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Document 52022HB0044

    Empfehlung der Europäischen Zentralbank vom 13. Dezember 2022 an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank (EZB/2022/44) 2022/C 484/02

    ECB/2022/44

    ABl. C 484 vom 20.12.2022, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    20.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 484/13


    EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK

    vom 13. Dezember 2022

    an den Rat der Europäischen Union zu den externen Rechnungsprüfern der Oesterreichischen Nationalbank

    (EZB/2022/44)

    (2022/C 484/02)

    DER EZB-RAT —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, insbesondere auf Artikel 27.1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Die Jahresabschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, werden von unabhängigen externen Rechnungsprüfern geprüft, die vom EZB-Rat empfohlen und vom Rat der Europäischen Union genehmigt werden.

    (2)

    Die Generalversammlung der Oesterreichischen Nationalbank wählt gemäß § 37 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Oesterreichische Nationalbank einen Rechnungsprüfer und einen Ersatzrechnungsprüfer für eine mehrjährige Periode, längstens für die Dauer von fünf Jahren. Der Ersatzrechnungsprüfer wird nur beauftragt, wenn der Rechnungsprüfer verhindert ist, die Rechnungsprüfung durchzuführen.

    (3)

    Das Mandat der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., des gegenwärtigen externen Rechnungsprüfers der Oesterreichischen Nationalbank, und das Mandat der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH, des gegenwärtigen externen Ersatzrechnungsprüfers, enden beide nach der Rechnungsprüfung für das Geschäftsjahr 2022. Es ist deshalb erforderlich, ab dem Geschäftsjahr 2023 externe Rechnungsprüfer zu bestellen.

    (4)

    Die Oesterreichische Nationalbank hat für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als externen Rechnungsprüfer ausgewählt. Die Oesterreichische Nationalbank wird ihren externen Ersatzrechnungsprüfer zu einem späteren Zeitpunkt auswählen —

    HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

    Es wird empfohlen, die BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft als externen Rechnungsprüfer der Oesterreichischen Nationalbank für die Geschäftsjahre 2023 bis 2027 zu bestellen.

    Geschehen zu Frankfurt am Main am 13. Dezember 2022.

    Die Präsidentin der EZB

    Christine LAGARDE


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