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Dokumentas C2008/303/05

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5400 — LCR/Exel/Argent) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 303 vom 26.11.2008, p. 8–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.11.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5400 — LCR/Exel/Argent)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2008/C 303/05)

1.

Am 17. November 2008 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen KXC (LCR) GP Investment Limited („LCR“, Vereinigtes Königreich), KXC (EXEL) GP Investment Limited („Exel“, Vereinigtes Königreich) und Argent King's Cross Nominee Limited („Argent“, Vereinigtes Königreich) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neugegründetes Unternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

LCR: internationale Eisenbahnverkehrsleistungen,

Exel: Logistik, Lagerung, Vertrieb und Transportmanagement,

Argent: Fondsmanagement und damit verbundene Tätigkeiten einschließlich Immobilieninvestitionen, -entwicklung, -vermietung und -verwaltung.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5400 — LCR/Exel/Argent per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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