daher vor, den am 16. Dezember 1991 unterzeichneten Briefwechsel durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:

,Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Gemeinschaft für die Infrastruktur- und Umweltprobleme der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik im Bereich des Verkehrs volles Verständnis hat und im Rahmen der bestehenden Finanzierungsmechanismen gegebenenfalls Finanzmittel für die Verbesserung der Landverkehrsinfrastruktur einschließlich des kombinierten Verkehrs bereitstellen wird.

In diesem Zusammenhang nehme ich zur Kenntnis, daß die Tschechische und Slowakische Föderative Republik auf den dringenden Bedarf an Finanzhilfe für die Anpassung ihrer Verkehrsinfrastruktur an das steigende Transitverkehrsaufkommen in ihrem Gebiet hingewiesen hat.

Die Vertragsparteien kommen überein, unbeschadet der Prüfung der Projekte nach den geltenden Verfahren im Rahmen des bestehenden Handels- und Kooperationsabkommens nach Mitteln und Wegen zu suchen, wie zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik beigetragen werden kann, wobei den Grenzuebergängen und deren Umgebung, dem kombinierten Verkehr, den Transitautobahnen, der Binnenschiffahrt sowie Umweltaspekten besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

Die Vertragsparteien kommen ferner überein, so bald wie möglich Gespräche über eine mögliche Finanzhilfe der Gemeinschaft aufzunehmen.

Die Tschechische und Slowakische Föderative Republik wird eine weitere Senkung des Abgabensatzes für abgabenpflichtige Genehmigungen für Verkehrsunternehmer der Gemeinschaft anhand der Fortschritte der genannten Gespräche in Betracht ziehen.'

Wenn die vorstehenden Vorschläge für die Tschechische und Slowakische Föderative Republik annehmbar sind, schlage ich vor, daß dieses Schreiben zusammen mit Ihrem Antwortschreiben den am 16. Dezember 1991 unterzeichneten Briefwechsel ersetzt.

Dieses Abkommen wird von den Parteien nach ihren jeweiligen Verfahren genehmigt.

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag nach dem Tag in Kraft, an dem sich die Parteien den Abschluß der im vorstehenden Absatz genannten Verfahren mitgeteilt haben. Es gilt mit Wirkung vom 15. März 1992.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Zustimmung der Regierung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik zum Inhalt dieses Schreibens bestätigen würden."

Ich beehre mich, Ihnen die Zustimmung meiner Regierung zum Inhalt dieses Schreibens zu bestätigen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr . . . . . ., den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

Für die

Tschechische und Slowakische Föderative Republik

>REFERENCE TIL EN FILM>

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