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Document C2009/095/06

    Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige zur Bildung einer Arbeitsgruppe aus wissenschaftlichen Sachverständigen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma, Italy)

    ABl. C 95 vom 24.4.2009, p. 14–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.4.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 95/14


    Aufruf zur Interessenbekundung für externe Sachverständige zur Bildung einer Arbeitsgruppe aus wissenschaftlichen Sachverständigen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma, Italy)

    2009/C 95/06

    Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit der Grundpfeiler der Risikobewertung der Europäischen Union (EU). In enger Zusammenarbeit mit nationalen Behörden und in offenem Austausch mit betroffenen Interessengruppen stellt die EFSA unabhängige wissenschaftliche Beratung und Information über bestehende und neu auftretende Risiken zur Verfügung.

    Die Behörde hat ein Auswahlverfahren zur Aufstellung einer Reserveliste für folgende Sachverständige vorbereitet:

    EXTERNE SACHVERSTÄNDIGE ALS MITGLIEDER EINER ARBEITSGRUPPE WISSENSCHAFTLICHER SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE EXTERNE ÜBERPRÜFUNG DER QUALITÄT DER WISSENSCHAFTLICHEN ARBEIT DER EUROPÄISCHEN BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT

    Ref.: EFSA/E/2009/001

    Die Behörde möchte eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe zur Bewertung der Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten (1) in den von den wissenschaftlichen Direktoraten der EFSA und dem Wissenschaftlichen Ausschuss und dem Beirat behandelten Gebieten einrichten.

    Externe wissenschaftliche Sachverständige werden eingeladen, sich um die Mitgliedschaft in der oben genannten Arbeitsgruppe zu bewerben.

    DIE EUROPÄISCHE BEHÖRDE FÜR LEBENSMITTELSICHERHEIT

    Die EFSA ist im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit ein Eckpfeiler der Risikobewertung der EU. Ihre wissenschaftliche Beratung über bestehende und neu auftretende Risiken bildet die Grundlage für die politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Risikomanagern in den europäischen Institutionen und EU-Mitgliedstaaten. Die wichtigste Aufgabe der Behörde besteht in der Bereitstellung transparenter und unabhängiger wissenschaftlicher Empfehlungen und in der Sicherstellung einer klaren Kommunikation auf der Grundlage der aktuellsten wissenschaftlichen Methoden und Daten.

    Die EFSA bringt die führenden Wissenschaftler Europas für Risikobewertungen im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit zusammen. Sie arbeiten als unabhängige Sachverständige für die EFSA – eine autonome, selbstverwaltete Organisation, die den europäischen Institutionen und Mitgliedstaaten wissenschaftliche Beratung auf höchstem Niveau zur Verfügung stellt.

    Die Tätigkeit der EFSA wird von den Grundwerten hohe wissenschaftliche Kompetenz, Offenheit, Transparenz, Unabhängigkeit und Reaktionsfähigkeit bestimmt. Durch ihre unabhängige, offene und transparente Arbeitsweise liefert die EFSA die bestmögliche wissenschaftliche Beratung und trägt so dazu bei, das europäische System der Lebens- und Futtermittelsicherheit zu stärken.

    Einen ausführlichen Überblick über die wissenschaftlichen Gremien der EFSA und den Arbeitsablauf für das Erstellen von wissenschaftlichen Gutachten finden Sie auf der Website der EFSA.

    Wissenschaftliche Gremien: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753812_ScientificPanels.htm

    Arbeitsablauf beim Erstellen von wissenschaftlichen Gutachten: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/HowWeWork/efsa_locale-1178620753812_WorkflowForScientificOpinions.htm

    Für mehr Information über die internen Regeln der EFSA: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/WhoWeAre/efsa_locale-1178620753812_managementdocuments.htm

    Die Aufgabe der externen Bewerter der wissenschaftlichen Arbeiten der EFSA

    Gemäß dem Vorschlag des Wissenschaftlichen Ausschusses für ein System mit drei Komponenten zur Überprüfung der Qualität der wissenschaftlichen Tätigkeiten der EFSA (2) hat die Behörde in der ersten Hälfte des Jahres 2008 die Arbeiten zu den ersten beiden Komponenten, die Eigenüberprüfung und die interne Überprüfung, durchgeführt. Derzeit läuft das Verfahren zur Durchführung des dritten Teils, der externen Überprüfung.

