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Document 52012PC0748
Proposal for a COUNCIL DECISION on the Union position within the Joint Committee established by the Euro-Mediterranean Interim Association Agreement on Trade and Co-operation between the European Community, of the one part, and the Palestine Liberation Organisation (PLO) for the benefit of the Palestinian Authority (PA) of the West Bank and the Gaza Strip, of the other part, with regard to the adoption of a Recommendation on the implementation of the EU-PA ENP Action Plan
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde
/* COM/2012/0748 final - 2012/0346 (NLE) */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde /* COM/2012/0748 final - 2012/0346 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Die Palästinensische Behörde und die
Europäische Gemeinschaft (EG) sind erstmals 1997 mit dem Abschluss des
Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der
Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen Befreiungsorganisation
(PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde vertragliche Beziehungen
eingegangen. Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde im Mai 2005 im Rahmen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik der Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde
unterzeichnet, der einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abdeckt. In diesem Kontext haben sich die Beziehungen
zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde in den letzten Jahren
deutlich verbessert: der Gemischte Ausschuss hat seine Tätigkeit wieder
aufgenommen, in einem ersten Schritt wurden vier Unterausschüsse eingesetzt und
ein politischer Dialog wurde eingeleitet. Die Palästinensische Behörde hat sich
im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) durch ihre aktive
Beteiligung und einen fruchtbaren Austausch als vollwertiger Partner erwiesen.
Auf Seiten der EU bereiteten die wichtigen Schlussfolgerungen des Rates
„Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009 den Weg für ein verstärktes
Engagement der EU zugunsten der Palästinensischen Behörde, da sie zum Ausdruck
brachten, dass die EU bereit ist, ihre bilateralen Beziehungen zur
Palästinensischen Behörde, die im beiderseitigen Interesse liegen, auch im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter auszubauen. Diese
Entwicklung ist das Ergebnis der gesteigerten Leistungsfähigkeit, die die
palästinensische Seite bei der Umsetzung der Reformagenda und im Rahmen der ENP
unter Beweis gestellt hat. Da der Aktionsplan am 30. Juni 2012
ausgelaufen ist, sollte nun ein neuer Aktionsplan auf der Grundlage der
langjährigen Unterstützung, die die EU der Palästinensischen Behörde beim
Staatsaufbau geleistet hat, aufgelegt werden. Für die Ausarbeitung dieses neuen
Aktionsplans wurde die Zahl der ENP-Unterausschüsse von vier auf sechs
angehoben, um eine bessere Überwachung dieses Aktionsplans zu gewährleisten.
Die neuen Unterausschüsse sind vollständig auf den neuen Aktionsplan
abgestimmt. Die Beziehungen zwischen der EU und den
palästinensischen Gebieten stehen im Kontext des allgemeinen politischen Wandels
in der Region sowie der maßgeblichen Rolle der EU und ihrem Mehrwert für die
Politikgestaltung auf globaler Ebene. In der Gemeinsamen Mitteilung an das Parlament
und den Rat mit dem Titel „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im
Wandel – eine Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik“ wird ein
neues Konzept dargelegt, das eine stärkere Differenzierung vorsieht, die es
jedem Partner gestattet, seine Beziehungen mit der EU entsprechend seinen
eigenen Bestrebungen, Bedürfnissen und Kapazitäten aufzubauen, allerdings auch
in Abhängigkeit von der gegenseitige Rechenschaftspflicht und dem Grad des
Engagements für gemeinsame Werte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit sowie der
Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten. Wie in dieser
Mitteilung dargelegt will die EU eine einfachere und kohärentere Politik- und
Programmstruktur schaffen und daher die Zahl der Schwerpunktbereiche der
ENP-Aktionspläne und der EU-Unterstützung verringern und präzisere Benchmarks
vorgeben. In diesem neuen Aktionsplan sind die vorrangigen Ziele der
privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde
klar festgelegt, wobei die besonderen Umstände und die Beschränkungen, denen
diese Partnerschaft unterliegt, in vollem Umfang berücksichtigt werden. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) hat in
enger Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen und den
EU-Mitgliedstaaten Sondierungsgespräche mit der Palästinensischen Behörde
geführt, in deren Rahmen der Entwurf eines Aktionsplans vereinbart wurde. Er deckt einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ab.
