EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 7.12.2018
COM(2018) 795 final
ANHANG
der
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN RAT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz
Koordinierter Plan für die Entwicklung und Nutzung
künstlicher Intelligenz „Made in Europe“ – 2018
Die künstliche Intelligenz (KI) kann uns dabei helfen, einige der größten Herausforderungen zu bewältigen, vor denen die Welt heute steht. Sie kann Ärzte in die Lage versetzen, bessere Diagnosen zu stellen und Therapien für bisher nicht therapierbare Krankheiten zu entwickeln; sie kann den Energieverbrauch senken, indem sie den Einsatz der Ressourcen optimiert; sie kann zu einer saubereren Umwelt beitragen, indem sie den Pestizidbedarf verringert; sie kann helfen, Wettervorhersagen zu verbessern und Naturkatastrophen vorherzusehen... Und diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Die KI wird zum wichtigsten Motor für das Wirtschaftswachstum und für Produktivitätssteigerungen, und sie wird maßgeblich zur Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit der industriellen Basis in Europa beitragen. Wie die Dampfmaschine oder der elektrische Strom in der Vergangenheit verändert die KI unsere Welt grundlegend.
Die Union verfolgt das Ziel, auf der Grundlage ethischer und gesellschaftlicher Werte, die auf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beruhen, eine vertrauenswürdige KI zu entwickeln. Es geht aber nicht nur darum, dass die Menschen der KI vertrauen, sondern auch darum, dass sie vom Einsatz der KI in ihrem Privat- und Berufsleben einen Nutzen haben. Europa strebt die Schaffung eines innovationsfreundlichen Ökosystems für die KI an: eines Umfelds, in dem die Wirtschaftsteilnehmer die benötigten Infrastrukturen, Forschungseinrichtungen, Testumgebungen, finanziellen Mittel sowie einen geeigneten Rechtsrahmen und passende Qualifikationen und Kompetenzen vorfinden, um in die KI zu investieren und diese einzuführen. Insgesamt geht es darum, Europa bei der Entwicklung und dem Einsatz einer hochmodernen, ethischen und sicheren KI zu einer weltweit führenden Region zu machen und dabei auch im globalen Kontext einen auf den Menschen ausgerichteten Ansatz zu fördern.
Seit dem vom estnischen Ratsvorsitz im September 2017 veranstalteten Digitalgipfel steht die KI ganz oben auf der Tagesordnung des Rates der EU. In der Mitteilung „Künstliche Intelligenz für Europa“ vom 25. April 2018 wird eine europäische Strategie zur Unterstützung dieses Ziels vorgeschlagen. Ferner wird in der Mitteilung ein koordinierter Plan für die Entwicklung der KI in Europa angeregt‚ der bis Ende 2018 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet werden soll. Dieses Vorhaben wurde vom Europäischen Rat gebilligt. Mit dem vorliegenden Papier kommt die Kommission dieser Aufforderung nach. Nur wenn die Mitgliedstaaten und die Kommission zusammenarbeiten, wird Europa in der Lage sein, dieses ehrgeizige Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen.
Der koordinierte Plan beruht auf einer „Kooperationserklärung“, die von allen EU-Mitgliedstaaten und Norwegen im Zusammenhang mit dem „Digitalen Tag 2018“ unterzeichnet wurde und die Bereitschaft bekräftigt, im Bereich der KI enger zusammenzuarbeiten. Außerdem hat der österreichische EU-Ratsvorsitz die KI zu einer der Prioritäten im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel der Industrie gemacht.
Die Hauptziele des koordinierten Plans sind die Erzielung der größtmöglichen Wirkung der Investitionen auf EU-Ebene und nationaler Ebene, die Förderung von Synergien und eine intensivere Zusammenarbeit – auch in ethischen Fragen – in der gesamten EU, ein verstärkter Austausch vorbildlicher Verfahren und die gemeinsame Bestimmung des weiteren Vorgehens. Dank der Zusammenarbeit kann die Union die größtmögliche Wirkung erzielen, um weltweit im Wettbewerb zu bestehen.
Die von den Mitgliedstaaten gebildete Gruppe für die Digitalisierung der europäischen Industrie und die KI und die Kommission haben von Juni bis November 2018 über mögliche Bereiche der Zusammenarbeit beraten. Angesichts des hohen Tempos der von der KI ausgehenden Veränderungen in unseren Gesellschaften und Volkswirtschaften, haben die Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz die Aufstellung eines fortlaufenden koordinierten Plans vereinbart, der jährlich überprüft und überarbeitet werden soll, damit er stets auf dem neuesten Stand bleibt. Das vorliegende Dokument ist die erste Fassung dieses Plans und umfasst hauptsächlich Tätigkeiten für die Jahre 2019 und 2020. Der Schwerpunkt liegt auf den Maßnahmen, die auf EU-Ebene im Rahmen des derzeitigen Finanzrahmens geplant sind. Es wird erwartet, dass sich dieser Plan im Einklang mit dem nächsten mehrjährigen Finanzrahmen bis in das nächste Jahrzehnt erstrecken und möglicherweise bis 2027 laufen wird.
Koordinierungsbedarf besteht in den Bereichen Investitionen, KI-Exzellenz und KI-Verbreitung, Datenverfügbarkeit, gesellschaftliche Herausforderungen, Ethik und den Rechtsrahmen. Die Maßnahmen betreffen sowohl den privaten als auch den öffentlichen Sektor und bieten zahlreiche Möglichkeiten für Synergien.
„KI made in Europe“ zur Erfüllung der Erwartungen der Bürger, zur Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
Der koordinierte Plan wird dafür sorgen, dass die Vorteile der KI allen Europäern in größtmöglichem Umfang zugutekommen. Dazu wird er die Entwicklung einer vertrauenswürdigen KI fördern, die die ethischen Werte Europas achtet und den Erwartungen der Bürger gerecht wird. Europa wird sein Engagement in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheitswesen, Verkehr, Sicherheit, Bildung und Energie, aber auch in anderen Bereichen wie Fertigung und Finanzdienstleistungen (einschließlich Blockchain-Anwendungen) schrittweise verstärken.
Dieser Plan umfasst eine Reihe konkreter und sich ergänzender Maßnahmen auf EU-Ebene, sowie auf nationaler und regionaler Ebene, mit denen die nachstehenden Ziele verfolgt werden:
-Steigerung der Investitionen und Stärkung der Exzellenz auf dem Gebiet vertrauenswürdiger KI-Technologien und ‑Anwendungen mit „integrierter Ethik und Sicherheit“. Investitionen müssen in einem stabilen Rechtsrahmen erfolgen, der Experimente ermöglicht und umwälzende Innovationen in der gesamten EU fördert und so die Voraussetzungen für die größtmögliche und bestmögliche Nutzung der KI in der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft schafft.
-Aufstellung und Umsetzung gemeinsamer Strategien für die kooperative Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) in Industrie und Wissenschaft, aufbauend auf den Stärken Europas und in Partnerschaft mit der Industrie und den Mitgliedstaaten.
-Anpassung der Programme und Systeme für das Lernen und den Kompetenzerwerb, um die europäische Gesellschaft und ihre künftigen Generationen auf die KI vorzubereiten.
-Aufbau wesentlicher Kapazitäten in Europa zur Untermauerung der KI, z. B. von Datenräumen und Referenzstandorten von Weltrang für Tests und Versuche.
-Ausbau der öffentlichen Verwaltungen in Europa zu einem Vorläufer bei der Nutzung der KI.
-Einführung klarer Ethik-Leitlinien für die Entwicklung und Nutzung der KI, die auf der Arbeit von Fachleuten beruhen und die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte gewährleisten, um globale Ethik-Standards zu setzen und weltweit eine führende Rolle im Bereich der ethischen und vertrauenswürdigen KI zu übernehmen.
-Überprüfung des bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmens, um ihn an die besonderen Herausforderungen anzupassen, soweit dies nötig ist.
Schlüsselvoraussetzungen
Die Fortschritte auf dem Gebiet der KI eröffnen neue Möglichkeiten in Bereichen wie personalisierte Gesundheitsversorgung und Präzisionsmedizin, Mobilität (autonomes Fahren), Finanztechnologien (FinTech), fortgeschrittene Fertigung, weltraumgestützte Anwendungen, intelligente Stromnetze, nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie, für eine bessere Aufdeckung und Untersuchung krimineller Machenschaften (z. B. Geldwäsche, Steuerbetrug), Medien usw.
Dieser digitale Wandel macht in vielen Fällen einen bedeutenden Ausbau der derzeit vorhandenen Infrastrukturen erforderlich. Für die wirksame Einführung der KI wird es zunächst erforderlich sein, den digitalen Binnenmarkt und seinen Rechtsrahmen zu vollenden. Dazu gehört auch die rasche Annahme des Kommissionsvorschlags für ein europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und ein Netz nationaler Koordinierungszentren‚ aber auch eine verbesserte Konnektivität durch Frequenzkoordinierung, sehr schnelle 5G-Mobilfunknetze und Glasfasernetze, Cloudsysteme der nächsten Generation sowie Satellitentechnik. Hochleistungsrechnen und künstliche Intelligenz werden zunehmend miteinander verwoben sein, denn wir befinden uns im Übergang zu einer Zukunft, die von neuer Rechen-, Speicher- und Kommunikationstechnik geprägt sein wird. Darüber hinaus sollten die Infrastrukturen sowohl zugänglich als auch erschwinglich sein, damit die Einführung der KI in ganz Europa, insbesondere durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), ohne Ausgrenzung erfolgen kann. Die Industrie und insbesondere kleine und junge Unternehmen müssen in der Lage sein, diese Technologien zu erkennen und in neue Produkte, Dienstleistungen und die damit verbundenen Produktionsverfahren und ‑techniken zu integrieren, auch durch die Weiterbildung und Umschulung ihrer Arbeitskräfte. Ebenso wird die Normung eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der KI im digitalen Binnenmarkt spielen und insbesondere dazu beitragen, die Interoperabilität zu gewährleisten.
