EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.5.2023
COM(2023) 627 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2023
{SWD(2023) 627 final}
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Document 52023DC0627
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION on the 2023 National Reform Programme of Sweden and delivering a Council opinion on the 2023 Convergence Programme of Sweden
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2023
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2023
COM/2023/627 final
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 24.5.2023
COM(2023) 627 final
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2023
{SWD(2023) 627 final}
Empfehlung für eine
EMPFEHLUNG DES RATES
zum nationalen Reformprogramm Schwedens 2023 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Schwedens 2023
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken 1 , insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte 2 , insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
auf Empfehlung der Europäischen Kommission,
unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,
unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,
nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,
nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Die Verordnung (EU) 2021/241 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität 3 trat am 19. Februar 2021 in Kraft. Im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität wird den Mitgliedstaaten finanzielle Unterstützung für Reformen und Investitionen bereitgestellt und so für einen EU-finanzierten Konjunkturimpuls gesorgt. Den Prioritäten des Europäischen Semesters entsprechend trägt die Fazilität zur wirtschaftlichen und sozialen Erholung und zur Umsetzung nachhaltiger Reformen und Investitionen bei, insbesondere mit dem Ziel, den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Sie hilft auch, die öffentlichen Finanzen zu stärken und das mittel- und langfristige Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum anzukurbeln, den territorialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und die weitere Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte zu unterstützen. Der maximale finanzielle Beitrag, der den einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität jeweils gewährt werden kann, wurde am 30. Juni 2022 gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/241 aktualisiert.
(2)Am 22. November 2022 nahm die Kommission den Jahresbericht zum nachhaltigen Wachstum 4 an und leitete damit das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2023 ein. Am 23. März 2023 billigte der Europäische Rat die auf die vier Komponenten der wettbewerbsfähigen Nachhaltigkeit abstellenden Prioritäten des Berichts. Am 22. November 2022 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht 2023 an, worin Schweden als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, bei denen wegen bestehender oder drohender Ungleichgewichte eine eingehende Überprüfung angezeigt war. Die Kommission legte außerdem eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets vor, die am 16. Mai 2023 vom Rat angenommen wurde, sowie den Vorschlag für den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht 2023 mit einer Analyse der Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte, der am 13. März 2023 vom Rat angenommen wurde.
(3)Wenngleich sich die Volkswirtschaften der EU bemerkenswert resilient zeigen, wirkt sich der geopolitische Kontext doch nach wie vor negativ aus. Die EU steht fest an der Seite der Ukraine und richtet den Fokus ihrer wirtschafts- und sozialpolitischen Agenda darauf, auf kurze Sicht die negativen Auswirkungen der Energieschocks auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen abzumildern und gleichzeitig die Anstrengungen fortzusetzen, um auf mittlere Sicht den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, ein nachhaltiges und inklusives Wachstum zu fördern, die makroökonomische Stabilität zu wahren und die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt darauf, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU zu steigern.
(4)Am 1. Februar 2023 legte die Kommission die Mitteilung „Ein Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ 5 vor, um die Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie der EU zu stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Der Plan ergänzt die laufenden Anstrengungen im Rahmen des europäischen Grünen Deals und von REPowerEU. Er zielt darauf ab, ein günstigeres Umfeld für die Ausweitung der EU-Produktionskapazität für klimaneutrale Technologien und Produkte zu schaffen, die zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU benötigt werden, und den Zugang zu relevanten kritischen Rohstoffen sicherzustellen, auch durch Diversifizierung der Beschaffung, indem die geologischen Ressourcen in den Mitgliedstaaten ausgenutzt und Rohstoffe maximal recycelt werden. Der Plan umfasst vier Säulen: ein vorhersehbares und vereinfachtes Regelungsumfeld, einen schnelleren Zugang zu Finanzmitteln, den Ausbau von Kompetenzen und einen offenen Handel für robuste Lieferketten. Am 16. März 2023 legte die Kommission außerdem die Mitteilung „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ 6 vor, die nach neun sich gegenseitig verstärkenden Faktoren gegliedert ist und die Schaffung eines wachstumsfördernden Rechtsrahmens zum Ziel hat. In der Mitteilung werden politische Prioritäten gesetzt, mit denen aktiv für strukturelle Verbesserungen, gezielte Investitionen und Regulierungsmaßnahmen zugunsten der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten gesorgt werden soll. Die nachstehenden Empfehlungen helfen diese Prioritäten anzugehen.
(5)Das Europäische Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung verläuft 2023 weiterhin parallel zur Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität. Die vollständige Umsetzung der Aufbau- und Resilienzpläne bleibt für die Verwirklichung der politischen Prioritäten im Rahmen des Europäischen Semesters unerlässlich, da mit diesen Plänen alle oder wesentliche Teile der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen der letzten Jahre angegangen werden. Ebenso relevant bleiben die länderspezifischen Empfehlungen von 2019, 2020 und 2022 auch für Aufbau- und Resilienzpläne, die nach den Artikeln 14, 18 und 21 der Verordnung (EU) 2021/241 überarbeitet, aktualisiert oder geändert wurden.
