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Document 52013AP0480

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI hinsichtlich der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt (16229/2012 — C7-0011/2013 — 2013/0801(CNS))

    ABl. C 436 vom 24.11.2016, p. 210–210 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2016   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 436/210


    P7_TA(2013)0480

    Drittstaaten und dritte Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt *

    Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. November 2013 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Beschlusses 2009/935/JI hinsichtlich der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt (16229/2012 — C7-0011/2013 — 2013/0801(CNS))

    (Konsultation)

    (2016/C 436/35)

    Das Europäische Parlament,

    in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (16229/2012),

    gestützt auf den Beschluss 2009/371/JI des Rates vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) (1), insbesondere auf Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C7-0011/2013),

    gestützt auf den Beschluss 2009/934/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Regelung der Beziehungen von Europol zu anderen Stellen einschließlich des Austauschs von personenbezogenen Daten und Verschlusssachen (2),

    gestützt auf den Beschluss 2009/935/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Festlegung der Liste der Drittstaaten und dritten Organisationen, mit denen Europol Abkommen schließt (3),

    gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A7-0351/2013),

    1.

    lehnt den Entwurf eines Beschlusses des Rates ab;

    2.

    fordert den Rat auf, den Beschluss nicht zu erlassen, da die Kommission vor kurzem einen Vorschlag für eine neue Europol-Verordnung (Vorschlag der Kommission vom 27. März 2013 für eine Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI und 2005/681/JI des Rates (COM(2013)0173)) unterbreitet hat, der eine Änderung der Vorschriften und des Verfahrens für den Abschluss von Abkommen mit Drittstaaten und dritten Organisationen vorsieht; ist daher der Ansicht, dass die Maßnahmen zur Durchführung des Beschlusses 2009/371/JI nicht geändert werden sollten;

    3.

    fordert den Direktor und den Verwaltungsrat von Europol für den Fall, dass der Beschluss des Rates erlassen werden sollte, auf, mit den aufgeführten Staaten keine Verhandlungen über operative Abkommen aufzunehmen, da in einigen der in dem Entwurf eines Beschlusses des Rates aufgeführten Staaten kein ausreichendes Datenschutzniveau gegeben ist und die Einhaltung des Grundrechts auf Schutz von persönlichen Daten nicht gewährleistet werden kann; betont, dass jeder Austausch von personenbezogenen Daten mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen strenge Sicherheitsgarantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre und der Grundrechte gewährleisten muss;

    4.

    beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie Europol zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 121 vom 15.5.2009, S. 37.

    (2)  ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 6

    (3)  ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 12.


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