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Document 52014TA1210(21)

    Bericht über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, zusammen mit den Antworten des Instituts

    ABl. C 442 vom 10.12.2014, p. 184–192 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    10.12.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 442/184


    BERICHT

    über den Jahresabschluss 2013 des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, zusammen mit den Antworten des Instituts

    (2014/C 442/21)

    EINLEITUNG

    1.

    Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (nachstehend „das Institut“, auch „EIT“) mit Sitz in Budapest wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) geschaffen. Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gestärkt wird. Das Institut gewährt drei Wissens- und Innovationsgemeinschaften (Knowledge and Innovation Communities, KIC), die die Bereiche Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft miteinander verknüpfen und auf diese Weise Innovation und Unternehmertum (2) begünstigen, Finanzhilfen. Die KIC koordinieren die Tätigkeiten von Hunderten Partnern. Mit den vom EIT bereitgestellten Finanzhilfen werden die Kosten der Partner sowie Kosten im Zusammenhang mit den Koordinierungstätigkeiten der KIC erstattet.

    AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    2.

    Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Instituts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

    ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

    3.

    Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

    a)

    die Jahresrechnung des Instituts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

    b)

    die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

    Verantwortung des Managements

    4.

    Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Instituts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

    a)

    Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Instituts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Direktor genehmigt den Jahresabschluss des Instituts, nachdem der Rechnungsführer des Instituts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Instituts vermittelt.

    b)

    Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

    Verantwortung des Prüfers

    5.

    Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Instituts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

    6.

    Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

    7.

    Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

    Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

    8.

    Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Instituts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

    Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

    Es besteht keine hinreichende Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge.

    9.

    Im Jahr 2013 nahm das Institut im Zusammenhang mit Finanzhilfen Abschlusszahlungen und Abrechnungen von Vorschüssen (Vorgänge) im Betrag von 84,1 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2012) vor. Die Ausgaben für Finanzhilfen machen rund 97 % der Gesamtausgaben des Jahres 2013 aus. Alle Finanzhilfevorgänge werden von der Kommission überprüft, bevor sie vom EIT bewilligt werden. Das Institut selbst hat weiterhin erhebliche Anstrengungen zur Einrichtung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen unternommen mit dem Ziel, hinreichende Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu bieten. Zu etwa 87 % der von den KIC geltend gemachten Finanzhilfeausgaben liegen Prüfungsbescheinigungen unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die von den KIC und ihren Partnern beauftragt werden. Das EIT selbst führte Ex-ante-Überprüfungen in Form umfassender Dokumentenprüfungen durch. Die von den KIC und ihren Partnern erlangten Belege überprüfte das EIT, wenn besondere Risiken ermittelt wurden. Der Hof stellte jedoch fest, dass sich die Qualität der Prüfungsbescheinigungen zwar bessert, was teilweise auf bessere Anleitungen zurückzuführen ist, bei den Arbeiten der unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften generell jedoch weitere Verbesserungen möglich sind.

    10.

    Um eine zweite Stufe der Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu erlangen, gab das EIT ergänzende Ex-post-Überprüfungen in Auftrag, die von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt wurden. Die Kostenaufstellungen von 29 der 300 KIC-Partner wurden nachträglich überprüft, was 29 % der gesamten Finanzhilfevorgänge des Jahres 2013 entspricht. Die Ergebnisse der Ex-post-Überprüfungen bestätigten, dass die Ex-ante-Überprüfungen zwar besser werden, aber noch nicht in vollem Umfang wirksam sind. Auf der Grundlage der durch die Ex-post-Überprüfungen aufgedeckten Fehler beschloss das EIT im Jahr 2014, einen Betrag von insgesamt 5 75  593 Euro wieder einzuziehen, was 3 % der zum Jahr 2012 geprüften Finanzhilfen entspricht.

    Wesentliche Fehler bei der Auftragsvergabe

    11.

