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Document 52023IP0238

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU (2022/2183(INI))

    ABl. C, C/2024/483, 23.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/483/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/483/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie C


    C/2024/483

    23.1.2024

    P9_TA(2023)0238

    Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2023 zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der Landwirtschaft in der EU (2022/2183(INI))

    (C/2024/483)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV), in dem die Sicherstellung der Versorgung, die Stabilisierung der Märkte und die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen als Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik genannt werden,

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2020 zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“  (1),

    unter Hinweis auf Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in denen das Recht auf Nahrung als Teil des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard anerkannt wird;

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel „Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen“ (COM(2012)0586),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 12. November 2021 mit dem Titel „Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten“ (COM(2021)0689),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 23. März 2022 mit dem Titel „Gewährleistung der Ernährungssicherheit und Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Ernährungssysteme“ (COM(2022)0133);

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. März 2022 zu dem Erfordernis eines vordringlichen Aktionsplans der EU zur Sicherstellung der Ernährungssicherheit inner- und außerhalb der EU in Anbetracht des russischen Einmarschs in die Ukraine (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2022 zur Verbesserung der Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern (3),

    unter Hinweis auf die Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (4), mit der die Produktion, die Verarbeitung und der Vertrieb von Lebensmitteln in die Liste der abgedeckten Sektoren aufgenommen werden,

    unter Hinweis auf die Berichte zum Thema „The state of food security and nutrition in the world“ (Lebensmittelsicherheit und Ernährung in der Welt — Sachstand), den Globalen Bericht über Nahrungsmittelkrisen und den Welternährungsbericht einschließlich der Ausgabe 2021, der Leitlinien zum Recht auf Nahrung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), die Freiwilligen Leitlinien zu Nahrungsmittelsystemen und Ernährung des FAO-Ausschusses für Welternährungssicherheit, den zehn Elementen der Agroökologie als Leitlinien für den Übergang zu nachhaltigen Lebensmittel- und landwirtschaftlichen Systemen und den Aktionsrahmen von 2014 für Ernährungssicherheit und Ernährung in lang anhaltenden Krisen;

    unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“;

    unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 1. April 2016 mit dem Titel „Aktionsdekade der Vereinten Nationen für Ernährung (2016–2025)“, mit der die Bemühungen zur Beendigung des Hungers und zur Beseitigung von Mangelernährung weltweit verstärkt werden sollen und dafür gesorgt werden soll, dass alle Menschen, gleich wer sie sind oder wo sie leben, Zugang zu gesünderer und nachhaltiger Ernährung erhalten;

    unter Hinweis auf die Freiwilligen Leitlinien des Ausschusses für Welternährungssicherheit (CFS) für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Zusammenhang mit der nationalen Ernährungssicherheit (2012) und den Grundsätzen des CFS für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und in Ernährungssysteme (2015),

    unter Hinweis auf die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und deren enge Verknüpfung und Integration, insbesondere Ziel 1, die Armut in allen ihren Formen überall zu beenden, Ziel 2, den Hunger zu beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung zu erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern,

    unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen über das Recht auf Nahrung, mit dem Titel „Seeds, right to life and farmers’ rights“ (Saatgut, das Recht auf Leben und die Rechte der Landwirte) vom 30. Dezember 2021 (A/HRC/49/43),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 9. November 2022 mit dem Titel „Gewährleistung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln“ (COM(2022)0590);

    unter Hinweis auf den Bericht der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament vom 22. November 2018 über die Entwicklung von Pflanzenproteinen in der Europäischen Union (COM(2018)0757),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2022 zum Thema „Eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU — Für stärkere, vernetzte, resiliente und florierende ländliche Gebiete bis 2040“  (5),

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen;

    gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung;

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Entwicklungsausschusses,

    unter Hinweis auf den Initiativbericht des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A9-0185/2023),

    A.

    in der Erwägung, dass die Russische Föderation am 24. Februar 2022 rechtswidrig in die Ukraine einmarschiert ist, was zu desaströsen Folgen geführt hat, einschließlich einer ernsthaften Bedrohung für die weltweite Ernährungssicherheit, wobei die schutzbedürftigsten Länder am schwersten betroffen sind; in der Erwägung, dass sich durch den großangelegten Einmarsch Russlands in der Ukraine die ohnehin schwierige Lage im Agrar- und Lebensmittelsektor, der sich noch immer von den Folgen der Covid-19-Pandemie erholt und unter der anhaltenden Klimakrise und den steigenden Preisen für Energie und Düngemittel leidet, erheblich verschärft hat;

    B.

    in der Erwägung, dass die Auswirkungen der durch die russische Aggression gegen die Ukraine verursachten Krise die Ernährungssicherheit und die Widerstandsfähigkeit des globalen Lebensmittelsystems in den Mittelpunkt der politischen Agenda gerückt haben; in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelproduktion in Europa daher als ein strategischer Sektor betrachtet werden muss, dem auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene dieselbe Bedeutung eingeräumt werden muss wie der Energiesicherheit, der Verteidigung und der Bekämpfung des Klimawandels;

    C.

    in der Erwägung, dass FAO-Angaben zufolge Anfang 2022 nahezu 30 % aller weltweiten Ausfuhren von Mais und Weizen auf die Ukraine und Russland entfielen und Russland weltweit der größte Ausführer von Düngemitteln war; in der Erwägung, dass mehr als 30 Länder, die sich vor allem in Afrika, im Nahen und Mittleren Osten und in Zentralasien befinden, zu mehr als 30 % von Getreideeinfuhren aus der Ukraine und Russland abhängig sind; in der Erwägung, dass Russlands Einmarsch in die Ukraine diese weltweite Ernährungsunsicherheit noch verschärft und dazu führen könnte, dass Simulationen der FAO zufolge acht bis 13 Millionen Menschen von Ernährungsunsicherheit betroffen sind;

    D.

    in der Erwägung, dass die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) in den 60 Jahren ihres Bestehens einen positiven Beitrag zur Stärkung der Rolle der europäischen Landwirtschaft geleistet hat; in der Erwägung, dass dieser Beitrag auch in Zukunft mit einer ausreichenden und umfassenden Hilfe aus dem Haushalt unterstützt werden sollte, damit die Ernährungssicherheit und -versorgung in Europa sichergestellt werden kann;

    E.

    in der Erwägung, dass der Krieg gegen die Ukraine und der erhebliche Anstieg der Preise für Betriebsmittel wie Düngemittel, Energie und Futtermittel infolge des Konflikts zusammen mit Nahrungsmittelspekulationen zu erheblichen kumulativen Verzerrungen und Spannungen auf den globalen Agrar-, Fischerei- und Aquakulturmärkten, insbesondere für Getreide, Pflanzenöl und Vieh, führen; in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelerzeugung und der Zugang zu Nahrungsmitteln nicht weiter gefährdet werden dürfen und unter keinen Umständen als geopolitisches Druckmittel eingesetzt werden dürfen, da dies weltweit wirtschaftliche Auswirkungen haben wird, insbesondere für die Bürger und besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen;

    F.

    in der Erwägung, dass bereits 2008, als in den arabischen Ländern die ersten Hungerrevolten ausbrachen, deutlich wurde, wie effektiv Nahrungsmittel als Waffe eingesetzt werden können, um eine geopolitische Destabilisierung zu bewirken;

    G.

    in der Erwägung, dass nicht nur die Verbraucherpreise für Lebensmittel, sondern auch die Einkommen der Haushalte entscheidende Faktoren für die Ernährungssicherheit sind; in der Erwägung, dass einkommensschwächere Haushalte, die einen großen Teil ihres Budgets für Lebensmittel ausgeben, angesichts beispiellos hoher Lebensmittelpreise gezwungen sein können, sich für ungesündere und weniger abwechslungsreiche Lebensmittel zu entscheiden, was sie besonders anfällig für das Risiko nicht übertragbarer Krankheiten macht, die mit schlechter Ernährung zusammenhängen;

    H.

    in der Erwägung, dass die Lebensmittelpreise zwar hoch sind, sie aber die Produktionskosten der Landwirte und Agrargenossenschaften in der EU nicht abdecken; in der Erwägung, dass ihre Produktionskosten im vergangenen Jahr aufgrund der steigenden Energie- und Verpackungskosten sowie aufgrund von Problemen mit der Verfügbarkeit und dem Preis von Düngemitteln und Maschinen exponentiell gestiegen sind;

    I.

    in der Erwägung, dass dem Internationalen Getreiderat zufolge im Erntejahr 2021 der Anteil Russlands und der Ukraine an der weltweiten Getreideproduktion, ausgenommen Reis, 8,6 % und ihr Anteil an den Exporten 24 % betrug; in der Erwägung, dass es aufgrund des von Russland gegen die Ukraine entfesselten Krieges zu Unterbrechungen und Engpässen in der kritischen Infrastruktur, insbesondere bei Transport- und Lagerkapazitäten für Agrarerzeugnisse kommt, wodurch der Transport von Nahrungsmitteln, Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, insbesondere von Getreide und Ölsaaten über das Schwarze Meer, behindert wird; in der Erwägung, dass die Preise auf den globalen Agrarmärkten bereits vor der russischen Invasion der Ukraine gestiegen waren, zum Teil aufgrund der Klimaauswirkungen und der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie;

    J.

    in der Erwägung, dass Transport- und Lagerinfrastrukturen von wesentlicher Bedeutung sind, um effiziente und sichere Handelsströme, Lieferungen und Marktstabilität sicherzustellen; in der Erwägung, dass sich jede Störung auf ein zuvor angemessenes Verbraucherpreisniveau auswirken kann; in der Erwägung, dass die Ernährungssicherheit über die Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung hinausgeht und sich auf mehrere Bereiche, nicht nur auf Primärproduzenten und Verbraucher, sondern auch auf die Wirtschaft, den Handel, die Entwicklung und die humanitären Bemühungen allgemein sowie auf den sozialen und regionalen Zusammenhalt auswirkt;

    K.

    in der Erwägung, dass die Kommission alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen sollte, um sicherzustellen, dass der europäische Binnenmarkt reibungslos funktioniert; in der Erwägung, dass sich die Kommission verstärkt darum bemühen sollte, alle Hemmnisse im Zusammenhang mit dem Agrar- und Lebensmittelsektor im Binnenmarkt zu beseitigen, einschließlich der Beseitigung von Engpässen bei Transportwegen;

    L.

    in der Erwägung, dass sich das Konzept der Ernährungssicherheit laut der FAO nicht auf die Nahrungsmittelproduktion beschränkt, sondern auch die Dimensionen Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Stabilität umfasst und auch das international anerkannte Menschenrecht auf Nahrung und erschwinglichen Zugang zu gesunder und nährstoffreicher Ernährung für alle einschließt; in der Erwägung, dass gegen kein Menschenrecht so häufig verstoßen wird;

    M.

    in der Erwägung, dass eine gesunde und ausgewogene Ernährung das Leben der Menschen positiv beeinflusst und eine gerechte und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft ermöglicht; in der Erwägung, dass sich die Verbraucher zunehmend für gesunde und unbedenkliche Lebensmittel, nachhaltige Erzeugnisse, Transparenz in der Lieferkette und bessere Rückverfolgbarkeit aller Herstellungs- und Vertriebsabläufe entscheiden, und zwar auf der Grundlage ihres Rechts auf mehr Informationen über Herkunft und Herstellungsverfahren der von ihnen konsumierten Lebensmittel;

    N.

    in der Erwägung, dass der Zugang zu sicheren und gesunden Lebensmitteln für alle ein international anerkanntes Recht ist; in der Erwägung, dass es für Gesellschaften entscheidend ist, den Schwerpunkt auf die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Lebensmitteln für alle Menschen zu legen, zumal dies mit sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen und Folgen einhergeht;

    O.