Auf der jüngsten Tagung des Gemischten Ausschusses EU-PLO am 13. Februar 2012
nahmen beide Seiten die laufenden technischen Verhandlungen über einen neuen
gemeinsamen ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde zur Kenntnis. Der
Abschluss der auf beiden Seiten geführten technischen Konsultationen wurde in
Form eines Briefwechsels notifiziert. An diesem ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische
Behörde wird sich die weitere Gestaltung der bilateralen Beziehungen zur
Palästinensischen Behörde in den kommenden Jahren ausrichten. Die ENP spielt
weiterhin eine Katalysatorrolle, das sie einen einheitlichen politischen Rahmen
vorgibt, der sich u. a. auf Partnerschaftlichkeit, gemeinsame Verantwortung,
leistungsbezogene Differenzierung und maßgeschneiderte Hilfe stützt. Die Kommission fügt den Wortlaut eines
Vorschlags für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Europäischen
Union und ihrer Mitgliedstaaten im Gemischten Ausschuss EU-PLO im Hinblick auf
die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des Aktionsplans bei. Die Kommission ersucht den Rat, den
beigefügten Vorschlag für einen Beschluss des Rates anzunehmen. 2012/0346 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Europäischen Union in
dem durch das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und
Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der
Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen
Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten
Gemischten Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung
des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Beschluss 97/430/EG des Rates
vom 2. Juni 1997 über den Abschluss des
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das
Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits, insbesondere auf
Artikel 3 Unterabsatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das
Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (im Folgenden „Abkommen“)
wurde am 24. Februar 1997 unterzeichnet und ist am
1. Juli 1997 in Kraft getreten. (2) Die Vertragsparteien
beabsichtigen, sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) auf
einen neuen Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde zu einigen, der der
privilegierten Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde
Rechnung trägt und die Umsetzung des
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens durch konkrete Maßnahmen
unterstützen wird, die zur Verwirklichung der Ziele des Abkommens ausgearbeitet
und vereinbart wurden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt, der von Union in dem durch das
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das
Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits eingesetzten Gemischten
Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung des
ENP-Aktionsplans EU‑Palästinensische Behörde vertreten wird, stützt sich
auf den diesem Beschluss beigefügten Entwurf einer Empfehlung des Gemischten
Ausschusses. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme
in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident Entwurf EMPFEHLUNG zur
Umsetzung des ENP-Aktionsplans EU-Palästinensische Behörde Der Gemischte Ausschuss – gestützt auf das
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das
Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (im Folgenden „Abkommen“),
insbesondere auf Artikel 63 Absatz 2, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Gemäß Artikel 70 des Abkommens treffen die
Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung
ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür,
dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden. (2)
Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf
den Wortlaut des im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beschlossenen
Aktionsplans Europäische Union-Palästinensische Behörde (im Folgenden
„ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde “) geeinigt. (3)
Mit dem ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische Behörde
wird die Umsetzung des Abkommens durch konkrete Maßnahmen unterstützen, die von
den Vertragsparteien ausgearbeitet und vereinbart wurden und die die Richtung
für die Umsetzung in der Praxis vorgeben. (4)
Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da
er sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Abkommen verankerten
Verpflichtungen der Vertragsparteien vorsieht als auch einen umfassenden Rahmen
für die weitere Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und der
Palästinensischen Behörde bietet. HAT FOLGENDE EMPFEHLUNG ERLASSEN: Einziger Artikel Der Gemischte Ausschuss empfiehlt, dass die
Vertragsparteien den im Anhang beigefügten ENP-Aktionsplan EU-Palästinensische
Behörde umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens zur Gründung einer Assoziation
zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das
Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits ausgerichtet ist. Geschehen zu […] am […] Im Namen des Gemischten Ausschusses Der Vorsitzende ANHANG AKTIONSPLAN
DER EUROPÄISCHEN UNION UND DER PALÄSTINENSISCHEN BEHÖRDE POLITISCHER
HINTERGRUND Ein neuer Aktionsplan Die Palästinensische
Behörde und die Europäische Gemeinschaft (EG) sind erstmals 1997 mit dem
Abschluss des Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Palästinensischen
Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde
vertragliche Beziehungen eingegangen. Auf der Grundlage dieses Abkommens wurde
im Mai 2005 der im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik beschlossene
Aktionsplan EU–Palästinensische Behörde unterzeichnet. In diesem Kontext haben
sich die Beziehungen zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde in den
letzten Jahren deutlich verbessert: der Gemischte Ausschuss hat seine Tätigkeit
wieder aufgenommen, in einem ersten Schritt wurden vier Unterausschüsse
eingesetzt und ein politischer Dialog wurde eingeleitet. Die Palästinensische
Behörde hat sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik durch ihre
aktive Beteiligung und einen fruchtbaren Austausch als vollwertiger Partner
erwiesen. Auf Seiten der EU bereiteten die wichtigen Schlussfolgerungen des
Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009 den Weg für ein
verstärktes Engagement der EU zugunsten der Palästinensischen Behörde, da sie
zum Ausdruck brachten, dass die EU bereit ist, ihre bilateralen Beziehungen zur
Palästinensischen Behörde, die im beiderseitigen Interesse liegen, auch im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik weiter auszubauen[1].