Ein Paradigmenwechsel ist auch in jenen Fällen erforderlich, in denen Daten direkt vor Ort verarbeitet werden müssen (z. B. beim vernetzten automatisierten Fahren, wenn schnell Entscheidungen getroffen werden müssen, ohne die Antwort eines entfernen Servers abwarten zu können). Dieser Trend belebt die Nachfrage nach fortgeschrittener Halbleitertechnik mit niedrigem Stromverbrauch. Solche neuen Paradigmen jenseits der Größen- und Leistungssteigerungen sind bereits im Entstehen begriffen. Es werden neue energieeffiziente Rechenarchitekturen (wie neuromorphe Systeme und Quantentechnik) benötigt, um eine nachhaltige Energienutzung zu erreichen. Laufende Partnerschaften zwischen den Mitgliedstaaten und der Union wie die gemeinsamen Unternehmen ECSEL (Elektronikkomponenten und ‑systeme), EuroHPC (Hochleistungsrechnen) sowie die Leitinitiative zur Quantentechnik im Rahmen des Programms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (H2020) sind für die Massendatenverarbeitung (Big Data) und die Weiterentwicklung der KI von zentraler Bedeutung.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden die Schaffung der Schlüsselvoraussetzungen weiterhin kontinuierlich unterstützen und dafür sorgen, dass die KI in den damit verbundenen Initiativen durchgehend berücksichtigt wird.
Der koordinierte Plan verknüpft die in diesen Bereichen parallel laufenden Strategien miteinander.
A.Strategische Maßnahmen und Koordinierung
Die Kommission legte in ihrer im April 2018 veröffentlichten Mitteilung „Künstliche Intelligenz für Europa“ ihr Konzept für die KI dar, das auf drei Pfeilern beruht:
·Förderung der technologischen und industriellen Leistungsfähigkeit der EU sowie der Verbreitung der KI in der gesamten Wirtschaft, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor;
·Vorbereitung auf die mit der KI verbundenen sozioökonomischen Veränderungen;
·Gewährleistung eines geeigneten Ethik- und Rechtsrahmens, der auf den Werten der Union beruht und mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Einklang steht.
Wie in der Mitteilung vom April angekündigt, hat die Kommission eine hochrangige Expertengruppe für KI damit beauftragt, Ethik-Leitlinien für die KI auszuarbeiten. Die hochrangige Expertengruppe wird zudem auch politische Empfehlungen zu Investitionen und zum Rechtsrahmen vorlegen.
Außerdem hat die Kommission die Expertengruppe für Haftung und neue Technologien damit beauftragt, sie bei der Ausarbeitung von Vorgaben zur Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie und bei der Aufstellung EU-weiter Grundsätze zu unterstützen, die als Leitlinien für mögliche Anpassungen der auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene geltenden Rechtsvorschriften dienen können.
Die Expertengruppe der Kommission für die Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft wird sich überdies mit politischen Fragen auf KI-bezogenen Regulierungsgebieten befassen, z. B. mit dem Datenzugang, der Online-Werbung und der Rolle von Algorithmen in der digitalen Plattformwirtschaft.
Darüber hinaus setzte die Kommission eine hochrangige Expertengruppe zu den Auswirkungen des digitalen Wandels auf die Arbeitsmärkte der EU ein, die im Frühjahr 2019 einen Bericht über Strategien für den Umgang mit Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt vorlegen wird.
Die Investitionen in die KI sind in der Union im Vergleich zu anderen Teilen der Welt wie den USA und China niedrig und fragmentiert. Um diesem Mangel zu begegnen, sind in der Mitteilung vom April ehrgeizige Ziele gesetzt worden – eine Steigerung der Gesamtinvestitionen im Zeitraum 2018–2020 auf mindestens 20 Mrd. EUR (öffentlicher und privater Sektor insgesamt) und eine schrittweise Anhebung der Investitionen im Laufe des nächsten Jahrzehnts auf 20 Mrd. EUR pro Jahr.
Die Kommission erhöht die KI-Investitionen im Zuge des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ im Zeitraum 2018–2020 auf 1,5 Mrd. EUR, was einem Anstieg von 70 % gegenüber den Jahren 2014–2017 entspricht. Im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen hat die Kommission vorgeschlagen, aus Mitteln der Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“
mindestens 1 Mrd. EUR pro Jahr für die KI zu verwenden. Ferner wird geprüft, ob Mittel aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen und den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds mobilisiert werden können. So dürften beispielsweise Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Investitionen in eine KI fließen, die auf der nächsten Generation der Strategien für eine intelligente Spezialisierung beruht.
Bis zum heutigen Tag haben Deutschland, Finnland, Frankreich, Schweden und das Vereinigte Königreich gezielte KI-Strategien aufgestellt. Einige Länder wie Dänemark, Irland, Luxemburg, die Niederlande und Norwegen haben KI-bezogene Maßnahmen in ihre umfassenderen Digitalisierungsstrategien aufgenommen. Ferner sind Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Lettland, Österreich, Polen, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und die Tschechische Republik gerade dabei, solche Strategien auszuarbeiten. Um möglichst hohe Investitionen zu erreichen, wichtige Ressourcen wie z. B. Daten zu bündeln und ein nahtloses Regulierungsumfeld zu schaffen, müssen alle Mitgliedstaaten im Einklang mit den Absichten, die sie in der zum „Digitalen Tag“ abgegebenen Kooperationserklärung für KI kundgetan haben, nationale KI-Strategien aufstellen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen durchführen.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden die Fortschritte bei der Durchführung des Plans jährlich überwachen.
üAlle Mitgliedstaaten sind nun angehalten, unter Berücksichtigung dieses koordinierten Plans bis Mitte 2019 nationale KI-Strategien oder Programme aufzustellen oder KI-Aspekte in andere einschlägige Strategien und Programme aufzunehmen
und dies den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission unter Angabe der Höhe der Investitionen und der Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Über die genaue Form, den Inhalt und die Leitung der nationalen KI-Strategien werden die einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihren nationalen Gegebenheiten selbst entscheiden
.
üDie Gespräche zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission werden von der Gruppe der Mitgliedstaaten für die Digitalisierung der europäischen Industrie und die künstliche Intelligenz (MS-Gruppe für DEI/KI) gelenkt, die sich in technischen Fragen von einer Sherpa-Gruppe
unterstützen lässt. Die Gruppe tritt mindestens halbjährlich zusammen. Sie wird die Koordinierung zwischen verschiedenen nationalen Ministerien und anderen Beteiligten, z. B. aus Industrie, Hochschulbereich und Zivilgesellschaft, gewährleisten. Eigens eingerichtete Arbeitsgruppen der Mitgliedstaaten
werden die erforderlichen Zuarbeiten zu den verschiedenen Gebieten des Plans liefern. Außerdem werden die Mitgliedstaaten und die Kommission thematische Workshops veranstalten.
üZur Bewertung der Wirkung im Hinblick auf die Erreichung der gemeinsamen Ziele werden die Mitgliedstaaten und die Kommission im Jahr 2019 einschlägige Investitionsparameter und vergleichbare Benchmark-Vorgaben für die KI-Einführung festlegen. Die Fortschritte werden jährlich überwacht.
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B.Maximierung der Investitionen durch Partnerschaften
Um Investitionen in die KI zu erleichtern und zu erhöhen und um damit die größtmögliche Wirkung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor zu erzielen, müssen die Kommission, die Mitgliedstaaten und der Privatsektor gemeinsam an einem Strang ziehen. Nur wenn die Kommission und die Mitgliedstaaten die Ausrichtung ihrer Investitionen durch eine gemeinsame Programmplanung aufeinander abstimmen und bedeutende private Investitionen mobilisieren, wird Europa als Ganzes die beabsichtigte Wirkung erzielen und strategische Autonomie im Bereich der KI erlangen können.
·Ebnen des Wegs für eine neue Partnerschaft im Bereich der KI: Mit Fragen der KI befassen sich gegenwärtig mehrere verschiedene öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) im Rahmen des Programms „Horizont 2020“, insbesondere die ÖPP für Robotik und die für Big Data, die jeweils ihre eigene Forschungs- und Innovationsagenda verfolgen. Auch die akademische Forschung ist in Netzen wie EurAI (Europäischer Verband für künstliche Intelligenz) organisiert. Die Kommission wird – mit Unterstützung der Mitgliedstaaten – mit der Industrie und den Hochschulen zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Forschungs- und Innovationsagenda für künstliche Intelligenz aufzustellen. Aufbauend auf den Stärken Europas geht es dabei um die Entwicklung eines dynamischen EU-weiten KI-Innovations-Ökosystems, das eine enge Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit in der gesamten KI-Wertschöpfungskette steigert. Dazu sollen zunächst Gespräche mit den ursprünglichen Beteiligten aus den ÖPP für Robotik und für Big Data gefördert‚ später aber auf Vertreter aller einschlägigen Interessenträger aus Industrie und Forschung ausgedehnt werden, um eine gemeinsame strategische Forschungs- und Innovationsagenda für KI zu entwickeln. Die Kommission plant die Einsetzung einer Führungsgruppe.
