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Document 52015TA1209(37)

    Bericht über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur

    ABl. C 409 vom 9.12.2015, p. 334–341 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.12.2015   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 409/334


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2014 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit der Antwort der Agentur

    (2015/C 409/37)

    EINLEITUNG

    1.

    Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“, auch „FRA“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates (1) errichtet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben, sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2014 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses. Gemäß Artikel 208 Absatz 4 der EU-Haushaltsordnung (8) berücksichtigte der Hof bei Erstellung dieses Berichts und der Zuverlässigkeitserklärung die Prüfungsarbeiten des unabhängigen externen Prüfers zum Jahresabschluss der Agentur.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2014 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    9.

    Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das am 31. Dezember 2014 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    10.

    Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    11.

    Die im Haushaltsplan 2014 veranschlagten Mittel wurden vollständig gebunden. Allerdings war die Rate der auf das Jahr 2015 übertragenen gebundenen Mittel mit 5 51  466 Euro bzw. 25 % (2013: 5 79  429 Euro bzw. 27 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 5 8 48  956 Euro bzw. 75 % (2013: 5 6 25  444 Euro bzw. 69 %) bei Titel III (operative Ausgaben) hoch.

    12.

    Die bei Titel II übertragenen Beträge betreffen hauptsächlich den geplanten Erwerb von Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich, deren Zahlungen erst 2015 fällig waren. Die Mittelübertragungen bei Titel III spiegeln hauptsächlich den mehrjährigen Charakter der operativen Projekte der Agentur wider, für die die Zahlungen nach einem Fälligkeitsplan geleistet werden.

    SONSTIGE BEMERKUNGEN

    13.

    In der im Jahr 2005 in Kraft getretenen Änderungsfassung des Statuts der EU-Beamten ist u. a. festgelegt, dass die künftigen Gehälter der vor dem 1. Mai 2004 eingestellten Beamten nicht niedriger sein dürfen als im vorangegangen Statut festgelegt. Die Prüfung des Hofes ergab, dass diese Bestimmung nicht eingehalten wurde, was bei 10 der 26 zu diesem Zeitpunkt beschäftigten Beamten dazu führte, dass ihre Gehaltszahlungen im Zeitraum 2005-2014 um insgesamt 45  892 Euro zu niedrig ausfielen. Die Agentur wird die Gehaltsnachzahlungen demnächst leisten.

    WEITERVERFOLGUNG VON BEMERKUNGEN AUS VORJAHREN

    14.

    Anhang I enthält einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. September 2015 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über die finanziellen Ergebnisse, die Kapitalflussrechnung, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.

    (8)  Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).


    ANHANG I

    Weiterverfolgung von Bemerkungen aus Vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2013

    Im Jahr 2013 betrug die Mittelbindungsrate insgesamt 100 %. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf 2014 übertragenen Mittelbindungen war mit 5 79  429 Euro (27 %) bei Titel II (Verwaltungsausgaben) und 5 6 25  444 Euro (69 %) bei Titel III (operative Ausgaben) jedoch hoch.

    n. z.

    2013

    Die bei Titel II übertragenen Beträge betreffen hauptsächlich den geplanten Erwerb von Waren und Dienstleistungen im IT-Bereich. Die Mittelübertragungen bei Titel III spiegeln hauptsächlich den mehrjährigen Charakter der operativen Projekte der Agentur wider, für die die Zahlungen nach einem Fälligkeitsplan geleistet werden.

    n. z.


    ANHANG II

    Europäische Agentur für Grundrechte (Wien)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    Sammeln von Informationen

    Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat, der mit einfacher Mehrheit beschließt, gemäß den Bestimmungen der Verträge festgelegt. (Artikel 337)

    Zuständigkeiten der Agentur

    (Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates)

    Ziele

    Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Union und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

    Aufgaben

    Sammlung, Erfassung, Analyse und Verbreitung von relevanten, objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen und Daten;

    Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

    Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie von Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

    Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Unionsrechts;

    Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

    Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

    Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

    Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft, um die Öffentlichkeit für Grundrechtsfragen zu sensibilisieren und aktiv über die eigene Tätigkeit zu informieren.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

    Aufgaben

    Feststellung des Haushaltsplans, Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms und Annahme der Jahresberichte; Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans; Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

    Exekutivausschuss

    Zusammensetzung

    Vorsitzender des Verwaltungsrats;

    stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats;

    ein Vertreter der Kommission;

    zwei weitere gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats;

    die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

    Wissenschaftlicher Ausschuss

    Zusammensetzung

    11 unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen;

    der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

    Direktor

    Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates (die ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber festlegen) ernannt.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Interne Revision

    Interner Auditdienst (IAS) der Kommission.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Der Agentur für 2014 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2013)

    Endgültiger Haushalt

    21,52(21,62) Millionen Euro, davon Unionszuschuss: 99 % (99 %).