    in der Erwägung, dass das Recht auf Ernährung ein grundlegendes Menschenrecht darstellt; in der Erwägung, dass das Ziel Nr. 2 für nachhaltige Entwicklung darauf ausgerichtet ist, den Hunger bis 2030 zu überwinden; in der Erwägung, dass sich die EU für das Recht auf angemessene Nahrung einsetzen und es im Zusammenhang mit Lebensmittelsystemen als Priorität betrachten sollte, um Ernährungssicherheit zu erreichen und die Ernährung zu verbessern;

    P.

    in der Erwägung, dass aus dem vom Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zum Recht auf Nahrung vorgelegten Bericht mit dem Titel „Seeds, right to life and farmers’ rights“ (Saatgut, das Recht auf Leben und die Rechte der Landwirte) hervorgeht, dass das Recht auf Nahrung untrennbar mit den Saatgutsystemen der Bauern und ihrem unteilbaren Recht verbunden ist, Saatgut, das im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen wird, aufzubewahren, zu nutzen, auszutauschen und zu verkaufen; in der Erwägung, dass das Team Europa Programme unterstützen sollte, die den Bedürfnissen der Saatgutsysteme von Landwirten oder informellen Saatgutsystemen Rechnung tragen, und Saatgutbanken oder Saatgutbibliotheken unterstützen sollte, die es Landwirten und Gärtnern ermöglichen, einheimisches Saatgut, Landsorten und Sorten zu sammeln, zu erhalten und zu verbreiten;

    Q.

    in der Erwägung, dass die Nahrungsmittelkrise keine Grenzen kennt und kein Land sie allein überwinden kann; in der Erwägung, dass gemeinsames Handeln und Solidarität dringend erforderlich sind;

    R.

    in der Erwägung, dass aufgrund der weltweiten Versorgungskrise laut Schätzungen der FAO die internationalen Preise für Lebens- und Futtermittel über das ohnehin schon hohe Niveau hinaus auf ein Niveau gestiegen sind, das seit Beginn der Preisanalysen durch die FAO noch nie dagewesen ist — selbst für Erzeugnisse, für die ein Preisanstieg nicht gerechtfertigt war; in der Erwägung, dass die Inflation bei den Nahrungsmittelpreisen im Oktober 2022 eine Höhe von 17,26 % erreichte; in der Erwägung, dass viele Menschen in der Welt von Nahrungsmittelknappheit, Hunger und der Unerschwinglichkeit von Nahrungsmitteln bedroht sind; in der Erwägung, dass die Akteure entlang der Lebensmittelversorgungskette hinsichtlich ihrer Anteile an der Wertschöpfung transparenter werden und dadurch die allgemeine Transparenz auf dem Markt verbessern müssen, damit Lebensmittelspekulation, die zu Preisschwankungen bei Lebensmitteln beiträgt, erkannt, unterbunden und beseitigt werden kann;

    S.

    in der Erwägung, dass die weltweite Ernährungsunsicherheit nicht in erster Linie durch Versorgungsengpässe, sondern durch Konflikte, die ungleiche Verteilung von Nahrungsmitteln, die Unerschwinglichkeit von Lebensmitteln und Störungen in den weltweiten Lieferketten verursacht wird; in der Erwägung, dass sich die steigenden Lebensmittelpreise vor allem für Familien mit niedrigem Einkommen bemerkbar machen, da diese den größten Teil ihres Einkommens für Lebensmittel aufwenden; in der Erwägung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, zu analysieren, durch welche Faktoren die Preise für landwirtschaftliche Produktionsfaktoren angetrieben werden und wie sich dies auf den Anstieg der Nahrungsmittelpreise auswirkt;

    T.

    in der Erwägung, dass weltweit jeder dritte Mensch immer noch keinen Zugang zu angemessener, ausreichender und gesunder Ernährung hat; in der Erwägung, dass im Jahr 2021 2,3 Milliarden Menschen auf der Welt von mäßiger oder schwerer Ernährungsunsicherheit betroffen waren; in der Erwägung, dass viele dieser Menschen in der Landwirtschaft tätig sind; in der Erwägung, dass laut dem Welternährungsprogramm im Jahr 2022 eine Rekordzahl von 349 Mio. Menschen von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen war;

    U.

    in der Erwägung, dass Hunger und Ernährungsunsicherheit in der ganzen Welt zunehmen und dass viele Länder weit davon entfernt sind, das Ziel, den Hunger bis 2030 zu beenden, zu erreichen; in der Erwägung, dass Mangelernährung eine lebenslange Belastung für den Einzelnen und die Gesellschaft ist, da sie Kinder daran hindert, ihr Potenzial vollständig zu entfalten, und somit die menschliche Entwicklung und die wirtschaftliche Entwicklung des jeweiligen Landes hemmt;

    V.

    in der Erwägung, dass das Übereinkommen von Marrakesch von 1994 und insbesondere das Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über die Landwirtschaft zur Spezialisierung landwirtschaftlicher Regionen auf die Erzeugung bestimmter Kulturpflanzen beigetragen und damit Pfadabhängigkeiten in Produktionssystemen geschaffen haben; in der Erwägung, dass in dieser Konstellation die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen insbesondere deshalb beeinträchtigt ist, weil die Länder, die Nahrungsmittel einführen, dadurch anfällig für Preisschocks sind;

    W.

    in der Erwägung, dass die Natur und die biologische Vielfalt in einer Reihe von Kernpunkten mit der Landwirtschaft und den Bereichen Lebensmittel und Ernährung interagieren, indem sie eine Vielfalt domestizierter und wildlebender Pflanzen und Tiere hervorbringen;

    X.

    in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt von Kulturpflanzen von wesentlicher Bedeutung ist, da sie es den einzelnen Landwirten ermöglicht, ihre landwirtschaftliche Planung an die Klimabedingungen anzupassen, und Lebensmittelsysteme auf natürliche Weise widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel, Schädlingen und Krankheitserregern macht; in der Erwägung, dass diese naturbasierte Vorgehensweise gleichzeitig zur Stärkung der biologischen Vielfalt beiträgt; in der Erwägung, dass einige Nicht-EU-Länder eine Reihe innovativer Projekte ins Leben gerufen haben, wie etwa die Initiative „The Great Green Wall“ (Große Grüne Mauer) in Afrika, durch die agrarökologische Projekte gefördert werden; in der Erwägung, dass die Unterstützung der EU für nachhaltige Lebensmittelsysteme zu den Prioritäten der mehrjährigen Richtprogramme gehört, die im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) — Europa in der Welt mit etwa 70 Partnerländern für den Zeitraum 2021-2027 angenommen wurden;

    Y.

    in der Erwägung, dass die Verfügbarkeit von Lebensmitteln aufgrund wirtschaftlicher Schocks, des Klimas, der Saisonabhängigkeit und von Störungen schwankt; in der Erwägung, dass die EU in die Widerstandsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors investieren und einen Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft vollziehen muss, da dadurch die langfristige Ernährungssicherheit gestärkt wird und den Landwirten alternative Einkommensquellen verschafft werden könnten; in der Erwägung, dass die Erderwärmung bekämpft werden muss, um langfristig eine widerstandsfähige und nachhaltige Landwirtschaft sicherzustellen;

    Z.

    in der Erwägung, dass 63 % der Menschen mit niedrigem Einkommen weltweit in der Landwirtschaft tätig sind und die überwältigende Mehrheit von ihnen in kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betrieben, deren Zukunftsfähigkeit in wirtschaftlicher Hinsicht gegenwärtig bedroht ist, tätig ist;

    AA.

    in der Erwägung, dass nach Einschätzung der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) die Konkurrenz um die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen und Wäldern ebenso schnell zunimmt wie die Weltbevölkerung, die Schätzungen zufolge bis 2050 von heute 8 Milliarden Menschen auf dann 9,5 Milliarden anwachsen wird;

    AB.

    in der Erwägung, dass die gegenwärtige und langfristige Ernährungssicherheit in der Europäischen Union unmittelbar mit den Zielen der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zusammenhängt; in der Erwägung, dass in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ mehrere wichtige Initiativen skizziert wurden, darunter ein EU-Notfallplan zur Gewährleistung der Lebensmittelversorgung und Ernährungssicherheit in Krisenzeiten;

    AC.

    in der Erwägung, dass die Ziele des Grünen Deals das Lebensmittelsystem der EU gerechter, gesünder und umweltfreundlicher machen könnten, da die Ernährungssicherheit in der EU und weltweit auf kurze und lange Sicht von widerstandsfähigen und nachhaltigen Lebensmittelsystemen abhängt; in der Erwägung, dass die kumulative Wirkung der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dem Grünen Deal darin bestehen muss, die Kapazitäten der EU für die Lebensmittelerzeugung zu erhalten, mit einem reibungslosen Übergang sowohl in Bezug auf den Zeitplan als auch die Anforderungen verbunden sein muss und nicht zu einer höheren Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern führen darf, da dies die Ernährungssicherheit in der EU gefährden könnte; in der Erwägung, dass es von entscheidender Bedeutung ist, ausreichende öffentliche Mittel für den Ackerbau und die Viehzucht bereitzustellen, um sie vor negativen Auswirkungen zu schützen und einen Rückgang der Lebensmittelerzeugung in der EU zu verhindern;

    AD.

    in der Erwägung, dass mit der Umsetzung des Grünen Deals ein gerechter Übergang sichergestellt werden sollte, mit dem ein angemessener Schutz für Landwirte und insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe kleiner und mittlerer Größe und eine ausreichende Menge sicherer und erschwinglicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse für die Verbraucher im Einklang mit den langfristigen Resilienz- und Nachhaltigkeitszielen der EU sichergestellt werden; in der Erwägung, dass ein nachhaltiger Lebensunterhalt für die Primärerzeuger, deren Einkommen noch immer hinterherhinkt, die Grundlage für die nachhaltige Bewältigung der aktuellen Krisen auf den Agrarmärkten und zur nachhaltigen Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals bildet;

    AE.

    in der Erwägung, dass 2016 knapp 34 % der europäischen Landwirte 65 Jahre oder älter waren; in der Erwägung, dass die Tatsache, dass viele Landwirte in naher Zukunft in den Ruhestand treten werden, in etlichen Mitgliedstaaten Anlass zu großer Sorge gibt; in der Erwägung, dass der Generationswechsel eine der größten Herausforderungen für das Fortbestehen eines widerstandsfähigen Agrarsektors und widerstandsfähiger Lebensmittelsysteme in der EU darstellt; in der Erwägung, dass die im Rahmen der GAP unternommenen Anstrengungen zwar eine Priorität der EU darstellen, sich jedoch bisher als nicht ausreichend erwiesen haben, das Blatt zu wenden, weshalb ein breiteres Spektrum an politischen Instrumenten erforderlich sein wird;

    AF.

    in der Erwägung, dass vor allem Junglandwirte innovativ sind, insbesondere was den Einsatz neuer Technologien angeht; in der Erwägung, dass sie — sofern sie in angemessener Weise vergütet, motiviert und unterstützt werden — bereit sind, Investitionen zu tätigen, durch die sich die landwirtschaftliche Nachhaltigkeit, die Produktionskapazitäten und die Wettbewerbsfähigkeit steigern lassen; in der Erwägung, dass die Anbindung an Breitbandnetze mit hoher Kapazität äußerst wichtig ist, um die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe sicherzustellen, die Produktivität zu steigern und die Effizienz zu verbessern; in der Erwägung, dass Anreize erforderlich sind, um IT-Schulungen für Landwirte zu fördern;

    AG.

    in der Erwägung, dass der drastische und signifikante Anstieg der weltweiten Düngemittel- und Energiepreise die Landwirte in Verbindung mit dem starken Anstieg der Kosten für andere Produktionsfaktoren derzeit in Schwierigkeiten bringt und den künftigen Landbau und somit die Ernährungssicherheit und die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln gefährdet; in der Erwägung, dass die Preise für Stickstoffdünger im September 2022 um 149 % höher lagen als die im Vorjahr auf dem EU-Markt für Düngemittel geltenden Preise; in der Erwägung, dass die Kommission die wirtschaftliche Lage der europäischen Landwirte vor dem Hintergrund der derzeitigen Krise in den Bereichen Produktionsfaktoren und Energie genau im Blick behalten muss;