·Gemeinsam für Investitionen in die KI: Es ist von größter Bedeutung für Europa, die nächste Generation der KI nicht zu verpassen, sondern in diese zu investieren und sie breit einzuführen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Bereitstellung ausreichender Investitionsmittel für Startups in ihrer Frühphase sowie für Unternehmen in ihrer Expansionsphase. Zu diesem Zweck will die Kommission mithilfe bestehender Instrumente wie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, des Programms „Horizont 2020“ und des Europäischen Investitionsfonds Mittel in den Bereichen KI und Blockchain für Startups und Innovatoren in ihrer Frühphase und für Unternehmen in der Expansionsphase zur Verfügung stellen. Im Jahr 2020 sollen hierfür zunächst 100 Mio. EUR bereitgestellt werden. Da bestimmte frühe Blockchain-Anwendungen, die auf Mining-Technik beruhen (wie z. B. Bitcoin), sehr viel Energie verbrauchen, wird die Kommission bei einem solchen Finanzierungsprogramm in den Auswahlkriterien für Investitionen vorrangig neuere energieeffiziente Blockchain-Infrastrukturen und ‑Anwendungen unterstützen. Die Tätigkeiten könnten sich konzentrieren auf: i) die Finanzierung einer Reihe innovativer KI-/Blockchain-Unternehmen; ii) den Aufbau einer dynamischen, EU-weiten Investorengemeinschaft mit Schwerpunkt auf KI; iii) die Vervielfachung der Investitionsmittel auf nationaler Ebene durch die Einbeziehung der nationalen Förderbanken (NFB), die sich beteiligen wollen; iv) die Schaffung von Investitionsanreizen für den Privatsektor; v) die Erhöhung der Attraktivität Europas, damit Startups hier entstehen und wachsen. In den folgenden Jahren könnte die KI- und Blockchain-Entwicklung durch das Programm InvestEU weiter unterstützt werden.
·Im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2018 bereitet die Europäische Kommission ein erweitertes Pilotprojekt für den Europäischen Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) vor, um die Expansion innovativer Unternehmen (Startups und KMU) zu unterstützen, die entweder bahnbrechende marktschaffende Innovationen hervorbringen oder aber bahnbrechende Wissenschaft betreiben und Schlüsseltechnologien entwickeln, die zu umwälzenden Innovation führen könnten.
Maximierung der Investitionen:
üIm Jahr 2019 wird die Kommission zunächst die ursprünglichen Beteiligten der ÖPP für Robotik und für Big Data zusammenbringen, später aber andere Interessenten einbeziehen, um eine gemeinsame strategische Forschungs- und Innovationsagenda für KI aufzustellen, deren Umsetzung dann ab 2020 unterstützt werden soll. Zu diesem Zweck wird sie eine Führungsgruppe einsetzen, in der die Beteiligten aus Industrie und Forschung auf der Ebene der Geschäftsführer bzw. Direktoren vertreten sind, um die Agenda aufzustellen und auf oberster Führungsebene das nötige Engagement zu ihrer Umsetzung zu sichern, um so den Weg für eine neue Partnerschaft im Bereich der KI zu ebnen (erstes Treffen Anfang 2019).
üDie Kommission will mithilfe bestehender Instrumente wie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, des Programms „Horizont 2020“ und des Europäischen Investitionsfonds Mittel für Startups und Innovatoren in den Bereichen KI und Blockchain in ihrer Frühphase und für Unternehmen in der Expansionsphase zur Verfügung stellen. Im Jahr 2020 sollen hierfür zunächst 100 Mio. EUR bereitgestellt werden. Ferner wird die Kommission ein Investitionsförderprogramm auflegen, um die Portfolio-Entwicklung zu erleichtern, gemeinsame Investitionen mit Mitgliedstaaten und privaten Investoren zu fördern und das Bewusstsein der Startups und anderer Unternehmen, einschließlich herkömmlicher wie innovativer KMU, zu schärfen und dadurch die Beteiligung an sonst risikobehafteten Projekten zu erleichtern. All dies wird dazu beitragen, den Zugang zu Finanzmitteln für KI im Rahmen des Programms InvestEU zu verbessern.
üDie Mitgliedstaaten können diesen Prozess aktiv unterstützen, indem sie für die Teilnahme nationaler Förderbanken sorgen und sich selbst an Unterstützungsprogrammen zur Sensibilisierung beteiligen.
üDer Europäische Innovationsrat wird umwälzende Innovationen durch das erweiterte Pilotprojekt des Europäischen Innovationsrates unterstützen, mit dem vor allem besonders lohnende Spitzenforschungs- und Innovationsprojekte gefördert werden sollen, die der Demonstration neuer technologischer Paradigmen in Bereichen wie der menschzentrierten KI dienen, und zwar aus einem Fonds, der im Zeitraum 2019–2020 mit insgesamt 100 Mio. EUR ausgestattet wird.
üDie Mitgliedstaaten sind aufgerufen, die Möglichkeit von Innovationsgutscheinen, kleinen Zuschüssen und Darlehen zu prüfen, mit denen KMU in ihrem digitalen Wandel, aber vor allem bei der Integration der KI in Produkte, Verfahren und Geschäftsmodelle unterstützt werden können.
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C.Vom Labor bis zum Markt: i) Förderung der Spitzenforschung, ii) Aufbau weltweit anerkannter Testeinrichtungen und iii) schnellere KI-Einführung durch digitale Innovationszentren
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind sich darin einig, dass die Stärkung ihrer Wissenschaftsbasis und die Förderung von Forschung und Innovation weiterhin von größter Bedeutung sind, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Technologie zu gewährleisten, Herausforderungen im Innovationsbereich zu bewältigen und die Weitergabe von Forschungsergebnissen an die Industrie zu erleichtern.
Die Kommission wird über die gesamte Laufzeit des Programms „Horizont 2020“ stärker in die Forschung und Innovation investieren und die künstliche Intelligenz generell in alle Themen integrieren, bei denen die KI ihre Vorteile entwickeln und ausspielen kann. So wird es beispielsweise notwendig sein, zu Sicherheitszwecken für die KI erhebliche Finanzmittel bereitzustellen, um einerseits den Missbrauch der KI für kriminelle oder terroristische Zwecke durch böswillige Akteure zu verhindern und andererseits KI-Tools und ‑Lösungen zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung krimineller und terroristischer Aktivitäten einzusetzen.
Ein wichtiger Grundsatz für die „KI made in Europe“ ist die „integrierte Ethik“. Demnach werden ethische und rechtliche Grundsätze von Beginn an in den Entwicklungsprozess integriert, wobei es vor allem auf die Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung, die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und die Unverfälschtheit der Daten ankommt. Bei der Festlegung der betrieblichen Anforderungen ist es zudem wichtig, die Interaktion zwischen Menschen und KI-Systemen zu berücksichtigen. Die Kommission wird prüfen, wie der Grundsatz der „integrierten Ethik“ in einschlägige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Forschungsprogramms aufgenommen werden kann.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist die „integrierte Sicherheit“, wonach die Cybersicherheit, der Opferschutz und die Erleichterung von Strafverfolgungsmaßnahmen von Beginn im Entwicklungsprozess berücksichtigt werden sollen.
Darüber hinaus wird die Kommission darauf hinarbeiten, die europäischen KI-Spitzenforschungszentren zu stärken, weltweit anerkannte Testeinrichtungen zu schaffen und die KI-Einführung mithilfe digitaler Innovationszentren zu beschleunigen, damit Europa von den Ergebnissen der Forschungstätigkeiten profitiert.
Bei ihren Bemühungen um einen Ausbau der digitalen Innovationszentren wird die Kommission auf geografische Ausgewogenheit achten, im Netz der Spitzenforschungszentren und Testeinrichtungen eine breite geografische Streuung anstreben und die Komplementarität mit Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik fördern. Europa verfügt mit seinen zahlreichen führenden Forschungszentren zwar über unbestreitbare Stärken, doch kann die Wettbewerbsfähigkeit auf globaler Ebene nur mit vereinten Kräften bewahrt werden. Europa wird die nationalen Forschungskapazitäten ausbauen und durch eine engere Vernetzung der europäischen KI-Spitzenforschungszentren eine kritische Masse erreichen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den besten Forschungsteams in Europa zu fördern, damit große wissenschaftliche und technische Herausforderungen im Zusammenhang mit der KI gemeinsam effizienter bewältigt werden können und damit die Industrie aktiv in die Forschungsteams eingebunden wird und so entsprechende Synergieeffekte entstehen.
Aufbau weltweit anerkannter Testeinrichtungen: Ein wichtiger Schritt bei der Markteinführung modernster Technologien besteht in deren Erprobung und Prüfung unter realen Bedingungen. Zur Optimierung der Investitionen und zur Vermeidung von konkurrierender Doppelarbeit oder Überschneidungen sollte eine begrenzte Anzahl größerer Referenzstandorte mit dem Schwerpunkt KI aufgebaut und allen Akteuren in ganz Europa zugänglich gemacht werden.
Zu den Tätigkeiten solcher Testeinrichtungen gehören beispielsweise die grenzüberschreitende Erprobung des vernetzten und autonomen Fahrens, der Betrieb von Testgeländen für die autonome Schifffahrt und die Einrichtung von Datenräumen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden den Bedarf an neuen größeren Testeinrichtungen für modernste KI-Technologien in Schlüsselbereichen wie Mobilität, Gesundheitsversorgung, Fertigung, Agrar- und Ernährungswirtschaft oder Sicherheit prüfen. Diese Testeinrichtungen können auch regulatorische „Sandkästen“ (d. h. Bereiche, in denen die Erprobung neuer Produkte und Dienstleistungen durch eine eingeschränkte oder begünstigende Regulierung ermöglicht wird) für ausgewählte Bereiche umfassen, in denen spezifische rechtliche und regulatorische Vorgaben für die Dauer des „Sandkastens“ gelockert werden, um den Regulierungsbehörden ausreichend Spielraum zu lassen.
