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Document 52013PC0603

    Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

    /* COM/2013/0603 final - 2013/0291 (NLE) */

    52013PC0603

    Vorschlag für eine EMPFEHLUNG DES RATES zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität /* COM/2013/0603 final - 2013/0291 (NLE) */


    BEGRÜNDUNG

    1.           KONTEXT DES VORSCHLAGS

    Körperliche Aktivität, einschließlich regelmäßiger sportlicher Betätigung und Bewegung, ist eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten, geistig und körperlich fit zu bleiben, Übergewicht und Fettleibigkeit zu bekämpfen und damit verbundenen Krankheiten vorzubeugen. Außerdem korrelieren die Teilnahme an Sport und körperliche Betätigung mit anderen Faktoren wie soziale Interaktion und Inklusion. Körperliche Betätigung ist in der modernen Gesellschaft einer der wichtigsten Gesundheitsfaktoren, und Sport stellt einen grundlegenden Bestandteil eines jeden politischen Konzepts zur Steigerung der körperlichen Aktivität dar.

    Die vielen Vorteile von körperlicher Aktivität und Bewegung während des gesamten Lebens sind gut belegt[1] und tragen generell zu einer besseren Lebensqualität bei, wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigte. Forschungsergebnisse belegen, dass Sport und körperliche Betätigung die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinflussen[2] und legen nahe, dass zwischen der Teilnahme an Sport und körperlicher Betätigung im Jugendalter und dem Grad an körperlicher Aktivität im Erwachsenenalter eine positive Korrelation besteht. Zudem deutet immer mehr darauf hin, dass ein positiver Zusammenhang zwischen körperlicher Aktivität und geistiger Gesundheit, geistiger Entwicklung sowie kognitiven Prozessen besteht.[3] In der Europäischen Union korreliert der Grad an körperlicher Aktivität positiv mit der Lebenserwartung, d. h. in Ländern mit einem höheren Grad an körperlicher Aktivität besteht tendenziell eine höhere Lebenserwartung.[4]

    Umgekehrt verursacht der Mangel an Bewegung eine Reihe von Problemen, darunter vorzeitige Mortalität, steigende Übergewichts- und Fettleibigkeitsraten, Brust- und Darmkrebs, Diabetes und ischämische Herzerkrankungen. 2009 wurde Bewegungsmangel als weltweit viertgrößter Risikofaktor für vorzeitige Sterblichkeit und Krankheit in Ländern mit hohem Einkommen ermittelt, auf den in der europäischen Region alleine jährlich über eine Million Todesfälle zurückzuführen sind.[5] Verfügbare Belege machen deutlich, dass Gesundheitsprobleme aufgrund mangelnder körperlicher Betätigung erhebliche direkte und indirekte wirtschaftliche Kosten verursachen, welche auf Krankheit und Morbidität, krankheitsbedingte Abwesenheit und vorzeitigen Tod zurückzuführen sind, insbesondere auch im Hinblick auf die schnell alternden Gesellschaften Europas.[6] In einigen Studien wurde versucht, diese Auswirkungen zu beziffern. So wurde beispielsweise in einer von der britischen Regierung in Auftrag gegebenen Studie ermittelt, dass England Kosten von etwas über 3 Mrd. EUR pro Jahr bzw. 63 EUR pro Einwohner entstehen.[7] Angesichts dieser Umstände wurde körperliche Aktivität in die Ziele für weltweite Maßnahmen zur Kontrolle nichtübertragbarer Krankheiten aufgenommen.[8]

    In der Europäischen Union ist die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität (health-enhancing physical activity, HEPA) vorrangig Angelegenheit der Mitgliedstaaten. Angesichts des wachsenden Bewusstseins für die Bedeutung und die positiven Auswirkungen körperlicher Aktivität und der steigenden Finanzlast durch Bewegungsmangel bemühen sich viele Behörden verstärkt um die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität. Seit 2010 verfügt eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten nach eigenen Angaben zumindest über eine Art Empfehlungen, und viele haben außerdem spezifische Strategien entwickelt, um ihren Bürgerinnen und Bürgern Anreize und Möglichkeiten für mehr körperliche Aktivität zu bieten.[9] Zu diesem Zweck wurden in verschiedenen Politikbereichen oder Sektoren – insbesondere Sport, Gesundheit, Verkehr und Bildung – spezifische Maßnahmen eingeführt, und es gibt viele Beispiele guter Praxis unter Beteiligung relevanter Interessenvertreter.

    Um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, hat die Europäische Union körperliche Aktivität durch ihre Politik und Finanzierungsinstrumente vor allem in den Bereichen Sport und Gesundheit gefördert und politischen Entscheidungsträgern in Form der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität[10] faktengestützte Orientierungshilfe an die Hand gegeben. Diese von einer Gruppe aus 22 europäischen Experten – die verschiedene Disziplinen vertraten und weitgehend für eine informierte wissenschaftliche Meinung standen – entworfenen Leitlinien wurden 2008 von den EU-Sportministern bestätigt. Sie unterstreichen die Empfehlungen der WHO für das Mindestmaß an körperlicher Aktivität, heben die Bedeutung eines sektorübergreifenden Ansatzes der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität hervor und enthalten 41 konkrete Aktionsleitlinien. Bereits im Weißbuch „Sport“[11] und im Weißbuch „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“[12] – beide aus dem Jahr 2007 – wurde die Bedeutung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität hervorgehoben und dazu beigetragen, die politische Debatte und den Austausch bewährter Verfahren zu stärken.

    Trotz der wachsenden Priorität, die der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und den auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene verfügbaren Instrumenten eingeräumt wird, sind die Zahlen für Bewegungsmangel in der Europäischen Union nach wie vor unannehmbar hoch (z. B. antworteten 60 % der europäischen Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2010, dass sie sich nur selten oder nie körperlich betätigen oder Sport treiben[13]). Nach Angaben der WHO erreichen zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung in der EU den empfohlenen Grad an körperlicher Aktivität nicht. Schätzungen zufolge beraubt der Mangel an Bewegung die europäischen Bürgerinnen und Bürger im Durchschnitt um 8 Millionen Tage gesunden Lebens jährlich.[14] Es sind zwar erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten festzustellen, die meisten Länder haben das wichtigste politische Ziel jedoch nicht erreicht: die Erhöhung des Anteils der Bürgerinnen und Bürger, die den von der WHO empfohlenen und in den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität bestätigten Grad an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität erreichen. In der Europäischen Union waren die Strategien der Mitgliedstaaten zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität insgesamt gesehen nicht wirksam. Diese Situation steht nicht nur der Strategie „Europa 2020“[15] entgegen, in der die Bekämpfung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung als Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit angesehen wird, sondern ist auch mit den erklärten politischen Zielen der EU in den Bereichen Sport und Gesundheit unvereinbar. Forschungsergebnisse bestätigen in der Tat, dass die politischen Maßnahmen bei der Bekämpfung von Bewegungsmangel im Vergleich zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen hinterherhinken; dies führte zu drängenden Forderungen nach politischem Handeln im Bereich körperliche Aktivität als eigene Priorität der öffentlichen Gesundheit.[16]

    Die Unfähigkeit, den Trend zur körperlichen Inaktivität umzukehren, ist in erster Linie auf Schwachstellen bei der Entwicklung und Umsetzung der Strategien zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der in wissenschaftlichen Instrumenten festgelegten Kriterien für eine wirksame Politik zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität wurden die folgenden Schwachstellen anhand von Nachweisen, Expertengutachten und Konsultationsergebnissen bestätigt: Fehlen ausreichend sektorübergreifender Ansätze für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität (einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität zuständigen Ministerien und Stellen); unklare Ziele der Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sowie unzureichende Vorkehrungen für die Überwachung und Bewertung des Grads an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und der diesbezüglichen Politik. Zuverlässige Daten sind in der Tat selten verfügbar, trotz ihres Nutzens für die Formulierung und Ausgestaltung von Strategien.

    Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität wird gerade erst zu einem eigenen Politikbereich und bekommt so langsam Anerkennung als Gebiet, welches multisektorale Maßnahmen erfordert, wie sie beispielsweise in den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität festgelegt sind. Der körperlichen Aktivität fehlte es bislang an einer ausreichend starken Interessenvertretung, mit der eine angemessene politische Anerkennung sichergestellt werden kann.[17] Da gesundheitsfördernde körperliche Aktivität als Politikbereich ein eher neues Thema auf der Tagesordnung von Regierungen ist[18], muss für ein verbessertes Verständnis der bestimmenden Faktoren gesorgt werden; dies ist für die Konzeption von Maßnahmen zur Steigerung der körperlichen Aktivität sowie den Aufbau von Verwaltungskapazitäten für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität unabdingbar.

    Um dieser Situation Abhilfe zu schaffen und unter Berücksichtigung von Expertenarbeit im Rahmen der Durchführung des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport 2011-2014[19] sowie von Ergebnissen anderer Fachbereiche und Spezialisierungsgrade (z. B. Gesundheit und Verkehr) forderte der Rat die Kommission in seinen Schlussfolgerungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität vom November 2012 auf, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Förderung eines sektorübergreifenden Ansatzes auf der Grundlage der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, einschließlich eines einfachen Beobachtungsmechanismus, vorzulegen.

    Der Erfolg der Initiative wird letztendlich weitgehend von einer Mobilisierung der Interessenvertreter abhängen, und zwar insbesondere derjenigen, die einen direkten Bezug zu körperlicher Aktivität haben und am besten dafür geeignet sind, die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Der Sportsektor hat daher, insbesondere durch seine Aktivitäten auf Basisebene und mit Breitensportausrichtung, eine Schlüsselrolle, was erfolgreiche Bemühungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität anbelangt.

    2.           ERGEBNISSE DER KONSULTATIONEN DER INTERESSIERTEN KREISE UND DER FOLGENABSCHÄTZUNGEN

    Der Vorschlag beruht auf der Arbeit der Kommission und der Mitgliedstaaten im Rahmen der Durchführung des Arbeitsplans für den Sport 2011-2014. Der Inhalt des Vorschlags, einschließlich des Überwachungsmechanismus, war Gegenstand ausführlicher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten, Experten, Interessenvertretern sowie Bürgerinnen und Bürgern aus verschiedenen Umfeldern, darunter Sport, Gesundheit, Bildung und Verkehr. Die interessierten Kreise wurden auf verschiedenen Ebenen zu ihren Ansichten über die Notwendigkeit und den Umfang der Förderung körperlicher Aktivität auf EU-Ebene befragt. Im Anschluss an die Mitteilung zum Sport vom Januar 2011[20], die als Aktionspunkt die Erwägung eines solchen Vorschlags enthielt, legte die Kommission den politischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern regelmäßig ihre Pläne und laufenden Tätigkeiten zu dieser Initiative vor und holte in verschiedenen Foren deren Feedback ein. In seiner Entschließung zur Europäischen Dimension im Sport vom 2. Februar 2012 forderte das Europäische Parlament die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, die sportliche Betätigung zu erleichtern und einen gesunden Lebensstil zu fördern, in dessen Rahmen die vom Sport gebotenen Chancen umfassend genutzt werden, und dadurch die Gesundheitsausgaben zu senken.[21]

    Die Mitgliedstaaten betonten die Notwendigkeit eines weiteren Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren zur gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität auf EU-Ebene und standen einer neuen EU-Initiative positiv gegenüber. Sie bestätigten die Schwierigkeiten bei der Einbeziehung relevanter Sektoren auf nationaler Ebene und den Mangel an fundierten Daten, betonten gleichzeitig aber auch die Notwendigkeit, die Belastung durch die Erhebung der Daten gering zu halten. Interessenvertreter des Sportbereichs, einschließlich der Sportbewegung, aber auch sportbezogener Organisationen wie die Sportartikelindustrie, haben sich deutlich für weitere EU-Maßnahmen zur gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität ausgesprochen. Nicht nur die EU-Institutionen, Kooperationsstrukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene, Experten und Interessenvertreter des Sports sind der Ansicht, dass der Europäischen Union bei der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität eine wesentliche Rolle zukommt, sondern auch ein großer Anteil der EU-Bürgerinnen und -Bürger, wie in einer Online-Konsultation des Jahres 2010 bestätigt wurde.

    Der Ausschuss für Folgenabschätzung gab am 7. Dezember 2012 eine positive Stellungnahme zum Entwurf der Folgenabschätzung ab. Die Anmerkungen des Ausschusses werden in der endgültigen Fassung des Folgenabschätzungsberichts berücksichtigt.

    3.           RECHTLICHE ASPEKTE DES VORSCHLAGS

    Rechtsgrundlage

    Die vorgeschlagene Initiative ist schwerpunktmäßig auf gesundheitsfördernde körperliche Aktivität ausgerichtet, eine relativ neue Disziplin, deren wissenschaftliche Entwicklung schnell voranschreitet und körperliche Aktivität einerseits – in enger Verbindung mit Sport und körperlicher Bewegung – und öffentliche Gesundheit andererseits kombiniert. Um die Ziele des Vorschlags zu erreichen und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen zur Förderung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zu unterstützen, kann die Europäische Union unter Berufung auf zwei Rechtsgrundlagen tätig werden: Artikel 165 und 168 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die der EU eine unterstützende Zuständigkeit zuweisen. Gemäß Artikel 165 trägt die Europäische Union „zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei“, und ein Tätigwerden soll auf die „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ abzielen. Gemäß Artikel 168 ist die Tätigkeit der Europäischen Union „auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung [...] und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der körperlichen und geistigen Gesundheit gerichtet“.

    In beiden Bereichen (Sport und öffentliche Gesundheit) heißt es im Vertrag, dass der Rat zur Verwirklichung dieser Ziele auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen annehmen kann. Außerdem ermächtigt der Vertrag die Kommission ausdrücklich, zur Förderung der Politikkoordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der öffentlichen Gesundheit alle diesbezüglich nützlichen Initiativen zu ergreifen, insbesondere „Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten“. Ziel der vorgeschlagenen Empfehlung ist es, die Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Förderung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zu unterstützen und ihnen einen Rahmen zur Überwachung ihrer Strategien an die Hand zu geben. Die Empfehlung soll die Zusammenarbeit und die politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten stärken und die Basis für einen weiteren Austausch bewährter Verfahren innerhalb der relevanten Strukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene liefern.