    AH.

    in der Erwägung, dass die derzeitigen geopolitischen Herausforderungen zeigen, dass die Ernährungssicherheit keine dauerhafte Errungenschaft ist und dass die europäische Lebensmittelproduktion als strategischer Sektor betrachtet und in dieser Hinsicht erhalten und gestärkt werden sollte; in der Erwägung, dass das ordnungsgemäße Funktionieren des europäischen Binnenmarkts eine Voraussetzung für die Sicherstellung der Ernährungssicherheit ist; in der Erwägung, dass sämtliche tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse im Agrar- und Lebensmittelsektor überprüft werden sollten; in der Erwägung, dass ein stärkerer, lebendiger, widerstandsfähiger und florierender ländlicher Raum für die Ernährungssicherheit und -unabhängigkeit Europas und den Wohlstand in der Europäischen Union von größter Bedeutung ist;

    AI.

    in der Erwägung, dass die Landwirtschaft von großer Bedeutung für die Wirtschaft der EU-Gebiete in äußerster Randlage ist, die sich häufig in einer besonders prekären Lage befinden, was die Ernährungssicherheit betrifft; in der Erwägung, dass die Kosten für eine nachträgliche Reaktion aufgrund des Wesens der Ernährungssicherheit höher sind als für ein frühzeitigeres Eingreifen;

    AJ.

    in der Erwägung, dass die EU, wenn sie eine Destabilisierung, Nahrungsmittelarmut, Hungersnöte und soziale und politische Unruhen in anderen Ländern verhindern will, eine Vision entwickeln muss, mit der die Ernährungssicherheit in der EU sichergestellt und zur Ernährungssicherheit auf internationaler Ebene beigetragen wird;

    AK.

    in der Erwägung, dass Schätzungen zufolge 20 % aller erzeugten Lebensmittel verloren gehen oder verschwendet werden; in der Erwägung, dass sich mehr als 36 Millionen Menschen jeden zweiten Tag keine richtige Mahlzeit leisten können; in der Erwägung, dass die Zahl der Menschen, die in die Kategorie der bedürftigsten Menschen fallen, infolge der derzeitigen Wirtschaftskrise zunimmt;

    AL.

    in der Erwägung, dass Lebensmittelunternehmen, die in den Bereichen Logistik und Großhandel sowie industrielle Produktion und Verarbeitung in großem Maßstab tätig sind, als kritische Einrichtungen ausgewiesen wurden, deren Widerstandsfähigkeit gestärkt werden muss, da sie wesentliche Dienstleistungen erbringen; in der Erwägung, dass Großhandelsmärkte Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, die für große regionale und interregionale Gebiete eine Dienstleistung erbringen, die für die Versorgung der Endverbraucher mit frischen und verderblichen Agrar- und Fischereierzeugnissen und die entsprechende Verteilung unter Sicherung der Qualität und Einhaltung der Gesundheitsnormen unerlässlich ist; in der Erwägung, dass die Großhandelsmärkte während der COVID-19-Pandemie bereits ihre Widerstandsfähigkeit und ihre entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Kontinuität der Lebensmittelversorgung und -verteilung unter Beweis gestellt haben;

    AM.

    in der Erwägung, dass im Jahr 2020 lediglich 11,9 % aller Bewirtschafter in der EU unter 40 Jahre alt waren, wohingegen 33,2 % der Bewirtschafter in der EU mindestens 65 Jahre alt waren; in der Erwägung, dass das Durchschnittsalter der europäischen Landwirte auf 57 Jahre angestiegen ist; in der Erwägung, dass es 2020 in der EU 5,3 Millionen weniger landwirtschaftliche Betriebe gab als 2005, was einem Rückgang um 37 % entspricht; in der Erwägung, dass die Zahl der Bewirtschafter von 2016 bis 2020 um 11,2 % zurückgegangen ist; in der Erwägung, dass in den meisten Mitgliedstaaten insgesamt ein Rückgang der Zahl der Bewirtschafter zu verzeichnen war;

    AN.

    in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten eine maßgebliche Rolle spielen; in der Erwägung, dass die Anerkennung und Sichtbarkeit der Mitarbeit und Miteigentümerschaft von Frauen in bzw. an landwirtschaftlichen Betrieben wichtig sind, um dem erwarteten Verfall dieser Gebiete in der EU entgegenzuwirken; in der Erwägung, dass Aktionen und Maßnahmen erforderlich sind, um darüber hinaus das Geschlechtergefälle im Agrar- und Lebensmittelsektor zu beseitigen, und dass Frauen unbedingt in die Beschlussfassung auf allen Ebenen einbezogen werden müssen, wenn Pläne und Strategien ausgearbeitet werden;

    Herausforderungen für die Ernährungssicherheit der Union

    1.

    hebt hervor, dass der Agrar- und Lebensmittelsektor sich während der gegenwärtigen Krisen als widerstandsfähig erwiesen hat und der Lage ist, das Funktionieren der Lebensmittelversorgungsketten aufrechtzuerhalten und unter sehr widrigen Umständen für Ernährungssicherheit zu sorgen; stellt fest, dass die COVID-19-Pandemie und der unrechtmäßige Einmarsch Russlands in die Ukraine dennoch strukturelle Probleme im Agrarsektor der Union offenbart haben und erhebliche Risiken für die Agrarmärkte der Mitgliedstaaten darstellen, insbesondere für diejenigen, die dem Kriegsgebiet geografisch am nächsten gelegen sind; fordert den Rat daher auf, im Rahmen der Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens eine schnellere Angleichung der GAP-Unterstützung an den EU-Durchschnitt in Erwägung zu ziehen, um die Landwirte in den Mitgliedstaaten, in denen diese Angleichung noch nicht abgeschlossen wurde, in die Lage zu versetzen, die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen; betont, dass die Europäische Union umgehend tätig werden muss, um die Ernährungssicherheit vor Bedrohungen wie dem Klimawandel und dem Verlust an biologischer Vielfalt zu schützen; betont, dass sowohl die Sicherung funktionaler Ökosysteme als auch die Eindämmung des Klimawandels für die Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Nahrungsmitteln sowie für die Existenzgrundlagen im ländlichen Raum von wesentlicher Bedeutung sind;

    2.

    betont, dass die Union ihre Ernährungssicherheit, ihre strategische Autonomie und die Widerstandsfähigkeit ihres Agrarsektors und der gesamten Lieferkette stärken muss, indem sie ihre Abhängigkeit von Einfuhren aus Ländern außerhalb der Union verringert und die Versorgung mit für die Erzeugung kritischen Einfuhren von beispielsweise Düngemitteln, Futtermitteln und Ausgangsstoffen diversifiziert; betont, dass Lieferketten nicht als geopolitisches Instrument eingesetzt werden dürfen, mit dem die weltweite Ernährungssicherheit — insbesondere in den am stärksten benachteiligten und gefährdeten Ländern — destabilisiert und beeinträchtigt wird; betont, dass kurze und regionale Versorgungsketten dauerhaft gestärkt werden sollen;

    3.

    begrüßt, dass angesichts der außergewöhnlichen Umstände temporäre Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte in der EU beschlossen wurden, die so lange beibehalten werden sollten, bis die Streitkräfte Russlands wieder aus der Ukraine abgezogen sind; betont, dass die Landwirte dank dieser Maßnahmen die landwirtschaftliche Erzeugung in der Union dauerhaft steigern können und deshalb das Überleben der landwirtschaftlichen Betriebe während der Erntesaison 2022-2023 gesichert ist, was dann zur Wahrung der Ernährungssicherheit beiträgt; fordert die Kommission auf, unverzüglich einen allumfassenden Strategieplan zur Wahrung der Ernährungssicherheit in der Union vorzulegen, in dem auch vorgesehen werden könnte, strategische Nahrungsmittel-Lagerbestände anzulegen; hebt hervor, dass die Stabilität verbessert werden muss, zumal sich infolge des Klimawandels und anderer Faktoren, die durch Spekulation noch verschlimmert werden können, die Erträge nicht vorhersehen lassen;

    4.

    fordert die Kommission auf, die von der Krise am stärksten betroffenen Sektoren zu ermitteln und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit für sie eine dringende und umfangreichere Unterstützung bereitgestellt werden kann;

    5.

    betont, dass durch die Abhängigkeit von Nahrungsmitteleinfuhren die Verschuldung der Entwicklungsländer verschärft wird und damit die Errungenschaften im Bereich der Ernährungssicherheit gefährdet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle verfügbaren Mittel zu bewerten, mit denen Zahlungsausfälle in den Ländern, die Nahrungsmittel einführen, abgewendet werden können, darunter auch ein Schuldenerlass im Rahmen internationaler Initiativen, direkte Finanzhilfen und die Umstrukturierung ihrer Schulden; bekräftigt, dass insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder eine Finanzierung auf der Grundlage von Finanzhilfen wichtig ist;

    6.

    begrüßt den neuen Befristeten Krisenrahmen, mit dem die Erzeuger aus der Union dabei unterstützt werden sollen, die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu bewältigen, unterstreicht jedoch, dass neue Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung ausfindig gemacht werden müssen, um die Ernährungssicherheit in der Union und von Drittländern zu wahren; betont, dass die Lage auf dem Schweine- und Milchmarkt in einigen Mitgliedstaaten kritisch ist, und fordert eine direkte und sofortige finanzielle Unterstützung für diese Wirtschaftszweige;

    7.

    weist erneut auf den in Artikel 208 AEUV verankerten Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung hin, wonach die Union bei der Durchführung politischer Maßnahmen, die sich auf die Entwicklungsländer auswirken können, den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung trägt, und erachtet es zudem als sehr wichtig, für Kohärenz zwischen allen Politikbereichen der Union zu sorgen, um die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit zum Vorteil der Entwicklungsländer sicherzustellen und die Wirksamkeit des Engagements der Union für die weltweite Ernährungssicherheit zu steigern; besteht darauf, dass die Sicherstellung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung im Bereich der Ernährungssicherheit wichtig ist, um zur Wahrung der grundlegenden Menschenrechte und zur Verhinderung humanitärer Krisen beizutragen;

    Nachhaltige und widerstandsfähige Landwirtschaft

    8.

    weist auf die zentrale Bedeutung hin, die dem Agrar- und Nahrungsmittelsektor in der Wirtschaft und dabei zukommt, ordentliche und dauerhafte Arbeitsplätze zu sicheren Arbeitsbedingungen in ländlichen Gebieten zu schaffen; stellt fest, dass der Anstieg der Betriebsmittelkosten zu den bereits hohen Produktionskosten hinzukommt und die Einkommen der Landwirte gefährdet; fordert die Kommission auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Landwirten Sicherheit bei der Produktionsplanung sowie angemessene finanzielle Ressourcen und Garantien zu bieten, damit die Nahrungsmittelerzeugung erhalten bleibt und erforderlichenfalls gesteigert werden kann und nachhaltige Bewirtschaftungssysteme gestärkt, die Vielfalt des Nahrungsmittelanbaus in der Union erhöht und die Produktqualität verbessert werden können, wobei künstliche industrielle Nachahmungen abzulehnen sind;