    Im Jahr 2013 wurden Zahlungen in Höhe von rund 6 65  000 Euro und 1 05  000 Euro zu zwei Rahmenverträgen geleistet, die 2010 und 2012 jeweils im Wege eines Verhandlungsverfahrens geschlossen worden waren. Da die Prüfung ergab, dass die Anwendung eines Verhandlungsverfahrens nicht gerechtfertigt war, sind die entsprechenden Zahlungen vorschriftswidrig.

    12.

    Aus den in den Ziffern 9-11 dargelegten Sachverhalten ergibt sich eine kumulierte Fehlerquote zwischen 2 % und 3 % bei den Gesamtausgaben des Jahres 2013.

    Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

    13.

    Nach Beurteilung des Hofes sind mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen der in Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil (siehe Ziffern 9-12) beschriebenen Sachverhalte die dem Jahresabschluss des Instituts für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

    14.

    Die folgenden Bemerkungen stellen weder das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung noch das eingeschränkte Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge infrage.

    BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE

    15.

    Gemäß den Rahmenpartnerschaftsabkommen mit den drei KIC darf sich der finanzielle Beitrag des EIT auf bis zu 25 % der Gesamtausgaben der KIC während der ersten vier Jahre (vom 1. Januar 2010 bis Dezember 2013) belaufen. Den von den KIC gemeldeten Zahlen zufolge wurde diese Obergrenze von allen drei KIC eingehalten. Da diese Zahlen vor 2015 jedoch nicht geprüft werden, liegen keine geeigneten Prüfungsnachweise dafür vor, dass die EIT-Förderung diese Obergrenze von 25 % nicht überschritten hat.

    BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

    16.

    Im Jahr 2013 wurden insgesamt 97 % der Mittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen insgesamt im Zeitplan lagen. Die Haushaltsvollzugsquote war mit 74 % der EU-Beiträge bei Titel I (Personalausgaben) jedoch niedrig, was hauptsächlich auf die hohe Personalfluktuation und die noch ausstehende Annahme der Verordnungen zu den Gehaltsanpassungen zurückzuführen ist.

    17.

    Das Institut übertrug bei Titel II (Ausgaben für den Dienstbetrieb) gebundene Mittel in Höhe von 1 93  420 Euro (24 %). Die Mittelübertragungen betrafen hauptsächlich noch nicht eingegangene Rechnungen und laufende IT-Projekte. Das Institut hat 91  918 Euro (29 %) der gebundenen Mittel, die bei diesem Titel aus dem Jahr 2012 auf das Jahr 2013 übertragen wurden, nicht in Anspruch genommen. Die betreffenden Übertragungen waren größtenteils darauf zurückzuführen, dass die Kostenschätzung für eine Sitzung des Verwaltungsrats zu hoch war.

    18.

    Das Institut hatte bei Titel III (Sachausgaben) 3 4 0 78  025 Euro für Finanzhilfen für die KIC veranschlagt. Die relativ niedrige Ausführungsrate von 82 % ist darauf zurückzuführen, dass die KIC die für die Tätigkeiten des Jahres 2012 verfügbaren Mittel (Finanzhilfen des Jahres 2012) nicht vollständig ausschöpften.

    WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

    19.

    Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

    Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Pietro RUSSO, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 16. September 2014 in Luxemburg angenommen.

    Für den Rechnungshof

    Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

    Präsident


    (1)  ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.

    (2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Instituts zusammenfassend dargestellt.

    (3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

    (4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

    (5)  Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

    (6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

    (7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.


    ANHANG I

    Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren

    Jahr

    Bemerkung des Hofes

    Stand der Korrekturmaßnahme

    (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

    2012

    Im Jahr 2012 nahm das Institut im Zusammenhang mit Finanzhilfen Abschlusszahlungen und Abrechnungen von Vorschüssen (Vorgänge) im Betrag von 11,3 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2010) und 48,6 Millionen Euro (Tätigkeiten des Jahres 2011) vor.

