EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 20.11.2019
COM(2019) 900 final
ANHÄNGE
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
zu den Übersichten über die Haushaltsplanungen 2020: Gesamtbewertung
ANHANG I: Länderspezifische Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung
Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts unterliegen
Haushaltspläne im Einklang mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Deutschland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Angesichts der günstigen Haushaltslage Deutschlands fordert die Kommission die Behörden dazu auf, im Einklang mit der Empfehlung des Rates im Rahmen des Europäischen Semesters zusätzliche Ausgaben zu tätigen, um bei den öffentlichen und privaten Investitionen vor allem auf regionaler und kommunaler Ebene einen nachhaltigen Aufwärtstrend herbeizuführen, und den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung regionaler Unterschiede auf Bildung, Forschung und Innovation, Digitalisierung und Breitbandnetze mit sehr hoher Kapazität, nachhaltigen Verkehr sowie Energienetze und bezahlbaren Wohnraum zu legen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Deutschland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Irland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden auf, den Haushaltsplan 2020 auszuführen und jegliche unerwarteten Mehreinnahmen zur weiteren Verringerung der gesamtstaatlichen Schuldenquote zu nutzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Irland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Griechenland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Im Jahr 2020 dürfte Griechenland nicht nur sein mittelfristiges Haushaltsziel, sondern auch das im Rahmen der verstärkten Überwachung angestrebte Ziel eines Primärüberschusses von 3,5 % des BIP erreichen. Die Kommission fordert die Behörden daher zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Im Juli 2019 sprach der Rat die Empfehlung aus, dass Griechenland „im Einklang mit den am 22. Juni 2018 in der Euro-Gruppe für die Zeit nach dem Abschluss des Programms eingegangenen Verpflichtungen seine Reformen weiterführt und vollständig umsetzt, um eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die übermäßigen makroökonomischen Ungleichgewichte zu beseitigen.“ Die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung werden im Rahmen der verstärkten Überwachung bewertet.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Zypern vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Zypern in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Litauen vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Litauen in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Luxemburg vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Luxemburg in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlung, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Malta vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Malta in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von den Niederlanden vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission fordert die Behörden zur Ausführung des Haushaltsplans 2020 auf. Angesichts der günstigen Haushaltslage der Niederlande fordert die Kommission die Behörden dazu auf, im Einklang mit der Empfehlung des Rates im Rahmen des Europäischen Semesters zusätzliche Ausgaben zu tätigen, um einen Aufwärtstrend bei den Investitionen zu fördern, und den Schwerpunkt der investitionsbezogenen Wirtschaftspolitik auf Forschung und Entwicklung, insbesondere im Privatsektor, auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Strategien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie auf die Beseitigung von Verkehrsengpässen zu legen. Die Kommission vertritt zudem die Auffassung, dass die Niederlande in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt haben, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Österreich vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Österreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Haushaltspläne weitgehend im Einklang mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Estland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die Kommission ersucht die Behörden deshalb, sich auf die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, um im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Lettland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Allerdings steht diese Einschätzung unter dem Vorbehalt, dass Lettland im Einklang mit der aktuellen Prognose der Erreichung seines mittelfristigen Haushaltsziels nahekommt. Sollte sich diese Prognose bei künftigen Bewertungen der Einhaltung der Anforderungen der präventiven Komponente nicht bestätigen, wird bei der Gesamtbewertung berücksichtigt, in welchem Maße von der Vorgabe des Rates abgewichen wurde. Die Kommission ersucht die Behörden, sich auf die erforderlichen Maßnahmen vorzubereiten, um im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Lettland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Haushaltspläne möglicherweise nicht im Einklang mit den Verpflichtungen des Mitgliedstaats
Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Belgien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für die Jahre 2019 und 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Zudem wird Belgien 2019 und 2020 den Richtwert für den Schuldenabbau voraussichtlich verfehlen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Belgien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen.
Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Spanien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass Spanien 2019 und 2020 ausreichende Fortschritte im Hinblick auf die Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielen wird. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Spanien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat. Sie fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung dieser Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Frankreich vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für die Jahre 2019 und 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Außerdem ist davon auszugehen, dass Frankreich weder 2019 noch 2020 ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielen wird. Die Kommission fordert die Behörden deshalb auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Frankreich in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Italien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission für die Jahre 2019 und 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Zudem wird Italien den Richtwert für den Schuldenabbau 2019 und 2020 voraussichtlich nicht einhalten. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Italien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, einige Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden zu weiteren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Wenngleich zu bedenken ist, dass bei den Projektionen von einer unveränderten Politik ausgegangen wird, ist die Kommission insgesamt der Auffassung, dass die von Portugal vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Insbesondere sieht die Kommission sowohl für 2019 als auch für 2020 das Risiko einer erheblichen Abweichung von der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Portugal in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen. Die Kommission fordert die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfüllt, und jegliche Mehreinnahmen für eine raschere Verringerung der öffentlichen Schuldenquote zu nutzen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Slowenien vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Für 2020 wird ein Haushaltsüberschuss von 0,5 % des BIP projiziert, und die Schuldenquote soll entsprechend den Anforderungen des Richtwerts für den Schuldenabbau sinken. Während die Kommission für das Jahr 2020 das Risiko einer gewissen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das vom Rat empfohlene mittelfristige Haushaltsziel sieht, besteht für die Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen das Risiko einer erheblichen Abweichung. Aufgrund der großen Unsicherheit bezüglich der Schätzungen der Produktionslücke könnte sich Slowenien seinem mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2020 jedoch weiter annähern, womit die Anforderungen weitgehend erfüllt wären. Falls sich dies nachträglich bestätigt, wird dem Rechnung getragen. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Slowenien in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von der Slowakei vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die öffentliche Schuldenquote liegt deutlich unter 60 % des BIP und ist weiter rückläufig, während beim gesamtstaatlichen Haushaltsaldo eine deutliche Marge zu dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP besteht. Darüber hinaus hat sich die Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel dank der am 6. November 2019 angekündigten zusätzlichen Maßnahmen verringert, sodass die Abweichung im Jahr 2020 nicht mehr erheblich sein wird. Für die Jahre 2019 und 2020 zusammengenommen besteht – hauptsächlich aufgrund der Überschreitung im Jahr 2019 – allerdings nach wie vor die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dem vom Rat empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass die Slowakei in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden im Länderbericht 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
Die Kommission ist insgesamt der Auffassung, dass die von Finnland vorgelegte Übersicht über die Haushaltsplanung möglicherweise nicht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang steht. Die öffentliche Schuldenquote dürfte deutlich unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 60 % des BIP liegen, und beim gesamtstaatlichen Haushaltsaldo besteht eine deutliche Marge zu dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP. Die Kommission ersucht die Behörden, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens zu gewährleisten, dass der Haushalt 2020 den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht. Die Kommission vertritt außerdem die Auffassung, dass Finnland in Bezug auf den strukturellen Teil der haushaltspolitischen Empfehlungen, die der Rat in seiner Empfehlung vom 9. Juli 2019 im Rahmen des Europäischen Semesters abgegeben hat, begrenzte Fortschritte erzielt hat, und fordert die Behörden daher zu rascheren Fortschritten auf. Die bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen erzielten Fortschritte werden in den Länderberichten 2020 ausführlich beschrieben und im Zusammenhang mit den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission im Frühjahr 2020 vorschlagen wird, einer Bewertung unterzogen.
