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Document 52013DC0083
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Towards Social Investment for Growth and Cohesion – including implementing the European Social Fund 2014-2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020
/* COM/2013/083 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 /* COM/2013/083 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen
Zusammenhalt – einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014‑2020 Einleitung In der Strategie Europa 2020 für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum[1] wurden die
Ziele festgelegt, mindestens 20 Millionen Menschen aus Armut und sozialer
Ausgrenzung herauszuführen und die Beschäftigungsquote der 20‑ bis 64‑Jährigen
auf 75 % zu erhöhen. Unterstützt werden die Anstrengungen zur
Verwirklichung dieser Ziele durch die Leitinitiativen der Strategie Europa
2020, darunter die Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut und der
sozialen Ausgrenzung und die Agenda für neue Kompetenzen und
Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Europäische Semester bildet den Rahmen für
die Lenkung und das Monitoring der Wirtschafts‑ und Sozialreformen in den
Mitgliedstaaten. Die offene Methode der Koordinierung in den Bereichen
Sozialschutz und soziale Inklusion hat zur Lenkung der einschlägigen
Strukturreformen der Mitgliedstaaten beigetragen. Die Förderung des
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die Bekämpfung
sozialer Ausgrenzung und Diskriminierungen sind grundlegende Ziele der
Europäischen Union und als solche im Vertrag festgelegt[2]. In der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist verankert, dass die
Einrichtungen der EU und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU‑Rechts
die persönlichen, bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen
Rechte achten müssen. José Manuel Barroso, Präsident der
Europäischen Kommission, sagte 2012 in seiner Rede zur Lage der Union: „Gerade
die europäischen Länder mit den effizientesten Sozialschutzsystemen und den
ausgeprägtesten Sozialpartnerschaften gehören zu den erfolgreichsten und
wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt.“ Die im Zuge der
Krise entstandenen Herausforderungen hatten jedoch zur Folge, dass das Risiko
von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie des Ausschlusses aus dem Arbeitsmarkt
in vielen Ländern steigt[3]. Ebenso nehmen die Unterschiede innerhalb und zwischen den
Mitgliedstaaten zu. Hierdurch sind nicht nur die Verwirklichung der Ziele der
Strategie Europa 2020 und die Wettbewerbsfähigkeit Europas in einer
globalisierten Welt bedroht, sondern es besteht die Gefahr weitreichender
negativer sozialer und wirtschaftlicher Folgen, da nicht nur der Einzelne,
sondern auch die Gesellschaft insgesamt die sozialen und wirtschaftlichen
Kosten von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung zu tragen hat[4]. Die Sozialsysteme haben zum sozialen
Fortschritt beigetragen, doch sie stehen nun vor den Herausforderungen des
demografischen Wandels sowie der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der
resultierende Druck auf die öffentlichen Haushalte und die Gefahr eines
strukturellen Mangels an Arbeitskräften in der Zukunft verstärken die
Notwendigkeit, die Sozialpolitik im Hinblick auf die Optimierung ihrer
Wirksamkeit und Effizienz sowie auf ihre Finanzierung zu modernisieren. Es ist
von größter Bedeutung, die optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen zu
gewährleisten und mögliche dauerhafte Beeinträchtigungen durch die Krise zu
verhindern, und zwar sowohl in den Ländern, die starken Haushaltszwängen
unterliegen, als auch in den Mitgliedstaaten mit größerem finanzpolitischem
Spielraum. Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft
erfordern Investitionen in das Humankapital, da dieses die Grundlage für
Produktivität und Innovation bildet[5]. Sozialsysteme erfüllen drei Funktionen:
Sozialinvestitionen, Sozialschutz und Stabilisierung der Wirtschaft. Die
Sozialinvestitionen umfassen unter anderem die Förderung vorhandener und
künftiger Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen. Anders gesagt,
Sozialpolitik hat – neben ihrer unmittelbaren Wirkung – auch
langfristige Auswirkungen, da sie einen nachhaltigen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Ertrag liefert, vor allem im Hinblick auf
Beschäftigungsaussichten und Arbeitseinkommen. Sozialinvestitionen tragen
insbesondere dazu bei, Menschen auf die Risiken des Lebens vorzubereiten,
anstatt lediglich bereits entstandenen Schaden im Nachhinein zu „reparieren“.
Die Modernisierung der Sozialpolitik erfordert die systematische Einführung
einer Ex-ante-Beurteilung der Ergebnisse finanzieller Entscheidungen und einen
systematischen Ansatz für die Rolle, die der Sozialpolitik in den verschiedenen
Lebensphasen zukommt, von der Ausbildung über das Erwerbsleben bzw. Phasen der
Erwerbslosigkeit bis hin zu Krankheit und Alter. Sozialpolitik erfüllt häufig zwei oder sogar
alle drei der oben genannten Funktionen, und diese können sich gegenseitig
verstärken. Typischerweise bewirkt die Schutzfunktion in widrigen Phasen, dass
davor in Humankapital getätigte Investitionen erhalten bleiben. Es wäre
demzufolge nicht zielführend, einzelne Haushaltsteile mit einer bestimmten
Funktion zu verknüpfen. Die Investitionsdimension der Ausgaben für eine
bestimmte Politik hängt ab von deren Ausgestaltung (z. B. Konditionalität,
Dauer), dem spezifischen nationalen Kontext (Komplementarität mit anderen
Politikbereichen) und zeitlich bedingten Faktoren (Konjunkturzyklus,
Wachstumspfad). So hat beispielsweise die Kinderbetreuung eine Schutzfunktion,
doch darüber hinaus kommt ihr – sofern sie gut konzipiert ist – eine
wichtige Investitionsdimension zu, da sie die Fähigkeiten und die soziale
Inklusion der Kinder fördert. Schweden hat dank seiner familienfreundlichen
Beschäftigungspolitik und seines großzügigen Elternurlaubs, gekoppelt mit
Investitionen in eine flächendeckende Kinderbetreuung, eine der höchsten
Frauenerwerbsquoten in Europa. Gut konzipierte
Sozialsysteme, bei denen die Sozialinvestitionen breiten Raum einnehmen und mit
den beiden anderen Funktionen, nämlich Schutz und Stabilisierung, kombiniert
sind, erhöhen Wirksamkeit und Effizienz der Sozialpolitik und fördern zugleich
dauerhaft eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft. Im Zuge der
Modernisierung der Sozialpolitik muss insbesondere Aktivierungsmaßnahmen mehr
Gewicht beigemessen werden. Diese ermöglichen es den Menschen, aktiv und nach
bestem Vermögen an Gesellschaft und Wirtschaft teilzuhaben.
Unterstützungsregelungen sollten eine Rückzugsstrategie vorsehen, das heißt,
sie sollten grundsätzlich zeitlich befristeten Charakter haben. Ein weiterer
Teilaspekt ist Konditionalität, also die Bindung an das Erreichen eines
geeigneten, spezifischen Ziels (z. B. Teilnahme an einer Schulung).
Unterstützung sollte gezielt den Personen gewährt werden, die sie brauchen, und
zwar dann, wenn sie sie brauchen. Individualisierte, integrierte Leistungen
(die beispielsweise über zentrale Anlaufstellen erbracht werden) können die
Wirksamkeit der Sozialpolitik verbessern. Die Vereinfachung der Verfahren kann
bedürftigen Personen der Zugang zu Leistungen erleichtern, was zudem auch
Überschneidungen bei Regelungen und Kosten verhindert. Mit dieser Mitteilung werden eine Empfehlung
der Kommission „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteilung
durchbrechen“ und eine Reihe von Arbeitspapieren der Kommissionsdienststellen
vorgelegt. Zusammen bilden sie das „Paket zu Sozialinvestitionen“. Es liefert
einen politischen Rahmen für die – gegebenenfalls erforderliche –
Neuausrichtung der Politik der Mitgliedstaaten auf Sozialinvestitionen in allen
Lebensphasen. Dabei geht es um die Angemessenheit und Nachhaltigkeit der
Haushalte für die Sozialpolitik sowie für den öffentlichen und privaten Sektor
insgesamt, wie auch vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung zu einem
Pakt für soziale Investitionen[6] dargelegt. Dies steht in Einklang mit dem im Jahreswachstumsbericht
formulierten Appell an die Mitgliedstaaten, in ein beschäftigungsintensives und
integratives Wachstum zu investieren, und dem Aufruf, die Sozialschutzsysteme
zu modernisieren, um deren Wirksamkeit, Eignung und Nachhaltigkeit
sicherzustellen. Das Paket bietet eine Orientierung im Hinblick auf die
Verwirklichung der Europa‑2020‑Ziele, indem es eine Verbindung
zwischen der Sozialpolitik, den im Rahmen des Europäischen Semesters
empfohlenen Reformen für die Verwirklichung der Europa‑2020‑Ziele
sowie den einschlägigen EU‑Fonds herstellt. Erforderlich sind in diesem
Zusammenhang auch bessere Methoden zur Messung von Armut und eine raschere
Erstellung der EU‑weiten Sozialstatistiken, um Entwicklungen und
Leistungen zu verfolgen[7]. Das Paket ergänzt das Beschäftigungspaket[8], das den Weg in einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung vorgibt, das
Weißbuch zu Pensionen und Renten[9], das eine Strategie für angemessene, nachhaltige und sichere Pensionen
und Renten aufzeigt, sowie das Paket zur Jugendbeschäftigung[10], das speziell auf die Lage junger Menschen ausgerichtet ist. Es
basiert zudem auf den Rechtsvorschriften, die für die Umsetzung der
Kohäsionspolitik im nächsten Finanzierungszeitraum 2014‑2020 und
insbesondere für den Geltungsbereich des Europäischen Sozialfonds (ESF)
vorgeschlagen wurden, sowie auf dem Vorschlag, mindestens 20 % der
ESF-Mittel in jedem Mitgliedstaat für die Förderung der sozialen Inklusion und
die Bekämpfung von Armut vorzusehen.
1.