    Alle Finanzhilfevorgänge werden von der Kommission überprüft, bevor sie vom EIT bewilligt werden. Das Institut selbst hat erhebliche Anstrengungen zur Einrichtung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen unternommen mit dem Ziel, angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu bieten. Zu etwa 80 % der von den KIC geltend gemachten Finanzhilfeausgaben liegen Bescheinigungen unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, die von den KIC und ihren Partnern beauftragt werden. Das EIT selbst führte Ex-ante-Überprüfungen in Form umfassender Dokumentenprüfungen durch. Die von den KIC und ihren Partnern erlangten Belege überprüfte das EIT zunächst nur dann, wenn besondere Risiken ermittelt wurden.

    Der Hof stellte jedoch fest, dass die Qualität der Prüfungsbescheinigungen häufig unzulänglich ist (1). Ende 2012 führte das Institut ergänzende Ex-post-Überprüfungen für Finanzhilfen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Jahres 2011 ein, um eine zweite Kontrollebene zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu haben. Diese Überprüfungen wurden von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Auftrag des EIT durchgeführt und werden für zuverlässig befunden. Die Ergebnisse der Ex-post-Überprüfungen bestätigten, dass die Ex-ante-Überprüfungen nicht in vollem Umfang wirksam sind. Das Institut hat aber die aufgedeckten vorschriftswidrigen Zahlungen zurückgefordert, und die Restfehlerquote bei den Finanzhilfevorgängen des Jahres 2011 ist nicht wesentlich.

    Für die Vorgänge im Zusammenhang mit den die Tätigkeiten des Jahres 2010 betreffenden Finanzhilfen (11,3 Millionen Euro) wurden noch keine Ex-post-Überprüfungen vorgenommen. Außerdem besteht in Anbetracht der begrenzten Sicherheit, die aus den Ex-ante-Überprüfungen abgeleitet werden kann, keine angemessene Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit dieser Vorgänge. Der Hof konnte keine ausreichenden und geeigneten Prüfungsnachweise für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des Jahres 2010 geprüften Finanzhilfevorgänge erlangen.

    Abgeschlossen

    2012

    Zusätzlich zu den in den Ziffern 9 bis 13 dargelegten Sachverhalten stellt der Hof fest, dass die Budgets für die in den Jahren 2010 und 2011 abgeschlossenen Finanzhilfevereinbarungen, die im Jahr 2012 zu Zahlungen führten, nicht genau genug waren. Zwischen den bewilligten Mitteln und den durchzuführenden Tätigkeiten bestand keine Verknüpfung. In den Finanzhilfevereinbarungen wurden keine spezifischen Schwellenwerte für bestimmte Kostenkategorien (Personalkosten, Unterauftragsvergabe, Rechtsdienstleistungen usw.) festgelegt, und sie enthielten keine Bestimmungen für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen durch die KIC und ihre Partner.

    Das EIT unterzog alle geförderten Projekte im Rahmen seiner Ex-ante-Überprüfungen auch technischen Überprüfungen. Eine wirksame Bewertung der Projekttätigkeiten und -ergebnisse wurde allerdings durch fehlende quantifizierbare Zielvorgaben behindert. In den Geschäftsplänen waren die durchzuführenden Tätigkeiten ebenso wenig im Detail festgelegt wie klare Etappenziele, Leistungen pro Tätigkeit oder Qualitätskriterien.

    Von den aus 2011 übertragenen gebundenen Mitteln in Höhe von rund 22 Millionen Euro wurden etwa 10 Millionen Euro (45 %) im Jahr 2012 annulliert. Die hohe Annullierungsrate ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen 2011 von den Begünstigten geltend gemachten Kosten niedriger als angenommen waren (9,2 Millionen Euro bzw. 92 % der annullierten übertragenen Mittel).

