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Document C2005/191/09
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.3874 — CVC/Ruhrgas Industries) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3874 — CVC/Ruhrgas Industries) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3874 — CVC/Ruhrgas Industries) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 191 vom 5.8.2005, p. 10–10
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
5.8.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 191/10 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.3874 — CVC/Ruhrgas Industries)
(2005/C 191/09)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. |
Am 29. Juli 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen CVC European Equity IV, das zur Gruppe CVC Capital Partners Group S.a.r.l. („CVC“, Luxemburg) gehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Ruhrgas Industries („RI“, Deutschland) durch Kauf von Anteilsrechten. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3874 — CVC/Ruhrgas Industries, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.