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Document 52015TA1209(37)
Report on the annual accounts of the European Union Agency for Fundamental Rights for the financial year 2014, together with the Agency’s reply
Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur
Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur
ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 334–341
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
9.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 409/334 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2015/C 409/37)
EINLEITUNG
1. |
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“, auch „FRA“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
11. |
Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Mittel wurden vollständig gebunden. Allerdings war die Rate der auf das Jahr 2015 übertragenen gebundenen Mittel mit 5 51 466 Euro bzw. 25 % (2013: 5 79 429 Euro bzw. 27 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 5 8 48 956 Euro bzw. 75 % (2013: 5 6 25 444 Euro bzw. 69 %) bei Titel III (operative Ausgaben) hoch. |
12. |
Die bei Titel II übertragenen Beträge betreffen hauptsächlich den geplanten Erwerb von Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich, deren Zahlungen erst 2015 fällig waren. Die Mittelübertragungen bei Titel III spiegeln hauptsächlich den mehrjährigen Charakter der operativen Projekte der Agentur wider, für die die Zahlungen nach einem Fälligkeitsplan geleistet werden. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
13. |
In der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Änderungsfassung des Statuts der EU-Beamten ist u. a. festgelegt, dass die künftigen Gehälter der vor dem 1. Mai 2004 eingestellten Beamten nicht niedriger sein dürfen als im vorangegangen Statut festgelegt. Die Prüfung des Hofes ergab, dass diese Bestimmung nicht eingehalten wurde, was bei 10 der 26 zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Beamten dazu führte, dass ihre Gehaltszahlungen im Zeitraum 2005-2014 um insgesamt 45 892 Euro zu niedrig ausfielen. Die Agentur wird die Gehaltsnachzahlungen demnächst leisten. |
WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN
14. |
Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.
(2) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(8) Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
ANHANG I
Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2013 |
Im Jahr 2013 betrug die Mittelbindungsrate insgesamt 100 %. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf 2014 übertragenen Mittelbindungen war mit 5 79 429 Euro (27 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 5 6 25 444 Euro (69 %) bei Titel III (operative Ausgaben) jedoch hoch. |
n. z. |
2013 |
Die bei Titel II übertragenen Beträge betreffen hauptsächlich den geplanten Erwerb von Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich. Die Mittelübertragungen bei Titel III spiegeln hauptsächlich den mehrjährigen Charakter der operativen Projekte der Agentur wider, für die die Zahlungen nach einem Fälligkeitsplan geleistet werden. |
n. z. |
ANHANG II
Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags |
Sammeln von Informationen
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Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates) |
Ziele
Aufgaben
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission. Aufgaben Feststellung des Haushaltsplans, Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms und Annahme der Jahresberichte; Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans; Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss. Exekutivausschuss Zusammensetzung
Wissenschaftlicher Ausschuss Zusammensetzung
Direktor Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates (die ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber festlegen) ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Interne Revision Interner Auditdienst (IAS) der Kommission. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013) |
Endgültiger Haushalt 21,52(21,62) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 99 % (99 %). Personalbestand am 31. Dezember 2014 75 (78) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 74 (75) + 38 (38) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige). Personalbestand insgesamt: 113 (116), davon entfallen auf:
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013) |
FRANET Anzahl der Beiträge der 28 Vertragspartner (nationale Einheiten): 223 (403) Anzahl der Beiträge des für die Analyse auf internationaler sowie auf EU-Ebene zuständigen Partners: 1 (1) Anzahl der Beiträge des für die vergleichende Analyse zuständigen Partners: 1 (2) Anzahl der Sitzungen: 3 (3) (eine mit 11 Teilnehmern, eine mit 9 Teilnehmern und eine mit 56 Teilnehmern) Forschungsberichte Anzahl der Berichte: 23 (19) + 96 (12) Sprachfassungen Online-Datenvisualisierungen: 5 (2) + 2 (0) Sprachfassungen Anzahl der Sitzungen: 0 (1) Jahresberichte: 2 (2) + 3 (2) Sprachfassungen Zusammenfassungen von Jahresberichten: 1 (1) + 1 (2) Sprachfassungen Gutachten der Agentur: 1 (2) + 4 Sprachfassungen E-Book Jahresbericht 2013 der Agentur: 0 (1) + 0 (1) Sprachfassungen Factsheets: 2 (4) + 21 (71) Sprachfassungen Sonstige Veröffentlichungen Verschiedene Veröffentlichungen der Agentur: 59 (20) Poster: 53 (15) Wichtige Konferenzen und Veranstaltungen Konferenz über Grundrechte: 1 (1) Symposium der Agentur: 0 (1) Sitzung der Plattform für Grundrechte: 1 (1) Gemeinsame Veranstaltungen mit dem EU-Ratsvorsitz: 2 (1) Zusammenarbeit mit Organen und Einrichtungen auf EU- und Mitgliedstaatebene Mitgliedstaaten: 89 (29) Rat der EU: 25 (19) Europäische Kommission: 22 (22) Europäisches Parlament: 25 (15) Europäischer Auswärtiger Dienst: 1 (4) Agenturen und sonstige Einrichtungen der EU: 33 (23) Europäischer Gerichtshof: 2 (2) Ausschuss der Regionen: 1 (1) Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (0) Europäischer Bürgerbeauftragter: 2 (2) Plattform für Grundrechte: 3 (3) Europarat: 32 (25) OSZE: 4 (4) Vereinte Nationen: 9 (9) Spezialisierte Stellen (nationale Menschenrechtsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen): 12 (8) Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 10 (7) |
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Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt. |
ANTWORT DER AGENTUR
11-12. |
Die Agentur nimmt zur Kenntnis, wie der Rechnungshof die sachgerecht überwachten und begründeten Mittelübertragungen nachvollzieht. Die Agentur möchte auch die niedrigen Annullierungsraten von rund 2 % hervorheben, die sie jedes Jahr erreicht (auch wenn die Rate für 2014 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist); dies bedeutet ein endgültiges Haushaltsergebnis von über 99 %. Wir erachten dies als den besten Indikator für eine korrekte Ausführung des Haushaltsplans. |
13. |
Im Anschluss an die Bemerkungen des Hofes hat die Agentur die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen und die zusätzlichen Gehaltszahlungen ausgeführt. |