Schnellere KI-Verbreitung durch digitale Innovationszentren: Ebenso wichtig ist es, die Verbreitung der KI in der Gesamtwirtschaft, insbesondere durch KMU, zu fördern. Dazu gehört die Weitergabe von Erkenntnissen und wissenschaftlichen Fortschritten, die in europäischen KI-Spitzenforschungszentren erzielt werden, sowie von Technologien, die in den genannten Testeinrichtungen validiert werden. Digitale Innovationszentren (Digital Innovation Hubs, DIH) können dazu beitragen, dass jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe und seinem Technologisierungsgrad, sowie der öffentliche Sektor die Chancen der Digitalisierung ergreifen können. Die DIH, deren Kern technische Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bilden, dienen als zentrale Anlaufstellen, bei denen Unternehmen und der öffentliche Sektor Zugang zu Technologien, Unterstützung bei Tests und in technischen Fragen, Finanzierungsberatung, Marktinformationen und Vernetzungsmöglichkeiten erhalten können. Im Bereich der KI können die DIH sowohl KMU als auch Behörden dabei unterstützen, erforderliche Datensätze zu ermitteln, Algorithmen zu entwickeln und KI zu trainieren; zudem können sie für die Anbindung an Rechenanlagen sorgen, die auf der KI-Abruf-Plattform aufbauen. Sie können bei der Schulung von Fachkräften aus KMU für die Anwendung von KI-Lösungen helfen und über bestehende Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aufklären. Sie stehen sowohl mit den Spitzenforschungszentren als auch mit den verfügbaren Testeinrichtungen in Verbindung.
Auch die derzeit elf Zentren der Wissens- und Innovationsgemeinschaft für Digitales des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts bringen in bestimmten Regionen bedeutende Akteure der digitalen Wirtschaft zusammen.
i) Förderung der Spitzenforschung durch Vernetzung der europäischen KI-Spitzenforschungszentren:
ü2019 werden die Mitgliedstaaten nationale KI-Spitzenforschungszentren sowie ihre Kompetenzen erfassen und deren EU-weite Zusammenarbeit und Vernetzung durch nationale Programme fördern.
üDie Kommission plant, im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 50 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“ für Netze von KI-Spitzenforschungszentren bereitzustellen, um die Verbundforschung zur Bewältigung jener industriellen und wissenschaftlichen Herausforderungen zu unterstützen, die von den Netzen in gemeinsamen Forschungsplänen benannt werden.
üMitgliedstaaten sollen die Einbindung ihrer Industrie in die Netze von KI-Spitzenforschungszentren sowie entsprechende Synergieeffekte fördern.
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ii) Aufbau weltweit anerkannter Testeinrichtungen:
üIm Zeitraum 2018–2020 werden die Mitgliedstaaten und die Kommission:
üim Jahr 2020 mit bis zu 30 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“eine erste Reihe grenzüberschreitender 5G-Korridore für vernetztes und autonomes Fahren
einrichten und weitere Testkorridore fördern;
üan der Entwicklung von Plattformen und groß angelegten Pilotprojekten mit KI-Elementen in Bereichen wie Energie, Gesundheitsversorgung, Fertigung, Geoinformation und Landwirtschaft arbeiten. Für den Zeitraum 2019–2020 wird die Kommission 160 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“ bereitstellen;
üin den Jahren 2019–2020 mit einer Mittelausstattung von insgesamt rund 200 Mio. EUR im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL
für die Integration von KI und Datenanalyse in „Leuchtturm“-Initiativen in den Bereichen Fertigung, Mobilität und personalisierte Medizin sorgen – von einzelnen Komponenten bis hin zu vollständigen Systemen.
Insgesamt wird die Kommission im Zeitraum 2019–2020 etwa 390 Mio. EUR für die Entwicklung von Plattformen und groß angelegten Pilotprojekten bereitstellen; der Beitrag der Mitgliedstaaten wird sich voraussichtlich auf fast 200 Mio. EUR, der aus der Privatwirtschaft auf etwa 550 Mio. EUR belaufen.
Nach 2020:
üIm Rahmen des Programms „Digitales Europa“ plant die Kommission, rund 1,5 Mrd. EUR für die Einrichtung weltweit führender Test- und Versuchsstandorte für KI-gestützte Produkte und Dienstleistungen in ganz Europa bereitzustellen. Diese Teststandorte werden 2019 in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten benannt und ausgebaut werden, nachdem die Mitgliedstaaten ihre bestehenden nationalen Teststandorte gemeldet haben; sie werden die gesamte Lieferkette für KI-Produkte und Dienstleistungen abdecken, von einzelnen Komponenten (neuromorphe Rechensysteme und Quantentechnologien) bis hin zu integrierten Anwendungen in Bereichen wie Gesundheit, Mobilität, Energie, Sicherheit, Gefahrenabwehr und Industrieproduktion.
üDie Mitgliedstaaten werden ermutigt, sich an den Investitionen in gleicher Höhe wie das Programm „Digitales Europa“ zu beteiligen, sodass ein Gesamtinvestitionsvolumen von 3 Mrd. EUR erreicht wird. Darüber hinaus wird die Nutzung anderer Finanzierungsquellen, wie etwa des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, unterstützt.
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iii) Schnellere KI-Verbreitung durch digitale Innovationszentren (DIH):
ü2019 sollten die Mitgliedstaaten ihre Netze digitaler Innovationszentren stärken, wobei der Schwerpunkt auf der Unterstützung lokaler KMU beim digitalen Wandel liegen soll. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die DIH zu benennen, die über Kompetenzen im Bereich der KI verfügen.
ü2019 und 2020 wird die Kommission mehr als 100 Mio. EUR für digitale Innovationszentren in ausgewählten KI-relevanten Bereichen bereitstellen (Big Data‚ intelligente Fertigung). Die entsprechenden Maßnahmen erstrecken sich auch auf Regionen, in denen es derzeit nur wenige digitale Innovationszentren gibt, z. B. in den EU13-Ländern.
üDarüber hinaus wird das Europäische Technologieinstitut (EIT) mit seinen Tätigkeiten zur Übernahme der KI im öffentlichen und privaten Sektor beitragen. Zwischen 2018 und 2020 wird die Union in Maßnahmen zur Unterstützung der KIC „EIT Digital“ sowie ihres unionsweiten Netzes von Zentren investieren. Der Schwerpunkt dieser Investitionen wird auf dem digitalen Wandel in den Bereichen Industrie, Städte, Gesundheit, Infrastruktur und Finanzen liegen, wobei insbesondere den Möglichkeiten, die KI bietet, Rechnung getragen werden soll.
üFür die Zeit nach 2020 wird vorgeschlagen, mit Mitteln des Programms „Digitales Europa“ die Einrichtung von digitalen Innovationszentren in allen Mitgliedstaaten zu fördern und somit eine breite geografische Streuung zu erreichen (mit durchschnittlich möglichst einem DIH in jeder NUTS-2-Region
). Es ist geplant, dass die Union die Entwicklung dieser Zentren mit bis zu 900 Mio. EUR unterstützt; ähnlich hohe Beträge sollten von den Mitgliedstaaten beigesteuert werden. Das Programm „Horizont Europa“ dürfte es digitalen Innovationszentren ermöglichen, sich weiter an Versuchen auf dem Gebiet des digitalen Wandels zu beteiligen, und bis zu 10 000 KMU in ganz Europa unterstützen.
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D.Kompetenzen und lebenslanges Lernen
Talent ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung und Nutzung der KI. KI und Digitalisierung führen zu raschen Veränderungen in der Gesellschaft und der gesamten Wirtschaft, einschließlich des Arbeitsumfelds. In Europa besteht ein erheblicher und anhaltender Mangel an IKT-Fachkräften. Besonders ausgeprägt ist der Qualifikationsbedarf in neu entstehenden Bereichen wie der KI, und das Problem wächst, da das Angebot hinter den Marktbedürfnissen zurückbleibt. In fast allen Mitgliedstaaten herrscht ein Mangel an IKT-Fachkräften, auch im Bereich der KI. Das derzeitige Angebot an fachlich spezialisierten Hochschulprogrammen ist begrenzt und kann nicht in allen Mitgliedstaaten gleichermaßen in Anspruch genommen werden.
Unzureichende technische Grundkenntnisse in breiten Teilen der Bevölkerung behindern die Zugänglichkeit und Verbreitung von KI-Lösungen. Wenngleich die Schulung des Lehrpersonals nach wie vor eine große Herausforderung darstellt, sollte der Zugang zu den notwendigen Kompetenzen in Grund- und Sekundarschulen gefördert werden. Damit die Bevölkerung Erfahrungen im Bereich der KI sammeln kann, müssen Programme zur schnellen Weiterbildung entwickelt werden. Zur Unterstützung des Lernprozesses könnten auch Techniken wie offene Online-Kurse (Massive Open Online Courses, MOOC) eingesetzt werden. Das Thema KI muss mittels formaler und informeller Lehrangebote auch in nicht-technische Studienpläne integriert werden, um künftigen Arbeitnehmern die Kenntnisse zu vermitteln, die sie benötigen werden, um ihre Aufgaben in einem Arbeitsumfeld zu erfüllen, in dem KI ein Bestandteil der täglichen Abläufe ist.
Neben den IKT-Kompetenzen sind auch weitere Kompetenzen von großer Bedeutung, um eine menschzentrierte KI-Entwicklung zu gewährleisten. Gleichermaßen wichtig sind Kompetenzen auf dem Gebiet der Ethik sowie in Nicht-MINT-Bereichen; diese sollten Teil der Talentförderung im Rahmen nationaler und internationaler KI-Strategien sein. Darüber hinaus sollte die Neu- und Weiterqualifizierung mit einer Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik einhergehen, damit die immer häufigeren Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt besser bewältigen werden können.