Die Herausforderungen
Demografischer Wandel Vom Jahr 2013 an wird in Europa die Zahl
der Personen im erwerbsfähigen Alter erstmals rückläufig sein, wohingegen der
Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung schnell zunehmen wird. Derzeit
kommen vier Erwerbstätige für eine Person über 65 Jahren auf, und dieses
Verhältnis wird sich bis zum Jahr 2040 halbieren. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den
einzelnen Ländern, Regionen und Sektoren. Insgesamt verzeichnete die EU in den
letzten Jahren ein mäßiges Bevölkerungswachstum, doch in einer Reihe von
Mitgliedstaaten – allesamt im östlichen Teil der EU gelegen – ging
die Bevölkerungszahl im vergangenen Jahrzehnt stetig zurück. Einige
benachteiligte Regionen, in denen die Bevölkerung marginalisierter
Gemeinschaften zunimmt, sind mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Die Alterung, steigende
Abhängigkeitsquotienten und eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung stellen eine
Bedrohung für die Finanzierbarkeit und die Nachhaltigkeit der öffentlichen
Sozialhaushalte dar[11]. Infolge der Wirtschaftskrise stieg die Arbeitslosigkeit, die
Steuereinnahmen gingen zurück, und die Zahl der Personen, die Leistungen in
Anspruch nehmen müssen, erhöhte sich, was die Nachhaltigkeit unserer
Sozialschutzsysteme noch mehr gefährdet. Die demografische Herausforderung stellt sich
zwar allen Mitgliedstaaten, doch es bestehen innerhalb der EU erhebliche
Unterschiede, was die Zahl der gesunden Lebensjahre und die Lebenserwartung
anbelangt. Zurückzuführen ist dies auf zahlreiche Faktoren, die sich auf die
Gesundheit auswirken, darunter verschiedene Lebens‑ und
Arbeitsbedingungen sowie Formen der Lebensführung. Unterschiede beim Zugang zur
Gesundheitsversorgung und bei deren Qualität verstärken dies zusätzlich. Mehr Effizienz in der Sozialpolitik Die Krise hat die Herausforderungen aufgrund
des demografischen Wandels noch verschärft, da sie die Haushalte der
Mitgliedstaaten zu einer Zeit belastet, in der die Anstrengungen zur Erreichung
der Europa-2020-Ziele verstärkt werden müssen. Da die öffentlichen Ausgaben für die
Sozialpolitik, die zu einem großen Teil die Pensionen und Renten sowie die
Gesundheitsversorgung decken, in der EU durchschnittlich etwa 29,5 % des
BIP ausmachen, werden sie im Rahmen der Konsolidierungsbemühungen eingehend
geprüft. Bei vielen Reformen muss der Schwerpunkt auf Effizienzsteigerungen
liegen, wobei auf eine geeignete Ausgestaltung der Reformen zu achten ist, um
negative Auswirkungen auf das Ausmaß der Armut, auf Produktivität und
Wirtschaftswachstum, auf die Gesundheit der Bevölkerung und auf den sozialen
Zusammenhalt zu verhindern. Angesichts der Notwendigkeit, die
Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialpolitik zu gewährleisten, müssen
die Mitgliedstaaten Mittel und Wege finden, die Effizienz und die Wirksamkeit
zu verbessern und gleichzeitig den zentralen demografischen und
gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen[12]. In
einigen Fällen führt die Vielzahl der Leistungen, zuständigen Stellen und
Anspruchsvoraussetzungen zu zusätzlichen Verwaltungskosten und einer geringen
Inanspruchnahme seitens der am stärksten von Armut betroffenen Personen. Auch
unzureichendes Monitoring führt zu unnötigen Ausgaben. Zudem sind einige Sach‑
und Sozialleistungen wenig zielgerichtet und erreichen nicht die Menschen, die
Hilfe benötigen[13]. Mitgliedstaaten mit ähnlichem Ausgabenniveau
bei der Sozialpolitik erzielen unterschiedliche Ergebnisse in Bezug auf Armut,
Beschäftigung und Gesundheit. Dies lässt darauf schließen, dass die Mittel noch
besser genutzt werden könnten[14]. Im Jahreswachstumsbericht, mit dem das
Europäische Semester 2013 eingeleitet wurde, heißt es, die laufende
Umstrukturierung unserer Volkswirtschaften sei einschneidend, politisch
anspruchsvoll und gesellschaftlich schwierig, aber unumgänglich, um für die
Zukunft intelligente, nachhaltige und integrative Grundlagen für Wachstum und
Wettbewerbsfähigkeit zu legen. In dem Bericht wurde außerdem die Notwendigkeit
betont, die Gesundheitssysteme zu reformieren, wodurch zum einen der Zugang zu
einer hochwertigen Gesundheitsversorgung sichergestellt und zum anderen eine
effizientere Verwendung öffentlicher Mittel erreicht werden soll. Die
Notwendigkeit, Reformen voranzutreiben, wurde bereits in den länderspezifischen
Empfehlungen 2012 aufgezeigt; darin wurden die Verlängerung des
Erwerbslebens, Arbeitsanreize, die Schaffung besserer (Arbeits‑) Chancen
für Frauen und junge Menschen, effizientere soziale Transferleistungen und
Unterstützungssysteme sowie die Sicherstellung des Zugangs zu hochwertigen Leistungen
gefordert. Ressourcen des privaten und des dritten
Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen Die Ressourcen für die Sozialpolitik
beschränken sich nicht auf die Mittel des öffentlichen Sektors. Einen nicht zu
vernachlässigenden Teil bringen die Menschen bzw. Familien ein. Darüber hinaus
werden Sozialleistungen in erheblichem Umfang von Organisationen ohne
Erwerbszweck erbracht. Zu nennen sind hier unter anderem
Obdachlosenunterkünfte, Unterstützung für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung
sowie Beratungszentren zu Sozialleistungen im Allgemeinen. Sozialunternehmen[15] können die Anstrengungen des öffentlichen Sektors ergänzen und bei der
Erschließung neuer Märkte eine Vorreiterfunktion übernehmen, doch sie benötigen
breitere Unterstützung, als ihnen bislang zuteil wird[16]. Die auf
Gewinn ausgerichteten Teile des privaten Sektors müssten weiter ermuntert
werden, das Potenzial sozialer Investitionen zu nutzen, indem sie
beispielsweise ein gesundes und sicheres soziales Umfeld und entsprechende
Arbeitsbedingungen schaffen. Dies beschränkt sich nicht nur auf die soziale
Verantwortung der Unternehmen (CSR) und umfasst unter anderem die Schulung am
Arbeitsplatz, unternehmenseigene Kinderbetreuungseinrichtungen, die
Gesundheitsförderung sowie gut erreichbare, familienfreundliche Arbeitsplätze. Im sozialen Bereich machen die Mitgliedstaaten
nach wie vor zu wenig Gebrauch von innovativeren Finanzierungsmöglichkeiten,
etwa durch die Beteiligung des privaten Sektors und durch Finanzinstrumente wie
Mikrofinanzierung, politische Garantien und Social Investment Bonds[17], die zu Haushaltseinsparungen führen dürften. Notwendigkeit,
in allen Lebensphasen in Humankapital zu investieren und eine angemessene
Lebensgrundlage für die Menschen zu sichern Wenn die Europa-2020-Ziele Wirklichkeit werden
sollen, müssen auf breiter Ebene Abhilfemaßnahmen ergriffen und die Probleme
angegangen werden, mit denen die Menschen in den verschiedenen Phasen ihres
Lebens konfrontiert sind. Personen, die als Kinder in Armut aufwachsen,
verbleiben häufig ihr ganzes Leben lang in Armut. Wenn beispielsweise ein Kind
bezüglich Bildung[18] und Gesundheit erhebliche Nachteile erfährt, summieren sich diese oft
im Laufe des Lebens. Daher ist die Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren in
allen Lebensphasen wichtig. Schlechte schulische Leistungen führen später
unmittelbar zu eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten und geringerem Einkommen.
So besteht etwa für Roma-Kinder ein besonderes Risiko sozialer und
wirtschaftlicher Marginalisierung und Diskriminierung. Nur die Hälfte von ihnen
hat Zugang zu frühkindlicher Erziehung und Betreuung – dies entspricht ungefähr
der Hälfte des EU-Durchschnitts –, und in einigen Mitgliedstaaten
schließen weniger als 10 % eine weiterführende Schule ab, was niedrige
Beschäftigungsquoten zur Folge hat. In der Tschechischen Republik
verfügen nur zwei von zehn Roma, die in einem marginalisierten Umfeld leben,
über eine formale Ausbildung oder einen Abschluss der Sekundarstufe, wodurch
ihre berufliche Laufbahn vorherbestimmt wird[19]. Investitionen in das Humankapital müssen
bereits in der frühen Kindheit beginnen und während des ganzen Lebens erfolgen.
Die Jugendarbeitslosenquote liegt derzeit bei 23,4 % und steigt weiter.
Gleichzeitig gibt es keine Fortschritte, was die Senkung der
Schulabbrecherquote und die Steigerung der Hochschulabsolventenquote angeht.
Darüber hinaus befindet sich ein beunruhigend hoher Prozentsatz junger Menschen
weder in Beschäftigung noch in Aus‑ oder Weiterbildung, nämlich
12,9 % aller jungen Europäerinnen und Europäer
(Altersgruppe 15-24 Jahre) bzw. insgesamt 7,5 Millionen im
Jahr 2011. Dies hat zur Folge, dass in einigen Mitgliedstaaten junge
Menschen einem verhältnismäßig größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind als ältere
Menschen. Solche Risiken und mangelnde Beschäftigungsmöglichkeiten geben auch
in vielen ländlichen Gebieten der EU erheblichen Anlass zur Sorge, wo es für
junge Menschen im Vergleich zu Gleichaltrigen in städtischen Gebieten oder
Großstädten schwieriger ist, Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. eine Arbeitsstelle zu
finden[20]. Menschen im Haupterwerbsalter und ältere
Erwerbstätige sind von dem schnellen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit
betroffen. Dies setzt sie einem Armutsrisiko aus und gefährdet ihre
Beschäftigungsfähigkeit, ihre familiäre Stabilität sowie ihre mentale und
physische Gesundheit. Abgesehen von jungen Menschen sind auch
(ältere) Frauen, Erwerbslose, behinderte Menschen sowie in Europa lebende
Migrantinnen und Migranten mit Härten konfrontiert. In diesen
Bevölkerungsgruppen herrscht eine sehr hohe Arbeitslosigkeit (19,6 % im
Jahr 2011 gegenüber 9,7 % beim Bevölkerungsdurchschnitt). Die
Beschäftigungsquote behinderter Menschen liegt etwa 25 % unter derjenigen
von Menschen ohne Behinderungen. Des Weiteren übersteigt das Risiko von Armut
und sozialer Ausgrenzung der im Ausland geborenen 25‑ bis 54‑Jährigen
das entsprechende Risiko anderer Personen EU-weit durchschnittlich um mehr als
zehn Prozentpunkte[21]. Die Kluft beim Armutsrisiko nach Sozialtransfer zwischen Migrantinnen
und Migranten einerseits und EU‑Bürgerinnen und ‑Bürgern
andererseits ist mit acht Prozentpunkten ebenfalls beträchtlich[22]. Darüber hinaus besteht für Kinder mit Migrationshintergrund ein
höheres Schulabbruchrisiko. Außerdem sind die Arbeitsmärkte noch nicht integrativ.
In einigen Ländern steigen die Quoten von Frauen und Menschen mit
Migrationshintergrund, die in den Arbeitsmarkt eintreten, äußerst langsam, und
die Zahl ihrer durchschnittlichen Wochenarbeitsstunden ist nach wie vor
niedrig. Die
Segmentierung und Polarisierung des Arbeitsmarktes bewirken in einer Reihe von
Ländern eine erhebliche Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, und Steuer‑
und Leistungssysteme können Anreize geben, nicht zu arbeiten, vor allem für
Menschen mit geringem Einkommen oder mit Zweiteinkommen.
Frühverrentungsregelungen und Lücken zwischen tatsächlichem und gesetzlichem
Renteneintrittsalter verringern die Wirtschaftstätigkeit. Für viele Menschen reicht ihre derzeitige
Arbeit nicht aus, um ihre Familie aus der Armut herauszuführen. Die armen
Erwerbstätigen stellen ein Drittel der Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter, die
einem Armutsrisiko ausgesetzt sind[23]. Trotz der Bemühungen um die Modernisierung der
Sozialsysteme gestalten sich die Fortschritte in der EU uneinheitlich, und in
einer Reihe von Mitgliedstaaten ist die Sozialpolitik nur allzu oft nicht in
der Lage, Teile ihrer Bevölkerung vor dem Abrutschen in Armut und soziale
Ausgrenzung zu bewahren und/oder zu verhindern, dass sie in
Langzeitarbeitslosigkeit geraten. Würde ein Sozialschutz fehlen, könnten die
Armutsquoten bis auf das Doppelte des derzeitigen Stands ansteigen; dessen
ungeachtet erhalten immer mehr Menschen entweder unzureichende oder gar keine
Leistungen. Eine wachsende Zahl von Haushalten gerät in eine finanzielle Notlage[24]. Die Ungleichheit beim verfügbaren Einkommen
hat in einigen Ländern zugenommen, während zugleich der absolute Lebensstandard
für viele Menschen, die bereits gefährdet sind, unverhältnismäßig gesunken ist.
Dies steht im Widerspruch zu dem sozialen Recht der Bürgerinnen und Bürger auf
ein Leben in Würde[25]. Nach einer Schätzung für das Jahr 2009[26] könnte
sich beispielsweise die Zahl Obdachloser in der EU jede Nacht auf bis zu
410 000 belaufen. Diese Zahl steigt in den meisten Mitgliedstaaten, und
noch viel mehr Menschen sind unmittelbar von einer Zwangsräumung bedroht[27]. Die geschlechtsspezifische Dimension Die besonderen Herausforderungen, die sich
wegen der anhaltenden Benachteiligung aufgrund des Geschlechts stellen, müssen
einheitlicher angegangen werden[28]. In der
EU leben insgesamt 12 Millionen mehr Frauen als Männer in Armut. Abgesehen
davon, dass Frauen weniger verdienen, sind ihre Erwerbsquote und die Zahl ihrer
Arbeitsstunden niedriger, zum Teil bedingt durch ihre unbezahlte Arbeit in
Haushalt, Kinderbetreuung und Langzeitpflege; festzuhalten ist Folgendes: ·
Die Frauenerwerbsquote liegt nach wie vor
16,4 % unter der Erwerbsquote der Männer, was anhaltende
Geschlechtsunterschiede bei der Verteilung der Haushaltsaufgaben widerspiegelt
(64,9 % gegenüber 77,6 % für die Altersgruppe der 15‑ bis 64‑Jährigen
im Jahr 2011). ·
Ein höherer Anteil von Frauen arbeitet Teilzeit,
was zur Folge hat, dass die Zahl der durchschnittlichen wöchentlichen
Arbeitsstunden von Frauen um 17,0 % geringer ist (33,7 Stunden gegenüber 40,6 Stunden
im Jahr 2011). ·
Es besteht ein Lohngefälle zwischen Männern und
Frauen von 16,2 % (beim durchschnittlichen Stundenlohn im Jahr 2010);
zurückzuführen ist dies zum Teil darauf, dass Frauen für gleichwertige Arbeit
eine geringere Bezahlung erhalten, und zum Teil darauf, dass Frauen häufig eine
Tätigkeit ausüben, die schlechter bezahlt wird. Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen
werden, dass das Einkommen von Frauen insgesamt durchschnittlich mehr als
40 % unter dem Einkommen von Männern liegt[29]. Da die
geschlechtsspezifische Ungleichheit das ganze Leben hindurch erhalten bleibt
und sich deren negative Auswirkungen im Lauf der Zeit summieren, führt dies
unter anderem zu einem geringeren BIP, niedrigeren Sozialbeiträgen und einer
höheren Armutsquote älterer Frauen (18 % der Frauen im Alter von
65 Jahren und darüber sind armutsgefährdet, gegenüber 13 % bei den
Männern). Die Herkunft aus einer benachteiligten Familie oder die Zugehörigkeit
zu einer ethnischen Minderheit verstärken diese geschlechtsspezifische
Ungleichheit noch weiter.
