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Document 62014FB0021
Case F-21/14: Order of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 11 December 2014 — Iliopoulou v Europol (Civil service — Europol staff — Europol Convention — Europol Staff Regulations — Decision 2009/371/JHA — Application of the Conditions of Employment to Europol staff — Non-renewal of a temporary fixed-term contract — Refusal to grant a temporary contract for an indefinite term)
Rechtssache F-21/14: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2014 — Iliopoulou/Europol (Öffentlicher Dienst — Bedienstete von Europol — Europol-Übereinkommen — Statut der Bediensteten von Europol — Beschluss 2009/371/JI — Anwendung der BSB auf die Bediensteten von Europol — Nichtverlängerung eines befristeten Zeitbedienstetenvertrags — Verweigerung eines unbefristeten Zeitbedienstetenvertrags)
Rechtssache F-21/14: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2014 — Iliopoulou/Europol (Öffentlicher Dienst — Bedienstete von Europol — Europol-Übereinkommen — Statut der Bediensteten von Europol — Beschluss 2009/371/JI — Anwendung der BSB auf die Bediensteten von Europol — Nichtverlängerung eines befristeten Zeitbedienstetenvertrags — Verweigerung eines unbefristeten Zeitbedienstetenvertrags)
ABl. C 34 vom 2.2.2015, p. 49–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
2.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 34/49 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 11. Dezember 2014 — Iliopoulou/Europol
(Rechtssache F-21/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Europol-Übereinkommen - Statut der Bediensteten von Europol - Beschluss 2009/371/JI - Anwendung der BSB auf die Bediensteten von Europol - Nichtverlängerung eines befristeten Zeitbedienstetenvertrags - Verweigerung eines unbefristeten Zeitbedienstetenvertrags))
(2015/C 034/59)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Hariklia Iliopoulou (Wassenaar, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-J. Ghosez)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Prozessbevollmächtigte: J. Arnould und D. Neumann)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den befristeten Vertrag der Klägerin nicht auf unbefristete Zeit zu verlängern, und auf Verurteilung von Europol, ihr die Differenz zwischen der Vergütung, auf die sie bei fortbestehendem Vertrag Anspruch gehabt hätte, und dem Arbeitslosengeld oder jeder anderen von ihr bezogenen Ersatzleistung zu zahlen
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Das Europäische Polizeiamt trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten zu tragen, die Frau Iliopoulou entstanden sind. |
3. |
Frau Iliopoulou trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 184 vom 16.6.2014, S. 42.