    Diese Empfehlung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden.

    Zusammenfassung der vorgeschlagenen Initiative

    Auf Ersuchen des Rates sind in dieser Empfehlung die wichtigsten Elemente einer kohärenten, sektorübergreifenden und faktengestützten Politik zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität festgelegt, um so die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen, den Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten für (mehr) körperliche Betätigung zu bieten, zu unterstützen.

    Die Empfehlung trägt der eindeutigen Faktenlage Rechnung, dass erfolgreiche Strategien der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität auf einem sektorübergreifenden Ansatz beruhen müssen. Sie berücksichtigt, dass die Mitgliedstaaten zwar gemeinsame Ziele verfolgen und grundlegende Rechte achten, jedoch in Bezug auf gesundheitsfördernde körperliche Aktivität aufgrund der verschiedenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Kontexte unterschiedliche Prioritäten festlegen und sich somit an unterschiedlichen politischen Ansätzen ausrichten. Die Vorkehrungen für eine politische Koordinierung auf Unionsebene sollen die Mitgliedstaaten in ihren Anstrengungen zur Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität unterstützen. Der Überwachungsmechanismus, einschließlich der von Experten im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität entwickelten Indikatoren, ist als hinreichend flexibles Instrument konzipiert und bietet eine Grundlage für politische Entscheidungsprozesse. Eine detaillierte Beschreibung des praktischen Einsatzes von Indikatoren und Datenquellen ist der beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu entnehmen.

    Die Mitgliedstaaten werden mit der Empfehlung aufgefordert,

    · eine nationale Strategie und einen entsprechenden Aktionsplan sowie geeignete Instrumente für die sektorübergreifende Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zu entwickeln und dabei die EU-Leitlinien für körperliche Aktivität zu berücksichtigen;

    · den Grad an körperlicher Betätigung und die Umsetzung der politischen Strategien für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität anhand des Überwachungsmechanismus und der im Anhang dieser Empfehlung festgelegten Indikatoren unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten zu überwachen;

    · eng untereinander und mit der Kommission zu kooperieren, indem sie einen Prozess des regelmäßigen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität innerhalb der relevanten Strukturen auf EU-Ebene einleiten.

    Die Kommission wird mit der Empfehlung aufgefordert,

    · die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um eine wirksame Förderung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität sowie bei der Entwicklung und Umsetzung einer Politik, die im Einklang mit den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität steht, zu unterstützen;

    · die Einrichtung und die Nutzung des Überwachungsmechanismus auf der Grundlage in diesem Bereich vorhandener Formen der Überwachung und Datenerfassung zu unterstützen;

    · auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen regelmäßig über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung zu berichten.

    Auch wenn sich die Empfehlung in erster Linie an die für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten richtet, wird sie letztendlich dazu beitragen, die Unionsbürgerinnen und -bürger ganz allgemein (Kinder, Erwerbstätige, Senioren usw.) zu erreichen, indem sie die Umsetzung sektorübergreifender Strategien fördert und so Möglichkeiten der körperlichen Betätigung eröffnet. Die Initiative wird sich auch auf die Mobilisierung von Interessenvertretern stützen, darunter solche, die unmittelbar mit körperlicher Betätigung zu tun haben, wie Sportorganisationen.

    Subsidiarität

    Auch wenn in erster Linie die Mitgliedstaaten für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und die Festlegung der Sport- und Gesundheitspolitik zuständig sind, kann die Union dennoch einen wesentlichen Mehrwert zu den einzelnen Errungenschaften der Mitgliedstaaten schaffen. Die Union kann neue politische Impulse für gezielte Maßnahmen im Bereich gesundheitsfördernde körperliche Aktivität geben. Eine wirksamere Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität trägt auch zu anderen Politikbereichen bei, in denen sich die Mitgliedstaaten auf die Festlegung gemeinsamer Ziele geeignet haben. Indem sie zur Reduzierung der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Kosten aufgrund von Bewegungsmangel beiträgt und die Schlüsselfaktoren für Aktivität und Gesundheit im Alter, für die Gesundheit der Erwerbsbevölkerung und letztendlich für eine höhere Produktivität berücksichtigt, wird eine solche Politik die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzen, die Wachstumsziele der Strategie „Europa 2020“ zu erreichen. Sie wird sich auch mit der Bekämpfung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung auseinandersetzen, die in der Strategie als Voraussetzung für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit genannt werden. Mit einer besseren Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität wird auch den jüngsten Forderungen des Rates und des Parlaments nachgekommen, was Maßnahmen zur Unterstützung gesunder Lebensweisen, einschließlich körperlicher Betätigung und der Teilnahme am Sport, im Hinblick auf die Bekämpfung von frühzeitiger Mortalität, Morbidität und Behinderung in der EU anbelangt. In den im November 2012 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität werden diese Forderungen noch verdeutlicht. In der jüngsten Bewertung der Umsetzung des Weißbuchs „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“ wird eine politische Initiative auf EU-Ebene ebenfalls unterstützt und die Kommission aufgefordert, den relativ neuen Initiativen im Bereich körperliche Betätigung einen höheren Stellenwert zu verschaffen.[22]

    Die Ausrichtung der Empfehlung auf eine verstärkte politische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten – durch den Austausch von Erfahrungen, Peer-Learning und die Verbreitung bewährter Verfahren – scheint angesichts der erheblichen Unterschiede, die derzeit zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf den Stellenwert der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität, die gewählten Ansätze und die nationalen Mechanismen der Politikkoordinierung bestehen, besonders nützlich. Die Unterstützung und die Koordinierung durch die Union werden die Mitgliedstaaten besser in die Lage versetzen, gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sektorübergreifend zu fördern und ihre Politik so zu gestalten, dass sie geeignetere Maßnahmen gewährleistet. Die Union befindet sich in einer guten Position, die Vorkehrungen zur Überwachung und Bewertung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität und der diesbezüglichen Politik zu verbessern und somit die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Entwicklungen im zeitlichen Verlauf zu beobachten. Der Überwachungsmechanismus wird den Mitgliedstaaten die Nachweise liefern, die sie für gezieltere Ansätze der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität benötigen.