2.
Was ist zu tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an
Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen
Wenngleich
große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen, so stehen doch alle
vor strukturellen, sozialen und demografischen Herausforderungen. Diejenigen
Staaten, die sich frühzeitig und konsequent noch vor der Krise für ein
Wachstumsmodell einschließlich Sozialinvestitionen im Rahmen ihrer
Sozialpolitik entschieden haben, verzeichnen ein integrativeres Wachstum als
die anderen[30]. Die Modernisierung der Sozialpolitk ist ein gemeinsames Anliegen auf
EU‑Ebene, denn eine ineffektive Sozialpolitik in einem Land kann sich
auch auf andere Länder auswirken, vor allem innerhalb des Euroraums. Unzureichende
Investitionen in die Sozialpolitik zur Förderung des Humankapitals, zum
Beispiel im Bereich frühkindliche Erziehung und Betreuung, führen in einigen
Mitgliedstaaten zu einem schlechteren Bildungsniveau und einer insgesamt
geringeren Kompetenzentwicklung[31]. Dies
erklärt zum Teil die Unterschiede in der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit
zwischen den Mitgliedstaaten und die derzeitigen Ungleichgewichte in der
Wirtschafts- und Währungsunion, denn schlechte Bildung und gering ausgebildete
Kompetenzen haben eine weniger qualifizierte, weniger produktive
Erwerbsbevölkerung zur Folge. In Mitgliedstaaten mit geringer wirtschaftlicher
Wettbewerbsfähigkeit kann dies auch bewirken, dass Hochqualifizierte ihr
Herkunftsland verlassen und anderswo Arbeit suchen, wodurch das
Produktionspotenzial noch weiter abnimmt. Angesichts langfristiger struktureller
Herausforderungen müssen die Mitgliedstaaten Anpassungen vornehmen, um die
Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit ihrer Sozialsysteme sowie ihren Beitrag zur
Stabilisierung der Wirtschaft zu gewährleisten. Wenn Menschen zeitweise keine
Arbeit finden, sollte der Schwerpunkt auf der Verbesserung ihrer Kompetenzen
mit Blick darauf liegen, dass sie wieder in den Arbeitsmarkt eintreten. Dies
muss im Rahmen eines zielgerichteten Ansatzes geschehen, der die individuellen
Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt und so kostenwirksam wie möglich
konzipiert ist. Den Menschen zu ermöglichen, ihr ganzes
Potenzial auszuschöpfen und so am sozialen und wirtschaftlichen Leben in vollem
Umfang teilzunehmen, bedeutet, sie an entscheidenden Weichenstellungen ihres
Lebens zu unterstützen. Dies beginnt bei Investitionen im Kindes‑ und
Jugendalter und setzt sich danach fort. Sozialinnovationen müssen einen
integralen Bestandteil der nötigen Anpassungen bilden, wobei neue
Politikansätze zu erproben und die wirksamsten auszuwählen sind.
2.1.
Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit
der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung
Die Umsetzung der Europa-2020-Ziele erfordert einen
neuen Ansatz, der den Haushaltszwängen und demografischen Herausforderungen,
mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, Rechnung trägt. Sozialpolitik
muss sowohl zweckmäßig als auch finanziell nachhaltig sein, denn die beiden
Aspekte sind untrennbar miteinander verknüpft. Dies bedeutet vor allem, die
verfügbaren Ressourcen so effizient und wirksam wie möglich zu nutzen, und zwar
durch Vereinfachungen, eine bessere Zielausrichtung und die Anwendung des
Konditionalitätsprinzips bei der Ausgestaltung der Politik. Die Grundsätze der
Universalität und der Selektivität müssen in intelligenter Weise angewandt
werden. So hat sich zum Beispiel gezeigt, dass der breite Zugang zu
vorschulischer Erziehung, wie er etwa in Frankreich besteht, den schulischen Erfolg
von Kindern wesentlich und nachhaltig fördert, was langfristig auch dazu führt,
dass diese später auf dem Arbeitsmarkt höhere Gehälter erzielen. Das Arbeitspapier der Dienststellen der
Europäischen Kommission zu Investitionen in die Gesundheit[32] legt dar, wie durch kluge Investitionen in die Gesundheit positive
Auswirkungen auf Gesundheit, Produktivität, Beschäftigungsfähigkeit, soziale
Inklusion und die kostenwirksame Verwendung öffentlicher Mittel erzielt werden
können und ein Beitrag zur finanziellen Nachhaltigkeit der Gesundheitssysteme
geleistet werden kann[33], indem in das Humankapital und die Gleichbehandlung in der
Gesundheitsversorgung investiert wird[34]. Die Wirksamkeit der Ausgaben sollte weiter
maximiert werden, und zwar durch verstärkte Anstrengungen bei der
Betrugsbekämpfung und der Verringerung des Verwaltungsaufwands für Empfänger
und Anbieter. Die Finanzstruktur kann gestärkt werden durch eine effizientere
Steuereinziehung, breitere Steuerbemessungsgrundlagen, die kritische
Überprüfung von Steuervergünstigungen und eine wachstumsfreundlichere
Ausgestaltung der Steuerstruktur, z. B. durch die Einführung von
Umweltsteuern. Schließlich sollte die Sozialpolitik auch stärker auf die
Personen ausgerichtet werden, die einer Unterstützung am meisten bedürfen,
wobei auch eine höhere Inanspruchnahmequote zu gewährleisten ist, damit
Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit verbessert werden. Die
Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, ·
Sozialinvestitionen bei der Mittelzuweisung und in
der allgemeinen Architektur ihrer Sozialpolitik stärker zu berücksichtigen.
Dies bedeutet, den Schwerpunkt mehr auf Bereiche wie Kinderbetreuung, Pflege,
Bildung, Ausbildung, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, Schaffung von Wohnraum,
Rehabilitation und Gesundheitsleistungen zu verlagern. Die Nachhaltigkeit der
Gesundheitssysteme sollte gestärkt werden[35].
Die Finanzstrukturen sollten verbessert werden, zum Beispiel durch eine
effiziente Steuereinziehung, breitere Steuerbemessungsgrundlagen und eine
wachstumsfreundlichere Ausgestaltung der Steuerstruktur, wobei negative
Auswirkungen auf die Nachfrage nach Arbeitskräften zu vermeiden sind. Über die
Fortschritte sollte im Rahmen der nationalen Reformprogramme berichtet werden; ·
die Leistungssysteme und deren Verwaltung für
Empfänger und Anbieter zu vereinfachen, den Verwaltungsaufwand zu verringern,
Betrug zu bekämpfen und die Inanspruchnahmequote zu erhöhen. Erreicht werden
könnte dies beispielsweise durch die Einrichtung zentraler Anlaufstellen und
die Vermeidung einer Vielzahl verschiedener Leistungen für einen gegebenen
Anspruchsfall. Die Zielausrichtung der Sozialpolitik sollte verbessert werden,
um sicherzustellen, dass die Personen, die der Unterstützung am meisten
bedürfen, eine angemessene Unterstützung erhalten und zugleich der Druck auf
die öffentlichen Finanzen verringert wird. Die
Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch folgende Maßnahmen: ·
Monitoring – im Rahmen des Europäischen
Semesters – der Effizienz und Wirksamkeit der Sozialsysteme und ihres
Schwerpunkts auf Sozialinvestitionen, auch mit Blick auf die Verbesserung von
Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit. Nach der Übertragung des Mandats durch den
Rat[36]
und gemäß der Ankündigung in seinem Arbeitsprogramm für 2013 wird sich der
Ausschuss für Sozialschutz mit der Finanzierung der Sozialschutzsysteme sowie
mit der Effizienz und der Wirksamkeit der Ausgaben für den Sozialschutz
befassen. Dies umfasst auch die Entwicklung einer unterstützenden Methodik bis
Ende 2013. Als Grundlage für diese Arbeiten dienen die Analyse und der Austausch
bewährter Verfahren im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich
Sozialschutz und soziale Eingliederung (OKM Soziales); ·
Einsetzung eines Expertengremiums (im Lauf des
Jahres 2013) zur unabhängigen Beratung hinsichtlich effektiver Möglichkeiten
für Gesundheitsinvestitionen[37].
2.2.
Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch
gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung
Sowohl die Regierungen als auch die
Arbeitgeber in den Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung
zu verbessern, vor allem durch die Beseitigung noch bestehender Hindernisse,
die verstärkte Schaffung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Nachfrage
nach Arbeitskräften. Zusätzlich zu den im Beschäftigungspaket und
im Paket „Neue Denkansätze für die Bildung“[38]
umrissenen Maßnahmen, deren Schwerpunkt auf Angebot und Nachfrage am
Arbeitsmarkt liegt, erfordert dies Investitionen in die Sozialpolitik, in Sach‑
und Geldleistungen, die sowohl aktivierende als auch auch kompetenzfördernde
Wirkung haben. Bei Sozialinvestitionen sollten die Ergebnisse für den Einzelnen
und für die Gesellschaft insgesamt im Mittelpunkt stehen. Die Unterstützung
muss eine Rückzugsstrategie für den Einzelnen umfassen, so lang wie nötig
gewährt werden und somit grundsätzlich zeitlich befristeten Charakter haben. In
bestimmten Fällen eignen sich Sozialleistungen zur Unterstützung besser als
Geldleistungen. Außerdem sollten einige Arten der Unterstützung auf
Gegenseitigkeit beruhen: Die Unterstützung sollte an die Bedingung geknüpft
werden, dass die betreffende Person nach bestem Vermögen ein geeignetes,
spezifisches Ziel erreicht, wie dies beispielsweise häufig bei
Arbeitslosenleistungen der Fall ist. Die Umsetzung der Empfehlung zur aktiven
Eingliederung[39] und die in diesem Paket enthaltenen Leitlinien[40] sind in
diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung. Die Maßnahmen müssen auf die
Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten sein, ohne Kopplung an die Art der
Leistung oder die „Zielgruppe“, der eine Person angehört. Zentrale
Anlaufstellen und Einzelverträge sind Beispiele für einen vereinfachten Ansatz,
der die Bedürfnisse der Menschen berücksichtigt. Die Erstellung von
Referenzbudgets kann bei der Umsetzung dieser Empfehlung helfen[41]. Steuer- und Leistungssysteme sollten gewährleisten,
dass sich Arbeit auszahlt, und die Sozialpolitik sollte ebenfalls ein
angemessenes Auskommen sicherstellen. Hindernisse, die der Erwerbsbeteiligung
von Frauen und anderen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentierten Gruppen
entgegenstehen, sollten beseitigt werden. Hierzu bedarf es frühzeitiger
Intervention, ergänzt durch den Zugang zur Grundversorgung; dazu gehören unter
anderem ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen sowie der Zugang zu
Internet, öffentlichen Verkehrsmitteln[42],
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Bildungsangeboten und Gesundheitsleistungen. Die
Förderung von „Best-Offer Pricing“[43] bei Waren
und Dienstleistungen sowie die Verbesserung der finanziellen Integration sind
ebenfalls Teil dieser Anstrengungen. Die Umsetzung des Legislativpakets
„Bankkonto“, das Maßnahmen zur Bereitstellung von Konten mit grundlegenden
Zahlungsfunktionen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU umfasst
und im Anschluss an die Empfehlung zum Zugang zu einem Konto mit grundlegenden
Zahlungsfunktionen[44] erarbeitet wurde, wird von entscheidender Bedeutung sein. Sozialinvestitionen spielen eine besonders
wichtige Rolle für Menschen, die unverhältnismäßig von Arbeitslosigkeit, Armut,
unzureichenden Wohnverhältnissen, schlechten Gesundheitsbedingungen und
Diskriminierung betroffen sind. So leben etwa viele Roma äußerst marginalisiert
und in sehr schlechten sozioökonomischen Verhältnissen. Hier ist eine Politik
gefordert, die ihre Bedürfnisse aufgreift und integrierte Unterstützung bietet.
