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Document 52020DC0760

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen – Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU

COM/2020/760 final

Brüssel, den 25.11.2020

COM(2020) 760 final

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Das Innovationspotenzial der EU optimal nutzen –















Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Förderung von Erholung und Resilienz der EU
















1.Die bevorstehende Herausforderung: das intellektuelle Kapital Europas gewinnbringend zur Förderung von Erholung und Resilienz einsetzen

Immaterielle Vermögenswerte, wie Forschung und Entwicklung, Erfindungen, künstlerische und kulturelle Schöpfungen, Marken, Software, Know-how, Geschäftsprozesse und Daten, sind die Eckpfeiler der Wirtschaft von heute. In den letzten zwei Jahrzehnten ist in der EU das Volumen der jährlichen Investitionen in dieses „geistige Eigentum“ 1 um 87 % gestiegen, während das Volumen der materiellen Investitionen (ohne Wohnungsbau) nur um 30 % zunahm. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte waren auch von der Wirtschaftskrise von 2008 deutlich weniger betroffen. 2  

Rechte des geistigen Eigentums, d. h. Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte, geografische Angaben und Sortenschutzrechte sowie Schutzvorschriften für Geschäftsgeheimnisse, tragen dazu bei, dass Unternehmer und Unternehmen ihre immateriellen Vermögenswerte nutzbringend verwerten können. In der heutigen Wirtschaft beruhen industrielle Produkte und Verfahren zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind, und ein solides Management des geistigen Eigentums ist zu einem festen Bestandteil jeder erfolgreichen Geschäftsstrategie geworden. Wirtschaftszweige, die ihr geistiges Eigentum intensiv nutzen, spielen in der Wirtschaft der EU eine wesentliche Rolle und schaffen für die Gesellschaft wertvolle und nachhaltige Arbeitsplätze. Schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige haben derzeit einen Anteil von fast 45 % am europäischen BIP und tragen direkt zur Schaffung von fast 30 % aller Arbeitsplätze bei. 3 Viele der industriellen Ökosysteme Europas können ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums und wirksame Instrumente für den Handel mit immateriellen Vermögenswerten nicht florieren.

Geistiges Eigentum ist ein Schlüsselfaktor für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Weltweit nimmt die Zahl der Anmeldungen von geistigem Eigentum zu. Der gleiche Trend ist in der EU zu beobachten. Zwischen 2010 und 2019 stieg die Zahl der europäischen Patente ungefähr von 58 000 auf 137 000. Allerdings ist der Anstieg weniger ausgeprägt als in anderen Teilen der Welt, insbesondere im Vergleich zu Asien, wo die Volkswirtschaften im Hinblick auf die Entwicklung von geistigem Eigentum schnell aufschließen.

Die EU besitzt die Mittel, um im globalen Wettlauf um die Technologieführerschaft auch künftig mithalten zu können. Sie verfügt auch über einen soliden Rahmen für geistiges Eigentum. Mit einem einzigen Anmeldemechanismus ist es beispielsweise möglich, den Schutz von Marken, Geschmacksmustern und Pflanzensorten in ganz Europa zu erlangen und durchzusetzen. Die in Europa erteilten Patente gehören zu den qualitativ hochwertigsten der Welt. 4 Europäische Innovatoren sind Vorreiter bei umweltfreundlichen Technologien. 5 Weltweit halten sie einen großen Anteil an ökologischen Patenten 6 und verfügen über einen besonders starken Bestand an gewerblichen Schutzrechten bei Technologien wie Anpassung an den Klimawandel, Abscheidung und Speicherung von Kohlenstoff, Wasser- und Abfallbehandlung 7 . Europäische Unternehmen sind auch bei bestimmten digitalen Technologien, wie beispielsweise der Verbindungstechnik, führend.

Wir müssen unsere Stärken weiter ausbauen, indem wir den EU-Rahmen dort, wo es notwendig ist, verbessern und gut kalibrierte Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums einführen, um Unternehmen dabei zu helfen, aus ihren Erfindungen und Schöpfungen einen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Erfindungen und Schöpfungen der Wirtschaft und der Gesellschaft im Allgemeinen dienen. An Erfindungsreichtum und Kreativität mangelt es in der EU nicht: Es ist daher notwendig, die Anreize zu maximieren, um dieses Potenzial auszuschöpfen und unsere Unternehmen dafür aufzustellen, die wirtschaftliche Erholung 8 und die weltweite Führungsrolle Europas im grünen und digitalen Bereich voranzutreiben.

Einige der wichtigsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit, wie beispielsweise die Verwirklichung des ökologischen Wandels oder die Gewährleistung einer angemessenen Gesundheitsversorgung für alle, können ohne innovative Lösungen nicht bewältigt werden. Die Entwicklung der Ökosysteme für erneuerbare und emissionsarme Energien hängt beispielsweise von der raschen Entwicklung und dem Einsatz modernster Technologien ab, sowie von wirksamen Werkzeugen zum Teilen kritischer immaterieller Vermögenswerte. Die Entwicklung eines florierenden Gesundheitsökosystems in Europa erfordert ein transparentes Anreizsystem für geistiges Eigentum, das Innovationen fördert und gleichzeitig einen effektiven Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln gewährleistet. Die Kultur- und Kreativbranche kann ohne wirksamen Schutz des geistigen Eigentums nicht erfolgreich sein. 9

Die COVID-19-Krise hat die Abhängigkeit der EU von kritischen Innovationen und Technologien veranschaulicht und Europa vor Augen geführt, wie wichtig wirksame Regeln und Instrumente für geistiges Eigentum sind, um eine schnelle Bereitstellung kritischen geistigen Eigentums zu gewährleisten. Rechte des geistigen Eigentums und ihre Rolle in einer wettbewerbsfähigen und innovativen europäischen pharmazeutischen Industrie sind ebenfalls Teil der neuen Arzneimittelstrategie für Europa 10 .

Die technologische Revolution – die Datenwirtschaft und die Datengesellschaft, die Hinwendung zu künstlicher Intelligenz (KI), die zunehmende Bedeutung neuer Technologien wie Blockchain, 3D-Druck und Internet der Dinge (IoT) sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle wie die Plattformwirtschaft, die Daten- und Kreislaufwirtschaft – bietet eine einzigartige Gelegenheit, unser Konzept zum Schutz unserer immateriellen Vermögenswerte moderner zu gestalten. In den letzten Jahrzehnten wurden erhebliche Fortschritte bei der Schaffung eines Binnenmarktes für geistiges Eigentum erzielt, was der Wirtschaft in der EU viele Vorteile bringt. Es stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung, die der Gesellschaft innovative Lösungen anbieten können. 11 Dennoch gibt es nach wie vor viele Lücken und Unzulänglichkeiten, was die Art und Weise betrifft, in der Unternehmen in der EU ihr immaterielles Kapital schützen und es für die europäische Gesellschaft fruchtbringend verwerten.

Wir haben fünf Herausforderungen identifiziert:

·Erstens: Trotz großer Fortschritte ist ein Teil des Systems des geistigen Eigentums der EU nach wie vor zu fragmentiert; die Verfahren sind zu komplex und kostspielig sowie in manchen Fällen zu unklar.

Europäische Patente unterliegen in zahlreichen Ländern der EU teuren nationalen Validierungsverfahren und sind Gegenstand paralleler Rechtsstreitigkeiten. Für Arzneimittel ist der Schutz durch ergänzende Schutzzertifikate nur auf nationaler Ebene möglich. Der Schutz von Geschmacksmustern und geografischen Angaben sollte verbessert werden. Wenn eine Eintragung zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums erforderlich ist, sollten Verfahren mit einer einzigen Anlaufstelle, die den richtigen Schutz bietet, die Regel und nicht die Ausnahme sein.

Im Rahmen des digitalen Wandels erhält ein gut abgestimmter Schutz von Geschmacksmustern im digitalen Umfeld noch höhere Dringlichkeit. Beispielsweise benötigen wir für eine reibungslose Einführung von 3D-Drucktechnologien Klarheit hinsichtlich des Schutzes von 3D-Druckdateien und der Beschränkungen für die private Nutzung von Geschmacksmustern. Wir brauchen klare Antworten auf neue Fragen, etwa auf die Frage, wie mithilfe von KI entwickelte oder umgesetzte Erfindungen geschützt werden können 12 und wie dafür gesorgt werden kann, dass Reparatur und Weiterverwendung nicht durch unlautere oder übermäßig restriktive Praktiken des geistigen Eigentums blockiert werden 13 . Gleichzeitig müssen wir das Potenzial neuer Technologien wie KI und Blockchain stärker nutzen, um die Wirksamkeit unserer Systeme des geistigen Eigentums zu steigern. 

·Zweitens: Zu viele Unternehmen, insbesondere KMU, und zu viele Forscher nutzen die Möglichkeiten, die der Schutz des geistigen Eigentums bietet, nicht in vollem Umfang.

Nur 9 % der KMU in der EU verfügen über eingetragene Rechte des geistigen Eigentums. In der aktuellen Krise sind die Zahlen der Schutzrechtseintragungen zurückgegangen, was sich nachteilig auf die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der Unternehmen auswirkt. Jüngste Analysen zeigen, dass die Zurückhaltung von KMU bei der Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums größtenteils auf mangelndes Wissen über geistiges Eigentum zurückzuführen ist. 14 Selbst wenn sie Rechte des geistigen Eigentums nutzen, ist das System ihrer Ansicht nach zu kostspielig, komplex und wenig nutzerfreundlich.

Abgesehen davon, dass KMU ihr geistiges Eigentum nur in geringem Maße schützen, nutzen sie auch seine kommerzielle Vermarktung nicht vollumfänglich. Finanzanalysten und Investoren betrachten geistiges Eigentum als einen Schlüsselfaktor für den Wert eines Unternehmens und als Indikator für seine Technologiekompetenz und seine Wachstumschancen. Dennoch verfolgen wissensintensive KMU, die sich um die Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit bemühen, häufig keine geeigneten Strategien im Bereich geistiges Eigentum, die zur Aufwertung ihres immateriellen Kapitals beitragen würden. Für den Finanzsektor ist die Bewertung eines Patents oder einer Marke von entscheidender Bedeutung, da der Kreditgeber oder Investor hauptsächlich an austauschbaren Sicherheiten 15 interessiert ist und das Monopolrecht selbst für sie weniger attraktiv ist.

Ein solides Management des geistigen Eigentums ist auch erforderlich, um die Verwertung und den Einsatz von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Europa zu unterstützen. Obwohl 26 % der Spitzenforschungspublikationen zum Thema KI aus Europa stammen, sind nur 4 der 30 wichtigsten Antragsteller (13 %) und 7 % der Unternehmen, die weltweit KI-Patente anmelden, in Europa ansässig. 16

·Drittens: Die Instrumente zur Förderung des Zugangs zu geistigem Eigentum (und somit zur Einführung und Verbreitung von Technologien) sind unterentwickelt.

Die COVID-19-Krise hat uns vor Augen geführt, dass wir von kritischen Innovationen und Technologien, insbesondere im Gesundheitssektor, abhängig sind. Die EU sollte ihre Instrumente weiter ausbauen, um solche Innovationen und Technologien dort bereitzustellen, wo Bedarf besteht, und gleichzeitig eine angemessene Kapitalrendite zu gewährleisten.

Die Lizenzierung von standardessenziellen Patenten (SEP) ist sowohl für die Patentinhaber als auch für die Anwender der Technologien häufig umständlich und kostspielig. Angesichts der wachsenden Bedeutung der SEP (es gibt beispielsweise mehr als 95 000 einzigartige Patente und Patentanmeldungen, die 5G unterstützen 17 ) bedarf es eines klareren und berechenbareren Rahmens, der Anreize für in gutem Glauben geführte Verhandlungen schafft anstatt auf Rechtsstreitigkeiten zu setzen.

Obwohl die gemeinsame Nutzung von Daten in vielen Wirtschaftszweigen an Bedeutung gewinnt, müssen die Auswirkungen noch geklärt werden, die der Rahmen für geistiges Eigentum auf die gemeinsame Nutzung von Daten hat.

·Viertens: Die Marken- und Produktpiraterie boomen trotz anhaltender Bemühungen zur Einleitung einer Trendwende nach wie vor, auch aufgrund der Nutzung digitaler Technologien.