ANHANG II: Der Herbstprognose 2019 der Kommission zugrunde liegende Methoden und Annahmen
Nach Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 werden „[d]ie Methoden … und Annahmen der jüngsten ökonomischen Prognosen der Dienststellen der Kommission für jeden Mitgliedstaat, darunter auch die voraussichtlichen Auswirkungen sämtlicher Haushaltsmaßnahmen auf das Wirtschaftswachstum, … der Gesamtbewertung beigefügt.“ Die der Herbstprognose 2019 der Kommission zugrunde liegenden Annahmen werden im Prognosepapier selbst erläutert. Die Prognose wird von den Kommissionsdienststellen unabhängig erstellt.
Die Haushaltsdaten bis 2018 beruhen auf den Daten, die der Kommission von den Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2019 übermittelt und von Eurostat am 21. Oktober 2019 validiert wurden. Eurostat hat an den von den Mitgliedstaaten in der Herbstrunde 2019 gemeldeten Daten keine Änderungen vorgenommen. Eurostat zieht seinen Vorbehalt hinsichtlich der Qualität der von Ungarn gemeldeten Daten zur Sektorzuordnung der ungarischen Vereinigung für die Lagerung von Kohlenwasserstoffen und der von der ungarischen Nationalbank gegründeten Stiftungen zurück. Die Stiftungen und alle ihre Tochtergesellschaften sowie die Vereinigung wurden dem Sektor Staat zugeordnet. Vor allem aufgrund der kombinierten Wirkung dieser Neuzuordnungen hat sich die Schuldenquote im Jahr 2017 um 0,4 BIP-Prozentpunkte und in den Jahren 2015, 2016 und 2018 um 0,3 Prozentpunkte erhöht, während das Defizit 2017 um 0,2 BIP-Prozentpunkte und in den Jahren 2015 und 2016 um 0,1 Prozentpunkt zugenommen hat. Eurostat zieht auch den Vorbehalt zur Qualität der von der Slowakei gemeldeten Daten in Bezug auf die Verbuchung bestimmter staatlicher Ausgaben zurück, nachdem die slowakische Statistikbehörde eine Revision vorgenommen hatte, die 2018 zu einem Anstieg des Defizits um 0,2 % des BIP führte.
Für die Prognose wurden Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft gemäß dem Eurostat-Beschluss vom 15. Juli 2009 erfasst. Sofern vom betreffenden Mitgliedstaat nicht anders gemeldet, wurden Kapitalzuführungen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, in der Prognose als Finanztransaktionen, d. h. als Maßnahmen, die die Verschuldung, nicht aber das Defizit erhöhen, erfasst. Staatliche Garantien für Bankverbindlichkeiten und Spareinlagen wurden nicht als Staatsausgaben erfasst, außer wenn sie bei Abschluss der Prognose nachweislich abgerufen worden waren. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Darlehen, die Banken vom Staat oder Einrichtungen des Sektors Staat gewährt werden, normalerweise den öffentlichen Schuldenstand erhöhen.
Für 2020 wurden die verabschiedeten bzw. den nationalen Parlamenten vorgelegten Haushaltspläne sowie alle anderen Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorlagen, berücksichtigt. Insbesondere wurden für die Herbstprognose sämtliche Informationen aus den bis Mitte Oktober eingereichten Übersichten über die Haushaltsplanung herangezogen. Für 2021 werden unter der den Prognosen zugrunde liegenden Annahme einer „unveränderten Politik“ Einnahme- und Ausgabentrends extrapoliert und Maßnahmen einbezogen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen.
Die europäischen Aggregate für den gesamtstaatlichen Schuldenstand in den Prognosejahren 2019-2021 werden auf nichtkonsolidierter Basis (d. h. nicht um zwischenstaatliche Darlehen berichtigt) veröffentlicht. Um die Konsistenz der Zeitreihen zu gewährleisten, werden historische Daten auf derselben Grundlage veröffentlicht. In den Projektionen des gesamtstaatlichen Schuldenstands der einzelnen Mitgliedstaaten für die Jahre 2019-2021 sind die Auswirkungen der Garantien für die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, die bilateralen Darlehen an andere Mitgliedstaaten sowie die zum Stichtag der Prognose geplante Beteiligung am Kapital des Europäischen Stabilitätsmechanismus berücksichtigt.