    Personalbestand am 31. Dezember 2014

    75 (78) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 74 (75)

    +

    38 (38) sonstige Bedienstete (Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige).

    Personalbestand insgesamt: 113 (116), davon entfallen auf:

    operative Tätigkeiten: 72 (75),

    administrative Tätigkeiten: 32 (33),

    sonstige Tätigkeiten: 9 (8).

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2014 (Angaben für 2013)

    FRANET

    Anzahl der Beiträge der 28 Vertragspartner (nationale Einheiten): 223 (403)

    Anzahl der Beiträge des für die Analyse auf internationaler sowie auf EU-Ebene zuständigen Partners: 1 (1)

    Anzahl der Beiträge des für die vergleichende Analyse zuständigen Partners: 1 (2)

    Anzahl der Sitzungen: 3 (3) (eine mit 11 Teilnehmern, eine mit 9 Teilnehmern und eine mit 56 Teilnehmern)

    Forschungsberichte

    Anzahl der Berichte: 23 (19) + 96 (12) Sprachfassungen

    Online-Datenvisualisierungen: 5 (2) + 2 (0) Sprachfassungen

    Anzahl der Sitzungen: 0 (1)

    Jahresberichte: 2 (2) + 3 (2) Sprachfassungen

    Zusammenfassungen von Jahresberichten: 1 (1) + 1 (2) Sprachfassungen

    Gutachten der Agentur: 1 (2) + 4 Sprachfassungen

    E-Book Jahresbericht 2013 der Agentur: 0 (1) + 0 (1) Sprachfassungen

    Factsheets: 2 (4) + 21 (71) Sprachfassungen

    Sonstige Veröffentlichungen

    Verschiedene Veröffentlichungen der Agentur: 59 (20)

    Poster: 53 (15)

    Wichtige Konferenzen und Veranstaltungen

    Konferenz über Grundrechte: 1 (1)

    Symposium der Agentur: 0 (1)

    Sitzung der Plattform für Grundrechte: 1 (1)

    Gemeinsame Veranstaltungen mit dem EU-Ratsvorsitz: 2 (1)

    Zusammenarbeit mit Organen und Einrichtungen auf EU- und Mitgliedstaatebene

    Mitgliedstaaten: 89 (29)

    Rat der EU: 25 (19)

    Europäische Kommission: 22 (22)

    Europäisches Parlament: 25 (15)

    Europäischer Auswärtiger Dienst: 1 (4)

    Agenturen und sonstige Einrichtungen der EU: 33 (23)

    Europäischer Gerichtshof: 2 (2)

    Ausschuss der Regionen: 1 (1)

    Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss: 1 (0)

    Europäischer Bürgerbeauftragter: 2 (2)

    Plattform für Grundrechte: 3 (3)

    Europarat: 32 (25)

    OSZE: 4 (4)

    Vereinte Nationen: 9 (9)

    Spezialisierte Stellen (nationale Menschenrechtsorganisationen und Gleichstellungseinrichtungen): 12 (8)

    Sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 10 (7)

    Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


    ANTWORT DER AGENTUR

    11-12.

    Die Agentur nimmt zur Kenntnis, wie der Rechnungshof die sachgerecht überwachten und begründeten Mittelübertragungen nachvollzieht. Die Agentur möchte auch die niedrigen Annullierungsraten von rund 2 % hervorheben, die sie jedes Jahr erreicht (auch wenn die Rate für 2014 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bekannt ist); dies bedeutet ein endgültiges Haushaltsergebnis von über 99 %. Wir erachten dies als den besten Indikator für eine korrekte Ausführung des Haushaltsplans.

    13.

    Im Anschluss an die Bemerkungen des Hofes hat die Agentur die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ergriffen und die zusätzlichen Gehaltszahlungen ausgeführt.


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