    Im Gange

    2011

    Die Finanzhilfevereinbarungen, die 2011 zu Zahlungen führten, wurden von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Bildung und Kultur) und dem Institut systematisch erst unterzeichnet, nachdem die Tätigkeiten größtenteils bereits durchgeführt worden waren. Zwischen September und Dezember 2011 leistete das Institut Abschlusszahlungen (2) in Höhe von 4,2 Millionen Euro zu drei Finanzhilfevereinbarungen, die deutlich nach Beginn der Tätigkeiten (3) unterzeichnet wurden. Dies stellt unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Haushaltsführung ein Problem dar.

    Abgeschlossen


    (1)  Mit anderen Worten, in den Prüfungsbescheinigungen war nicht immer die geprüfte Kostenaufstellung angegeben; nicht alle Kostenkategorien mussten einer hinreichend eingehenden Prüfung unterzogen werden (beispielsweise wurden die tatsächlichen indirekten Kosten, die unbegrenzt geltend gemacht werden dürfen, nicht anhand von Originalbelegen geprüft); das Risiko einer Doppelfinanzierung von als Kosten geltend gemachter Ausrüstung wurde nicht umfassend kontrolliert; die meisten Prüfungsbescheinigungen enthielten keine Angaben zum Umfang der geprüften Kosten, und es gab keine einheitliche Methode zur Ermittlung der Gesamtfehlerquote in den Kostenaufstellungen.

    (2)  Die Vorschüsse waren von der Europäischen Kommission gezahlt worden.

    (3)  In einem Fall wurde der Vertrag 14 Tage vor Ende des 13-monatigen Durchführungszeitraums unterzeichnet.


    ANHANG II

    Europäisches Innovations- und Technologieinstitut — EIT (Budapest)

    Zuständigkeiten und Tätigkeiten

    Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

    (Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

    Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind.

    Zu diesem Zweck zielt ihre Tätigkeit entsprechend einem System offener und wettbewerbsorientierter Märkte auf Folgendes ab:

    Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen;

    Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen, günstigen Umfelds;

    Förderung eines für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds;

    Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung.

    Zuständigkeiten des Instituts

    (Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates)

    Ziele

    Das Ziel des Instituts besteht darin, einen Beitrag zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum in Europa und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit zu leisten, indem die Innovationskapazität der Mitgliedstaaten und der Union gestärkt wird. Zu diesem Zweck fördert und integriert das Institut Hochschulbildung, Forschung und Innovation auf höchstem Niveau.

    Aufgaben

    Zur Verwirklichung seiner Zielsetzung nimmt das Institut folgende Aufgaben wahr:

    a)

    Ermittlung der prioritären Bereiche;

    b)

    Sensibilisierung potenzieller Partnerorganisationen und Förderung ihrer Teilnahme an den Tätigkeiten;

    c)

    Auswahl und Benennung von KIC in den prioritären Bereichen sowie vertragliche Festlegung ihrer Rechte und Pflichten, angemessene Unterstützung der KIC, Durchführung geeigneter Qualitätskontrollmaßnahmen, kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Evaluierung der Tätigkeit der KIC, angemessene Koordinierung der verschiedenen KIC;

    d)

    Mobilisierung von Mitteln aus öffentlichen und privaten Quellen und Einsatz der Ressourcen gemäß den Vorgaben dieser Verordnung. Insbesondere strebt das Institut an, einen erheblichen und wachsenden Anteil seines Haushalts aus privaten Finanzbeiträgen und aus durch seine eigenen Tätigkeiten erwirtschafteten Einnahmen aufzubringen;

    e)

    Förderung der Anerkennung von akademischen Graden und Abschlüssen, die von Hochschuleinrichtungen, die Partnerorganisationen sind, vergeben werden und als akademische Grade und Abschlüsse des EIT bezeichnet werden können, in den Mitgliedstaaten;

    f)

    Förderung der Verbreitung bewährter Praktiken für die Integration des Wissensdreiecks im Hinblick auf die Entwicklung einer gemeinsamen Kultur des Innovations- und Wissenstransfers;

    g)

    Bestreben, eine weltweit führende Einrichtung für Spitzenleistungen in den Bereichen Hochschulbildung, Forschung und Innovation zu werden;

    h)

    Gewährleistung von Komplementarität und Synergien zwischen den Tätigkeiten des Instituts und anderen Unionsprogrammen.