Die Einfuhren von gefälschten und unerlaubt hergestellten Waren in die EU beliefen sich 2016 auf 121 Mrd. EUR, was einem Anteil von 6,8 % an den Importen in die EU entspricht (der 2013 bei 5 % lag). 18 Dies führt dazu, dass jährlich Umsätze in Höhe von 50 Mrd. EUR und 416 000 Arbeitsplätze unmittelbar verloren gehen. 19 Die durch den Cyberdiebstahl von Geschäftsgeheimnissen verursachten Verluste werden in der EU auf 60 Mrd. EUR geschätzt. 20  

·Und schließlich fünftens: Auf globaler Ebene mangelt es an Fairness, und EU-Unternehmen können häufig nicht mithalten, wenn sie im Ausland tätig sind.

Bestimmte Nicht-EU-Länder schützen geistiges Eigentum nicht ausreichend, was Unternehmen aus der EU häufig schadet. Die EU muss ihr Potenzial ausschöpfen, um weltweit Standards setzen zu können. Sie muss ihre Bemühungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken, wie beispielsweise arglistiger Eintragungen von Rechten des geistigen Eigentums und anderer widerrechtlicher Verwendungen von geistigem Eigentum, intensivieren. Vor allem sollte sie mit gutem Beispiel vorangehen: Sie muss modernste regulatorische Lösungen für globale Probleme, wie die Lizenzierung von standardessenziellen Patenten oder die Art und Weise, wie Daten gemeinsam genutzt werden können, entwickeln.

Als Reaktion auf diese fünf Herausforderungen und auf der Grundlage der Beiträge der Mitgliedstaaten und der Interessenträger 21 werden in diesem Aktionsplan fünf Schwerpunktbereiche festgelegt, zu denen spezifische Vorschläge für Maßnahmen unterbreitet werden:

·Verbesserung des Systems zum Schutz des geistigen Eigentums,

·Schaffung von Anreizen für die Nutzung und den Einsatz geistigen Eigentums, insbesondere durch KMU,

·Erleichterung des Zugangs zu immateriellen Vermögenswerten sowie der gemeinsamen Nutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung einer angemessenen Kapitalrendite,

·Gewährleistung einer besseren Durchsetzung des geistigen Eigentums und

·Verbesserung der Fairness auf globaler Ebene.

2.Besserer Schutz für geistiges Eigentum    

Eine erste Priorität besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass Innovatoren in der EU Zugang zu schnellen, wirksamen und erschwinglichen Schutzinstrumenten haben. Zu diesem Zweck müssen wir mit außerordentlichen Anstrengungen gegen die nach wie vor bestehende Fragmentierung vorgehen und für weniger Komplexität sorgen. Wir müssen auch gewährleisten, dass unser Regelwerk den Anforderungen der neuen ökologischen und digitalen Wirtschaft voll und ganz entspricht.

Um dies zu erreichen, müssen wir die Einführung des einheitlichen Patentsystems sicherstellen. Dadurch wird eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen geschaffen, die Patentierung in der EU erheblich vereinfacht, die Transparenz erhöht und die Lizenzierung erleichtert. Die Erlangung eines einheitlichen Patents (das in bis zu 25 Mitgliedstaaten gilt) 22 und die Aufrechterhaltung dieses Patents für eine übliche Laufzeit wird etwa 10 000 EUR kosten und damit etwa sechsmal weniger als für die Erlangung und Aufrechterhaltung eines gleichwertigen Schutzes derzeit zu bezahlen ist. Darüber hinaus wird ein zentrales Verfahren vor dem neuen Einheitlichen Patentgericht die Rechtssicherheit erhöhen und Parallelverfahren in mehreren Mitgliedstaaten vermeiden, wodurch die Prozesskosten erheblich gesenkt werden. Das einheitliche Patentsystem wird daher ein zentrales Instrument da für die Erholung der Industrie in der EU sein, was insbesondere für die Ökosysteme erneuerbare Energien, Elektronik, Luft- und Raumfahrt und Verteidigung sowie Mobilität gilt.

Der wichtigste, für die Einführung des einheitlichen Patentsystems noch fehlende Schritt ist die Ratifizierung des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht durch Deutschland, welche aufgrund einer jüngsten Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts 23 jetzt ermöglicht wurde. Wenn der Ratifizierungsprozess abgeschlossen ist, wird die Kommission mit dem Europäischen Patentamt (EPA) und den Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, dass das einheitliche Patentsystem in den dem Übereinkommen beigetretenen Mitgliedstaaten operativ wird. 24 Sie wird auch die Mitgliedstaaten, die sich noch nicht eingebracht haben, dazu auffordern, sich dem neuen System anzuschließen.

In einem engen Zusammenhang mit Patenten stehen ergänzende Schutzzertifikate, die einen zusätzlichen Zeitraum für den Schutz des geistigen Eigentums für patentierte Arznei- und Pflanzenschutzmittel vorsehen, die langwierigen klinischen Studien und Marktzulassungsverfahren unterliegen. Nach der Einführung einer Ausnahmeregelung für die Herstellung im Jahr 2019 25 hat die Kommission kürzlich eine detaillierte Bewertung des Systems der ergänzenden Schutzzertifikate abgeschlossen 26 . Demnach ist das System der ergänzenden Schutzzertifikate zwar nach wie vor relevant, wird jedoch in allen Mitgliedstaaten nur unvollständig umgesetzt. Dies führt zu Ineffizienzen und zu einem Mangel an Transparenz und Vorhersehbarkeit, was Innovatoren und Generikahersteller behindert und letztlich den Patienten schadet. Die Kommission prüft derzeit, wie sich diese Hürden beseitigen lassen, und befasst sich auch mit der Möglichkeit, einen einheitlichen Finanzhilfemechanismus für ergänzende Schutzzertifikate einzuführen und/oder einen einheitlichen Titel für ergänzende Schutzzertifikate zu schaffen.

Im Rahmen ihrer neuen pharmazeutischen Strategie für Europa prüft die Kommission ferner eingehend, wie Anreize und Vergütungen für geistiges Eigentum optimiert werden können, um Innovationen zu fördern, unerfüllten Bedarf zu decken und für erschwinglichere Preise zu sorgen, indem eine rasche Markteinführung und eine kontinuierliche Versorgung mit Arzneimitteln – auch mit Generika und Biosimilar-Arzneimitteln – sichergestellt werden. Die Innovation in diesem Bereich sollte dem Bedarf gerecht werden und für alle Patienten, die davon profitieren können, zugänglich gemacht werden. In diesem Zusammenhang prüft die Kommission auch andere Anreize für geistiges Eigentum, beispielsweise die Regelung für Arzneimittel für seltene Leiden und Arzneimittel für Kinder 27 sowie die Bolar-Ausnahmeregelung 28 .

Nach der erfolgreichen Reform des Markenrechts der EU 29 wird die Kommission die EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz überarbeiten. Ziel ist es, die Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit des Geschmacksmusterschutzes in der EU, insbesondere für die Ökosysteme in den Bereichen Textilien, Elektronik und Mobilität, erheblich zu verbessern und sicherzustellen, dass der Übergang zu einer digitalen und ökologischen Wirtschaft durch die Geschmacksmusterschutzregelungen besser unterstützt wird. Durch Geschmacksmuster wird ein Produkt attraktiv, und gut gestaltete Produkte verschaffen den Herstellern einen erheblichen Wettbewerbsvorteil. Die Ergebnisse der jüngsten Bewertung 30 der EU-Rechtsvorschriften über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen 31 zeigen, dass die Geschmacksmustersysteme der EU zwar insgesamt gut funktionieren, aber noch Mängel aufweisen. Die Eintragungsverfahren sind teilweise veraltet und gehen in einigen Fällen mit unnötigem Verwaltungsaufwand einher. Der Schutz neuer Arten von Geschmacksmustern (z. B. animierte Designs, grafische Benutzeroberflächen) ist zu unklar. Außerdem kann mangelnde Klarheit über den Umfang der Geschmacksmusterrechte insbesondere hinsichtlich des zunehmenden Einsatzes des 3D-Drucks oder der Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten gegenüber Waren, die sich auf der Durchfuhr durch die EU befinden und Rechte des geistigen Eigentums verletzen, Herausforderungen mit sich bringen. Schließlich ist der wirtschaftlich wichtige Ersatzteilmarkt aufgrund der nur teilweisen Harmonisierung des Geschmacksmusterschutzes für Bauteile, die für die Reparatur komplexer Produkte verwendet werden, nach wie vor stark fragmentiert, was den Wettbewerb stark verzerrt und den Übergang zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Wirtschaft behindert.

Europa braucht auch ein neues Konzept für den Schutz geografischer Angaben. Geografische Angaben sind Namen von Erzeugnissen, die mit der natürlichen Umgebung und dem Know-how lokaler Erzeuger verbunden sind. Sie sind Teil des europäischen Kulturerbes und tragen zur sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der ländlichen Wirtschaft bei 32 und werden bisweilen auch als „geistiges Eigentum des ländlichen Raums“ bezeichnet. Geografische Angaben haben im Agrarsektor einen hohen wirtschaftlichen Wert. Im Jahr 2017 wurde mit Lebensmitteln und Getränken, deren Namen von der EU als geografische Angaben geschützt sind, EU-weit ein Umsatz von 74,76 Mrd. EUR erzielt, was 7 % des Gesamtumsatzes der europäischen Lebensmittel- und Getränkebranche entspricht. Darüber hinaus machen die durch geografische Angaben geschützten Erzeugnisse 15,5 % der gesamten Lebensmittelausfuhren der EU aus, wobei die Verkaufspreise bei den durch geografische Angaben geschützten Erzeugnissen höher sind. 33 Allerdings gibt es noch ungenutztes Potenzial: Die derzeit für den Schutz und die Durchsetzung geltenden Vorschriften könnten präziser sein, und die Rolle der Mitgliedstaaten und der Kommission beim Eintragungsverfahren könnte besser festgelegt werden. Darüber hinaus gibt es für verschiedene Arten landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterschiedliche Systeme zum Schutz der geografischen Angaben. Aufbauend auf den Ergebnissen der laufenden Bewertung 34 wird die Kommission nach Möglichkeiten suchen, die geografischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Weine und Spirituosen zu stärken, zu modernisieren, zu rationalisieren und besser durchzusetzen. 35  

Nur einige Mitgliedstaaten verfügen derzeit über Vorschriften zum Schutz geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (wie z. B. Kunsthandwerk). Auf EU-Ebene gibt es derzeit keinen einheitlichen Mechanismus für den Schutz derartiger nichtlandwirtschaftlicher geografischer Angaben, die häufig ein wichtiger Teil der lokalen Identität sind, den Tourismus beleben, einzigartige Fertigkeiten bewahren helfen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Wie eine kürzlich durchgeführte Studie 36 zeigt, wäre ein harmonisiertes System für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse für die Wirtschaft der EU vorteilhaft. Es würde den Verbrauchern mehr Informationen über die Sichtbarkeit und Authentizität dieser Erzeugnisse bieten. Zudem könnte es dazu beitragen, dass die Erzeuger wettbewerbsfähig bleiben und in Nischenmärkten zusammenarbeiten, und es könnte den weniger entwickelten Regionen Auftrieb geben. 37 Aus diesen Gründen wird die Kommission im Rahmen der Gesamtreform des Systems der geografischen Angaben auf der Basis einer gründlichen Folgenabschätzung in Bezug auf die potenziellen Kosten und Vorteile prüfen, ob für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse ein effizientes und transparentes EU-Schutzsystem für geografische Angaben geschaffen werden kann. Dadurch würde die EU zudem die Möglichkeiten des internationalen Systems der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben in vollem Umfang ausschöpfen können. 38 Generell würde dies der EU hinsichtlich der Förderung der weltweiten Anerkennung geografischer Angaben einen Startvorteil verschaffen.

Das System des gemeinschaftlichen Sortenschutzes spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle für die Wirtschaft der EU. Ein solides System für Sortenschutzrechte schafft Anreize für die Züchter, neue Sorten zu entwickeln, und trägt so zur Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals und der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung bei. Die Kommission wird weiterhin die ordnungsgemäße Anwendung des Systems überwachen und erforderlichenfalls weitere Verbesserungen vornehmen. 39 Wie aus der 2011 durchgeführten Bewertung der Rechtsvorschriften über gemeinsame Sortenschutzrechte hervorging, sollte das System, das insgesamt gut funktioniert, beibehalten werden, wenn auch mit einigen sorgfältig abgewogenen und gezielten Anpassungen. Diese Schlussfolgerung wird durch in jüngerer Zeit festgestellte Mängel 40 untermauert, die im Rahmen einer gezielten Überarbeitung der Rechtsvorschriften im Anschluss an eine Bewertung mittelfristig behoben werden könnten.

