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Document 52015PC0099
Recommendation for a COUNCIL RECOMMENDATION On broad guidelines for the economic policies of the Member States and of the Union
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union
/* COM/2015/099 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union /* COM/2015/099 final - 2015/
BEGRÜNDUNG Der Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union sieht vor, dass die Mitgliedstaaten ihre
Wirtschaftspolitik und die Förderung von Beschäftigung als Angelegenheiten von
gemeinsamem Interesse betrachten und ihre diesbezüglichen Tätigkeiten im Rat
aufeinander abstimmen. In zwei Artikeln ist festgelegt, dass der Rat Grundzüge
der Wirtschaftspolitik (Artikel 121) sowie beschäftigungspolitische
Leitlinien (Artikel 148) verabschiedet, wobei letzterer Artikel
präzisiert, dass diese Leitlinien mit den verabschiedeten Grundzügen im
Einklang stehen müssen. Dieser Rechtsgrundlage entsprechend werden die
beschäftigungspolitischen Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
als zwei verschiedene – jedoch eng miteinander verbundene – Rechtsinstrumente
vorgelegt, und zwar als ·
eine Empfehlung des Rates über die Grundzüge der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union – Teil I der
integrierten Leitlinien; ·
ein Beschluss des Rates zu Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten – Teil II der
integrierten Leitlinien. Die Leitlinien wurden erstmals
zusammen im Jahr 2010 (als „integriertes Maßnahmenpaket“) zur
Unterstützung der Strategie Europa 2020 angenommen. In jenem Jahr wurde
zudem beschlossen, dass die integrierten Leitlinien bis 2014 weitgehend
unverändert bleiben sollten. Während die Grundzüge der Wirtschaftspolitik
zeitlich unbegrenzt gültig sind, müssen die beschäftigungspolitischen
Leitlinien jedes Jahr neu aufgestellt werden. Die Leitlinien bestimmen nicht
nur den Rahmen für Umfang und Ausrichtung der politischen Koordinierung unter
den Mitgliedstaaten, sondern sie bilden auch die Grundlage für die
länderspezifischen Empfehlungen in den jeweiligen Bereichen. Mit den aktuellen „integrierten
Leitlinien“ soll die Strategie Europa 2020 im Rahmen des neuen
wirtschaftspolitischen Konzepts unterstützt werden, das gemäß dem
Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission auf Investitionen,
Strukturreformen und einer verantwortungsvollen Fiskalpolitik aufbaut. Daneben
sollen die integrierten Leitlinien zu einem intelligenten, nachhaltigen und
inklusiven Wachstum sowie zur Verwirklichung der Ziele des Europäischen
Semesters für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik beitragen. Die „integrierten Leitlinien“ lauten: Leitlinie 1: Investitionsförderung Leitlinie 2: Wachstumsförderung
durch die Umsetzung von Strukturreformen Leitlinie 3: Beseitigung wesentlicher Hindernisse für
Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene Leitlinie 4: Verbesserung der Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit
öffentlicher Finanzen Leitlinie 5: Ankurbelung der
Nachfrage nach Arbeitskräften Leitlinie 6: Verbesserung des
Arbeitskräfteangebots und der Qualifikationen Leitlinie 7: Verbesserung der
Funktionsweise der Arbeitsmärkte Leitlinie 8: Fairness,
Armutsbekämpfung und Chancengleichheit Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission, gestützt auf die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Mitgliedstaaten sollten
ihre Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse
betrachten und sie im Rat koordinieren. Die beschäftigungspolitischen
Leitlinien und die Grundzüge der Wirtschaftspolitik sollten vom Rat angenommen
werden, damit sie den Mitgliedstaaten und der Union als Leitfaden für die
einschlägigen Maßnahmen dienen können. (2) Im Einklang mit den
Vertragsbestimmungen hat die Union fiskalpolitische und makrostrukturelle
Koordinierungsinstrumente entwickelt und eingeführt. Im Europäischen Semester
werden die verschiedenen Instrumente in einem übergreifenden Rahmen für
integrierte multilaterale wirtschaftliche und haushaltspolitische Überwachung
zusammengeführt. Die im Jahreswachstumsbericht 2015 der Kommission
vorgesehene Straffung und Stärkung des Europäischen Semesters wird seine Funktionsweise
weiter verbessern. (3) Die Finanz- und
Wirtschaftskrise hat erhebliche Schwächen in der Wirtschaft der Union und ihrer
Mitgliedstaaten aufgezeigt. Außerdem hat sie deutlich gemacht, wie eng die
Volkswirtschaften und Arbeitsmärkte der Mitgliedstaaten miteinander verflochten
sind. Die wesentliche Herausforderung besteht heute darin, in der Union für ein
starkes, nachhaltiges und inklusives Wachstum zu sorgen und Arbeitsplätze zu
schaffen. Dies erfordert abgestimmte und ehrgeizige politische Maßnahmen auf
