This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52013PC0603
Proposal for a COUNCIL RECOMMENDATION on promoting health-enhancing physical activity across sectors
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität
/* COM/2013/0603 final - 2013/0291 (NLE) */
Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität /* COM/2013/0603 final - 2013/0291 (NLE) */
BEGRÜNDUNG 1. KONTEXT DES VORSCHLAGS Körperliche
Aktivität, einschließlich regelmäßiger sportlicher Betätigung und Bewegung, ist
eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten, geistig und körperlich fit zu bleiben,
Übergewicht und Fettleibigkeit zu bekämpfen und damit verbundenen Krankheiten
vorzubeugen. Außerdem korrelieren die Teilnahme an Sport und körperliche
Betätigung mit anderen Faktoren wie soziale Interaktion und Inklusion.
Körperliche Betätigung ist in der modernen Gesellschaft einer der wichtigsten Gesundheitsfaktoren,
und Sport stellt einen grundlegenden Bestandteil eines jeden politischen
Konzepts zur Steigerung der körperlichen Aktivität dar. Die
vielen Vorteile von körperlicher Aktivität und Bewegung während des gesamten
Lebens sind gut belegt[1] und tragen generell zu einer
besseren Lebensqualität bei, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
bestätigte. Forschungsergebnisse belegen, dass Sport und körperliche Betätigung
die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen[2] und legen nahe, dass zwischen
der Teilnahme an Sport und körperlicher Betätigung im Jugendalter und dem Grad
an körperlicher Aktivität im Erwachsenenalter eine positive Korrelation
besteht. Zudem deutet immer mehr darauf hin, dass ein positiver Zusammenhang
zwischen körperlicher Aktivität und geistiger Gesundheit, geistiger Entwicklung
sowie kognitiven Prozessen besteht.[3]
In der Europäischen Union korreliert der Grad an körperlicher Aktivität positiv
mit der Lebenserwartung, d. h. in Ländern mit einem höheren Grad an körperlicher
Aktivität besteht tendenziell eine höhere Lebenserwartung.[4] Umgekehrt
verursacht der Mangel an Bewegung eine Reihe von Problemen, darunter vorzeitige
Mortalität, steigende Übergewichts- und Fettleibigkeitsraten, Brust- und
Darmkrebs, Diabetes und ischämische Herzerkrankungen. 2009 wurde
Bewegungsmangel als weltweit viertgrößter Risikofaktor für vorzeitige
Sterblichkeit und Krankheit in Ländern mit hohem Einkommen ermittelt, auf den
in der europäischen Region alleine jährlich über eine Million Todesfälle
zurückzuführen sind.[5]
Verfügbare Belege machen deutlich, dass Gesundheitsprobleme aufgrund mangelnder
körperlicher Betätigung erhebliche direkte und indirekte wirtschaftliche Kosten
verursachen, welche auf Krankheit und Morbidität, krankheitsbedingte Abwesenheit
und vorzeitigen Tod zurückzuführen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die
schnell alternden Gesellschaften Europas.[6]
In einigen Studien wurde versucht, diese Auswirkungen zu beziffern. So wurde
beispielsweise in einer von der britischen Regierung in Auftrag gegebenen
Studie ermittelt, dass England Kosten von etwas über 3 Mrd. EUR pro
Jahr bzw. 63 EUR pro Einwohner entstehen.[7]
Angesichts dieser Umstände wurde körperliche Aktivität in die Ziele für
weltweite Maßnahmen zur Kontrolle nichtübertragbarer Krankheiten aufgenommen.[8] In
der Europäischen Union ist die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität (health-enhancing physical activity, HEPA) vorrangig Angelegenheit
der Mitgliedstaaten. Angesichts des wachsenden Bewusstseins für die Bedeutung
und die positiven Auswirkungen körperlicher Aktivität und der steigenden
Finanzlast durch Bewegungsmangel bemühen sich viele Behörden verstärkt um die
Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität. Seit 2010 verfügt
eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten nach eigenen Angaben zumindest über
eine Art Empfehlungen, und viele haben außerdem spezifische Strategien
entwickelt, um ihren Bürgerinnen und Bürgern Anreize und Möglichkeiten für mehr
körperliche Aktivität zu bieten.[9]
Zu diesem Zweck wurden in verschiedenen Politikbereichen oder Sektoren –
insbesondere Sport, Gesundheit, Verkehr und Bildung – spezifische Maßnahmen
eingeführt, und es gibt viele Beispiele guter Praxis unter Beteiligung
relevanter Interessenvertreter. Um
die Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Europäische Union körperliche
Aktivität durch ihre Politik und Finanzierungsinstrumente vor allem in den
Bereichen Sport und Gesundheit gefördert und politischen Entscheidungsträgern
in Form der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität[10] faktengestützte
Orientierungshilfe an die Hand gegeben. Diese von einer Gruppe aus 22
europäischen Experten – die verschiedene Disziplinen vertraten und weitgehend
für eine informierte wissenschaftliche Meinung standen – entworfenen Leitlinien
wurden 2008 von den EU-Sportministern bestätigt. Sie unterstreichen die
Empfehlungen der WHO für das Mindestmaß an körperlicher Aktivität, heben die
Bedeutung eines sektorübergreifenden Ansatzes der gesundheitsfördernden
körperlichen Aktivität hervor und enthalten 41 konkrete Aktionsleitlinien.
Bereits im Weißbuch „Sport“[11]
und im Weißbuch „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“[12] – beide aus dem Jahr 2007
– wurde die Bedeutung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität hervorgehoben
und dazu beigetragen, die politische Debatte und den Austausch bewährter
Verfahren zu stärken. Trotz
der wachsenden Priorität, die der Unterstützung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität und den auf nationaler, europäischer und internationaler
Ebene verfügbaren Instrumenten eingeräumt wird, sind die Zahlen für
Bewegungsmangel in der Europäischen Union nach wie vor unannehmbar hoch
(z. B. antworteten 60 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger im
Jahr 2010, dass sie sich nur selten oder nie körperlich betätigen oder
Sport treiben[13]).
Nach Angaben der WHO erreichen zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung in der
EU den empfohlenen Grad an körperlicher Aktivität nicht. Schätzungen zufolge
beraubt der Mangel an Bewegung die europäischen Bürgerinnen und Bürger im
Durchschnitt um 8 Millionen Tage gesunden Lebens jährlich.[14] Es sind zwar erhebliche
Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten festzustellen, die meisten
Länder haben das wichtigste politische Ziel jedoch nicht erreicht: die Erhöhung
des Anteils der Bürgerinnen und Bürger, die den von der WHO empfohlenen und in
den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität bestätigten Grad an
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität erreichen. In der Europäischen
Union waren die Strategien der Mitgliedstaaten zur Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität insgesamt gesehen nicht wirksam.