Der Herbstprognose 2019 der Kommission zufolge führen die in den Übersichten über die Haushaltsplanung für 2020 vorgesehenen Maßnahmen insgesamt zu einem geringfügigen Anstieg der Defizite (Auswirkungen von rund 0,05 % des BIP). Dies ist vor allem auf die erwarteten negativen Auswirkungen der ausgabensteigernden Maßnahmen zurückzuführen, während die einnahmenseitigen Maßnahmen voraussichtlich insgesamt neutral ausfallen werden. Kurzfristig dürften die automatischen Auswirkungen auf das BIP-Wachstum insgesamt unerheblich sein.
Bei der Auslegung dieser Schätzung ist eine gewisse Vorsicht geboten:
·Werden Haushaltsungleichgewichte nicht angegangen, könnte dies die Fragilität des Finanzvermögens erhöhen und höhere Schwankungsbreiten und Zinssätze bewirken, was sich negativ auf das Wachstum niederschlägt.
·Ziel der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 ist es, die Wirkung der in den Übersichten über die Haushaltsplanung vorgesehenen Maßnahmen zu beurteilen. Maßnahmen, die vor Erstellung der Übersicht über die Haushaltsplanung getroffen wurden und in Kraft traten, sind daher nicht in die Bewertung eingeflossen (auch wenn sie zusätzliche Auswirkungen auf die Projektionen der öffentlichen Finanzen für 2020 haben können).
·Die Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen werden im Vergleich zu einem Szenario einer unveränderten Politik angegeben. Die haushaltspolitische Ausrichtung dieses Vergleichsszenarios ist nicht unbedingt neutral. So kann beispielsweise der tendenzielle Anstieg bestimmter Ausgabenposten über oder unter dem Potenzialwachstum liegen, frühere Maßnahmen des Vergleichsszenarios könnten zusätzliche Auswirkungen haben und früher eingeführte Maßnahmen könnten 2020 beendet werden. Der expansive Charakter des Vergleichsszenarios ist daraus ersichtlich, dass der aggregierte fiskalische Kurs im Jahr 2020 expansiver ist als die defizitsteigernden Auswirkungen der gemeldeten Maßnahmen.
ANHANG III: Sensitivitätsanalyse
Nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 umfasst „[d]ie Gesamtbewertung … Sensitivitätsanalysen, in denen auf die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Falle ungünstiger Wirtschafts-, Finanz- und Haushaltsentwicklungen hingewiesen wird“. Dieser Anhang enthält daher eine auf Ergebnisse stochastischer Schuldenstandsprojektionen gestützte Sensitivitätsanalyse der Entwicklungen des öffentlichen Schuldenstands im Hinblick auf mögliche makroökonomische Schocks (Sensitivität gegenüber Wachstumsraten, Zinssätzen und dem staatlichen Primärsaldo). Dank dieser Analyse kann gemessen werden, wie die Dynamik der öffentlichen Verschuldung beeinflusst wird durch mögliche Auswirkungen von Abwärts- und Aufwärtsrisiken bezüglich des nominalen BIP-Wachstums, durch Auswirkungen positiver/negativer Entwicklungen auf den Finanzmärkten und damit verbundene höhere/niedrigere Fremdfinanzierungskosten des Staates sowie durch Fiskalschocks, die sich auf die Finanzlage der öffentlichen Hand niederschlagen.