(6)Die am 27. Februar 2023 angenommene REPowerEU-Verordnung 7 zielt darauf ab, die Abhängigkeit der EU von Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland rasch zu beenden. Dies wird zur Energieversorgungssicherheit und zur Diversifizierung der Energieversorgung der EU beitragen und zugleich den Einsatz erneuerbarer Energien, die Energiespeicherkapazitäten und die Energieeffizienz erhöhen. Die Verordnung ermöglicht es den Mitgliedstaaten, ihren nationalen Aufbau- und Resilienzplänen ein neues REPowerEU-Kapitel hinzuzufügen, um wichtige Reformen und Investitionen zu finanzieren, die zur Verwirklichung der REPowerEU-Ziele beitragen werden. Diese Reformen und Investitionen werden auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der Netto-Null-Industrie der EU im Sinne des Industrieplans zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter zu stärken und die länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für den Energiebereich von 2022 und gegebenenfalls 2023 umzusetzen. Mit der REPowerEU-Verordnung wird eine neue Art von nicht rückzahlbarer finanzieller Unterstützung eingeführt, die den Mitgliedstaaten für die Finanzierung neuer energiebezogener Reformen und Investitionen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzpläne zur Verfügung gestellt wird.
(7)Am 8. März 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung mit haushaltspolitischen Leitlinien für 2024 an. Damit soll die Ausarbeitung der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten unterstützt und so die politische Koordinierung verstärkt werden. 8 Die Kommission erinnerte daran, dass die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts Ende 2023 außer Kraft gesetzt wird. Sie forderte für 2023/2024 eine Haushaltspolitik, die darauf abstellt, die mittelfristige Schuldentragfähigkeit zu sichern und das Potenzialwachstum auf nachhaltige Weise zu erhöhen. Die Mitgliedstaaten wurden aufgerufen, in ihren Stabilitäts- und Konvergenzprogrammen 2023 darzulegen, wie ihre Haushaltsplanungen nicht nur die Einhaltung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP, sondern auch einen plausiblen und stetigen Schuldenabbau oder einen mittelfristig dem Vorsichtsgebot entsprechenden Schuldenstand gewährleisten. Die Kommission rief die Mitgliedstaaten dazu auf, die nationalen finanzpolitischen Maßnahmen zum Schutz der Haushalte und Unternehmen vor dem Energiepreisschock auslaufen zu lassen, allen voran die am wenigsten gezielten Maßnahmen. Sie wies darauf hin, dass die Mitgliedstaaten – sollte neuerlicher Druck im Energiebereich eine Verlängerung von Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen – ihre Maßnahmen deutlich gezielter als in der Vergangenheit auf schwächer aufgestellte Haushalte und Unternehmen ausrichten sollten. Die Kommission schlug vor, die haushaltspolitischen Empfehlungen quantifiziert und differenziert sowie auf Basis der Nettoprimärausgaben zu formulieren, wie sie es in ihrer Mitteilung über Leitlinien für eine Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung 9 vorgeschlagen hatte. Sie empfahl, dass alle Mitgliedstaaten die national finanzierten Investitionen weiterhin aufrechterhalten und sicherstellen sollten, dass Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds, insbesondere mit Blick auf den ökologischen und digitalen Wandel und die Resilienz, tatsächlich abgerufen werden. Die Kommission kündigte ihre Absicht an, dem Rat im Frühjahr 2024 auf Basis der Ist-Daten für 2023 gemäß den geltenden Rechtsvorschriften die Eröffnung defizitbedingter Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorzuschlagen.
(8)Am 26. April 2023 legte die Kommission Legislativvorschläge für eine umfassende Reform der Vorschriften der EU zur wirtschaftspolitischen Steuerung vor. Die Vorschläge zielen in erster Linie darauf ab, die Tragfähigkeit der öffentlichen Schuldenstände zu erhöhen und durch Reformen und Investitionen ein nachhaltiges und integratives Wachstum in allen Mitgliedstaaten zu fördern. Den Mitgliedstaaten soll bei der Ausgestaltung ihrer mittelfristigen Pläne mehr Kontrolle gegeben werden, wobei zugleich die Durchsetzung verschärft werden soll, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten ihre Zusagen aus den mittelfristigen strukturellen finanzpolitischen Plänen einhalten. Ziel ist es, die legislativen Arbeiten 2023 zum Abschluss zu bringen.
(9)Am 28. Mai 2021 legte Schweden der Kommission gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/241 seinen nationalen Aufbau- und Resilienzplan vor. Gemäß Artikel 19 jener Verordnung hat die Kommission die Relevanz, Wirksamkeit, Effizienz und Kohärenz des Aufbau- und Resilienzplans anhand der in Anhang V der Verordnung enthaltenen Bewertungsleitlinien bewertet. Am 4. Mai 2022 hat der Rat einen Beschluss angenommen, mit dem er die Bewertung des Aufbau- und Resilienzplans Schwedens gebilligt hat. 10 Die Freigabe von Tranchen ist erst möglich, nachdem die Kommission in einem Beschluss nach Artikel 24 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/241 festgestellt hat, dass Schweden die im Durchführungsbeschluss des Rates festgelegten einschlägigen Etappenziele und Zielwerte in zufriedenstellender Weise erreicht hat. Eine zufriedenstellende Erreichung setzt voraus, dass es bei zuvor erreichten Etappenzielen und Zielwerten nicht wieder zu Rückschritten gekommen ist.