    Die vorgeschlagene Empfehlung baut auf vorhandenen Strategien und Instrumenten auf, die auf internationaler Ebene entwickelt wurden, insbesondere der Globalen Strategie der WHO zu Ernährung, körperlicher Betätigung und Gesundheit vom Mai 2004[23], den weltweiten Empfehlungen 2010 der WHO[24], in denen für Erwachsene mindestens 150 Minuten gemäßigter körperlicher Betätigung pro Woche empfohlen werden, und dem anlässlich der Weltgesundheitsversammlung am 27. Mai 2013 erzielten und in der Globalresolution zu nichtübertragbaren Krankheiten verankerten allgemeinen Konsens[25]. Sie berücksichtigt die Kooperation, die mit dem WHO-Regionalbüro für Europa im Rahmen der Strategie für Europa zu Ernährung, Übergewicht und Adipositas und der Bewertung dieser Strategie aus dem Jahr 2013[26] aufgebaut wurde. Sie zielt darauf ab, die zur Überwachung körperlicher Aktivität entwickelten Instrumente, insbesondere die europäische Datenbank der WHO zu Ernährung, Adipositas und körperlicher Betätigung (NOPA)[27], weiter zu verbessern. Die von den Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang vorzulegenden Informationen und Daten sind größtenteils bereits vorhanden und wurden als Teil bestehender Erhebungen oder Projekte erfasst. Auch eine Reihe von Indikatoren wird bereits verwendet. Insbesondere in der frühen Phase des Überwachungsprozesses wird die Datenerfassung nur für sehr wenige Indikatoren weitere Bemühungen erfordern. Im Verlauf der Zeit und mit den wachsenden Kapazitäten in den Mitgliedstaaten wird eine Verbesserung erwartet. Der Überwachungsmechanismus sollte in enger Zusammenarbeit mit der WHO und mit Unterstützung durch Experten im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität umgesetzt werden.

    4.           AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

    Die Berechnung der gegenwärtig für Strategien im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität bereitgestellten Mittel erweist sich als schwierig, da sich die Kosten der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität auf die Ministerien und Behörden sowie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und den Privatsektor verteilen. Außerdem werden die Ausgaben im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität nicht überall in der Union umfassend erfasst. Diese Situation wird noch dadurch verstärkt, dass gesundheitsfördernde körperliche Aktivität naturgemäß sektorübergreifend ist, dass viele Politikbereiche Berührungspunkte mit ihr aufweisen und dass die Politik, mit der sie gefördert wird, oft nicht primär auf dieses Ziel ausgerichtet ist. Die Mitgliedstaaten würden letztendlich die Kosten tragen, die sich im Anschluss an diese Initiative für die Umsetzung von Strategien im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität ergeben.

    Verwaltungskosten würden den Mitgliedstaaten hauptsächlich im Zusammenhang mit den Berichterstattungspflichten des einfachen Überwachungsmechanismus entstehen. Solche Kosten wären bereits im ersten Jahr gering und würden noch weiter zurückgehen, sobald der Mechanismus voll im Einsatz ist, da die betreffenden Arbeitskräfte dann mit der Überwachung vertraut wären und im Laufe der Zeit mehr Daten zur Verfügung stünden.[28]

    Die Kosten, die aus dem EU-Haushalt gedeckt werden müssten, beziehen sich auf die Errichtung und die Nutzung des Überwachungsmechanismus sowie die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei den Überwachungstätigkeiten durch den Aufbau von Kapazitäten. Diese Kosten würden über das Sportkapitel des Programms „Erasmus+“ für den Zeitraum 2014-2020 gedeckt.[29] Außerdem würden die Kosten für die Organisation der Sitzungen von Expertengruppen auf EU-Ebene aus dem EU-Haushalt finanziert.

    2013/0291 (NLE)

    Vorschlag für eine

    EMPFEHLUNG DES RATES

    zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 und 168,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)        Die Vorteile von körperlicher Betätigung und Bewegung während des gesamten Lebens sind höchst bedeutend; sie umfassen ein geringeres Risiko in Bezug auf Herz-Kreislauferkrankungen, manche Krebsarten und Diabetes, Verbesserungen bei der muskuloskelettalen Gesundheit und der Gewichtskontrolle sowie positive Auswirkungen auf die geistige Entwicklung und kognitiven Prozesse. Gemäß den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist körperliche Aktivität für alle Altersgruppen wichtig, insbesondere aber für Kinder, Erwerbstätige und Senioren.

    (2)        Als Voraussetzung für eine gesunde Lebensweise und die Gesundheit der Erwerbstätigen trägt körperliche Aktivität zum Erreichen der zentralen Ziele der Strategie „Europa 2020“[30] bei, insbesondere in Bezug auf Wachstum, Produktivität und Gesundheit.

    (3)        Obwohl die Behörden in einigen Mitgliedstaaten ihre Anstrengungen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität (health-enhancing physical activity, HEPA) in den letzten Jahren verstärkt haben, ist der Bewegungsmangel in der Europäischen Union nach wie vor unannehmbar groß. Die Mehrheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger sorgt nicht für ausreichend körperliche Bewegung, wobei 60 % nie oder nur selten Sport treiben oder sich körperlich betätigen.[31] Mangelnde körperliche Aktivität in der Freizeit scheint bei den sozial und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungsschichten besonders verbreitet zu sein. Gegenwärtig gibt es keine Anzeichen für eine Umkehrung dieses Negativtrends in der EU insgesamt.

    (4)        Bewegungsmangel wurde weltweit in Ländern mit hohem Einkommen als Hauptrisikofaktor für vorzeitige Sterblichkeit und Krankheit ermittelt, auf den jährlich über eine Million Todesfälle in der europäischen Region alleine zurückzuführen sind.[32] Die durch den Bewegungsmangel in der Europäischen Union verursachten Schäden sind gut belegt, ebenso wie die erheblichen direkten und indirekten Kosten aufgrund mangelnder körperlicher Aktivität und die damit verbundenen Gesundheitsprobleme, insbesondere im Hinblick auf die überwiegend schnell alternden Gesellschaften Europas.

    (5)        Es bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was den Grad an körperlicher Aktivität anbelangt. Einige Länder erzielten erhebliche Fortschritte bei der Steigerung des Anteils der Bürgerinnen und Bürger, die die Mindestempfehlungen für körperliche Aktivität erreichen, andere jedoch stagnierten oder verschlechterten sich sogar. Gegenwärtige Strategien haben sich bei der Reduzierung des Bewegungsmangels in der EU insgesamt als unwirksam erwiesen. Es ist ein erhebliches Potenzial vorhanden, von erfolgreichen Ansätzen für die Entwicklung und Umsetzung einer Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität zu lernen.

    (6)        Eine Reihe von Politikbereichen, insbesondere Sport und Gesundheit, kann zur Förderung körperlicher Aktivität beitragen und neue Möglichkeiten für die EU-Bürgerinnen und -Bürger schaffen, sich körperlich zu betätigen. Um dieses Potenzial umfassend auszuschöpfen – und somit den Grad an körperlicher Aktivität zu steigern ‑, ist ein sektorübergreifender Ansatz im Bereich der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, einschließlich der Beteiligung aller einschlägigen Ministerien, Organe und Organisationen, unerlässlich. Mehr und bessere Daten zum Umfang körperlicher Betätigung und zur Politik für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität sind unbedingt erforderlich, um diesen Prozess zu untermauern, und stellen außerdem eine Voraussetzung für die Bewertung der Politik dar, die zu einer wirksameren künftigen Entwicklung und Umsetzung von Strategien führen soll. Solche Daten fehlen jedoch größtenteils.

    (7)        In den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität[33], die von den EU-Sportministern anlässlich ihres informellen Treffens im Dezember 2008 sowie vom Rat im November und Dezember 2012[34] bestätigt wurden, wird ein sektorübergreifender Ansatz vorgeschlagen, der alle thematischen Bereiche mit Bedeutung für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität abdeckt. Die Umsetzung dieser Leitlinien in den Mitgliedstaaten ist bislang nach wie vor uneinheitlich.