Mit stochastischen Projektionen wird die Ungewissheit hinsichtlich der künftigen makroökonomischen Bedingungen bei der Analyse der Dynamik der öffentlichen Verschuldung nach einem „zentralen“ Szenario für die Schuldenstandsprojektionen dargestellt, das in den beiden Diagrammen der untenstehenden Abbildung mit den Ergebnissen für das Euro-Währungsgebiet einmal dem Prognoseszenario der Herbstprognose 2019 der Kommission und einmal dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung entspricht (in beiden Fällen wird von der üblichen Annahme einer unveränderten Politik über den Prognosezeitraum hinaus ausgegangen). Um den in der untenstehenden Abbildung dargestellten „Kegel“ (die Verteilung) möglicher Schuldenpfade zu erhalten, werden die Auswirkungen möglicher Schocks auf die für das zentrale Szenario angenommenen makroökonomischen Bedingungen (kurz- und langfristige Zinssätze für Staatsanleihen, Wachstumsrate, staatlicher Primärsaldo) simuliert. Der Kegel entspricht einer breiten Palette möglicher zugrunde liegender makroökonomischer Bedingungen, wobei bis zu 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo simuliert wurden. Ausmaß und Korrelation der Schocks spiegeln das historische Verhalten der Variablen wider. Dies bedeutet, dass die Methode die Ungewissheit nicht in Echtzeit erfasst. Die daraus entstandenen Fächerdiagramme in der untenstehenden Abbildung liefern somit unter Berücksichtigung des möglichen Auftretens von Schocks mit Auswirkungen auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo, die in Ausmaß und Korrelation mit in der Vergangenheit verzeichneten Schocks vergleichbar sind, probabilistische Informationen in Bezug auf die Schuldendynamik im Euro-Währungsgebiet.
Die Fächerdiagramme geben die Projektion des Schuldenpfads nach dem zentralen Szenario (auf das makroökonomische Schocks angewendet werden) als gestrichelte Linie und den Median, d. h. die Kurve der Schuldenstandsprojektion, die alle möglichen sich durch die Simulation der Schocks ergebenden Kurvenverläufe in zwei Hälften teilt, als durchgezogene schwarze Linie in der Mitte des Kegels wieder. Der Kegel selbst umfasst 80 % aller möglichen Schuldenpfade, die sich aus der Simulation der 2000 Schocks auf Wachstumsraten, Zinssätze und Primärsaldo ergeben (die untere und die obere Begrenzungslinie des Kegels stellen das 10. bzw. das 90. Perzentil der Verteilung dar), sodass Schuldenpfade, die sich durch extremere (weniger wahrscheinliche) Schocks oder Ereignisse am Rande der Verteilung („tail events“) ergeben, aus dem eingefärbten Bereich ausgeschlossen sind (insgesamt 20 %). Die unterschiedlich gefärbten Bereiche innerhalb des Kegels stellen verschiedene Anteile an der Gesamtverteilung der möglichen Schuldenpfade dar. Der dunkelblaue Bereich (zwischen dem 40. und dem 60. Perzentil) enthält die 20 % aller möglichen Schuldenpfade, die dem zentralen Szenario am nächsten kommen.
Sowohl im Prognoseszenario der Kommission als auch im Prognoseszenario aus den Übersichten über die Haushaltsplanung ergibt sich für 2020 unter Berücksichtigung von Abwärts- und Aufwärtsrisiken für Primärsaldo, Wachstum und Finanzmarktbedingungen mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % (da in dem Kegel 80 % aller möglichen simulierten Schuldenpfade erfasst sind) für das Euro-Währungsgebiet ein Schuldenstand zwischen 82 % und 88 % des BIP. Die Ober- und Untergrenzen für das Schuldenquotenintervall wären somit 2020 aufgrund eines nur geringfügigen Unterschieds zwischen den jeweiligen zentralen Prognosen, auf die die Schocks angewendet werden, im Szenario der Kommission und im Haushaltsplan-Szenario sehr ähnlich (Schuldenquote von rund 85 % im Szenario der Kommission wie im Haushaltsplan-Szenario).