Diese Entwicklung ist das Ergebnis der gesteigerten Leistungsfähigkeit, die die
palästinensische Seite bei der Umsetzung der Reformagenda und im Rahmen der ENP
unter Beweis gestellt hat. Als erster Schritt wurde die Zahl der
ENP-Unterausschüsse erhöht, um einen effizienteren und politisch orientierten
Dialog mit umfassender Beteiligung der Zivilgesellschaft führen zu können. In
Anbetracht der Intensivierung unseres Dialogs und der zunehmenden Reife unserer
Partnerschaft bietet der neue Aktionsplan, aufbauend auf der langjährigen
Unterstützung, die die EU der Palästinensischen Behörde beim Staatsaufbau
geleistet hat, den geeigneten Rahmen, um die weiteren Schritte festzulegen. Eine privilegierte
Partnerschaft zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde Im Einklang mit dem
sich über zwei Jahre erstreckenden Regierungsplan von 2009 („“), der ein
Reform- und ein Entwicklungsprogramm 2008-2010 umfasste, die beide von der EU
politisch und finanziell unterstützt wurden, stand in den letzten Jahren die
Unterstützung von der Palästinensichen Behörde unternommenen Anstrengungen für
den Staatsaufbau im Mittelpunkt der Beziehungen zwischen der EU und der
Palästinensischen Behörde. Mit dem palästinensischen Nationalen
Entwicklungsplan für die Jahre 2011-2013 werden die Ergebnisse der
bisherigen Programme konsolidiert. Von palästinensischer Seite wurde dafür eine
ehrgeizige Reformagenda ausgearbeitet und die strategische Entscheidung
getroffen, die sozio-ökonomische Entwicklung an der der EU auszurichten. Als
größter und zuverlässigster Geber für die palästinensische Bevölkerung hat die
EU auf diese erfolgreichen Anstrengungen der Palästinensischen Behörde zum
Aufbau von Institutionen reagiert und einen maßgeblichen Beitrag geleistet. In
dieser Hinsicht stimmt die EU mit der Einschätzung der Weltbank und anderer
internationaler Finanzinstitute überein, nach deren Auffassung die
„Palästinensische Behörde gute Voraussetzungen für die Gründung eines Staates
zu einem beliebigen Zeitpunkt in der nahen Zukunft mitbringt, sofern sie ihr
gegenwärtiges Leistungsniveau bei dem Aufbau von Institutionen und dem
Erbringen öffentlicher Dienstleistungen beibehält.“ Diese Beurteilung wurde von
den Gebern auf der Sitzung der Ad-hoc-Verbindungsgruppe (AHLC), die auf
Einladung der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Ashton am 13. April 2011 in
Brüssel stattfand, und erneut auf der Sitzung im September 2011, bekräftigt.
Ausgehend von den Berichten der Vereinten Nationen, des Internationalen
Währungsfonds und der Weltbank äußerten die Teilnehmer die Überzeugung, dass
„die Palästinensische Behörde in den von ihnen geprüften Kernbereichen die für
die Lebensfähigkeit eines Staates erforderliche Schwelle überschritten hat, und
dass die palästinensischen Institutionen einen Vergleich mit denjenigen
bestehender Staaten nicht zu scheuen brauchen“[2]. Die Geber
bekräftigten auf der Sitzung des AHLC am 21. März 2012 in Brüssel ihre
Einschätzung, wonach die geprüften Institutionen der Palästinensischen Behörde
für die Gründung eines palästinensischen Staates gerüstet seien. Die EU als
globaler Akteur in einer Welt/Nachbarschaft im Wandel Die Beziehungen
zwischen der EU und Palästinensischen Behörde stehen im Kontext des allgemeinen
politischen Wandels in der Region sowie der maßgeblichen Rolle der EU und ihrem
Mehrwert für die Politikgestaltung auf globaler Ebene, die in ihrem aktiven
Engagement „für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der
Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit, wie für die Einhaltung
internationaler Umwelt- und Sozialabkommen“ zum Ausdruck kommen.[3]
Angesichts des Wandels, der in der Nachbarschaftsregion insbesondere durch den
arabischen Frühling angestoßen wurde, nimmt die EU derzeit eine Anpassung ihrer
Europäischen Nachbarschaftspolitik vor. Daher liegt es in ihrem besonderen
Interesse und in ihrer Verantwortung, sich proaktiv für die Demokratisierung
als Voraussetzung für Stabilität und Wohlstand in der Region einzusetzen.