Diese Situation steht nicht nur der Strategie „Europa 2020“[15] entgegen, in der die
Bekämpfung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung als Voraussetzung
für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit angesehen wird, sondern ist auch mit den
erklärten politischen Zielen der EU in den Bereichen Sport und Gesundheit
unvereinbar. Forschungsergebnisse bestätigen in der Tat, dass die politischen
Maßnahmen bei der Bekämpfung von Bewegungsmangel im Vergleich zu den
wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterherhinken; dies führte zu drängenden
Forderungen nach politischem Handeln im Bereich körperliche Aktivität als
eigene Priorität der öffentlichen Gesundheit.[16] Die
Unfähigkeit, den Trend zur körperlichen Inaktivität umzukehren, ist in erster
Linie auf Schwachstellen bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategien zur
Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung der in wissenschaftlichen Instrumenten festgelegten
Kriterien für eine wirksame Politik zu gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität wurden die folgenden Schwachstellen anhand von Nachweisen,
Expertengutachten und Konsultationsergebnissen bestätigt: Fehlen ausreichend
sektorübergreifender Ansätze für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität
(einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen für
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität zuständigen Ministerien und
Stellen); unklare Ziele der Politik für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität sowie unzureichende Vorkehrungen für die Überwachung und Bewertung
des Grads an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der
diesbezüglichen Politik. Zuverlässige Daten sind in der Tat selten verfügbar,
trotz ihres Nutzens für die Formulierung und Ausgestaltung von Strategien. Gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität wird gerade erst zu einem eigenen Politikbereich und
bekommt so langsam Anerkennung als Gebiet, welches multisektorale Maßnahmen
erfordert, wie sie beispielsweise in den EU-Leitlinien für körperliche
Aktivität festgelegt sind. Der körperlichen Aktivität fehlte es bislang an
einer ausreichend starken Interessenvertretung, mit der eine angemessene
politische Anerkennung sichergestellt werden kann.[17] Da gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität als Politikbereich ein eher neues Thema auf der
Tagesordnung von Regierungen ist[18],
muss für ein verbessertes Verständnis der bestimmenden Faktoren gesorgt werden;
dies ist für die Konzeption von Maßnahmen zur Steigerung der körperlichen
Aktivität sowie den Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität unabdingbar. Um
dieser Situation Abhilfe zu schaffen und unter Berücksichtigung von Expertenarbeit
im Rahmen der Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den
Sport 2011-2014[19]
sowie von Ergebnissen anderer Fachbereiche und Spezialisierungsgrade
(z. B. Gesundheit und Verkehr) forderte der Rat die Kommission in seinen
Schlussfolgerungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität vom November 2012 auf, einen Vorschlag für eine Empfehlung des
Rates zur Förderung eines sektorübergreifenden Ansatzes auf der Grundlage der
EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, einschließlich eines einfachen
Beobachtungsmechanismus, vorzulegen. Der Erfolg der Initiative wird letztendlich weitgehend von einer
Mobilisierung der Interessenvertreter abhängen, und zwar insbesondere
derjenigen, die einen direkten Bezug zu körperlicher Aktivität haben und am
besten dafür geeignet sind, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Der
Sportsektor hat daher, insbesondere durch seine Aktivitäten auf Basisebene und
mit Breitensportausrichtung, eine Schlüsselrolle, was erfolgreiche Bemühungen
zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität anbelangt. 2. ERGEBNISSE DER
KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN Der
Vorschlag beruht auf der Arbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten im
Rahmen der Durchführung des Arbeitsplans für den Sport 2011-2014. Der Inhalt
des Vorschlags, einschließlich des Überwachungsmechanismus, war Gegenstand
ausführlicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, Experten,
Interessenvertretern sowie Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Umfeldern,
darunter Sport, Gesundheit, Bildung und Verkehr. Die interessierten Kreise
wurden auf verschiedenen Ebenen zu ihren Ansichten über die Notwendigkeit und
den Umfang der Förderung körperlicher Aktivität auf EU-Ebene befragt. Im
Anschluss an die Mitteilung zum Sport vom Januar 2011[20], die als Aktionspunkt die
Erwägung eines solchen Vorschlags enthielt, legte die Kommission den
politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern regelmäßig ihre Pläne
und laufenden Tätigkeiten zu dieser Initiative vor und holte in verschiedenen
Foren deren Feedback ein. In seiner Entschließung zur Europäischen Dimension im
Sport vom 2. Februar 2012 forderte das Europäische Parlament die
Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die sportliche Betätigung zu
erleichtern und einen gesunden Lebensstil zu fördern, in dessen Rahmen die vom
Sport gebotenen Chancen umfassend genutzt werden, und dadurch die
Gesundheitsausgaben zu senken.[21] Die
Mitgliedstaaten betonten die Notwendigkeit eines weiteren Austauschs von
Erfahrungen und bewährten Verfahren zur gesundheitsfördernden körperlichen
Aktivität auf EU-Ebene und standen einer neuen EU-Initiative positiv gegenüber.
Sie bestätigten die Schwierigkeiten bei der Einbeziehung relevanter Sektoren
auf nationaler Ebene und den Mangel an fundierten Daten, betonten gleichzeitig
aber auch die Notwendigkeit, die Belastung durch die Erhebung der Daten gering
zu halten. Interessenvertreter des Sportbereichs, einschließlich der
Sportbewegung, aber auch sportbezogener Organisationen wie die
Sportartikelindustrie, haben sich deutlich für weitere EU-Maßnahmen zur
gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität ausgesprochen. Nicht nur die
EU-Institutionen, Kooperationsstrukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene,
Experten und Interessenvertreter des Sports sind der Ansicht, dass der
Europäischen Union bei der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität eine wesentliche Rolle zukommt, sondern auch ein großer Anteil der EU-Bürgerinnen
und -Bürger, wie in einer Online-Konsultation des Jahres 2010 bestätigt
wurde. Der Ausschuss für Folgenabschätzung gab am
7. Dezember 2012 eine positive Stellungnahme zum Entwurf der
Folgenabschätzung ab. Die Anmerkungen des Ausschusses werden in der endgültigen
Fassung des Folgenabschätzungsberichts berücksichtigt. 3. RECHTLICHE ASPEKTE DES
VORSCHLAGS Rechtsgrundlage Die
vorgeschlagene Initiative ist schwerpunktmäßig auf gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität ausgerichtet, eine relativ neue Disziplin, deren
wissenschaftliche Entwicklung schnell voranschreitet und körperliche Aktivität
einerseits – in enger Verbindung mit Sport und körperlicher Bewegung – und
öffentliche Gesundheit andererseits kombiniert. Um die Ziele des Vorschlags zu
erreichen und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Förderung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zu unterstützen, kann die
Europäische Union unter Berufung auf zwei Rechtsgrundlagen tätig werden:
Artikel 165 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV), die der EU eine unterstützende Zuständigkeit zuweisen. Gemäß
Artikel 165 trägt die Europäische Union „zur Förderung der europäischen
Dimension des Sports bei“, und ein Tätigwerden soll auf die „Entwicklung der
europäischen Dimension des Sports“ abzielen. Gemäß Artikel 168 ist die
Tätigkeit der Europäischen Union „auf die Verbesserung der Gesundheit der
Bevölkerung [...] und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der
körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet“. In
beiden Bereichen (Sport und öffentliche Gesundheit) heißt es im Vertrag, dass
der Rat zur Verwirklichung dieser Ziele auf Vorschlag der Kommission
Empfehlungen annehmen kann. Außerdem ermächtigt der Vertrag die Kommission
ausdrücklich, zur Förderung der Politikkoordinierung zwischen den Mitgliedstaaten
im Bereich der öffentlichen Gesundheit alle diesbezüglich nützlichen
Initiativen zu ergreifen, insbesondere „Initiativen, die darauf abzielen,
Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren
durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung
und Bewertung auszuarbeiten“. Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung ist es, die
Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Förderung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität zu unterstützen und ihnen einen Rahmen zur Überwachung
ihrer Strategien an die Hand zu geben. Die Empfehlung soll die Zusammenarbeit
und die politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stärken und die
Basis für einen weiteren Austausch bewährter Verfahren innerhalb der relevanten
Strukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene liefern. Diese
Empfehlung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden. Zusammenfassung der
vorgeschlagenen Initiative Auf
Ersuchen des Rates sind in dieser Empfehlung die wichtigsten Elemente einer
kohärenten, sektorübergreifenden und faktengestützten Politik zur Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität festgelegt, um so die
Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten
für (mehr) körperliche Betätigung zu bieten, zu unterstützen. Die Empfehlung trägt der eindeutigen Faktenlage
Rechnung, dass erfolgreiche Strategien der Unterstützung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität auf einem sektorübergreifenden Ansatz beruhen müssen.