    9.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass landwirtschaftliche Flächen in erster Linie für die nachhaltige Erzeugung von Nahrungs- und Futtermitteln verfügbar bleiben, da diese Flächen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und gleichzeitig zur Ernährungssicherheit beitragen und zudem dazu beitragen können, die Energieabhängigkeit der Union zu verringern; betont, dass diesem Sachverhalt in allen einschlägigen Gesetzgebungsvorschlägen und in diesen Vorschlägen mehreren Erfordernissen Rechnung getragen werden muss, nämlich sowohl der Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Trendumkehr in Bezug auf den Verlust an biologischer Vielfalt als auch der Wahrung der langfristigen Ernährungssicherheit und der Übereinstimmung mit den Zielen der GAP; fordert daher die Kommission auf, bei der Umsetzung des Grünen Deals die Vielfalt der Agrarmodelle in der Union zu wahren und sicherzustellen, dass das landwirtschaftliche Unternehmertum und die landwirtschaftlichen Tätigkeit in der gesamten Union unter dem strategischen Gesichtspunkt der Ernährungssicherheit erhalten bleiben;

    10.

    fordert die Kommission auf, hocheffizienten Bewirtschaftungsmodellen in Gebieten mit fruchtbaren landwirtschaftlichen Flächen und nachhaltiger Nahrungsmittelerzeugung besonders Rechnung zu tragen; betont, dass für die Landwirtschaft in verstädterten Gebieten, in denen landwirtschaftliche Familienbetriebe höhere Kosten zu tragen und andere Herausforderungen zu bewältigen haben, spezifische Umsetzungsbedingungen gelten müssen;

    11.

    stellt fest, dass infolge der zunehmenden Verstädterung und des weltweiten Bevölkerungswachstums die für die Landwirtschaft zur Verfügung stehende Fläche enorm abnimmt, aber mittels einer nachhaltigen Intensivierung oder der urbanen Landwirtschaft auf weniger Fläche deutlich mehr erzeugt werden kann;

    12.

    hebt hervor, dass die vertikale Landwirtschaft Möglichkeiten für die wetter- und jahreszeitunabhängige Nahrungsmittelerzeugung bietet, mit der höhere Erträge bei geringerem Wasser- und Pestizideinsatz erzielt werden könnten; fordert eine stärkere Anerkennung dieser Praxis in der Politik der Union sowie Initiativen zur Erhöhung der Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) im Bereich vertikale Landwirtschaft;

    13.

    weist erneut darauf hin, dass Rechtsvorschriften, mit denen die klimaeffiziente Landwirtschaft gefördert werden soll, für die Akteure leicht umsetzbar sein müssen, zumal diese Akteure zur Ernährungssicherheit der Union beitragen könnten, indem sie dafür sorgen, dass die Landwirte höhere Einkünfte erzielen und gleichzeitig der Agrarsektor in die Lage versetzt wird, bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen; bedauert jedoch, dass sich die Kommission in ihrem Vorschlag nur die Kohlenstoffbindung, nicht aber die Emissionssenkungen in landwirtschaftlichen Betrieben berücksichtigt hat;

    14.

    betont, dass der Schutz und die Förderung des Rechts lokaler Gemeinschaften auf Ernährungssicherheit wichtig sind; bedauert in diesem Zusammenhang, dass Landraub in vielen Entwicklungsländern weitverbreitet ist, wodurch die Nahrungsmittelautonomie geschwächt wird; fordert die Union auf, nachdrücklich für die Verhinderung von Landraub einzutreten; hält es für sehr wichtig, einen inklusiven Prozess mit dem Ziel einzuleiten, die wirksame Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft und lokalen Gemeinschaften an der Entwicklung, Umsetzung und Überwachung von Strategien und Aktionen in Bezug auf Landraub sicherzustellen; fordert, dass die Freiwilligen Leitlinien zu Landnutzungsrechten bei allen Projekten beachtet werden, mit denen der Schutz der Landrechte gefördert wird, auch im Bereich Handel, und dass Maßnahmen ergriffen werden, mit denen sichergestellt wird, dass Projekte die Landrechte von Kleinbauern nicht gefährden;

    15.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mit dem künftigen EU-Rahmengesetz über nachhaltige Lebensmittelsysteme sozialpolitische Erwägungen in den Vordergrund gestellt und ein förderliches Lebensmittelumfeld geschaffen wird, in denen gesunde und nachhaltige Lebensmittel am stärksten verfügbar und erschwinglich sind, beworben werden und attraktiv sind, und dass mit dem Gesetz kurze Versorgungsketten und der Konsum lokaler und saisonaler Produkte gefördert werden;

    16.

    weist darauf hin, dass das Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe in der Union noch immer weniger als der Hälfte der Bruttolöhne und -gehälter in der Union entspricht und dass daher, auch vor dem Hintergrund der Inflationsentwicklung, der wirtschaftlichen Stabilität ein höherer Stellenwert beigemessen werden sollte;

    17.

    hebt hervor, dass der Wert von Lebensmitteln auch als weit mehr als bloß als Handelsware verstanden werden muss, sondern als Recht der Menschen, das es zu wahren gilt, und dass die Auswirkungen und externen Effekte auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt besser bewertet sowie je nach Sachlage gemildert oder genutzt werden müssen;

    18.

    stellt fest, dass der europäische Grüne Deal ein wichtiges Element beim Übergang der Union zu mehr Umweltschutz und größerer Nachhaltigkeit und Resilienz in der Volkswirtschaft und in der Landwirtschaft sein könnte; weist jedoch darauf hin, dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen unbeabsichtigte Auswirkungen haben könnten, die auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe noch nicht ordnungsgemäß bewertet und ermittelt wurden, da es insbesondere gilt, die Ernährungssicherheit langfristig zu wahren und die Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe, zu erhalten; fordert die Kommission daher auf, eine umfassende Bewertung der kumulativen Auswirkungen der Gesetzgebungsvorschläge zum Grünen Deal auf die Landwirtschaft in der Union auf ganzheitliche und systematische Weise durchzuführen und dabei alle Dimensionen der Nachhaltigkeit, insbesondere der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit, abzudecken, um die Ernährungssicherheit zu wahren, die Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu erhalten und die landwirtschaftliche Erzeugung in der Union beizubehalten; fordert die Kommission auf, keine Situation entstehen zu lassen, in der die Landwirte in der Union unlauterem Wettbewerb durch Einfuhren von Erzeugnissen ausgesetzt sind, bei denen die Normen der Union nicht erfüllt werden;

    19.

    beharrt darauf, dass verhältnismäßige Maßnahmen, ein gerechter Übergang, ein angemessener Zeitrahmen für die Anpassung und ein Mechanismus für eine faire Vergütung erforderlich sind, um die Wettbewerbsfähigkeit, Produktivität und soziale Resilienz des Agrar- und Lebensmittelsektors der Union zu erhalten;

    20.

    hebt hervor, dass die Kombination von Verfahren aus den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz und Klimaschutz, etwa Agrarökologie, Agroforstwirtschaft, regenerative Landwirtschaft, ökologischer Landbau, Präzisionslandwirtschaft und klimaeffiziente Landwirtschaft, das Potenzial haben, die Herausforderungen in den Bereichen Klimaschutz, biologische Vielfalt, Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu bewältigen; hält es für sehr wichtig, effizient und zielgerichtet in Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu investieren, damit Risiken verringert werden und auf lange Sicht keine erheblichen Kosten entstehen;

    21.

    fordert die Kommission auf, den Landwirten mehr Instrumente an die Hand zu geben, mit denen sie stärker zum grünen Wandel, der sich derzeit vollzieht, beitragen können; weist vor diesem Hintergrund darauf hin, dass die Landwirte in der Lage sein müssen, einen Beitrag zur Energieerzeugung in der Union über den Eigenverbrauch hinaus zu leisten, insbesondere zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, damit sie der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft und den Verfahren für saubere Energie echte Impulse verleihen können; weist zudem darauf hin, dass die Landwirte und ihre Vertretungsorganisationen darüber hinaus aktiv in die Ausweisung geeigneter Flächen einbezogen werden müssen;

    22.

    betont, dass die Ernährungssicherheit auch die Aspekte der Lebensmittelsicherheit und der Ernährungsweise umfasst und in einer kurz-, mittel- und langfristigen Perspektive gesehen werden sollte;

    23.

    fordert, dass der Zusammenhang zwischen öffentlicher Gesundheit und biologischer Vielfalt im Einklang mit dem Konzept „Eine Gesundheit“ berücksichtigt wird;

    24.

    fordert, dass der Grundsatz „Eine Gesundheit“, bei dem die Gesundheit von Mensch und Tier und Umweltthemen miteinander verbunden werden, in allen Politikbereichen, die sich auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Lebensmitteln auswirken, rigoros angewendet wird; betont, dass die Lebensmittelsicherheit niemals gefährdet werden darf, und erachtet es als besonders wichtig, die Politik auf faire und sozioökonomisch gerechte Weise zu lenken, um ernährungsphysiologisch sinnvolle und erschwingliche Lebensmittel zu fördern, die in einer Weise erzeugt werden, die langfristig nachhaltig ist und mit der Erhaltung der biologischen Vielfalt und agrarökologischen Lösungen im Einklang steht; hält eine ordnungsgemäße und transparente Kennzeichnung, die den Verbrauchern Entscheidungen im Interesse ihrer Gesundheit erleichtert, für sehr wichtig;

    Generationenwechsel

    25.

    bringt seine große Besorgnis über den Rückgang der Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe und Betriebsleiter in Verbindung mit einem höheren Durchschnittsalter der europäischen Landwirte zum Ausdruck; betont, dass die wichtigste Priorität für die Sicherstellung der Ernährungssicherheit in Europa langfristig der Generationenwechsel ist;

    26.

    fordert die Kommission auf, eine ehrgeizige, umfassende EU-Strategie für den Generationenwechsel im Agrarsektor zu entwickeln, die darauf abzielt, die Zahl der Junglandwirte zu erhöhen und ihre Kompetenzen und Fähigkeiten zu verbessern, um insbesondere die Möglichkeiten der intelligenten Landwirtschaft und der künstlichen Intelligenz voll auszuschöpfen; fordert die Kommission auf, in alle anstehenden Rechtsvorschriften in den Bereichen Landwirtschaft, Klima und Umwelt eine sogenannte Überprüfung der sozioökonomischen Lage der Junglandwirte aufzunehmen;

    27.

    weist darauf hin, dass der mangelnde Zugang zu Land, eine unzureichende Entlohnung, die keinen angemessenen Lebensunterhalt ermöglicht, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft und ein zunehmender Regelungsaufwand entscheidende Gründe dafür sind, dass sich immer mehr Landwirte gezwungen sehen, die Branche zu verlassen, und dass weniger Menschen Interesse haben, eine landwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen; betont, wie wichtig es ist, dass die Landwirte eine berechenbare Einkommensquelle haben und von ihrer Tätigkeit leben können;

    28.

    weist darauf hin, dass Investitionen angekurbelt werden müssen, auch in die Digitalisierung; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Leitlinien auszuarbeiten, um Synergien zwischen den Finanzierungskomponenten der GAP und der Kohäsionspolitik zu ermöglichen;

    29.

    fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ernährungssicherheit konsequent und koordiniert zu kommunizieren; weist die Kommission darauf hin, in ihrem Legislativvorschlag die Auswirkungen auf Verfahren und Ernährungssicherheit zu bewerten;

    EU-Eiweißstrategie

    30.

    fordert die Kommission auf, eine umfassende EU-Eiweiß- und Futtermittelstrategie vorzulegen, die wirksame Maßnahmen zur kurz-, mittel- und langfristigen Steigerung der Produktion in der Union enthalten muss; ist der Ansicht, dass sich diese Strategie auf die inländische Produktion konzentrieren sollte, um ihr Potenzial voll auszuschöpfen und unabhängiger von Einfuhren aus Drittländern zu werden; ist ferner der Ansicht, dass mit der Strategie die Einnahmen der Landwirte aus nachhaltiger Produktion gesichert oder erhöht werden müssen;

    31.