    Im Rahmen der externen Überprüfung soll eine Stichprobe von bereits angenommenen und veröffentlichten wissenschaftlichen Arbeiten (3) der EFSA bewertet werden, um festzustellen, ob:

    beim Abfassen der Texte in Bezug auf Sammeln, Beschreiben, Bewerten und Interpretieren der wissenschaftlichen Daten die beste Bewertungspraxis angewandt wurde;

    Schlussfolgerungen und Empfehlungen sich auf eine adäquate Beschreibung der Überlegungen, die der Interpretation der wissenschaftlichen Daten stützen, unter angemessener Berücksichtigung von Annahmen und Unsicherheiten;

    sich die Aufgabenstellung in den Schlussfolgerungen angemessen widerspiegelt.

    Um die oben genannten Punkte zu gewährleisten, werden die externen Überprüfer einen Fragebogen ähnlich dem für die interne Überprüfung verwendeten Fragebogen erhalten, der im Rahmen der Überprüfung auszufüllen ist und folgende Schwerpunkte setzt:

    Formulierung der Aufgabenstellung;

    Festlegung der Zielsetzungen;

    Grenzen zwischen Risikobewertung und Risikomanagement;

    Angewandte statistische und andere Analysemethoden;

    Abwägen von wichtigen und unwichtigen Erkenntnissen;

    Angabe, welche möglichen weiteren Untersuchungen oder Informationen erforderlich sind;

    Kohärenz zwischen den Schlussfolgerungen und dem Hauptinhalt des Gutachtens/Berichts;

    Darstellung und Wiedergabe von Minderheitsmeinungen;

    Kohärenz zwischen Zusammenfassung, Problemkontext und Inhalt des Gutachtens;

    Klarheit der Zusammenfassung für die Risikomanager.

    In der Arbeitsgruppe sollen Untergruppen für die externe Überprüfung (ERS), bestehend aus 3 Sachverständigen, d. h. einem Vorsitzenden und 2 Berichterstattern, für jedes der 7 Tätigkeitsgebiete (4) gebildet werden.

    Die 24 ERS-Sachverständigen sollen sich an einem Tag zu einer Plenarsitzung in der EFSA treffen. Danach sollen die ERS die wissenschaftlichen Arbeiten außerhalb der EFSA prüfen und danach für 2-3 Tage wieder bei der EFSA zusammenkommen, um einen Bewertungsentwurf zu verfassen und sich auf die Endfassung zu einigen sowie Feed-back zur Vorgehensweise und die bei diesem Projekt geleistete Arbeit zu geben. Die Sachverständigen werden dabei vom Wissenschaftlichen Ausschuss und dem Beirat unterstützt.

    Die externe Bewertung aller Tätigkeitsgebiete soll bis Ende Oktober 2009 abgeschlossen sein.

    Aufwandsentschädigung

    Die externen Sachverständigen haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro für jeden Sitzungstag zur Deckung der sonstigen Kosten, die ihnen durch ihren Beitrag zu und ihrer Teilnahme an der Arbeit der Untergruppe für die externe Prüfung entstehen. Zum Ausgleich der bei der Vorbereitung der Sitzungen entstehenden Kosten hat der Vorsitzende jeder Untergruppe für die externe Prüfung Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe eines Tagessatzes pro Treffen. Jeder Berichterstatter hat Anspruch auf eine Entschädigung von 600 Euro zur Deckung der mit der Koordinierung der Vorbereitungsarbeiten für den Entwurf des Bewertungsberichts verbundenen Kosten.

    Den externen Sachverständigen können die Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit den Treffen der Untergruppen für die externe Prüfung erstattet werden und zwar entsprechend den für die Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten von Mitgliedern oder externen Sachverständigen in Zusammenhang mit Treffen des Wissenschaftlichen Ausschusses oder der Wissenschaftlichen Gremien vorgesehenen Bedingungen.

