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Document 12008E102
Consolidated version of the Treaty on the Functioning of the European Union - PART THREE: UNION POLICIES AND INTERNAL ACTIONS - TITLE VII: COMMON RULES ON COMPETITION, TAXATION AND APPROXIMATION OF LAWS - Chapter 1: Rules on competition - Section 1: Rules applying to undertakings - Article 102 (ex Article 82 TEC)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION - TITEL VII: GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN - Kapitel 1: Wettbewerbsregeln - Abschnitt 1: Vorschriften für Unternehmen - Artikel 102 (ex-Artikel 82 EGV)
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION - TITEL VII: GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN - Kapitel 1: Wettbewerbsregeln - Abschnitt 1: Vorschriften für Unternehmen - Artikel 102 (ex-Artikel 82 EGV)
ABl. C 115 vom 9.5.2008, p. 89–89
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - DRITTER TEIL: DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION - TITEL VII: GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN - Kapitel 1: Wettbewerbsregeln - Abschnitt 1: Vorschriften für Unternehmen - Artikel 102 (ex-Artikel 82 EGV)
Amtsblatt Nr. 115 vom 09/05/2008 S. 0089 - 0089
Artikel 102 (ex-Artikel 82 EGV) Mit dem Binnenmarkt unvereinbar und verboten ist die missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Binnenmarkt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen. Dieser Missbrauch kann insbesondere in Folgendem bestehen: a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen; b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher; c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden; d) der an den Abschluss von Verträgen geknüpften Bedingung, dass die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen. --------------------------------------------------