Neben den vorgenannten Reformen wird die Kommission gemeinsam mit Interessenträgern und Stellen, die sich mit geistigem Eigentum befassen, den Einsatz neuer Technologien wie KI und Blockchain untersuchen, um die Wirksamkeit unserer Systeme für geistiges Eigentum weiter zu verbessern. Tatsächlich können neue Technologien dazu beitragen, den Schutz des geistigen Eigentums zu fördern 41 , die Transparenz zu erhöhen, eine gleichmäßigere Verteilung der Lizenzgebühren zu ermöglichen 42 und Marken- und Produktpiraterie wirksamer zu bekämpfen. Um das volle Potenzial neuer Technologien auszuloten und deren Verbreitung voranzubringen, wird die Kommission einen Branchendialog fördern, der als Sondierungsgremium fungieren und die zahlreichen laufenden Initiativen in diesem Bereich begleiten soll.

Darüber hinaus macht es die digitale Revolution erforderlich, Überlegungen dazu anzustellen, wie und wofür Schutz gewährt werden soll. Durch KI-Technologien entstehen neue Werke und Erfindungen. In bestimmten Fällen, z. B. im kulturellen Bereich, kann der Einsatz „erfinderischer“ Maschinen zur Norm werden. Diese Entwicklungen werfen die Frage auf, welcher Schutz Produkten gewährt werden sollte, die mithilfe von KI hergestellt wurden. Sowohl in Europa als auch international wird über die Auswirkungen der KI auf die Rechte des geistigen Eigentums debattiert (siehe Abschnitt 6). In einer heute veröffentlichten Studie 43  wird betont, dass unbedingt zwischen Erfindungen und Schöpfungen, die mithilfe von KI-Technologien, und solchen, die ausschließlich mit KI-Technologien zustande gekommen sind, unterschieden werden muss. Auch wenn Erfindungen und Schöpfungen, die autonom durch KI-Technologien entstanden sind, meist immer noch ein Zukunftsthema sind, vertritt die Kommission dennoch die Auffassung, dass KI-Systeme nicht wie Autoren oder Erfinder behandelt werden sollten. Diese Sichtweise wird auch durch den Standpunkt des EPA im Fall Dabus 44 unterstützt. In der Studie wird ferner aufgezeigt, dass der aktuelle Rahmen der EU für geistiges Eigentum und das Europäische Patentübereinkommen im Großen und Ganzen geeignet scheinen, die Herausforderungen zu bewältigen, die mit KI-gestützten Erfindungen und Schöpfungen einhergehen. Es gibt jedoch noch Harmonisierungslücken 45 und Verbesserungspotenzial 46 . Hier sollte gehandelt werden, damit Europa Spitzenleistungen im Bereich der KI hervorbringen kann. In einem ersten Schritt wird die Kommission alle Themen erfassen und analysieren und sich an den Gesprächen der Interessenträger beteiligen. Der vorgenannte Branchendialog könnte in diesem Zusammenhang ein nützliches Forum bieten.

Schließlich wird die Kommission weiterhin in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern eine kohärente und innovative Anwendung der Vorschriften gewährleisten.

Im Bereich des Urheberrechts konzentriert sich die Kommission auf die Förderung der rechtzeitigen und wirksamen Umsetzung und Durchführung der beiden kürzlich erlassenen Richtlinien zur Modernisierung des Urheberrechtsrahmens der EU 47 . Ein wesentlicher Teil dieser Arbeiten betrifft die Umsetzung von Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie, die eine spezifische rechtliche Regelung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch Plattformen für die gemeinsame Nutzung der vom Nutzer hochgeladenen Inhalte vorsieht. Die Kommission hat einen umfassenden Dialog mit den Interessenträgern geführt, um die Meinungen der maßgeblichen Interessenträger zu den wesentlichen Themen im Zusammenhang mit der Anwendung dieses Artikels einzuholen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Dialogs wird die Kommission demnächst die Mitgliedstaaten mit Orientierungshilfen bei der Umsetzung dieser Bestimmung unterstützen. In Bezug auf den bestehenden Urheberrechtsrahmen der EU wird die Kommission auch eine Reihe von Berichten ausarbeiten, die auf spezifische Bestimmungen zurückgehen, etwa auf Überprüfungsklauseln, die in mehreren Urheberrechtsinstrumenten der EU enthalten sind, unter anderem in der Schutzdauer-Richtlinie, der Richtlinie über die kollektive Rechteverwertung, der sogenannten Marrakesch-Richtlinie und der Portabilitätsverordnung. 48

Für den sich rasch entwickelnden Biotechnologiemarkt ist die Anwendung der Biotechnologie-Richtlinie 49 von entscheidender Bedeutung. Patente auf biotechnologische Erfindungen bieten entscheidende Anreize, sollten jedoch nur unter gerechtfertigten Umständen erteilt werden. Die Biotech-Richtlinie gibt diesbezüglich einen ausgewogenen Rahmen vor, dessen Anwendung von der Kommission weiterhin überwacht wird. 50

Um den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums in der EU zu verbessern, wird die Kommission

-eine rasche Einführung des einheitlichen Patentsystems fördern, um eine zentrale Anlaufstelle für den Schutz und die Durchsetzung von Patenten in der gesamten EU zu schaffen (2021),

-das System der ergänzenden Schutzzertifikate optimieren, um es transparenter und effizienter zu gestalten (1. Quartal 2022),

-die Rechtsvorschriften der EU über gewerbliche Muster und Modelle modernisieren, um sie zugänglicher zu machen und den Übergang zur digitalen und ökologischen Wirtschaft besser zu fördern (4. Quartal 2021),

-das Schutzsystem für geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse stärken, um dessen Wirksamkeit zu verbessern und – auf der Basis einer Folgenabschätzung – prüfen, ob ein EU-Schutzsystem für nichtlandwirtschaftliche geografische Angaben eingeführt werden sollte (4. Quartal 2021),

-die Rechtsvorschriften zum Sortenschutz bewerten (4. Quartal 2022).

3.Förderung einer wirksamen Nutzung und Verbreitung von Rechten des geistigen Eigentums, insbesondere durch KMU

Obgleich intelligente Strategien für geistiges Eigentum als Wachstumskatalysator wirken können, erfassen europäische Innovatoren und Entwickler die Vorteile des geistigen Eigentums häufig nicht. Dies untergräbt bedrohlich die Innovations- und Widerstandsfähigkeit der EU in Schlüsselbereichen der Wirtschaft. Europa sollte aus dem Wissen, das unsere Unternehmen ständig schaffen, weiterentwickeln und mit anderen austauschen, einen größeren Nutzen ziehen und den Unternehmen helfen, diese Vermögenswerte aktiver zu verwalten und ihnen einen besseren Zugang zu Eigenkapital und Finanzmitteln ermöglichen.

Um dies zu erreichen, wird die Kommission:

·kurzfristig gemeinsam mit dem EUIPO von der COVID-19-Krise betroffenen KMU finanzielle Unterstützung oder Gutscheine im Hinblick auf deren geistiges Eigentum („IP-Voucher“) anbieten und sie bei der Verwaltung ihres geistigen Eigentums unterstützen. Die für ein Jahr mit 20 Mio. EUR dotierte Regelung 51 soll ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten und die teilweise Erstattung der Anmeldekosten von Marken und Geschmacksmustern sowie der Kosten für eine Überprüfung des geistigen Eigentums abdecken (bei diesem „IP-Scan“ handelt es sich um die Überprüfung der immateriellen Vermögenswerte eines Unternehmens durch eine Fachkraft, verbunden mit einer Erstberatung zur strategischen Verwaltung dieser Vermögenswerte). 

·Parallel dazu wird die Kommission die individuell zugeschnittene IP-Beratung im Rahmen des Programms Horizont Europa weiter ausbauen 52 und dabei innovative Unternehmen in unterschiedlichen Phasen des FuI-Prozesses unterstützen. Darüber hinaus wird die Kommission ausloten, inwieweit die Beratung im Bereich geistiges Eigentum auf andere Forschungs- und Investitionsprogramme der EU ausgedehnt werden kann, wobei auch das Beratungszentrum im Rahmen von InvestEU berücksichtigt wird. Für eine ausgewählte Gruppe sehr innovativer Unternehmen wird die Kommission die strategische Beratung mit finanzieller Unterstützung kombinieren, um Portfolios des geistigen Eigentums aufzubauen. 53

·Im weiteren Sinne wird die Kommission in Kooperation mit dem EUIPO für eine zentrale Anlaufstelle für den Zugang zu Informationen und Beratung über geistiges Eigentum sorgen 54 . Das EUIPO 55 wird eine Plattform, das Europäische Informationszentrum für geistiges Eigentum entwickeln, das mit dem einheitlichen digitalen Zugangstor verbunden sein und Zugang zu allen maßgeblichen Informationen – nicht nur über die einschlägigen Formalitäten, sondern auch über die damit zusammenhängenden Dienste (z. B. Anmeldung zum Schutz von Domain-Namen, Registrierung von Firmennamen) – und gleichzeitig benutzerfreundliche Anmeldesysteme für KMU bieten wird. Die Kommission wird auch die Unterstützung und Beratung im Bereich des geistigen Eigentums über ihre verschiedenen Unterstützungsnetzwerke für KMU 56 straffen, um kleine Unternehmen besser zu erreichen.

·Schließlich wird die Kommission es KMU erleichtern, ihr geistiges Eigentum zu mobilisieren, wenn sie versuchen, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Obwohl immaterielle Vermögenswerte häufig zu den wertvollsten Vermögenswerten gehören, geht aus einer Umfrage hervor, dass nicht viele KMU von ihrem geistigen Eigentum profitieren, wenn sie sich um Zugang zu Finanzmitteln bemühen. 57  Banken und Risikokapitalgeber zögern bei Finanzierungen, die sich auf geistiges Eigentum als Vermögenswert stützen, und die COVID-19-Krise hat diese Risikoaversion weiter verstärkt. Eine kürzlich durchgeführte Studie zeigt eine deutliche Lücke in Bezug auf die Finanzierung von KMU, die ihr intellektuelles Kapital einsetzen. 58 Die Kommission wird mit dem Finanzsektor erörtern, auf welche Weise die Bewertung von geistigem Eigentum Finanzierungsgebern helfen kann, das intellektuelle Kapital von KMU besser zu berücksichtigen. 59 Das in der KMU-Strategie angekündigte Pilotprojekt „Tech Due-Diligence“ wird eine Möglichkeit sein, die Bewertung von geistigem Eigentum in einem breiteren technologiebezogenen Kontext zu erproben. 60 Aufbauend auf den Erfahrungen mit bestehenden Mechanismen der Bankbürgschaft 61 wird die Kommission des Weiteren ausloten, wie Garantien zur Unterstützung von KMU und Urhebern bei Projekten auf der Grundlage von geistigem Eigentum besser genutzt werden können.

Über diese KMU-orientierten Maßnahmen hinaus wird in der Mitteilung der Kommission „Ein neuer EFR für Forschung und Innovation“ die Notwendigkeit hervorgehoben, die Ergebnisse der exzellenten Forschung in Europa in bahnbrechende Innovationen umzusetzen und in breiteren FuI-Kreisen einen besseren Umgang mit geistigem Eigentum zu fördern. 62 In diesem Zusammenhang wird die Kommission eine Sensibilisierungskampagne starten, um die Valorisierung von Rechten des geistigen Eigentums in der Bewertung von Unternehmen durch Investoren zu fördern. So wird die Kommission ihre Empfehlung zum Umgang mit geistigem Eigentum bei Wissenstransferleistungen mithilfe der Leitprinzipien für die Valorisierung von Wissen aktualisieren. Diese Überarbeitung wird mit einem Verhaltenskodex für die intelligente Nutzung von geistigem Eigentum einhergehen und mit InvestEU-Unterstützung kombiniert, die Projektträgern in Form von technischer, finanzieller und rechtlicher Beratung, auch zu Fragen des geistigen Eigentums, zugutekommen soll.

