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Document C2007/231/09

    Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Neuernennung von Mitgliedern des Europäischen Energie- und Verkehrsforums

    ABl. C 231 vom 3.10.2007, p. 10–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.10.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 231/10


    Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen im Hinblick auf die Neuernennung von Mitgliedern des „Europäischen Energie- und Verkehrsforums“

    (2007/C 231/09)

    Mit Beschluss vom 11. Juli 2001 (1) hat die Kommission das Europäische Energie- und Verkehrsforum als Beratenden Ausschuss eingerichtet, der die Kommission in Fragen der Energie- und Verkehrspolitik berät. Da das Mandat der derzeitigen Forumsmitglieder abgelaufen ist, fordert die Kommission nun Interessenten auf, Bewerbungen im Hinblick auf die Neubesetzung des Forums einzureichen.

    Gemäss dem obigen Beschluss besteht das Forum aus vierunddreissig ordentlichen Mitgliedern, einschliesslich sechs Gewerkschaftsvertretern, die von diesem Bewerbungsaufruf ausgenommen sind. Für jedes ordentliche Mitglied wird ein stellvertretendes Mitglied ernannt. Die Kommission überträgt den einzelnen Mitgliedern ein zweijähriges verlängerbares Mandat.

    Die Forumsmitglieder sind bei ihrer Beratungstätigkeit für die Kommission an keinerlei externe Weisung gebunden und unterliegen den in dem Beschluss zur Einrichtung des Forums genannten Geheimhaltungspflichten. Sie müssen Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sein. Die Sitze verteilen sich wie folgt:

    neun (9) Mitglieder als Vertreter der Erzeuger- und Betreiberunternehmen (Energieerzeuger, Land-, See- und Luftfrachtunternehmen, herstellende Industrie);

    fünf (5) Mitglieder als Vertreter der Träger von Infrastrukturen und Netzen (Gas, Elektrizität, Schienen- und Strassennetz, Häfen, Flughäfen, Flugsicherung);

    sieben (7) Mitglieder als Vertreter der Nutzer und Verbraucher (Nutzer von Verkehrsdiensten, Energieverbraucher, Bedarfssteuerung);

    sechs (6) Mitglieder als Vertreter der Gewerkschaften;

    fünf (5) Mitglieder als Vertreter von Umweltschutzorganisationen und der mit Fragen der Sicherheit, insbesondere der Verkehrssicherheit, betrauten Institutionen;

    zwei (2) Mitglieder als Vertreter von Universitäten oder „Think Tanks“.

    Die Kommission wählt die Mitglieder auf der Grundlage der Bewerbungen aus, die infolge dieser Aufforderung eingehen, und berücksichtigt dabei die folgenden Auswahlkriterien:

    nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung in den für die Energie- und Verkehrspolitik relevanten Bereichen, Repräsentativität auch auf europäischer bzw. internationaler Ebene; die Bewerber müssen daher eine derzeitige oder frühere Tätigkeit in einer der folgenden Positionen nachweisen können:

    eine Führungsposition in einem Unternehmen, vorzugsweise mit Erfahrung bei der Durchführung internationaler Projekte auf Seiten der Betreiber, Netze und Infrastrukturen;

    eine Führungsposition in Verbänden, Organisationen oder Unternehmen mit nationaler Verantwortung für Fragen, die Nutzer, Verbraucher, Umweltschutz und Sicherheit betreffen;

    eine Position in einer Universität oder Expertengruppe (beispielsweise mit Führungsaufgaben bei Studien) oder in Instituten/spezialisierten Forschungszentren; Universitätsmitarbeiter müssen darüber hinaus ihre Kompetenz in Fragen von europäischem Interesse nachweisen (beispielsweise durch Zusatzaufgaben, Veröffentlichungen etc.);

    Fähigkeit, einen Beitrag zu strategischen Überlegungen zu leisten sowie Angelegenheiten in den Bereichen Energie und Verkehr und die Wechselwirkungen beider Politikfelder zu erörtern;

    eine ausgewogene Besetzung des Forums im Hinblick auf den Tätigkeitsbereich, das Geschlecht (2) und die geografische Herkunft.

    Bewerbungen sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union einzureichen und müssen Angaben zur Staatsangehörigkeit des Bewerbers enthalten. Die erforderlichen Nachweise sind beizufügen. Die Bewerber haben ihre Berufserfahrung und ihre Qualifikationen umfassend zu dokumentieren (z. B. in Form eines Lebenslaufs und/oder eines Motivationsschreibens).

    Die Bewerbungen sind ordnungsgemäss zu unterzeichnen und spätestens zwei Monate nach dem Datum dieser Veröffentlichung einzureichen. Nach diesem Termin wird die Kommission die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Forums ernennen. Die Bewerbungen können wie folgt übermittelt werden:

    per Einschreiben (massgebend ist das Datum des Poststempels) an folgende Adresse: Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, Sekretariat Referat A1, DM28, Büro 8/004, B-1049 Brüssel;

    Abgabe gegen Empfangsbestätigung bei folgender Adresse: Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, Sekretariat Referat A1, rue Demot 28, Büro 8/004 (Gebäude DM28), B-1040 Brüssel;

    per E-Mail an folgende Adresse: tren-forum@ec.europa.eu.

    Nicht ausgewählte Bewerber können bei der Besetzung künftiger offener Stellen berücksichtigt werden.

    Die Liste der Mitglieder des Europäischen Energie- und Verkehrsforums wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die im Rahmen der Tätigkeit des Forums anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäss den geltenden Bestimmungen erstattet. Für die Tätigkeit der Forumsmitglieder wird kein Entgelt gezahlt.

    Informationen zum Europäischen Energie- und Verkehrsforum sind auf der Website „Europa“ abrufbar:

    http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/forum/index_en.htm


    (1)  Beschluss 2001/546/EG der Kommission vom 11. Juli 2001 zur Einrichtungeines Beratenden Ausschusses mit der Bezeichnung „Europäisches Energie- und Verkehrsforum“ (ABl. L 195 vom 19.7.2001, S. 58).

    (2)  Beschluss 2000/40/EG der Kommission vom 19. Juni 2000 über die ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den von ihr eingesetzten Ausschüssen und Sachverständigengruppen (ABl. L 154 vom 27.6.2000, S. 34).


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