Schwierigkeiten bei der Anwerbung von Talenten und deren Bindung in Europa tragen zum Qualifikationsdefizit bei. Talentierte Forscher und vielversprechende Startups erhalten häufig attraktive Angebote aus dem Ausland. Im Jahr 2017 waren 38 % der Bevölkerung des Silicon Valley Ausländer, die in die USA eingereist waren, um eine bestimmte Stelle in der Technikbranche zu besetzen; 8 % waren Europäer
. Maßnahmen sind insbesondere erforderlich, um die besten Talente anzulocken und in Europa zu halten und ein wettbewerbsfähiges Umfeld zu schaffen. Eine engere Zusammenarbeit mit der Industrie wird dazu beitragen, dass die Lerninhalte den Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen.
Die Kommission hat einen Aktionsplan für digitale Bildung angenommen‚ um den Technikeinsatz und den Aufbau digitaler Kompetenzen im Bildungsbereich zu fördern. Wie in der Mitteilung vom April angekündigt, befasst sich das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) derzeit damit, die KI in die Lehrpläne der von ihm unterstützten Master- und Promotionsstudiengänge zu integrieren; zudem werden im Rahmen des Pilot-Praktikumsprogramms „Digitale Chance“ (2018–2020) Praktika zum Erwerb digitaler Kompetenzen für Erasmus-Studierende angeboten. Die „Blaupause zur Branchenzusammenarbeit für Kompetenzen“ unterstützt die Entwicklung branchenbezogener Strategien zur Minderung von Qualifikationsdefiziten und zur Verbesserung multidisziplinärer Ansätze durch die Integration von KI-Elementen in andere Disziplinen.
Die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und ‑abschlüssen, auch in neuen Bereichen wie etwa der KI, ist von großer Bedeutung. Im Mai 2018 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zur Förderung der automatischen gegenseitigen Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen und Abschlüssen der Sekundarstufe II sowie der Ergebnisse von Lernzeiten im Ausland vor. In der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine politische Verpflichtung zur Umsetzung von Maßnahmen mit dem Ziel einer automatischen Anerkennung bis 2025 einzugehen.
Talente, Kompetenzen und lebenslanges Lernen
üDie Bereiche Qualifikation und Bildung liegen überwiegend im nationalen, in einigen Fällen auch im regionalen Zuständigkeitsbereich. Für den Informationsaustausch und zur Nutzung gemeinsamer Möglichkeiten sind jedoch auch Maßnahmen auf Unionsebene wichtig.
üDie Mitgliedstaaten sollten
übewährte Verfahren zur i) Exzellenzförderung und Bindung von Talenten im Bereich der KI in Europa sowie zur ii) Neu- und Weiterqualifizierung der derzeitigen Arbeitskräfte austauschen (2019);
übewährte Verfahren zur bestmöglichen Nutzung der Möglichkeiten, die das EU-System der Blauen Karte bei der Anwerbung und Bindung hoch qualifizierter KI-Fachkräfte in der EU bietet, zur Beschleunigung ihrer Umsetzung sowie zur Förderung des Unternehmertums im Bereich der KI (bis Ende 2019) austauschen;
üden Faktor Kompetenzen in ihre nationalen KI-Strategien aufnehmen (bis Mitte 2019) und einen Überblick über das nationale Bildungsangebot, den Qualifikationsbedarf (KI sollte auch Teil anderer Gebiete wie Recht, Geisteswissenschaften, Umwelt und Gesundheit Gegenstand sein und in diese integriert werden) und die Ausbildungsschwerpunkte im Bereich der KI geben, wobei das Hauptaugenmerk darauf liegen sollte, die volle Einbeziehung von Frauen zu fördern und diese für Studienangebote im Bereich der KI zu gewinnen (bis Ende 2020). Entsprechende Strategien sollten sich auf den gesamten formalen Bildungszyklus erstrecken und auch die Berufs- und Hochschulbildung und Postdoktorate einschließen. Gleichzeitig sollte der Schwerpunkt verstärkt auf lebenslanges Lernen gelegt werden, damit Menschen, die sich bereits im Erwerbsleben befinden, neue KI-Kompetenzen erwerben und bestehende Kompetenzen erweitern können.
üuntersuchen, inwieweit die KI in die Lehrpläne der Sekundar- und Hochschulbildung (einschließlich Berufsbildung) eingebunden werden könnte. Die Kommission wird mit Unterstützung der Mitgliedstaaten Anfang 2020 einen Bericht zu diesem Thema vorlegen und Modellmaßnahmen in ausgewählten Regionen unterstützen.
üDie Kommission wird
üim Jahr 2020 ihre Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Stärkung der KI-Spitzenforschungszentren eine Komponente für gemeinsame Promotions- und Postdoktorat-Programme aufnehmen, wobei der Schwerpunkt auf industriellen Herausforderungen liegen wird. Ziel ist es, mit industrieorientierten Promotionsprogrammen im Bereich der KI ein einzigartiges und weltweit anerkanntes europäisches Markenzeichen zu schaffen und Forscher nach Abschluss ihrer Promotion in Europa zu halten. Hierzu werden auch die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
beitragen.
üneue Möglichkeiten prüfen, die Integration von KI-Modulen in multidisziplinäre Masterstudiengänge (z. B. auf den Gebieten elektronische Gesundheitsdienste, Finanztechnologien und elektronische Behördendienste) und in Fortbildungsprogramme für Erwachsene mit einem Schwerpunkt auf Menschen mit Hochschulabschluss und Berufserfahrung zu fördern.
üDie Mitgliedstaaten und die Kommission werden gemeinsam Informationsmaterial erarbeiten, das in Kampagnen zur Aufklärung über den Nutzen der KI eingesetzt werden soll.
üFür die Zeit nach 2020 schlägt die Kommission vor, dass die Union im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ für die Förderung fortgeschrittener Kompetenzen (KI, Hochleistungsrechnen und Cybersicherheit) insgesamt 700 Mio. EUR bereitstellt, und zwar durch
üMasterstudiengänge,
üWeiterbildung am Arbeitsplatz und Praktika für junge Menschen und Fachkräfte, die Erfahrungen sammeln müssen, und
ükurzfristige Schulungen für Arbeitnehmer, um diese mit der KI vertraut zu machen.
üZudem wird die Kommission auf die allgemeine Berücksichtigung der von der Union im Rahmen der aufgeführten Schulungsinitiativen und ‑programme aufgestellten Ethik-Grundsätze drängen.
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E.Daten: ein Eckpfeiler für die KI – Schaffung eines gemeinsamen europäischen Datenraums
Der derzeitige Ausbau der KI wird von der Verfügbarkeit großer Datensätze in Verbindung mit der Erhöhung der Rechenleistung und der Konnektivität vorangetrieben. Die Verfügbarmachung sicherer und robuster hochwertiger Daten für eine breite Nutzergemeinde über Grenzen hinweg gehört zu den Eckpfeilern der europäischen Politik. Die Offenheit für internationale Datenströme wird auch weiterhin gewährleistet – unter uneingeschränkter Einhaltung der EU-Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten und im Einklang mit den geltenden Rechtsinstrumenten, einschließlich der Freihandelsabkommen, die die EU mit ihren Partnern schließt sowie mit Angemessenheitsfeststellungen der Kommission hinsichtlich des Grads des Schutzes personenbezogener Daten in Drittländern. Die vollständige Umsetzung der sektoralen Rechtsvorschriften, die den Zugang zu und die Weiterverwendung von Informationen verbessern (z. B. die INSPIRE-Richtlinie), wird dazu führen, dass die fachspezifischen Daten, die zur Unterstützung der leistungsstarken KI-Anwendungen für den öffentlichen Sektor für Zwecke der Analyse oder der Politiküberwachung erforderlich sind, zur Verfügung stehen.
Für die Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Einzelpersonen gelten die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Erhebung, die Verwendung und den Austausch personenbezogener Daten. Außerdem wurden grenzüberschreitende Datenflüsse in der vor Kurzem verabschiedeten Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Union als ein Eckpfeiler des digitalen Binnenmarkts erleichtert. Auch blockchainbasierte, vollständig mit der DSGVO und dem Datenschutz vereinbare Lösungen für den Austausch und die Bereitstellung des Zugangs zu Daten werden geprüft. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Handelspraktiken zwischen Online-Vermittlungsdiensten wie Marktplätzen, App-Stores oder Plattformen für die Buchung von Unterkünften bilden die Grundlage für vorhersehbare und transparente Datennutzung zwischen Hostingdiensten und ihren gewerblichen Nutzern. Solche Maßnahmen dienen der Förderung von Fairness und Vertrauen in Geschäftsbeziehungen und einer nutzbringenden Verwendung von Daten im Ökosystem der Online-Plattformen.
Zur Erleichterung des Austauschs von Daten, die sich im Besitz des öffentlichen und privaten Sektors befinden, muss gehandelt werden, indem ein gemeinsamer europäischer Datenraum geschaffen wird – ein schrankenloser digitaler Raum in einer Größe, die die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen auf der Grundlage von Daten möglich macht. Insbesondere Daten, die vom öffentlichen Sektor generiert und gespeichert werden, sind häufig von sehr hoher Qualität und stellen einen wichtigen Trumpf für europäische Innovatoren und Unternehmen dar.
Um die Nutzung zu steigern, sollten die Daten innerhalb eines Raums so weit wie möglich interoperabel sein, vor allem durch die Einigung auf Zielsetzungen für Datenformate, die offen, mit FAIR vereinbar, maschinenlesbar, standardisiert und dokumentiert sind, und zwar sowohl in der Interaktion zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor als auch innerhalb von Sektoren und sektorübergreifend.