Ferner werden Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass öffentlich finanziertes geistiges Eigentum fair und wirksam eingesetzt wird. Die Kommission hat bereits eine neue Plattform zur Förderung der Verwertung der Ergebnisse EU-finanzierter Forschung und Innovation 63 sowie eine Plattform zur Präsentation von EU-unterstützter Forschung und Innovation zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus und zur Verbesserung der Vorbereitung auf weitere Ausbrüche eingeführt 64 . Damit soll sichergestellt werden, dass die mit EU-Mitteln erzielten Ergebnisse zum Nutzen der EU-Wirtschaft eingesetzt werden. Aus diesem Grund müssen Antragsteller im Rahmen des Programms Horizont Europa künftig erläutern, inwiefern die Nutzung der Ergebnisse immer noch im Interesse der EU liegt, wenn Forschungsergebnisse hauptsächlich in nicht assoziierten Drittländern genutzt werden sollen. 65  

Darüber hinaus werden der Schutz des geistigen Eigentums und die umfassende Verbreitung neuer Technologien weiterhin ein zentrales Element wichtiger FuI-Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) sein.

Es besteht auch die Notwendigkeit, die Bedingungen für Unternehmen zum Schutz und zur Nutzung geistigen Eigentums im öffentlichen Beschaffungswesen zu verbessern, um Innovationen zu fördern und die Wirtschaft anzukurbeln. Die Mitgliedstaaten sollten in Betracht ziehen, das Eigentum an geistigem Eigentum gegebenenfalls den Auftragnehmern zu überlassen, es sei denn, es stehen übergeordnete öffentliche Interessen auf dem Spiel oder es werden inkompatible Strategien einer offenen Lizenzpolitik verfolgt. Wie in der KMU-Strategie angekündigt, wird die Kommission im Rahmen der Aktualisierung der Leitlinien zur innovationsfördernden öffentlichen Beschaffung die Fragen im Zusammenhang mit geistigem Eigentum im öffentlichen Beschaffungswesen klären.

Um die Akzeptanz und Nutzung von geistigem Eigentum zu fördern, wird die Kommission

-gemeinsam mit dem EUIPO eine Regelung über Gutscheine für KMU im Hinblick auf deren geistiges Eigentum (IP-Voucher für KMU) vorlegen, mit denen die Anmeldung von Rechten des geistigen Eigentums und einschlägige strategische Beratung finanziert werden können (1. Quartal 2021),

-Unterstützungsdienste für KMU im Bereich des geistigen Eigentums im Rahmen des Programms „Horizont“ einführen und auf andere EU-Programme ausweiten (2020+).

4.Leichterer Zugang zu und gemeinsame Nutzung von durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Vermögenswerten

In der heutigen Wirtschaft ist es von entscheidender Bedeutung, dass auf Wissen, Daten und Technologien, auch wenn sie durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind, leichter und schneller zugegriffen werden kann. Eine resiliente, ökologische 66 und wettbewerbsfähige Wirtschaft benötigt Instrumente, die den Zugang zu kritischen, durch Rechte des geistigen Eigentums geschützten Technologien in Krisenzeiten erleichtern, die Lizenzierung von Urheberrechten und standardessenziellen Patenten fördern und die gemeinsame Nutzung von Daten voranbringen.

·Bessere Instrumente zur Erleichterung des Zugangs zu kritischen Rechten des geistigen Eigentums in Krisenzeiten

Die COVID-19-Krise macht deutlich, wie wichtig ein wirksames System des geistigen Eigentums ist, das starke Anreize für Innovationen sowie einen leichten Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums im Hinblick auf Technologien bietet. Die Finanzierung von Forschung und Entwicklung sowie Anreize für entsprechende Tätigkeiten sind erforderlich, um die rasche Entwicklung und Verfügbarkeit neuer Technologien wie beispielsweise von Impfstoffen oder neuen Behandlungsmethoden sicherzustellen. Deshalb müssen wir mit besseren Instrumenten dafür sorgen, dass das System des geistigen Eigentums den Zugang zu kritischen Technologien erlaubt, wo und wann immer dieser benötigt wird, und gleichzeitig den Innovatoren eine angemessene Rendite sichert.

Bislang hat die COVID-19-Krise gezeigt, wie widerstandsfähig unser System des geistigen Eigentums ist. Dies ist zum großen Teil auf die enge Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen und privaten Akteuren und auf die verschiedenen Initiativen zur Förderung der Entwicklung und Verfügbarkeit von Impfstoffen und anderen unentbehrlichen Gütern zurückzuführen.

Im Einklang mit der jüngsten Resolution der Weltgesundheitsversammlung 67 unterstützt die Kommission ferner die freiwillige Bündelung und Lizenzierung von geistigem Eigentum in Bezug auf COVID-19-Therapeutika und -Impfstoffe 68 . Solche Regelungen sollten auf einer freiwilligen Teilnahme beruhen, einen breit angelegten und gerechten Zugang gewährleisten und es den Inhabern von geistigem Eigentum ermöglichen, ihre Investitionen in ausgewogener Weise zu amortisieren. Die Kommission hat zudem Schritte unternommen, um die Zusammenarbeit im privaten Sektor zu fördern, damit der Knappheit essenzieller Produkte und Dienstleistungen entgegengewirkt wird 69 , sowie um sicherzustellen, dass die Ergebnisse öffentlich finanzierter FuI-Programme in der EU und ihren Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden, insbesondere wenn dies zur Steigerung der Produktion kritischer Materialien erforderlich ist 70 . 

Mit Blick auf die Zukunft erscheint es der Kommission jedoch notwendig, die vorhandenen Instrumente zur Bewältigung von Krisensituationen zu verbessern.

Sie untersucht Möglichkeiten, wie in Krisenzeiten zur raschen Bündelung kritischer Rechte des geistigen Eigentums Anreize geboten werden könnten, beispielsweise durch ein neuartiges Lizenzierungssystem, das kritische Rechte des geistigen Eigentums kontrolliert und vorübergehend zur Verfügung stellt, damit die Herstellung durch solche Rechte geschützter Produkte rasch gesteigert werden kann, unter anderem durch eine Neuausrichtung der Produktion.

Schließlich sieht die Kommission die Notwendigkeit, dafür Sorge zu tragen, dass wirksame Systeme für die Vergabe von Zwangslizenzen vorhanden sind, die als letztes Mittel und Sicherheitsnetz eingesetzt werden können, wenn alle anderen Bemühungen um die Bereitstellung von geistigem Eigentum gescheitert sind. Im WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) ist unter den aufgeführten Bedingungen eine Möglichkeit vorgesehen, Zwangslizenzen zu vergeben, d. h. die Befugnis einer Regierung, einer interessierten Partei die Nutzung einer patentierten Erfindung ohne Zustimmung des Patentinhabers zu gestatten. Im Falle eines nationalen Notstands kann dieses Verfahren beschleunigt abgewickelt werden. In Verbindung mit der Erklärung von Doha zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit ist klar, dass jedes WTO-Mitglied nicht nur das Recht hat, Zwangslizenzen zu vergeben, sondern auch die Gründe, aus denen solche Lizenzen vergeben werden, frei festlegen kann.

In Europa wird die Vergabe von Zwangslizenzen hauptsächlich durch nationales Recht geregelt. 71 Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente so wirksam wie möglich sind, indem sie beispielsweise Schnellverfahren für die Erteilung von Zwangslizenzen in Notsituationen einführen. Darüber hinaus erscheint der Kommission eine stärkere Koordinierung in diesem Bereich erforderlich, damit verzerrende Auswirkungen auf Innovation und Handel vermieden werden. Eine frühzeitige Koordinierung und der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, beispielsweise über die Laufzeit und die Gebühren für solche Lizenzen, sollten dazu beitragen, den größtmöglichen Nutzen zu erzielen und gleichzeitig übermäßige Verzerrungen zu vermeiden. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeit der Einrichtung eines Notfallkoordinierungsmechanismus prüfen, der kurzfristig ausgelöst werden kann, wenn Mitgliedstaaten die Erteilung einer Zwangslizenz erwägen.

·Erleichterung der Lizenzierung von geistigem Eigentum durch erhöhte Transparenz, insbesondere in Bezug auf das Urheberrecht

Um die Lizenzierung und gemeinsame Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums zu erleichtern, ist mehr Transparenz in Bezug auf Eigentum und Verwaltung aller Arten dieser Rechte erforderlich. Im Bereich der Patente wird das einheitliche Patent hier echte Fortschritte bringen.

Die Verwendung hochwertiger Metadaten und neuer Technologien wie Blockchain könnte ebenfalls dazu beitragen, mehr Transparenz und eine bessere Datenverwaltung der Rechte zu erreichen, insbesondere im Bereich des Urheberrechts und hinsichtlich einer besseren Ermittlung der Rechteinhaber. 72

Die Kommission hat eine Studie zum Urheberrecht und zu neuen Technologien in Auftrag gegeben, die sich auf die Verwaltung von Urheberrechtsdaten und künstliche Intelligenz konzentrieren wird. Die Ergebnisse dürften im Jahr 2021 vorliegen. Die Kommission wird weiterhin mit einschlägigen Interessenträgern zusammenarbeiten, um die Qualität der Urheberrechtsdaten zu fördern und eine gut funktionierende „Urheberrechtsinfrastruktur“ 73 zu erreichen (z. B. Verbesserung der maßgeblichen aktualisierten Informationen über Rechteinhaber, Bedingungen und Lizenzierungsmöglichkeiten). 74

·Standardessenzielle Patente

Standardessenzielle Patente (SEP) sind Schutzrechte für Technologien, die in Standards aufgenommen werden. Die Zahl der SEP und die der SEP-Inhaber nehmen zu (beispielsweise wurden für Mobilfunkverbindungsstandards von einer immer größeren Gruppe von SEP-Inhabern mehr als 25 000 Patentfamilien 75 beim ETSI angemeldet, und auch neu aufkommende Technologiestandards enthalten häufig SEP). SEP spielen bei der Entwicklung von 5G und dem Internet der Dinge eine entscheidende Rolle. Die digitale Einbindung von Objekten, Geräten, Sensoren und Artikeln des täglichen Gebrauchs in Anwendungen, die von vernetzten Fahrzeugen über Gesundheit oder Energie bis zu intelligenten Städten reichen, erfordert auf Standards basierende interoperable Lösungen.

In diesem Kontext ist es von entscheidender Bedeutung, über stabile, effiziente und faire Regeln für die Lizenzierung von SEP zu verfügen. Trotz der in der Mitteilung über den Umgang mit standardessenziellen Patenten im Jahr 2017 76 vorgegebenen Leitlinien ist es für einige Unternehmen nach wie vor schwierig, sich auf eine SEP-Lizenzierung zu einigen. Dies kann häufig zu Streitigkeiten führen, bei denen Patentinhaber vorbringen, dass gegen ihr SEP verstoßen worden sei, und sich die andere Partei beschwert, der Patentinhaber habe ihr in einer Lizenzvereinbarung unangemessene Bedingungen auferlegt. Die größten Probleme treten offenbar in der Automobilbranche auf, sie können sich jedoch weiter ausdehnen, denn die SEP-Lizenzierung ist auch in den Ökosystemen Gesundheit, Energie, intelligente Fertigung, Digitales und Elektronik 77 von Bedeutung.

Auf kurze Sicht wird die Kommission Initiativen aus der Industrie fördern, um Reibungen und Streitigkeiten zwischen den Akteuren in den jeweiligen Sektoren zu reduzieren.

Parallel dazu wird sie gestützt auf das Konzept von 2017 Reformen in Betracht ziehen, um den Rechtsrahmen für die Anmeldung, Lizenzierung und Durchsetzung von SEP weiter zu klären und zu verbessern. Die Kommission wird beispielsweise die Schaffung eines unabhängigen Systems zur Überprüfung der Wesentlichkeit („essentiality assessment“) durch Dritte untersuchen, das auf mehr Rechtssicherheit und geringe Kosten für Rechtsstreitigkeiten abzielt. 78 Bei etwaigen Reformen werden die Erfahrungen mit den Leitlinien aus der SEP-Mitteilung von 2017 und die Gespräche mit den einschlägigen Interessenträgern berücksichtigt.