Sie berücksichtigt, dass die Mitgliedstaaten zwar gemeinsame Ziele verfolgen
und grundlegende Rechte achten, jedoch in Bezug auf gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität aufgrund der verschiedenen gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und kulturellen Kontexte unterschiedliche Prioritäten
festlegen und sich somit an unterschiedlichen politischen Ansätzen ausrichten.
Die Vorkehrungen für eine politische Koordinierung auf Unionsebene sollen die Mitgliedstaaten
in ihren Anstrengungen zur Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen Politik
für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität unterstützen. Der
Überwachungsmechanismus, einschließlich der von Experten im Bereich der
gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität entwickelten Indikatoren, ist als
hinreichend flexibles Instrument konzipiert und bietet eine Grundlage für
politische Entscheidungsprozesse. Eine detaillierte Beschreibung des
praktischen Einsatzes von Indikatoren und Datenquellen ist der beigefügten
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen. Die
Mitgliedstaaten werden mit der Empfehlung aufgefordert, ·
eine nationale Strategie und einen entsprechenden
Aktionsplan sowie geeignete Instrumente für die sektorübergreifende Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zu entwickeln und dabei die
EU-Leitlinien für körperliche Aktivität zu berücksichtigen; ·
den Grad an körperlicher Betätigung und die
Umsetzung der politischen Strategien für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität anhand des Überwachungsmechanismus und der im Anhang dieser
Empfehlung festgelegten Indikatoren unter Berücksichtigung ihrer nationalen
Gegebenheiten zu überwachen; ·
eng untereinander und mit der Kommission zu
kooperieren, indem sie einen Prozess des regelmäßigen Austauschs von
Informationen und bewährten Verfahren zur Unterstützung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität innerhalb der relevanten Strukturen auf EU-Ebene
einleiten. Die
Kommission wird mit der Empfehlung aufgefordert, ·
die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um eine
wirksame Förderung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität sowie bei der
Entwicklung und Umsetzung einer Politik, die im Einklang mit den EU-Leitlinien
für körperliche Aktivität steht, zu unterstützen; ·
die Einrichtung und die Nutzung des
Überwachungsmechanismus auf der Grundlage in diesem Bereich vorhandener Formen
der Überwachung und Datenerfassung zu unterstützen; ·
auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten
vorgelegten Informationen regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung
dieser Empfehlung zu berichten. Auch wenn sich die
Empfehlung in erster Linie an die für die Unterstützung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten richtet, wird
sie letztendlich dazu beitragen, die Unionsbürgerinnen und -bürger ganz
allgemein (Kinder, Erwerbstätige, Senioren usw.) zu erreichen, indem sie die
Umsetzung sektorübergreifender Strategien fördert und so Möglichkeiten der
körperlichen Betätigung eröffnet. Die Initiative wird sich auch auf die
Mobilisierung von Interessenvertretern stützen, darunter solche, die
unmittelbar mit körperlicher Betätigung zu tun haben, wie Sportorganisationen. Subsidiarität Auch
wenn in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Unterstützung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität und die Festlegung der Sport- und Gesundheitspolitik
zuständig sind, kann die Union dennoch einen wesentlichen Mehrwert zu den
einzelnen Errungenschaften der Mitgliedstaaten schaffen. Die Union kann neue
politische Impulse für gezielte Maßnahmen im Bereich gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität geben. Eine wirksamere Politik für gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität trägt auch zu anderen Politikbereichen bei, in denen sich
die Mitgliedstaaten auf die Festlegung gemeinsamer Ziele geeignet haben. Indem
sie zur Reduzierung der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Kosten
aufgrund von Bewegungsmangel beiträgt und die Schlüsselfaktoren für Aktivität
und Gesundheit im Alter, für die Gesundheit der Erwerbsbevölkerung und
letztendlich für eine höhere Produktivität berücksichtigt, wird eine solche
Politik die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzen, die Wachstumsziele
der Strategie „Europa 2020“ zu erreichen. Sie wird sich auch mit der
Bekämpfung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung auseinandersetzen,
die in der Strategie als Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
genannt werden. Mit einer besseren Politik für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität wird auch den jüngsten Forderungen des Rates und des Parlaments
nachgekommen, was Maßnahmen zur Unterstützung gesunder Lebensweisen,
einschließlich körperlicher Betätigung und der Teilnahme am Sport, im Hinblick
auf die Bekämpfung von frühzeitiger Mortalität, Morbidität und Behinderung in
der EU anbelangt. In den im November 2012 angenommenen Schlussfolgerungen des
Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität werden diese Forderungen
noch verdeutlicht. In der jüngsten Bewertung der Umsetzung des Weißbuchs
„Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“ wird eine
politische Initiative auf EU-Ebene ebenfalls unterstützt und die Kommission
aufgefordert, den relativ neuen Initiativen im Bereich körperliche Betätigung
einen höheren Stellenwert zu verschaffen.[22] Die
Ausrichtung der Empfehlung auf eine verstärkte politische
Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten – durch den Austausch von
Erfahrungen, Peer-Learning und die Verbreitung bewährter Verfahren – scheint angesichts der erheblichen Unterschiede, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Stellenwert
der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität, die gewählten Ansätze und die
nationalen Mechanismen der Politikkoordinierung bestehen, besonders nützlich. Die
Unterstützung und die Koordinierung durch die Union werden die Mitgliedstaaten
besser in die Lage versetzen, gesundheitsfördernde körperliche Aktivität
sektorübergreifend zu fördern und ihre Politik so zu gestalten, dass sie
geeignetere Maßnahmen gewährleistet. Die Union befindet sich in einer guten Position,
die Vorkehrungen zur Überwachung und Bewertung der gesundheitsfördernden
körperlichen Aktivität und der diesbezüglichen Politik zu verbessern und somit
die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Entwicklungen im zeitlichen
Verlauf zu beobachten. Der Überwachungsmechanismus wird den Mitgliedstaaten die
Nachweise liefern, die sie für gezieltere Ansätze der Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität benötigen. Die vorgeschlagene Empfehlung baut auf
vorhandenen Strategien und Instrumenten auf, die auf internationaler Ebene
entwickelt wurden, insbesondere der Globalen Strategie der WHO zu Ernährung,
körperlicher Betätigung und Gesundheit vom Mai 2004[23], den weltweiten Empfehlungen
2010 der WHO[24],
in denen für Erwachsene mindestens 150 Minuten gemäßigter körperlicher
Betätigung pro Woche empfohlen werden, und dem anlässlich der
Weltgesundheitsversammlung am 27. Mai 2013 erzielten und in der
Globalresolution zu nichtübertragbaren Krankheiten verankerten allgemeinen
Konsens[25].