Die Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) legt den Rahmen für die Weiterverwendung dieser Daten durch die Unternehmen fest. Die Maßnahmen sollten sich darauf konzentrieren, die Datensätze in der Praxis leichter zugänglich zu machen, insbesondere für Start-ups und KMU, und das Aggregieren zu erleichtern. Von besonderer Bedeutung sind die Gestaltung und Umsetzung interoperabler Daten- und Metadatenformate sowie die Einführung standardisierter Schnittstellen für Anwendungsprogramme (API) auf der Grundlage des Europäischen Interoperabilitätsrahmens (EIF).
Diese Maßnahmen ergänzen die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Zugänglichkeit, der Interoperabilität und der Weiterverwendung von Daten in Sektoren mit hoher Relevanz für die KI, z. B. Gesundheit
(siehe nachstehende Punkte), Umwelt, Mobilität, Sicherheit, Migration sowie nachhaltige und kreislauforientierte Bioökonomie und Lebensmittelsysteme.
Daten
KI für Bereiche von öffentlichem Interesse: Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, mit der Kommission in Bezug auf Folgendes zusammenzuarbeiten:
üErmittlung öffentlicher Datensätze, die in der gesamten Union für eine Weiterwendung stärker öffentlich verfügbar gemacht werden sollten, insbesondere solcher, die für die Ausbildung von KI-Anwendungen geeignet sind. Dies kann durch einen Auftrag zur Erstellung einer Liste hochwertiger Datensätze unterstützt werden, wie es im Vorschlag für die Neufassung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors vorgesehen ist, über den derzeit verhandelt wird.
üGemeinsame Investitionen in die erforderlichen Instrumente, um den Zugang zu öffentlichen Daten, ihre Konnektivität, Interoperabilität sowie Aggregation, einschließlich der Entwicklung der relevanten Schnittstellen für Anwendungsprogramme (API) für den Zugang zu dynamischen Daten, zu erleichtern. Mit der Maßnahme werden die Festlegung und die Anwendung von Standards für Daten und Metadaten in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Interessenträgern (z. B. den europäischen Normungsgremien) unterstützt. Die Kommission beabsichtigt, bis zu 100 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“ und der Fazilität „Connecting Europe“ zur Verfügung zu stellen.
üUnterstützung der Entwicklung und des Betriebs einer Dateninfrastruktur, die die Verwaltung und den Austausch von Daten in Echtzeit und das Experimentieren in einer Entwicklungsumgebung von datengesteuerten KI-gestützten Diensten für Regierungen und öffentliche Verwaltungen allgemein ermöglicht, darunter auch für sichere grenzüberschreitende transeuropäische IT-Systeme. Solche Dienste werden über die im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ finanzierte Diensteinfrastruktur „offene staatliche Daten“ bereitgestellt, die bereits die Einführung des Europäischen Datenportals
unterstützt, um das Auffinden von und den Zugang zu europäischen öffentlichen Daten zu erleichtern, unter anderem zu den im Rahmen der Initiativen der Mitgliedstaaten für offene Daten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene generierten Daten.
üGewährleistung der Weiterentwicklung der Europäischen Cloud für offene Wissenschaft als Schlüsselfaktor für die bestmögliche Nutzung von KI in Wissenschaft und Technik sowie in Anwendungen, die von der fortgeschrittenen Medizin über die Umwelt bis zum Klimawandel reichen. Einbeziehung von Training und Erprobung datenbezogener Algorithmen, um die Vorteile offener Daten zu maximieren.
üUnterstützung der Entwicklung von auf Blockchains beruhenden und sonstigen sicheren Lösungen für den Zugang zu Daten und die Gewährleistung der Integrität der Daten. Die Kommission beabsichtigt für diesen Bereich bis zu 27 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“ zur Verfügung zu stellen.
üEs wird erwartet, dass das Gesundheitswesen besonders stark von KI profitieren wird. Patienteninformationen, Patientenakten, Diagnoseergebnisse und klinische Studien sind nur einige wenige der Datenquellen, die im Gesundheitswesen verfügbar sind. Die Kommission schlägt vor, sich vorrangig auf zwei große Projekte zu konzentrieren:
i)
Nachdem 19 Mitgliedstaaten zugesagt haben, eine Forschungskohorte von mindestens 1 Million Genomsequenzen aufzubauen, die in der EU spätestens 2022 verfügbar sein soll
, wird die Kommission eine Initiative zur Verknüpfung der Genomregister unterstützen. Außerdem wird die Kommission den Aufbau von Registern für seltene Krankheiten unterstützen. Die organisatorische, rechtliche, sicherheitsbezogene, ethische und technische Konformität und Interoperabilität werden gebührend berücksichtigt. Dies wird wesentlich dazu beitragen, die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von KI-Technologien mit Blick auf neue Kenntnisse, klinische Forschung und Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
ii)
2020 wird die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten den Aufbau einer gemeinsamen medizinischen Bilddatenbank unterstützen, die ursprünglich für die häufigsten Arten von Krebserkrankungen eingerichtet wurde (anonymisiert und mit freiwilligen Datenspenden von Patienten). Dabei müssen alle erforderlichen organisatorischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen, ethischen und technischen Anforderungen eingehalten werden. Sie wird mit einschlägigen KI-Instrumenten verknüpft, um die Diagnose, Behandlung und Weiterverfolgung zu verbessern.
Insgesamt beläuft sich der anfängliche Beitrag der EU zu diesen Initiativen auf rund 35 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen vergleichbaren Beitrag zu leisten.
Diese Initiativen und Investitionen werden die Grundlage für einen größeren gemeinsamen Gesundheitsdatenraum bilden, der möglicherweise ab 2021 über das Programm „Digitales Europa“ unterstützt wird.
üGeoinformation / Erdbeobachtung Das EU-Programm Copernicus ist der weltweit größte Anbieter von Erdbeobachtungs- und ‑überwachungsinformationen. Copernicus folgt einer Politik des kostenfreien, unbeschränkten und offenen Datenzugangs und hat fortschrittliche Zugangsdienste zu Daten und Informationen (Data and Information Access Services – DIAS) auf den Weg gebracht, die eine große Menge strukturierter Daten und Rechenkapazitäten umfassen. Auf dieser Grundlage schlägt die Kommission die Entwicklung und den Einsatz von KI-Kapazitäten vor, die Copernicus-Daten und ‑Infrastrukturen nutzen, um Geo-Ortungsdienste für Klima, Landwirtschaft, Luftqualität, Emissionen, Meeresumwelt, Wassermanagement, Sicherheits- und Migrationsüberwachung sowie Bürgerwissenschaft zu fördern.
Außerdem wird sie Initiativen einleiten, um die KI-basierte Nutzung von Erdbeobachtungsdaten und ‑informationen im öffentlichen und privaten Sektor zu unterstützen.
üLinguistische Daten: Die für die Einführung von KI-basierten Diensten zur automatisierten Übersetzung und zur Verarbeitung natürlicher Sprache verwendeten Sprachressourcen der Kommission gehören zu den am häufigsten heruntergeladenen Datensätzen auf dem Europäischen Datenportal. Zur weiteren Verbesserung dieser Dienste plant die Kommission zusätzliche 10 Mio. EUR aus der Fazilität „Connecting Europe“ bereitzustellen, um weitere Sprachressourcen für Sprachen zu erfassen, die im Internet weniger stark vertreten sind.
Industrielle Datenplattformen: Die Kommission hat im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ bereits Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu Plattformen für den sicheren und kontrollierten Austausch geschützter Daten eingeleitet, darunter industrielle und persönliche Datenräume.
Auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission „Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums“
wurde eine Reihe von Leitlinien
mit dem Ziel veröffentlicht‚ ein Instrumentarium für die gemeinsame Nutzung von Daten durch die Inhaber, Nutzer oder beide zu schaffen. Darauf aufbauend wird die Kommission:
üstrategische und digitale industrielle Plattformen der nächsten Generation durch Bündelung von Projekten in großem Maßstab mit einer Investition von 50 Mio. EUR aus dem Programm „Horizont 2020“ für das Jahr 2019 unterstützen.
üDie Mitgliedstaaten werden aufgerufen, bestehende und geplante internationale Investitionen in Plattformen mit Maßnahmen auf EU-Ebene zu verknüpfen, um den Ausbau und die Interoperabilität zu gewährleisten.
üDie Kommission schlägt vor, dass die Union über 2020 hinaus gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor bis zu 1 Mrd. EUR in die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Datenraums investiert, der Innovatoren, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor im Rahmen des IT-Abschnitts des Programms „Digitales Europa“ Daten für die Weiterverwendung leicht zugänglich macht.
üBesonderes Augenmerk wird der Entwicklung der lokalen Ökosysteme auf regionaler und subregionaler Ebene gelten, wo lokale Unternehmen und KMU, öffentliche Verwaltungen, Ausbildungszentren, digitale Innovationszentren und Technologieinfrastrukturen zusammengebracht werden, die auf der Grundlage hochwertiger, lokaler Daten generierte Algorithmen entwickeln und austauschen, um lokale Probleme zu bewältigen. Auf diese Weise werden Kompetenzerweiterungen und die Ausbildung mit lokalen Datenräumen verknüpft, um die Innovation zu fördern.
Unterstützungszentrum für die gemeinsame Datennutzung: Die Kommission wird bis Mitte 2019 ein Unterstützungszentrum für die gemeinsame Datennutzung einrichten, um allen europäischen Akteuren der Datenwirtschaft Musterverträge für den Austausch von Daten des privaten Sektors anzubieten und praktische Unterstützung, bewährte Verfahren und Methoden für Datenaustausch und ‑analyse bereitzustellen.