·Förderung des Datenaustauschs

Schließlich benötigt die EU, wie in der jüngsten Europäischen Datenstrategie der Kommission dargelegt 79 , einen soliden Rahmen, der es den Unternehmen ermöglicht, Daten zu erstellen, auf Daten zuzugreifen, sie auszutauschen und zu nutzen. Zwischen 2018 und 2025 wird sich der Wert der Datenwirtschaft der EU auf fast 829 Mrd. EUR verdreifachen, was 5,8 % des BIP der EU im Jahr 2025 entspricht. 80  Da einige Daten durch Rechte des geistigen Eigentums oder als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden können, bewertet die Kommission derzeit den Rahmen für geistiges Eigentum, um ein Gleichgewicht zwischen der Notwendigkeit der Förderung des Datenaustauschs (z. B. Erleichterung des Zugangs und der Nutzung von Daten durch KMU, Erleichterung von Reparaturen) und der Notwendigkeit der Wahrung berechtigter Interessen sicherzustellen.

Die Förderung des Datenaustauschs erfordert ein sicheres Umfeld, in dem Unternehmen weiterhin in die Generierung und Erfassung von Daten investieren, diese auf sichere Weise gemeinsam nutzen und darauf vertrauen können, dass ihre sensiblen Geschäftsdaten nicht unrechtmäßig erworben, verwendet oder weitergegeben werden. Die Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse 81 bietet bereits wirksame Schutzinstrumente, jedoch muss möglicherweise ihr Geltungsbereich geklärt werden, beispielsweise im Hinblick auf die Fragen, welche Art von Daten oder Datensätzen als „Geschäftsgeheimnisse“ eingestuft werden könnten, ob die geltenden Ausnahmeregelungen die Daten- und ökologische Wirtschaft unterstützen können 82 und ob und wie die im Rahmen der Richtlinie vorgesehenen Instrumente eingesetzt werden können, um dem unrechtmäßigen Erwerb, der unrechtmäßigen Nutzung und der unrechtmäßigen Offenlegung von Daten und Datensätzen wirksam zu begegnen. Um diese Fragen zu klären und bewährte Verfahren zu ermitteln, hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die sich speziell auf strategische Wirtschaftszweige wie das Gesundheitswesen und die Automobilindustrie konzentriert. Auf der Grundlage der Ergebnisse und als Teil des Rechtsakts über Daten 83 wird die Kommission prüfen, ob weitere Maßnahmen, z. B. gezielte Leitlinien, erforderlich sind.

Die Datenbankrichtlinie 84 sieht für Datenbanken, die das Ergebnis umfangreicher Investitionen sind, einen Sui-generis-Schutz vor. Eine kürzlich durchgeführte Bewertung 85 ergab, dass die Datenbankrichtlinie zwar einen Mehrwert bietet, jedoch überarbeitet werden könnte, um den Datenzugriff und die Datennutzung zu erleichtern. Die Kommission wird daher – an die europäische Datenstrategie anknüpfend – die Richtlinie überprüfen, insbesondere um den Austausch und den Handel mit maschinell generierten Daten und Daten, die im Rahmen der Einführung des Internets der Dinge generiert werden, zu erleichtern. Diese Überprüfung wird mit dem Rechtsakt über Daten 86 einhergehen, wobei auch Initiativen zur gemeinsamen Nutzung von Daten im Bereich Kartellrecht berücksichtigt werden. 87  

Um die Lizenzierung und die gemeinsame Nutzung von geistigem Eigentum zu erleichtern, wird die Kommission

-die Verfügbarkeit kritischen geistigen Eigentums in Krisenzeiten sicherstellen, unter anderem durch neue Lizenzierungsinstrumente und ein System zur Koordinierung der Zwangslizenzierung (2021-22),

-die Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Lizenzierung standardessenzieller Patente verbessern, indem sie von der Industrie eingeleitete Initiativen in den am stärksten betroffenen Wirtschaftszweigen fördert und gleichzeitig mögliche Reformen in Betracht zieht, gegebenenfalls auch von Regulierungsvorschriften; Ziel ist dabei, den SEP-Rahmen zu klären und zu stärken sowie wirksame Transparenzinstrumente anzubieten (1. Quartal 2022),

-den Datenzugang und die gemeinsame Datennutzung unter Wahrung legitimer Interessen durch eine Klarstellung bestimmter zentraler Bestimmungen der Richtlinie über Geschäftsgeheimnisse und eine Überarbeitung der Datenbankrichtlinie fördern (3. Quartal 2021).

5.Bekämpfung von Verstößen gegen Rechte des geistigen Eigentums

Eine wirksame Durchsetzung ist Teil eines gut funktionierenden Systems des geistigen Eigentums. Die Kommission überwacht weiterhin aufmerksam die Anwendung der Richtlinie über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums 88 , um einen wirksamen und ausgewogenen Rechtsschutz sicherzustellen. Sie arbeitet mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern zusammen, um den jüngsten Leitfaden der Kommission 89 umzusetzen, damit beispielsweise gewährleistet ist, dass – sofern alle Bedingungen einschließlich der Verhältnismäßigkeit erfüllt sind – gerichtliche Anordnungen in allen Mitgliedstaaten einheitlich und effizient angewendet werden.

Im Bereich der Patente sollte die Einführung des Einheitlichen Patentgerichts die Durchsetzung von Patentrechten weiter erleichtern und optimieren.

In Bezug auf Marken- und Produktpiraterie erachtet es die Kommission eindeutig für notwendig, die Anstrengungen zu verstärken. Die Einfuhren nachgeahmter und unerlaubt hergestellter Waren in die EU beliefen sich 2016 auf 121 Mrd. EUR, was bis zu 6,8 % der Einfuhren der EU entspricht (gegenüber 5 % der Einfuhren der EU im Jahr 2013). 90 Aufgrund von nachgeahmten Produkten den Märkten der EU kommt es dazu, dass jährlich Umsätze in Höhe von 50 Mrd. EUR und 416 000 Arbeitsplätze unmittelbar verloren gehen. 91 Diese Tatsache stellt zudem eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher dar (z. B. gefälschte Atemschutzmasken) 92 und wirken sich negativ auf die Umwelt aus 93 . 

Im Internet sind neue Formen von Verletzungen des geistigen Eigentums entstanden, wie beispielsweise der Cyberdiebstahl von Geschäftsgeheimnissen (der in der EU geschätzte Verluste in Höhe von 60 Mrd. EUR verursacht 94 ), illegale Fernsehprogramme über das Internet-Protokoll (Internet Protocol Television, IPTV) und andere Formen des rechtswidrigen (Live-)Streamings. Sie stellen das verarbeitende Gewerbe, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Sportsektor vor besondere Herausforderungen.

Die Kommission gab bereits bekannt, dass vor Ablauf des Jahres die Verantwortlichkeiten von Online-Plattformen durch neue Vorschriften klargestellt und verbessert werden; ferner sollen Hemmnisse für freiwillige Maßnahmen seitens dieser Plattformen zur Bekämpfung unrechtmäßiger von ihnen vermittelter Inhalte (Waren oder Dienstleistungen) beseitigt werden. Der künftige Vorschlag für das Legislativpaket zum Rechtsakt über digitale Dienste zielt darauf ab, eine Reihe spezifischer, verbindlicher und verhältnismäßiger Verpflichtungen für digitale Dienste zu harmonisieren; diese Verpflichtungen sollen mit einem verstärkten Aufsichtsrahmen durchgesetzt werden. 95

Darüber hinaus muss die Kapazität der Strafverfolgungsbehörden erheblich erhöht werden. Nachahmung und Produktpiraterie müssen eine höhere Priorität erhalten. Die Kommission drängt die Mitgliedstaaten und den Rat, Kriminalität im Bereich des geistigen Eigentums unter die Prioritäten des nächsten EU-Politikzyklus – Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen (EMPACT) 96 – für den Zeitraum 2022-2025 aufzunehmen. Die Kommission beabsichtigt, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf EU-Ebene zu stärken, indem das Mandat der Kommission erweitert und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) übertragen wird, damit dieses nicht nur verhindert, dass nachgeahmte Waren in den Binnenmarkt gelangen, sondern auch gegen die unzulässige Herstellung nachgeahmter Waren innerhalb der EU vorgehen kann. 97 Ferner fordert die Kommission alle maßgeblichen Interessenträger auf, den Austausch mit Europol fortzusetzen, um die allgemeine Gefahrenbewertung weiter zu verbessern sowie wirksame und koordinierte Maßnahmen gegen Kriminalität im Bereich des geistigen Eigentums zu fördern.

Die Kommission wird die Zollbehörden der Mitgliedstaaten auch bei der Verbesserung des Risikomanagements und der Betrugsbekämpfung unterstützen, insbesondere durch die Schaffung einer EU-Ebene für die Kapazitäten zur Datenanalyse, durch eine bessere Ausstattung der Mitgliedstaaten mit Zollkontrollausrüstung und durch die Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der EU und mit den Zollbehörden der Partnerländer. 98  

Die Kommission wird die Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren – Rechteinhaber, Anbieter, verschiedene Vermittlergruppen (z. B. Online-Plattformen, soziale Medien, Werbebranche, Zahlungsdienste, Domänennamenregister/Register, Verkehrs- und Logistikunternehmen) und Durchsetzungsbehörden (einschließlich Verwaltungsbehörden, Zoll, Polizei, Marktüberwachungsbehörden und Staatsanwaltschaften) verstärken, um Produktpiraterie und Nachahmung einzudämmen. Zu diesem Zweck wird sie ein EU-Instrumentarium zur Bekämpfung von Nachahmung einrichten, das sich unter anderem auf mitgeteilte Verfahren und Grundsätze stützt, die im Zusammenhang mit verschiedenen Initiativen unter Federführung der Industrie entwickelt wurden. 99 Das Instrumentarium wird Aufgaben und Zuständigkeiten klären und Wege für eine Zusammenarbeit aufzeigen. Ein grundlegendes Element ist der Austausch einschlägiger Daten über Produkte und Händler im Einklang mit dem EU-Datenschutzrecht, wofür gegebenenfalls weitere Leitlinien erforderlich sind. 100 Das Instrumentarium wird auch den Einsatz neuer Technologien wie Bilderkennung, künstliche Intelligenz und Blockchain 101 fördern. Gegebenenfalls wird das Instrumentarium um Richtwerte ergänzt, mit denen die Fortschritte gemessen werden können.

Aufbauend auf dem Erfolg spezifischer präventiver und repressiver Maßnahmen gegen gefälschte Produkte im Zusammenhang mit COVID-19 102 wird die Kommission Kampagnen fördern, die sich gegen den Markteintritt der für Verbraucher schädlichsten nachgeahmten Waren richten. 103  

Schließlich könnten die wirtschaftlichen Auswirkungen des Cyberdiebstahls von Geschäftsgeheimnissen durch eine Sensibilisierung für die Cybersicherheit und ein kompetentes Management des geistigen Eigentums drastisch verringert werden. Im Einklang mit den im Rahmen der Strategie für die Sicherheitsunion im Bereich der Cybersicherheit ergriffenen Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen 104  wird die Kommission gemeinsam mit den EUIPO-Mitgliedstaaten und der Wirtschaft Sensibilisierungsinstrumente und gezielte Leitlinien entwickeln, die die Widerstandsfähigkeit von EU-Unternehmen (und insbesondere KMU) gegen den Cyberdiebstahl von Geschäftsgeheimnissen erhöhen.

Um Verstöße gegen Rechte des geistigen Eigentums zu bekämpfen, wird die Kommission

-die Verantwortlichkeiten digitaler Dienste, insbesondere von Online-Plattformen, im Rahmen des Rechtsakts über digitale Dienste klarstellen und erhöhen (4. Quartal 2020),

-die Rolle des OLAF bei der Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie stärken (2022),

-ein EU-Instrumentariums zur Bekämpfung von Nachahmung mit Grundsätzen für gemeinsames Handeln, Zusammenarbeit und Datenaustausch zwischen Rechteinhabern, Vermittlern und Strafverfolgungsbehörden einrichten (2. Quartal 2022).