Sie berücksichtigt die Kooperation, die mit dem WHO-Regionalbüro für Europa im
Rahmen der Strategie für Europa zu Ernährung, Übergewicht und Adipositas und
der Bewertung dieser Strategie aus dem Jahr 2013[26] aufgebaut wurde. Sie zielt
darauf ab, die zur Überwachung körperlicher Aktivität entwickelten Instrumente,
insbesondere die europäische Datenbank der WHO zu Ernährung, Adipositas und
körperlicher Betätigung (NOPA)[27],
weiter zu verbessern. Die von den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang
vorzulegenden Informationen und Daten sind größtenteils bereits vorhanden und
wurden als Teil bestehender Erhebungen oder Projekte erfasst. Auch eine Reihe
von Indikatoren wird bereits verwendet. Insbesondere in der frühen Phase des
Überwachungsprozesses wird die Datenerfassung nur für sehr wenige Indikatoren
weitere Bemühungen erfordern. Im Verlauf der Zeit und mit den wachsenden
Kapazitäten in den Mitgliedstaaten wird eine Verbesserung erwartet. Der
Überwachungsmechanismus sollte in enger Zusammenarbeit mit der WHO und mit
Unterstützung durch Experten im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen
Aktivität umgesetzt werden. 4. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Die
Berechnung der gegenwärtig für Strategien im Bereich der gesundheitsfördernden
körperlichen Aktivität bereitgestellten Mittel erweist sich als schwierig, da
sich die Kosten der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität
auf die Ministerien und Behörden sowie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen
und den Privatsektor verteilen. Außerdem werden die Ausgaben im Bereich der
gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität nicht überall in der Union
umfassend erfasst. Diese Situation wird noch dadurch verstärkt, dass
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität naturgemäß sektorübergreifend ist,
dass viele Politikbereiche Berührungspunkte mit ihr aufweisen und dass die
Politik, mit der sie gefördert wird, oft nicht primär auf dieses Ziel
ausgerichtet ist. Die Mitgliedstaaten würden
letztendlich die Kosten tragen, die sich im Anschluss an diese Initiative für
die Umsetzung von Strategien im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen
Aktivität ergeben. Verwaltungskosten
würden den Mitgliedstaaten hauptsächlich im
Zusammenhang mit den Berichterstattungspflichten des einfachen
Überwachungsmechanismus entstehen. Solche Kosten wären bereits im ersten Jahr
gering und würden noch weiter zurückgehen, sobald der Mechanismus voll im
Einsatz ist, da die betreffenden Arbeitskräfte dann mit der Überwachung
vertraut wären und im Laufe der Zeit mehr Daten zur Verfügung stünden.[28] Die
Kosten, die aus dem EU-Haushalt gedeckt werden müssten, beziehen sich auf die
Errichtung und die Nutzung des Überwachungsmechanismus sowie die Unterstützung
der Mitgliedstaaten bei den Überwachungstätigkeiten durch den Aufbau von
Kapazitäten. Diese Kosten würden über das Sportkapitel des Programms „Erasmus+“
für den Zeitraum 2014-2020 gedeckt.[29]
Außerdem würden die Kosten für die Organisation der Sitzungen von
Expertengruppen auf EU-Ebene aus dem EU-Haushalt finanziert. 2013/0291 (NLE) Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur sektorübergreifenden Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 168, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Vorteile von körperlicher Betätigung und
Bewegung während des gesamten Lebens sind höchst bedeutend; sie umfassen ein
geringeres Risiko in Bezug auf Herz-Kreislauferkrankungen, manche Krebsarten
und Diabetes, Verbesserungen bei der muskuloskelettalen Gesundheit und der
Gewichtskontrolle sowie positive Auswirkungen auf die geistige Entwicklung und
kognitiven Prozesse. Gemäß
den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist körperliche
Aktivität für alle Altersgruppen wichtig, insbesondere aber für Kinder,
Erwerbstätige und Senioren. (2) Als Voraussetzung für eine gesunde Lebensweise und die Gesundheit der
Erwerbstätigen trägt körperliche Aktivität zum Erreichen der zentralen Ziele
der Strategie „Europa 2020“[30] bei, insbesondere in Bezug auf Wachstum,
Produktivität und Gesundheit. (3) Obwohl die Behörden in einigen Mitgliedstaaten ihre
Anstrengungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität
(health-enhancing physical activity, HEPA) in den letzten Jahren verstärkt haben, ist der
Bewegungsmangel in der Europäischen Union nach wie vor unannehmbar groß. Die
Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sorgt nicht für ausreichend
körperliche Bewegung, wobei 60 % nie oder nur selten Sport treiben oder
sich körperlich betätigen.[31] Mangelnde körperliche Aktivität in der
Freizeit scheint bei den sozial und wirtschaftlich benachteiligten
Bevölkerungsschichten besonders verbreitet zu sein. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen
für eine Umkehrung dieses Negativtrends in der EU insgesamt. (4) Bewegungsmangel wurde weltweit in Ländern mit hohem Einkommen als
Hauptrisikofaktor für vorzeitige Sterblichkeit und Krankheit ermittelt, auf den
jährlich über eine Million Todesfälle in der europäischen Region alleine
zurückzuführen sind.[32] Die durch den Bewegungsmangel in der
Europäischen Union verursachten Schäden sind gut belegt, ebenso wie die
erheblichen direkten und indirekten Kosten aufgrund mangelnder körperlicher
Aktivität und die damit verbundenen Gesundheitsprobleme, insbesondere im
Hinblick auf die überwiegend schnell alternden Gesellschaften Europas. (5) Es bestehen
erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was den Grad an körperlicher
Aktivität anbelangt. Einige Länder erzielten erhebliche Fortschritte bei der
Steigerung des Anteils der Bürgerinnen und Bürger, die die Mindestempfehlungen
für körperliche Aktivität erreichen, andere jedoch stagnierten oder
verschlechterten sich sogar. Gegenwärtige Strategien
haben sich bei der Reduzierung des Bewegungsmangels in der EU insgesamt als
unwirksam erwiesen. Es ist ein erhebliches Potenzial vorhanden, von
erfolgreichen Ansätzen für die Entwicklung und Umsetzung einer Politik für
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität zu lernen. (6) Eine Reihe von Politikbereichen, insbesondere Sport und Gesundheit,
kann zur Förderung körperlicher Aktivität beitragen und neue Möglichkeiten für
die EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, sich körperlich zu betätigen. Um
dieses Potenzial umfassend auszuschöpfen – und somit den Grad an körperlicher
Aktivität zu steigern ‑, ist ein sektorübergreifender Ansatz im Bereich
der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, einschließlich
der Beteiligung aller einschlägigen Ministerien, Organe und Organisationen,
unerlässlich. Mehr und bessere Daten zum Umfang körperlicher Betätigung und zur
Politik für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität sind
unbedingt erforderlich, um diesen Prozess zu untermauern, und stellen außerdem
eine Voraussetzung für die Bewertung der Politik dar, die zu einer wirksameren
künftigen Entwicklung und Umsetzung von Strategien führen soll. Solche Daten
fehlen jedoch größtenteils. (7) In den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität[33], die von den
EU-Sportministern anlässlich ihres informellen Treffens im Dezember 2008
sowie vom Rat im November und Dezember 2012[34] bestätigt wurden,
wird ein sektorübergreifender Ansatz vorgeschlagen, der alle thematischen
Bereiche mit Bedeutung für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität abdeckt. Die Umsetzung dieser
Leitlinien in den Mitgliedstaaten ist bislang nach wie vor uneinheitlich. (8) In der Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“[35] des Jahres 2011 wurden die Kommission
und die Mitgliedstaaten aufgefordert, auf der Grundlage der EU-Leitlinien für
körperliche Aktivität an der Erstellung nationaler Leitlinien weiterzuarbeiten,
einschließlich eines Überprüfungs- und Koordinierungsprozesses, und eine
Empfehlung des Rates in diesem Bereich zu erwägen. (9) In der Entschließung des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen
