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Document 52013DC0122
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITEE AND THE COMITTEE OF THE REGIONS Smart regulation - Responding to the needs of small and medium - sized enterprises
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄSCIHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Intelligente Regulierung - Anpassung an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄSCIHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Intelligente Regulierung - Anpassung an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen
/* COM/2013/0122 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄSCIHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Intelligente Regulierung - Anpassung an die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen /* COM/2013/0122 final */
Intelligente Regulierung – Anpassung an die Bedürfnisse
kleiner und mittlerer Unternehmen 1. Einleitung Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der
europäischen Wirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zu Innovation,
Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. In
der EU beschäftigen rund 20,7 Millionen KMU 67 % aller Arbeitnehmer
in der Privatwirtschaft. Eine kürzlich
durchgeführte Studie hat ergeben, dass 85 % der in der EU zwischen 2002
und 2010 netto neu geschaffenen Arbeitsplätze bei KMU entstanden sind. Dies zeigt deutlich, wie wichtig diese für
Wachstum und Beschäftigung in Europa sind[1]. KMU gedeihen am besten in einem wirtschaftlichen Umfeld, in
dem die Regulierung die konkreten Bedürfnisse von KMU berücksichtigt. Eine Regulierung braucht der Binnenmarkt, denn sie
schafft gleiche Ausgangsbedingungen, indem sie einen fairen Wettbewerb
gewährleistet, zu Gesundheit und Sicherheit der Menschen beiträgt und Umwelt,
Arbeitnehmer und Verbraucher schützt. Einschlägige
Regulierungsmaßnahmen dienen den Zielen der EU-Politik und damit den Interessen
der Bürgerinnen und Bürger Europas und müssen
mit Blick auf die KMU konzipiert werden. Seit Annahme des „Small Business Act“ für Europa sind
Bürokratieabbau und ein offenes Ohr für die Belange der KMU ein konstantes
Anliegen der Kommission. Die Mitteilung der
Kommission „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der
EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“ aus dem Jahr
2011 hat diese Arbeiten noch einen Schritt weiter gebracht. Ausgangspunkt der Mitteilung ist der im „Small Business
Act“ entwickelte Grundsatz „Vorfahrt für KMU“, dem zufolge bei der Ausarbeitung
von Rechtsvorschriften berücksichtigt werden muss, welche Auswirkungen diese
auf KMU haben, und das bestehende Regelungsumfeld vereinfacht werden muss[2]. Für
Kleinstunternehmen ist die Möglichkeit einer – begründeten – Befreiung von
Vorschriften und für KMU die Anwendung weniger strenger Vorschriften vorgesehen[3]. Unlängst wurde in der Mitteilung zur Industriepolitik[4] eine
Vereinfachung des regulatorischen und administrativen Umfelds empfohlen, von
der vor allem KMU profitieren sollen, und auf die Bedeutung hingewiesen, die
einem unkomplizierten, stabilen und vorhersehbaren langfristigen
Regulierungsrahmen mit Blick auf Investitionen in neue Technologien und
Innovation zukommt. Schließlich macht das
Programm von Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften
(REFIT) die Ermittlung von Vereinfachungsmöglichkeiten, von unnötigen
regulatorischen Kosten und von Bereichen, in denen die Leistung verbessert
werden könnte, zu einem integralen, festen Bestandteil von politischer
Entscheidungsfindung und Programmplanung[5]. In dieser Mitteilung werden die Fortschritte in folgenden
Bereichen untersucht: ·
Anwendung
der Befreiung für Kleinstunternehmen; ·
Einführung
weniger strenger Vorschriften für KMU; ·
Einführung
des „KMU-Anzeigers“; ·
Gewährleistung
regulatorischer Eignung. Ferner
werden die nächsten KMU-freundlichen Maßnahmen in der Politikgestaltung und Programmplanung
angekündigt. 2. Befreiung der
Kleinstunternehmen von EU-Rechtsvorschriften Die Europäische Kommission schlägt neue Initiativen oder
Änderungen bestehender EU-Rechtsvorschriften erst nach sorgfältiger
Vorbereitung vor. Dies beginnt mit der
Veröffentlichung von „Fahrplänen“ (Roadmaps) zur Unterrichtung der
Interessenträger über mögliche Initiativen der Kommission, verfügbare Daten und
Fakten sowie geplante vorbereitende und beratende Arbeiten. Diese Roadmaps enthalten Angaben zum Ausgangsproblem,
Ziele und Optionen sowie eine vorläufige Einschätzung der Auswirkungen und den
vorgesehenen Zeitplan. Es handelt sich hierbei
um öffentlich zugängliche Dokumente, so dass ein breites Spektrum von Akteuren
– von KMU bis hin zu den Sozialpartnern – sich äußern kann und dies auch tut. In den Roadmaps wird auch angegeben, wann und in welcher
Form die Interessenträger konsultiert werden[6]. Die Kommission bewertet bei
all ihren Vorschlägen mit signifikanten Auswirkungen die möglichen
wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen in Form einer
Folgenabschätzung. Darin werden verschiedene
Optionen zur Lösung der Probleme geprüft, wobei eine immer die Beibehaltung des
Status quo ist. Die Folgenabschätzungen
werden, bevor die Kommission ihren Vorschlag annimmt, einer unabhängigen
Qualitätskontrolle unterzogen. Mit dem Prozess der Folgenabschätzung beabsichtigt die