6.Fairness auf globaler Ebene

Geistiges Eigentum spielt eine wichtige Rolle für Handel und Investitionen, aber auch für unsere Beziehungen zu Nicht-EU-Ländern. Auf schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige entfallen 93 % der gesamten Warenausfuhren der EU in die übrige Welt. 105 Eine wachsende Zahl von Ländern weltweit nutzt Werte des geistigen Eigentums, um ihre Entwicklung und nationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums gewinnen an geopolitischer Bedeutung. 106  

Unsere Unternehmen müssen sich auf stabile, weltweit gleiche Bedingungen verlassen, wenn sie sich im Ausland dem Wettbewerb stellen. Es hat sich jedoch gezeigt 107 , dass unsere Unternehmen in Nicht-EU-Ländern nach wie vor großen Herausforderungen gegenüberstehen, wie beispielsweise schwachen Regeln in Bezug auf geistiges Eigentum und einer schwachen Durchsetzung, einem erzwungenen Technologietransfer und anderen unlauteren Praktiken wie der Beschränkung des geistigen Eigentums an gemeinsamen Forschungsergebnissen, sehr breit angelegten extraterritorialen Prozessführungsverboten und Cyberdiebstahl.

Mit ihrem großen Binnenmarkt befindet sich die EU in einer einzigartigen Position, um als globale Einrichtung für die Festlegung von Standards für geistiges Eigentum zu fungieren. Sie kann und wird sich weiterhin für einen stabilen und wirksamen globalen Rahmen für geistiges Eigentum einsetzen. Gleichzeitig müssen wir uns besser vor dem Diebstahl geistigen Eigentums, Spionage und anderen missbräuchlichen Verwendungen von geistigem Eigentum aus Nicht-EU-Ländern, die sich auf unsere europäischen Märkte auswirken, schützen. Die Mitgliedstaaten sollten auch dem wirksamen Schutz des geistigen Eigentums an kritischen Technologien besondere Aufmerksamkeit widmen, um unsere Widerstandsfähigkeit in strategischen Sektoren zu gewährleisten.

Hierzu wird die Kommission folgende Maßnahmen ergreifen:

Im Rahmen von Freihandelsabkommen wird die Kommission weiterhin ehrgeizige Ziele für geistiges Eigentum mit hohem Schutzstandard anstreben, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen zu gewährleisten und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Sie wird sich um die vollständige Umsetzung der Bestimmungen über geistiges Eigentum in bestehenden Freihandelsabkommen bemühen, unter anderem durch Streitbeilegung und gegebenenfalls durch die Anwendung der Verordnung zur Rechtsdurchsetzung im Handel, sobald diese geändert wurde.

Die Kommission wird die Dialoge zum Thema Rechte des geistigen Eigentums mit wichtigen Handelspartnern und anderen prioritären Ländern wie den Vereinigten Staaten, China, der Republik Korea, Thailand, der Türkei und Brasilien in vollem Umfang nutzen, um Reformen voranzutreiben, und sie wird die Reichweite ihrer Schlüsselprogramme im Bereich geistiges Eigentum erweitern und damit technische Zusammenarbeit in China, Südostasien und Lateinamerika anbieten. 

Während die Kommission sich weiterhin für weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen einsetzt, wird sie gleichzeitig ihre Bemühungen zum Schutz der EU-Unternehmen vor unlauteren Praktiken verstärken. Dafür wird sie die Beobachtungsliste „Produkt- und Markenpiraterie“ 108 , mit der Marktplätze und Dienstleistungsanbieter gemeldet werden, die mutmaßlich an Marken- und Produktpiraterie beteiligt sind, diese fördern oder davon profitieren, ebenso als Hebel nutzen wie den Bericht über Drittländer 109 , in dem Drittländer aufgeführt sind, in denen der Schutz und die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (online und offline) Anlass zu größter Besorgnis gibt. Sowohl die Beobachtungsliste als auch der Bericht werden regelmäßig aktualisiert, und Maßnahmen zur Behebung festgestellter Mängel werden genau überwacht.

Darüber hinaus forderte die Kommission in ihren Leitlinien vom März 2020 betreffend ausländische Direktinvestitionen und den Schutz der strategischen Vermögenswerte Europas alle EU-Mitgliedstaaten auf, ihre Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Investitionen in vollem Umfang zu nutzen; ferner rief sie diejenigen Mitgliedstaaten, die derzeit über keinen Überprüfungsmechanismus verfügen, dazu auf, einen umfassenden Überprüfungsmechanismus einzurichten, um relevante Aspekte der Sicherheit und öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen, die kritische Werte des geistigen Eigentums in der Europäischen Union betreffen können, anzugehen. 110  

Nach Ansicht der Kommission muss auch sichergestellt werden, dass alle Nicht-EU-Länder und ihre Unternehmen die Vorschriften einhalten, auch wenn sie mit europäischen Forschungsorganisationen zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck werden neue Rahmenbedingungen für die internationale Forschungszusammenarbeit mit Einrichtungen in Nicht-EU-Ländern entwickelt. Sie sorgen für ein faires und nicht verzerrendes globales Ökosystem für Innovationen, das auf gleichen Wettbewerbsbedingungen und Gegenseitigkeit beruht und gleichzeitig hohe ethische und wissenschaftliche Integritätsstandards aufrechterhält. Dazu wird die Kommission Leitlinien für ausländische Einmischung festlegen, die sich an Universitäten und Hochschuleinrichtungen in der EU richten, um im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit das Bewusstsein für möglichen Diebstahl geistigen Eigentums zu schärfen (2021).

In außenpolitischer Hinsicht wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Hohen Vertreter und den Mitgliedstaaten bereit sein, die vorhandenen restriktiven Maßnahmen zu nutzen, um von privater und staatlich geförderte Cyberspionage zu bekämpfen, die auf die Aneignung von hochmodernen europäischen Werten des geistigen Eigentums abzielt. 111  

Es ist von größter Bedeutung, dass die EU in globalen Foren wie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), der Welthandelsorganisation (WTO), dem Internationalen Verband zum Schutz neuer Pflanzensorten (UPOV), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit einer starken Stimme spricht. Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern zusammenarbeiten, um globale Standards für den Schutz des geistigen Eigentums und bestmögliche Lösungen für neue Herausforderungen zu entwickeln und zu verteidigen, wie etwa der Notwendigkeit, einen gerechten Zugang zu Behandlungen, Impfstoffen und Diagnostika im Kampf gegen COVID-19 zu gewährleisten. Die Debatte innerhalb der WIPO über die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf das geistige Eigentum bietet eine weitere einzigartige Gelegenheit für Europa, zu einem Zeitpunkt Einfluss zu nehmen, zu dem die Regeln noch aufgestellt werden; dies kann den aktuellen digitalen Wandel der Weltwirtschaft dauerhaft beeinflussen.

Um den Wert unserer Marken zu schützen, wird die Kommission erwägen, ob die EU dem Markenrechtsvertrag von Singapur beitreten sollte. Die Kommission wird mit internationalen Partnern zusammenarbeiten, um geografische Angaben weltweit über das multilaterale Lissabon-Register der WIPO zu schützen. Sie wird auch ihre Beteiligung an globalen Internetforen intensivieren, damit das internationale Domain-Namen-System die Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich der geografischen Angaben, in vollem Umfang respektiert, und dafür sorgen, dass der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums auch in den Maßnahmen für die Verwaltung des Domänennamensraums und den Zugang zu Informationen über Registranten („Whois“-Daten) angemessen berücksichtigt wird. Im Bereich des Urheberrechts wird die Kommission weiterhin aktiv an den Verhandlungen der WIPO beteiligt sein, um eine Einigung über einen neuen Vertrag zu erzielen, der den internationalen Schutz der Sendeunternehmen gewährleistet. Ferner wird sie darauf hinarbeiten, dass die EU den (2013 von der EU unterzeichneten) WIPO-Vertrag von Peking ratifiziert, der audiovisuellen Darbietungen internationalen Schutz gewährt.

Die Kommission wird auch künftig europäische Unternehmen im Ausland unterstützen. Zusätzlich zu den bestehenden internationalen Helpdesks für KMU im Bereich des geistigen Eigentums in China, Südostasien und Lateinamerika 112 wird sie einen neuen Helpdesk für KMU im Bereich des geistigen Eigentums einrichten, der europäische Unternehmen in Indien unterstützt (Anfang 2021).

Schließlich wird die Kommission ihre Bemühungen verstärken, um qualifizierte technische Hilfe anzubieten und Entwicklungsländern dabei zu helfen, das geistige Eigentum bestmöglich zur Unterstützung ihres Wirtschaftswachstums zu nutzen. Beispielsweise wird die Kommission im Rahmen des Aktionsplans für Rechte des geistigen Eigentums in Afrika eine bessere Schaffung, einen besseren Schutz und ein besseres Management von geistigem Eigentum (einschließlich geografischer Angaben 113 ) auf diesem Kontinent fördern. 114  

7.Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten und Interessenträgern

Die Kommission zählt darauf, dass das Europäische Parlament und der Rat sowie alle Beteiligten diesen Aktionsplan unterstützen und dazu beitragen, die verschiedenen darin enthaltenen Maßnahmen umzusetzen.

Sie fordert auch die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen politischen Maßnahmen und Strategien im Bereich des geistigen Eigentums im Einklang mit den in diesem Aktionsplan festgelegten Zielen zu entwickeln und einen besseren Schutz und eine bessere Durchsetzung des geistigen Eigentums zu einer Priorität ihrer eigenen Bemühungen um eine wirtschaftliche Erholung zu machen.

Die Kommission wird auch die Debatte unter allen maßgeblichen Akteuren, insbesondere in den entsprechenden industriellen Ökosystemen, anregen, um die politischen Maßnahmen im Bereich des geistigen Eigentums gemäß der Strategischen Vorausschau 115 und der Agenda der Kommission besser mit den sich ändernden Gegebenheiten und Bedürfnissen der EU-Industrie zu verknüpfen. Um dies zu erreichen, wird die Kommission im Rahmen bestehender Veranstaltungen und Foren, in denen die Industriepolitik gestaltet wird, regelmäßig Diskussionen über Fragen des geistigen Eigentums führen.



Anlage I 

Beitrag der schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweige zur Beschäftigung 
in industriellen Ökosystemen

Quelle: Berechnungen von EUIPO und der Kommission auf der Grundlage von Daten der Studie „Schutzrechtsintensive Wirtschaftszweige und Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union“, EPA und EUIPO, 2019

Diese Abbildung zeigt den Beitrag der schutzrechtsintensiven Wirtschaftszweige zur Beschäftigung in den einzelnen industriellen Ökosystemen. Dies erklärt zum Beispiel die offensichtlich geringe Schutzrechtsintensität des Ökosystems Gesundheit. Die sehr schutzrechtsintensiven Bereiche Arzneimittel und Medizinprodukte tragen nur 6 % zur Beschäftigung bei, während die übrigen Wirtschaftszweige wie Krankenhäuser und medizinische Versorgung nicht schutzrechtsintensiv sind.

Die Grafik zeigt den Beitrag von Unternehmen, die Rechte des geistigen Eigentums besitzen, zur Beschäftigung in der EU. Somit verdeutlicht sie teilweise, welchen Einfluss die Rechte des geistigen Eigentums auf die Wirtschaft ausüben. Demnach haben Rechte des geistigen Eigentums keinen größeren Einfluss auf Unternehmen, die möglicherweise nicht selbst Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums sind, aber durch Rechte des geistigen Eigentums geschützte Bestandteile in ihren Produkten oder Dienstleistungen verwenden (z. B. Franchisenehmer, Technologielizenznehmer, Subunternehmer, Gastgewerbe oder Einzelhandel bei der gemeinsamen Nutzung von Produkten der Kulturbranche).

(1)

Gemäß den Standards SNA2008/ESVG2010 erfasst das System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen eine Reihe spezifischer immaterieller Vermögenswerte in der Kategorie „Geistiges Eigentum“, wie etwa Forschung und Entwicklung, Suchbohrungen, Computersoftware und Datenbanken, Unterhaltung sowie literarische und künstlerische Originale.

(2)

 „Unlocking investment in intangible assets“ (Erschließung von Investitionen in immaterielle Vermögenswerte), GD ECFIN Diskussionspapier 047 , Mai 2017.

(3)

  Schutzrechtsintensive Industrien und Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union , EUIPO-EPA, 2019.

