This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document C2016/269/09
Prior notification of a concentration (Case M.8108 — CVC/Sisal Group) — Candidate case for simplified procedure (Text with EEA relevance)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8108 — CVC/Sisal Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8108 — CVC/Sisal Group) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 269 vom 23.7.2016, p. 39–39
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
23.7.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 269/39 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache M.8108 — CVC/Sisal Group)
Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2016/C 269/09)
1. |
Am 15. Juli 2016 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CVC Capital Partners SICAV-FIS SA mit seinen Tochtergesellschaften übernimmt mit der CVC Capital Partners Advisory Group Holding Foundation und deren Tochtergesellschaft („CVC Group“, Luxemburg) im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Sisal Group S.p.A. (Italien). |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage. |
4. |
Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8108 — CVC/Sisal Group per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).
(2) ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.