(10)Am 28. April 2023 legte Schweden sein nationales Reformprogramm 2023 und gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 sein Konvergenzprogramm 2023 vor. Um den Verbindungen zwischen diesen beiden Programmen Rechnung zu tragen, wurden sie gemeinsam bewertet. Nach Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/241 muss sich im nationalen Reformprogramm 2023 auch die halbjährliche Berichterstattung Schwedens über die Fortschritte bei der Durchführung seines Aufbau- und Resilienzplans niederschlagen.
(11)Am 24. Mai 2023 veröffentlichte die Kommission den Länderbericht für Schweden 2023. 11 Bewertet werden darin die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Rates aus dem Zeitraum 2019 bis 2022 und der Stand der Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans durch Schweden. Ausgehend von dieser Bewertung wird im Länderbericht aufgezeigt, bei welchen Herausforderungen noch Handlungsbedarf besteht, weil sie mit dem Aufbau- und Resilienzplan nicht oder nur teilweise angegangen werden, und welche Herausforderungen neu hinzugekommen sind oder sich abzeichnen. Ferner werden in dem Bericht die Fortschritte Schwedens bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, bei der Verwirklichung der Kernziele der EU in den Bereichen Beschäftigung, Kompetenzen und Armutsbekämpfung sowie bei den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung bewertet.
(12)Die Kommission hat gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 für Schweden eine eingehende Überprüfung durchgeführt und ihre Ergebnisse am 24. Mai 2023 veröffentlicht. 12 Sie gelangte zu dem Schluss, dass in Schweden makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. Insbesondere sind im Zusammenhang mit dem Immobilienmarkt und der hohen privaten Verschuldung weiterhin Anfälligkeiten zu verzeichnen. Die Immobilienpreise sind hoch und bis vor Kurzem gestiegen. Der Anstieg der Wohnimmobilienpreise geht mit einer Zunahme der privaten Verschuldung einher. Vor dem Hintergrund einer deutlichen Verschärfung der geldpolitischen Bedingungen und der Finanzierungsbedingungen gingen die Immobilienpreise im Jahr 2022 deutlich zurück; damit scheint der Abbau der zuvor entstandenen Ungleichgewichte eingeleitet zu sein. Die Preise sind nach wie vor deutlich überbewertet und dürften weiter sinken. Der Umsatz im Immobiliensektor ist in jüngster Zeit erheblich zurückgegangen und mithin ist auch die Nachfrage nach neu gebauten Wohnungen rückläufig. Die negativen Entwicklungen beschränken sich bisher auf das Baugewerbe und den Immobiliensektor, die nach Jahren starken Wachstums nun einen markanten Rückgang verzeichnen. Insgesamt dürfte die schwedische Wirtschaft 2023 schrumpfen, wobei sich die Veränderungen der geldpolitischen Bedingungen auf die Bilanzen von privaten Haushalten und Immobiliengesellschaften sowie auf deren Spielraum für Konsum und Investitionen auswirken. Der Anstieg der Zinssätze wirkt sich wegen der Verbreitung variabler Zinssätze und sehr langer Hypotheken erheblich auf die Hypothekenzahlungen aus. Auf den Finanzsektor haben sich die verändernden Bedingungen indes nur begrenzt ausgewirkt; der Sektor ist stark und weist hohe Gewinnmargen und risikogewichtete Kapitalquoten auf, die wahrscheinlich als Schutz davor dienen, dass sich die Probleme des Immobiliensektors über den Finanzsektor auf die Gesamtwirtschaft übertragen, auch wenn eine starke Exposition gegenüber dem Immobiliensektor gegeben ist. Es wurden nur begrenzte politische Fortschritte erzielt. So wird durch niedrige periodische Immobiliensteuern weiterhin Wohneigentum begünstigt und der schuldenfinanzierte Erwerb von Wohnraum wird durch umfangreiche steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei Hypothekenzinsen gefördert. Darüber hinaus wurde der ineffiziente Mietmarkt nur in begrenztem Umfang reformiert.
(13)Nach den von Eurostat validierten Daten 13 verbesserte sich der gesamtstaatliche Haushaltssaldo Schwedens von einem ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2021 auf einen Überschuss von 0,7 % im Jahr 2022, während der gesamtstaatliche Schuldenstand von 36,5 % des BIP Ende 2021 auf 33,0 % Ende 2022 zurückging.