(4)

„Hidden treasures. Mapping Europe’s sources of competitive advantage in doing business“ (Verborgene Schätze. Kartierung der Wettbewerbsvorteile Europas bei der Geschäftstätigkeit), D. Kalff, A. Renda, Centre for European Policy Studies (CEPS), Brüssel 2019, S. 59; siehe auch: Qualitätsbericht des EPA 2018 .

(5)

EU-Anzeiger für FuE-Investitionen der Industrie , (2019).

(6)

Anteil der Anmeldungen unter den Bestimmungen des Patentzusammenarbeitsvertrags (PCT-Anmeldungen) im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen. Siehe Abschnitt über Klima und Umwelt im Report on Science, Research and Innovation Performance of the EU (Bericht über die Leistung von Wissenschaft, Forschung und Innovation der EU 2020) (auf Englisch).

(7)

Siehe: Climate change mitigation technologies in Europe – evidence from patent and economic data (Klimaschutztechnologien in Europa – Folgerungen aus Patent- und Wirtschaftsdaten) (auf Englisch), EPA 2015.

(8)

Studien zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen, die Rechte des geistigen Eigentums nutzen, schneller wachsen und widerstandsfähiger gegen Wirtschaftskrisen sind – Wachstumsstarke Unternehmen und Rechte des geistigen Eigentums, EUIPO-EPA, 2019 .

(9)

Anlage I enthält eine Karte, die die Rolle schutzrechtsintensiver Industrien in den verschiedenen Ökosystemen darstellt.

(10)

  COM(2020) 761 .

(11)

 So ist es heute beispielsweise möglich, mit einer einzigen Anmeldung eine Marke, ein gewerbliches Muster oder eine Pflanzensorte in der gesamten EU zu schützen, und es gibt ein gemeinsames Regelwerk zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

(12)

Studie zu Trends und Entwicklungen im Bereich Artificial Intelligence – Challenges to the IPR framework (Künstliche Intelligenz – Herausforderungen für den Rechtsrahmen für geistiges Eigentum) , durchgeführt von IVIR und JIPP, November 2020.

(13)

  Siehe die einschlägigen Anforderungen der im Oktober 2019 eingeführten Ökodesign-Durchführungsverordnungen  C(2019) 2120-2127, C(2019) 5380, C(2019) 6843.

(14)

KMU, die keine gewerblichen Schutzrechte besaßen, gaben an, dass mangelnde Kenntnisse über geistiges Eigentum der Hauptgrund dafür sind, dass keine Anmeldung beantragt wurde (38 % der Befragten). KMU-Barometer zum Thema geistiges Eigentum, EUIPO 2019 .

(15)

Sein Ziel besteht häufig darin, sie zu verkaufen oder zu lizenzieren und so die immateriellen Vermögenswerte zu monetisieren.

(16)

  Bericht über die Leistung von Wissenschaft, Forschung und Innovation der EU 2020 .

(17)

  Fact finding study on patents declared to the 5G standard (Studie zur Untersuchung der Sachlage im Hinblick auf Patente, die nach dem 5G-Standard angemeldet wurden) , IPlytics, 2020.

(18)

  Entwicklungen im Handel mit nachgeahmten und unerlaubt hergestellten Waren , OECD und EUIPO, 2019.

(19)

  Statusberichte über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums , EUIPO, 2020 : Jahresdurchschnittszahlen, 2013-2017 .

(20)

  The scale and impact of industrial espionage and theft of trade secrets through cyber (Ausmaß und Auswirkungen der Industriespionage und des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen über das Internet), 2018.

(21)

 Dieser Aktionsplan basiert auf den Rückmeldungen zu dem dazugehörigen Fahrplan , auf den Beiträgen der Mitgliedstaaten und Interessenträger, die sowohl in schriftlicher Form vorgelegt als auch bei Diskussionen im Rahmen von Konferenzen über die künftige Politik im Bereich des geistigen Eigentums abgegeben wurden, sowie auf gezielten Debatten auf der Ebene des Parlaments und des Rates.

(22)

Das einheitliche Patentsystem wird durch eine verstärkte Zusammenarbeit von 25 teilnehmenden Mitgliedstaaten (alle EU-Mitgliedstaaten außer Spanien und Kroatien) umgesetzt.

(23)

  Beschluss vom 13. Februar 2020 , 2 BvR 739/17, veröffentlicht am 20. März 2020.

(24)

Neben der Ratifizierung des Übereinkommens über das Einheitliche Patentgericht durch Deutschland wird auch die Zustimmung der Mitgliedstaaten zur Einleitung der „vorläufigen Anwendung“ dieses Übereinkommens erforderlich sein. Auf diese Weise wird es möglich sein, die institutionelle und praktische Einrichtung des Patentgerichts vor der vollständigen Einführung des einheitlichen Patentsystems abzuschließen. Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes müssen die Kommission und das EPA zudem eine Arbeitsvereinbarung schließen, die eine enge Zusammenarbeit beim Einsatz eines einheitlichen Patentsystems vorsieht. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU dürfte die Einführung des einheitlichen Patentsystems nicht behindern.

(25)

  Verordnung (EU) Nr. 2019/933 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel.

(26)

 Evaluation of the EU Supplementary Protection Certificate system (Evaluierung der EU.Regelung über das ergänzende Schutzzertifikat) (SWD(2020) 8508).

(27)

  Eine neue Industriestrategie für Europa , COM(2020) 102 final , S. 14; Fahrplan Pharmazeutika – sichere und erschwingliche Arzneimittel (neue EU-Strategie) “.

(28)

Die Bolar-Ausnahmeregelung ist eine insbesondere für Arzneimittel relevante Klausel zum Schutz vor Patentverletzungen, wonach eine patentierte Erfindung – für einen begrenzten Zeitraum vor Ablauf der Patentlaufzeit – von einem Dritten ausschließlich zu Forschungs- und Versuchszwecken und zur Erlangung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen verwertet werden kann.

(29)

Das Europäische Parlament hat das Paket zur Reform des Markenrechts am 15. Dezember 2015 gebilligt: https://ec.europa.eu/growth/industry/policy/intellectual-property/trade-mark-protection_de

(30)

  Bericht über die Bewertung der EU-Rechtsvorschriften zum Geschmacksmusterschutz .

(31)

  Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen sowie Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster.

(32)

Siehe Strategie „ Vom Hof auf den Tisch “, die von der Kommission angekündigt wurde, um die Nachhaltigkeit der Kriterien für geografische Angaben zu stärken:

(33)

  Bewertung von (landwirtschaftlichen) geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die in der EU geschützt sind , 2019.

(34)

  Bewertung von (landwirtschaftlichen) geografischen Angaben und garantiert traditionellen Spezialitäten, die in der EU geschützt sind , 2019 .

(35)

Überarbeitung der EU-Regelungen für geografische Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, Weine und Spirituosen ( Konsultation über Folgenabschätzung in der Anfangsphase ).

(36)

  Economic aspects of geographical indication protection at the EU level for non-agricultural products (Wirtschaftliche Aspekte des Schutzes geografischer Angaben auf EU-Ebene für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse in der EU), 2020.

(37)

Konkret könnte die Einführung eines EU-weiten Schutzes der geografischen Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse längerfristig zu einem Anstieg des Intra-EU-Handels um voraussichtlich etwa 4,9 % bis 6,6 % bei den derzeitigen EU-internen Ausfuhren (37,6 bis 50 Mrd. EUR) führen). Prognosen zeigen, dass mit einem einheitlichen System die regionale Beschäftigung um 0,12 bis 0,14 % steigen könnte und in der gesamten EU 284 000 bis 338 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Siehe Geographical indications for non-agricultural products. Cost of non-Europe report (Geografische Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse. Bericht über die Kosten des Verzichts auf EU-politisches Handeln), 2019.

(38)

Auf der Grundlage des Systems von Lissabon über die internationale Eintragung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben , das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird.

(39)

  Schutzrechtsintensive Industrien und Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union , EUIPO-EPA, 2019.

(40)

Diese wurden insbesondere auf der Grundlage der Beiträge der Interessenträger, der Analyse der Entscheidungen des EuGH und der Empfehlungen interinstitutioneller Arbeitsgruppen ermittelt.

(41)

Zum Beispiel durch die Beschleunigung der Suche nach Neuheiten und Eintragungsverfahren.

(42)

Metadaten zum Urheberrecht, in Bezug auf geistige Eigentumsrechte und Lizenzierung.

(43)

 Studie zu Trends und Entwicklungen im Bereich  Künstliche Intelligenz – Herausforderungen für den Rechtsrahmen für geistiges Eigentum , durchgeführt von IVIR und JIPP, November 2020.

(44)

Im Jahr 2018 wurden beim EPA zwei europäische Patentanmeldungen eingereicht. In beiden wurde die Maschine „DABUS“ als Erfinder genannt. Die beiden Patentanmeldungen wurden vom EPA abgewiesen. Nach Ansicht des EPA muss der in einem europäischen Patent genannte Erfinder eine natürliche Person sein. Das EPA war ferner der Auffassung, dass sich der Begriff „Erfinder“ gemäß einem international anwendbaren Standard auf eine natürliche Person bezieht. Gegen diese Entscheidungen wurden Rechtsmittel eingelegt.

(45)

Zum Beispiel wird in der Studie die fehlende Harmonisierung der Vorschriften für Urheberschaft und Urheberrecht unterstrichen, die zu unterschiedlichen nationalen Lösungen für KI-unterstützte Werke führen kann.

(46)

Zum Beispiel enthält die Studie Empfehlungen zur Anpassung von Konzepten des Patentrechts, wie beispielsweise der schöpferischen Tätigkeit und der Offenlegungspflicht, an KI-gestützte Erfindungen.

(47)

  Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG; Richtlinie (EU) 2019/789 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates. Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinien bis zum 7. Juni 2021 umsetzen.

(48)

  Richtlinie 2011/77/EU zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte; Richtlinie 2014/26/EU  über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt; Richtlinie (EU) 2017/1564 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen; Verordnung (EU) 2017/1128 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt.

(49)

  Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen.

(50)

Insbesondere zur Gewährleistung der vollständigen Umsetzung der Mitteilung der Kommission über bestimmte Artikel der Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen vom 3. November 2016, wie vom Parlament und vom Rat verabschiedet, in der klargestellt wird, dass Erzeugnisse, die aus im Wesentlichen biologischen Verfahren hervorgegangen sind, nicht patentierbar sind.

(51)

Aus dem COSME-Programm und hauptsächlich finanziert aus dem EUIPO-Überschuss.

(52)

Das aktuelle Programm findet sich auf der Website IPA4SME .

(53)

Die Kommission prüft das Konzept im Rahmen des Projekts „ Closing the finance gap for IPR-driven start-ups and SMEs “ (Schließung der Finanzierungslücke für Start-up-Unternehmen und KMU, bei denen Rechte des geistigen Eigentums einen Schwerpunkt bilden) .

(54)

Damit jedes KMU, wie in der KMU-Strategie betont, einen einfachen Zugang zu Beratung hat.

(55)

Dabei handelt es sich um eine Initiative im Rahmen des KMU-Programms des EUIPO, die in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPN) entwickelt wird. Dieses Netz setzt sich aus dem EUIPO und den nationalen Stellen der EU-Mitgliedstaaten, die sich mit Rechten des geistigen Eigentums befassen, zusammen.

(56)

Diese Berater arbeiten über Netzwerke oder Beratungsanbieter, die in das Enterprise Europe Network, die Innovationszentren, die Cluster-Netze oder das InvestEU-Beratungszentrum (das aus der gegenwärtigen Europäischen Plattform für Investitionsberatung hervorgeht) eingebunden sind.

(57)

Dem KMU-Barometer des EUIPO (2019) zufolge versuchten nur 13 % der KMU, die Rechte an geistigem Eigentum besitzen, immaterielle Vermögenswerte zu nutzen, um Finanzierungen zu erhalten: 9 % mit Erfolg und 4 % ohne Erfolg.

(58)

Studie „ Financing intangibles: Is there a market failure? “ (Finanzierung immaterieller Vermögenswerte: Liegt ein Marktversagen vor?), EK 2020.

(59)

Dies kann im Rahmen von InvestEU erfolgen und baut auf den Erfahrungen auf, die bei dem Projekt „Finanzierung, Bildung, Innovation und Patentierung für die Kultur- und Kreativwirtschaft“ gewonnen wurden, sowie auf der Studie „ Financing intangibles: Is there a market failure? “ (Finanzierung immaterieller Vermögenswerte: Liegt ein Marktversagen vor?), EK 2020.