Kommission, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Dabei wird auch geprüft, ob es möglich ist, Kleinstunternehmen vom
Geltungsbereich der Initiative auszunehmen, ohne das Ziel des möglichen
Vorschlags in Gefahr zu bringen. Beispiel für
eine Befreiung von KMU, die vom EU-Gesetzgeber bereits verabschiedet wurde und
nun durch die Mitgliedstaaten umzusetzen ist: o
Kleine
Geschäfte, die elektrische und elektronische Geräte verkaufen, müssen nicht
eigens einen Raum vorsehen, um die Rücknahmeverpflichtungen der neuen
Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte[7]
zu erfüllen. Die Rücknahmepflicht gilt
für Einzelhandelgeschäfte, deren Fläche 400 m2 überschreitet. Beispiele für
KMU-Befreiungen, die von der Kommission vorgeschlagen wurden und nun das
EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen: o Fahrzeughersteller
mit weniger als 500 Zulassungen neuer Personenkraftwagen pro Jahr sind
von der Erfüllung des CO2-Ziels gemäß dem Kommissionsvorschlag für
eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 für
Fahrzeugemissionen[8]
freigestellt. o Für bestimmte
Kategorien von Fahrzeugen, die innerhalb eines Umkreises von weniger als 100 km
um ihren Standort eingesetzt werden, wird eine Befreiung von der Verordnung
(EG) Nr. 561/2006 und somit den Anforderungen des Fahrtenschreibers
vorgeschlagen[9]. o
In
einer neuen allgemeinen Datenschutzverordnung[10]
wird vorgeschlagen, dass Unternehmen mit weniger als 250 Arbeitnehmern keinen
Datenschutzbeauftragten einsetzen müssen und dass spezielle Maßnahmen für KMU
zu prüfen sind, wenn die Kommission delegierte Rechtsakte zur Präzisierung der
Kriterien für die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung verabschiedet. o KMU mit weniger
als 250 Beschäftigten sind von der Anforderung des Kommissionsvorschlags über
Frauen in Unternehmensvorständen[11]
befreit, dem zufolge Unternehmen, deren Frauenanteil an den nicht
geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern weniger als 40 %
beträgt, transparente Auswahlverfahren mit neutralen Auswahlkriterien anwenden
müssen, um bis zum 1. Januar 2020 einen Anteil von 40 % zu erreichen. Folgenabschätzungen
haben aber auch gezeigt, dass eine Befreiung von Kleinstunternehmen nicht immer
möglich ist. Dies ist beispielsweise der Fall,
wenn eine Befreiung eindeutig dazu führen würde, dass dadurch die Ziele der
Maßnahme – z. B. der Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern – nicht
erreicht werden könnten. Auch bei
Anforderungen des EU-Vertrags, die beispielsweise dem Schutz der Grundrechte
dienen, sind keine Ausnahmen möglich. Schließlich
können sie nicht freigestellt werden, wenn Rechtsvorschriften speziell auf
kleine Unternehmen wie „Briefkastenfirmen“ abgestimmt sind, die der Umgehung
von Rechtsvorschriften in Bereichen wie Dienstleistungen und Wettbewerb dienen[12]. Wenn bei Legislativvorschlägen eine Befreiung von
Kleinstunternehmen nicht möglich ist, muss die Folgenabschätzung die
entsprechende Analyse enthalten und die Gründe angeben. Grenzen für
mögliche Befreiungen: -
Als
im Rahmen der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern das
Problem der Umgehung von Mindeststandards für den Schutz der Arbeitnehmer durch
„Briefkastenfirmen“[13]
angegangen wurde, war klar, dass Kleinstunternehmen nicht ausgeschlossen werden
konnten. Briefkastenfirmen sind beinahe
naturgemäß Kleinstunternehmen und eine Befreiung hätte das wichtigste Ziel der
Maßnahme, nämlich die Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken und einer
unfairen Behandlung der Arbeitnehmer, untergraben. -
Im
Vorschlag der Kommission für eine neue Verordnung über Drogenausgangsstoffe
war eine generelle Befreiung von Kleinstunternehmen nicht möglich, da damit ein
einfacher Schlupfweg zur Umgehung der Ziele der Maßnahme geöffnet worden wäre. Schmuggler hätten sich als Kleinstunternehmen
niederlassen können, um Kontrollen durch die Behörden zu vermeiden. Im bestehenden Rechtsrahmen ist den besonderen
Bedürfnissen von Kleinstunternehmen bereits Rechnung getragen, da Unternehmen,
deren Kauf- bzw. Verkaufvolumen von Drogenausgangsstoffen eine bestimmte Menge
nicht überschreitet, aufgrund der festgelegten Schwellenwerte die meisten
Verpflichtungen nicht erfüllen müssen. 3. Weniger strenge
Vorschriften für KMU Sind Ausnahmen nicht möglich, wird versucht,
Vorschläge für Rechtsvorschriften auf KMU abzustimmen, indem beispielsweise
weniger strenge Anforderungen für kleinere Unternehmen formuliert oder
niedrigere Gebühren vorgesehen werden[14]. Beispiele weniger
strenger Regelungen für KMU, die der EU-Gesetzgeber unlängst verabschiedet hat
und die vor kurzem in Kraft getreten sind oder derzeit durch die
Mitgliedstaaten umgesetzt werden: -
KMU
werden zwar ermutigt, sind aber nicht verpflichtet, sich einem Energieaudit
gemäß der neuen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU zu unterziehen. Die Mitgliedstaaten können Förderregelungen für KMU
einführen, um bei Abschluss freiwilliger Vereinbarungen die Kosten eines
Energieaudits und der Umsetzung der sehr kostenwirksamen Empfehlungen der
Energieaudits zu decken. -
Kleinstunternehmen
verfügen nunmehr über einfachere Möglichkeiten nachzuweisen, dass einmalige Bauprodukte,
die sie in Verkehr bringen, den anwendbaren Normen der Verordnung (EG) Nr.