Wenn bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit die Prävention und eine frühzeitige
Intervention im Mittelpunkt stehen, können erhebliche Einsparungen erzielt
werden, was die Bereitstellung von Notunterkünften, die Gesundheitsversorgung
und die Verhütung von Straftaten anbelangt. Dazu gehört auch die Überprüfung
von Räumungsvorschriften und ‑praktiken. Ein wesentliches Element der Strategien im
Bereich Sozialinvestitionen ist die Innovation, denn die Sozialpolitik muss
laufend an neue Herausforderungen angepasst werden. Dies umfasst die
Entwicklung und Nutzung neuer Produkte, Leistungen und Modelle, deren Erprobung
und die Auswahl der jeweils effizientesten und wirksamsten Option. Die
Innovatoren der Sozialpolitik brauchen einen geeigneten Rahmen für die
Erprobung und Förderung neuer Finanzierungsmechanismen sowie für die Messung
und Abschätzung der Folgen ihrer Maßnahmen. Sozialpolitische Innovationen müssen
vorangetrieben, in die politischen Entscheidungsprozesse integriert und mit
Prioritäten, wie zum Beispiel der Umsetzung der länderspezifischen
Empfehlungen, verknüpft werden, und zwar auch durch die Nutzung des ESF. Sozialunternehmen können gemeinsam mit dem
dritten Sektor die Anstrengungen des öffentlichen Sektors ergänzen und bei der
Erschließung neuer Leistungen und Märkte für Bürger/‑innen und
öffentliche Verwaltungen eine Vorreiterfunktion übernehmen, doch sie benötigen
entsprechende Kompetenzen und Unterstützung. Für die Mitgliedstaaten ist es
wichtig, Sozialunternehmern Unterstützungsregelungen und Anreize für Unternehmensgründungen
zu bieten und geeignete rechtliche Rahmenbedingungen[45] zu
schaffen. Beispiele erfolgreicher Projekte und Leitlinien für die weitere
Nutzung von EU‑Fonds, insbesondere des ESF, sind in diesem Paket
enthalten[46]. Die
Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, ·
die Empfehlung der Kommission zur aktiven
Eingliederung (2008) ohne weitere Verzögerungen vollständig umzusetzen,
gegebenenfalls auch durch die Nutzung von ESF und EFRE, unter Berücksichtigung
ihrer drei Elemente: angemessene Einkommenssicherung, inklusive Arbeitsmärkte
und Zugang zu Leistungen. Im Einklang mit den EU‑Vorschriften ist ein
Rechtsrahmen zu schaffen, der den Zugang zu effizienten, hochwertigen und
erschwinglichen Sozialleistungen sicherstellt. Basierend auf der Methodik,
welche die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Sozialschutz
entwickeln wird, sollten Referenzbudgets festgelegt werden, die als Hilfsmittel
bei der Ausgestaltung einer effizienten, geeigneten Einkommenssicherung dienen
können, welche den auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene ermittelten
sozialen Bedürfnissen Rechnung trägt[47].
Über die jeweiligen Fortschritte sollte im Rahmen der nationalen
Reformprogramme berichtet werden; ·
das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen
abzubauen und die übrigen Hindernisse, die der Erwerbsbeteiligung von Frauen
und anderen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentierten Gruppen entgegenstehen,
zu beseitigen. So sollten beispielsweise Arbeitgeber dazu angehalten werden,
gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz vorzugehen. Weitere wichtige Aspekte sind
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
(z. B. Kinderbetreuungsmöglichkeiten), angepasste Arbeitsplätze
(einschließlich IKT-gestützter Lösungen und eAccessibility),
Diversity-Management, Programme zur Kompetenzerweiterung und Schulung,
Programme zur Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen sowie Mobilität
und die berufliche Entwicklung. Erreicht werden sollte dies unter anderem durch
Arbeitsmarktregelungen, Regelungen zum Elternurlaub und steuerliche Anreize.
Die Steuer‑ und Leistungssysteme sollten so angepasst werden, dass sich
Arbeit auszahlt (degressive Leistungsschwellen oder gezielte steuerliche
Anreize für Arbeit). Hierfür sollten der ESF, der EFRE, der Europäische
Integrationsfonds (EIF) und der Asyl- und Migrationsfonds genutzt werden; ·
die Obdachlosigkeit mittels umfassender Strategien
zu bekämpfen, basierend auf Präventions‑ und Wohnungsbaumaßnahmen sowie
der Überprüfung von Räumungsvorschriften und ‑praktiken, wobei die
wichtigsten Ergebnisse der in diesem Paket enthaltenen Leitlinien für die
Bekämpfung der Obdachlosigkeit berücksichtigt werden sollten; ·
den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten
von Armut betroffenen Personen in Anspruch zu nehmen, dessen Zielsetzung die
Unterstützung bei materieller Armut und Obdachlosigkeit ist, auch durch
Begleitmaßnahmen zur Förderung der sozialen Inklusion; ·
die Empfehlung der Kommission über den Zugang zu
einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen umzusetzen[48]. „Best-Offer Pricing“ bei
Waren und Dienstleistungen sowie die Verbesserung der finanziellen Integration
sollten gefördert werden; ·
konkrete Strategien für Sozialinnovationen zu
entwickeln (z. B. Partnerschaften zwischen öffentlichem, privatem und
drittem Sektor), eine geeignete und berechenbare finanzielle Unterstützung
sicherzustellen (einschließlich Mikrofinanzierung) sowie Schulungs‑,
Vernetzungs‑ und Mentoringangebote vorzusehen, um auf diese Weise die
evidenzbasierte Politik zu unterstützen. Zu diesem Zweck und zur Förderung
erfolgreicher Projekte sollte in vollem Umfang von den
Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des ESF, des EFRE, des ELER, des EIF und
des PSCI (EU-Programm für sozialen Wandel und soziale Integration) Gebrauch
gemacht werden. Sozialpolitische Innovationen sollten bei der Umsetzung der
einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen Priorität erhalten, und hierüber
sollte im Rahmen der nationalen Reformprogramme berichtet werden; ·
die Sozialunternehmer[49] zu unterstützen, indem sie
Anreize für Unternehmensgründungen und deren weitere Entwicklung bieten, ihr
Wissen und ihre Netzwerke zur Verfügung stellen sowie geeignete rechtliche
Rahmenbedingungen im Einklang mit der Initiative für soziales Unternehmertum[50] und dem Aktionsplan
Unternehmertum 2020[51]
schaffen; ·
innovative Möglichkeiten zusätzlicher privater
Finanzierungen für Sozialinvestitionen zu erkunden und zu entwickeln, etwa
durch öffentlich-private Partnerschaften. Die
Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch folgende Maßnahmen: ·
Monitoring – im Rahmen des Europäischen
Semesters – der Reformen mit Blick auf eine aktive Inklusion[52], Entwicklung einer Methodik
für Referenzbudgets im Jahr 2013 und Überwachung der Angemessenheit der
Einkommenssicherung mittels der genannten Referenzbudgets, sobald diese in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten festgelegt worden sind; ·
Erläuterung für die staatlichen Behörden und die
Leistungserbringer, wie die EU‑Vorschriften über staatliche Beihilfen,
den Binnenmarkt und die öffentliche Auftragsvergabe[53] auf Sozialleistungen
anzuwenden sind, und zwar in Form eines aktualisierten Leitfadens[54] und durch regelmäßigen
Informationsaustausch mit den Interessenträgern; ·
Erarbeitung einer Empfehlung zu bewährten Verfahren
für die Inklusion von Roma auf Grundlage der Erfahrungen der Mitgliedstaaten
und – im Rahmen des Europäischen Semesters – jährliche Berichterstattung
über die Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Strategien zur
Integration der Roma. Erleichterung der Inklusion von Roma durch den Austausch
bewährter Verfahren sowie Ausbau der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im
Rahmen des Netzwerks nationaler Kontaktstellen für Roma; ·
Vorlage einer Legislativinitiative zur Verbesserung
des Zugangs zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen, zur Steigerung
der Transparenz und Vergleichbarkeit von Bankgebühren sowie zur Erleichterung
eines Kontowechsels; ·
verstärkte Aufklärung der Verbraucher/‑innen
über ihre sozialen Rechte durch benutzungsfreundlichere Leifäden zum
Sozialschutz sowie Unterstützung bei der Einführung von Dienstleistungen, durch
die alle den jeweils aktuellen Stand ihrer Renten‑ und Pensionsansprüche
in Erfahrung bringen können. Des Weiteren wird die Kommission Unterstützung bei
der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit leisten
und die Hindernisse für mobile Arbeitskräfte im Wege einer Richtlinie abbauen,
die eine bessere Anwendung und Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit
gewährleisten soll; ·
Bereitstellung von Leitlinien (im Jahr 2013)
für die Mitgliedstaaten dazu, wie im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen
Strategien für Sozialinnovationen verfolgt werden können. Diese Leitlinien
werden auch Beispiele für die Nutzung der Europäischen Struktur‑ und
Investitionsfonds enthalten; ·
Vorlage eines Berichts (im Jahr 2013) über die
Umsetzung der Mitteilung „Solidarität im Gesundheitswesen: Abbau
gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“[55].
2.3.
Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen
Unterstützung sollte auf die spezifischen
Bedürfnisse, die im Laufe eines Lebens entstehen, zugeschnitten sein, also in
der Kindheit, in der Jugend, beim Übergang von der Schule zum Beruf, bei
Elternschaft, vom Beginn bis zum Ende des Berufslebens und im Alter. Dies
bedeutet, dass integrierte Dienstleistungen, Geldleistungen und
Unterstützungsleistungen an die jeweilige Lebenssituation eines Menschen
angepasst und später auftretende Härten vermieden werden müssen. Die Empfehlung der Kommission „Investitionen
in Kinder: Den Kreislauf der Benachteilung durchbrechen“[56], die zu
diesem Paket gehört, zeigt eindringlich auf, wie gezielte Sozialinvestitionen
Teil einer auf Rechte gestützten Politik sein können, die auf Universalität und
Chancengleichheit gründet. Für eine nachhaltige, effiziente,
wettbewerbsfähige Wissensgesellschaft und eine über die Generationen hinweg
faire Gesellschaft ist es lebenswichtig, dass Kinder in den Mittelpunkt
gestellt werden. Die Angemessenheit künftiger Renten und Pensionen hängt ab von
dem Humankapital der Kinder von heute. Die steigende Lebenserwartung und eine
schrumpfende Erwerbsbevölkerung könnten, wenn kein Ausgleich erfolgt, zu einer
schieflagigen Struktur führen, mit höheren Ausgaben für Leistungen bei Alter,
generell größeren Staatshaushalten und weniger Ressourcen für Kinder und
Jugendliche. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass die frühkindliche
Erziehung und Betreuung ein wirksames Mittel ist, um den Schulabbruch zu
verhindern und den späteren akademischen Erfolg zu verbessern, die Gesundheit
zu fördern sowie das künftige Einkommen und die soziale Mobilität zu erhöhen. Den Kreislauf der Benachteiligung über
Generationen hinweg zu durchbrechen heißt, eine ganze Palette von Strategien zu
nutzen und sowohl die Kinder selbst, aber auch ihre Familien und Gemeinschaften
zu unterstützen. Hierzu braucht es eine Kombination von Geld‑ und Sachleistungen,
gleichen Zugang zu hochwertiger Bildung, die Senkung der Schulabbrecherquote,
die Abschaffung schulischer Segregation und die Beseitigung des Missbrauchs der
sonderpädagogischen Förderung. Durch Investitionen in die Gesundheit bereits
ab dem frühen Kindesalter bleiben die Menschen länger aktiv und gesünder, die
Produktivität der Erwerbsbevölkerung wird gesteigert, und der finanzielle Druck
auf die Gesundheitssysteme nimmt ab. Gesundheitsförderung und
Gesundheitsvorsorge spielen in allen Lebensphasen eine besonders wichtige
Rolle. In diesem Zusammenhang ist auch der Nutzen hervorzuheben, den
Investitionen in die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bringen[57]. Das Paket der Europäischen Kommission zur
Jugendbeschäftigung[58] ist eine Reaktion auf die derzeit hohe Jugendarbeitslosigkeit. Es
enthält Vorschläge für Regelungen, die gewährleisten, dass jeder junge Mensch
innerhalb von vier Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes oder nach dem
Abschluss der formalen Bildung ein hochwertiges Angebot für eine Beschäftigung,
eine weiterführende Ausbildung oder Schulung, eine Lehre oder ein Praktikum
erhält. Diese „Jugendgarantie“ erhöht die Beschäftigungssicherheit junger
Menschen durch die Förderung des Übergangs von der Schule zum Beruf. Ergänzt
werden sollte sie durch Möglichkeiten der Kompetenzerweiterung durch
lebenslanges Lernen. Das vorgeschlagene Programm „Erasmus für alle“[59] wird ebenfalls dazu beitragen, dass junge Menschen die Schulungen und
Kompetenzen erhalten, durch die sie ihre persönliche Entwicklung vorantreiben,
neue Fertigkeiten und Sprachkenntnisse erwerben und so ihre
Beschäftigungsaussichten insgesamt verbessern können. In der fortgeschrittenen Lebensphase können
die Menschen dank der Politik in den Bereichen Gesundheit und aktives Altern
ihr Potenzial bestmöglich ausschöpfen. Der Beitrag älterer Menschen für die
Gesellschaft, indem sie für andere sorgen oder eine Freiwilligentätigkeit
ausüben, wird häufig übersehen, und sie sollten bei ihren Aktivitäten in
geeigneter Weise Unterstützung erhalten. Das Europäische Jahr für aktives
Altern und Solidarität zwischen den Generationen, das 2012 begangen wurde, hat
eine Sensibilisierung für den Beitrag älterer Menschen zur Gesellschaft bewirkt
und den strategischen Initiativen politische Impulse verliehen; zu nennen ist
hier beispielsweise der Bundesseniorenplan in Österreich. Dieses Paket umfasst Beispiele dafür, wie der
Notwendigkeit von Langzeitpflege durch Prävention, Rehabilitation und die
Schaffung einer altersgerechten Umgebung sowie durch die Entwicklung einer
effizienteren Pflege begegnet werden kann[60]. Der weit
verbreitete Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen und in der Langzeitpflege
sollte auch über Anreize angegangen werden, die eine entsprechende
Beschäftigung attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen
verbessern. Zugängliche, erschwingliche Verkehrsmittel und bedürfnisgerechter
Wohnraum versetzen ältere und behinderte Menschen zudem in die Lage, ihr Leben
so lang wie möglich selbst zu gestalten, wodurch auch der Bedarf an
Langzeitpflege verringert wird. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, ·
die Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den
Kreislauf der Benachteilung durchbrechen“ in integrierter Form umzusetzen, und
zwar mittels einer Kombination von Geld‑ und Sachleistungen sowie des
Zugangs zu hochwertiger Vorschulbildung und hochwertigen Gesundheits‑ und
Sozialleistungen. Ungleichheit im Kindesalter sollte durch die Abschaffung
schulischer Segregation und die Beseitigung des Missbrauchs der sonderpädagogischen
Förderung abgebaut werden. Die frühkindliche Erziehung und Betreuung sollte
sichtbarer und verfügbarer werden, was im Einklang mit den Zielvorgaben von
Barcelona[61]
zu Betreuungseinrichtungen für Kinder und den Zielen der EU bezüglich der
frühkindlichen Erziehung und Betreuung[62]
steht. Über entsprechende Fortschritte sollte im Rahmen der nationalen
Reformprogramme berichtet werden. Für die Förderung des Zugangs zu Gesundheits‑
und Sozialleistungen sowie zur frühkindlichen Erziehung und Betreuung sollten der
ESF, der EFRE und der ELER genutzt werden; ·
die Empfehlung für politische Strategien zur
Senkung der Schulabbrecherquote umzusetzen und evidenzbasierte, umfassende
Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote zu entwickeln, die Präventions-,
Interventions- und Kompensationsmaßnahmen umfassen[63]; ·
von den Leitlinien für aktives Altern und
Solidarität zwischen den Generationen[64]
sowie dem Index für aktives Altern[65]
Gebrauch zu machen, der einen Überblick über ältere Menschen in Beschäftigung,
ihre soziale Teilhabe und ihren Grad unabhängiger Lebensführung gibt, und die
Möglichkeiten der Europäischen Innovationspartnerschaft im Bereich „Aktivität
und Gesundheit im Alter“[66]
zu nutzen, um zu bewerten, in welchem Umfang ältere Menschen ihr Potenzial
ausschöpfen können. Die
Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch folgende Maßnahmen: ·
Verbesserung der Erhebung von Verlaufsdaten mit
besonderem Schwerpunkt auf Kindern, damit die Entwicklung und das Monitoring
der Sozialpolitik mit Blick auf den gesamten Lebensverlauf erfolgen. Berichterstattung
über die Fortschritte im Bericht zur Beschäftigung und zur sozialen Lage in
Europa; ·
Erprobung der Wirksamkeit von an bestimmte
Bedingungen geknüpften Geldzuweisungen zur Unterstützung der frühkindlichen
Erziehung und Betreuung im Rahmen eines über PROGRESS finanzierten
Forschungsprojekts; ·
Erstellung eines Berichts in Zusammenarbeit mit dem
Ausschuss für Sozialschutz (im Jahr 2013) über Strategien im Bereich
Langzeitpflege, um gesundes, aktives Altern zu fördern und die Fähigkeit zur
selbständigen Lebensführung für Menschen jedes Alters auszubauen, und zwar
unter Nutzung sämtlicher neuer Technologien einschließlich eHealth, sowie
Verfolgung der Fortschritte auf dem Weg zu einem nachhaltigen, angemessenen
Sozialschutz vor den Risiken der Langzeitpflege. Des Weiteren wird die
Kommission einen „Leitfaden für Entscheider“ für die Mitgliedstaaten entwerfen,
der ihnen bei der Ausgestaltung von Strategien für die Langzeitpflege helfen
soll; als Grundlage hierfür dienen Arbeiten, die im Zeitraum 2013‑2014
vom Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS) der Gemeinsamen
Forschungsstelle der Europäischen Kommission durchgeführt werden.
3.
Leitlinien für die Nutzung der EU-Fonds 2014-2020
Der EU-Haushalt sollte „ein Katalysator für Wachstum
und Beschäftigung in ganz Europa sein, insbesondere indem er eine Hebelwirkung
für Investitionen in Produktiv- und Humankapital entfaltet“[67]. Der Anteil der von den Mitgliedstaaten zugewiesenen EU‑Mittel
für Beschäftigung, Entwicklung des Humankapitals sowie Gesundheits‑ und
Sozialpolitik – insbesondere im Rahmen des ESF – ist jedoch seit 1989
zurückgegangen. Aus diesem Grund hat die Kommission für den Zeitraum 2014‑2020
vorgeschlagen, mindestens 25 % der Mittel für die Kohäsionspolitik den
Bereichen Humankapital und Sozialinvestitionen zuzuweisen, also für
Investitionen in Menschen im Rahmen des ESF vorzusehen. Außerdem hat sie
vorgeschlagen, dass mindestens 20 % der gesamten ESF-Mittel in jedem
Mitgliedstaat dem thematischen Ziel „Bekämpfung von gesellschaftlicher
Ausgrenzung und Armut“ zugewiesen werden. Im Programmplanungszeitraum 2007‑2013
haben bislang mehr als 50 Millionen Menschen Mittel aus dem Europäischen
Sozialfonds erhalten, darunter über 4,5 Millionen Arbeitslose und
5 Millionen Nichterwerbstätige allein im Jahr 2011. Bereitgestellt
wurden 75 Mrd. EUR, um Menschen dabei zu unterstützen, durch
Weiterqualifizierung und bessere Beschäftigungsaussichten ihr Potenzial voll
auszuschöpfen. Die Programme des Fonds haben dazu beigetragen, die negativen
Folgen der Krise abzufedern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Vorbereitung auf
einen Aufschwung zu ermöglichen. Aus dem Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung wurden 18 Mrd. EUR für Maßnahmen zur sozialen Inklusion
bereitgestellt, hauptsächlich für Investitionen in Bildung, Gesundheit und die
soziale Infrastruktur. Die Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds (ESI-Fonds)[68], insbesondere der ESF, sowie PROGRESS 2007‑2013, das
Programm für sozialen Wandel und Innovation 2014‑2020 und der Europäische
Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen sind für die
Mitgliedstaaten wichtige Instrumente zur Umsetzung der im Paket zu
Sozialinvestitionen vorgegebenen Strategie. Die finanzielle Unterstützung im
Rahmen der Kohäsionspolitik, deren Ziel die Stärkung des wirtschaftlichen,
sozialen und territorialen Zusammenhalts in der gesamten Union ist, wird auch
im Programmplanungszeitraum 2014‑2020 weiterhin ein wichtiges
Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 darstellen,
in Verbindung mit den nötigen Reformen und Modernisierungsmaßnahmen, die in der
vorliegenden Mitteilung ausgeführt sind. Im Hinblick auf die Förderung eines
integrativen Wachstums hat die Kommission die Mitgliedstaaten nachdrücklich
aufgefordert, sicherzustellen, dass ihre Strategien in den Bereichen
Beschäftigung, Förderung des Humankapitals, Modernisierung öffentlicher
Dienste, territoriale Investitionen und soziale Inklusion die
länderspezifischen Empfehlungen und die zugrundeliegende Analyse der zentralen
Herausforderungen widerspiegeln, die sich in den Arbeitspapieren der
Kommissionsdienststellen findet, die eine Bewertung der nationalen
Reformprogramme und der Stabilitätsprogramme enthalten[69].
Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds[70] können
durch Mittel aus dem EFRE ergänzt werden, vor allem für Investitionen in die
Infrastruktur in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kinderbetreuung, Wohnraum
und Bildung, sowie zur Förderung der physischen und wirtschaftlichen Erneuerung
benachteiligter städtischer und ländlicher Kommunen. Diese
Investitionen können sich auf die Reform der Sozialpolitik auswirken, etwa
durch die Beseitigung der Segregation von Bildungseinrichtungen, den Übergang
zu gemeindenahen Dienstleistungen und eine integrierte Wohnraumpolitik. In der Dachverordnung[71] sind die
Prioritäten festgelegt, die mit Hilfe der ESI-Fonds finanziert werden sollen.