Insbesondere die jüngsten Ereignisse in der Nachbarschaft haben deutlich
gemacht, dass die „Beachtung der Bestrebungen der Menschen in der Region,
darunter das Streben der Palästinenser nach einem eigenen Staat […] von
entscheidender Bedeutung“ ist[4]. Die EU verfolgt weiterhin aufmerksam
die Entwicklungen im Zusammenhang mit der palästinensischen Initiative bei den
Vereinten Nationen[5]. Die Palästinensische
Behörde gehört zu den ersten Partnern, mit denen ein neuer Aktionsplan
vereinbart wurde, der dem in der Nachbarschaft stattfindenden Wandel durch ein
neues Konzept Rechnung trägt, das sich auf stärkere Differenzierung, gegenseitige
Rechenschaftspflicht, das Engagement für gemeinsame Werte, völkerrechtliche
Verpflichtungen, internationale Menschenrechtsstandards, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit stützt. Dieses neue Konzept der EU bietet Partnern, die
bereit und in der Lage sind, die Umsetzung ihrer Reformziele voranzubringen,
die Möglichkeit einer engeren politischen Assoziierung und einer schrittweisen
wirtschaftlichen Integration in den EU-Binnenmarkt. Damit ist eine stärkere
Differenzierung verknüpft, die es jedem Partner gestattet, seine Beziehungen
mit der EU entsprechend seinen eigenen Bestrebungen, Bedürfnissen und
Kapazitäten aufzubauen, wobei aber auch die gegenseitige Rechenschaftspflicht
und der Grad des Engagements für die genannten universellen Werte sowie die
Fähigkeit zur Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Prioritäten berücksichtigt
werden[6]. Die Unterausschüsse sind
die am besten geeignete Instanz für die Überwachung dieser
Prioritätenumsetzung. Ihre Schlussfolgerungen werden in die Arbeit des
Gemeinsamen Ausschusses sowie in den jährlichen Fortschrittsbericht der EU
einfließen. Gleichzeitig ist die
EU bestrebt, ihre Ressourcen immer gezielter dort einzusetzen, wo sie am
dringendsten benötigt werden und die größte Wirkung entfalten. Daher wird der
Einsatz der Finanzierungsinstrumente im Bereich des auswärtigen Handelns, mit
denen die palästinensische Bevölkerung unterstützt wird, stärker an
Fortschritte bei der Umsetzung der Reformen geknüpft. Entsprechend wird die
Finanzhilfe der EU für die palästinensische Bevölkerung genau auf die
strategischen Hauptziele dieses Aktionsplans abgestimmt. Im Einklang mit den
bewährten Verfahren im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit werden die EU und
die Mitgliedstaaten gegenseitige Konsultationen und die Koordinierung ihrer
Programmierung sicherstellen. Inwieweit die in
diesem Aktionsplan festgelegten Ziele erreicht werden, hängt davon ab, ob eine
Reihe von Herausforderungen bewältigt werden können. An erster Stelle ist hier
die Besatzung zu nennen, des Weiteren die derzeitige Teilung von Westjordanland
und Gaza-Streifen sowie die Unwägbarkeiten, die die finanzielle Tragfähigkeit
der Palästinensischen Behörde beeinträchtigen und die fehlenden Fortschritten
bei den israelisch-palästinensischen Friedensverhandlungen. Diese Faktoren
könnten die bisherigen Erfolge der Palästinensischen Behörde ernsthaft
gefährden. Engagement für
eine Zweistaatenlösung Die EU bekräftigt ihr
Eintreten für die Zweistaatenlösung mit einem unabhängigen, demokratischen,
zusammenhängenden und lebensfähigen palästinensischen Staat, der Seite an Seite
mit Israel in Frieden und Sicherheit lebt. Mit der Unterstützung des Strebens
noch einem palästinensischen Staat und der legitimen Ansprüche der
palästinensischen Bevölkerung wird das langjährige Eintreten der EU für eine
Zweitstaatenlösung konkret umgesetzt. Beide Seiten
bekräftigten ihre Zusage, im Einklang mit dem nachstehend aufgeführten
Handlungsrahmen auf das gemeinsame Ziel - die Lösung des Nahostkonflikts -
hinzuarbeiten. Die EU hat ihren
Standpunkt in Bezug auf den Nahost-Friedensprozess 1980 in der Erklärung von
Venedig dargelegt und ihn seitdem in den verschiedenen Schlussfolgerungen des
Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom Dezember 2009, Dezember 2010, Mai 2011
und Mai 2012 sowie in der Erklärung vom 21. April 2011, die dem
UN-Sicherheitsrat im Namen der EU vorgelegt wurde, weiter ausgeführt. Unter
Hinweis auf die Erklärung von Berlin von 1999 bekräftigt die EU, dass sie
bereit ist, gegebenenfalls einen palästinensischen Staat anzuerkennen. Im
Einklang mit der Erklärung des Nahostquartetts vom 23. September 2011 wird die
EU weitere Schritte in Richtung eines palästinensischen Staates aktiv
unterstützen und sich im Rahmen der bestehenden Verfahren für eine deutlich
größere Unabhängigkeit und Souveränität der Palästinensischen Behörde bei der
Erledigung ihrer Amtsgeschäfte sowie für Maßnahmen zur Förderung der sozialen
und wirtschaftlichen Entwicklungen im C-Gebiet einsetzen. Die EU bekräftigt
auch ihre in den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom
23. Mai 2011 zugesagte Unterstützung für den palästinensischen
Aussöhnungsprozess. Nach Ansicht der EU bleibt die Lage im und um den
Gazastreifen instabil und unhaltbar, solange dessen politische Trennung vom
Westjordanland fortbesteht. Die Europäische Union
nimmt Bezug auf die vorhergehenden Schlussfolgerungen des Rates zum
Nahost-Friedensprozess und ruft weiterhin dazu auf, die Grenzübergänge von und
nach Gaza, insbesondere zwischen Gaza und dem Westjordanland, unverzüglich, dauerhaft
und bedingungslos für humanitäre Hilfslieferungen sowie für den Waren- und
Personenverkehr zu öffnen. Die EU weist erneut
darauf hin, dass das humanitäre Völkerrecht, einschließlich des Vierten Genfer
Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen, auch im besetzten palästinensischen
Gebiet gilt[7]. Die EU fordert die
uneingeschränkte Einhaltung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen
gegenüber allen palästinensischen Gefangenen[8]. Die EU betont, dass
es dringend notwendig ist, den Friedensprozess wiederzubeleben, um im Einklang
mit den sich aus dem Fahrplan ergebenden Verpflichtungen und gestützt auf die
Entschließungen des UN-Sicherheitsrates, die Grundsätze von Madrid
einschließlich des Grundsatzes „Land für Frieden“, den Nahost-Fahrplan, die bislang
von den Parteien getroffenen Vereinbarungen und die arabische
Friedensinitiative durch folgende Maßnahmen eine Zweistaatenlösung zu
erreichen: –
Einigung über die Grenzen beider Staaten auf der
Grundlage des Grenzverlaufs vom 4. Juni 1967 mit von den Parteien
möglicherweise vereinbarten Gebietstauschen[9]. Die EU wird
keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen auch hinsichtlich Jerusalems
anerkennen, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind[10].
