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Document 92003E002703

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2703/03 von Luigi Vinci (GUE/NGL) an die Kommission. Prozess in der Türkei gegen den Soziologen Mehmet Bercet und Sefika Gurbuz, Leiterin der in Istanbul ansässigen Flüchtlingsorganisation Goc-Der, wegen der Aufhetzung zu Rassenhass.

ABl. C 88E vom 8.4.2004, pp. 109–110 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

European Parliament's website

8.4.2004   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 88/109


(2004/C 88 E/0114)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2703/03

von Luigi Vinci (GUE/NGL) an die Kommission

(11. September 2003)

Betrifft:   Prozess in der Türkei gegen den Soziologen Mehmet Bercet und Sefika Gurbuz, Leiterin der in Istanbul ansässigen Flüchtlingsorganisation Goc-Der, wegen der Aufhetzung zu Rassenhass

Nach der Zwangsumsiedlung Hunderttausender Kurden aus dem Südosten der Türkei in die Außenbezirke der größten türkischen Städte, insbesondere nach Istanbul, initiierte der Soziologe Mehmet Bercet, selbst kurdischer Abstammung, in Zusammenarbeit mit der in Istanbul ansässigen Flüchtlingsorganisation Goc. Der eine Studie, in der die dramatischen Lebensumstände dieser Menschen, die gezwungen wurden, ihre Dörfer zu verlassen und ihr Land, ihre Arbeitsplätze und Häuser zurückzulassen, und die Schikanen, denen sie ausgesetzt sind, analysiert werden sollten. Die Ergebnisse dieser Studie wurden von Sefika Gurbuz, der Leiterin der Flüchtlingsorganisation Goc-Der mit Sitz in Istanbul, am 17. April 2002 auf einer Pressekonferenz in Istanbul vorgestellt. Gegen Sefika Gurbuz wurde wegen der Präsentation dieser Studie Klage erhoben. Sie wurde des Separatismus auf der Grundlage von Artikel 312-2 des türkischen Strafgesetzes beschuldigt, und der Soziologe Mehemet Bercet wurde als Urheber der Studie der Aufhetzung zu Rassenhass angeklagt. Beide wurden vor das Staatssicherheitsgericht gebracht. Die erste Gerichtsverhandlung fand am 25. November 2002 statt, und in der darauffolgenden Verhandlung vom 12. März 2003 beantragte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 3 Jahren für beide Beschuldigte.

Wie bewertet die Kommission diese Angelegenheit? Sollte die Kommission der türkischen Regierung nicht klar vor Augen führen, dass diese Anschuldigungen und die Anklage von Sefika Gurbuz und Mehemet Bercet in völligem Widerspruch zu der Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Europäischen Union stehen?

Antwort von Herrn Verheugen im Namen der Kommission

(1. Oktober 2003)

Der Kommission ist der von dem Herrn Abgeordneten angeführte Fall nicht bekannt.

Was die Meinungsfreiheit betrifft, so hat die Türkei in den letzten zwei Jahren eine Reihe von Reformen verabschiedet, durch die mehrere Artikel des türkischen Strafgesetzbuches geändert wurden. Insbesondere wurden die Gründe für die Beschränkung der Meinungsfreiheit nach Artikel 312 geändert, um die türkischen Rechtsvorschriften mit europäischen Normen in Einklang zu bringen.

Offiziellen Angaben zufolge wurden die meisten Fälle, in denen es um die Meinungsfreiheit ging, in den letzten Jahren mit Freisprüchen abgeschlossen.

Allerdings gibt es nach wie vor Gerichtsverfahren gegen Einzelpersonen, die eine restriktive Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches erkennen lassen.

Die Kommission hat die türkischen Behörden immer wieder darauf hingewiesen, dass die Reformen zum Nutzen aller Bürger unabhängig von ihrer Herkunft umgesetzt werden müssen.

Die Kommission wird die Lage in Bezug auf die politischen Kriterien von Kopenhagen weiterhin verfolgen und in ihrem Regelmäßigen Bericht, der im November 2003 veröffentlicht wird, eine eingehende Bewertung vornehmen.


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