Unions- und nationaler Ebene im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrags und
der wirtschaftspolitischen Steuerung der Union. Die Maßnahmen sollten eine
Ankurbelung der Investitionen sowie eine erneuerte Verpflichtung zu
Strukturreformen und zur haushaltspolitischen Verantwortung bewirken, wobei
Angebots- und Nachfrageseite berücksichtigt werden. (4) Die Mitgliedstaaten und die
Union sollten sich auch mit den sozialen Auswirkungen der Krise
auseinandersetzen und sich um eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft
bemühen, in der die Menschen dazu befähigt werden, Veränderungen zu
antizipieren und zu bewältigen, und aktiv am gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben teilnehmen können. Zugangsmöglichkeiten und Chancen
sollten für alle sichergestellt und Armut und soziale Ausgrenzung abgebaut
werden, insbesondere durch die Gewährleistung gut funktionierender
Arbeitsmärkte und Sozialsysteme und die Beseitigung von Hindernissen für die
Teilnahme am Arbeitsmarkt. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten sicherstellen,
dass die Vorteile des Wirtschaftswachstums allen Bürgerinnen und Bürgern und
allen Regionen zugutekommen. (5) Maßnahmen im Einklang mit den
Leitlinien stellen einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der
Strategie Europa 2020 dar. Die Leitlinien bilden ein integriertes Bündel
europäischer und nationaler Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten und die Union
umsetzen sollten, um die positiven Spillover-Effekte koordinierter
Strukturreformen, einen angemessenen gesamtwirtschaftlichen Policy-Mix und
einen kohärenteren Beitrag der europäischen Politik zu den Zielen der Strategie
Europa 2020 zu erreichen. (6) Auch wenn sich diese
Leitlinien an die Mitgliedstaaten und die Union richten, sollten sie in
Partnerschaft mit allen nationalen, regionalen und lokalen Behörden und in
enger Zusammenarbeit mit den Parlamenten sowie den Sozialpartnern und den
Vertretern der Zivilgesellschaft umgesetzt werden. (7) Die Grundzüge der
Wirtschaftspolitik geben den Mitgliedstaaten Orientierung für die Durchführung
von Reformen und spiegeln die gegenseitige Abhängigkeit wider. Sie stehen im
Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Die Leitlinien sollten die
Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen bilden, die der Rat
gegebenenfalls an die Mitgliedstaaten richtet – HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ABGEGEBEN: (1) Die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die
Union sollten bei der Ausgestaltung ihrer Wirtschaftspolitik den im Anhang
dargelegten Grundzügen Rechnung tragen. Diese Leitlinien sind Teil der „integrierten
Leitlinien“. Geschehen zu Brüssel am Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG Grundzüge der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten und der Union
Teil I der integrierten Leitlinien Leitlinie 1: Investitionsförderung Zur Ankurbelung der Nachfrage und Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit sowie des langfristigen Wachstumspotenzials in Europa
ist es wichtig, das Niveau der produktiven Investitionen anzuheben. Die
Anstrengungen sollten sich auf die Mobilisierung von Mitteln für Investitionen,
die Verfügbarmachung von Finanzmitteln für die Realwirtschaft und die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen konzentrieren. Das Potenzial von EU-Fonds, einschließlich des
Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Strukturfonds, und
nationaler Fonds zur Finanzierung wachstumsfördernder Investitionen in
Schlüsselbereichen sollte in vollem Umfang genutzt werden. Die
ergebnisorientierte Verwaltung der Mittel sowie eine stärkere Nutzung
innovativer Finanzinstrumente sind wichtige Faktoren in diesem Zusammenhang. Damit die Mittel in der Realwirtschaft
ankommen können, muss für mehr Transparenz und Information gesorgt werden,
insbesondere durch die Einrichtung einer europäischen Plattform für
Investitionsberatung unter der Schirmherrschaft der Europäischen
Investitionsbank und eine transparente Projektplanung auf europäischer und
nationaler Ebene. Eine enge Zusammenarbeit mit allen einschlägigen
Interessenträgern ist entscheidend, um eine reibungslose Durchführung der
Arbeiten bei tragbarem Risiko und maximalem Mehrwert zu gewährleisten. Makroökonomische und finanzielle Stabilität,
Berechenbarkeit der regulatorischen Rahmenbedingungen sowie Offenheit und
Transparenz des Finanzsektors sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass die
Union ein attraktiver Partner für ausländische Investitionen bleibt. Leitlinie 2: Wachstumsförderung der
Mitgliedstaaten durch die Umsetzung von Strukturreformen Eine ambitionierte Umsetzung der