Die ESI‑Fonds werden die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen
Empfehlungen und der nationalen Reformprogramme unterstützen. Die Fortschritte
bei der Verwirklichung der strategischen Ziele werden im Rahmen des
Europäischen Semesters verfolgt. Die Mitgliedstaaten können die ESI-Fonds für
die Umsetzung der in dieser Mitteilung dargelegten Strategien in Anspruch
nehmen, also unter anderem für die Bereiche Sozialinnovationen,
Sozialwirtschaft und soziales Unternehmertum[72]. Ein
spezieller Schwerpunkt des ESF – in Verbindung mit der Unterstützung durch den
EFRE – auf Sozialinnovationen[73] mit Blick
auf die Erprobung innovativer Ansätze und deren Verwendung wird zur Entwicklung
effektiverer sozialpolitischer Strategien beitragen. Die Kommission wird noch ausführlichere
Leitlinien dazu vorlegen (die Veröffentlichung ist für Mitte 2013
vorgesehen), wie die Mitgliedstaaten die ESI‑Fonds für die Erreichung der
vereinbarten thematischen Ziele optimal nutzen können. Diese Leitlinien werden
zur Reform der politischen Strategien und zu nachhaltigeren und effizienteren
öffentlichen Leistungen beitragen. So werden sie beispielsweise zum Thema
Kinderarmut beschreiben, welche Art von Maßnahmen in einem Land erforderlich
wären, in dem der Anteil von Roma an der Gesamtbevölkerung hoch ist, wenig
Kinderbetreuungsmöglichkeiten verfügbar sind und erhebliche Unterschiede beim
Bildungserfolg bestehen. Weitere Themen, auf die in den Leitlinien eingegangen
wird, sind Innovation, Kinderbetreuung, Gesundheit, Desinstitutionalisierung
und aktive Inklusion. Nicht nur die ESI-Fonds, sondern auch das
Programm für sozialen Wandel und Innovation, Horizon 2020, COSME[74] und das Gesundheitsprogramm enthalten besondere Bestimmungen zur
finanziellen Unterstützung sozialpolitischer Innovationen. Mit Hilfe des
ESF können erfolgreiche sozialpolitische Strategien, die sowohl im öffentlichen
als auch im privaten Sektor erprobt wurden, auch auf breiter Ebene Anwendung
finden. Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen
Personen (EHAP) wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, eine angemessene
Lebensgrundlage für die Menschen zu sichern, und zwar über Maßnahmen in den
Bereichen Nahrungsmangel, Obdachlosigkeit und materielle Deprivation von
Kindern. Schließlich können die EU-Mittel noch durch andere Finanzmittel
ergänzt werden, die beispielsweise von der Weltbank, der Entwicklungsbank des
Europarates oder der Gruppe der Europäischen Investitionsbank stammen. Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, ·
die Ressourcen aus den Mitteln für die
Kohäsionspolitik und die ländliche Entwicklung für die Förderung des
Humankapitals einzusetzen, wie zum Beispiel Beschäftigung, soziale Inklusion,
Abbau territorialer Ungleichheit, aktives und gesundes Altern, Zugang zu Sozial‑,
Bildungs‑ und Gesundheitsleistungen sowie lebenslanges Lernen. Die
Ressourcen sollten einen solchen Umfang haben, dass die in den
länderspezifischen Empfehlungen vorgeschlagenen strukturellen Änderungen
– unter Berücksichtigung der Europa‑2020‑Ziele –
vorgenommen werden können. Es sollte gewährleistet werden, dass die aus den
Fonds unterstützten Maßnahmen die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen
in gebührender Weise widerspiegeln und dem Aspekt Sozialinvestitionen Rechnung
tragen. ·
Die vielfältigen Bedürfnisse benachteiligter
Menschen, einschließlich Personen, die in armen und isolierten Gegenden leben,
sollten im Rahmen koordinierter Maßnahmen der ESI‑Fonds berücksichtigt
werden. ·
Es sollten Möglichkeiten erkundet werden, die
EU-Mittel durch Finanzmittel der Weltbank, der Entwicklungsbank des Europarates
und der Gruppe der Europäischen Investitionsbank zu ergänzen. ·
Neue sozialpolitische Ansätze (z. B.
IKT-gestützte Innovationen) sollte erprobt werden, unter anderem im Rahmen des
Programms für sozialen Wandel und Innovation, und anschließend sollten die
effektivsten Innovationen mit Hilfe der ESI‑Fonds breite Anwendung
finden. ·
Die Akteure, insbesondere Organisationen der
Zivilgesellschaft, die gute Kontakte zu den Zielgruppen für Sozialmaßnahmen
haben, sollten an Planung und Durchführung beteiligt werden und Zugang zu
Mitteln erhalten. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten durch folgende Maßnahmen: ·
Entwicklung von Leitlinien für die Nutzung der ESI‑Fonds
unter umfassender Berücksichtigung des Schwerpunkts „Sozialinvestitionen“ bis
Mitte 2013. Auf Basis der von den Mitgliedstaaten gemäß den Regelungen in
den Strukturfondsverordnungen übermittelten Informationen verfolgt die
Kommission die Fortschritte und Ergebnisse bei der Umsetzung der Programme.
Sollte die Umsetzung Anlass zur Sorge geben, setzt sich die Kommission im
Rahmen der in den länderspezifischen Empfehlungen festgelegten Verfahren mit
den Mitgliedstaaten ins Benehmen; ·
Verbesserung des Wissensaustauschs. Die Kommision
wird insbesondere gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Eurofound eine
Wissensbank für den Erfahrungsaustausch entwickeln, einschließlich des
Austauschs über Erfahrungen mit Strategien und über bewährte Verfahren im
Zusammenhang mit den ESI‑Fonds. Sie wird im Rahmen des ESF die
Ausarbeitung so genannter Armutskarten unterstützen, in denen einzelne Gebiete
mit mehrfacher und/oder schwerwiegender Benachteiligung identifiziert werden,
damit entsprechende Maßnahmen auch bei der Zielbevölkerung ankommen; ·
Unterstützung – über den ESF – des
Ausbaus von Kapazitäten nationaler und regionaler Behörden für die Umsetzung
effektiver Strategien, einschließlich der Förderung des sozialen Unternehmertums.
4.
Gezielte Initiativen
In diesem Abschnitt stellt die Kommission eine
Reihe von Initiativen vor, auf die in der vorliegenden Mitteilung Bezug
genommen wird und die entscheidend für die Gewährleistung eines gezielten,
integrierten Ansatzes sind, der den Fokus auf Sozialinvestionen legt.
4.1.
Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen
Die Kommission wird auch weiterhin
Unterstützung im Rahmen der Strukturfonds, vor allem des ESF, gewähren, doch es
bieten sich auch neue Finanzierungsinstrumente, die genutzt werden sollten, um
durch den verstärkten Rückgriff auf private Finanzierung eine
Haushaltskonsolidierung zu erreichen: ·
Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu
Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum Wie in der Initiative für soziales
Unternehmertum ausgeführt, kommt Sozialunternehmern bei der Förderung von
sozialer Inklusion und Investitionen in Humankapital eine wichtige Rolle zu.
Allerdings benötigen Sozialunternehmen einen einfacheren Zugang zu privater
Finanzierung, damit sie ihre Tätigkeit ausüben und gegebenenfalls expandieren
können. Zusätzlich zum Vorschlag für die Schaffung eines Unterstützungsfonds
für Sozialunternehmen im Rahmen des 2014 anlaufenden Programms für sozialen
Wandel und Innovation hat die Kommission eine Verordnung[75] zur
Einführung eines Gütesiegels „Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum“
vorgeschlagen, das es für Investoren einfacher machen soll, Fonds zu erkennen,
die europäische Sozialunternehmen unterstützen, und auf Schlüsselinformationen
zu den Fonds für soziales Unternehmertum zuzugreifen. Die vorgeschlagene
Verordnung wird die Barrieren für die EU-weite Mittelbeschaffung beseitigen und
Investitionen einfacher und effizienter machen. Des Weiteren wird die
Kommission eine Methodik für die Messung des von Sozialunternehmen erzielten
sozioökonomischen Nutzens entwickeln und Anfang 2014 eine Konferenz auf
hoher Ebene organisieren, um über bewährte Verfahren zur Förderung sozialen
Unternehmertums zu informieren. ·
Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente Der innovativen Finanzierung sozialer
Investitionen aus Ressourcen des privaten und des dritten Sektors kommt als
Ergänzung der Anstrengungen des öffentlichen Sektors wesentliche Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang kann Mikrofinanzierung eine
wichtige Rolle spielen. Die Gründung neuer
Kleinunternehmen ist entscheidend für das Erreichen der Ziele der Europa‑2020‑Strategie
bezüglich Beschäftigung und Inklusion. Eines
der Haupthindernisse für die Unternehmensgründung ist jedoch der mangelnde
Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, vor allem Mikrokrediten. Die Kommission hat eine Weiterführung des
Progress-Mikrofinanzierungsinstruments im Rahmen des Programms für sozialen
Wandel und Innovation mit einer Mittelausstattung von etwa 92 Mio. EUR
ab 2014 vorgeschlagen. Über dieses Instrument
sollen die Kapazitätsentwicklung für Anbieter von Mikrokrediten und die
Unterstützung für Personen finanziert werden, die ein eigenes kleines
Unternehmen gründen möchten, aber Schwierigkeiten beim Zugang zum herkömmlichen
Kreditmarkt haben. ·
„Social Impact Bonds“ Zu den Alternativen, die geprüft werden
sollten, gehören so genannte Social Impact Bonds, die privaten Investoren
Anreize zur Finanzierung von Sozialprogrammen in Form von Renditen bieten, die
sie vom öffentlichen Sektor erhalten, wenn das betreffende Programm positive
soziale Ergebnisse erzielt. Die Kommission
wird die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie den Austausch von Erfahrungen
ermöglicht.
4.2.
Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung
für soziale Rechte
Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass
die Bestimmungen zum Schutz derjenigen, die am meisten der Hilfe bedürfen,
durchgeführt werden; sie wird die Verbraucheraufklärung für sozial schwache
Gruppen verbessern und Personen in benachteiligter Lage gezielt Unterstützung
leisten, damit diese Entscheidungen auf Basis fundierter Informationen treffen
können: ·
Sicherung eines angemessenen Auskommens In den meisten Mitgliedstaaten gibt es
Regelungen über Mindesteinkommen. Die Eignung dieser Regelungen kann jedoch in
vielen Fällen verbessert werden. Das Mindesteinkommen sollte hoch genug für ein
Leben in Würde sein, gleichzeitig aber auch zur Arbeit motivieren. Die
Kommission wird im Rahmen des Europäischen Semesters die Angemessenheit der
Einkommenssicherung überwachen und zu diesem Zweck Referenzbudgets heranziehen,
sobald diese in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt worden sind. ·
Aufbau von Verwaltungskapazitäten und
Einrichtung zentraler Anlaufstellen Das Modell einer zentralen Anlaufstelle trägt
zur Effizienz und Effektivität der Sozialschutzsysteme bei. Zentrale
Anlaufstellen vereinfachen die Organisation, verbessern die Erbringung von
Leistungen und fördern deren Inanspruchnahme. Dieser Ansatz verbessert den Zugang
zu verständlicher Information, die Koordination zwischen verschiedenen
Regierungsebenen und die Kapazitäten, was zu einem Abbau des
Verwaltungsaufwands für Kunden und Leistungsanbieter führen könnte. Die
Kommission wird die Mitgliedstaaten durch die Organisation eines Austauschs
bewährter Verfahren unterstützen, unter anderem über die gemeinsam mit
Eurofound entwickelte Wissensbank. Mittel aus dem ESF werden im Rahmen des
thematischen Ziels „Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung
einer effizienten öffentlichen Verwaltung“ zur Verfügung stehen. Die Kommission
wird diesen Ansätzen bei der genaueren Bewertung der Umsetzung der Strategien
zur aktiven Inklusion durch die Mitgliedstaaten besondere Aufmerksamkeit
widmen. ·
Förderung der finanziellen Inklusion Zahlungskonten
sind ein äußerst wichtiges Instrument für die Teilhabe an Wirtschaft und
Gesellschaft. Gehälter, Geldleistungen und Rechnungen von
Versorgungsunternehmen werden immer häufiger über Bankkonten bezahlt. Ein
Bankkonto ist darüber hinaus auch Voraussetzung für den Zugang zu anderen
grundlegenden Finanzdienstleistungen, darunter Verbraucherkredite,
Hypothekenkredite, Lebensversicherungen, elektronischer Zahlungsverkehr und
Investitionen. Zu diesem Zweck schlägt die Kommission eine Richtlinie über den
Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen vor. ·
Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten Die Finanzkrise hat gezeigt, welchen Schaden
eine verantwortungslose Kreditvergabe und ‑aufnahme bei Verbrauchern und
Kreditgebern anrichten kann. Verbraucher, die eine Immobilie erwerben oder ein
durch ihre Wohnimmobilie gesichertes Darlehen aufnehmen, müssen in angemessener
Weise über die möglichen Risiken informiert werden, und alle einschlägigen
Institute sollten ihre Geschäfte in verantwortungsvoller Weise führen. Die
Kommission hat ein Arbeitspapier über nationale Maßnahmen und Praktiken zur
Vermeidung von Zwangsvollstreckungen[76]
veröffentlicht. Des Weiteren ist die Kommission bestrebt, den Schutz der
Verbraucher durch eine vorgeschlagene Richtlinie zu Kreditverträgen im
Zusammenhang mit Wohnimmobilien zu verbessern. Sie wird außerdem
Anfang 2013 eine Studie veröffentlichen, in der die verschiedenen
rechtlichen Techniken und bewährte Verfahren beschrieben und analysiert werden;
hierbei handelt es sich ebenfalls um einen Beitrag zur Stärkung des
Verbraucherschutzes. Diese Initiativen sind allesamt Teil eines
Präventionsansatzes zur Abmilderung finanzieller Notlagen und zur Bekämpfung
von Obdachlosigkeit. ·
Energieeffizienz Die neue Richtlinie zur Energieeffizienz[77] ermuntert die Mitgliedstaaten, in ihre nationalen Systeme
Anforderungen mit sozialer Zielsetzung aufnehmen, berücksichtigt die
spezifischen Bedürfnisse benachteiligter Menschen und trägt zur Bekämpfung von
Energiearmut bei, und zwar durch die Einführung intelligenter Zähler und
detaillierter Abrechnungen, durch die sozial schwache Verbraucher klare,
verlässliche und pünktliche Informationen über ihren Energieverbrauch sowie
konkrete Hinweise dazu erhalten, wie er gesenkt werden kann. ·
Verbesserung des Informationszugangs für die
Bürgerinnen und Bürger Zugängliche Informationen, zum Beispiel über
Arbeitsvermittlungsdienste, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Gesundheitsleistungen
oder Stipendien, sind eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit und die
Bürgerbeteiligung an Wirtschaft und Gesellschaft. Um den Zugang der Bürgerinnen
und Bürger zu solchen Informationen zu erleichtern, gewährleistet die
vorgeschlagene Richtlinie zum barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher
Stellen[78] den uneingeschränkten Zugang zu einer Reihe von Websites öffentlicher
Stellen für alle Bürgerinnen und Bürger, auch für Menschen mit einer
Behinderung und für ältere Menschen. Außerdem wird die Kommission den
Bürgerinnen und Bürgern besser zugängliche Informationen über ihre sozialen
Rechte in Form benutzungsfreundlicher Leifäden zum Sozialschutz zur Verfügung
stellen und Unterstützung bei der Einführung von Dienstleistungen bieten, durch
die alle den jeweils aktuellen Stand ihrer Renten‑ und Pensionsansprüche
in Erfahrung bringen können. Des Weiteren wird die Kommission durch eine
vorgeschlagene Richtlinie, die im ersten Halbjahr 2013 vorgelegt werden soll,
eine bessere Anwendung und Durchsetzung des Rechts auf Freizügigkeit
unterstützen.