    ist der Ansicht, dass die Kommission das Potenzial einer Maximierung der Synergien mit der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Union bewerten sollte, um die Verfügbarkeit von Futtermitteln mit hohem Proteingehalt zu erhöhen; betont, dass die Bevölkerung durch eine hohe Abhängigkeit von Lebensmittel- und Futtermitteleinfuhren der globalen Marktvolatilität ausgesetzt ist; betont, dass aufgrund der Störungen der globalen Produktionsketten und der erhöhten Preisvolatilität eine offene strategische Autonomie für die Union entwickelt werden muss, um den Zugang zu Schlüsselmärkten sicherzustellen und die Abhängigkeit von Importen kritischer Güter wie pflanzlichen Proteinquellen und Futtermitteln zu verringern;

    Neue Züchtungstechniken

    32.

    stellt fest, dass Kulturpflanzen widerstandsfähiger gegen den Klimawandel und neue Krankheitserreger gemacht werden müssen, um die Erträge kurz- und langfristig zu steigern und zu erhalten, insbesondere in Anbetracht der Dürren und der Wasserknappheit, von denen immer mehr EU-Mitgliedstaaten betroffen sind; betont, dass dies von der Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Bodengesundheit und der Verwendung agrarökologischer und organischer Methoden abhängt, und unterstreicht den Stellenwert der Saatgutsicherheit und -vielfalt; betont, dass Züchter und Landwirte garantierten Zugang zu hochwertigem Saatgut von an den Druck des Klimawandels und an landwirtschaftliche Systeme mit geringem Betriebsmitteleinsatz angepassten Pflanzensorten, einschließlich traditioneller und lokal angepasster Sorten und heterogenen Materials, haben müssen; betont, dass ihnen der Zugang zu den genetischen Ressourcen garantiert werden muss, die für die weitere Züchtung benötigt werden;

    33.

    weist darauf hin, dass innovative und ressourceneffiziente Anbaupraktiken in kontrollierter, geschlossener Umgebung eine sichere Versorgung mit Kultursubstrat-Rohstoffen erfordern; ist der Ansicht, dass die Erzeugung von und Versorgung mit diesen Stoffen in der Union gesichert werden sollte;

    34.

    fordert die Kommission auf, sich für den gezielten Einsatz und die Weiterentwicklung neuer Zuchttechniken in der Landwirtschaft einzusetzen; fordert die Union auf, die Verabschiedung der Rechtsvorschriften für die Anwendung neuer Zuchttechniken in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zu beschleunigen und dabei das Vorsorgeprinzip zu beachten, um die Erträge nachhaltig zu steigern und Pflanzen widerstandsfähiger gegen Klimaveränderungen und neue Krankheitserreger zu machen, insbesondere vor dem Hintergrund von Schadorganismen, Dürrekatastrophen, Hochwasser, Wassermangel und anderen extremen Witterungsverhältnissen, mit denen immer mehr EU-Mitgliedstaaten konfrontiert sind; hebt hervor, dass durch neue Zuchttechniken Nachhaltigkeit gefördert werden kann, denn ohne Innovation ist nachhaltige Landwirtschaft nicht möglich;

    35.

    hält es für äußerst wichtig, dafür zu sorgen, dass die Forschungsergebnisse in landwirtschaftliche Verfahren einfließen, da dies eine wichtige Rolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals spielen würde, indem eine nachhaltigere Landwirtschaft aufgebaut wird, unter anderem indem europäischen Landwirten Alternativen zur Verringerung des Einsatzes von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden geboten werden;

    36.

    betont, wie wichtig es ist, einen gleichberechtigten Zugang zu technologischen und wissenschaftlichen Innovationen zu gewähren, die — unter Einhaltung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit — geeignet sind, die Widerstandsfähigkeit von Sorten zu verbessern und die Vielfalt der genetischen Ressourcen und der Lebensmittelproduktionssysteme zu fördern;

    37.

    fordert die Kommission auf, die Wirkung gentechnisch veränderter Organismen auf die Gesundheit, die biologische Vielfalt und die soziale Inklusion sowie auf die Wahlfreiheit der Landwirte und Verbraucher angemessen und besser zu bewerten;

    38.

    fordert eine umfassende Analyse der sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen von auf Züchtungsverfahren, Pflanzenvermehrungsmaterial und Teilen davon erteilten Patenten auf das Lebensmittelsystem, einschließlich ihres Potenzials für eine verstärkte Marktkonzentration und Monopolisierung in der Lebensmittelkette, sowie auf die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Lebensmitteln;

    39.

    ist der Ansicht, dass die gezielte Anwendung von neuen genomischen Verfahren und die Zulassung von mithilfe dieser Techniken gewonnenen Saatguts in der Union wichtige Maßnahmen sind, um die Landwirtschaft im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ nachhaltig zu gestalten;

    40.

    fordert die Kommission auf, einen europaweiten Dialog über die Möglichkeiten der neuen Zuchttechniken im Hinblick auf den Klimawandel zu fördern und die Öffentlichkeit über die Unterschiede zwischen transgenen Pflanzen und den neuen Zuchttechniken aufzuklären;

    41.

    unterstreicht, wie wichtig Saatgutsicherheit und -vielfalt und insbesondere die Förderung von in der Union angebautem pflanzlichem Eiweiß ist, um lokal erzeugte Lebens- und Futtermittel mit hohem Nährwert zu liefern und den Landwirten gleichzeitig Zugang zu hochwertigem Saatgut für Pflanzensorten zu gewähren, die an die Belastungen des Klimawandels und an Anbausysteme mit geringem Betriebsmittelbedarf angepasst sind, einschließlich traditioneller und lokal angepasster Sorten und heterogenen Materials;

    42.

    fordert die Union und ihre Mitgliedstaaten auf, keine Patente für biologisches Material zu erteilen; fordert, dass sie die Handlungsfreiheit und die Züchterausnahme für Sorten wahren;

    Künstliche Intelligenz und Präzisionslandwirtschaft

    43.

    hebt hervor, dass digitale Technologien und Präzisionslandwirtschaft zukunftsgerichtete Lösungen für die größten Herausforderungen bieten können, da sie die Überwachung der Entwaldung ermöglichen, den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln oder den Verbrauch von Wasser in der Landwirtschaft reduzieren und zur Steigerung des Ertrags und der Umweltleistung beitragen können; weist darauf hin, dass diese Technologien anfänglich oft mit hohen Investitionskosten einhergehen und den Landwirten daher adäquate Lösungen und zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden sollen, damit diese Technologien auch für Familienbetriebe und kleine landwirtschaftliche Betriebe erschwinglich und zugänglich sind; betont, dass diese Technologien für Kleinbauern zugänglich sein sollten und dass Landwirte stets die Rechte an ihren Daten behalten sollten;

    44.

    fordert die Kommission auf, den Einsatz nachhaltiger digitaler Innovationen zu verstärken, um die Landwirtschaft der EU zu modernisieren und es den Landwirten zu ermöglichen, ihr Erzeugungspotenzial in vollem Maße zu entfalten und ihr Einkommen im Rahmen des ökologischen Wandels zu sichern, u. a. durch Optimierung des Nährstoffkreislaufs, und gleichzeitig für die digitale Integration zu sorgen; unterstreicht, dass angesichts neuer Anforderungen, insbesondere im Sinne einer Verringerung der Pestizide und Betriebsmittel, diese neuen Verfahren ferner alternative Lösungen für europäische Landwirte darstellen;

    45.

    betont, dass Weltraumdaten und KI-Technologien dabei helfen können, viele wichtige Informationen für die Landwirtschaft und die gesamte Lebensmittelkette zu liefern, wobei die Technologien die Weitergabe von Informationen vom Erzeuger an den Verbraucher und umgekehrt ermöglichen, die Funktionsweise der gesamten Wertschöpfungskette verbessern, die Verschwendung verringern und die Logistikkosten senken; hebt jedoch hervor, dass ihre Nutzung derzeit nach wie vor sehr begrenzt ist, da sie in den meisten Fällen nicht frei verfügbar oder zu komplex sind, um von landwirtschaftlichen Betrieben oder lokalen Behörden verarbeitet zu werden; fordert, verstärkt auf diese Daten und Technologien zurückzugreifen und sie zur Verfügung zu stellen, um die Landwirte beim ökologischen und beim digitalen Wandel zu unterstützen und die Resilienz der Landwirtschaft der Union zu sichern; fordert, einen sicheren und vertrauenswürdigen Datenraum zu schaffen, der es dem Agrarsektor ermöglicht, Daten auszutauschen und darauf zuzugreifen, um die wirtschaftliche und ökologische Leistung auf dem Feld zu verbessern;

    Logistik

    46.

    fordert, dass die Union die Rolle der Logistikzentren, insbesondere der Großhandelsmärkte, als strategisch wichtig anerkennt, da sie ein fester und ergänzender Bestandteil der landwirtschaftlichen Primärerzeugung sind, ohne die die Landwirte und Transportunternehmen die Verbraucher nicht gleichmäßig und bedarfsgerecht beliefern könnten;

    47.

    fordert Investitionen in die Infrastruktur, um den Transport und die Lagerung frischer oder anderer landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger zu gestalten, was auch dazu beiträgt, die Lebensmittelverschwendung und den ökologischen Fußabdruck der Branche zu verringern; fordert die Union in diesem Zusammenhang auf, regionale Unterschiede anzuerkennen, um die lokale Erzeugung von Lebensmitteln anzuregen und dünn besiedelte Gebiete und deren Bedürfnisse zu berücksichtigen;

    Pestizide

    48.

    nimmt die gesellschaftliche Forderung zur Kenntnis, dass die Risiken und der Einsatz von Pestiziden in der Union durch die neuen Regelungen verringert werden, um in Übereinstimmung mit dem europäischen Grünen Deal gerechtere, gesündere und umweltverträglichere Gesundheitssysteme in Übereinstimmung zu schaffen;

    49.

    betont, dass die Zahl der Bestäuber in ganz Europa zurückgegangen ist, und betont, dass Bienen und Bestäuber dringend geschützt werden müssen, insbesondere durch die Förderung der biologischen Schädlingsbekämpfung und die Verringerung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden; betont jedoch, dass die Kommission einen Legislativvorschlag mit verbindlichen Reduktionszielen für Pestizide, einschließlich ihres Verbots in sogenannten sensiblen Gebieten, vorgelegt hat, ohne den Landwirten beim Kampf gegen Schädlinge zunächst erschwingliche und ausreichend wirksame Alternativen zur Verfügung zu stellen oder die Auswirkungen zu berücksichtigen, die das Fehlen von Instrumenten zum Schutz vor pflanzenschädlichen Organismen auf die Ernährungssicherheit der Union, ihre Abhängigkeit von Einfuhren aus Drittländern oder die Erhaltung einer angemessenen Pflanzengesundheit haben; betont, dass mit diesem Vorschlag die regionalen Besonderheiten der europäischen Landwirtschaft nicht berücksichtigt werden und er keine umfassende Folgenabschätzung mit quantifizierten Auswirkungen auf die Lebensmittelerzeugung, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in der Union, die potenziellen Auswirkungen auf Landwirte, Abhängigkeiten von Lebensmitteleinfuhren, Lebensmittelpreise und die Ausbreitung von Schadorganismen enthält; weist darauf hin, dass die Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten bereits in den Rechtsvorschriften einiger Mitgliedstaaten geregelt ist;

    50.

    betont, dass dem integrierten Pflanzenschutz bei der Verringerung der Abhängigkeit von Pestiziden eine zentrale Rolle zukommt, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass er ordnungsgemäß angewandt wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Landwirte bei der Umstellung auf diese Verfahren finanziell und auf andere Weise unterstützt werden;

    51.

    zeigt sich besorgt über die unklare Definition der sensiblen Gebiete durch die Kommission sowie der Art und Weise, wie Pflanzenschutzmittel in diesen Gebieten eingesetzt werden können, was in der Praxis zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Erzeugung und damit auch zu einer Verringerung der Einkommen der Landwirte und mittel- und langfristig zum Verschwinden kleiner und mittlerer Ackerbaubetriebe, zu einem erhöhten Risiko der Betriebsaufgabe, zu mehr unlauterem Wettbewerb, zu höheren Lebensmittelpreisen und zu einem Anstieg der Einfuhren aus Drittstaaten führen kann, was sich wiederum alles unmittelbar auf die Ernährungssicherheit auswirkt;