Strukturreformen durch die Mitgliedstaaten auf dem Produkt- und Arbeitsmarkt
und in den sozialen Sicherungssystemen ist von entscheidender Bedeutung, um die
wirtschaftliche Erholung zu stärken und zu unterstützen, schädliche
makroökonomische Ungleichgewichte zu beheben und das Potenzial der
Volkswirtschaften der Union freizusetzen. Dies würde auch dazu beitragen, den
wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Reformen zur Stärkung
des Wettbewerbs, insbesondere im Sektor der nicht handelbaren Güter, ein
besseres Funktionieren der Arbeitsmärkte und verbesserte Rahmenbedingungen für
Unternehmen tragen dazu bei, Hindernisse für Wachstum und Investitionen
abzubauen und die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu verstärken. Die
Mitgliedstaaten sollten solche Reformen eng koordinieren und ihre
Wirtschaftspolitik als eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse betrachten,
um positive Spillover-Effekte zu maximieren und negative zu minimieren. Arbeitsmarkt- und soziale Reformen müssen
fortgesetzt werden, um Wachstum und Beschäftigung zu fördern, und gleichzeitig
den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu hochwertigen, erschwinglichen und
nachhaltigen sozialen Diensten und Leistungen sicherzustellen. Maßnahmen im
Bereich der Arbeitsmarktreformen, einschließlich der Reformen der
Lohnfestsetzungsmechanismen, sollten im Einklang mit der detaillierteren
Orientierungshilfe in den beschäftigungspolitischen Leitlinien[1] durchgeführt werden.
Maßnahmen zur Förderung der legalen Migration sollten die Union zu einem
attraktiven Ziel für talentierte und qualifizierte Einwanderer machen. Die Reform und weitere Integration der
Produktmärkte sollten fortgesetzt werden, um zu gewährleisten, dass die
Verbraucher und Unternehmen in der Union in den Genuss niedrigerer Preise und
einer größeren Auswahl von Produkten und Dienstleistungen kommen. Besser
integrierte Märkte bieten Unternehmen Zugang zu einem wesentlich größeren Markt
als dem eigenen nationalen Markt, wodurch ihnen mehr Expansionsmöglichkeiten
zur Verfügung stehen. Stärker wettbewerbsorientierte und besser integrierte
Produktmärkte können auch dazu beitragen, das Anpassungstempo und die
Widerstandsfähigkeit gegenüber wirtschaftlichen Erschütterungen zu erhöhen. Die Anstrengungen zur Straffung des
Regulierungsumfelds, in dem Unternehmen tätig sind, sollten fortgesetzt werden,
und Folgendes einschließen: Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, größere
Transparenz, Bekämpfung von Korruption, Steuerhinterziehung und nicht
angemeldeter Erwerbstätigkeit, Verbesserung der Unabhängigkeit, Qualität und
Leistungsfähigkeit der Justizsysteme sowie Durchsetzung von Verträgen und gut
funktionierende Insolvenzregelungen. Informations- und Kommunikationstechnologien
und die digitale Wirtschaft sind in allen Sektoren der Wirtschaft wichtige
Triebkräfte für Produktivität, Innovation und Wachstum. Die Förderung von
Privatinvestitionen in Forschung und Innovation sollte von tiefgreifenden
Reformen zur Modernisierung der Forschungs- und Innovationssysteme, zur
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und dem privaten
Sektor und zur Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen für Unternehmen
im Hinblick auf eine stärkere Wissensbasis begleitet werden. Durch eine höhere
Qualität der öffentlichen Investitionen in Forschung und Innovation wird auch
die Qualität der öffentlichen Finanzen weiter verbessert. Leitlinie 3: Beseitigung
wesentlicher Hindernisse für Wachstum und Beschäftigung auf EU-Ebene Eine weitere Integration des Binnenmarktes,
eine Verstärkung des Wettbewerbs und eine Verbesserung der Rahmenbedingungen
für Unternehmen sind entscheidend, damit Europa ein attraktiver Standort für
europäische und nicht europäische Unternehmen bleibt. Um Europas
Produktivitätsgrenze zu verschieben, muss eine Innovationssteigerung und eine
Aufstockung des Humankapitals herbeigeführt sowie ein integrierter und
reibungslos funktionierender digitaler Binnenmarkt gewährleistet werden. Zur
Schaffung eines grenzenlosen digitalen Europas und zur Steigerung der
Produktivität kann eine intensivere Nutzung der Informations- und
Kommunikationstechnologien durch Verbraucher und Unternehmen beitragen. Ein gut funktionierender Finanzsektor ist
entscheidend für das reibungslose Funktionieren der Wirtschaft. Die strengeren
Rechts- und Aufsichtsvorschriften und der verstärkte Verbraucherschutz im
Bereich der Finanzmärkte und Finanzeinrichtungen sollten vollständig umgesetzt
werden. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um einen nachhaltigen Markt für
die wertpapiermäßige Verbriefung von Verbindlichkeiten in Europa aufzubauen und
so die effektive Finanzierungskapazität der Banken in der Union zu verbessern.