    (8)        In der Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“[35] des Jahres 2011 wurden die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, auf der Grundlage der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität an der Erstellung nationaler Leitlinien weiterzuarbeiten, einschließlich eines Überprüfungs- und Koordinierungsprozesses, und eine Empfehlung des Rates in diesem Bereich zu erwägen.

    (9)        In der Entschließung des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014[36] wird die Notwendigkeit anerkannt, die Zusammenarbeit im Sport zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten in einigen prioritären Bereichen, darunter die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, zu stärken. Im Juli 2012 setzte sich die Expertengruppe für Sport, Gesundheit und Beteiligung für eine neue EU-Initiative zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität ein.

    (10)      In den Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Betätigung vom 27. November 2012 wurde die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen auf EU-Ebene anerkannt und die Kommission aufgerufen, einen Vorschlag für eine Empfehlung des Rates, einschließlich eines einfachen Beobachtungsmechanismus, vorzulegen, welche die thematischen Bereiche der EU-Leitlinien für die körperliche Aktivität abdeckt –

    HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN:

    (1) Die Mitgliedstaaten sollten

    – auf eine wirksame Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität hinwirken, indem sie einen sektorübergreifenden Ansatz unter Einbeziehung von Politikbereichen wie Sport, Gesundheit, Bildung, Umwelt und Verkehr – wie in den EU-Leitlinien für körperliche Aktivität beschrieben – und im Einklang mit den nationalen Besonderheiten entwickeln. Hierzu zählen:

    – Annahme einer nationalen Strategie der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die die verschiedenen Gesellschaftsgruppen berücksichtigt und den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Gleichheit zwischen Männern und Frauen Rechnung trägt;

    – Annahme eines entsprechenden Aktionsplans;

    – Überwachung des Grads an körperlicher Aktivität und der Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität anhand des einfachen Überwachungsmechanismus[37] und der im Anhang dieser Empfehlung festgelegten Indikatoren unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten;

    – Innerhalb von sechs Monaten nach Annahme dieser Empfehlung Ernennung nationaler Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität, die den vorgenannten Überwachungsmechanismus unterstützen werden, sowie Meldung dieser Ernennung an die Kommission.   Die nationalen Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität werden insbesondere damit beauftragt sein, die Bereitstellung von Daten zu körperlicher Aktivität für den Überwachungsmechanismus zu koordinieren; Diese Daten sollten in die bereits vorhandene WHO-Datenbank zu Ernährung und körperlicher Betätigung (NOPA) einfließen und darüber hinaus die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Dienststellen zur Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität erleichtern;

    – Enge Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten und mit der Kommission, indem ein Prozess des regelmäßigen Austauschs von Informationen und bewährten Verfahren zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität innerhalb der relevanten Strukturen für Sport und Gesundheit auf EU-Ebene einleitet wird, der als Grundlage für eine verstärkte Politikkoordinierung dient.

    (2) Die Kommission sollte folgende Maßnahmen ergreifen:

    – Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Annahme nationaler Strategien, der Entwicklung sektorübergreifender Politikansätze für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität und der Durchführung entsprechender Aktionspläne, indem der Austausch von Informationen und bewährten Verfahren, wirksames Peer-Lernen, die Vernetzung und die Ermittlung erfolgreicher Ansätze der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität erleichtert werden;

    – Unterstützung der Einrichtung und der Nutzung des Überwachungsmechanismus für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität auf der Grundlage in diesem Bereich vorhandener Formen der Überwachung und Datenerfassung, indem sie

    – mit der Hilfe wissenschaftlicher Experten gezielte Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und die Schulung von Mitarbeitern nationaler Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sowie gegebenenfalls anderer Vertreter relevanter Behörden bereitstellt;

    – die Möglichkeit prüft, die erfassten Daten alle zwei Jahre zur Erstellung europäischer Statistiken[38] zur körperlichen Betätigung zu nutzen;

    – die WHO bei der weiteren Entwicklung der Einträge zu körperlicher Aktivität in der NOPA-Datenbank unterstützt und die Datenbank zu diesem Zweck an den im Anhang dieser Empfehlung festgelegten Überwachungsmechanismus anpasst;

    – die WHO bei der Erstellung und Herausgabe länderspezifischer Übersichten zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und Analysen von Tendenzen in diesem Bereich unterstützt und eng mit ihr zusammenarbeitet;

    – Alle drei Jahre Berichterstattung über die Fortschritte bei der Umsetzung dieser Empfehlung auf der Grundlage der im Überwachungsmechanismus festgelegten Berichterstattungsregelungen und anderer relevanter Informationen zur Entwicklung und Umsetzung der Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden;

    – Durchführung einer Bewertung der Umsetzung der Empfehlung des Rates nach sechs Jahren.

    Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                           Im Namen des Rates

                                                                           Der Präsident

    ANHANG

    Vorgeschlagene Indikatoren zur Bewertung der Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität (LL)

    Thematische Bereiche der LL || Vorgeschlagene Indikatoren

    Internationale Empfehlungen und Leitlinien für körperliche Aktivität (LL 1-2) || 1. Nationale Empfehlung zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

    2. Erwachsene, die die Mindestempfehlung der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität erreichen

    3. Kinder und Jugendliche, die die Mindestempfehlung der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität erreichen

    Sektorübergreifender Ansatz (LL 3-5) || 4. Nationaler Koordinierungsmechanismus für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

    5. Speziell für die Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität bereitgestellte Finanzmittel

    „Sport“ (LL 6-13) || 6. Nationale Politik und/oder Aktionsplan für den Breitensport

    7. Programm „Sportvereine für Gesundheit“

    8. Rahmen zur Förderung des Zugangs zu Freizeit- oder Sporteinrichtungen von sozial und wirtschaftlich benachteiligten Bevölkerungsschichten

    9. Zielgruppen der nationalen Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität

    „Gesundheit“ (LL 14-20) || 10. Überwachung und Monitoring körperlicher Aktivität

    11. Beratung zu körperlicher Aktivität

    12. Schulung zu körperlicher Aktivität im Rahmen der Ausbildung von Angehörigen der Gesundheitsberufe

    „Bildung“ (LL 21-24) || 13.  Sportunterricht in Grund- und weiterführenden Schulen

    14. Programme zur Förderung körperlicher Aktivität im schulischen Umfeld

    15. Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität im Rahmen der Ausbildung von Sportlehrkräften

    16. Programme zur Förderung eines „aktiven Schulwegs“

    „Umwelt, Städteplanung, öffentliche Sicherheit“ (LL 25-32) || 17. Umfang der per Fahrrad / zu Fuß zurückgelegten Wege

    18. Europäische Leitlinien zur Verbesserung der Infrastrukturen für körperliche Aktivität in der Freizeit

    „Arbeitsumfeld“ (LL 33-34) || 19. Programme zur Förderung eines „aktiven Arbeitswegs“

    || 20. Programme zur Förderung körperlicher Aktivität am Arbeitsplatz

    „Ältere Menschen“ (LL 35-37) || 21. Programme für Interventionen der Gemeinden zur Förderung körperlicher Aktivität bei älteren Menschen

    „Indikatoren/Bewertung“ (LL 38) || 22. Nationale Strategien der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die einen Plan für die Bewertung umfassen

    „Sensibilisierung der Öffentlichkeit“ (LL 39) || 23. Existenz einer nationalen Sensibilisierungskampagne zu körperlicher Aktivität

    FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

    1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

    1.1.        Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative: Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur sektorübergreifenden Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität

    1.2.        Politikbereiche in der ABM/ABB-Struktur[39]

    Bildung und Kultur: Sport/Haushaltslinie 15 01 02 11

    1.3.        Art des Vorschlags/der Initiative

    ■ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

    ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme.[40]

    ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme.