Die EU bekräftigt, dass Siedlungen und die Trennmauer auf besetztem Gebiet
sowie Zerstörungen von Häusern und Zwangsräumungen gegen das Völkerrecht
verstoßen, ein Friedenshindernis darstellen und eine Zweistaatenlösung
unmöglich machen könnten. Die EU wird weiterhin sicherstellen, dass Erzeugnissen
aus den Siedlungen nicht die im Rahmen des Assoziationsabkommens EU-Israel
vorgesehene Präferenzbehandlung gewährt wird und Siedlungstätigkeiten weder
durch EU-Mittel noch durch EU-Programme gefördert werden; –
unter Hinweis darauf, dass die EU die Annexion
Ostjerusalems zu keinem Zeitpunkt anerkannt hat, muss auf dem Verhandlungsweg
eine Lösung für den Status von Jerusalem als künftiger Hauptstadt zweier
Staaten gefunden werden; –
eine gerechte, faire und realistische Lösung der
Flüchtlingsfrage, die auf dem Verhandlungsweg erzielt wird; –
Sicherheitsvereinbarungen, die – was die
Palästinenser anbelangt – ihre Souveränität achten und zeigen, dass die
Besatzungszeit vorbei ist und – was die Israelis anbelangt – ihre
Sicherheit schützen, das Wiederaufflammen des Terrorismus verhindern und neuen
und aufkommenden Bedrohungen effizient begegnen; –
Verfügungsgewalt der palästinensischen Bevölkerung
über die natürlichen Ressourcen, einschließlich der gerechten und angemessenen
Zuteilung grenzüberschreitender Wasserressourcen im Einklang mit den
einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts und einhergehend mit der Lösung
anderer den endgültigen Status betreffender Fragen; –
Arbeit auf regionaler Ebene, um einen umfassenden
Frieden im Nahen Osten zu gewährleisten. Die EU verpflichtet sich auch weiterhin,
substanziell an Regelungen für die Zeit nach Beendigung des Konflikts
mitzuwirken. Der Aktionsplan erstreckt sich über einen
Zeitraum von drei bis fünf Jahren. PRIORITÄRE
ZIELE[11] 1) Verstärkung der
Anstrengungen zur Lösung des Nahost-Konflikts im Einklang mit dem oben
genannten Handlungsrahmen, einschließlich der Förderung der Schaffung eines
souveränen palästinensischen Staates 2) Vertiefung
der bilateralen Beziehungen zur Vorbereitung auf den Abschluss eines
vollwertigen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und dem künftigen Staat
Palästina. ·
Fortführung und Weiterentwicklung des politischen
Dialogs auf allen Ebenen ·
Einführung jährlicher Treffen von Vertretern der EU
und der palästinensischen Seite nach dem Vorbild von Tagungen des
Assoziationsrates mit anderen ENP-Partnern. ·
Baldmöglichste Aufnahme von Verhandlungen über ein
vollwertiges Assoziationsabkommen, dessen förmlicher Abschluss mit der Gründung
des palästinensischen Staates erfolgen soll. ·
Intensivierung der Zusammenarbeit im multilateralen
Rahmen, auch durch die Unterstützung der Bemühungen der VN zur Lösung
regionaler Konflikte und Förderung eines effektiven Multilateralismus. 3) Aufbau
eines palästinensischen Staates, der auf Rechtsstaatlichkeit und der Achtung
der Menschenrechte basiert und als funktionierende, vertiefte Demokratie mit
rechenschaftspflichtigen Institutionen ausgestattet ist ·
Schutz des Rechts der Bürger auf Wahrnehmung ihrer
Grundfreiheiten und Menschenrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit,
Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Religions- und Glaubensfreiheit und der
Freiheit der Medien sowie die weitere Bekämpfung der Aufstachelung zu Hass
durch einen angemessenen und im Einklang mit internationalen Standards wirksam
umgesetzten nationalen Rechtsrahmen. Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen,
u. a. durch Beseitigung aller diskriminierenden nationalen
Rechtsvorschriften. Zeitrahmen für die
Umsetzung: kontinuierlich Benchmarks: Annahme von Rechtsvorschriften im Einklang mit den in internationalen
Menschenrechtsübereinkommen verankerten Verpflichtungen, vollständige Umsetzung
des im Jahr 2000 verabschiedeten Gesetzes über NRO in den besetzten Gebieten,
Annahme von Rechtsvorschriften vor allem für die Medien, Einrichtung der
palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte im Einklang mit
den Pariser Grundsätzen (Resolution 48/134/30 der Generalversammlung der
Vereinten Nationen), vollständige Umsetzung der nationalen Strategie zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, Förderung der Teilnahme von Frauen am
Wirtschaftsleben und Annahme einer umfassenden palästinensischen Strategie zur
Förderung der Menschenrechte. Indikatoren : Berichte
der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte, Berichte über
die Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau (CEDAW) und über den Aktionsplan von Istanbul sowie
ENP-Fortschrittsberichte. EU-Aufgaben: weitere Unterstützung der Zivilgesellschaft und nichtsstaatlicher
Akteure, Eintreten für und Unterstützung von geeigneten Rechtsreformen und
ihrer Umsetzung, Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern ·
Abhaltung echter demokratischer Wahlen auf allen
Ebenen, im Einklang mit internationalen Standards. Zeitrahmen für die Umsetzung: kurzfristig, anschließend nach Maßgabe des Wahlrechts Benchmarks:
Aktualisierung des Wählerverzeichnisses in Gaza und Fortführung der
Aktualisierung im Westjordanland, Verabschiedung des überarbeiteten
Wahlgesetzes, Erlass eines Präsidialdekrets zur Festlegung des Zeitplans für
die Kommunal-, Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, Einrichtung eines
demokratisch gewählten palästinensischen Legislativrates (PLC), der die
Tätigkeit einer demokratisch gewählte Regierung kontrolliert. Indikatoren:
Schlussfolgerungen internationaler und inländischer unparteiische
Wahlbeobachtungsmissionen EU-Aufgaben:
politische Unterstützung bei der Abhaltung von Wahlen, auch in Ostjerusalem,
weitere Unterstützung der zentralen Wahlkommission und des PLC-Sekretariats;
gegebenenfalls Entsendung einer Wahlbeobachtungsmission der EU, Unterstützung
der Freilassung von inhaftierten palästinensischen Abgeordneten[12]
·
Aufbau eines unabhängigen, unparteiischen und voll
funktionsfähigen Justizwesens im Einklang mit internationalen Standards, Gewährleistung
ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren und fairer Prozesse, Durchsetzung der
gerichtlichen Verfügungen und Gerichtsentscheidungen. Zeitrahmen für die Umsetzung: mittel- bis langfristig Benchmarks: Länge der
Verfahren bis zum Fallabschluss, Anzahl der Bürger in Untersuchungshaft,
Einführung von Rechtshilfe, Annahme von Rechtsvorschriften (Strafgesetz,
Schlichtungs- und Schiedsgesetz, Jugendstrafrecht, Verwaltungsgerichte),
Regelung der Rechtssprechung von Fachgerichten sowie Trennung von Zivil- und Staatssicherheitsgerichten
und Begrenzung der Zuständigkeit der Militärgerichte auf aktive Angehörige des
Militärs Indikatoren: Berichte
der palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte,
Fortschrittsberichte über das Programm Seyada II und seine Folgeprogramme,
Bewertungen von EUPOL COPPS, ENP-Fortschrittsberichte EU-Aufgaben:
weitere Unterstützung des Justizwesens ·
Reform und Entwicklung des palästinensischen
Sicherheitssektors, Institutionalisierung einer zivilen demokratischen
Kontrolle der Sicherheitsdienste und Gewährleistung, dass diese durch
Einführung entsprechender Vorschriften, Ausbildungsmaßnahmen und
Rechenschaftsmechanismen unter voller Wahrung der Menschenrechte ihre Aufgaben
wahrnehmen, Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig Benchmarks: Umsetzung
der vorrangigen Strategien für den Sicherheitssektor im Rahmen der
sicherheitspolitischen Prioritäten des Palästinensischen Nationalen
Entwicklungsplans, vereinheitlichte Kommandostrukturen und dem Innenminister
unterstehende Haushaltsplanungssysteme für alle Sicherheitsorgane in den
besetzten Gebieten, Einführung einer Inspektion, die für die Aufsicht über alle
Sicherheitskräfte zuständig ist und Stärkung der Rechenschaftspflicht im
Innenministerium, Zugang zu allen Haftanstalten (einschließlich derjenigen für
interne Sicherheit) für die palästinensische Unabhängige Kommission für
Menschenrechte, auch ohne vorherige Genehmigung Indikatoren: Berichte der palästinensischen
Unabhängigen Kommission für Menschenrechte, Bewertungen von EUPOL COPPS,
ENP-Fortschrittsberichte EU-Aufgaben:
weitere EU-Unterstützung für das Sicherheits- und Strafvollzugssystem, u.a. im
Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP),
Ausbildungsmaßnahmen zu Menschenrechtsfragen, vereinbarte Unterstützungsmaßnahmen
zur Ausdehnung der sicherheitspolitischen Kompetenzen und des
Handlungsspielraums der Palästinensischen Behörde im Westjordanland (in den
derzeitigen C- und B‑Gebieten) ·
Intensivierung der nationalen Anstrengungen zur
vollständigen Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans (2011-2013) und der
Folgepläne in Abstimmung mit der internationalen Gebergemeinschaft. Zeitrahmen für die Umsetzung: kurz- bis mittelfristig Benchmarks: Umsetzung
der Prioritäten des nationalen Entwicklungsplans Indikatoren:
Quartalsberichte des Finanzministers, Berichte des Ministeriums für Planung und
Verwaltungsaufbau, jährliche Monitoringberichte zum Nationalen