Für die Zeit nach 2020, also nach Ende des Zeitraums der derzeitigen Übersichten über die Haushaltsplanung, zeigen die Simulationsergebnisse nur begrenzte Unterschiede zwischen der projizierten Schuldenquote unter Schocks im Szenario der Kommission und im Haushaltsplan-Szenario. Am Ende des in den Fächerdiagrammen dargestellten Projektionszeitraums (2024) bestünde die 50%ige Wahrscheinlichkeit einer Schuldenquote von über 79 % des BIP im Haushaltsplan-Szenario bzw. von über 80 % des BIP im Szenario der Kommission. Diese geringe Differenz ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass der strukturelle Primärsaldo im Haushaltsplan-Szenario im Vergleich zum Szenario der Kommission konstant auf einem etwas höheren letzten prognostizierten Überschuss gehalten wird.
Da Ausmaß und Korrelation der Schocks das historische Verhalten der Variablen widerspiegeln, ist zu beachten, dass die Methode die Ungewissheit, die insbesondere in Bezug auf die Bewertung der Produktionslücke bestehen kann, nicht in Echtzeit erfasst. In der Vergangenheit mussten Prognosen der Produktionslücke in erheblichem Maße korrigiert werden, und zwar häufig in Richtung eines niedrigeren Produktionspotenzials als in Echtzeit erwartet; diese Ungewissheit lässt auf eine weitere Risikoquelle bezüglich künftiger Schuldenpfade schließen, die in der vorausgegangenen Analyse nicht berücksichtigt ist.
Abbildung III.1: Fächerdiagramme der stochastischen Projektionen des öffentlichen Schuldenstands nach dem Prognoseszenario der Kommission (KOM) und dem Prognoseszenario der Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP)
ANHANG IV: Abbildungen und Tabellen
Tabelle IV.1: Reales BIP-Wachstum (%) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Tabelle IV.2: Zielwerte für den Gesamtsaldo (% des BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.1: Vergleich des in der Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM) und in den Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) für 2020 prognostizierten Gesamtsaldos des Staates (% des BIP)
Hinweis: Zypern, für das im Jahr 2020 ein Überschuss von mehr als 2 % des BIP prognostiziert wird, ist in dieser Abbildung nicht aufgeführt, damit sie besser lesbar ist.
Abbildung IV.2: Aufschlüsselung der Abweichung zwischen dem in der Herbstprognose 2019 der Kommission und in den Übersichten über die Haushaltsplanung prognostizierten Gesamtsaldo des Staates (% des BIP) für 2020
Tabelle IV.3: Zielwerte für den Gesamtprimärsaldo (% des BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Tabelle IV.4: Veränderung des strukturellen Saldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Tabelle IV.5: Veränderung des strukturellen Primärsaldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.3: Veränderung des strukturellen Saldos 2020 (Prozentpunkte des potenziellen BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Hinweis: Griechenland und Zypern, für die im Jahr 2020 eine Veränderung des strukturellen Saldos von mehr als -1 % des potenziellen BIP prognostiziert wird, sind in dieser Abbildung nicht aufgeführt, damit diese besser lesbar ist.
Abbildung IV.4: Konsolidierungsanstrengungen im Jahr 2020 nach der Ausgabenrichtwert-Methode (Prozentpunkte des potenziellen BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Hinweis: Die Konsolidierungsanstrengungen werden anhand des durchschnittlichen Wachstums des potenziellen BIP über einen Zeitraum von 10 Jahren gemessen; sie tragen nicht dem haushaltspolitischen Spielraum von Mitgliedstaaten Rechnung, die ihre mittelfristigen Haushaltsziele übertroffen haben.
Abbildung IV.5a: Veränderung des strukturellen Saldos 2019 (Prozentpunkte des pot. BIP) im Vergleich zur Produktionslücke laut der Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.5b: Veränderung des strukturellen Saldos 2020 (Prozentpunkte des pot. BIP) im Vergleich zur Produktionslücke laut der Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Hinweis: Im Zusammenhang mit einer positiven Produktionslücke geben die Begriffe „prozyklisch“ bzw. „antizyklisch“ in diesen Abbildungen an, ob die Änderung der Haushaltspolitik (im Vergleich zum Vorjahr) die Konjunktur ankurbelt oder bremst. Griechenland ist in diesen beiden Abbildungen nicht aufgeführt, damit sie besser lesbar sind.