305/2011 entsprechen. Beispiele weniger
strenger Regelungen für KMU, die von der Kommission vorgeschlagen wurden und
nun das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen: -
Die
Kommission hat Vorschläge vorgelegt, die für KMU die Teilnahme an der
öffentlichen Auftragsvergabe einfacher machen. Bieter
können bei öffentlichen Ausschreibungen anstelle von Originaldokumenten oder
Bescheinigungen zum Nachweis der Erfüllung der Zulassungskriterien auch
Eigenerklärungen einreichen. Nur der
erfolgreiche Bieter wird dazu aufgefordert, die Unterlagen im Original
vorzulegen. Die Unterteilung von Angeboten in
kleinere Lose wird gefördert. Diese
modernisierten Bestimmungen der vorgeschlagenen Richtlinie über die
öffentliche Auftragsvergabe[15]
würden im Zusammenspiel mit einem verstärkten Rückgriff auf die
elektronische Auftragsvergabe die Beteiligung von KMU an Aufträgen im Wert von
rund 18 % des BIP der EU erleichtern. Einige Rechtsvorschriften der EU lassen den Mitgliedstaaten
darüber hinaus die Möglichkeit, für KMU weniger strenge Regelungen einzuführen
(z. B. in den Bereichen Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer[16],
Lebensmittelhygiene[17],
Abfälle[18]
und Jahresabschlüsse[19]). 4. Der KMU-Anzeiger Die Kommission veröffentlicht einen jährlichen Anzeiger zur
Mitteilung von Regulierungsinitiativen mit voraussichtlich erheblichen
Auswirkungen auf KMU[20].
Dank dieses Anzeigers können alle Interessenträger einschließlich des Netzes
der nationalen KMU-Beauftragten feststellen, wo und wie auf EU-Ebene
Fortschritte bei KMU-relevanten Vorschriften erzielt werden. Zudem können dem
Anzeiger die Fortschritte im Gesetzgebungsverfahren vom Kommissionsvorschlag
bis zur Umsetzung in den Mitgliedstaaten und die wichtigsten Fragestellungen
und vorgebrachten Standpunkte über den gesamten Gesetzgebungszyklus hinweg
entnommen werden. Hinzu kommt eine Kennzeichnung, falls sich der
Verwaltungsaufwand in den verschiedenen Phasen von der Annahme durch die
Kommission bis zur Umsetzung der Vorschriften vermehrt oder verringert hat. Die
Überwachung der Durchführung in den Mitgliedstaaten wird es ermöglichen, die
Ergebnisse auf der Ebene, die direkte Auswirkungen auf die Unternehmen hat, mit
der besten Praxis zu vergleichen und zu bewerten[21]. So wird
gezeigt, wie unterschiedliche Umsetzungskonzepte das Gesamtergebnis
beeinflussen. Die wichtigsten, im KMU-Anzeiger verfolgten Rechtsakte und
Legislativvorschläge wurden im Bericht „Verringerung der Verwaltungslasten für
KMU – Anpassung der EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von
Kleinstunternehmen“ vom November 2011 beschrieben[22]. Von den 13
dort aufgeführten Initiativen hat die Kommission drei Vorschläge angenommen,
die im KMU-Anzeiger diesen Jahres erscheinen werden[23]. Der Anzeiger
gibt auch Aufschluss über andere Initiativen des Jahres 2012 mit signifikanten
Auswirkungen auf KMU. 5. Unterstützung
und Konsultierung von KMU 5.1 Konsultation von
KMU – Allgemeine Aspekte KMU
und ihre Interessenverbände wollen wissen, welche neuen regulatorischen
Initiativen von der Kommission geprüft werden, welche Auswirkungen diese haben
können und zu welchem Zeitpunkt der Vorbereitungsphase sie sich dazu äußern
können. Sie begrüßen die Veröffentlichung von
„Fahrplänen“, und viele KMU haben darum gebeten, früher über bevorstehende
Konsultationen informiert zu werden. Die
Kommission aktualisiert derzeit ihre Mindeststandards für Konsultationen und
möchte auf der Website „Ihre Stimme in Europa“ einen fortlaufenden Kalender
geplanter Konsultationen veröffentlichen. Sie
hat zudem im Rahmen des Transparenzregisters ein Frühwarnsystem eingerichtet,
um die Interessenträger über Roadmaps und anstehende Konsultationen zu
informieren. Mit dem „Small Business Act“ wurden starke
Governance-Mechanismen geschaffen, die auf einer engen Zusammenarbeit mit
Mitgliedstaaten und KMU-Akteuren basieren. Seine
Umsetzung wird nun durch die KMU-Beauftragten, ein Netz hochrangiger Vertreter
der Mitgliedstaaten, unterstützt. Die
Benennung einer einzigen Anlaufstelle für Fragen zum „Small Business Act“ in
den Mitgliedstaaten hat zu einer besseren Anwendung von dessen Grundsätzen