    ¨ Der Vorschlag/die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme.

    1.4.        Ziele

    1.4.1.     Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

    Allgemeines Ziel dieses Vorschlags ist es, durch einen erhöhten Grad an gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität in der EU zu einer gesünderen und produktiveren Gesellschaft beizutragen.

    Die im Rahmen der vorgeschlagenen Empfehlung des Rates entstehenden operativen Kosten werden über das Sportkapitel des Programms „Erasmus+“ gedeckt (siehe den entsprechenden Finanzbogen). Dieser Finanzbogen bezieht sich lediglich auf die Kosten der vorgeschlagenen Expertengruppe, d. h. auf Verwaltungskosten.

    1.4.2.     Einzelziele und ABM/ABB-Tätigkeiten

    Einzelziel: Ziel der Expertengruppe ist es,

    – gezielte Unterstützung für den Aufbau von Kapazitäten und die Schulung von Mitarbeitern nationaler Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sowie gegebenenfalls anderer Vertreter relevanter Behörden bereitzustellen;

    – die WHO bei der weiteren Entwicklung der Einträge zu körperlicher Aktivität in der NOPA-Datenbank zu unterstützen und die Datenbank zu diesem Zweck an den im Anhang der Empfehlung festgelegten Überwachungsmechanismus anzupassen;

    – die WHO bei der Erstellung und Herausgabe länderspezifischer Übersichten zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und Analysen von Tendenzen in diesem Bereich zu unterstützen und eng mit ihr zusammenzuarbeiten.

    ABM/ABB-Tätigkeiten:

    ABB-Tätigkeit 15 05: Förderung der Zusammenarbeit im Bereich Jugend und Sport

    1.4.3.     Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

    Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte.

    Die Tätigkeiten der Expertengruppe werden zu folgenden Ergebnissen führen:

    – Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten und der Schulung von Mitarbeitern nationaler Kontaktstellen für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität sowie gegebenenfalls anderer relevanter Behörden;

    – Unterstützung der WHO bei der Weiterentwicklung der Einträge zu körperlicher Aktivität in der NOPA-Datenbank;

    – Unterstützung der WHO bei der Erstellung und Herausgabe länderspezifischer Übersichten zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität und bei der Analyse von Tendenzen in diesem Bereich.

    Die Ausgaben, die in diesem Finanzbogen aufgeführt sind, decken die Kosten der Sitzungen der aufgrund der Empfehlung eingerichteten Expertengruppe und stellen daher lediglich Verwaltungskosten dar. Die operativen Ausgaben werden über das Sportkapitel des Programms „Erasmus+“ gedeckt.

    1.4.4.     Leistungs- und Erfolgsindikatoren

    - Einrichtung und Nutzung eines Überwachungsmechanismus für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität auf EU-Ebene;

    - regelmäßige Berichterstattung gegenüber den Mitgliedstaaten zu gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität.

    1.5.        Begründung des Vorschlags/der Initiative

    1.5.1.     Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

    Was die Expertengruppe anbelangt, sind keine bestimmten Anforderungen zu erfüllen.

    1.5.2.     Mehrwert durch die Intervention der EU

    Ohne die Intervention der EU könnte eine solche Expertengruppe nicht eingerichtet werden. Wie in der Folgenabschätzung zu dieser Initiative erläutert, können EU-Maßnahmen einen wesentlichen Mehrwert zu den einzelnen Errungenschaften der Mitgliedstaaten schaffen.

    Die Expertengruppe ist vorrangig dafür zuständig, die Umsetzung der Empfehlung zu erörtern und zu steuern und dient darüber hinaus als Forum für die politische Koordinierung der Strategien zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität.

    1.5.3.     Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

    Mit dem ersten EU-Arbeitsplan für den Sport, den der Rat der Europäischen Union im Mai 2011 angenommen hat und der den Zeitraum 2011-2014 abdeckt, wurden sechs Expertengruppen im Bereich des Sports eingerichtet. Eine dieser Gruppen, die Expertengruppe zu Sport, Gesundheit und Beteiligung, war aktiv an der Entwicklung der Ideen beteiligt, die die Grundlage für den Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates im Bereich der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität bilden. Diese Initiative baut daher direkt auf dieser Erfahrung auf.

    1.5.4.     Kohärenz mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte

    Dieser Vorschlag steht vollständig im Einklang mit dem Programm „Erasmus+“ und dem Arbeitsplan der EU für den Sport, in denen gesundheitsfördernde körperliche Aktivität als prioritärer Aktionsbereich genannt wird.

    1.6.        Dauer der Maßnahme und ihrer finanziellen Auswirkungen

    ■ Vorschlag/Initiative mit befristeter Geltungsdauer

    – ¨  Geltungsdauer: [TT.MM]JJJJ bis [TT.MM]JJJJ

    – ■   Finanzielle Auswirkungen: 2014 bis 2020

    ¨ Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Geltungsdauer

    – Anlaufphase von [Jahr] bis [Jahr],

    – anschließend reguläre Umsetzung.

    1.7.        Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[41]

    Vom Haushalt 2014 an

    ■ Direkte Verwaltung durch die Kommission

    – ■ durch ihre Dienststellen (GD EAC)

    – ¨  durch Exekutivagenturen

    ¨ Geteilte Verwaltung mit den Mitgliedstaaten

    ¨ Indirekte Verwaltung durch Übertragung von Haushaltsvollzugsaufgaben an:

    – ¨ Drittländer oder die von ihnen benannten Einrichtungen

    – ¨ internationale Organisationen und deren Agenturen (bitte auflisten)

    – ¨ die EIB und den Europäischen Investitionsfonds

    – ¨ Einrichtungen im Sinne der Artikel 208 und 209 der Haushaltsordnung

    – ¨ Einrichtungen des öffentlichen Rechts

    – ¨ privatrechtliche Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag tätig werden, sofern sie ausreichende Finanzsicherheiten bieten

    – ¨ privatrechtliche Einrichtungen eines Mitgliedstaats, die mit der Umsetzung einer öffentlich-privaten Partnerschaft betraut werden und die ausreichende Finanzsicherheiten bieten

    – ¨ Personen, die mit der Durchführung bestimmter Maßnahmen im Bereich der GASP im Rahmen von Titel V EUV betraut und in dem maßgeblichen Basisrechtsakt benannt sind

    – Falls mehrere Methoden der Mittelverwaltung zum Einsatz kommen, ist dies unter „Bemerkungen“ näher zu erläutern.

