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Document C2012/048/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.6499 — FCC/Mitsui Renewable Energy/FCC Energia) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 48 vom 18.2.2012, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

18.2.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 48/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.6499 — FCC/Mitsui Renewable Energy/FCC Energia)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2012/C 48/08

1.

Am 10. Februar 2012 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Mitsui Renewable Energy Europe Limited („MRRE“, UK), das zur Unternehmensgruppe Mitsui gehört, und Fomento de Construcciones y Contratas, SA („FCC“, Spanien) erwerben indirekt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die indirekte gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen, FCC Energia, SA („FCCE“, Spanien).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mitsui-Gruppe: Weltweite Unternehmensgruppe, die in einer Vielzahl von Geschäftsbereichen weltweit tätig ist, von Produktverkäufen, weltweiter Logistik und Finanzierung bis zur Entwicklung großer internationaler Infrastrukturen,

MRRE: Erzeugung erneuerbarer Energien,

FCC: vor allem Umweltdienste und Wasserwirtschaft, Bau großer Infrastrukturen, Zementherstellung und Erzeugung von erneuerbaren Energien,

FCCE: Stromerzeugung und -großhandel aus erneuerbaren Energieträgern.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der EG-Fusionskontrollverordnung fallen könnte (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.6499 — FCC/Mitsui Renewable Energy/FCC Energia per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 (nachstehend „EG-Fusionskontrollverordnung“ genannt).

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32 („Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren“).


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