Union für den Sport 2011-2014[36] wird die Notwendigkeit anerkannt, die
Zusammenarbeit im Sport zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in einigen
prioritären Bereichen, darunter die Unterstützung gesundheitsfördernder
körperlicher Aktivität, zu stärken. Im Juli 2012 setzte sich die
Expertengruppe für Sport, Gesundheit und Beteiligung für eine neue
EU-Initiative zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität
ein. (10) In den Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung vom 27. November 2012 wurde
die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene anerkannt und die Kommission
aufgerufen, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates, einschließlich eines
einfachen Beobachtungsmechanismus, vorzulegen, welche die thematischen Bereiche
der EU-Leitlinien für die körperliche Aktivität abdeckt – HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN: (1)
Die Mitgliedstaaten
sollten –
auf eine wirksame
Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität hinwirken, indem sie
einen sektorübergreifenden Ansatz unter Einbeziehung von Politikbereichen wie
Sport, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verkehr – wie in den EU-Leitlinien für
körperliche Aktivität beschrieben – und im Einklang mit den nationalen
Besonderheiten entwickeln. Hierzu zählen: –
Annahme einer nationalen Strategie der
Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die die
verschiedenen Gesellschaftsgruppen berücksichtigt und den Grundsätzen der
Gleichbehandlung und der Gleichheit zwischen Männern und Frauen Rechnung trägt; –
Annahme eines entsprechenden Aktionsplans; –
Überwachung des Grads an
körperlicher Aktivität und der Politik für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität anhand des einfachen Überwachungsmechanismus[37]
und der im Anhang dieser Empfehlung festgelegten Indikatoren unter
Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten; –
Innerhalb von sechs
Monaten nach Annahme dieser Empfehlung Ernennung nationaler Kontaktstellen für
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität, die den vorgenannten
Überwachungsmechanismus unterstützen werden, sowie Meldung dieser Ernennung an
die Kommission.
Die nationalen Kontaktstellen für gesundheitsfördernde
körperliche Aktivität werden insbesondere damit beauftragt sein, die
Bereitstellung von Daten zu körperlicher Aktivität für den
Überwachungsmechanismus zu koordinieren; Diese Daten sollten in die bereits
vorhandene WHO-Datenbank zu Ernährung und körperlicher Betätigung (NOPA)
einfließen und darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen
Dienststellen zur Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität
erleichtern; –
Enge Kooperation zwischen
den Mitgliedstaaten und mit der Kommission, indem ein Prozess des regelmäßigen
Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zur Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität innerhalb der relevanten
Strukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene einleitet wird, der als
Grundlage für eine verstärkte Politikkoordinierung dient. (2)
Die Kommission
sollte folgende Maßnahmen ergreifen: –
Unterstützung der
Mitgliedstaaten bei der Annahme nationaler Strategien, der Entwicklung
sektorübergreifender Politikansätze für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität und der Durchführung entsprechender Aktionspläne, indem der Austausch
von Informationen und bewährten Verfahren, wirksames Peer-Lernen, die
Vernetzung und die Ermittlung erfolgreicher Ansätze der Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität erleichtert werden; –
Unterstützung der
Einrichtung und der Nutzung des Überwachungsmechanismus für
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität auf der Grundlage in diesem Bereich
vorhandener Formen der Überwachung und Datenerfassung, indem sie –
mit der Hilfe wissenschaftlicher Experten gezielte
Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und die Schulung von Mitarbeitern
nationaler Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sowie
gegebenenfalls anderer Vertreter relevanter Behörden bereitstellt; –
die Möglichkeit prüft, die erfassten Daten alle
zwei Jahre zur Erstellung europäischer Statistiken[38] zur körperlichen Betätigung zu
nutzen; –
die WHO bei der weiteren Entwicklung der Einträge
zu körperlicher Aktivität in der NOPA-Datenbank unterstützt und die Datenbank
zu diesem Zweck an den im Anhang dieser Empfehlung festgelegten
Überwachungsmechanismus anpasst; –
die WHO bei der Erstellung und Herausgabe
länderspezifischer Übersichten zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität
und Analysen von Tendenzen in diesem Bereich unterstützt und eng mit ihr
zusammenarbeitet; –
Alle drei Jahre
Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung auf
der Grundlage der im Überwachungsmechanismus festgelegten
Berichterstattungsregelungen und anderer relevanter Informationen zur
Entwicklung und Umsetzung der Politik für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden; –
Durchführung einer
Bewertung der Umsetzung der Empfehlung des Rates nach sechs Jahren. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHANG Vorgeschlagene
Indikatoren zur Bewertung der Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche
Aktivität (LL) Thematische Bereiche der LL || Vorgeschlagene Indikatoren Internationale Empfehlungen und Leitlinien für körperliche Aktivität (LL 1-2) || 1. Nationale Empfehlung zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität 2. Erwachsene, die die Mindestempfehlung der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität erreichen 3. Kinder und Jugendliche, die die Mindestempfehlung der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität erreichen Sektorübergreifender Ansatz (LL 3-5) || 4. Nationaler Koordinierungsmechanismus für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität 5. Speziell für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität bereitgestellte Finanzmittel „Sport“ (LL 6-13) || 6. Nationale Politik und/oder Aktionsplan für den Breitensport 7. Programm „Sportvereine für Gesundheit“ 8. Rahmen zur Förderung des Zugangs zu Freizeit- oder Sporteinrichtungen von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungsschichten 9. Zielgruppen der nationalen Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität „Gesundheit“ (LL 14-20) || 10. Überwachung und Monitoring körperlicher Aktivität 11. Beratung zu körperlicher Aktivität 12. Schulung zu körperlicher Aktivität im Rahmen der Ausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe „Bildung“ (LL 21-24) || 13. Sportunterricht in Grund- und weiterführenden Schulen 14. Programme zur Förderung körperlicher Aktivität im schulischen Umfeld 15. Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität im Rahmen der Ausbildung von Sportlehrkräften 16. Programme zur Förderung eines „aktiven Schulwegs“ „Umwelt, Städteplanung, öffentliche Sicherheit“ (LL 25-32) || 17. Umfang der per Fahrrad / zu Fuß zurückgelegten Wege 18. Europäische Leitlinien zur Verbesserung der Infrastrukturen für körperliche Aktivität in der Freizeit „Arbeitsumfeld“ (LL 33-34) || 19. Programme zur Förderung eines „aktiven Arbeitswegs“ || 20. Programme zur Förderung körperlicher Aktivität am Arbeitsplatz „Ältere Menschen“ (LL 35-37) || 21. Programme für Interventionen der Gemeinden zur Förderung körperlicher Aktivität bei älteren Menschen „Indikatoren/Bewertung“ (LL 38) || 22. Nationale Strategien der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die einen Plan für die Bewertung umfassen „Sensibilisierung der Öffentlichkeit“ (LL 39) || 23. Existenz einer nationalen Sensibilisierungskampagne zu körperlicher Aktivität FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN 1. RAHMEN
DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 1.1. Bezeichnung
des Vorschlags/der Initiative: Vorschlag für eine
Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität 1.2. Politikbereiche