(14)Die zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Energiepreisanstiegs getroffenen finanzpolitischen Maßnahmen haben sich auf den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo ausgewirkt. Im Jahr 2022 umfassten entsprechende einnahmensenkende Maßnahmen die Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin; zu den ausgabensteigernden Maßnahmen gehörte ein Stromkostenausgleich für Haushalte. Die Kommission schätzt die Netto-Budgetkosten dieser Maßnahmen im Jahr 2022 auf 0,2 % des BIP. 14 Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo wird auch durch die Budgetkosten für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen aus der Ukraine beeinflusst, die für 2022 auf 0,2 % des BIP geschätzt werden. Derweil gingen die Kosten der befristeten COVID-19-Sofortmaßnahmen von schätzungsweise 2,0 % des BIP im Jahr 2021 auf 1,1 % im Jahr 2022 zurück.
(15)Am 18. Juni 2021 empfahl der Rat Schweden, 2022 einen stützenden finanzpolitischen Kurs einschließlich des von der Aufbau- und Resilienzfazilität ausgehenden Impulses beizubehalten und national finanzierte Investitionen aufrechtzuerhalten. 15
(16)Nach Schätzungen der Kommission war der finanzpolitische Kurs 16 im Jahr 2022 mit +0,4 % des BIP kontraktiv, was angesichts der hohen Inflation angebracht war. Wie vom Rat empfohlen, unterstützte Schweden die Erholung weiterhin, u. a. mit Investitionen, die durch die Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert wurden. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben beliefen sich 2022 auf 0,2 % des BIP (nach 0,2 % des BIP im Jahr 2021). Die national finanzierten Investitionen leisteten einen expansiven Beitrag von 0,1 Prozentpunkt zum finanzpolitischen Kurs. 17 Damit hat Schweden der Ratsempfehlung entsprechend national finanzierte Investitionen aufrechterhalten. Gleichzeitig hat der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne neue einnahmenseitige Maßnahmen) einen kontraktiven Beitrag von 0,8 Prozentpunkten zum finanzpolitischen Kurs geleistet. Somit hat Schweden das Wachstum der national finanzierten laufenden Ausgaben hinreichend unter Kontrolle gehalten.
(17)Das den Haushaltsprojektionen des Konvergenzprogramms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist 2023 vorsichtig und in der Folge realistisch. Die Regierung geht von einem Rückgang des realen BIP um 1,0 % im Jahr 2023 und von einem Anstieg um 1,2 % im Jahr 2024 aus. Im Vergleich dazu geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 von einem Rückgang des realen BIP um 0,5 % im Jahr 2023 und einem Anstieg um 1,1 % im Jahr 2024 aus, was in erster Linie auf aktuellere Daten und darauf zurückzuführen ist, dass Investitionen außerhalb des Baugewerbes in der Prognose der Kommission als etwas weniger dynamisch eingestuft werden.
(18)In ihrem Konvergenzprogramm 2023 erwartet die Regierung eine Verschlechterung des gesamtstaatlichen Überschusses von 2022 auf eine Defizitquote von 0,4 % des BIP im Jahr 2023. Die Verschlechterung im Jahr 2023 spiegelt in erster Linie die schwächere Wirtschaft und die sich verschlechternden Finanzen der lokalen Gebietskörperschaften wider. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote von 33,0 % Ende 2022 auf 31,0 % Ende 2023 zurückgehen. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2023 mit einem öffentlichen Defizit von 0,9 % des BIP. Dies liegt über dem im Konvergenzprogramm projizierten Defizit, was vor allem darauf zurückzuführen ist, dass die Kommission höhere öffentliche Ausgaben erwartet, die z. B. auf höhere Vorleistungen und soziale Sachleistungen sowie höhere Zinsausgaben zurückzuführen sind. Die Kommission rechnet in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 31,4 % zum Jahresende 2023.
(19)Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo dürfte 2023 weiterhin durch die finanzpolitischen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen des Energiepreisanstiegs beeinflusst werden. Sie bestehen aus verlängerten Maßnahmen von 2022 (insbesondere Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel) und neuen Maßnahmen wie dem Stromkostenausgleich für Haushalte, Unternehmen und Organisationen. Die Kosten dieser Maßnahmen werden größtenteils durch die Einnahmen aus Durchleitungsgebühren sowie – in geringerem Maße – durch die Steuern auf unerwartete Gewinne von Energieversorgern ausgeglichen. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen geht die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 davon aus, dass sich die Nettokosten dieser Entlastungsmaßnahmen für den Haushalt 2023 auf 0,1 % des BIP belaufen werden. 18 Die meisten Maßnahmen im Jahr 2023 scheinen nicht gezielt auf die am schwächsten aufgestellten Haushalte oder Unternehmen ausgerichtet zu sein und erhalten das Preissignal zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht vollständig. Folglich wird der Umfang der gezielten Entlastungsmaßnahmen, der bei der Bewertung der Einhaltung der haushaltspolitischen Empfehlung für 2023 zu berücksichtigen ist, in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission im Jahr 2023 auf 0,0 % des BIP geschätzt (im Einklang mit 2022). Die Kosten des vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen aus der Ukraine für den Haushalt werden den Prognosen zufolge im Jahr 2023 weitgehend stabil bleiben. Zugute kommen dürfte dem gesamtstaatlichen Haushaltssaldo 2023 das Auslaufen befristeter COVID-19-Sofortmaßnahmen im Umfang von 1,1 % des BIP.