    Bemerkungen

    2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

    2.1.        Monitoring und Berichterstattung

    Die Experten werden drei Mal pro Jahr zusammenkommen; nach jeder Sitzung wird ein Bericht erstellt.

    2.2.        Verwaltungs- und Kontrollsystem

    2.2.1.     Ermittelte Risiken – Es gelten die Standardvorschriften der Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen.

    2.2.2.     Angaben über den Aufbau des internen Kontrollsystems – Es gelten die Standardvorschriften der Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen.

    2.2.3.     Kosten und Nutzen der Kontrollen und wahrscheinliche Verstoßquote – Es gelten die Standardvorschriften der Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen.

    2.3.        Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

    Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind – Es gelten die Standardvorschriften der Kommission für die Verwaltung von Expertengruppen.

    3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

    3.1.        Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

    · Bestehende Haushaltslinien

    In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

    Rubrik des mehrjäh-rigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

    Nummer […]Bezeichnung………………………………………...……….] || GM/NGM ([42]) || von EFTA-Ländern[43] || von Kandida-tenländern[44] || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

    || Globaldotation GD EAC 15.01.02.11 (Expertensitzungen) || NGM || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

    · Neu zu schaffende Haushaltslinien – entfällt

    In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

    Rubrik des mehrjäh-rigen Finanz-rahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

    Nummer […]Bezeichnung………………………………………...……….] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Kandida-tenländern || von Dritt-ländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

    || […][XX.YY.YY.YY] || || NEIN || NEIN || NEIN || NEIN

    3.2.        Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

    Die Kosten des operativen Teils der Initiative werden über das Sportkapitel des Programms „Erasmus+“ (Haushaltslinie 15 02 03) gedeckt; dieser Finanzbogen bezieht sich ausschließlich auf die Verwaltungsausgaben.

    3.2.1.     Übersicht

    in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Nummer || […][Bezeichnung……………...……………………………………………………………….]

    GD || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGESAMT

    Ÿ Operative Mittel || || || || || || || ||

    Nummer der Haushaltslinie: 15 || Verpflichtungen || (1) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Zahlungen || (2) || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Zahlungen || (2a) || || || || || || || ||

    Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[45] || || || || || || || ||

    Nummer der Haushaltslinie || || (3) || || || || || || || ||

    Mittel INSGESAMT für GD <….> || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Zahlungen || =2+2a +3 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 ||

    Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

    Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

    Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

    Mittel INSGESAMT unter RUBRIK <….> des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Zahlungen || =5+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft: entfällt

    Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

    Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

    Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

    Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Zahlungen || =5+6 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben

    in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGESAMT

    GD EAC ||

    Ÿ Personalausgaben || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    GD EAC INSGESAMT || Mittel || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    || || || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGESAMT

    Mittel INSGESAMT unter RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    Zahlungen || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    3.2.2.     Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

    – ■   Für den von diesem Finanzbogen abgedeckten Teil des Vorschlags/der Initiative werden keine operativen Mittel benötigt. Die im Rahmen der vorgeschlagenen Empfehlung benötigten operativen Mittel fallen unter den Finanzbogen für das Programm „Erasmus+“ (siehe oben).

    – ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

    Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

    ERGEBNISSE

    Art der Ergebnisse[46] || Durchschnittskosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Nr. || Kosten || Gesamt-zahl || Gesamt-kosten

    EINZELZIEL Nr. 1[47] ... || || || || || || || || || || || || || || || ||

    - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

    - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

    - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

    Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || ||

    EINZELZIEL Nr. 2 ..... || || || || || || || || || || || || || || || ||

    - Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

    Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || ||

    GESAMTKOSTEN || || || || || || || || || || || || || || || ||

    3.2.3.     Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

    3.2.3.1.  Übersicht

    – ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

    – ■   Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

    in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    || Jahr 2014 || Jahr 2015 || Jahr 2016 || Jahr 2017 || 2018 2019 2020 || INSGE-SAMT

    RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

    Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt

    Sonstige Verwaltungsausgaben || 0.028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    Außerhalb der RUBRIK 5[48] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

    Personalausgaben || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt || entfällt

    Sonstige Verwaltungsausgaben || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0 || 0

    INSGESAMT || 0,028 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,084 || 0,532

    Der Mittelbedarf für Personal wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen bei Bedarf etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

    3.2.3.2.  Geschätzte Auswirkungen auf die Humanressourcen –

    – ■   Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

    – ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

    Schätzung in Vollzeitäquivalenten

    || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

    || Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || ||

    || XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || || || ||

    || XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

    || XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

    || 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || ||

    Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten: VZÄ)[49] ||

    || XX 01 02 01 (AC, INT und ANS der Globaldotation) || || || || || || ||

    || XX 01 02 02 (AC, AL, JED, INT und ANS in den Delegationen) || || || || || || ||

    || XX 01 04 yy[50] || - am Sitz || || || || || || ||

    || - in den Delegationen || || || || || || ||

    || XX 01 05 02 (AC, INT, ANS in der indirekten Forschung) || || || || || || ||

    || 10 01 05 02 (AC, INT, ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

    || Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || ||

    || INSGESAMT || || || || || || ||

    XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

    Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

    Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

    Beamte und Zeitbedienstete ||

    Externes Personal ||

    3.2.4.     Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

    – ■   Der Vorschlag/die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

    – ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

    Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

    – ¨  Der Vorschlag/die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[51]

    Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

    3.2.5.     Finanzierungsbeteiligung Dritter

    – ■ Der Vorschlag/die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

    – Der Vorschlag/die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

    Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt

    Kofinanzierende Organisation || || || || || || || ||

    Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||

    3.3.        Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

    – ■   Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

    – ¨  Der Vorschlag/die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

    – ¨            auf die Eigenmittel

    – ¨            auf die sonstigen Einnahmen

    in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

    Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[52]

    Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei längerer Dauer (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

    Artikel …........... || || || || || || || ||

    Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

    Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

    [1]               Dazu gehören ein geringeres Risiko in Bezug auf Herz-Kreislauferkrankungen, manche Krebsarten und Typ-2-Diabetes sowie Verbesserungen bei der muskuloskelettalen Gesundheit und der Gewichtskontrolle. Siehe z. B. The Lancet, Bd. 380, Nr. 9838, S. 219-229, 21. Juli 2012.

    [2]               Gesundheit auf einen Blick: Europa 2012, OECD.

    [3]               Physical Activity Guidelines Advisory Committee Report 2008, Bericht des US-amerikanischen Gesundheits- und Sozialministeriums.

    [4]               Global Health Risks, Mortality and Burden of Disease Attributable to Selected Major Risks, WHO 2009.

    [5]               http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/disease-prevention/physical-activity/facts-and-figures/10-key-facts-on-physical-activity-in-the-who-european-region

    [6]               Ergebnisse von Studien, die in den Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, sind in der diesem Vorschlag beigefügten Folgenabschätzung enthalten.