    Leitungsstruktur

    Verwaltungsrat

    Zusammensetzung

    Der Verwaltungsrat des Instituts umfasst 18 ernannte Mitglieder, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erfahrung und Exzellenz in den Bereichen Wirtschaft, Hochschulbildung und Forschung widerspiegeln, und vier repräsentative Mitglieder, die von den Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) vorgeschlagen werden. Die Europäische Kommission hat Beobachterstatus.

    Aufgaben

    Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Lenkung der Tätigkeiten des Instituts, für die Auswahl und Benennung der KIC, die Bereitstellung der Finanzhilfen an die KIC und die Evaluierung der KIC sowie für alle weiteren strategischen Entscheidungen.

    Exekutivausschuss

    Zusammensetzung

    Der Exekutivausschuss setzt sich aus fünf Verwaltungsratsmitgliedern, darunter dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen, der auch den Vorsitz im Exekutivausschuss führt.

    Aufgaben

    Der Exekutivausschuss überwacht die Arbeit des Instituts und trifft in der Zeit zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats die erforderlichen Entscheidungen.

    Direktor

    Der Direktor wird vom Verwaltungsrat ernannt. Er ist für die Verwaltung und das Finanzmanagement des Instituts zuständig und hierfür dem Verwaltungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig; er ist der gesetzliche Vertreter des EIT.

    Externe Kontrolle

    Europäischer Rechnungshof.

    Entlastungsbehörde

    Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

    Dem Institut für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

    Endgültiger Haushalt

    142,20 Millionen Euro an Mitteln für Verpflichtungen und 98,76 Millionen Euro an Mitteln für Zahlungen.

    Personalbestand am 31. Dezember 2013

    Bewilligte Stellen: 58 (52),

    davon besetzt: 41 (47),

    sonstige Planstellen: 0 (0).

    Personalbestand insgesamt: 41 (47), davon entfallen auf

    operative Tätigkeiten: 25 (26),

    administrative und unterstützende Tätigkeiten: 16 (21).

    Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013

    Organisation von vier Sitzungen des EIT-Forums mit den KIC (dabei handelt es sich um eine Plattform für einen regelmäßigen Dialog zwischen dem Direktor des Instituts und den Geschäftsführern der KIC) und eines Frühjahrs-Workshops mit den KIC und dem EIT-Verwaltungsrat.

    Beschluss des Verwaltungsrats vom 5. Dezember 2013 über die Zuweisung der Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro im Jahr 2014 für die drei KIC zur Finanzierung der „KIC-Mehrwertaktivitäten“, nach Durchführung eines wettbewerbsorientierten Förderungsverfahrens über 36 % des Gesamtbudgets. Der Verwaltungsrat beschloss außerdem, zusätzliche Haushaltsmittel für die KIC in Höhe von 40 Millionen Euro für das Jahr 2014 zurückzustellen, die u. a. auf der Grundlage der Weiterverfolgung strategischer Empfehlungen getrennt zugewiesen und gleichmäßig aufgeteilt werden sollen.

    Die drei KIC verwalteten im Jahr 2013 ein Gesamtbudget von 12 5 6 15  015 Euro an EIT-Mitteln für „KIC-Mehrwertaktivitäten“ sowie ein Budget von 75 0 5 35  096 Euro an Nicht-EIT-Mitteln für „KIC-Mehrwertaktivitäten“ und ergänzende Aktivitäten.

    2013 erreichte die Gesamtzahl der an den drei KIC beteiligten Partner einen Höchststand von 487 Einrichtungen (KIC Climate (187), EIT ICT Labs (105) und KIC InnoEnergy (195)).

