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Document C2004/251/12

    Rechtssache C-340/04: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Amministrativo Regionale della Lombardia, Dritte Kammer, vom 27. Mai 2004 in den bei diesen anhängigen Rechtsstreitigkeiten R.G. 265/2004, Carbotermo s.p.a. gegen Gemeinde Busto Arsizio und AGESP s.p.a., und R.G. 887/2004, Consorzio Alisei gegen Gemeinde Busto Arzisio und AGESP s.p.a., Streithelferin: A.G.E.S.I.

    ABl. C 251 vom 9.10.2004, p. 6–7 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    9.10.2004   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 251/6


    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Amministrativo Regionale della Lombardia, Dritte Kammer, vom 27. Mai 2004 in den bei diesen anhängigen Rechtsstreitigkeiten R.G. 265/2004, Carbotermo s.p.a. gegen Gemeinde Busto Arsizio und AGESP s.p.a., und R.G. 887/2004, Consorzio Alisei gegen Gemeinde Busto Arzisio und AGESP s.p.a., Streithelferin: A.G.E.S.I.

    (Rechtssache C-340/04)

    (2004/C 251/12)

    Das Tribunale Amministrativo Regionale della Lombardia (Italien) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 27. Mai 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 9. August 2004, in den bei ihm anhängigen Rechtsstreitigkeiten R.G. 265/2004, Carbotermo s.p.a. gegen Gemeinde Busto Arsizio und AGESP s.p.a., und R.G. 887/2004, Consorzio Alisei gegen Gemeinde Busto Arzisio und AGESP s.p.a., Streithelferin: A.G.E.S.I., um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

    1.

    Ist die unmittelbare Vergabe des Auftrags über die Lieferung von Brennstoffen und Wärme für Heizungsanlagen, die im Eigentum der Gemeinde stehen oder für die diese zuständig ist, und über deren Betrieb, Leitung und Wartung (bei Überwiegen des Wertes der Lieferung) an eine Aktiengesellschaft, deren Grundkapital gegenwärtig vollständig von einer anderen Aktiengesellschaft gehalten wird, deren Mehrheitsgesellschafter (zu 99,98 %) die den Auftrag vergebende Gemeinde ist, oder an eine Gesellschaft (AGESP) deren Anteile nicht unmittelbar von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft, sondern von einer anderen Gesellschaft (AGESP Holding) gehalten werden, deren Grundkapital sich gegenwärtig zu 99,98 % im Besitz der öffentlichen Verwaltung befindet, mit der Richtlinie 93/36/EWG (1) vereinbar?

    2.

    Ist die Erfüllung des Erfordernisses, dass das Unternehmen, an das der Lieferauftrag unmittelbar vergeben wird, seine Tätigkeit im Wesentlichen für die öffentliche Einrichtung verrichtet, von der es kontrolliert wird, unter Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 93/38/EWG (2) festzustellen, und kann es dann als erfüllt angesehen werden, wenn dieses Unternehmen seine Einkünfte überwiegend von der kontrollierenden öffentlichen Einrichtung erzielt oder in deren Gebiet erzielt?


    (1)  ABl. L 199 vom 9.8.1993, S. 1.

    (2)  ABl. L 199 vom 9.8.1993, S. 84.


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