Abbildung IV.6a: Szenarios für den fiskalischen Kurs – struktureller Saldo (Herbstprognose 2019 der Kommission)
Abbildung IV.6b: Szenarios für den fiskalischen Kurs – Erhöhung der Nettoprimärausgaben (%) (Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM))
Hinweis: Die in diesen Abbildungen dargestellten Szenarios beziehen sich auf den aggregierten fiskalischen Kurs des Euro-Währungsgebiets, gemessen an der Veränderung des aggregierten strukturellen Saldos und der Wachstumsrate der Nettoprimärausgaben. Die Nettoprimärausgaben sind die Gesamtausgaben abzüglich Zinsen, zyklischer Ausgaben, diskretionärer einnahmenseitiger Maßnahmen und einmaliger Maßnahmen. Beim Szenario „Einhaltung der SWP-Vorgaben“ wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedstaaten, die ihr mittelfristiges Haushaltsziel noch nicht erreicht haben, die in den länderspezifischen Empfehlungen 2019 empfohlene Haushaltsanpassung in vollem Umfang umsetzen. Beim Szenario „Einhaltung des SWP und Nutzung von haushaltspolitischem Spielraum (KOM-Prognose)“ wird davon ausgegangen, dass die Niederlande und Deutschland im Einklang mit der Herbstprognose 2019 der Kommission ihren haushaltspolitischen Spielraum im Jahr 2020 teilweise nutzen (und den strukturellen Saldo um 0,6 % bzw. 0,4 % des BIP erhöhen).
Abbildung IV.6c: Fiskalischer Kurs – struktureller Saldo, struktureller Primärsaldo und Konsolidierungsanstrengungen nach der Ausgabenrichtwert-Methode (Herbstprognose 2019 der Kommission)
Tabelle IV.6: In den Stabilitätsprogrammen 2019 genannte mittelfristige Haushaltsziele (MTO) und Mindestrichtwerte (MB) für 2020
Abbildung IV.7a: Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre MTO für 2020 laut Herbstprognose 2019 der Kommission (Prozentpunkte des potenziellen BIP)
Abbildung IV.7b: Lage der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre MTO für 2020 laut ihren Haushaltplänen für 2020 (Prozentpunkte des potenziellen BIP)
Tabelle IV.7: Schuldenquote (% des BIP) laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.8: Entwicklung des öffentlichen Schuldenstands in ausgewählten Mitgliedstaaten zwischen 2018 und 2020 laut Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.9: Ursachen für die Veränderung des Bruttoschuldenstands von 2019 auf 2020 (Prozentpunkte des BIP) laut Übersichten über die Haushaltsplanung
Abbildung IV.10: Bruttoschuldenstand (% des BIP) im Vergleich zur Veränderung des strukturellen Saldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) im Jahr 2020 laut Herbstprognose 2019 der Kommission
Hinweis: Die Größe der Kugeln spiegelt die Höhe des nominalen BIP der Mitgliedstaaten wider.
Abbildung IV.11: Leistungsbilanzsaldo (% des BIP) im Vergleich zur Veränderung des strukturellen Saldos (Prozentpunkte des potenziellen BIP) im Jahr 2020
Hinweis: Bei fiskalischer Lockerung (Konsolidierung) befindet sich der Punkt oberhalb (unterhalb) der horizontalen Abszissenachse. Die Farbe des Punktes gibt Aufschluss über die Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel im Jahr 2020: Bei einem roten Punkt liegt die Veränderung mehr als 50 Basispunkte unter dem mittelfristigen Haushaltsziel; bei einem gelben Punkt liegt die Veränderung weniger als 50 Basispunkte unter dem mittelfristigen Haushaltsziel; bei einem grünen Punkt liegt die Veränderung über dem mittelfristigen Haushaltsziel. Zypern ist in diesen beiden Abbildungen nicht aufgeführt, damit sie besser lesbar sind.