Gemeinsames Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC): Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden bei der raschen Umsetzung der EuroHPC-Initiative zusammenarbeiten, um eine europaweite Hochleistungsrecheninfrastruktur zu entwickeln, die für KI von entscheidender Bedeutung ist.
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F.Integrierte Ethik und regulatorischer Rahmen
Ein angemessener und vorhersehbarer ethischer und regulatorischer Rahmen, der sich auf wirksame Garantien für den Schutz der Grundrechte und -freiheiten stützt, ist für die Akzeptanz von KI durch Bürgerinnen und Bürger sowie für das Erschließen neuer Geschäftsmöglichkeiten durch Unternehmen, die Investitionssicherheit benötigen, von entscheidender Bedeutung. Das Voranbringen der Ethik-Agenda bei gleichzeitiger Förderung von Innovationen könnte sich zu einem Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen auf dem globalen Markt entwickeln. Darüber hinaus treten aufgrund der zunehmenden Verbreitung von KI im öffentlichen Sektor ähnliche ethische und grundrechtliche Bedenken auf, die im Vorfeld behandelt werden müssen.
Wie in der Strategie „Künstliche Intelligenz für Europa“ angekündigt, hat die Kommission eine hochrangige Expertengruppe für KI damit beauftragt, Ethik-Leitlinien für die KI auszuarbeiten.
Ein erster Entwurf dieser Leitlinien soll im Dezember 2018 vorliegen, die endgültige Fassung wird nach einer umfassenden Konsultation im Rahmen der Europäischen KI-Allianz für März 2019 erwartet.
Eines der Grundprinzipien betrifft die Entwicklung der sogenannten integrierten Ethik, mit dessen Hilfe die Integration ethischer Grundsätze in KI-Produkten und ‑Dienstleistungen im Entwurfsprozess von Beginn an berücksichtigt wird.
Es ist wichtig, dass die Rechtsvorschriften den richtigen Rahmen für KI-basierte Innovationen und die Übernahme von KI-Lösungen bieten und gleichzeitig auf mögliche Risiken eingehen, die sich aus der Verwendung der Technologie und der Interaktion damit ergeben, einschließlich Bedenken im Bereich der Cybersicherheit. Konkret betrifft das „Cybersicherheit“ im Sinne der Vorbeugung von Missbrauch (z. B. Hacking oder Manipulation der KI-Algorithmen oder Manipulation der vom KI-Algorithmus verarbeiteten Daten) sowie die Einbeziehung von Mechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher und eines wirksamen Rechtsschutzes für Opfer im Schadensfall und die Erleichterung von Untersuchungen bei Gefährdungen des KI-Systems. Die Anforderungen an die Cybersicherheit von KI sollten festgelegt und es sollte dafür das Zertifizierungssystem im Rahmen des vorgeschlagenen europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung genutzt werden. Darüber hinaus kann im Falle von Unternehmen, die in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind (z. B. Finanzinstitute, Hersteller radioaktiver Stoffe usw.), die Verwendung bestimmter KI-Produkte und -Prozesse dem öffentlichen Interesse dienen, weshalb ihre Verwendung verbindlich vorgeschrieben werden sollte.
Ein angemessener Sicherheits- und Haftungsrahmen, der im Schadensfall ein hohes Maß an Sicherheit und wirksamen Rechtsschutz gewährleistet, ist von entscheidender Bedeutung für die Schaffung von Vertrauen in die KI.
Darüber hinaus können – sofern angemessene Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden – regulatorische „Sandkästen“ und andere Methoden für die Erprobung und Entwicklung politischer Maßnahmen eine wichtige Rolle dabei spielen, KI-basierte Innovationen auf Gebieten zu fördern, in denen das Gesetz Regulierungsbehörden einen ausreichenden Handlungsspielraum bietet. Im Jahr 2019 wird der Schwerpunkt auf der Bewertung liegen, ob der Rechtsrahmen in Europa für KI-fähige Technologien im Allgemeinen und für vernetztes und automatisiertes Fahren im Besonderen geeignet ist.
Innovationsdeals können als Instrumente innerhalb der Grenzen bestehender Rechtsvorschriften dienen, um rechtliche Hindernisse im Zusammenhang mit der Entwicklung und Einführung von KI zu bewerten. Innovationsdeals sind freiwillige Kooperationsabkommen zwischen der EU, Innovatoren und nationalen, regionalen und lokalen Behörden. Innovationsdeals sind darauf ausgerichtet, ein tief greifendes Verständnis davon zu erlangen, wie eine EU-Vorschrift oder ‑Verordnung in der Praxis funktioniert. Wenn sich herausstellt, dass die Vorschrift oder die Verordnung Innovationen hemmt, wird dies durch den Deal sichtbar gemacht und dieser Sachverhalt bei möglichen weiteren Maßnahmen berücksichtigt.
Weitere wichtige Elemente zur Schaffung eines integrierten europäischen Inlandsmarkts für KI-verstärkte Produkte, Dienste und Anwendungen sind beispielsweise der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre‚ der Verbraucherschutz und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts bei der Gestaltung. Darüber hinaus betreffen wichtige Erwägungen die Entwicklung und Übernahme von KI, insbesondere in Bereichen mit einem hohen gesellschaftlichen und politischen Interesse, im Zusammenhang mit Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der algorithmischen Entscheidungsfindung und den damit verbundenen Governance-Modellen sowie die Auswirkungen der KI auf das menschliche Verhalten.
Schließlich sollten auch Fragen des geistigen Eigentums untersucht werden, um sicherzustellen, dass der diesbezügliche Rechtsrahmen eine Reihe von Herausforderungen, die speziell die KI betreffen, angemessen berücksichtigt und somit in der Lage ist, ihre Entwicklung wirksam zu fördern.
Integrierte Ethik und der regulatorische Rahmen
üDie Kommission hat eine hochrangige Expertengruppe für KI damit beauftragt, Ethik-Leitlinien für die KI auszuarbeiten. Eine endgültige Fassung wird für März 2019 erwartet.
üDie Kommission wird das Grundprinzip einer „integrierten Ethik“ in ihren Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zusammenhang mit der künstlichen Intelligenz genau einhalten und verankern.
üDie Kommission prüft, unter Berücksichtigung der Beiträge der Mitgliedstaaten, ob, und gegebenenfalls in welchem Umfang, die geltenden Rechtsvorschriften dazu geeignet sind, die neuen, durch die KI geschaffenen Chancen zu nutzen und die dadurch entstandenen Herausforderungen zu bewältigen, wobei sie die durch die hochrangige Expertengruppe für KI vorgeschlagenen Politikempfehlungen berücksichtigt.
üBis Mitte 2019 wird die Kommission einen Bericht über mögliche Lücken in dem Sicherheits- und Haftungsrahmen für KI sowie über diesbezügliche Lösungsansätze vorlegen.
üDie Kommission ist bereit, die Interessenträger soweit erforderlich und in geeigneter Form bei der Anwendung der EU-Vorschriften auf die Entwicklung und den Einsatz von KI zu unterstützen, beispielsweise in den Bereichen Wettbewerb und staatliche Beihilfen.
üIm Jahr 2019 werden die Mitgliedstaaten und die Kommission die Errichtung von Umgebungen erörtern
, die Innovationen begünstigen, beispielsweise regulatorische „Sandkästen“
und öffentliche Testverfahren für spezifische KI-Anwendungen in Europa. Im Anschluss an diese Gespräche werden die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, bis Ende 2020 derartige Umgebungen und öffentliche Testverfahren für KI-Lösungen zu schaffen. Zu diesem Zweck werden die Mitgliedstaaten dazu ermutigt, eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen einzurichten, die KI-Anwendungen entwickeln, um die spezifischen Anforderungen für die Errichtung solcher Umgebungen und Testverfahren zu erörtern.
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G.KI für den öffentlichen Sektor
KI-Anwendungen können auf vielfältige Weise zu Verbesserungen bei öffentlichen Diensten beitragen, indem sie beispielsweise intelligentere analytische Fähigkeiten und ein besseres Verständnis von Echtzeitprozessen (beispielsweise in den Bereichen Bevölkerung, Wirtschaft, Umwelt- und Klimawandel) in Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt ermöglichen; dies schließt die Aufdeckung krimineller Aktivitäten wie Steuerbetrug und Geldwäsche ein.
Durch KI-fähige Lösungen können kürzere und umfassendere Rückmeldekreisläufe für alle Governance-Ebenen geschaffen werden, die die Möglichkeit bieten, die Effizienz und Wirksamkeit der Dienstleistungserbringung zu verbessern. Sie bieten das Potenzial für Folgendes:
·Steigerung der Qualität und Kohärenz der erbrachten Dienste;
·Verbesserung der Konzeption und Umsetzung politischer Maßnahmen;
·Möglichkeit wirksamerer und zielgerichteterer Maßnahmen;
·Erhöhung der Effizienz und Effektivität der öffentlichen Auftragsvergabe;
·Förderung der Bereiche Sicherheit, Identitätsmanagement, Verbesserung der Dienste für Gesundheit und Beschäftigung.
Für die Empfänger öffentlicher Unterstützung kann KI-fähige Entscheidungsfindung die Beziehungen zwischen Behörden und Empfängern durch die Einbeziehung der Aspekte eines breiteren öffentlichen Interesses oder regulatorischer Erwägungen in die tägliche Entscheidungsfindung (durch gezielte Kommunikation, verhaltensbezogene Anstöße usw.) vereinfacht werden.
KI kann die Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Regierungsstellen durch Dialogsysteme (einschließlich digitaler Assistenten und staatlicher Chatbots), mehrsprachige Dienste und automatisierte Übersetzung verbessern. Derzeitige Bemühungen zielen darauf ab, die KI im Sozial- und Gesundheitsbereich einzusetzen, zur Unterstützung der ärztlichen Entscheidungen oder zur Förderung der Früherkennung der Ausgrenzung junger Menschen.