    52.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ausreichend wirksame Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen, indem sie die Zulassung beschleunigt und Verzögerungen vermeidet, damit ein angemessenes Instrumentarium gegen Schädlinge und Krankheiten zur Verfügung steht, und einen wissenschaftlich fundierten und harmonisierten Ansatz für den Zugang zu Pflanzenschutzmitteln in der gesamten EU sicherzustellen;

    53.

    hebt hervor, dass ausreichend wirksame Pflanzenschutzmittel weiterhin unverzichtbar sind, um Nutzpflanzen vor neuen Schädlingen und Krankheiten zu schützen, damit Nahrungsmittelverluste vermieden werden; äußert die Sorge, dass weitere Einschränkungen der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln die Bemühungen um einen ganzheitlichen Ansatz des integrierten Pflanzenschutzes untergraben könnten;

    54.

    verurteilt die Doppelmoral der Union in Bezug auf Pestizide, da sie die Ausfuhr von gefährlichen Stoffen aus der Union ermöglicht, die in der Union selbst verboten sind; fordert die Kommission auf, bei internationalen Handelsabkommen für Gegenseitigkeit zu sorgen, insbesondere in Bezug auf Landwirtschaft und landwirtschaftliche Erzeugnisse, und mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie sicherstellt, dass in der Union verbotene gefährliche Pestizide nicht in Partnerländer ausgeführt werden, verhindert, dass Rückstände verbotener Pestizide in Lebensmitteln auf dem EU-Markt toleriert werden, und den Durchsetzungsmechanismus der Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung stärkt;

    Schulung und Wissensaustausch

    55.

    fordert die Kommission auf, die Bedeutung einer aktiven lebensbegleitenden Ausbildung der Landwirte und der Unterstützung neuer Klimaschutzverfahren und landwirtschaftlicher Verfahren zur Steigerung der Attraktivität des Agrarsektors und der ländlichen Gebiete zur Kenntnis zu nehmen; betont, dass der gegenseitige Wissensaustausch (Peer-to-Peer) und der Wissenstransfer in Bereichen wie Landbewirtschaftung, Anpassung an den Klimawandel und dessen Eindämmung, agroökologische Verfahren sowie faire und belastbare Wertschöpfungsketten ein wichtiger Faktor für die Förderung einer nachhaltigeren Agrar- und Lebensmittelproduktion bei gleichzeitiger Sicherung der landwirtschaftlichen Produktivität sein könnte;

    Lebensmittelversorgungskette

    56.

    betont, dass die Kommission zusätzliche Maßnahmen zur Einführung einer widerstandsfähigeren, transparenteren und gerechteren Lebensmittelkette ergreifen muss, insbesondere indem sie die Position der Primärerzeuger in der gesamten Lebensmittelversorgungskette stärkt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, für die wirksame Durchsetzung der Richtlinie über unlautere Handelspraktiken zu sorgen und Maßnahmen zur Bekämpfung der Lebensmittelspekulation in Erwägung zu ziehen; ist der Ansicht, dass die Erzeugerorganisationen, wozu auch Genossenschaften gehören können, dazu beitragen können, die Rolle der Landwirte als Unternehmer in der Lebensmittelkette zu stärken, wodurch ein Mehrwert bei Innovationsmaßnahmen geschaffen wird und die Produktionskosten optimiert werden, indem Dienstleistungen und Käufe gebündelt werden;

    57.

    betont, dass die Schulprogramme in vollem Umfang genutzt werden müssen, um sicherzustellen, dass bedürftige Kinder Zugang zu Nahrungsmitteln haben; hebt ferner hervor, dass öffentliche Beschaffungsprogramme nützlich sind, um die öffentliche Unterstützung für den Einkauf bei Kleinbauern und lokalen Erzeugern bei der Beschaffung von nahrhaften Lebensmitteln für die Verteilung zu fördern und so der Nahrungsmittelunsicherheit vorzubeugen;

    Frauen in ländlichen Gebieten

    58.

    hält es für wichtig, das Geschlechtergefälle im Agrar- und Lebensmittelsektor zu beseitigen, indem in Frauen investiert wird und Maßnahmen gefördert werden, um mehr Frauen für die Branche zu gewinnen; weist darauf hin, dass das Unternehmertum, die Beschäftigung und die politische Vertretung von Frauen unterstützt werden müssen; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die Geschlechterperspektive in die Verwaltung der Ernährungssicherheit einbezogen wird und die Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsprozessen in diesem Bereich sichergestellt wird;

    59.

    betont, dass Nachhaltigkeit ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, Umweltauswirkungen und sozialer Gleichheit, einschließlich Geschlechtergerechtigkeit, bedeutet; weist auf die negativen geschlechtsspezifischen Auswirkungen der zunehmenden Ernährungsunsicherheit hin, da Frauen in Zeiten der Nahrungsmittelknappheit dazu neigen, ihren Lebensmittelkonsum einzuschränken, und 60 % der unterernährten Menschen Frauen und Mädchen sind; stellt fest, dass 60 % der in Afrika südlich der Sahara lebenden Frauen in der Landwirtschaft tätig und in Bezug auf ihre Ernährungs- und Wassersicherheit gegenüber den Auswirkungen eines sich verändernden Klimas sehr anfällig sind;

    Düngemittelstrategie

    60.

    betont, dass die Düngemittelbranche von wesentlicher Bedeutung ist, um die Ernährungssicherheit weltweit sicherzustellen; begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung über die Sicherstellung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Düngemitteln (COM(2022)0590) eine Strategie zur Unterstützung der Landwirte bei der Bewältigung der außergewöhnlich hohen Kosten dargelegt hat; ist jedoch der Ansicht, dass die Strategie zwar einige sinnvolle politische Empfehlungen für die mittel- und langfristige Zukunft enthält, dass sie jedoch keine Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von zunehmend kostspieligeren externen Betriebsmitteln, keine konkreten Schritte und keine angemessenen Maßnahmen zur Unterstützung der Landwirte in der derzeitigen Krise vorsieht, was möglicherweise sehr ernste Folgen für die Ernährungssicherheit hat; betont in diesem Zusammenhang, wie wichtig die anstehende Überarbeitung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) ist;

    61.

    fordert die Kommission auf, eine langfristige Vision für die Verwirklichung der strategischen Autonomie bei Düngemitteln auszuarbeiten, um Anreize für die Industrie zu schaffen, auf nachhaltigere Produktionsmethoden umzustellen; betont, dass landwirtschaftliche Verfahren und alternative Nährstoffquellen die Nährstoffkreisläufe verbessern und die Abhängigkeit von chemischen Düngemitteln verringern können, wodurch die Abhängigkeit von Einfuhren von Düngemitteln verringert wird; betont in diesem Zusammenhang, dass Forschung und Innovation auf EU-Ebene weiter unterstützt werden müssen; betont, dass zur langfristigen Sicherung der Nahrungsmittelerzeugung Ressourcen, die in der Union leicht verfügbar sind und dort produziert werden, wie etwa organische Düngemittel, in vollem Umfang genutzt und entwickelt werden sollten;

    62.

    fordert die Kommission auf, die Grenzwerte für die Ausbringung von Stickstoffdünger aus Tierdung, z. B. RENURE (REcovered Nitrogen from manURE — aus Dung zurückgewonnener Stickstoff), Gärrückständen aus Bioabfällen und anderen wirksamen und überprüften Quellen anzuheben; fordert die Kommission auf, in der Zwischenzeit eine befristete Ausnahmeregelung zuzulassen, um die Kosten für Düngemittel zu senken, und auf einen langfristigen Rahmen hinzuarbeiten, um die Kreislaufwirtschaft in den landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern und die Abhängigkeit von Ressourcen aus Drittstaaten zu verringern; weist darauf hin, dass diese längerfristigen Maßnahmen die Ausarbeitung von Interventionsstrategien auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe, einschließlich Aspekte im Zusammenhang mit Nährstoffbewirtschaftungsplänen, der Revitalisierung von Böden, der Präzisionslandwirtschaft, dem ökologischen Landbau und dem Einsatz von Leguminosen in Fruchtfolge-Schemata, umfassen und mit ausreichenden und fairen Übergangsfristen einhergehen sollten;

    63.

    nimmt zur Kenntnis, dass die Düngemittelbranche in der Union Zugang zu den Rohstoffen haben muss, die für die Herstellung von Düngemitteln in der Union benötigt werden, und um sicherzustellen, dass die Aussichten für die Ernte in der Union nicht gefährdet werden;

    64.

    begrüßt, dass die Kommission beabsichtigt, wichtige Nährstoffe wie Phosphat und Kali aus anderen Quellen zu beziehen, und fordert, dass dieser Prozess beschleunigt wird, um künftigen Engpässen vorzubeugen;

    Bekämpfung von Lebensmittelverlusten und Lebensmittelverschwendung

    65.

    weist erneut darauf hin, dass rund ein Drittel aller weltweit erzeugten Lebensmittel in einer Phase der Lebensmittelversorgungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher verloren gehen oder verschwendet werden; weist darauf hin, dass Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung vermieden werden können, wenn ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt wird, der Maßnahmen zur Verwendung nachhaltiger und recyclingfähiger Verpackungen umfasst, und wenn Tierseuchen verhindert und bekämpft werden; ist der Ansicht, dass Lebensmittelverluste und Lebensmittelverschwendung auch minimiert werden können, wenn unter anderem durch gute Hygienepraxis und verbesserte Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Präsenz von Krankheitserregern in Lebensmitteln reduziert wird;

    66.

    betont die positiven Auswirkungen, die die Unterstützung der lokalen Produktion und des Konsums saisonaler, lokaler Erzeugnisse aus kurzen und authentischen Lebensmittelversorgungsketten bei der Verringerung der Lebensmittelverschwendung haben kann; hebt in diesem Zusammenhang die positiven Auswirkungen der Verbraucheraufklärung hervor; weist darauf hin, dass die Verringerung der Lebensmittelverschwendung einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit leisten könnte; fordert die Kommission daher auf, Sensibilisierungskampagnen für Erzeuger, Verbraucher und Einzelhändler zu fördern, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Vermeidung jeglicher Art von Lebensmittelverschwendung und für die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen solcher Verschwendung zu schärfen; fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung wirksamer Programme zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung zu unterstützen; betont, dass die Mitgliedstaaten auch die Messung der Menge der verschwendeten Lebensmittel verbessern und die Lebensmittelverschwendung in der gesamten Lieferkette überwachen sollten; fordert insbesondere die Supermärkte auf, das Problem der vermeidbaren Lebensmittelverschwendung dringend anzugehen, und zwar durch alternative Optionen wie die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinschaftsprojekten wie Lebensmittelbanken, um die lokale Lebensmittelarmut und -unsicherheit zu lindern;

    67.

    hält es für dringend erforderlich, dass die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Wahrnehmung von „unvollkommenen Lebensmitteln“ zu ändern, d. h. von Lebensmitteln, die in Bezug auf das Aussehen nicht den Marktstandards entsprechen, auch wenn dies keine Auswirkungen auf den Geschmack oder den Nährwert hat, und dass die Rechtsvorschriften über Mindesthaltbarkeits-/Verbrauchsdaten auf Lebensmitteletiketten geändert werden;

    68.

    hebt hervor, dass nach Schätzungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) rund 20 % der weltweiten Lebensmittelproduktion durch Krankheiten bei Nutztieren verloren gehen, weshalb die Verringerung der Inzidenz dieser Krankheiten eine der Schwerpunkte ist, die bei der Ernährung der Welt zu berücksichtigen sind;

    Biobrennstoffe

    69.