in der ABM/ABB-Struktur[39] Bildung und Kultur: Sport/Haushaltslinie 15 01
02 11 1.3. Art des
Vorschlags/der Initiative ■ Der Vorschlag/die Initiative
betrifft eine neue Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[40] ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die
Verlängerung einer bestehenden Maßnahme. ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine
neu ausgerichtete Maßnahme. 1.4. Ziele 1.4.1. Mit dem
Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission
Allgemeines Ziel dieses Vorschlags ist es, durch
einen erhöhten Grad an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität in der EU zu einer gesünderen und produktiveren Gesellschaft
beizutragen. Die im Rahmen der vorgeschlagenen Empfehlung des
Rates entstehenden operativen Kosten werden über das Sportkapitel des Programms
„Erasmus+“ gedeckt (siehe den entsprechenden Finanzbogen). Dieser Finanzbogen
bezieht sich lediglich auf die Kosten der vorgeschlagenen Expertengruppe,
d. h. auf Verwaltungskosten. 1.4.2. Einzelziele
und ABM/ABB-Tätigkeiten Einzelziel: Ziel der Expertengruppe ist es, –
gezielte Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und die Schulung von
Mitarbeitern nationaler Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche
Aktivität sowie gegebenenfalls anderer Vertreter relevanter Behörden
bereitzustellen; –
die WHO bei der weiteren Entwicklung der Einträge zu körperlicher Aktivität in
der NOPA-Datenbank zu unterstützen und die Datenbank zu diesem Zweck an den im
Anhang der Empfehlung festgelegten Überwachungsmechanismus anzupassen; –
die WHO bei der Erstellung und Herausgabe länderspezifischer Übersichten zu
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und Analysen von Tendenzen in
diesem Bereich zu unterstützen und eng mit ihr zusammenzuarbeiten. ABM/ABB-Tätigkeiten: ABB-Tätigkeit
15 05: Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Jugend und Sport 1.4.3. Erwartete
Ergebnisse und Auswirkungen Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die
Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte. Die Tätigkeiten der Expertengruppe werden zu
folgenden Ergebnissen führen: – Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und
der Schulung von Mitarbeitern nationaler Kontaktstellen für
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sowie gegebenenfalls anderer
relevanter Behörden; – Unterstützung der WHO bei der Weiterentwicklung
der Einträge zu körperlicher Aktivität in der NOPA-Datenbank; – Unterstützung der WHO bei der Erstellung und
Herausgabe länderspezifischer Übersichten zu gesundheitsfördernder körperlicher
Aktivität und bei der Analyse von Tendenzen in diesem Bereich. Die Ausgaben, die in diesem Finanzbogen aufgeführt
sind, decken die Kosten der Sitzungen der aufgrund der Empfehlung
eingerichteten Expertengruppe und stellen daher lediglich Verwaltungskosten
dar. Die operativen Ausgaben werden über das Sportkapitel des Programms
„Erasmus+“ gedeckt. 1.4.4. Leistungs-
und Erfolgsindikatoren - Einrichtung und Nutzung eines
Überwachungsmechanismus für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität auf
EU-Ebene; - regelmäßige Berichterstattung gegenüber den
Mitgliedstaaten zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität. 1.5. Begründung
des Vorschlags/der Initiative 1.5.1. Kurz-
oder langfristig zu deckender Bedarf Was die Expertengruppe anbelangt, sind keine
bestimmten Anforderungen zu erfüllen. 1.5.2. Mehrwert
durch die Intervention der EU Ohne die Intervention der EU könnte eine solche
Expertengruppe nicht eingerichtet werden. Wie in der Folgenabschätzung zu
dieser Initiative erläutert, können EU-Maßnahmen einen wesentlichen Mehrwert zu
den einzelnen Errungenschaften der Mitgliedstaaten schaffen. Die Expertengruppe ist vorrangig dafür zuständig,
die Umsetzung der Empfehlung zu erörtern und zu steuern und dient darüber
hinaus als Forum für die politische Koordinierung der Strategien zur
Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität. 1.5.3. Aus
früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse Mit dem ersten EU-Arbeitsplan für den Sport, den
der Rat der Europäischen Union im Mai 2011 angenommen hat und der den Zeitraum
2011-2014 abdeckt, wurden sechs Expertengruppen im Bereich des Sports
eingerichtet. Eine dieser Gruppen, die Expertengruppe zu Sport, Gesundheit und
Beteiligung, war aktiv an der Entwicklung der Ideen beteiligt, die die
Grundlage für den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates im
Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität bilden. Diese
Initiative baut daher direkt auf dieser Erfahrung auf. 1.5.4. Kohärenz
mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte Dieser Vorschlag steht vollständig im Einklang mit
dem Programm „Erasmus+“ und dem Arbeitsplan der EU für den Sport, in denen
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität als prioritärer Aktionsbereich
genannt wird. 1.6. Dauer
der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen ■ Vorschlag/Initiative mit befristeter
Geltungsdauer –
¨ Geltungsdauer: [TT.MM]JJJJ bis [TT.MM]JJJJ –
■ Finanzielle
Auswirkungen: 2014 bis 2020 ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter
Geltungsdauer –
Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr], –
anschließend reguläre Umsetzung. 1.7. Vorgeschlagene
Methode(n) der Mittelverwaltung[41] Vom Haushalt 2014 an ■ Direkte Verwaltung durch die Kommission –
■
durch ihre Dienststellen (GD EAC) –
¨ durch Exekutivagenturen ¨ Geteilte Verwaltung mit den Mitgliedstaaten ¨ Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an: –
¨ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen –
¨ internationale Organisationen und deren Agenturen (bitte auflisten) –
¨ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds –
¨ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der
Haushaltsordnung –
¨ Einrichtungen des öffentlichen Rechts –
¨ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig
werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten –
¨ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der
Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die
ausreichende Finanzsicherheiten bieten –
¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der
GASP im Rahmen von Titel V EUV betraut und in dem maßgeblichen
Basisrechtsakt benannt sind – Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum
Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern. Bemerkungen 2. VERWALTUNGSMASSNAHMEN
2.1. Monitoring
und Berichterstattung Die Experten werden drei Mal pro Jahr
zusammenkommen; nach jeder Sitzung wird ein Bericht erstellt. 2.2. Verwaltungs-
und Kontrollsystem 2.2.1. Ermittelte
Risiken – Es gelten die
Standardvorschriften der Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen. 2.2.2. Angaben
über den Aufbau des internen Kontrollsystems – Es gelten die Standardvorschriften der Kommission für
die Verwaltung von Expertengruppen. 2.2.3. Kosten
und Nutzen der Kontrollen und wahrscheinliche Verstoßquote – Es gelten die Standardvorschriften der
Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen. 2.3. Prävention
von Betrug und Unregelmäßigkeiten Bitte geben Sie an, welche Präventions- und
Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind – Es gelten die Standardvorschriften
der Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen. 3. GESCHÄTZTE
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE 3.1. Betroffene
Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n) · Bestehende Haushaltslinien In der Reihenfolge der
Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjäh-rigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer […]Bezeichnung………………………………………...……….] || GM/NGM ([42]) || von EFTA-Ländern[43] || von Kandida-tenländern[44] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung || Globaldotation GD EAC 15.01.02.11 (Expertensitzungen) || NGM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN · Neu zu schaffende Haushaltslinien – entfällt In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens
und der Haushaltslinien. Rubrik des mehrjäh-rigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge Nummer […]Bezeichnung………………………………………...……….] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Kandida-tenländern || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung || […][XX.YY.YY.YY] || || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN 3.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die Ausgaben Die Kosten des
operativen Teils der Initiative werden über das Sportkapitel des Programms „Erasmus+“
(Haushaltslinie 15 02 03) gedeckt; dieser Finanzbogen bezieht sich
ausschließlich auf die Verwaltungsausgaben. 3.2.1. Übersicht
in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Nummer || […][Bezeichnung……………...……………………………………………………………….] GD || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGESAMT Operative Mittel || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie: 15 || Verpflichtungen || (1) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Zahlungen || (2) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Zahlungen || (2a) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[45] || || || || || || || || Nummer der Haushaltslinie || || (3) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT für GD <….> || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Zahlungen || =2+2a +3 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIK <….> des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Zahlungen || =5+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken
betrifft: entfällt Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || || Zahlungen || (5) || || || || || || || || Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || || Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Zahlungen || =5+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGESAMT GD EAC || Personalausgaben || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 GD EAC INSGESAMT || Mittel || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGESAMT Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 Zahlungen || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 3.2.2. Geschätzte
Auswirkungen auf die operativen Mittel –
■ Für
den von diesem Finanzbogen abgedeckten Teil des Vorschlags/der Initiative
werden keine operativen Mittel benötigt. Die im Rahmen der vorgeschlagenen
Empfehlung benötigten operativen Mittel fallen unter den Finanzbogen für das
Programm „Erasmus+“ (siehe oben). –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen
Mittel benötigt: Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT ERGEBNISSE Art der Ergebnisse[46] || Durchschnittskosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Gesamt-zahl || Gesamt-kosten EINZELZIEL Nr. 1[47] ... || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || || EINZELZIEL Nr. 2 ..... || || || || || || || || || || || || || || || || - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || || Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || || GESAMTKOSTEN || || || || || || || || || || || || || || || || 3.2.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel 3.2.3.1. Übersicht
–
¨ Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel
benötigt. –
■ Für
den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt: in Mio. EUR (3
Dezimalstellen) || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGE-SAMT RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Sonstige Verwaltungsausgaben || 0.028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 Außerhalb der RUBRIK 5[48] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || || Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt Sonstige Verwaltungsausgaben || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 INSGESAMT || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532 Der Mittelbedarf für
Personal wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder
GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen bei Bedarf etwaige
zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme
zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen
Mittelzuweisung zugeteilt werden. 3.2.3.2. Geschätzte Auswirkungen auf die Humanressourcen – –
■ Für
den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt. –
¨ Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt: Schätzung in Vollzeitäquivalenten || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || || || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || || || || || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || || Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten: VZÄ)[49] || || XX 01 02 01 (AC, INT und ANS der Globaldotation) || || || || || || || || XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || || || || || || || || XX 01 04 yy[50] || - am Sitz || || || || || || || || - in den Delegationen || || || || || || || || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS in der indirekten Forschung) || || || || || || || || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || || || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || || || INSGESAMT || || || || || || || XX steht für den
jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich. Der Personalbedarf wird
durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne
Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für
Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe
der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt
werden. Beschreibung der
auszuführenden Aufgaben: Beamte und Zeitbedienstete || Externes Personal || 3.2.4. Vereinbarkeit
mit dem mehrjährigen Finanzrahmen –
■ Der
Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen
vereinbar. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der
betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens. Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter
Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[51] Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen
Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge. 3.2.5. Finanzierungsbeteiligung
Dritter –
■ Der
Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor. –
Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende
Kofinanzierung vor: Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt Kofinanzierende Organisation || || || || || || || || Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || || 3.3. Geschätzte
Auswirkungen auf die Einnahmen –
■ Der
Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus. –
¨ Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und
zwar –
¨ auf die Eigenmittel –
¨ auf die sonstigen Einnahmen in Mio. EUR (3 Dezimalstellen) Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[52] Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen Artikel …........... || || || || || || || || Bitte geben Sie für die
sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an. Bitte geben Sie an, wie
die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden. [1] Dazu
gehören ein geringeres Risiko in Bezug auf Herz-Kreislauferkrankungen, manche
Krebsarten und Typ-2-Diabetes sowie Verbesserungen bei der muskuloskelettalen
Gesundheit und der Gewichtskontrolle. Siehe z. B. The Lancet, Bd. 380, Nr.
9838, S. 219-229, 21. Juli 2012. [2] Gesundheit
auf einen Blick: Europa 2012, OECD. [3] Physical
Activity Guidelines Advisory Committee Report 2008, Bericht des
US-amerikanischen Gesundheits- und Sozialministeriums. [4] Global
Health Risks, Mortality and Burden of Disease Attributable to Selected Major
Risks, WHO 2009. [5] http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/disease-prevention/physical-activity/facts-and-figures/10-key-facts-on-physical-activity-in-the-who-european-region [6] Ergebnisse
von Studien, die in den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, sind in der diesem
Vorschlag beigefügten Folgenabschätzung enthalten. [7] Game
Plan: a strategy for delivering Government’s sport and physical activity
objectives, http://www.cabinetoffice.gov.uk/media/cabinetoffice/strategy/assets/game_plan_report.pdf.