4.3.
Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung
und Betreuung
Das Potenzial frühkindlicher Erziehung und
Betreuung sollte weiter erschlossen werden, indem sie als Sozialinvestition
genutzt wird, um Ungleichheit und Herausforderungen, mit denen Kinder
konfrontiert sind, durch frühzeitiges Eingreifen zu bekämpfen: ·
Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung Der Zugang zu frühkindlicher Erziehung und
Betreuung wirkt sich ein ganzes Leben lang positiv aus; so ist er
beispielsweise ein wirksames Mittel, um den Schulabbruch zu verhindern,
späteren beruflichen Erfolg zu fördern und die soziale Mobilität zu erhöhen.
Frühkindliche Erziehung und Betreuung spielt durch ihr frühzeitiges Eingreifen
eine wesentliche Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen, mit denen
benachteiligte Kinder konfrontiert sind. Außerdem trägt sie wesentlich dazu
bei, Hindernisse für eine Erwerbsbeteiligung der Eltern aus dem Weg zu räumen.
In der Empfehlung zu Investitionen in Kinder wird mit Blick auf die Erreichung
der Barcelona-Ziel vorgeschlagen, die frühkindliche Erziehung und Betreuung als
Bestandteil einer integrierten Strategie zur Verbesserung der Chancen von
Kindern zugänglicher zu machen. Zudem gibt die Kommission eine Studie dazu in
Auftrag, in welcher Weise an bestimmte Bedingungen geknüpfte Geldzuweisungen
die frühkindliche Erziehung und Betreuung unterstützen können. Die Europäische
Kommission und die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) intensivieren ihre Zusammenarbeit bezüglich strategischer
Initiativen zur Verbesserung von Qualität und Zugänglichkeit frühkindlicher
Erziehung und Betreuung in ganz Europa durch die Ermittlung bewährer Verfahren.
·
Senkung der Schulabbrecherquote Bei Schulabbrechern ist die Wahrscheinlichkeit
wesentlich höher, langfristig in die Arbeitslosigkeit zu geraten oder von Armut
und sozialer Ausgrenzung bedroht zu sein. Die Strategie Europa 2020
enthält die Zielvorgabe, die Schulabbrecherquote auf unter 10 % zu senken.
13,5 % der jungen Menschen brechen jedoch immer noch die Schule ab. Die
Senkung der Schulabbrecherquote gehört zu den Investitionsprioritäten des
Europäischen Sozialfonds, den die Mitgliedstaaten nutzen können, um politische
Strategien im Einklang mit der integrierten Strategie in der Empfehlung des
Rates[79] aus dem Jahr 2011 zu entwickeln, unter anderem durch
Präventionsmaßnahmen, Interventionsmaßnahmen und Maßnahmen, mit denen
Schulabbrecher wieder in das Bildungssystem zurückgeführt werden. Das neue
Programm „Erasmus für alle“[80] für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport,
das die Notwendigkeit verstärkter Investitionen der EU in Bildung und
Ausbildung widerspiegelt, und seine weitere Durchführung können inklusive
Bildungsinitiativen unterstützen.
5.
Schlussfolgerung – Ausblick
Die Krise hat sowohl die gegenseitige
Abhängigkeit der Volkswirtschaften in der EU verdeutlicht als auch die großen
Unterschiede in der Kapazität der Arbeitsmärkte und Sozialsysteme,
Erschütterungen standzuhalten. Sie hat zudem die Funktion der Sozialpolitik und
‑haushalte für die Gesamtstabilität der EU bekräftigt. Die Sozialpolitik
fällt zwar primär in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch die EU
unterstützt und ergänzt ihre Aktivitäten. Eine verstärkte wirtschaftspolitische
Steuerung und bessere Kontrolle der öffentlichen Finanzen findet jetzt in den
Mitgliedstaaten statt. Parallel dazu muss eine stärkere Kontrolle der
politischen Strategien in den sozialen Bereichen erfolgen, die langfristig zum
Krisenmanagement, zur Widerstandsfähigkeit und zu einem angemessenen Niveau der
Sozialinvestitionen in ganz Europa beiträgt. Dies muss auch Gegenstand der
laufenden Beratungen über die soziale Dimension der Wirtschafts- und
Währungsunion sein. Das Paket zu Sozialinvestitionen zielt ab auf
eine Neuorientierung der politischen Strategien der Mitgliedstaaten hin zu
Sozialinvestitionen, wo sie gebraucht werden, mit Blick darauf, die
Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Sozialsysteme sicherzustellen und diese
Anstrengungen mit einer bestmöglichen Nutzung der EU‑Fonds, insbesondere
des ESF, zu verknüpfen. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die in
diesem Paket enthaltenen Maßnahmen und Strategien entlang folgender drei
Hauptachsen umzusetzen: 1.
Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters ·
Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich
aufgerufen, die Beteiligung der einschlägigen Akteure auf allen Ebenen, vor
allem der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft, an der
Modernisierung der Sozialpolitik als Bestandteil der Europa-2020-Strategie zu
intensivieren. ·
Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich
aufgerufen, die in diesem Paket zu Sozialinvestitionen enthaltenen Leitlinien
in ihren nationalen Reformprogrammen zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug
auf ·
Fortschritte bei der stärkeren Fokussierung auf
Sozialinvestitionen in ihrer Sozialpolitik, vor allem auf Bereiche wie (Kinder‑)
Betreuung, Bildung, Ausbildung, aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, Schaffung von
Wohnraum, Rehabilitation und Gesundheitsleistungen; ·
die Umsetzung integrierter Strategien zur aktiven
Inklusion, auch durch die Entwicklung von Referenzbudgets, die breitere
Abdeckung von Geld‑ und Sachleistungen sowie die Vereinfachung der
Sozialsysteme, z. B. durch die Schaffung zentraler Anlaufstellen und die
Vermeidung einer Vielzahl verschiedener Leistungen für einen gegebenen
Anspruchsfall. ·
Die Kommission wird die Reform des Sozialschutzes
und die stärkere Fokussierung auf Sozialinvestitionen und aktive Inklusion in
länderspezifischen Empfehlungen und in den kommenden Europäischen Semestern
aufgreifen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten außerdem durch ein
verbessertes Monitoring der Ergebnisse unterstützen und dies zusammen mit dem
Europäischen Statistischen System durch bessere und frühzeitigere Statistiken[81] zur Armut und zu den
Ergebnissen der Sozial‑ und Gesundheitspolitik[82] untermauern. 2.
Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen ·
Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich
aufgerufen, die Dimension „Sozialinvestitionen“ bei der Planung für die
EU-Fonds und insbesondere den ESF für den Zeitraum 2014‑2020 in
gebührendem Maße zu berücksichtigen. Dazu gehören auch die Prüfung innovativer
Finanzierungsansätze und Finanzierungstechniken, die Analyse von Erfahrungen
z. B. mit Social Investment Bonds oder Mikrofinanzierung sowie die
Unterstützung von Sozialunternehmen. ·
Die Kommission leistet den Mitgliedstaaten aktive
Unterstützung bei ihrer Programmplanung auf Basis der in diesem Paket
enthaltenen Leitlinien und weiterer thematischer Leitlinien, z. B. zu
Innovationen, Deinstitutionalisierung und Gesundheit. 3. Straffung von Governance und
Berichterstattung ·
Die Mitgliedstaaten werden über die jeweiligen
Ausschüsse nachdrücklich aufgerufen, Vorschläge zur Stärkung der sozialen
Dimension der Europa-2020-Strategie zu machen, mit einer besseren Anknüpfung an
bestehende Prozesse, z. B. die offenen Koordinierungsmethode und
verbesserte Berichterstattung über die Leistung der Sozialsysteme der
Mitgliedstaaten. Die Kommission wird die Leit- und Monitoringinstrumente weiter
stärken, unter Berücksichtigung der vorhandenen makroökonomischen, steuerlichen
und beschäftigungspolitischen Governancetools, mit Blick auf die Beschränkung
und den Abbau der Unterschiede im Bereich der Sozialpolitik. Benchmarking und
Leistungskontrolle werden Bestandteil dieses Prozesses sein, basierend auf dem
Anzeiger für die Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes[83]. ·
Die Kommission wird im Rahmen der jeweilen
Zusammensetzung des Rates, des Ausschusses für Sozialschutz und anderer
einschlägiger Ausschüsse eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um diese
Überlegungen zu unterstützen, und den Dialog mit allen relevanten Akteuren
fortsetzen, insbesondere im Kontext des Jahreskonvents der Europäischen
Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung. [1] Mitteilung der Kommission „Europa 2020 – Eine Strategie
für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“, KOM(2010) 2020 vom
3.3.2010; Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Juni 2010. [2] Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union. [3] Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung
bedrohten Menschen ist seit 2008 in 18 der 26 Mitgliedstaaten, für die im
Jahr 2011 Daten vorlagen, gestiegen (Eurostat). [4] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Evidence on Demography and Social Trends – Social Policies'
Contribution to Inclusion, Employment and the Economy“, SWD(2013) 38. [5] Siehe Mitteilung der Kommission „Eine stärkere
europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung –
Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“, COM(2012) 582 vom
10.10.2012. [6] Entschließung des Europäischen Parlaments vom
20. November 2012 zu einem Pakt für soziale Investitionen als Reaktion auf
die Krise. [7] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Evidence on Demography and Social Trends – Social Policies'
Contribution to Inclusion, Employment and the Economy“, SWD(2013) 38. [8] Mitteilung der Kommission „Einen arbeitsplatzintensiven
Aufschwung gestalten“, COM(2012) 173 vom 18.4.2012. [9] Weißbuch der Kommission „Eine Agenda für angemessene,
sichere und nachhaltige Pensionen und Renten“, COM(2012) 55 vom 16.2.2012. [10] Mitteilung der Kommission „Junge Menschen in Beschäftigung
bringen“, COM(2012) 727 vom 5.12.2012. [11] Eine ausführliche Bewertung der Auswirkungen einer
alternden Bevölkerung auf Haushaltsebene findet sich im Bericht über die
demografische Alterung 2012, abrufbar unter http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/pdf/ee-2012-2_en.pdf
[12] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Evidence on Demography and Social Trends – Social Policies'
Contribution to Inclusion, Employment and the Economy“, SWD(2013) 38. [13] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Report on Follow-up on the Implementation by the Member States of
the 2008 European Commission Recommendation on Active Inclusion of People
Excluded from the Labour Market – Towards a social investment approach“,
SWD(2013) 39. [14] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Evidence on Demography and Social Trends – Social Policies'
Contribution to Inclusion, Employment and the Economy“, SWD(2013) 38. [15] In der Sozialwirtschaft, auch als „dritter Sektor“
bezeichnet, sind nichtstaatliche Akteure tätig, wie zum Beispiel
Gemeindeorganisationen, Freiwilligenorganisationen und Sozialunternehmen, die
ihre Aktivitäten auf den sozialen Nutzen ausrichten. Bei Sozialunternehmen
handelt es sich um Unternehmen, die vorrangig soziale Ziele verfolgen und ihre
Überschüsse in der Regel wieder in das Unternehmen oder in die Gemeinde
investieren, anstatt eine Gewinnmaximierung für Eigentümer und Anteilseigner
anzustreben. [16] Siehe Mitteilung der Kommission „Initiative für soziales
Unternehmertum – Schaffung eines Ökosystems zur Förderung der Sozialunternehmen
als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation“, KOM(2011) 682
vom 25.10.2011. [17] Über einen „Social Impact Bond“ finanziert typischerweise
ein privater Investor einem Anbieter von Sozialleistungen die Durchführung
eines Sozialprogramms, wobei als Gegenleistung eine Zusage („Bond“) des
öffentlichen Sektors erfolgt, die Anfangsinvestitionen einschließlich einer
Rendite zu erstatten, wenn das Programm die zuvor festgelegten sozialen
Ergebnisse erzielt. [18] Zum Beispiel beschränkter Zugang zu hochwertiger Bildung,
beschränkter Zugang zu zusätzlicher Lernunterstützung, fehlende Unterstützung
durch die Eltern oder mangelnder Zugang zu zusätzlichen (informellen)
Lernmöglichkeiten. [19] Weltbank, Human Development Sector Unit, Europe and
Central Asia Region: Europe and Central Asia Roma Inclusion: An Economic
Opportunity for Bulgaria, Czech Republic, Romania and Serbia Policy Note,
(30. September 2010). [20] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission SWD(2012) 44 endg. vom 7.3.2012. [21] Quelle:
Eurostat, EU-SILC, 2008. [22] Quelle:
Eurostat, EU-SILC, 2008. [23] Quartalsbericht der EU über die Beschäftigungssituation
und die soziale Lage, Dezember 2012. [24] Eine „finanzielle Notlage“ ist der Definition zufolge dann
gegeben, wenn ein Haushalt auf seine Ersparnisse zurückgreifen oder sich
verschulden muss, um seine laufenden Ausgaben zu decken. [25] Siehe auch die Charta der Grundrechte der Europäischen
Union, die in ihrem Titel III (Gleichheit) die Rechte des Kindes
(Artikel 24) und die Rechte älterer Menschen (Artikel 25) festlegt
sowie die Gleichheit von Frauen und Männern (Artikel 23) und die
Integration von Menschen mit Behinderung (Artikel 26) festschreibt. [26] Gemäß der ETHOS-Definition:
http://www.feantsa.org/files/freshstart/Toolkits/Ethos/Leaflet/EN.pdf [27] „A social inclusion roadmap for Europe 2020“, H. Frazer, E.
