Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52019M9413

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache: M.9413 — Lactalis/Nuova Castelli) (Text von Bedeutung für den EWR.)

    ABl. C 314 vom 18.9.2019, p. 10–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.9.2019   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 314/10


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache: M.9413 — Lactalis/Nuova Castelli)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2019/C 314/07)

    1.   

    Am 9. September 2019 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen.

    Diese Anmeldung betrifft folgende Unternehmen:

    Gruppo Lactalis Italia S.r.l. (Italien), Teil der Lactalis-Gruppe (zusammen „Lactalis“, Frankreich),

    Nuova Castelli S.p.A. („Nuova Castelli“, Italien), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Nuova Castelli Group S.p.A (Frankreich), die wiederum von Charterhouse Capital Partners (Vereinigtes Königreich) kontrolliert wird.

    Lactalis übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Nuova Castelli. Der Zusammenschluss erfolgt durch Erwerb von Anteilen.

    2.   

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   Lactalis: Herstellung und Vertrieb von Käse (z. B. Mozzarella, Mascarpone und Ricotta), Trinkmilch, Butter, Frischeprodukte, Sahne und industriellen Milcherzeugnissen (z. B. Milchpulver und Molke).

    —   Nuova Castelli: Herstellung und Vertrieb verschiedener italienischer Käsesorten, vor allem von Hartkäse- und Weichkäsesorten (z. B. Mozzarella, Parmesan, Gran Padano, Pecorino und Ricotta), sowie Handel, vor allem mit Mascarpone, Feta und Butter.

    3.   

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.   

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Dabei ist stets folgendes Aktenzeichen anzugeben:

    M.9413 — Lactalis/Nuova Castelli

    Die Stellungnahmen können der Kommission per E-Mail, Fax oder Post übermittelt werden, wobei folgende Kontaktangaben zu verwenden sind:

    E-Mail: COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu

    Fax +32 22964301

    Postanschrift:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


    Top