beigetragen und ermöglicht den Mitgliedstaaten den Austausch bewährter
Verfahren. Um eine direkte Einbeziehung der
Interessenträger zu erreichen, nehmen repräsentative KMU-Verbände auf
europäischer Ebene als Beobachter an den Sitzungen des Netzes teil. Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden,
dass die Verringerung des Verwaltungsaufwands in den Mitgliedstaaten Priorität
erhält und zu diesem Zweck bewährte Verfahren verstärkt ausgetauscht werden. So hat das Netz beispielsweise eine wichtige Rolle dabei
gespielt, den Zeitraum, der in Europa für eine Unternehmensgründung nötig ist,
zu verkürzen[24]. Ferner hat die Kommission
vorgeschlagen, die Einsetzung eines KMU-Beauftragten und die Durchführung des
KMU-Tests durch die Mitgliedstaaten als Kriterien für den Erhalt einer
KMU-Förderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung einzuführen[25]. Von nun an finden auch regelmäßige jährliche Treffen
zwischen KMU-Verbänden und der Kommission statt, um KMU-relevante prioritäre
Initiativen aus dem Arbeitsprogramm der Kommission (siehe Anhang II der
dieser Mitteilung beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) zu
ermitteln und im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf KMU zu überwachen. Die Kommission nutzt das „Enterprise Europe
Network“, um KMU einschließlich Kleinstunternehmen auf direktem Wege zu
künftigen Rechtsvorschriften zu befragen („KMU-Panel-Konsultation“) und um ihre
Rückmeldungen zu bestehenden EU-Rechtsvorschriften zu erfassen
(„KMU-Feedback-Datenbank“). Wirtschaftsverbände
und Mitgliedstaaten haben diese Entwicklungen als wichtige Schritte der
KMU-Politik begrüßt. Darüber
hinaus veranstaltete die Kommission im Jahr 2012 Konferenzen mit KMU aus
Deutschland, den Niederlanden, Schweden, dem Vereinigten Königreich, Polen und
Italien. Auf diesen Konferenzen konnten
Unternehmer von KMU ihre Bedenken zu unterschiedlichen Themen äußern wie
Arbeitsrecht, Regulierung der Produktvermarktung und die damit verbundene
Festlegung europäischer Produktnormen zum Nachweis der Konformität der Produkte
mit den rechtlichen Anforderungen, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt,
Mehrwertsteuer sowie Lebensmittelhygiene und Kennzeichnung. Gleichzeitig waren persönliche Gespräche und der
Austausch detaillierter Informationen und Standpunkte möglich. Die gesammelten Informationen werden auch in die
REFIT-Bestandsaufnahme und -Programmplanung einfließen.
Die Kommission konsultiert
KMU-Arbeitgeberverbände regelmäßig im Rahmen von EU-Konsultationen der
Sozialpartner und in den Ausschüssen für den europäischen sozialen Dialog. KMU-Verbände waren aktiv an der Ausarbeitung und
Umsetzung des Arbeitsprogramms der europäischen Sozialpartner 2012-2014
beteiligt[26]. Schließlich ist die
KMU-Dimension auch ein Schwerpunkt der hochrangigen Gruppe für Bürokratieabbau,
einer im Jahr 2007 geschaffenen Sachverständigengruppe, die die Kommission
dahingehend berät, wie die aus EU-Rechtsvorschriften erwachsenden
Verwaltungslasten verringert werden können. Die Kommission hat das Mandat der
Gruppe kürzlich bis Oktober 2014 verlängert[27].
Die Gruppe berät zu regulatorischen EU-Maßnahmen, die das Europäische Parlament
und der Rat im Rahmen des Programms zur Verringerung der Verwaltungslasten
verabschieden, und prüft, wie die 27 Mitgliedstaaten diese Maßnahmen umsetzen.
KMU werden befragt, inwieweit die ergriffenen Maßnahmen für sie tatsächlich
einen Unterschied bewirkt haben. Diese Arbeiten werden den
Informationsaustausch der Mitgliedstaaten über Möglichkeiten der Umsetzung des
EU-Rechts vereinfachen und zu einem besseren Verständnis der Auswirkungen der
getroffenen Maßnahmen beitragen. 5.2 Die
„TOP 10-Konsultation“ In einer EU-weiten offenen
Internet-Konsultation, die von Oktober bis Dezember 2012 lief, ersuchte die
Kommission KMU und ihre Interessenverbände, die zehn Bereiche oder
EU-Rechtsakte zu nennen, die ihrer Ansicht nach den größten Aufwand
verursachen. Sie konnten dabei eine Auswahl
aus einer nicht erschöpfenden Liste treffen oder Freitext eingeben. Eine Begründung oder Erklärung der Wahl wurde
nicht verlangt, in einigen Fällen aber doch geliefert.