In einer wissenschaftlichen Veröffentlichung jüngeren Datums wurden höhere
durch Bewegungsmangel verursachte direkte Gesundheitskosten pro Jahr und
indirekte Kosten pro Kopf (in Australien, der Schweiz und den USA) ermittelt,
allerdings mit dem Hinweis, dass das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen
körperlicher Betätigung derzeit noch schwer zu bewerten sei. The Lancet: The
pandemic of physical inactivity: global action for public health; Bd. 380, Nr. 9838,
S. 219-229, 21. Juli 2012. [8] Politische
Erklärung der Tagung der VN-Generalversammlung auf hoher Ebene über die
Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (Entschließung 66/2), 2011,
und anlässlich der 66. Weltgesundheitsversammlung, Mai 2013 in Genf,
beschlossene Folgemaßnahmen. [9] Arbeitsunterlage:
Überwachungstabelle zur Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität: http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/implementation_report_a6_en.pdf. [10] EU-Leitlinien
für körperliche Aktivität, Empfohlene politische Maßnahmen zur Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, Oktober 2008;
http://ec.europa.eu/sport/library/documents/c1/eu-physical-activity-guidelines-2008_de.pdf [11] Europäische
Kommission: Weißbuch „Sport“, KOM(2007) 391 endg. vom 11.7.2007. [12] Europäische
Kommission: Weißbuch „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für
Europa“, KOM(2007) 279 endg. vom 30.5.2007. [13] Europäische
Kommission: Eurobarometer Spezial 334, Sport und körperliche Betätigung, März 2010. [14] http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/disease-prevention/physical-activity/facts-and-figures/is-physical-activity-a-reality-for-all [15] Europäische
Kommission: Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum, KOM(2010) 2020 endg. vom 3.3.2010. [16] The
Lancet, Bd. 380, Nr. 9838, S. 219-229, 21. Juli 2012. [17] Im
Bereich der körperlichen Aktivität hat die Wissenschaft zur Verhaltensänderung
bei Einzelpersonen die Bemühungen überschattet, eine tatsächliche Änderung in
der Bevölkerung zu erreichen. Aufgrund dieses unausgewogenen Schwerpunkts
wurden die für die sektorübergreifende Förderung der körperlichen Aktivität in
der Bevölkerung erforderlichen strukturellen und systembezogenen Änderungen
noch nicht systematisch angegangen. (…) Zu einer ähnlichen Erfahrung kam es bei
der Eindämmung des Tabakkonsums, wo die Verantwortung zunächst ausschließlich
der einzelnen Person übertragen wurde. Als dieser Ansatz um die Anerkennung der
gesellschaftlichen Verantwortung erweitert wurde, kam es zu Maßnahmen auf
Bevölkerungsebene und Veränderungen bei der Verbreitung des Rauchens. Sinngemäß aus „The
Lancet“, Bd. 380, Nr. 9838, S. 219-229, 21. Juli 2012. [18] Dies
wurde unter anderem in einer jüngst durchgeführten Bewertung bestätigt, der
zufolge die Konzeption nationaler Strategiepapiere zu körperlicher Aktivität in
Europa abgesehen von wenigen bemerkenswerten Ausnahmen erst in den letzten
Jahren begonnen hat. Siehe Daugbjerg et al: Promotion of Physical Activity in
the European Region: Content Analysis of 27 National Policy Documents. Journal
of Physical Activity and Health, 2009, 6, 805-817. [19] Entschließung
des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014,
ABl. C 162 vom 1.6.2011. [20] Europäische
Kommission: Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“,
KOM(2011) 12 endg. vom 18.1.2011. [21] Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012
zur europäischen Dimension des Sports (2011/2087(INI)). [22] http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/pheiac_nutrition_strategy_evaluation_en.pdf [23] WHO
Global Strategy on Diet, Physical Activity and Health (Globale Strategie der
WHO zu Ernährung, körperlicher Betätigung und Gesundheit): http://www.who.int/dietphysicalactivity/strategy/eb11344/strategy_english_web.pdf [24] WHO
Global Recommendations on Physical Activity for Health (Weltweite Empfehlungen
der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität) :
http://www.who.int/dietphysicalactivity/factsheet_recommendations/en/index.html [25] http://ncdalliance.org/sites/default/files/rfiles/A66_WHA%20Final%20Resolution.pdf. [26] siehe Fußnote 22. [27] Datenbank
NOPA der WHO: http://data.euro.who.int/nopa/ [28] Im
Rahmen der Folgenabschätzung (Anhang V) wurden die Durchschnittskosten pro
Mitgliedstaat berechnet. [29] Im Rahmen der Folgenabschätzung (Anhang V) wurden die
kombinierten Kosten für den EU-Haushalt berechnet. Als Teil der vorbereitenden
Maßnahme im Bereich des Sports 2013 prüft die Kommission in Kooperation mit der
WHO, wie die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der
Überwachung der Entwicklung und der Umsetzung einer Politik für
gesundheitsfördernde körperliche Aktivität unterstützt werden können. [30] KOM(2010) 2020. [31] Europäische
Kommission: Eurobarometer Spezial 334, Sport und körperliche Betätigung, März 2010. [32] http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/disease-prevention/physical-activity/facts-and-figures/10-key-facts-on-physical-activity-in-the-who-european-region [33] http://ec.europa.eu/sport/library/documents/c1/eu-physical-activity-guidelines-2008_en.pdf [34] Schlussfolgerungen
des Rates zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/133870.pdf;
Schlussfolgerungen des Rates über gesundes Altern:
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/134097.pdf [35] KOM(2011)
12 endg. [36] ABl.
C 162 vom 1.6.2011. [37] Der
Überwachungsmechanismus umfasst eine Reihe Mindestanforderungen an die
Berichterstattung über allgemeine Aspekte der Unterstützung
gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die von allen Mitgliedstaaten
berücksichtigt werden können. Der Überwachungsmechanismus wird in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Empfehlung näher
beschrieben. [38] Siehe Beschluss der Kommission über Eurostat vom 17. September
2012 (2012/504/EU): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:251:0049:0052:DE:PDF. [39] ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes
Management – ABB: Activity-Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung. [40] Im Sinne von Artikel 54 Absatz 2
Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung. [41] Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und
Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in
französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html [42] GM = Getrennte Mittel / NGM = Nichtgetrennte Mittel. [43] EFTA: Europäische Freihandelsassoziation. [44] Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle
Bewerberländer des Westbalkans. [45] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [46] Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und
Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute
Straßenkilometer…). [47] Wie unter Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben. [48] Ausgaben für technische und administrative Unterstützung
und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der
EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung. [49] AC = Vertragsbediensteter, AL = Örtlicher
Bediensteter, ANS = Abgeordneter nationaler Sachverständiger, INT = Leiharbeitskraft
(„Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen. [50] Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes
externes Personal (vormalige BA-Linien). [51] Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen
Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013). [52] Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben)
sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten,
anzugeben.