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Document C2017/320/05

    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    ABl. C 320 vom 27.9.2017, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.9.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 320/6


    Neue nationale Seite von Euro-Umlaufmünzen

    (2017/C 320/05)

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    Euro-Umlaufmünzen haben im gesamten Euro-Währungsgebiet den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Zur Information der Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit veröffentlicht die Kommission eine Beschreibung der Gestaltungsmerkmale aller neuen Euro-Münzen (1). Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 10. Februar 2009 (2) ist es den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie Ländern, die aufgrund eines Währungsabkommens mit der Europäischen Union Euro-Münzen ausgeben dürfen, unter bestimmten Bedingungen gestattet, für den Umlauf bestimmte Euro-Gedenkmünzen auszugeben. Dabei darf es sich ausschließlich um 2-Euro-Münzen handeln. Die Gedenkmünzen weisen die gleichen technischen Merkmale auf wie die üblichen 2-Euro-Münzen, sind jedoch auf der nationalen Seite mit einem national oder europaweit besonders symbolträchtigen Gedenkmotiv versehen.

    Ausgabestaat : Fürstentum Andorra

    Anlass : 100 Jahre Hymne Andorras

    Beschreibung des Münzmotivs : Abgebildet ist ein Ausschnitt aus der 1914 veröffentlichten Hymne Andorras. Mittig findet sich der Beginn der Hymne in Noten, umgeben von einem Blumenmotiv mit dem Schriftzug „Himne Andorrà“ (Hymne Andorras).

    Darüber stehen das Ausgabejahr „2017“ und der Schriftzug „100 anys de l’himne d’Andorra“ (100 Jahre Hymne Andorras).

    Die Münze erinnert an den 100. Jahrestag der Bestimmung zur Nationalhymne Andorras durch das andorranische Parlament („Consell General“) am 2. April 1917.

    Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.

    Prägeauflage :

    Ausgabedatum : Dezember 2017


    (1)  Zu den Gestaltungsmerkmalen der nationalen Seiten sämtlicher im Jahr 2002 ausgegebenen Euro-Münzen siehe ABl. C 373 vom 28.12.2001, S. 1.

    (2)  Siehe Schlussfolgerungen des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ vom 10. Februar 2009 und Empfehlung der Kommission vom 19. Dezember 2008 zu gemeinsamen Leitlinien für die nationalen Seiten und die Ausgabe von für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 52).


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