    Im Jahr 2013 legten die KIC dem EIT sechs konsolidierte zentrale Leistungsindikatoren mit den entsprechenden Belegen für das Jahr 2012 vor. Sie wurden vom EIT im Rahmen der Bewertung der bisherigen Leistung der KIC geprüft und validiert, die im Hinblick auf das wettbewerbsorientierte Förderungsverfahren für die Mittelzuweisung 2014 vorgenommen wurde. Die KIC legten dem EIT auch Schätzungen zu ihren zentralen Leistungsindikatoren für das Jahr 2013 vor.

    Organisation der Tagung Fostering Innovation and Strengthening Synergies within the EU (Förderung der Innovation und Stärkung der Synergien in Europa) in Dublin (Irland) am 29. und 30. April 2013 unter der Schirmherrschaft des irischen EU-Ratsvorsitzes.

    Veröffentlichung der Studie Analysis of Synergies fostered by the EIT in the EU Innovation Landscape (Analyse der durch das EIT in der Innovationslandschaft der EU bewirkten Synergien).

    Organisation des Runden Tisches der Unternehmer zum Thema Matching Entrepreneurship with Venture Capital (Unternehmertum und Wagniskapital in Deckung bringen) am 11.-13. Juli in Grundlsee (Österreich).

    Einführung der EIT-Alumni-Gemeinde am 11. November in Budapest (Ungarn).

    Im Jahr 2013 gingen EIT-Preise an drei Gewinner des EIT-Venture-Awards und drei Gewinner des neuen EIT-CH.A.N.G.E.-Awards; Preisverleihung am 12. November in Budapest (Ungarn).

    Verbreitung einer größeren Anzahl an Erfolgsgeschichten, die sich aus der Durchführung von KIC-Aktivitäten ergeben.

    Quelle: Anhang vom Institut bereitgestellt.


    ANTWORTEN DES INSTITUTS

    9:

    Das EIT begrüßt es, dass der Rechnungshof die erheblichen Anstrengungen des EIT zur Umsetzung wirksamer Ex-ante-Überprüfungen anerkennt, deren Ziel es ist, hinreichende Sicherheit für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge zu bieten. Das EIT verpflichtet sich, die Anleitungen an die bescheinigenden Prüfer weiter zu verbessern, um die vom Rechnungshof ermittelten Schwachpunkte zu beheben und die Sicherheit aus den Prüfbescheinigungen zu erhöhen.

    10:

    Im Einklang mit der Ex-post-Überprüfungsstrategie des EIT werden die zu prüfenden KIC-Partner in erster Linie auf Grundlage einer Risikobewertung ausgewählt, um eine maximale Effizienz der beschränkten Ressourcen zu gewährleisten. Um jedoch eine repräsentative Fehlerrate zu erhalten, wählt das EIT einen Teil der Stichprobe nach dem Zufallsprinzip aus. Auf diese Weise wird eine ausgewogenere Abdeckung von KIC-Partnern während der Laufzeit der Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen sichergestellt. Was die Finanzhilfevereinbarungen von 2012 betrifft, so betrug die ermittelte Fehlerrate in der Stichprobe nur 1,37 %, während sich die Gesamtrate, wie vom Rechnungshof berichtet, in der Tat auf 3 % der geprüften Finanzhilfen belief. Die ermittelte Fehlerrate von 3,29 % in der risikobasierten Stichprobe ist definitionsgemäß nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Da die repräsentative Fehlerrate von 1,37 % unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % blieb, äußerte das EIT im jährlichen Tätigkeitsbericht keinen Vorbehalt und ist der Ansicht, dass die gemäß den Finanzhilfevereinbarungen von 2012 gezahlten Finanzhilfen frei von sachlichen Fehlern sind.