Auch musste nicht im Detail angegeben werden, ob die Belastung aus dem
EU-Recht oder aus nationalen Rechtsvorschriften resultierte. In dieser Konsultation konnten KMU ihre Bedenken
direkt bei der Kommission geltend machen. Die dieser Mitteilung beigefügte
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen fasst die Ergebnisse der
Konsultation zusammen. Sämtliche Antworten
werden geprüft; Folgemaßnahmen werden im Rahmen des Eignungs- und
Leistungsprogramms der Kommission (siehe Punkt 6) formuliert[28]. Auf die „TOP 10-Konsultation“ gingen insgesamt 1000
Antworten ein[29],
darunter Antworten von einzelnen KMU (über 600 Antworten von KMU mit Sitz in
der EU, davon 40 % Kleinstunternehmen) und von ihren Interessenverbänden
auf verschiedenen Ebenen in der EU (knapp 150 Antworten). Reaktionen kamen aus nahezu allen
EU-Mitgliedstaaten (wobei mehr als die Hälfte auf drei Mitgliedstaaten entfiel
- BE, DE und IT) und aus einigen Drittländern, vor allem der Türkei. In Anhang III (siehe dieser Mitteilung beigefügte
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen) sind sowohl die Bereiche als
auch die Maßnahmen des EU-Rechts genannt, zu denen die meisten Reaktionen von
einzelnen KMU und ihren Interessenverbänden eingingen. Unter den EU-Maßnahmen wurde REACH (Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – Verordnung (EG)
Nr. 1907/2006) sowohl von einzelnen KMU als auch ihren Interessenverbänden
am häufigsten genannt. Ferner nannten beide die MwSt.-Bestimmungen[30], die
Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, die Richtlinie
2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und die Richtlinie
95/46/EG über den Schutz personenbezogener Daten. Auch
wenn unterschiedliche Einzellegislativmaßnahmen angeführt wurden, verwiesen
beide Kategorien von Befragten in diesem Zusammenhang auf das Abfallrecht[31]
und auf die Vorschriften über den Arbeitsmarkt[32]. Rechtsvorschriften über
Ausrüstung für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr (Verordnung (EWG)
Nr. 3821/85), Verfahren für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (Richtlinie 2004/18/EG) und der
modernisierte Zollkodex (Verordnung (EG) Nr. 450/2008) erscheinen ebenfalls in
der TOP 10-Liste. 6. Reaktion auf die
KMU-Konsultationen Die
Kommission betrachtet die Ergebnisse der Konsultation als wichtiges Signal für
die Besorgnis der KMU und wird in mehrerer
Hinsicht reagieren. Erstens laufen bereits Arbeiten zu mehreren in der
TOP 10-Konsultation genannten Rechtsvorschriften:
-
Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) – Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006: Eine Überarbeitung
wurde im Jahr 2012 abgeschlossen und Anfang 2013 verabschiedet. Diese stützte sich auf zahlreiche thematische
Studien mit Beiträgen von mehr als 1600 Unternehmen. Bei
der Überarbeitung wurde der Schluss gezogen, dass REACH gut funktioniert und im
Hinblick auf alle derzeit bewertbaren Ziele gute Ergebnisse liefert[33]. Allerdings
wird auch darauf verwiesen, dass KMU durch den zu erbringenden
Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig belastet werden und dass dieses Problem
angegangen werden muss, da in der nächsten Phase der Registrierung von Stoffen
bis 2018 viel mehr KMU beteiligt sein werden. Die
Kommission hat in diesem Zusammenhang beschlossen, keine Änderungen des
verfügenden Teils der REACH-Verordnung vorzuschlagen, sondern
Einzelempfehlungen zur Verringerung der Auswirkungen der Verordnung auf KMU zu
formulieren. Es sei jedoch darauf hingewiesen,
dass im Rahmen einer Änderung der Verordnung (EG) Nr. 340/2008 derzeit ein
Vorschlag zur Differenzierung der an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)
zu entrichtenden Gebühren geprüft wird, die sich an der Größe des Unternehmens
orientieren sollen. -
Gemeinsames
Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG des Rates: Die Kommission hat eine Mitteilung über ein einfacheres,
robusteres und effizienteres Mehrwertsteuersystem, das auf den Binnenmarkt
zugeschnitten ist,[34]
veröffentlicht. Die Kommission hat 2012 ein
Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Einführung einer
Mini-One-Stop-Shop-Regelung im Jahr 2015 vorgeschlagen, um die Besteuerung von
Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen
KMU-freundlicher zu gestalten und Dienstleistern zu diesem Zweck die
Möglichkeit zu geben, durch Vorlage einer einzigen MwSt.-Erklärung und die Zahlung
der Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung ihre Verpflichtungen in
der gesamten EU zu erfüllen. Die Kommission
wird sich für eine Erweiterung dieser einzigen Anlaufstelle einsetzen. Dank einer unlängst erfolgten Verbesserung eines
Rechtsakts[35]
haben die Mitgliedstaaten seit Januar 2013 die Möglichkeit, im Rahmen einer
fakultativen Regelung vorzusehen, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von
weniger als 2 000 000 EUR die Zahlung der Mehrwertsteuer an die
zuständige Steuerbehörde bis zum tatsächlichen Eingang der Zahlung des Kunden
aussetzen können („Kassenbuchführung“). Zudem
hat die Kommission Verbesserungen der Erstattungsrichtlinie vorangetrieben, um
zu gewährleisten, dass diese die beabsichtigte Wirkung entfaltet, und um eine
einfachere elektronische Übermittlung von MwSt.-Erstattungsanträgen zu