(20)Am 12. Juli 2022 empfahl der Rat Schweden 19 dafür zu sorgen, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben 2023 unter Berücksichtigung der fortgesetzten befristeten und gezielten Unterstützung für die vom Energiepreisanstieg besonders betroffenen Haushalte und Unternehmen sowie die aus der Ukraine flüchtenden Menschen mit einem weitgehend neutralen politischen Kurs im Einklang steht. 20 Schweden sollte sich bereithalten, die laufenden Ausgaben an die sich wandelnde Situation anzupassen. Außerdem wurde Schweden empfohlen, die öffentlichen Investitionen für den ökologischen und den digitalen Wandel sowie die Energieversorgungssicherheit unter Berücksichtigung der REPowerEU-Initiative auszuweiten, unter anderem durch Inanspruchnahme der Aufbau- und Resilienzfazilität und von anderen Unionsfonds.
(21)Für 2023 wird in der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission vor dem Hintergrund der hohen Inflation von einem weitgehend neutralen finanzpolitischen Kurs (-0,1 % des BIP) ausgegangen, während er 2022 kontraktiv war (+0,4 % des BIP). Es wird erwartet, dass der Anstieg der national finanzierten laufenden Primärausgaben (ohne diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen) 2023 einen weitgehend neutralen Beitrag von -0,2 % des BIP zum finanzpolitischen Kurs leisten wird. Insgesamt steht das prognostizierte Wachstum der national finanzierten laufenden Primärausgaben mit der Empfehlung des Rates in Einklang. Die mit Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanzierten Ausgaben werden 2023 mit 0,3 % des BIP angesetzt, während die national finanzierten Investitionen voraussichtlich einen weitgehend neutralen Beitrag von 0,1 Prozentpunkt zum finanzpolitischen Kurs leisten werden. 21 Somit plant Schweden, zusätzliche Investitionen über die Aufbau- und Resilienzfazilität und andere EU-Fonds zu finanzieren, dürfte aber die national finanzierten Investitionen nicht aufrechterhalten. Geplant sind öffentliche Investitionen in den ökologischen und den digitalen Wandel sowie in die Energieversorgungssicherheit, etwa Investitionen in den Übergang zu einer klimaneutralen Industrie und in den Breitbandausbau, die aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und anderen EU-Fonds finanziert werden.
(22)Dem Konvergenzprogramm zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2024 voraussichtlich auf 0,6 % des BIP anwachsen. Der Anstieg im Jahr 2024 spiegelt in erster Linie den Wirtschaftsabschwung wider. Dem Programm zufolge soll die gesamtstaatliche Schuldenquote Ende 2024 bei 31,0 % liegen und somit stabil bleiben. Auf der Grundlage der zum Prognosestichtag bekannten Politikmaßnahmen rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 für 2024 mit einem öffentlichen Defizit von 0,5 % des BIP. Das entspricht weitgehend dem im Programm prognostizierten Defizit. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2023 von einer ähnlichen gesamtstaatlichen Schuldenquote von 30,7 % zum Jahresende 2024 aus.
(23)Das Konvergenzprogramm sieht vor, dass 2024 die meisten Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen. 22 Die Kommission geht davon aus, dass sich die Nettokosten der Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich 2024 auf 0,1 % des BIP belaufen und somit im Einklang mit dem Wert für 2023 stehen werden. Diese Schätzungen beruhen auf der Annahme, dass es zu keinen neuerlichen Energiepreisanstiegen kommt. Die Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich, die nach derzeitiger Planung 2024 bestehen bleiben sollen, scheinen nicht auf schwächer aufgestellte Haushalte oder Unternehmen abzuzielen. Sie halten die preislichen Signale zur Senkung der Energienachfrage und zur Steigerung der Energieeffizienz nicht aufrecht.
(24)In dem Programm plant Schweden, das mittelfristige Haushaltsziel – einen strukturellen Haushaltssaldo von -1,0 % des BIP – in den Jahren 2023 und 2024 zu erreichen und während des gesamten Programmzeitraums beizubehalten. Nach der Frühjahrsprognose 2023 der Kommission soll 2023 ein struktureller Überschuss von 0,1 % des BIP und 2024 ein struktureller Überschuss von 0,7 % des BIP erzielt werden. Das mittelfristige Haushaltsziel würde damit übertroffen.
(25)Unter der Annahme einer unveränderten Politik rechnet die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2023 mit einem Anstieg der national finanzierten Nettoprimärausgaben um 1,1 % im Jahr 2024.