    Bewerbung

    Um für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe für die Prüfung der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA in Betracht gezogen zu werden, werden die Sachverständigen eingeladen, die Online-Bewerbung auszufüllen und ihre Präferenzen für maximal 3 von 7 Tätigkeitsgebieten anzugeben. Diese Gebiete umfassen:

    Bewertung der chemischen Risiken und verwandte Bereiche (5)

    Ernährung und Novel Food

    Bewertung der biologischen Risiken und Sammlung von Zoonose-Daten

    Tiergesundheit und Tierschutz

    Pflanzengesundheit

    Genetisch veränderte Organismen

    Risikobewertungsmethoden und neu auftretende Risiken

    Anforderungen

    Um für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe für die Prüfung der Qualität der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA in Betracht gezogen zu werden, müssen die Bewerber folgende Qualifikationen und Berufserfahrung nachweisen (6):

    A.

    Teilnahmekriterien

    i)

    Hochschulabschluss auf Gebieten wie Toxikologie, Ökotoxikologie, Umweltwissenschaften, Chemie, Biochemie, Lebensmitteltechnologie, Pharmakologie, Veterinärmedizin, Humanmedizin, Pharmazie, Biologie, Biowissenschaften, Agronomie/Agrarwissenschaften, Lebensmittel-Mikrobiologie, Epidemiologie, Arbeitsmedizin, öffentliches Gesundheitswesen oder mit dem öffentlichen Gesundheitswesen verwandten Gebieten, vorzugsweise auf Postgraduiertenebene;

    ii)

    mindestens zehn (10) Jahre Berufserfahrung in einem den bevorzugten Tätigkeitsbereich betreffenden Aufgabengebiet, und zwar auf einem Niveau, für das die vorstehend genannten Qualifikationen erforderlich sind;

    iii)

    gute Kenntnisse der englischen Sprache;

    iv)

    die Bewerber müssen die Anforderungen der EFSA über die Interessenerklärung einhalten und die in der Bewerbung enthaltene Interessenerklärung ausführlich, wahrheitsgetreu und vollständig ausfüllen. Es ist zu beachten, dass unvollständige Angaben in diesem Teil des Vordrucks zur Ablehnung der Bewerbung führen;

    Weitere Informationen zur Interessenerklärung finden Sie unter: http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/WhoWeAre/efsa_locale-1178620753812_DeclarationsInterest.htm

    v)

    Die Bewerber müssen Staatsangehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft, eines Landes der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) oder eines EU-Beitrittslandes sein. Sachverständige aus nicht-europäischen Ländern können sich ebenfalls bewerben, werden aber nur berücksichtigt, wenn die europäischen Sachverständigen nicht das geforderte Niveau an Fachwissen aufweisen.

    vi)

    Bewerber dürfen in den letzten 2 Jahren, d. h. nach dem 15. Juni 2007, nicht aktiv zu der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA beigetragen haben.

    B.

    Auswahlkriterien

    Erfahrung mit der Durchführung wissenschaftlicher Risikobewertung und/oder der Bereitstellung wissenschaftlicher Empfehlungen auf dem Gebiet der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im Allgemeinen und insbesondere in einem oder mehreren Tätigkeitsgebieten des Wissenschaftlichen Ausschusses oder der Wissenschaftlichen Gremien;

    nachgewiesene wissenschaftliche Leistungen auf höchstem Niveau in einem oder vorzugsweise mehreren Bereichen, mit denen sich der Wissenschaftliche Ausschuss oder die Wissenschaftlichen Gremien befassen;

    nachgewiesene Erfahrung mit der Begutachtung wissenschaftlicher Arbeiten und Veröffentlichungen (Peer Review), vorzugsweise in Bereichen, mit denen sich der Wissenschaftliche Ausschuss oder die Wissenschaftlichen Gremien befassen;

    Berufserfahrung in der Prüfung der Qualität wissenschaftlicher Arbeiten und guter Risikobewertungspraktiken.