ermöglichen. -
Richtlinie
2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit: Die Kommission
schlägt im Rahmen des am 13. Februar 2013 verabschiedeten
„Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets“ die Aufhebung der Richtlinien
2001/95/EG und 87/357/EWG über Lebensmittel-Imitate und deren Ersetzung durch
eine Verordnung über die Sicherheit von Konsumgütern vor. Aufgrund des Gegenstands und des Ziels der vorgeschlagenen
Verordnung können KMU nicht freigestellt werden, weil Vorschriften zum Schutz
der Gesundheit und Sicherheit von Personen unabhängig von der Größe der
Wirtschaftsteilnehmer gelten müssen. Im Paket wird jedoch eindeutig
darauf verwiesen, welche Bedeutung die Kommission den Bedürfnissen kleiner
Unternehmen zumisst, und werden die für die Einhaltung der Vorschriften
erforderliche Beratung und Unterstützung angeboten. -
Verfahren
für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und
Dienstleistungsaufträge – Richtlinie 2004/18/EG: Die Kommission
hat 2011 eine neue Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe[36]
vorgeschlagen, die derzeit das EU-Legislativverfahren im Europäischen Parlament
und im Rat durchläuft. Die Richtlinie sieht
eine erhebliche Vereinfachung der Verfahren, einschließlich Eigenerklärungen
und Förderung kleinerer Lose, vor und würde damit die Beteiligung von KMU an
Aufträgen erleichtern. -
Maßnahmen
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
bei der Arbeit – Richtlinie 89/391/EWG des Rates: Die
Kommission hat 2012 mit einer umfangreichen Bewertung von Relevanz, Wirksamkeit
und Kohärenz der Hauptrichtlinie und der mehr als 20 Einzelrichtlinien begonnen. Die Ergebnisse
werden 2015 erwartet. -
EU-Abfallrecht: Die Kommission
wird ab 2013 eine umfassende Überprüfung von Abfallpolitik und
Abfallvorschriften der EU unter Berücksichtigung der wichtigsten Ziele der
Abfallrahmenrichtlinie, der Deponie-Richtlinie und der Richtlinie über
Verpackungen und Verpackungsabfälle vornehmen; hinzu kommen eine
Ex-post-Bewertung („Fitness-Check“) von fünf Richtlinien über verschiedene
Abfallströme und eine Bewertung der Möglichkeiten für eine bessere Lösung des
Problems der Kunststoffabfälle. -
Arbeitszeitgestaltung
– Richtlinie 2003/88/EG: Die Kommission hat diese
Richtlinie 2010 umfassend geprüft und kam zu dem Schluss, dass eine
Überarbeitung nötig ist. Die europäischen Sozialpartner haben sich in der
Konsultation bereit erklärt, über die Bedingungen einer solchen Überarbeitung
zu verhandeln, vor kurzem jedoch mitgeteilt, dass die betreffenden
Verhandlungen ohne Einigung ausgesetzt wurden. Die Kommission prüft derzeit,
wie nun vorzugehen ist. -
Kontrollgerät
für Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr – Verordnung (EWG) Nr. 3821/85: Die Kommission
hat 2011 eine neue Verordnung vorgeschlagen[37] ,
über die derzeit in Parlament und Rat verhandelt wird.
KMU würden davon profitieren, weil bei bestimmten Kategorien von
Fahrzeugen, die innerhalb eines Umkreises von weniger als 100 km um ihren
Standort eingesetzt werden, kein Fahrtenschreiber installiert werden müsste. -
Anerkennung
von Berufsqualifikationen – Richtlinie 2005/36/EG: Die Kommission
hat 2011 eine neue Richtlinie zur Modernisierung der aktuellen Richtlinie
vorgeschlagen[38], die derzeit im Parlament und im Rat erörtert wird. KMU wäre geholfen, weil die Mobilität der
Arbeitnehmer unter anderem durch die Einführung eines Europäischen
Berufsausweises erleichtert würde. Durch den
Berufsausweis würde das offizielle Verfahren zur Anerkennung von
Berufsqualifikationen, die in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden, für die
Behörden von Mitgliedstaaten, die diese Tätigkeiten regulieren, einfacher und
weniger zeitaufwändig. Erfolg und zeitliche
Planung einzelner Einstellungen können für kleinere Akteure vergleichsweise
stärkere Auswirkungen haben. Zweitens werden die Ergebnisse bei der
Bestandsaufnahme des EU-Rechts berücksichtigt, die im Rahmen des unlängst
angekündigten Eignungs- und Leistungsfähigkeitstests für Rechtsvorschriften
(REFIT)[39]
vorgenommen wird. Dabei werden in einem ersten
Schritt legislative und politische Bereiche erfasst, um übermäßige Belastungen,
Unvereinbarkeiten, Lücken, wirkungslose Maßnahmen und kumulative Auswirkungen
zu ermitteln und möglichst effektiv vorgehen zu können. Dabei wird
geprüft, welcher Verwaltungsaufwand aufgrund der Art der Umsetzung von
EU-Rechtsvorschriften auf nationaler und subnationaler Ebene entstehen kann,
wobei im Einklang mit der in zahlreichen KMU-Konsultationen geäußerten
Forderung die Besonderheiten von KMU und die Bedeutung eines stabilen
Regulierungsrahmens berücksichtigt werden. In einigen Fällen wird diese
Bestandsaufnahme es möglich machen, Vorschläge zur Überarbeitung von
Rechtsvorschriften rasch einzuleiten, weil die Notwendigkeit der Verringerung
von Verwaltungskosten bzw. einer Vereinfachung eindeutig nachgewiesen wurde. In anderen
Fällen kann eine ausführliche Bewertung erforderlich sein, da das Potenzial für
eine Vereinfachung der Rechtsvorschriften und eine Verringerung der
bürokratischen Belastung generell zwar gegeben ist, aber erst weiter geprüft
werden muss. Mitunter sind gar keine
unmittelbaren Folgemaßnahmen nötig, wenn z. B.