(26)Laut Programm sollen die öffentlichen Investitionen von 4,7 % des BIP im Jahr 2023 auf 5,2 % des BIP im Jahr 2024 steigen. Die höheren Investitionen spiegeln höhere national finanzierte Investitionen und höhere von der EU, insbesondere über die Aufbau- und Resilienzfazilität, finanzierte Investitionen wider. Das Programm enthält Reformen und Investitionen, wie z. B. die geänderten Altersgrenzen im Rentensystem, die zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und zu einem nachhaltigen und inklusiven Wachstum beitragen dürften. Im Konvergenzprogramm wird ein mittelfristiger haushaltspolitischer Pfad bis 2026 skizziert. Laut Programm soll sich das gesamtstaatliche Defizit in einen Überschuss von 0,2 % des BIP im Jahr 2025 und von 1,4 % des BIP im Jahr 2026 verwandeln. Der gesamtstaatliche Haushaltssaldo soll somit im gesamten Programmzeitraum dem im Vertrag festgelegten Referenzwert entsprechen. Dem Programm zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote von 31,0 % Ende 2024 auf 27,7 % bis Ende 2026 zurückgehen.
(27)Die hohe private Verschuldung und die – trotz jüngster Korrekturen – weiterhin überwerteten Immobilienpreise stellen makroökonomische Ungleichgewichte dar, bei denen weiterhin die Gefahr einer ungeordneten Korrektur besteht. Wohnraum ist für Personen, die zum ersten Mal auf dem Wohnungsmarkt aktiv werden, nach wie vor nur schwer zu bezahlen; gleichzeitig bietet der Mietmarkt nur wenige Alternativen und bedarf immer noch Reformen, um die Wartelisten zu verkürzen und den Bau von Mietunterkünften zu fördern. Schweden hat in begrenztem Umfang politische Maßnahmen ergriffen, um den Ungleichgewichten entgegenzuwirken, wobei der Schwerpunkt auf makroprudenziellen Strategien und unterstützenden Maßnahmen liegt, die darauf abzielen, die Verfahren für Baugenehmigungen zu vereinfachen und den Bau von Mietwohnungen zu subventionieren.
(28)Die Gesamtsteuerbelastung von Immobilien bleibt aufgrund großzügiger steuerlicher Abzüge von Hypothekenzinsen und niedriger periodischer Immobiliensteuern relativ gering. Wie sich politische Änderungen auf Hypothekenzahlungen nach Steuern auswirken, lässt sich aufgrund fehlender Daten zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten von Privathaushalten nur schwer beurteilen. Die Verfügbarkeit solcher Daten könnte zu Effizienzgewinnen bei der Politikgestaltung führen sowie möglicherweise die Zutrittsschranken zum Wohnungsmarkt abbauen und die Wohnlasten gleichmäßiger auf die Bevölkerung verteilen. Auf dem Mietwohnungsmarkt kommen regulierte Mieten unterhalb der marktüblichen Preise einer begrenzten Gruppe von Haushalten zugute. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der regulierten Miete und den Bedürfnissen oder dem Einkommen des Haushalts. Infolgedessen gibt es lange Wartelisten, insbesondere bei gefragten Mietwohnungen, und die Quote leerstehender Wohnungen ist im internationalen Vergleich sehr niedrig. Durch stärker an den Marktpreisen orientierte Mieten und eine auf Einkommen und Nettovermögen basierende Mietunterstützung ließen sich Effizienzgewinne erzielen.
(29)Nach dem in Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe b und Anhang V Abschnitt 2.2 der Verordnung (EU) 2021/241 genannten Kriterium enthält der Aufbau- und Resilienzplan ein umfassendes Paket sich gegenseitig verstärkender Reformen und Investitionen, die bis 2026 umzusetzen sind. Schwedens Aufbau- und Resilienzplan wurde erst 2022 angenommen, seine Umsetzung ist nun aber im Gange. Trotz eines langsamen Starts verläuft die Umsetzung im Allgemeinen planmäßig, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheinen die Risiken einer Nichtausschöpfung angesichts der relativ geringen Mittelausstattung des Aufbau- und Resilienzplans begrenzt zu sein. Die operative Vereinbarung zwischen der Kommission und Schweden wurde im Mai 2023 abgeschlossen. Schweden wird seinen ersten Zahlungsantrag voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 für zwei Tranchen einreichen. Die Vorbereitung eines REPowerEU-Kapitels und eines Addendums aufgrund des leichten Rückgangs der nicht rückzahlbaren Unterstützung ist im Gange. Eine zügige Aufnahme des neuen REPowerEU-Kapitels in den Aufbau- und Resilienzplan wird die Finanzierung zusätzlicher Reformen und Investitionen zur Unterstützung der strategischen Ziele Schwedens im Bereich Energie und ökologischer Wandel ermöglichen. Die systematische und wirkungsvolle Einbeziehung lokaler und regionaler Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und anderer relevanter Interessenträger ist für die erfolgreiche Durchführung des Aufbau- und Resilienzplans sowie anderer, über den Plan hinausreichender wirtschafts- oder beschäftigungspolitischer Maßnahmen nach wie vor von Bedeutung, da nur so sichergestellt werden kann, dass die politische Agenda insgesamt auf breiter Basis mitgetragen wird.
(30)Die Kommission hat 2022 alle kohäsionspolitischen Programmunterlagen Schwedens gebilligt. Um in Schweden den ökologischen und digitalen Wandel zu vollziehen, die wirtschaftliche und soziale Resilienz zu stärken und eine ausgewogene territoriale Entwicklung zu erreichen, müssen die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan samt seinem REPowerEU-Kapitel unter Ausnutzung von Synergien zügig umgesetzt werden.