Wie oben dargelegt, werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um Daten des öffentlichen Sektors für die Verwendung von KI-Anwendungen in Bereichen von öffentlichem Interesse wie bei medizinischen Bildern und in der Genomik zu öffnen.
Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, voneinander zu lernen, insbesondere in Bezug auf regulatorische „Sandkästen“ und Testverfahren.
KI für den öffentlichen Sektor
üUnter Fortführung und Ausweitung der laufenden Investitionen im Rahmen der Maßnahmen der digitalen Diensteinfrastruktur unter der aktuellen Fazilität „Connecting Europe“ und des Programms ISA2 wird die Union schrittweise ihre Anstrengungen zur Verbreitung von KI in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheitswesen, Verkehr, Sicherheit und Bildung ausbauen. Im Rahmen des vorgeschlagenen Programms „Digitales Europa“ werden die Mitgliedstaaten und die Union über das Jahr 2020 hinaus gemeinsam in die umfassende Einführung von EU-weiten, KI-fähigen Diensten in Bereichen von öffentlichem Interesse investieren.
üFür das Jahr 2019 planen die Mitgliedstaaten und die Kommission eine Beteiligung an Peer Learning sowie einen EU-weiten Austausch von bewährten Verfahren, Erfahrungen und Daten.
Sie werden zusammenarbeiten, um eine Übersicht über die in den Mitgliedstaaten bereits genutzten relevanten Anwendungen, ihre Auswirkungen und ihren Mehrwert im Hinblick auf die Förderung der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen zu erstellen. Die Kommission ist ebenfalls zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber bereit, beispielsweise durch die Einrichtung einer Beratungsplattform für den Erwerb von Lösungen in den Bereichen KI und Cybersicherheit. Ein konkretes Beispiel dafür ist der Rahmen des Europäischen Netzwerks der öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Public Employment Services – PES), in dem die nationalen Arbeitsverwaltungen ihre bewährten Verfahren hinsichtlich der KI-Nutzung bei der Erbringung von Dienstleistungen, dem Abgleich und automatischen Prozessen austauschen werden.
üDie Mitgliedstaaten werden aufgefordert, mit der Kommission bei der Ermittlung von Bereichen für eine gemeinsame Beschaffung von KI-Lösungen zusammenzuarbeiten, die zu höherer Effizienz und einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis führen könnten. Ein konkretes Beispiel sind KI-gestützte selbstheilende Systeme im Bereich der Cybersicherheit, bei denen die kombinierte Kaufkraft der Union und aller Mitgliedstaaten die Entwicklung und Ausweitung der von der EU entwickelten Lösungen erleichtern kann. Ziel ist es, bis Mitte 2019 einen gemeinsamen Bericht mit der Darstellung der Bereiche zu erstellen, in denen eine gemeinsame Beschaffung geplant ist. Für die Zeit nach 2020 schlägt die Kommission vor, mit den Arbeiten im Rahmen des neuen Programms „Digitales Europa“ zu beginnen.
üFür das Jahr 2019 plant die Kommission die Bereitstellung von eTranslation, des im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ entwickelten KI-basierten Dienstes zur automatisierten Übersetzung, für die öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten. Die Vorschläge der Kommission für die Programme „Horizont Europa“ und „Digitales Europa“ sehen Investitionen in die Weiterentwicklung von Diensten und Instrumenten zur Verarbeitung natürlicher Sprache zur Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Sektor vor.
üIm Jahr 2020 werden die Mitgliedstaaten, im Einklang mit der Ministererklärung von Tallinn zum Thema elektronische Behördendienste (eGovernment), mit der Unterstützung der Kommission und insbesondere unter Nutzung der Rolle digitaler Innovationszentren im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens, aufgefordert, Ressourcen für einen experimentellen Einsatz KI-fähiger Dienste im Hinblick auf die Erkundung des Mehrwerts und der potenziellen Auswirkungen von KI-fähigen öffentlichen Diensten und Entscheidungsfindungsprozessen bereitzustellen. Auch in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung werden sich KI-fähige Lösungen vorteilhaft auswirken. Eine weitere vielversprechende Anwendung im öffentlichen Sektor stellt die Überwachung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften für Waren, Dienstleistungen und Personen dar.
üDie Mitgliedstaaten und die Kommission planen eine Fortführung der Entwicklung integrierter Lösungen für Erdbeobachtung und KI-basiertes maschinelles Lernen zur Unterstützung faktengestützter politischer Entscheidungsfindung, Politikumsetzung und ‑überwachung in Bereichen wie Klimawandel, Umweltschutz, Landwirtschaft, Stadtentwicklung, Katastrophenschutz, Migration und Infrastrukturüberwachung.
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H.Internationale Zusammenarbeit
Angesichts der gegenwärtig weltweit und im Rahmen vieler internationaler Foren wie UN, OECD, G7 oder G20 geführten Diskussionen zum Thema KI gewinnt der Aspekt einer internationalen Ausrichtung eine entscheidende Bedeutung. Die Entwicklung der KI wird von der internationalen Zusammenarbeit profitieren, dies gilt insbesondere für fortgeschrittene Länder mit stark entwickelter Forschung und Innovation sowie hohen Investitionen in KI. Durch die gemeinsame Entwicklung internationaler Normen wird die Einführung und die Akzeptanz der KI erleichtert. Die Union wird die Ethik-Leitlinien für die KI auf internationaler Ebene fördern und einen Dialog und eine Zusammenarbeit mit allen Drittländern und Interessenträgern aus Drittländern einleiten, die bereit sind, die gleichen Werte zu teilen.
Um diese Arbeiten zu einem Erfolg zu machen, sollten die Mitgliedstaaten und die Union jedoch bestrebt sein, die bilateralen, zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten und Drittstaaten laufenden Bemühungen um Einbeziehung Dritter im Zusammenhang mit KI aufeinander abzustimmen und ihre Bemühungen im Hinblick auf eine verantwortliche KI-Entwicklung auf globaler Ebene zu bündeln. Die Union muss zu diesem Thema gegenüber Drittländern und der ganzen Welt eine einheitliche Haltung vertreten. In Synergie mit den Tätigkeiten der Mitgliedstaaten sollte sich die EU auch um Bündnisse mit Interessenträgern – Technologieunternehmen, Hochschulen und anderen Beteiligten – bemühen, um sich im Rahmen einer Multi-Stakeholder-Allianz auf globaler Ebene für eine verantwortungsvolle KI einzusetzen.
Darüber hinaus wird die EU in der ersten Hälfte des Jahres 2019 ein internationales Treffen auf Ministerebene zum Thema KI veranstalten, um einen globalen Konsens über die ethischen Auswirkungen von KI auszuarbeiten. Darüber hinaus nutzt die EU ihr Instrument der Außenpolitik für die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern in Fragen der Regulierung und der Ethik. Einige Mitgliedstaaten schlagen einen zwischenstaatlichen Prozess vor, ähnlich dem Sachverständigenrat für Klimafragen. Was die Dimension der internationalen Sicherheit anbelangt, wird die KI-Politik auf den Arbeiten der Hohen Vertreterin im Rahmen des Global Tech Panel sowie im Rahmen der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Foren aufbauen.
Schließlich wird die Union ihre Sachkenntnis und ihre einschlägigen finanziellen Mittel mit dem Ziel bereitstellen, die KI stärker in den Rahmen der Entwicklungspolitik zu integrieren. Künstliche Intelligenz ist dazu bestimmt, sowohl bei globalen Herausforderungen als auch im Rahmen der Entwicklungspolitik einen wirksamen Beitrag zu leisten. So wird mit der KI-basierten Präzisionslandwirtschaft beispielsweise die Hoffnung verbunden, den Verbrauch von Pestiziden, Düngemitteln und Wasser zu verringern und damit eine ideale Technologie zu erhalten, um der wachsenden Bevölkerung in den Entwicklungsländern zu helfen. KI kann auch für die Modellierung von Wetter-, Klima- und anderen Naturphänomenen eingesetzt werden, sodass die lokale Bevölkerung z. B. gewarnt werden kann, wenn extreme Wetterbedingungen eintreten oder unmittelbare Katastrophengefahr droht, damit sie im Voraus reagieren können. Künstliche Intelligenz und digitale Technologien können erschwingliche Hightech-Lösungen fördern, darunter auch für Menschen in prekären Situationen, wobei gleichzeitig ethische und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Internationale Zusammenarbeit
üDie Union wird im Laufe des Jahres 2019 mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten und die Ausarbeitung von Ethik-Leitlinien für die KI fördern.
üDie Mitgliedstaaten und die Union werden aufgefordert, ihre internationalen Bemühungen im Bereich der KI in Einklang zu bringen und dafür zu sorgen, dass Europa eine kohärente Botschaft an die Welt sendet.
üDie Union wird im Jahr 2019 ein internationales Treffen auf Ministerebene zum Thema KI veranstalten, auf dem ein globaler Konsens über die ethischen Auswirkungen von KI ausgearbeitet werden soll.
üDie Union wird ihre Sachkenntnis und ihre einschlägigen finanziellen Mittel mit dem Ziel bereitstellen, die KI stärker in den Rahmen der Entwicklungspolitik zu integrieren. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk den Ländern des südlichen Mittelmeerraums und Afrika gelten.
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Links:
Mitteilung der Kommission: „Künstliche Intelligenz für Europa“:
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/communication-artificial-intelligence-europe
Kooperationserklärung zur künstlichen Intelligenz:
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/eu-member-states-sign-cooperate-artificial-intelligence
KI-Allianz:
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/european-ai-alliance