Rechtsvorschriften/Rechtsbereiche als kosteneffizient betrachtet werden oder es
für eine Bewertung ihrer Ergebnisse/Kosteneffizienz noch zu früh ist. Durch REFIT wird sichergestellt, dass das
2011 in Angriff genommene Screening des EU-Besitzstands koordiniert wird und
Prioritäten so gesetzt werden, dass das Prinzip der „Vorfahrt für KMU“ gestärkt
wird und festgestellt werden kann, inwieweit weitere Ausnahmen oder eine
Verringerung der Verwaltungslasten für KMU, insbesondere Kleinstunternehmen,
möglich sind. Die REFIT-Mehrjahrespläne werden
veröffentlicht; Interessenträger und andere Beteiligte können sich dazu äußern. Dies wird dazu beitragen, dass Interessenträger,
einschließlich KMU und Kleinstunternehmen, die Arbeit der Kommission besser
verstehen und besser unterstützen können. Bei der REFIT-Bestandsaufnahme und den Mehrjahresplänen
werden Arbeiten berücksichtigt, die die Kommission bereits für Studien,
Bewertungen und Berichte, die in bestehenden EU-Vorschriften verlangt werden,
oder im Rahmen aktueller Bewertungsprogramme durchführen muss. Die Kommission hat sich generell dazu
verpflichtet, regelmäßig zu bewerten, ob EU-Vorschriften ihre Ziele erreichen
und ob es einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten gibt, um die gleichen
Vorteile und Ergebnisse zu erzielen[40]. Sie wird in diesem Zusammenhang auch der Frage
nachgehen, ob eine Rechtsvorschrift für KMU leicht zu verstehen und anzuwenden
ist und was diesbezüglich verbessert werden könnte. Wird
bei diesen Bewertungen ein Potenzial für weniger strenge Regelungen ausgemacht,
könnte dies zu einer Überarbeitung hin zu KMU-freundlicheren Rechtsvorschriften
unter Wahrung der im Vertrag verankerten Konsultationspflichten in bestimmten
Politikbereichen und unter gebührender Berücksichtigung der Standpunkte anderer
einschlägiger Interessenträger führen. 7. Die nächsten
Schritte Die Kommission wird bei der Aus- und
Überarbeitung politischer Maßnahmen den KMU weiterhin größte Aufmerksamkeit
schenken. Das REFIT-Programm wird schrittweise
umgesetzt, und die Ergebnisse, einschließlich des KMU-Anzeigers, werden
jährlich veröffentlicht, damit die Interessenträger Stellung nehmen können. Konsultation und Dialog zwischen KMU und Kommission
werden weiter verbessert durch die KMU-Beauftragten, den verstärkten Rückgriff
auf das Enterprise Europe Network, durch KMU-Konferenzen und im Rahmen der
Konsultationen der Sozialpartner. Die
Kommission wird bei der Überarbeitung ihrer Leitlinien für Evaluierungen und
Folgenabschätzungen in den Jahren 2013 bzw. 2014 ihre Möglichkeiten zur
Einholung von Daten und Meinungen der KMU weiter stärken. Diese analytische Arbeit muss sich auf gute
faktische Grundlagen und statistische Daten stützen können, damit Auswirkungen
auf KMU im vollen Umfang berücksichtigt werden können. Die
Governance- und Konsultationsmechanismen des „Small Business Act“ für Europa
werden eine wichtige Rolle dabei spielen, den bürokratischen Aufwand für KMU
möglichst gering zu halten und eine breit angelegte Konsultation und
Beteiligung der KMU-Akteure unter Einbeziehung der Mitgliedstaaten zu
gewährleisten. Das Netz der nationalen
KMU-Beauftragten wird weiterhin einen wichtigen Beitrag leisten, um das
Arbeitsprogramm der Kommission im Hinblick auf Folgen für KMU zu überwachen und
zu gewährleisten, dass die Verringerung der Verwaltungslasten in den
Mitgliedstaaten durch einen verstärkten Austausch bewährter Verfahren Priorität
erhält. Die regelmäßigen Sitzungen mit
KMU-Verbänden, die dem Ziel dienen, die Anwendung des Prinzips „Vorfahrt für
KMU“ im Rahmen anstehender prioritärer Kommissionsinitiativen genau zu
überwachen, werden fortgesetzt. Die Kommission
wird das Enterprise Europe Network (EEN) weiter stärken, um dessen Kapazitäten
zur Erläuterung des EU-Rechts auszubauen und um über KMU-Panels Stellungnahmen
von KMU zu EU-Vorschriften einzuholen. Die Berücksichtigung der KMU-Dimension ist eine gemeinsame
Aufgabe. Das Europäische Parlament und der
Rat werden ersucht, dafür zu sorgen, dass KMU in den Genuss der Vorteile von
EU-Vorschriften kommen und ihnen durch den Legislativprozess der EU keine
unnötigen zusätzlichen Belastungen entstehen. Die
Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Möglichkeiten, die EU-Vorschriften
bieten, im Sinne einer Verringerung jeglicher Belastung von KMU zu nutzen. __________________________________________________ Arbeitsunterlage
der Kommissionsdienststellen KMU-Anzeiger Vorrangige KMU-Dossiers im Arbeitsprogramm 2013 der
Kommission Ergebnisse der
Top 10-Konsultation [1] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/performance-review/files/supporting-documents/2012/do-smes-create-more-and-better-jobs_en.pdf [2] KOM(2008)
394 endg., S. 7. [3] Bericht der
Kommission „Verringerung der Verwaltungslasten für KMU – Anpassung der
EU-Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse von Kleinstunternehmen“
(KOM(2011) 803). [4]
Mitteilung der
Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine stärkere europäische
Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung (COM(2012) 582 final.). [5] COM(2012) 746 final. http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/documents/com_2013_de.pdf [6] Im
Bereich der Sozialpolitik beispielsweise müssen dem Vertrag zufolge erst die
Sozialpartner konsultiert werden, bevor die Kommission Vorschläge unterbreiten
kann. [7] Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.
Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, ABl. L 197, S. 38 vom
24.7.2012. [8] Vorschlag
der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des
Ziels für 2020 zur Verringerung der CO2-Emissionen neuer
Personenkraftwagen, COM(2012) 393. [9]
Vorschlag der
Kommission zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates über
das Kontrollgerät im Straßenverkehr und der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates, KOM(2011) 451. [10] KOM(2012)
11. [11] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und
Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/Aufsichtsratsmitgliedern
börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen vom
14.11.2012, COM(2012) XXX. [12] „Briefkastenfirmen“
sind Unternehmen, die gegründet werden, um Gesetzeslücken auszunutzen. Sie
erbringen selbst keine Dienstleistungen an Kunden, sondern dienen lediglich als
Adresse für die Erbringung von Leistungen durch ihre Eigentümer. Solche
Unternehmen sind in der Regel sehr klein und haben häufig nur einen
Briefkasten; daher der Name. [13] Unternehmen
mit offizieller Niederlassung in einem Mitgliedstaat , in dem sie nicht tätig
sind, die gegründet wurden, um die Regulierung in einem anderen Mitgliedstaat
zu vermeiden. [14] KOM(2011)
803, S. 6. [15] KOM(2011)
896. [16]
Richtlinie
2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur
Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der
Arbeitnehmer. [17]
Verordnung (EG)
Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar
2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit; Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene; Verordnung
(EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel
tierischen Ursprungs; Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen
Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen
Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs. [18] Richtlinie
2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über
Abfälle. [19] Richtlinie
2012/6/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur
Änderung der Richtlinie 78/660/EWG des Rates über den Jahresabschluss von
Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinstbetrieben. [20] Siehe
die dieser Mitteilung beigefügte Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen. [21] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/best_practice_report/best_practice_report_en.htm [22] Siehe
Anhang II der Mitteilung der Kommission KOM(2011) 803. [23] Vorschlag
für eine überarbeitete Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten (COM(2012) 11) und Vorschlag für eine
überarbeitete Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die
öffentliche Auftragsvergabe (KOM (2011) 896). Der Vorschlag für eine
überarbeitete Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte hat bereits zur
Überarbeitung der Richtlinie 2012/19/EG des Europäischen Parlaments und des
Rats vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte geführt. [24] http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/business-environment/start-up-procedures/progress-
2011/index_en.htm [25] KOM(2011) 615 endg., S. 2. [26] http://www.ueapme.com/IMG/pdf/EUSD_work_prog_2012-2014.pdf [27] http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/admin_burden/ind_stakeholders/ind_stakeholders_en.htm [28] COM(2012)
746 final. http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/documents/com_2013_de.pdf [29] Alle
Resultate der Konsultation wurden auf der Website „Ihre Stimme in Europa“
veröffentlicht. [30] Gemeinsames
Mehrwertsteuersystem – Richtlinie 2006/112/EG des Rates, Erstattung der
Mehrwertsteuer an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem
anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige – Richtlinie 2008/9/EG des
Rates. [31] Verbringung
von Abfällen (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006), Abfallrahmenrichtlinie
(Richtlinie 2008/98/EG) und Abfallverzeichnis (Entscheidung 2000/532/EG der
Kommission). [32] Die
Richtlinie 89/391/EWG über Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, die Richtlinie 96/71/EG
über die Entsendung von Arbeitnehmern und die Richtlinie 2003/88/EG über die
Arbeitszeitgestaltung wurden in den Antworten auf die Konsultation genannt. Bei
der Einstufung durch einzelne KMU und durch ihre Interessenverbände in eine
Rangliste belegten die Richtlinie 89/381/EG den 6. bzw. den 3. Platz, die
Richtlinie 96/71/EG den 19. bzw. 8. Platz und die Richtlinie 2003/88/EG den 5.
bzw. 7. Platz. [33] KOM(2013) 49. [34] KOM(2011) 851. [35] Richtlinie 2010/45/EG. [36] KOM(2011)
896. [37] KOM(2011)
451. [38] KOM(2011)
883 endg. [40] KOM(2012) 746. Siehe Abschnitt 7.