Marlier, I. Nicaise, 2010. [28] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Evidence on Demography and Social Trends – Social Policies'
Contribution to Inclusion, Employment and the Economy“, SWD(2013) 38. [29] Gemäß den Berechnungen der Kommission. [30] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Evidence on Demography and Social Trends – Social Policies'
Contribution to Inclusion, Employment and the Economy“, SWD(2013) 38. [31] Siehe OECD (2012) „Starting Strong III: A quality toolbox
for Early Childhood Education and Care“, OECD, Paris – zum Nachweis darüber,
wie die Vorschulbildung die PISA-Ergebnisse (2009) beeinflusst hat und welche
Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bei den Investitionen in diesen
Bereich bestehen. [32] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Investing in Health“, SWD(2013) 43. [33] Schlussfolgerungen des Rates, 3054. Tagung des Rates
„Wirtschaft und Finanzen“ in Brüssel vom 7. Dezember 2010. [34] Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Gemeinsame Werte
und Prinzipien in den Gesundheitssystemen der Europäischen Union“ (ABl. C 146
vom 22.6.2006, S.1). [35] Als Basis dienen sollten der Gemeinsame Bericht des
Ausschusses für Wirtschaftspolitik und der Kommission über die Gesundheitssysteme
in der EU sowie die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Rahmen der
Reflexionsprozesse des Rates zu Gesundheitssystemen und chronischen
Erkrankungen. [36] Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz) vom 17.2.2012: „… sich mit der Finanzierung der
Sozialschutzsysteme zu befassen und andere einschlägige Ausschüsse zur
Teilnahme an diesen wichtigen Arbeiten einzuladen“. [37] Commission Decision 2012/C 198/06 of 5 July 2012
zur Einsetzung eines multisektoralen und unabhängigen Expertengremiums für die
Beratung über wirksame Gesundheitsinvestitionen. [38] Mitteilung der Kommission „Neue Denkansätze für die
Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in
Qualifikationen“, COM(2012) 669 vom 20.11.2012. [39] Empfehlung 2008/867/EG der Kommission vom 3.10.2008 zur
aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen
(ABl. L 307 vom 18.11.2008, S. 11). [40] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Report on Follow-up on the Implementation by the Member States of
the 2008 European Commission Recommendation on Active Inclusion of People
Excluded from the Labour Market – Towards a social investment approach“,
SWD(2013) 39. [41] Ein Referenzbudget umfasst eine Liste von Waren und
Leistungen, die eine Familie einer bestimmten Größe und Zusammensetzung unter
Wahrung eines vorgegebenen Lebensstandards zum Leben benötigt, sowie eine
Schätzung der hierfür monatlich oder jährlich anfallenden Kosten. Quelle: European Consumer Debt Network (2009). Handbook of reference
budgets, S. 5. [42] Siehe auch die EU-Rahmenvorschriften zu Fahrgastrechten
und zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Verordnung (EU) Nr. 1177/2010. [43] Hierunter ist der niedrigste Preis zu verstehen, den ein
Verbraucher für eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zahlen könnte, auch
– gegebenenfalls – durch den Kauf von Waren oder Dienstleistungen im
Paket. [44] Empfehlung 2011/442/EU der Kommission über den Zugang zu
einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen vom 18.7.2011. [45] Die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen sind zu
beachten (und die Möglichkeiten im Rahmen der allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr. 800/2008 oder der Verordnung (EG)
Nr. 1998/2006 über De-minimis-Beihilfen könnten genutzt werden). [46] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Social Investment through the European Social Fund“,
SWD(2013) 44. [47] Gemäß den gemeinsamen Grundsätzen für die aktive
Eingliederung, die am 12. Dezember 2008 vom Rat angenommen wurden. [48] Empfehlung 2011/442/EU der Kommission vom
18. Juli 2011 über den Zugang zu einem Konto mit grundlegenden
Zahlungsfunktionen, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:190:0087:01:DE:HTML
[49] Das Unterprogramm „Soziales Unternehmertum“ des Programms
für sozialen Wandel und Innovation (Mittelausstattung: 90 Mio. EUR)
unterstützt die Entwicklung eines Marktes für Sozialinvestitionen und
erleichtert Sozialunternehmen den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten über
Eigenmittel, Quasi-Eigenmittel, Darlehen und Zuschüsse. [50] Mitteilung der Kommission „Initiative für soziales
Unternehmertum – Schaffung eines Ökosystems zur Förderung der Sozialunternehmen
als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation“,
KOM(2011) 682 vom 25.10.2011. [51] Mitteilung der Kommission „Aktionsplan Unternehmertum 2020
– Den Unternehmergeist in Europa neu entfachen“, COM(2012) 795 vom
9.1.2013. [52] Siehe Fußnoten 38 und 39. [53] Über die Vorschläge der Kommission für eine Richtlinie
über die öffentliche Auftragsvergabe (KOM(2011) 896 endg.) und für
eine Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich
der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
(KOM(2011) 895 endg.) wird zurzeit beraten. [54] „Guide to the application of the European Union rules
on state aid, public procurement and the internal market to services of general
economic interest, and in particular to social services of general interest“. [55] Mitteilung der Kommission: „Solidarität im
Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“,
KOM(2009) 567 endg. [56] Siehe Empfehlung der Kommission „Investitionen in Kinder:
Den Kreislauf der Benachteilung durchbrechen“, C(2013) 778. [57] KOM(2007) 62 endg. vom 21.2.2007. [58] Mitteilung der Kommission „Junge Menschen in Beschäftigung
bringen“, COM(2012) 727 vom 5.12.2012. [59] Mitteilung der Kommission „Erasmus für alle – Das
EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport“,
KOM(2011) 787 vom 23.11.2011. [60] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Long-Term Care in Ageing Societies - Challenges and Policy
Options“, SWD(2013) 41. [61] Auf dem Gipfel von Barcelona im Jahr 2002 hat der
Europäische Rat die Zielvorgaben festgelegt, bis 2010 erstens für mindestens
90 % der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schulpflichtalter und
zweitens für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren
Kinderbetreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. [62] Bis 2020 sollten mindestens 95 % der Kinder im Alter
von vier Jahren bis zum gesetzlichen Einschulungsalter in den Genuss einer
Vorschulbildung kommen. Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu
einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), Anlage I der
Schlussfolgerungen (ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 7). [63] Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 für politische
Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (ABl. C 191 vom
1.7.2011, S. 1). [64] Schlussfolgerungen des Rates vom 6. Dezember 2012. [65] Europäische Kommission und UN-ECE (erscheint 2013):
„Policy brief - Active Ageing Index“, abrufbar unter
http://europa.eu/ey2012/ey2012.jsp?langId=de [66] Ziel der Europäischen Innovationspartnerschaft im Bereich
„Aktivität und Gesundheit im Alter“ ist es, bis zum Jahr 2020 in der EU
die durchschnittliche Zahl der gesunden Lebensjahre um zwei zu erhöhen. Die
Partnerschaft ist Teil der Leitinitiative „Innovationsunion“ der Strategie Europa 2020. [67] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 7./8. Februar
2013. [68] Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsionsfonds, Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Europäischer Meeres- und
Fischereifonds (EMFF). [69] http://ec.europa.eu/europe2020/index_en.htm
[70] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Social Investment through the European Social Fund“,
SWD(2013) 44. [71] Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
UND DES RATES mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und
den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame
Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und
den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. [72] Siehe Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „Social Investment through the European Social Fund“,
SWD(2013) 44. [73] Die Kommission hat in der Verordnung zur Kohäsionspolitik
für den Programmplanungszeitraum 2014‑2020 eine Investitionspriorität für
die Sozialwirtschaft und für Sozialunternehmen vorgeschlagen. [74] Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und
für kleine und mittlere Unternehmen (2014-2020) [75] Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Fonds für soziales
Unternehmertum, KOM(2011) 862 vom 7.12.2011. [76] Arbeitspapier der Dienststellen der Europäischen
Kommission „National measures and practices to avoid foreclosure procedures for
residential mortgage loans“. SEK(2011) 357 vom 31.3.2011. [77] Artikel 7 (7a) und Artikel 10 der Richtlinie
2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, zur
Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der
Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG. [78] Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites
öffentlicher Stellen, COM(2012) 721 endg. vom 3.12.2012. [79] Empfehlung
des Rates (2011/C 191/01) für politische Strategien zur Senkung der
Schulabbrecherquote. [80] Mitteilung
der Kommission „Erasmus für alle – Das EU-Programm für allgemeine und berufliche
Bildung, Jugend und Sport“, KOM(2011) 787 endg. vom 23.11.2011. [81] Verbesserte Bereitstellung der SILC-Standarddaten,
Bereitstellung von Variablen für die Deprivation und die Bewertung der
finanziellen Verhältnisse am Ende des Bezugjahres, schnellere Erhebung der
Daten zum monatlichen Haushaltseinkommen und möglicherweise innerhalb eines
Jahres, und Untersuchung der Möglichkeit, ein jährliches Modul für
Bewältigungsstrategien zu entwickeln. [82] Durch Anwendung der Gesundheitsindikatoren der
Europäischen Gemeinschaft (ECHI). [83] Ratsdokument 13723/12: Der Anzeiger für die
Leistungsfähigkeit des Sozialschutzes zeigt statistisch signifikante jährliche
Abweichungen („zu verfolgende soziale Tendenzen“) bei den Schlüsselindikatoren,
die als „Anzeigetafel“ von Sozialschutzindikatoren vereinbart wurden, und stößt
bei den zu verfolgenden sozialen Tendenzen eine thematische Überwachung an.