    Unabhängigkeit, Verpflichtungserklärung und Interessenerklärung

    Externe Sachverständige werden „ad personam“ ernannt. Bewerber müssen eine Verpflichtungserklärung beifügen, dass sie unabhängig von äußeren Einflüssen handeln werden, sowie eine Erklärung über mögliche Interessenkonflikte abgeben.

    Chancengleichheit

    Die EFSA achtet sehr darauf, bei ihren Verfahren die Grundsätze der Chancengleichheit anzuwenden.

    EFSA-Datenbank der externen Sachverständigen

    Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für die Aufnahme in die Datenbank der externen Sachverständigen über ein separates Verfahren läuft; siehe hierzu

    http://www.efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/WhoWeAre/efsa_locale-1178620753812_1178712806106.htm

    Bewerber, deren Daten sich bereits in der Sachverständigen-Datenbank befinden, werden von der Teilnahme an diesem Aufruf nicht ausgeschlossen, wenn sie in den letzten 2 Jahren nicht aktiv zu der wissenschaftlichen Arbeit der EFSA beigetragen haben.

    Umgang mit den personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Aufrufs zur Interessenbekundung

    Alle persönlichen Informationen über die Bewerber werden von der EFSA entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr behandelt.

    Der geschäftsführende Direktor der EFSA kontrolliert die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des mit diesem Aufruf zur Interessenbekundung verbundenen Auswahlverfahrens.

    Zweck der Datenverarbeitung ist es, die Auswahl unter den Bewerbern für die Durchführung der externen Überprüfung bei der EFSA zu organisieren. Alle personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden.

    Die Bewerber haben Anspruch auf Zugang zu ihren Daten und auf Aktualisierung oder Berichtigung ihrer persönlichen Daten. Andererseits dürfen die Daten zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Teilnahme- und Auswahlkriterien nach dem Anmeldeschluss für diesen Aufruf zur Interessenbekundung nicht mehr aktualisiert oder berichtigt werden.

    Die Bewerber sind berechtigt, jederzeit beim Europäischen Datenschutzbeauftragten Rechtsmittel einzulegen.

    Einreichung der Bewerbungen

    Die Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung zusammen mit ihrer Interessenbekundung online einzureichen und das Bewerbungsformular in englischer Sprache auszufüllen, um das Auswahlverfahren zu erleichtern.

    Alle Bewerber dieses Aufrufs zur Interessenbekundung werden per E-Mail über den Ausgang des Auswahlverfahrens informiert.

    Die Bewerbungen sind bis spätestens 15. Juni 2009 Mitternacht (Ortszeit, GMT + 1) einzureichen. Bei per Einschreiben eingereichten Bewerbungen gilt das Datum des Poststempels als Nachweis.


    (1)  Die wissenschaftlichen Arbeiten der EFSA können in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden: (1) Wissenschaftliche Gutachten der Wissenschaftlichen Gremien / des Wissenschaftlichen Ausschusses, d. h. Gutachten, Stellungnahmen oder Leitlinien des Wissenschaftlichen Ausschusses / der Wissenschaftlichen Gremien und (2) sonstige wissenschaftliche Arbeiten der EFSA, d. h. Stellungnahmen der EFSA, Leitlinien der EFSA, Schlussfolgerungen in Peer-Review-Verfahren für Pestizide, Begründete Stellungnahmen oder Wissenschaftliche oder Technische Berichte.

    (2)  http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753812_1178628825410.htm (3. August 2007).

    (3)  u.a. 2 Texte pro Referat, von denen einer intern überprüft wurde, plus sensible Texte.

    (4)  Bewertung der chemischen Risiken und Berichte in damit verbundenen Bereichen (die in zwei Prüfgruppen aufgeteilt werden sollen): Gruppe 1: Ernährung und Novel Foods, Biologische Risikobewertung und Sammeln von Daten über Zoonosen; Gruppe 2: Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit, GMO, Risikobewertungsmethoden und neu auftretende Risiken.

    (5)  Umfasst ANS, CEF, CONTAM, DATEX, FEEDAP, PRAPER und PPR.

    (6)  Die EFSA behält sich das Recht vor, bei Dritten Auskünfte über die Berufserfahrung von Bewerbern im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung einzuholen.


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