    fordert die Kommission auf, eine realistische Perspektive für die Biokraftstoffproduktion auszuarbeiten, bei der die EU-Eiweißstrategie berücksichtigt wird, da eine Einstellung der Biokraftstoffproduktion und damit der Wegfall des Koppelprodukts Eiweiß die Lebensmittelkrise erheblich verschärfen statt zu ihrer Entspannung beitragen würde; fordert die Union auf, der Nahrungsmittelproduktion Vorrang vor der Produktion von Biokraftstoffen auf Pflanzenbasis einzuräumen;

    70.

    betont, dass die Landwirte bei der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in der Union eine wichtige Rolle spielen und dass die bestehenden Grenzen des Eigenverbrauchs aufgehoben werden müssen, um einen konkreten Beitrag zur Entwicklung bewährter Verfahren der Kreislaufwirtschaft und der umweltfreundlichen Energieerzeugung zu leisten;

    Tierbestand

    71.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsakteure auf, strategisch über den Stellenwert nachhaltiger Tierhaltung in allen europäischen Regionen nachzudenken, wobei insbesondere deren Funktion im Stickstoffkreislauf, bei der Durchführung ökologischer Änderungen an den Kulturen, der besten Nutzung aller Arten landwirtschaftlicher Böden und der Förderung einer diversifizierten und ausgewogenen Ernährung zu berücksichtigen sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ausreichende öffentliche Mittel für alle Agrarsektoren bereitzustellen, um nachteilige Auswirkungen zu verhindern, einschließlich eines Rückgangs der Lebensmittelproduktion in der Union, der die Ernährungssicherheit gefährden könnte;

    72.

    weist auf den Stellenwert eines hochwertigen Tierwohlsystems, auch beim Transport und bei der Schlachtung, hin; begrüßt die geplante Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften, einschließlich der Aktualisierung der bestehenden Tierschutzvorschriften und der notwendigen Ausarbeitung, Umsetzung und Durchsetzung verschärfter und neuer, artspezifischer Rechtsvorschriften, da es insgesamt an einer wirksamen Umsetzung und Durchsetzung der geltenden Rechtsvorschriften mangelt; hebt hervor, dass es wichtig ist, die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Tierwohl zu berücksichtigen und auf die Forderungen der Öffentlichkeit, der Politik und des Marktes nach höheren Tierwohlstandards und nach einer Aktualisierung der Aufstallungssysteme und Produktionsverfahren zu reagieren;

    Natürliche Ressourcen

    73.

    betont, dass eine nachhaltiger ausgerichtete und effizientere Landwirtschaft, die natürliche Ressourcen wie Boden, Wasser und Wald bewahrt und die Chancen der nachhaltigen Bioenergie und nachhaltigen Bioökonomie nutzt, zur Ernährungssicherheit beiträgt; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung von Rechtsvorschriften, die den Agrarsektor betreffen, für ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit zu sorgen, die ausgewogen ist und Synergien schafft;

    74.

    fordert die Kommission auf, ein spezifisches Programm einzurichten, um die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft, der Wassereinsparungen und der Wasserspeicherkapazitäten zu unterstützen, indem bestehende Bewässerungsanlagen vervollständigt, modernisiert und optimiert werden und neue Infrastrukturen gefördert werden, wobei die geltenden Umweltvorschriften einzuhalten und die Kapazitäten zur Speicherung von Bodenwasser zu verbessern, die Widerstandsfähigkeit des landwirtschaftlichen Produktionssystems zu erhöhen und für die Wasserversorgung zu sorgen ist; fordert die Kommission auf, die Entwicklung, Speicherung und Nutzung von gereinigtem Abwasser für die Landwirtschaft zu unterstützen; fordert eine beschleunigte Umsetzung der Kohäsionspolitik und der spezifischen Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur, um extreme Dürren in Europa zu bekämpfen;

    75.

    betont, dass Konflikte, die Klima- und Biodiversitätskrise und die Pandemie zu einem Wendepunkt für den zuvor rückläufigen Welthunger geführt haben, von dem nun aber rund 10 % der Weltbevölkerung betroffen sind; hebt hervor, dass die Bemühungen um die Wiederaufnahme und Aufrechterhaltung der ukrainischen Getreideexporte, die den Druck im globalen Süden lindern dürften, fortgesetzt werden müssen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, ihre Bemühungen im Bereich der „Lebensmitteldiplomatie“ zu verstärken, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Union heute einer der weltweit größten Weizenerzeuger ist und dass Lebensmittelknappheit im Globalen Süden diese Drittstaaten anfälliger für den Einfluss autoritärer Regime machen kann;

    76.

    hebt hervor, dass innovative digitale Technologien keine neuen Pfadabhängigkeiten schaffen sollten, und betont, dass sie die Konzentration der landwirtschaftlichen Betriebe nicht verstärken, sondern für Kleinbauern verfügbar und zugänglich sein sollten;

    77.

    ist der Auffassung, dass kleine Anlagen zur Energieerzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben ein enormes Potenzial zur Energieerzeugung in ländlichen Gebieten sowie dafür bieten, die Kreislaufwirtschaft in landwirtschaftlichen Betrieben zu verstärken, indem die Abfall- und Reststoffströme des Betriebs, unter anderem Dung, in Wärme und Strom umgewandelt werden; betont, dass alle Hindernisse beseitigt werden sollten, damit die Landwirte ermutigt werden, in diese kreislauforientierten Technologien, etwa kleine Biogasanlagen, zu investieren; fordert die Kommission auf, die Einführung dieser innovativen Anlagen zu unterstützen; betont, dass die Rückstände dieses Prozesses, z. B. RENURE, verwertet werden müssen und dass es möglich sein sollte, sie als chemische Düngemittel zu klassifizieren und zu nutzen;

    78.

    ist der Ansicht, dass durch Projekte, die im Rahmen des neuen Kapitels REPowerEU finanziert werden, auch ein Beitrag zur Ernährungssicherheit geleistet werden könnte, und ermutigt zur Einführung von Projekten, die sowohl für den Energie- als auch für den Agrarsektor von Nutzen sind;

    79.

    betont, dass die Angebotssteuerung durch die Unterstützung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden weiter gefördert werden muss;

    80.

    hebt hervor, dass die europäischen Landwirte die strengsten Produktionsanforderungen der Welt erfüllen, und betont, dass die Politik nicht zu Produktionsverlagerungen oder ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen darf;

    GAP und die Zukunft der Landwirte

    81.

    bekräftigt, dass im Rahmen der GAP weiterhin Ernährungssicherheit gewährleistet und gleichzeitig die Reaktion auf den neuen gesellschaftlichen Bedarf nach nachhaltigen Lebensmitteln und einer gesünderen Ernährung verbessert werden muss; betont, wie wichtig es ist, dass die Landwirte eine berechenbare Einkommensquelle haben und von ihrer Tätigkeit leben können; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den GAP-Haushalt im MFR zu unterstützen, um sowohl die Ernährungssicherheit als auch den grünen Wandel sicherzustellen und die notwendige Hebelwirkung für Investitionen zu erzielen;

    82.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gegen den Rückgang der Zahl landwirtschaftlicher Betriebe in ländlichen Gebieten vorzugehen, und betont, dass der Schwerpunkt auf die Unterstützung der Fortführung der Ausübung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und auf Innovationen gelegt werden muss; hebt den Beitrag kleiner landwirtschaftlicher Betriebe zur nachhaltigen Ernährungsautonomie und -sicherheit in der EU hervor, insbesondere was lokale Lebensmittelsysteme betrifft, und betont, wie wichtig es ist, dafür zu sorgen, dass Kleinerzeuger angemessen in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden, wenn sie betroffen sind;

    83.

    fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Mitteilung über die Zukunft der GAP Überlegungen anzustellen, diese politisch so zu gestalten, dass die Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit auf kohärente Weise integriert werden und gleichzeitig die Kohärenz mit der Handelspolitik, der Umweltpolitik, humanitären Maßnahmen und der internationalen Entwicklungspolitik sichergestellt ist;

    84.

    begrüßt und unterstützt die Äußerungen des für Landwirtschaft zuständigen Kommissionsmitglieds, wonach der derzeitige GAP-Haushalt von weniger als 0,4 % des BIP der EU nicht ausreicht, um für Ernährungssicherheit zu sorgen, sodass er spätestens mit dem nächsten MFR deutlich aufgestockt werden sollte; fordert, dass die Reserve für Krisen im Agrarsektor mit zusätzlichen Mitteln außerhalb der derzeitigen GAP-Finanzierung ausgestattet wird und dass die Auffüllung der Krisenreserve, falls sie ausgegeben wurde, nicht im Wege der Haushaltsdisziplin erfolgt, da dies ansonsten bedeuten würde, dass man den Landwirten mit der einen Hand EU-Mittel zur Bewältigung der Krise auszahlt und diese Mittel (Direktzahlungen) mit der anderen Hand wieder wegnimmt;

    85.

    betont, wie wichtig es ist, einen flexibleren Weg für die Anwendung der GAP-Anforderungen zu finden, und zwar durch die Einbeziehung von Vorauszahlungen an Erzeuger und durch die Anhebung der Höhe dieser Zahlungen;

    86.

    hebt jedoch hervor, dass die Hilfe der Union so schnell wie möglich die bedürftigsten Bevölkerungsgruppen erreichen und an die multidimensionalen Krisen angepasst werden muss und dass es eines verstärkten humanitären Ansatzes bedarf; hebt hervor, dass die Kommission im Jahr 2022 in Form von Nahrungsmitteln schon mehr als 900 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt hat, was 60 % mehr als 2021 und nahezu 80 % mehr als 2020 war;

    87.

    fordert die EU auf, für Kontinuität zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensmaßnahmen zu sorgen, um die tief verwurzelten Ursachen der Ernährungsunsicherheit anzugehen und die Schwächen der Lebensmittelsysteme in Entwicklungsländern im Einklang mit dem Nexus-Ansatz anzugehen;

    Resiliente und vielfältige Ökosysteme als treibende Kraft für die Ernährungssicherheit

    88.

    stellt fest, dass die Auswirkungen des Klimawandels auf die landwirtschaftliche Produktion immer deutlicher werden, da die Ernten und Erträge zunehmend häufig durch Dürren, Überschwemmungen und andere extreme Witterungsbedingungen beeinträchtigt werden;

    89.

    weist darauf hin, dass auch die Verschlechterung der biologischen Vielfalt, insbesondere der Bienenweiden, dazu führt, dass die landwirtschaftlichen Erträge sinken und daher unsere Ernährungssicherheit untergraben wird; betont, dass die Landwirtschaft von resilienten Ökosystemen, insbesondere funktionalen Bodenökosystemen, und einer ausreichenden Population von Bestäubern und Feinden von Pflanzenschädlingen abhängig ist; unterstreicht, dass die Verbesserung der Klimaresilienz der europäischen Landwirtschaft es der Branche ermöglichen wird, auf den globalen Märkten wettbewerbsfähig zu bleiben und für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum zu sorgen;

    90.

    begrüßt die umfassende Analyse der Triebkräfte der Ernährungssicherheit durch die Kommission; hebt die Schlussfolgerungen der Kommission hervor, mit denen auf die Dringlichkeit des Übergangs zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem hingewiesen wird, durch das sowohl kurz- als auch langfristig für Ernährungssicherheit gesorgt werden kann;

    Internationale Dimension der Ernährungssicherheit

    91.

    betont, dass die Handelspolitik der EU dringend mit den europäischen Standards für nachhaltige Lebensmittel in Einklang gebracht werden muss, damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU nicht beeinträchtigt wird; stellt fest, dass die EU eine wichtige Rolle im weltweiten Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen spielt und dass es von grundlegender Bedeutung ist, dass auch die Handelspolitik der EU mit den europäischen Nachhaltigkeitszielen im Einklang steht;

    92.