(60)

  Mitteilung der Kommission „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ (COM(2020) 103 final vom 10. März 2020).

(61)

Siehe die InnovFin-KMU-Bürgschaftsfazilität oder die Garantiefazilität für die Kultur- und Kreativbranche.

(62)

  Mitteilung zum Europäischen Forschungsraum (EFR) .

(63)

Siehe Horizon Results Platform (Horizont-Ergebnisplattform).

(64)

Siehe Coronavirus research and innovation platform (Plattform zu Forschung und Innovation im Zusammenhang mit dem Coronavirus).

(65)

In ähnlicher Weise wurden auch im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds spezielle Bestimmungen eingeführt, damit die Ergebnisse finanziell unterstützter FuE-Maßnahmen und deren Verfügbarkeit in der EU geschützt sind. Dazu gehört eine Verpflichtung, die Kommission im Voraus zu unterrichten, wenn das Eigentum an Ergebnissen und den damit zusammenhängenden Rechten des geistigen Eigentums an nicht assoziierte Drittländer oder dort ansässigen Rechtsträgern übertragen (und diesen ausschließliche Lizenzen für Forschungsmaßnahmen gewährt) werden. Des Weiteren gehört dazu eine Verpflichtung, die EU-Mittel zu erstatten, wenn eine solche Übertragung von Ergebnissen bzw. Rechten des geistigen Eigentums den Sicherheits- und Verteidigungsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten oder den Zielen des Europäischen Verteidigungsfonds zuwiderlaufen würde.

(66)

Im Bereich der Umweltdaten (die die Entwicklung von Lebenszyklusanalysen gestatten) sollte bei Rechten des geistigen Eigentums unterliegenden Daten zwischen diesen Rechten und dem öffentlichen Interesse, das die Allgemeinheit an der Berechnung des Umweltfußabdrucks von Produkten und Organisationen hat, abgewogen werden.

(67)

  Weltgesundheitsversammlung, Resolution 73 .

(68)

  Mitteilung der Kommission „EU-Strategie für COVID-19-Impfstoffe“ (COM(2020) 245 final vom 17. Juni 2020).

(69)

  Mitteilung der Kommission  „Befristeter Rahmen für die Prüfung kartellrechtlicher Fragen der Zusammenarbeit von Unternehmen in durch den derzeitigen COVID-19-Ausbruch verursachten Notsituationen“ (C(2020) 3200 final).

(70)

Das Manifest für die Covid-19-Forschung in der EU (Manifesto for EU Covid-19 Research) , das (auf Englisch) veröffentlicht wurde, um Forschungsergebnisse im Kampf gegen COVID-19 bestmöglich zugänglich zu machen, wurde bisher von mehr als 600 Organisationen (wie Universitäten, Forschungseinrichtungen, Privatunternehmen einschließlich KMU und Organisationen der Zivilgesellschaft) sowie von mehr als 1800 Einzelpersonen aus Europa und der übrigen Welt unterstützt.

(71)

Die einzige Ausnahme stellt die Verordnung (EG) Nr.°816/2006 dar, in der eine spezielle Regelung für Zwangslizenzen vorgesehen ist, mit der Artikel 31a des TRIPS-Übereinkommens umgesetzt wird. Dieser betrifft die Herstellung pharmazeutischer Erzeugnisse für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit.

(72)

Siehe auch das Dokument des Rates 15016/19 „Developing the Copyright Infrastructure – Stocktaking of work and progress under the Finnish Presidency“ (Urheberrecht: Entwicklung der Infrastruktur – Bestandsaufnahme der bisherigen Arbeiten und Fortschritte unter dem finnischen Ratsvorsitz).

(73)

Die Regeln, Technologien und Institutionen, die den Rahmen für Datenverwaltungspraktiken in der Kreativwirtschaft vorgeben.

(74)

Siehe „ SMART 2019/0038 – Studie über Urheberrecht und neue Technologien: Verwaltung von Urheberrechtsdaten und Künstliche Intelligenz“.

(75)

  Landscape study of potentially essential patents disclosed to ETSI (Studie zur Landschaft potenziell essenzieller Patente, die dem ETSI bekannt gegeben wurden), 2020.

(76)

  Mitteilung der Kommission über den Umgang der EU mit standardessenziellen Patenten (COM(2017) 712 final vom 29. November 2017).

(77)

Ebenso wie in den Bereichen intelligente Gesundheit, intelligente Energienetze und Internet der Dinge.

(78)

  Pilot study for essentiality assessment of Standard Essential Patents report (Bericht über die Pilotstudie zur Wesentlichkeitsprüfung bei standardessenziellen Patenten).  

(79)

  Mitteilung der Kommission „Eine europäische Datenstrategie“ (COM(2020) 66 final vom 19. Februar 2020).

(80)

Siehe Factsheet zur europäischen Datenstrategie .

(81)

  Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.

(82)

 Aus dem Wirtschaftszweig Tinten- und Tonerpatronen für Drucker wurden beispielsweise im Wesentlichen von Erstausrüstern (OEM) zahlreiche Argumente vorgetragen, die sich gegen die Wiederaufbereitung der Produkte dieser OEM durch Dritte richteten. Demgegenüberstehen unabhängigen Wiederaufbereitern (insbesondere KMU) keine Ressourcen zur Verfügung, um gegen große OEM Gerichtsverfahren anzustrengen, selbst wenn der betreffende Wiederaufbereiter rechtmäßig agiert. Diese als bedrohlich wahrgenommene Situation kann sich dämpfend auf kleinere Unternehmen auswirken, die über die Wiederaufbereitung in den Markt für Produkte mit CE-Kennzeichnung eintreten möchten. Siehe die Studie über die Umsetzung von Anforderungen an die Produktkonzeption, wie sie in Artikel 4 der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte dargelegt sind: The case of re-usability of printer cartridges, Final report , Kling et al., für die Generaldirektion ENV der Europäischen Kommission, 2018.

(83)

In der europäischen Datenstrategie ist vorgesehen, eine Untersuchung darüber anzustellen, ob Rechtsvorschriften zu Angelegenheiten erlassen werden müssen, die die Beziehungen zwischen Akteuren in der Datenwirtschaft beeinflussen, um Anreize für eine branchenübergreifende Datennutzung zu setzen. Solche Aspekte (z. B. Datenaustausch zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen sowie zwischen Unternehmen untereinander aufgrund von Nutzungsrechten für gemeinsam generierte Daten) könnten in einem Rechtsakt über Daten (2021) vorangetrieben werden.

(84)

  Richtlinie 96/9/EG  über den rechtlichen Schutz von Datenbanken.

(85)

  Bewertung der Richtlinie 96/9/EG über den rechtlichen Schutz von Datenbanken, SWD(2018) 147 final.

(86)

  Arbeitsprogramm 2021 der Kommission .

(87)

 Die gemeinsame Nutzung von Daten stellt einen Informationsaustausch dar, der im Einklang mit den kartellrechtlichen Vorschriften erfolgen muss, wie es in den Horizontal-Leitlinien der Kommission dargelegt ist, in denen erläutert wird, welche Arten von Informationen weitergegeben werden dürfen. Bei der derzeit laufenden Überprüfung dieser Leitlinien wird erwogen, ob für neue Formen der FuE-Zusammenarbeit Leitlinien zur gemeinsamen Nutzung von Daten erforderlich sind. Ferner wird die Kommission überlegen, ob weitere Leitlinien zu der Frage nötig sind, wann der Zugang zu Daten im Rahmen der Doktrin der wesentlichen Einrichtungen („essential facilities“) erzwungen werden kann.

(88)

  Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

(89)

  Commission communication Leitfaden zu bestimmten Aspekten der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (COM(2017) 708 final vom 29. November 2017).

(90)

  Trends in trade in counterfeit and pirated goods (Entwicklungen im Handel mit nachgeahmten und unerlaubt hergestellten Waren), OECD und EUIPO, 2019.

(91)

  Statusbericht über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums  (auf Englisch), EUIPO, 2020 : Jahresdurchschnittszahlen, 2013-2017.

(92)

  Qualitative study on risks posed by counterfeits to consumers (Qualitative Studie über die mit Fälschungen verbundenen Risiken für Verbraucher) , EUIPO 2019.

(93)

Vgl. Operationen, die mithilfe des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung durchgeführt wurden, z. B. die Beschlagnahme von 550 Tonnen illegaler oder nachgeahmter Pestizide im Jahr 2019 im Rahmen der Operation „Silver Axe IV“ (siehe Pressemitteilung ).

(94)

  The scale and impact of industrial espionage and theft of trade secrets through cyber  (Ausmaß und Auswirkungen der Industriespionage und des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen über das Internet), 2018.

(95)

Siehe die am 2. Juni 2020 eingeleitete  öffentliche Konsultation  und die Folgemaßnahmen.

(96)

  Europäische multidisziplinäre Plattform gegen kriminelle Bedrohungen .

(97)

  Mitteilung der Kommission  „Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften“ (COM(2020) 94 final vom 10. März.2020, S. 11-12).

(98)

Siehe den Aktionsplan für den Ausbau der Zollunion (COM(2020) 581 final vom 28. September 2020).

(99)

Siehe beispielsweise die vor Kurzem veröffentlichten Berichte über das Funktionieren des Memorandum of Understanding über den Verkauf nachgeahmter Waren über das Internet (auf Englisch) und des Memorandum of Understanding (MoU) der Kommission über Online-Werbung und Rechte des geistigen Eigentums (auf Englisch).

(100)

Ein weiterer Ausbau des vom EUIPO verwalteten „IP Enforcement Portal“ wird ebenfalls einen effektiveren Datenaustausch zwischen allen maßgeblichen Akteuren ermöglichen. Im Zuge dessen erfolgt beispielsweise die Integration von Daten über Rechte des geistigen Eigentums, die bisher nicht vom Portal erfasst werden, wie Sortenschutzrechte und geografische Angaben.

(101)

Siehe z. B. das Anti-Counterfeiting Blockathon Forum der EUIPO-Beobachtungsstelle, mit dem eine gemeinsame Blockchain-Infrastruktur aufgebaut werden soll, in der alle Beteiligten (Vermittler, Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden) Daten miteinander verbinden und austauschen können, um die Lieferketten vor der Infiltration mit nachgeahmten Waren zu schützen.

(102)

Siehe: OLAF leitet eine Untersuchung zu gefälschten Produkten im Zusammenhang mit COVID-19 ein (auf Englisch). Siehe auch: Überblick  über die illegalen Aktivitäten und Maßnahmen sowie über  Betrugsmaschen im Zusammenhang mit COVID-19 .

(103)

Die Europäischen Verbraucherzentren arbeiten an Schulungsmaterial, um die Verbraucher für die Risiken nachgeahmter Waren zu sensibilisieren. Tipps und Tricks für Verbraucher  und  Bericht des Europäischen Verbraucherzentrums über Produktnachahmungen .

(104)

EU-Strategie für eine Sicherheitsunion (COM(2020) 605 final, S. 25).

(105)

  2019 Status report on IPR infringement (Statusbericht 2019 über Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums), Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, 2019.

(106)

Siehe z. B. Erklärung der G7-Länder aus dem Jahr 2019.

(107)

  Bericht der Kommission über den Schutz und die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern (auf Englisch), SWD(2019) 452 final/2.

(108)

  SWD(2018) 492 (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).  

(109)

  SWD(2019) 452 (Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen).

(110)

Mitteilung der Kommission – Leitlinien für die Mitgliedstaaten betreffend ausländische Direktinvestitionen, freien Kapitalverkehr aus Drittländern und Schutz der strategischen Vermögenswerte Europas im Vorfeld der Anwendung der Verordnung (EU) 2019/452 über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (ABl. C 99 I, S. 1 (2020)). Zum Beispiel Technologien zur Herstellung von persönlicher Schutzausrüstung oder Impfstoffen.

(111)

  Beschluss (GASP) 2020/1127 des Rates .

(112)

  Internationaler KMU-Helpdesk zu geistigem Eigentum .

(113)

  Kontinentale Strategie für geografische Angaben in Afrika 2018-2023.

(114)

  Partnerschaft Afrika-EU  

(115)

  Strategische Vorausschau 2020  

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