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Document 62017TB0784

    Rechtssache T-784/17 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. Januar 2018 — Strabag Belgium/Parlament (Vorläufiger Rechtsschutz — Öffentliche Bauaufträge — Antrag auf einstweilige Anordnungen — Wartefrist — Ungewöhnlich niedriges Angebot — Fumus boni iuris — Dringlichkeit — Interessenabwägung)

    ABl. C 94 vom 12.3.2018, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    12.3.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 94/28


    Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 18. Januar 2018 — Strabag Belgium/Parlament

    (Rechtssache T-784/17 R)

    ((Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Wartefrist - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Interessenabwägung))

    (2018/C 094/37)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Antragstellerin: Strabag Belgium (Antwerpen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schoups und K. Lemmens sowie Rechtsanwältin M. Lahbib)

    Antragsgegner: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: Z. Nagy und B. Simon)

    Gegenstand

    Antrag gemäß den Art. 278 und 279 AEUV auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Parlaments vom 24. November 2017, mit dem das Angebot der Antragstellerin abgelehnt wurde und der Auftrag hinsichtlich eines Rahmenvertrags über Generalunternehmerleistungen für die Gebäude des Parlaments in Brüssel (Belgien) (Ausschreibung 06/D 20/2017/M036) an fünf Bieter vergeben wurde, sowie auf Anordnung gegenüber dem Parlament, verschiedene Unterlagen vorzulegen.

    Tenor

    1.

    Der Vollzug des Beschlusses des Europäischen Parlaments vom 24. November 2017, mit dem das Angebot der Strabag Belgium abgelehnt wurde und der Auftrag hinsichtlich eines Rahmenvertrags über Generalunternehmerleistungen für die Gebäude des Parlaments in Brüssel (Belgien) (Ausschreibung 06/D 20/2017/M036) an fünf Bieter vergeben wurde, wird ausgesetzt.

    2.

    Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

    3.

    Der Beschluss vom 6. Dezember 2017, Strabag Belgium/Parlament (T-784/17 R), wird aufgehoben.

    4.

    Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


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