    [7]               Game Plan: a strategy for delivering Government’s sport and physical activity objectives, http://www.cabinetoffice.gov.uk/media/cabinetoffice/strategy/assets/game_plan_report.pdf. In einer wissenschaftlichen Veröffentlichung jüngeren Datums wurden höhere durch Bewegungsmangel verursachte direkte Gesundheitskosten pro Jahr und indirekte Kosten pro Kopf (in Australien, der Schweiz und den USA) ermittelt, allerdings mit dem Hinweis, dass das Ausmaß der wirtschaftlichen Auswirkungen körperlicher Betätigung derzeit noch schwer zu bewerten sei. The Lancet: The pandemic of physical inactivity: global action for public health; Bd. 380, Nr. 9838, S. 219-229, 21. Juli 2012.

    [8]               Politische Erklärung der Tagung der VN-Generalversammlung auf hoher Ebene über die Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (Entschließung 66/2), 2011, und anlässlich der 66. Weltgesundheitsversammlung, Mai 2013 in Genf, beschlossene Folgemaßnahmen.

    [9]               Arbeitsunterlage: Überwachungstabelle zur Umsetzung der EU-Leitlinien für körperliche Aktivität: http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/implementation_report_a6_en.pdf.

    [10]             EU-Leitlinien für körperliche Aktivität, Empfohlene politische Maßnahmen zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, Oktober 2008; http://ec.europa.eu/sport/library/documents/c1/eu-physical-activity-guidelines-2008_de.pdf

    [11]             Europäische Kommission: Weißbuch „Sport“, KOM(2007) 391 endg. vom 11.7.2007.

    [12]             Europäische Kommission: Weißbuch „Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa“, KOM(2007) 279 endg. vom 30.5.2007.

    [13]             Europäische Kommission: Eurobarometer Spezial 334, Sport und körperliche Betätigung, März 2010.

    [14]             http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/disease-prevention/physical-activity/facts-and-figures/is-physical-activity-a-reality-for-all

    [15]             Europäische Kommission: Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM(2010) 2020 endg. vom 3.3.2010.

    [16]             The Lancet, Bd. 380, Nr. 9838, S. 219-229, 21. Juli 2012.

    [17]             Im Bereich der körperlichen Aktivität hat die Wissenschaft zur Verhaltensänderung bei Einzelpersonen die Bemühungen überschattet, eine tatsächliche Änderung in der Bevölkerung zu erreichen. Aufgrund dieses unausgewogenen Schwerpunkts wurden die für die sektorübergreifende Förderung der körperlichen Aktivität in der Bevölkerung erforderlichen strukturellen und systembezogenen Änderungen noch nicht systematisch angegangen. (…) Zu einer ähnlichen Erfahrung kam es bei der Eindämmung des Tabakkonsums, wo die Verantwortung zunächst ausschließlich der einzelnen Person übertragen wurde. Als dieser Ansatz um die Anerkennung der gesellschaftlichen Verantwortung erweitert wurde, kam es zu Maßnahmen auf Bevölkerungsebene und Veränderungen bei der Verbreitung des Rauchens. Sinngemäß aus „The Lancet“, Bd. 380, Nr. 9838, S. 219-229, 21. Juli 2012.

    [18]             Dies wurde unter anderem in einer jüngst durchgeführten Bewertung bestätigt, der zufolge die Konzeption nationaler Strategiepapiere zu körperlicher Aktivität in Europa abgesehen von wenigen bemerkenswerten Ausnahmen erst in den letzten Jahren begonnen hat. Siehe Daugbjerg et al: Promotion of Physical Activity in the European Region: Content Analysis of 27 National Policy Documents. Journal of Physical Activity and Health, 2009, 6, 805-817.

    [19]             Entschließung des Rates zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für den Sport 2011-2014, ABl. C 162 vom 1.6.2011.

    [20]             Europäische Kommission: Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“, KOM(2011) 12 endg. vom 18.1.2011.

    [21]             Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. Februar 2012 zur europäischen Dimension des Sports (2011/2087(INI)).

    [22]             http://ec.europa.eu/health/nutrition_physical_activity/docs/pheiac_nutrition_strategy_evaluation_en.pdf

    [23]             WHO Global Strategy on Diet, Physical Activity and Health (Globale Strategie der WHO zu Ernährung, körperlicher Betätigung und Gesundheit): http://www.who.int/dietphysicalactivity/strategy/eb11344/strategy_english_web.pdf

    [24]             WHO Global Recommendations on Physical Activity for Health (Weltweite Empfehlungen der WHO für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität) : http://www.who.int/dietphysicalactivity/factsheet_recommendations/en/index.html

    [25]             http://ncdalliance.org/sites/default/files/rfiles/A66_WHA%20Final%20Resolution.pdf.

    [26]             siehe Fußnote 22.

    [27]             Datenbank NOPA der WHO: http://data.euro.who.int/nopa/

    [28]             Im Rahmen der Folgenabschätzung (Anhang V) wurden die Durchschnittskosten pro Mitgliedstaat berechnet.

    [29]             Im Rahmen der Folgenabschätzung (Anhang V) wurden die kombinierten Kosten für den EU-Haushalt berechnet. Als Teil der vorbereitenden Maßnahme im Bereich des Sports 2013 prüft die Kommission in Kooperation mit der WHO, wie die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Überwachung der Entwicklung und der Umsetzung einer Politik für gesundheitsfördernde körperliche Aktivität unterstützt werden können.

    [30]             KOM(2010) 2020.

    [31]             Europäische Kommission: Eurobarometer Spezial 334, Sport und körperliche Betätigung, März 2010.

    [32]             http://www.euro.who.int/en/what-we-do/health-topics/disease-prevention/physical-activity/facts-and-figures/10-key-facts-on-physical-activity-in-the-who-european-region

    [33]             http://ec.europa.eu/sport/library/documents/c1/eu-physical-activity-guidelines-2008_en.pdf

    [34]             Schlussfolgerungen des Rates zur Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/educ/133870.pdf; Schlussfolgerungen des Rates über gesundes Altern: http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/lsa/134097.pdf

    [35]             KOM(2011) 12 endg.

    [36]             ABl. C 162 vom 1.6.2011.

    [37]             Der Überwachungsmechanismus umfasst eine Reihe Mindestanforderungen an die Berichterstattung über allgemeine Aspekte der Unterstützung gesundheitsfördernder körperlicher Aktivität, die von allen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden können. Der Überwachungsmechanismus wird in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zu dieser Empfehlung näher beschrieben.

    [38]             Siehe Beschluss der Kommission über Eurostat vom 17. September 2012 (2012/504/EU): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:251:0049:0052:DE:PDF.

    [39]             ABM: Activity Based Management: maßnahmenbezogenes Management – ABB: Activity-Based Budgeting: maßnahmenbezogene Budgetierung.

    [40]             Im Sinne von Artikel 54 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

    [41]             Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache):

    http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html

    [42]             GM = Getrennte Mittel / NGM = Nichtgetrennte Mittel.

    [43]             EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

    [44]             Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

    [45]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

    [46]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z.B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…).

    [47]             Wie unter Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben.

    [48]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

    [49]             AC = Vertragsbediensteter, AL = Örtlicher Bediensteter, ANS = Abgeordneter nationaler Sachverständiger, INT = Leiharbeitskraft („Intérimaire“), JED = Junger Sachverständiger in Delegationen.

    [50]             Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

    [51]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013).

    [52]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.

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