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Document 62020TB0251

    Rechtssache T-251/20: Beschluss des Gerichts vom 8. März 2021 — KG/Parlament (Anfechtungs- und Schadensersatzklage – Öffentlicher Dienst – Ruhegehalt – Anwendung des Berichtigungskoeffizienten bei der Festsetzung der Ruhegehaltsansprüche – Weigerung, zum Antrag der Klägerin Stellung zu nehmen – Keine beschwerende Maßnahme – Unzulässigkeit)

    ABl. C 163 vom 3.5.2021, p. 34–34 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    3.5.2021   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 163/34


    Beschluss des Gerichts vom 8. März 2021 — KG/Parlament

    (Rechtssache T-251/20) (1)

    (Anfechtungs- und Schadensersatzklage - Öffentlicher Dienst - Ruhegehalt - Anwendung des Berichtigungskoeffizienten bei der Festsetzung der Ruhegehaltsansprüche - Weigerung, zum Antrag der Klägerin Stellung zu nehmen - Keine beschwerende Maßnahme - Unzulässigkeit)

    (2021/C 163/45)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: KG (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Champetier)

    Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: T. Lazian und I. Terwinghe)

    Gegenstand

    Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung des Schreibens des Parlaments vom 30. August 2019, mit dem dieses den Erlass einer Entscheidung betreffend die Anwendung eines Berichtigungskoeffizienten bei der künftigen Festsetzung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin verweigert hat, und der Entscheidung, mit der die gegen dieses Schreiben eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde, und zum anderen auf Ersatz des immateriellen Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll

    Tenor

    1.

    Die Klage wird abgewiesen.

    2.

    KG trägt die Kosten.


    (1)  ABl. C 247 vom 27.7.2020.


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