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Document 52017M8528

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8528 — SEGRO/PSPIB/SELP/Morgane Portfolio) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 220 vom 8.7.2017, p. 64–64 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.7.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 220/64


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8528 — SEGRO/PSPIB/SELP/Morgane Portfolio)

    Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 220/16)

    1.

    Am 29. Juni 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SEGRO plc („SEGRO“, Vereinigtes Königreich) und das Public Sector Pension Investment Board („PSPIB“, Kanada) übernehmen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung über SEGRO European Logistics Partnership S.à r.l. („SELP“, Luxemburg) durch Erwerb von Vermögenswerten die gemeinsame Kontrolle über einen Einnahmen generierenden Logistik-Vermögenswert („Morgane Portfolio“, Frankreich).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    —   SEGRO: Verwaltung und Entwicklung von unternehmenseigenen modernen Lagergebäuden und Immobilien für die Leichtindustrie, die in der Umgebung großer Ballungsgebiete und an wichtigen Verkehrsknotenpunkten in mehreren EU-Ländern liegen.

    —   PSPIB: Anlage der Nettobeiträge zu den Pensionsfonds des kanadischen öffentlichen Dienstes, der kanadischen Streitkräfte und der Königlich Kanadischen Berittenen Polizei (RCMP). PSPIB verwaltet ein diversifiziertes, weltweites Portfolio, das Aktien, Anleihen und andere festverzinsliche Wertpapiere umfasst, und investiert in private Beteiligungen, Immobilien, Infrastruktur, Rohstoffe und private Schuldverschreibungen.

    —   Morgane Portfolio: ein Logistik-Vermögenswert in Nîmes, Frankreich.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8528 — SEGRO/PSPIB/SELP/Morgane Portfolio per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

    (2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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