Tabelle IV.8: Zusammensetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 2019 und 2020 laut Stabilitätsprogrammen (SP), Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.12: Prognostizierte Veränderungen der konjunkturbereinigten Ausgabenquoten laut Übersichten über die Haushaltsplanung 2020 (DBP) und Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.13: Für 2020 prognostizierte Veränderungen bei den wichtigsten Ausgabenarten (Prozentpunkte des BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Hinweis: Die Abbildung zeigt die Anteile der wichtigsten Ausgabenposten an der Entwicklung der Ausgabenquoten.
Abbildung IV.14: Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen und andere Veränderungen der Einnahmenquote (Prozentpunkte des BIP) im Jahr 2020: Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Abbildung IV.15: Für 2020 prognostizierte Veränderungen bei den wichtigsten Einnahmen aus Steuern und Abgaben (Prozentpunkte des BIP): Übersichten über die Haushaltplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM)
Hinweis: Die Abbildung zeigt die Anteile der wichtigsten Einnahmenposten an den prognostizierten Veränderungen der Einnahmenquoten.
Tabelle IV.9: Den Einnahmenprognosen für 2020 zugrunde liegende kurzfristige Elastizitäten: Übersichten über die Haushaltsplanung (DBP) im Vergleich zur Herbstprognose 2019 der Kommission (KOM) und OECD
Hinweis: Ein Vergleich der Elastizitäten aus den Übersichten über die Haushaltsplanung und der Prognose der Kommission einerseits mit den Elastizitäten der OECD andererseits ist nur bedingt möglich. Während die ersten beiden Nettoelastizitäten zum BIP-Wachstum sind, errechnen sich letztere streng genommen in Bezug auf die Produktionslücke. Die Unterschiede sind jedoch im Allgemeinen gering.
Tabelle IV.10: Tragfähigkeitsindikatoren auf der Grundlage der Herbstprognose 2019 der Kommission
Hinweis: Die Tabelle beruht grundsätzlich auf der Methode, die im Bericht der Europäischen Kommission über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2018 und im Debt Sustainability Monitor 2017 angewendet wird. Im Vergleich zu früheren Berichten wurde lediglich die Zinssatzannahme geändert, wobei zur Bestimmung der T+10-Zielwerte die Markterwartungen herangezogen wurden. Diese aktualisierten Ergebnisse, die auf der Herbstprognose 2019 der Europäischen Kommission beruhen, werden im Debt Sustainability Monitor 2019 vorgelegt. In Anbetracht der einzigartigen Zusammensetzung der öffentlichen Schulden Griechenlands und der von der Euro-Gruppe im Juni 2018 angenommenen Entschuldungsmaßnahmen stützt sich die Analyse der öffentlichen Schulden Griechenlands und der Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen auf länderspezifische Annahmen (Einzelheiten sind dem Bericht über die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen 2018, Kasten 3.3, zu entnehmen). Aus diesem Grund werden die Ergebnisse in dieser horizontalen Bewertungstabelle, die auf gemeinsamen Annahmen und Methoden beruht, nicht berücksichtigt.
Abbildung IV.16: Entwicklung der Zins-Wachstums-Differenziale
Quelle: „Autumn 2019 AMECO“ für die Daten 1999-2019 (Balken); „Escolano et al. (2017)“ für die Daten 1966-2010 (Geraden).
Hinweis: Das Diagramm zeigt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen nominalen Zinssatz der Staatanleihen und der nominalen BIP-Wachstumsrate. Ein ähnliches Diagramm findet sich im ECB Economic Bulletin (Wirtschaftsbericht der EZB), Ausgabe 2/2019.