(31)Neben den wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen, die mit dem Aufbau- und Resilienzplan angegangen werden, sieht sich Schweden mit einer Reihe zusätzlicher Herausforderungen konfrontiert, die mit Folgendem im Zusammenhang stehen: i) ungleiche Bildungschancen für Schüler aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund; ii) Notwendigkeit, benachteiligte Gruppen besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren und iii) Notwendigkeit, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
(32)Obwohl Schweden bei den Bildungsergebnissen im Allgemeinen gut abschneidet, bestehen im schwedischen Bildungssystem nach wie vor Ungleichheiten. Schüler aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund verfügen über begrenzte Bildungsmöglichkeiten; dies betrifft auch den Aufbau von Kompetenzen, die für die Arbeitssuche erforderlich sind. Die Ungleichheiten im Bildungsbereich nehmen zu und hängen oft damit zusammen, dass Schülern mit Migrationshintergrund die Möglichkeiten fehlen, die von ihnen gewünschte Schule zu wählen. Unterschiede in der Bewertungspraxis der einzelnen Schulen sind ein zusätzliches Risiko, dass Bildungsergebnisse untergraben werden. Der Mangel an qualifizierten Lehrkräften ist nach wie vor problematisch; besonders dringend ist er für Lehrkräfte im Bereich Sonderpädagogik, Fachlehrer an Pflichtschulen und Berufslehrer an weiterführenden Schulen. Der Aufbau und die Verwaltung des Bildungssystems, einschließlich des Anmeldungs- und Bewertungssystems, sowie die Laufbahnentwicklung der Lehrkräfte können verbessert werden.
(33)Schweden steht nach wie vor vor Herausforderungen bei der Arbeitsmarktintegration von Menschen aus benachteiligten Verhältnissen und mit Migrationshintergrund sowie beim Abbau des Fachkräftemangels. Das Bildungsniveau nicht in der EU geborener Menschen ist in den letzten Jahren zurückgegangen, wodurch sich die Kluft zwischen in der EU geborenen und nicht in der EU geborenen Personen weiter vergrößert. Der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger ist gestiegen, insbesondere unter den nicht in der EU geborenen Personen. Eine stärkere Beteiligung an Lernaktivitäten ist erforderlich, um Menschen aus benachteiligten Gruppen dabei zu helfen, arbeitsmarktrelevante Kompetenzen zu entwickeln und ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz zu erhöhen.
(34)Schweden muss mehr Anstrengungen unternehmen, um sein nationales Ziel der CO2-Neutralität bis 2045 zu erreichen. Obwohl Schweden nach wie vor zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch gehört, können Netzkapazität und Übertragungsbeschränkungen den weiteren Einsatz erneuerbarer Energiequellen in Zukunft einschränken. Im Jahr 2022 brachten diese Einschränkungen steigende Energiepreise für Industrie und Haushalte mit sich und begrenzten zudem die Möglichkeiten für eine Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit an abgelegenen geografischen Standorten. Die Erhöhung der Netzkapazität ist von entscheidender Bedeutung, da sich der Stromendverbrauch Schwedens aufgrund des gestiegenen Elektrifizierungsbedarfs in Industrie und Verkehr bis 2045 voraussichtlich auf 300 TWh verdoppeln wird. Bau und Ausbau des Stromnetzes sind jedoch aufgrund langwieriger Genehmigungsverfahren mit Verzögerungen verbunden. Darüber hinaus zählen Schwedens Verwaltungsverfahren für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen zu den langwierigsten in der EU, insbesondere was Onshore-Windkraftprojekte anbelangt. Die Regierung hat eine Untersuchung zur Vereinfachung der Umweltgenehmigungsverfahren im Rahmen des schwedischen Umweltgesetzbuchs eingeleitet. Gleichzeitig fehlt es an konkreten politischen Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der an den einschlägigen Verfahren beteiligten Behörden und zur parallelen Durchführung von Verfahren, wodurch sich die Verwaltungsverfahren für den Ausbau der Stromnetze und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen beschleunigen ließen. Die Senkung des Energieverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung, um die CO2-Emissionen und die Energiekosten für Haushalte und Unternehmen zu senken. Was die Energieeffizienz anbelangt, so besteht die Gefahr, dass Schweden sein nationales Ziel einer um 50 % effizienteren Energienutzung im Jahr 2030 (im Vergleich zu 2005) verfehlt, wenn sich der Energieverbrauch aus dem Zeitraum 2005-2020 fortsetzt. Mit einem Primärenergieverbrauch von 43,8 Mio. t RÖE im Jahr 2021 gehört Schweden nach wie vor zu den Mitgliedstaaten mit dem höchsten Energieverbrauch pro Kopf. Der Erdgasverbrauch ist in Schweden von August 2022 bis März 2023 gegenüber dem durchschnittlichen Gasverbrauch im Vergleichszeitraum der fünf Vorjahre um 37 % zurückgegangen, womit das Reduktionsziel von 15 % übertroffen wurde. Schweden könnte seine Maßnahmen zur vorübergehenden Senkung der Gasnachfrage bis zum 31. März 2024 fortsetzen. 23
(35)Durch den Arbeits- und Fachkräftemangel in Bereichen und Berufen, die für den ökologischen Wandel von zentraler Bedeutung sind, einschließlich der Fertigung, Inbetriebnahme und Instandhaltung umweltfreundlicher Technologien, entstehen Engpässe für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Schul- und Berufsbildungssysteme hoher Qualität, die sich den veränderten Erfordernissen am Arbeitsmarkt anpassen, sowie gezielte Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sind unerlässlich, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Arbeitsmarktinklusion sowie die Umverteilung von Arbeitskräften zu fördern. Um das ungenutzte Arbeitskräfteangebot zu erschließen, müssen diese Maßnahmen zugänglich sein, insbesondere für diejenigen Personen und in Wirtschaftszweigen und Regionen, die am stärksten vom ökologischen Wandel betroffen sind. In Schweden hat in den letzten Jahren der Arbeitskräftemangel zugenommen; im Jahr 2022 wurde ein solcher in 16 Berufen gemeldet, die spezifische Kompetenzen oder Kenntnisse für den ökologischen Wandel erfordern.