Entwicklungsplan, Berichte der Weltbank und des IWF für die
Ad-hoc-Verbindungsgruppe. EU-Aufgaben: weitere
finanzielle Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung, u.a. durch die
Unterstützung der finanziellen Tragfähigkeit der Palästinensischen Behörde, und
der palästinensischen Flüchtlinge über das Hilfswerk der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender
Mittel. Bereitstellung von technischer Hilfe beim Ausbau der
Verwaltungskapazitäten der palästinensischen Institutionen zur Vorbereitung auf
die Integration in das multilaterale System. 4) Konsolidierung
der öffentlichen Finanzen und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in den
besetzten Gebieten ·
Fortsetzung der beim Aufbau einer leistungsfähigen
öffentlichen Finanzverwaltung bereits erzielten wichtigen Fortschritte durch
weitere Verbesserungen insbesondere der externen und internen Rechnungsprüfung
und Kontrolle. Zeitrahmen für die Umsetzung: kontinuierlich Benchmarks: Generell
gute Haushaltsdisziplin, strategische Mittelzuteilung und effiziente
Dienstleistungen, Verringerung des Haushaltsdefizits und der Hilfeabhängigkeit
der Palästinensischen Behörde, Verbesserung der Steuererhebung, Abschaffung von
Energiesubventionen („Finanzierungssaldo“), Umsetzung der Reform des
öffentlichen Dienstes und des Pensionssystems, Durchführung einer Bewertung der
öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (PEFA) und des
anschließenden Aktionsplans, Annahme eines Aufsichtsrahmens für das öffentliche
Auftragswesen Indikatoren: Quartalsberichte des Finanzministers, jährliche Monitoringberichte zum
nationalen Entwicklungsplan, Berichte der Weltbank und des IWF an die Ad‑hoc‑Verbindungsgruppe EU-Aufgaben: weitere finanzielle Unterstützung der palästinensischen Bevölkerung
in Verbindung mit Maßnahmen zur Förderung der langfristigen finanziellen Tragfähigkeit
der Palästinensischen Behörde und Unterstützung der palästinensischen
Flüchtlinge über das Hilfswerks der Vereinten Nationen für
Palästina-Flüchtlinge (UNRWA), vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender
Mittel, Förderung einer effizienteren Steuererhebung durch die Palästinensische
Behörde, u.a. durch die Annahme eines wirksameren Mechanismus zur
Gewährleistung einer effizienten, transparenten und verlässlichen Erhebung von
MwSt und Zöllen durch Israel im Namen der Palästinensischen Behörde im Einklang
mit dem Pariser Protokoll ·
Verbesserung der Steuerpolitikverwaltung, der
Verwaltung des öffentlichen Dienstes und der Mechanismen öffentlicher
Rechenschaftspflicht, einschließlich der Stärkung von Audit- und
Aufsichtskapazitäten sowie der Fähigkeit, Betrug und Korruption vorzubeugen und
zu bekämpfen. Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks: Einführung
eines dezentralisierten Personalverwaltungssystems, einer dezentralen
Innenrevision der Regierungsstellen, Schaffung einer Stelle für Finanz- und
Verwaltungskontrolle, die als unabhängige externe Rechnungsprüfungsagentur im
Einklang mit den Prüfungsnormen der Internationalen Organisation der Obersten
Rechnungskontrollbehörden fungiert. Indikatoren: Berichte des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau, der
Weltbank und des IWF an die Ad-hoc-Verbindungsgruppe. Jährliche Berichte der
Stelle für Finanz- und Verwaltungskontrolle, Beurteilung der öffentlichen
Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht EU-Aufgaben:
Ko-Vorsitz in der Governance-Strategiegruppe, weitere finanzielle Unterstützung
insbesondere der öffentlichen Finanzverwaltung, umfassender Einsatz von TAIEX ·
Unterstützung der Entwicklung einer
wettbewerbsfähigen palästinensischen Privatwirtschaft u.a. durch die weitgehende
Beseitigung der Hindernisse für die Entwicklung des Privatsektors, um die
wirtschaftliche Eigenständigkeit der Palästinenser zu stärken. Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig Benchmarks:
Verabschiedung eines neuen Handelsgesetzes, um die Wirtschaftstätigkeit und
Investitionen zu fördern, Schaffung von Einrichtungen, die für Regulierung und
technische Standards zuständig sind, in allen großen Wirtschaftssektoren. Indikatoren: International anerkannte
Analysen, wie die Berichte der Weltbank „Ease of Doing Business“ und die
Berichte der Euromed-Unternehmenscharta EU-Aufgaben:
Weitere finanzielle Unterstützung in Abhängigkeit von den verfügbaren Mitteln,
umfassender Einsatz von TAIEX, weiteres Eintreten für die Verleihung des
Beobachterstatus, als ersten Schritt für die Aufnahme von Verhandlungen über