Aufbauend auf den Errungenschaften des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen
und Kapital muss eine echte Kapitalmarktunion eingerichtet werden. Die Umsetzung einer starken Energieunion
sollte eine erschwingliche, sichere und nachhaltige Energieversorgung für
Unternehmen und Haushalte sicherstellen. Die Umsetzung des Rahmens für die
Klima- und Energiepolitik bis 2030 und der Übergang zu einer
ressourceneffizienten kohlenstoffarmen Wirtschaft sollten vorangetrieben werden
und nachfrage- und angebotsseitige Reformen einschließen. In diesem Zusammenhang
erfordern die Sektoren Energie und Verkehr besondere Aufmerksamkeit. Die Rechtsvorschriften der Union sollten sich
auf Themen konzentrieren, die unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen,
ökologischen und sozialen Auswirkungen am besten auf europäischer Ebene
behandelt werden. Durch die Schaffung grenzüberschreitend gleicher
Wettbewerbsbedingungen, größere regulatorische Berechenbarkeit und vollständige
Einhaltung der Wettbewerbsregeln werden weitere Investitionen angezogen. Ein
besseres und besser vorhersehbares Unternehmensumfeld ist besonders wichtig in
den netzgebundenen Wirtschaftszweigen, die durch lange Anlagehorizonte und
umfangreiche Erstinvestitionen gekennzeichnet sind. Die externe Dimension des
Binnenmarktes sollte weiterentwickelt werden. Leitlinie 4: Verbesserung der
Nachhaltigkeit und Wachstumsfreundlichkeit öffentlicher Finanzen Solide öffentliche Finanzen sind der Schlüssel
für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ist von entscheidender Bedeutung, um
das Vertrauen der Investoren zu sichern und den notwendigen
haushaltspolitischen Handlungsspielraum zu schaffen, der zur Bewältigung
unerwarteter Entwicklungen und zur Maximierung des positiven Beitrags der
öffentlichen Finanzen zur Wirtschaft notwendig ist. Die Mitgliedstaaten sollten
ihre Defizite und Schuldenstände langfristig unter Kontrolle halten. Die
Fiskalpolitik muss in einem unionsrechtlichen Rahmen durchgeführt werden, der
durch solide nationale Haushaltsregelungen ergänzt wird. Die Fiskalpolitik
sollte den wirtschaftlichen Bedingungen und den Risiken für die Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen auf der Ebene der Mitgliedstaaten Rechnung tragen und
gleichzeitig eine gute Koordinierung der wirtschaftspolitischen Maßnahmen und
einen kohärenten finanzpolitischen Kurs in der Union und im Euro-Währungsgebiet
gewährleisten, wobei der verfügbare haushaltspolitische Spielraum zu nutzen
ist, um Wachstum und Investitionen zu fördern. Die Strategien zur Konzipierung und Umsetzung
der Haushaltskonsolidierung sollten sich zunächst auf wachstumsfördernde
Ausgaben in folgenden Bereichen konzentrieren: Bildung, Qualifikationen und
Beschäftigungsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie
Investitionen in Netzwerke mit positiven Auswirkungen auf die Produktivität,
wie z. B. Hochgeschwindigkeitsinternet, Energie- und Verkehrsnetze und
entsprechende Infrastruktur. Ausgabenreformen sollten auf Effizienzsteigerungen
in der öffentlichen Verwaltung abzielen; sie lassen sich – im Hinblick auf die
Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Systeme – insbesondere durch
Ausgabenüberprüfungen vorbereiten. Ausgabenreformen, die eine effiziente
Ressourcenallokation zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung bei
gleichzeitiger Wahrung gerechter Verhältnisse unterstützen, sollten durch eine
Modernisierung der Einnahmensysteme ergänzt werden. Es sollte eine gemeinsame
konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer angestrebt werden.
Die Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Verbrauchssteuern,
periodische Immobiliensteuern und Umweltsteuern – unter Wahrung der
Haushaltsneutralität – kann dazu beitragen, Marktineffizienzen zu korrigieren
und die Grundlagen für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Arbeitsplätze zu
schaffen. Die Effizienz des Steuersystems kann verbessert werden, indem die
Steuerbemessungsgrundlagen verbreitert werden, etwa durch die Abschaffung bzw.
Einschränkung der Möglichkeit bzw. Großzügigkeit von Steuerbefreiungen und
-vergünstigungen, und indem die Steuerverwaltung gestärkt, das Steuersystem
vereinfacht und Steuerbetrug und aggressive Steuerplanung bekämpft werden. [1] Querverweis zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien
einfügen.