    fordert, dass Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse in bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen und -abkommen ein eigenes Kapitel erhalten und bei solchen Verhandlungen nicht nur als Verhandlungsmasse betrachtet werden; zeigt sich besorgt über die Auswirkungen, die die Zunahme von Freihandelsabkommen ohne strenge Nachhaltigkeitsbestimmungen auf den europäischen Agrarsektor hatte, der häufig einem unlauteren Wettbewerb mit Erzeugern aus Drittländern ausgesetzt ist, die weit weniger strengen Rechtsvorschriften unterliegen; fordert darüber hinaus eine größere Gegenseitigkeit zwischen Erzeugern aus Europa und aus Drittländern in Bezug auf Produktionsstandards;

    93.

    betont, dass die Ernährungssicherheit ein komplexes und vielschichtiges Thema ist und einen kohärenten und integrierten Ansatz erfordert, bei dem die aktuellen Herausforderungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln, nämlich Wirtschaft, Handel, Umwelt sowie regionale und internationale Entwicklung, zu berücksichtigen sind;

    94.

    hebt die Verantwortung der EU hervor, nicht nur die eigene Lebensmittelversorgung zu sichern, sondern auch einen Beitrag zur Bekämpfung des Hungers in anderen benachteiligten Teilen der Welt zu leisten; unterstreicht, dass die EU Partnerländer bei der Festlegung hoher Umweltziele unterstützen und sie bei Bedarf bei diesem Übergang begleiten und anleiten sollte; hebt hervor, dass Partner aus Entwicklungsländern und Ländern, die sich in Bezug auf die Ernährungssicherheit in einer prekären Lage befinden, gebührend berücksichtigt werden sollten, da für sie eine besondere und differenzierte Behandlung erforderlich werden könnte;

    95.

    ist der Ansicht, dass sich die EU als wichtiger globaler Akteur im Agrar- und Lebensmittelsektor mittel- bis langfristig für schärfere globale Nachhaltigkeitskriterien einsetzen und mit internationalen Partnern zusammenarbeiten sollte, um gemeinsam Benchmarks und internationale Standards für resiliente und nachhaltige Lebensmittelsysteme im Einklang mit den WTO-Regeln zu entwickeln;

    96.

    betont, dass die Finanzmittel für humanitäre Hilfe und Entwicklung sowie für anderweitige Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Unterernährung in Europa und darüber hinaus drastisch aufgestockt werden müssen, um die weltweite Krise im Bereich der Ernährungssicherheit, die durch den Krieg in der Ukraine noch verschärft wurde, angemessen anzugehen;

    97.

    betont, dass die Kommission eine echte integrierte Strategie mit Partnerländern entwickeln sollte, um die Entwicklung, die Stärkung und den Ausbau der Kapazitäten zur Nahrungsmittelerzeugung vor Ort zu fördern, die Anfälligkeit im Zusammenhang mit internationalen Abhängigkeiten, insbesondere in Bezug auf Düngemittel und Getreide, zu verringern und gleichzeitig die lokalen und regionalen Märkte durch Infrastrukturprogramme, etwa für Marktinfrastruktur, Kühlsysteme und Straßen, aber auch Online-Bauernmärkte, zu stärken, um insbesondere die Resilienz von Kleinbauern zu erhöhen, vor allem im Rahmen der Initiative „Global Gateway“;

    98.

    bedauert die Finanzspekulationen mit Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln, die die Volatilität der Preise noch verschärfen und die Großhandelspreise in die Höhe treiben; stellt mit Besorgnis fest, dass Finanzspekulationen mit Nahrungsmitteln vor allem die Entwicklungsländer und die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen treffen, insbesondere vor dem Hintergrund von Kriegen; fordert die Kommission und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde auf, die Rolle und das Ausmaß der Spekulation bei der Festsetzung der Rohstoffpreise zu bewerten;

    99.

    betont, dass transparente Statistiken über Getreidebestände sowohl von öffentlichen als auch von privaten Akteuren von wesentlicher Bedeutung sind; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Lebensmittelunternehmer auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, die Transparenzvorschriften im Bereich der weltweiten Agrarpreise und Bestände strenger zu gestalten, insbesondere durch die Verstärkung und Ausweitung des Agrarmarkt-Informationssystems;

    100.

    weist darauf hin, dass die Entwicklungsländer in Bezug auf die weltweit rasant steigenden Preise für Nahrungsmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse, durch die die Erschwinglichkeit von Lebensmitteln zum Problem wird, am stärksten gefährdet sind; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich mit dem Vorschlag der FAO zur Einrichtung einer Fazilität zur Finanzierung von Nahrungsmittelimporten zu befassen, um Ländern mit niedrigem Einkommen, die am stärksten von Nahrungsmittelimporten abhängig sind, dabei zu helfen, Zugang zu den globalen Nahrungsmittelmärkten zu erhalten; betont ferner, dass Handelsregeln, auch im Zuständigkeitsbereich der WTO, ausgearbeitet werden müssen, um Länder mit niedrigem Einkommen beim Aufbau stärkerer lokaler Nahrungsmittelsysteme zu unterstützen;

    101.

    betont, dass ein stärkerer Fokus auf Maßnahmen in der Landwirtschaft gelegt werden muss, um in erster Linie das Recht der Entwicklungsländer auf Ernährungssouveränität zu wahren und ihre Fähigkeit zu verbessern, den Nährstoffbedarf ihrer Bevölkerung zu decken; fordert die Kommission auf, bei der Definition und Bewertung der Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf die PKE-Ziele einen systematischeren Ansatz zu verfolgen;

    102.

    begrüßt die Zusage der EU und ihrer Mitgliedstaaten, im Zeitraum 2021-2024 für die weltweite Ernährungssicherheit humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe in Höhe von fast 8 Mrd. EUR bereitzustellen, davon zusätzlich 600 Millionen EUR, um die Länder in der Organisation afrikanischer, karibischer und pazifischer Staaten (OAKPS) dabei zu unterstützen, die Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine zu bewältigen; fordert die Kommission auf, dem Parlament bis 2024 jedes Jahr über die im Rahmen dieser Verpflichtung festgelegten Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse Bericht zu erstatten;

    103.

    fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Unterstützung und Nahrungsmittelhilfen zu verstärken, grundlegende Ernährungsdienste auszubauen und kurz- und langfristig weitere hinreichende Maßnahmen im Hinblick auf die bedürftigsten Länder und Regionen anzunehmen, insbesondere was die von der FAO und dem Welternährungsprogramm ermittelten 19 „Hotspots des Hungers“ betrifft, die nach wie vor unter einem Mangel an finanzieller Unterstützung für humanitäre Hilfe zur Bekämpfung von Hunger und Unterernährung leiden;

    104.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die europäischen Finanzinstitutionen im Bereich Entwicklung auf, über den Ansatz „Team Europe“ Synergieeffekte zwischen dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“ und der neuen Strategie „Global Gateway“ zu schaffen, um die Investitionen zur Förderung der Ernährungssicherheit in Partnerländern zu koordinieren; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des Instruments „NDICI/Europa in der Welt“ in Bezug auf die Beträge und die Projekte, die für die Ernährungssicherheit in den Partnerländern bereitgestellt bzw. durchgeführt wurden, genau Bilanz zu ziehen und eine umfassende Bewertung der Wirksamkeit der unterstützten Maßnahmen vorzunehmen;

    105.

    begrüßt, dass mehrere multilaterale Initiativen zur Ernährungssicherheit auf den Weg gebracht wurden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten jedoch auf, bei der Koordinierung der verschiedenen Initiativen eine Führungsposition einzunehmen, um die Wirksamkeit des internationalen Engagements für die weltweite Ernährungssicherheit sicherzustellen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Einrichtung eines Internationalen Mechanismus zur Vorbereitung und Reaktion auf Nahrungsmittelkrisen unter dem Dach der FAO und des Welternährungsprogramms zu unterstützen, damit insbesondere in den kritischen Nahrungsmittelinfrastrukturen und -lieferketten Risiken und Schwachstellen ermittelt und die Reaktionen in Krisenfällen besser koordiniert werden können; unterstützt zudem angesichts der Rolle, die Lagerbestände bei der Abfederung der Auswirkungen von Lebensmittelkrisen spielen können, den Aufbau von strategischen Lebensmittelreserven; fordert, dass die Rolle des weltweiten Netzwerks gegen Ernährungskrisen (Global Network against Food Crises) gestärkt wird;

    106.

    fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ein Großteil der 30 % der Mittel aus dem Instrument „NDICI/Europa in der Welt“, die für die Bekämpfung des Klimawandels vorgesehen sind, Projekten zugewiesen wird, durch die die Resilienz der Landwirtschaft und ihre Anpassung an den Klimawandel verbessert werden, unter anderem durch Stabilisierung von Berghängen, Landaufforstung, Wiederaufforstung, Bewässerung, Bewirtschaftung von Wassereinzugsgebieten und Unterstützung von Bildungsbemühungen in diesem Bereich; besteht darauf, dass diese Investitionen im Einklang mit der Agenda 2030, dem Pariser Klimaschutzübereinkommen und dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt stehen und den freiwilligen Leitlinien der FAO und des CFS zu Landnutzungsrechten und den Grundsätzen der FAO und des CFS für verantwortungsvolle Investitionen in die Landwirtschaft und in Ernährungssysteme Rechnung tragen sollten;

    107.

    stellt fest, dass Frauen laut FAO zwar 43 % der weltweiten landwirtschaftlichen Arbeitskräfte ausmachen und in ländlichen Gebieten eine maßgebliche Rolle spielen, jedoch in Bezug auf Land- und Nutztierbestand, Lohngleichheit, Beteiligung an Entscheidungsgremien und den Zugang zu Krediten und Finanzdienstleistungen stark diskriminiert werden; betont, dass bei Ernährungsunsicherheit Kinder und Frauen am stärksten gefährdet sind;

    108.

    betont, dass sich die geschlechtsspezifische Diskrepanz bei der Ernährungsunsicherheit weltweit in den letzten Jahren vergrößert hat, was vor allem auf die weitverbreitete Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und die geschlechtsspezifische Diskriminierung in den betroffenen Ländern zurückzuführen ist; fordert daher, dass Aktionen und Maßnahmen ergriffen werden, um die Gleichstellung der Geschlechter in der Landwirtschaft zu fördern, und weist darauf hin, dass die Gewährleistung der Ernährungssicherheit eine Möglichkeit ist, die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu verringern; fordert die Kommission und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den Partnerländern auf, dafür zu sorgen, dass Frauen, einschließlich Frauenorganisationen, bei der Ausarbeitung von Programmen und der Durchführung von Projekten sowie bei den Entscheidungsprozessen zur Bekämpfung der Ernährungsunsicherheit einbezogen werden;

    109.

    betont, dass die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze in der Landwirtschaft von zentraler Bedeutung ist, um die langfristige Existenzfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs weltweit sicherzustellen; weist darauf hin, dass sich mit Investitionen in Kleinbetriebe die besten Ergebnisse in Bezug auf die Verringerung der Armut, das Wachstum und die Steigerung der Einkommen von Kleinbauern, insbesondere Kleinbäuerinnen, erzielen lassen;

    110.

    fordert die Kommission auf, eine Politik auszuarbeiten, die Lebensmittelproduktion und Ernährungssicherheit auf kohärente Weise integriert und gleichzeitig ihre Kohärenz mit der Handelspolitik, der Umweltpolitik, humanitären Maßnahmen und der internationalen Entwicklungspolitik sicherstellt;

    o

    o o

    111.

    beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

    (1)   ABl. C 270 vom 7.7.2021, S. 2.

    (2)   ABl. C 361 vom 20.9.2022, S. 2.

    (3)   ABl. C 47 vom 7.2.2023, S. 149.

    (4)   ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164.

    (5)   ABl. C 177 vom 17.5.2023, S. 35.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/483/oj

    ISSN 1977-088X (electronic edition)


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