(36)Vor dem Hintergrund der Bewertung der Kommission hat der Rat das Konvergenzprogramm 2023 geprüft; seine Stellungnahme 24 spiegelt sich in Empfehlung 1 wider.
(37)Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm 2023 und das Konvergenzprogramm 2023 geprüft. Seine Empfehlungen nach Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in Empfehlung 1 wider. Die in Empfehlung 1 genannten Maßnahmen tragen dazu bei, Anfälligkeiten in Verbindung mit der hohen privaten Verschuldung und den hohen Wohnimmobilienpreisen anzugehen —
EMPFIEHLT, dass Schweden 2023 und 2024 Maßnahmen ergreift, um
1.bis Ende 2023 die geltenden Entlastungsmaßnahmen im Energiebereich auslaufen zu lassen; für den Fall, dass neuerliche Energiepreisanstiege Entlastungsmaßnahmen erforderlich machen, sicherzustellen, dass diese Maßnahmen gezielt auf den Schutz schwächer aufgestellter Haushalte und Unternehmen ausgerichtet werden, für die öffentlichen Haushalte tragbar sind und die Anreize zum Energiesparen erhalten;
unter Beibehaltung einer soliden Haushaltslage im Jahr 2024 die national finanzierten öffentlichen Investitionen aufrechtzuerhalten und die effektive Abrufung von Zuschüssen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie anderen EU-Fonds zu gewährleisten, um insbesondere den ökologischen und digitalen Wandel zu fördern;
über 2024 hinaus an Investitionen und Reformen festzuhalten, die einem höheren nachhaltigen Wachstum förderlich sind, und auf mittlere Sicht eine dem Vorsichtsgebot entsprechende Haushaltslage beizubehalten;
die Risiken im Zusammenhang mit einer hohen Verschuldung der privaten Haushalte und Ungleichgewichten auf dem Wohnungsmarkt zu reduzieren, indem es die steuerliche Abzugsfähigkeit von Hypothekenzinsen verringert und/oder periodische Immobiliensteuern erhöht und gleichzeitig geeignete Instrumente für eine bessere Politikbewertung und -ausrichtung vorsieht; Investitionen in den Wohnungsbau zu fördern, um die dringendsten Engpässe zu schließen, insbesondere durch den Abbau struktureller Hürden im Bauwesen und durch die Sicherstellung von Bauflächen; die Effizienz des Wohnungsmarkts zu verbessern, unter anderem durch Reformen des Mietmarkts;
2.seinen Aufbau- und Resilienzplan weiterhin stetig umzusetzen und das REPowerEU-Kapitel zügig fertigzustellen, damit rasch mit dessen Umsetzung begonnen werden kann; die kohäsionspolitischen Programme komplementär zum Aufbau- und Resilienzplan unter Ausnutzung von Synergien zügig umzusetzen;
3.die Bildungsergebnisse von Schülern aus benachteiligten sozioökonomischen Verhältnissen und mit Migrationshintergrund zu verbessern, indem im Schulsystem gleiche Zugangsmöglichkeiten gewährleistet werden und der Mangel an qualifizierten Lehrkräften behoben wird; die Kompetenzen benachteiligter Gruppen zu entwickeln, insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund, indem Ressourcen und Methoden an ihre Bedürfnisse angepasst werden, um ihnen so die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu erleichtern;
4.die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, indem der Einsatz erneuerbarer Energien beschleunigt wird, unter anderem durch den Ausbau und die Modernisierung der Energieübertragungsnetze, die Einführung von Reformen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der Energieeffizienz und die Intensivierung der politischen Anstrengungen mit Blick auf die Vermittlung und den Erwerb der nötigen Kompetenzen für den ökologischen Wandel.
Geschehen zu Brüssel am […]
Im Namen des Rates
Der Präsident