    11:

    Das EIT hat proaktiv gehandelt und im Bereich Auftragsvergabe unverzüglich folgende Abhilfemaßnahmen eingeleitet: 1) Umfangreiche Überprüfung der internen Verfahren, Kreisläufe und Vorlagen, um die jeweiligen Auftragsvergabevorschriften einzuhalten, mit speziellem Fokus auf eine solide Planung und Schätzung des Bedarfs. 2) Um sicherzustellen, dass die erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung stehen, hat das EIT begonnen, auf vorhandene Rahmenverträge der Kommission zurückzugreifen und Auftragsvergabeverfahren für neue Dienstleistungsverträge eingeleitet. 3) Das EIT hat für seine Mitarbeiter eine Reihe von Schulungen im Bereich Auftragsvergabe geplant. Das EIT verpflichtet sich, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um Verfahrensfehler bei der Auftragsvergabe in Zukunft zu vermeiden.

    12:

    Nach der Berechnung durch das EIT, die auf der Methode des Rechnungshofes basiert, beträgt die kombinierte Fehlerrate für das Jahr 2013 2,12 %. Die Fehlerrate liegt in der Tat in dem vom Rechnungshof berichteten Bereich, doch ist es wichtig zu erwähnen, dass die Rate der finanziellen Fehler bei den Finanzhilfen (d. h. eine repräsentative Fehlerrate von 1,37 %) weit unter der Wesentlichkeitsschwelle von 2 % lag. Darüber hinaus verpflichtet sich das EIT, seine internen Verfahren zu verbessern, um Verfahrensfehler bei der Auftragsvergabe in Zukunft zu vermeiden.

    15:

    Das EIT wird im ersten Quartal 2015 Prüfbescheinigungen zu den Kosten für ergänzende KIC-Aktivitäten erhalten, und die Einhaltung der in den Rahmenpartnerschaftsvereinbarungen festgelegten Höchstgrenze von 25 % wird auf der Grundlage der endgültigen Zahlen im ersten Halbjahr 2015 geprüft. Wird die Höchstgrenze von 25 % überschritten, wird der entsprechende Betrag gemäß den Bestimmungen der Rahmenpartnerschaftsvereinbarung von den KIC eingezogen. Eine solche Einziehung wird im Jahresabschluss des EIT für das Haushaltsjahr 2014 ausgewiesen.

    16:

    Das EIT begrüßt es, dass der Rechnungshof den Haushaltsvollzug anerkennt. Die gesamte Vollzugsrate der Verpflichtungsermächtigungen für Titel I (Personalausgaben) betrug 84 %. Die Vollzugsrate des EU-Zuschusses belief sich zwar, wie vom Rechnungshof berichtet, auf 74 %, doch muss erwähnt werden, dass 100 % des Zuschusses des Gastmitgliedstaates vollzogen wurden. Der nicht vollzogene Teil der Personalausgaben ist bedingt durch die hohe Mitarbeiterfluktuation und die Mittelbindungen für Gehaltsanpassungen für die Jahre 2011 und 2012, für die der Gerichtshof der Europäischen Union schließlich eine Entscheidung getroffen hat, durch die es nicht möglich war, diese Anpassungen vor Jahresende auszuzahlen.

    17:

    Das EIT erkennt die Bemerkungen des Rechnungshofes zur Ausführung der Übertragungen in Titel II (Ausgaben für den Dienstbetrieb) an. Die Nichtausführung der von 2012 auf 2013 übertragenen Mittel unter diesem Titel war weitgehend bedingt durch die zu hoch veranschlagten Kosten für die Verwaltungsratssitzung von Dezember 2012, d. h., die tatsächlichen Kosten erwiesen sich im Vergleich zur Schätzung als niedriger.

    18:

    Das EIT erkennt die Bemerkungen des Rechnungshofes zur Ausführung der Mittelbindungen für KIC-Finanzhilfen von 2012, die von 2012 auf 2013 übertragen wurden, an.


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