Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 62019CN0302

    Rechtssache C-302/19: Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 11. April 2019 — Istituto Nazionale della Previdenza Sociale/WS

    ABl. C 288 vom 26.8.2019, p. 13–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.8.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 288/13


    Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 11. April 2019 — Istituto Nazionale della Previdenza Sociale/WS

    (Rechtssache C-302/19)

    (2019/C 288/17)

    Verfahrenssprache: Italienisch

    Vorlegendes Gericht

    Corte suprema di cassazione

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kassationsbeschwerdeführer: Istituto Nazionale della Previdenza Sociale

    Kassationsbeschwerdegegner: WS

    Vorlagefrage

    Sind Art. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (1) sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung zwischen Inhabern einer kombinierten Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis und nationalen Staatsangehörigen dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, auf deren Grundlage entgegen dem, was für die Staatsangehörigen des Mitgliedstaats vorgesehen ist, bei der Zählung der Mitglieder der Familiengemeinschaft für die Berechnung des Familiengeldes die Familienangehörigen des Arbeitnehmers, der über eine kombinierte Erlaubnis verfügt und Angehöriger eines Drittstaats ist, ausgeschlossen werden, wenn diese im Herkunftsdrittland wohnhaft sind?


    (1)  Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (ABl. 2011, L 343, S. 1).


    Top