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Document 52017M8451

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.8451 — Tronox/Cristal) (Text von Bedeutung für den EWR. )

    ABl. C 438 vom 19.12.2017, p. 49–49 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    19.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 438/49


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache M.8451 — Tronox/Cristal)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2017/C 438/13)

    1.

    Am 15. November 2017 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) aufgrund einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Tronox Limited („Tronox“, Australien) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung durch Erwerb von Anteilen die Kontrolle über Teile des Unternehmens The National Titanium Dioxide Company Ltd. („Cristal“, Saudi-Arabien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Tronox ist weltweit in der Gewinnung, Erzeugung und Vermarktung von anorganischen Mineralen und Chemikalien tätig.

    Cristal ist weltweit in der Gewinnung und Herstellung von Titanpigmenten und Chemikalien tätig.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

    4.

    Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.8451 — Tronox/Cristal per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).


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