den Beitritt zur WTO ·
Im Rahmen dieser generellen Unterstützung gezielte
Maßnahmen für die Entwicklung des Gaza-Streifens. Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig Benchmarks: Umsetzung
der im nationalen Entwicklungsplan vorgegebenen Sektorindikatoren im
Gaza-Streifen Indikatoren: Berichte
des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau an die
Ad-hoc-Verbindungsgruppe. EU-Aufgaben: Aufforderung zur vollständigen Umsetzung des 2005 unterzeichneten Abkommens
über die Bewegungsfreiheit und den Zugang, Eintreten für die Aufhebung der
Abriegelung des Gazastreifens[13], Forderung einer
vollständigen und dauerhaften Beseitigung von Hindernissen, die die
Bewegungsfreiheit und den Zugang beschränken, als Voraussetzung für die
Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft und Gewährleistung der
umfassenden Nutzung bestehender Abkommen und Instrumente, die die
Palästinensische Behörde in Anspruch nehmen kann. ·
Ausbau der Handelsbeziehungen und konkrete Maßnahmen
zur Erleichterung der vollständigen Umsetzung des Interimsassoziationsabkommens
über Handel und Zusammenarbeit Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig Benchmarks: Umsetzung
des Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang, Wettbewerbsfähigkeit
der palästinensischen Privatwirtschaft Indikatoren: Berichte
der Weltbank und des IWF an die Ad‑hoc‑Verbindungsgruppe,
Handelszahlen einschließlich der Ausschöpfung der Kontingente für
Agrarerzeugnisse EU-Aufgaben:
weitere Unterstützung der palästinensischen Privatwirtschaft; Umsetzung des
Wirtschaftspakets der EuroMed-Minister, vollständige Umsetzung des
Interimsassoziationsabkommens und des Abkommens über eine weitere
Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und
Fischereierzeugnissen, stärkeres Engagement für die Problematik der
Fischereizone vor dem Gaza-Streifen, ·
Entwicklung eines modernen Grenzkontrollsystems auf
der Grundlage eines effizienten integrierten Grenzmanagements und weitere
Förderung der Qualifikation von Mitarbeitern, die in den Zolldienststellen an
internationalen Häfen eingesetzt werden. Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks:
Bereitstellung der Mittel für den Aufbau der Verwaltung der Grenzübergangsstellen
und des integrierten Grenzmanagements, Bereitstellung von Mitteln für die
Schaffung der entsprechenden Basisinfrastruktur (Landverbindung, Häfen,
Verkehrsnetz), Umsetzung des Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den
Zugang Indikatoren: Bewertung
der palästinensischen Zollabfertigung, sobald sie funktionsfähig ist,
Förderung/Bewertung eines integrierten Grenzmanagements mit dem Ziel, Personen-
und Warenverkehr zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit der Grenzen zu
gewährleisten EU-Aufgaben: weitere
Unterstützung der EU, gegebenenfalls auch durch die GSVP, Schulung der
Bediensteten der Palästinensischen Behörde im Hinblick auf künftige Einsätze an
der Grenze, weiteres Eintreten für die Verleihung des Beobachterstatus, als
ersten Schritt für die Aufnahme von Verhandlungen über den Beitritt zur WTO 5) Verstärkte Maßnahmen zur
deutlichen Verringerung der Armut und der sozialen Ausgrenzung – vor allem in
Bezug auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen – und zur Stärkung des sozialen
Zusammenhalts in den besetzten Gebieten ·
Aufbau eines tragfähigen, gerechten und
kosteneffizienten Systems der sozialen Sicherheit Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks:
Verabschiedung entsprechender Sozialschutzgesetze, auch für die Altersversorgung,
Aufbau einer nationalen Datenbank mit Zahlen zu Armut und Vulnerabilität,
vollständige Umsetzung des Geldtransferprogramms im Westjordanland und im
Gaza-Streifen im Vorfeld der Verschmelzung zu einem vollfinanzierten nationalen
System. Indikatoren: Berichte
des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau, der Weltbank und des IWF an
die Ad-hoc-Verbindungsgruppe, Fortschrittsberichte und Evaluierungen zu
EU-Hilfeprogrammen in diesem Bereich EU-Aufgaben:
weitere finanzielle Unterstützung, insbesondere der Reform der Programme für
Barzuwendungen für arme palästinensische Haushalte, um dafür eine tragfähige
Grundlage zu schaffen, Einbeziehung des palästinensischen Zentralbüros für
Statistik in regionale Hilfeprogramme (MEDSTAT III) ·
Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der
Gesundheitspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten im Einklang mit
der umfassenden nationalen Gesundheitsstrategie der Palästinensischen Behörde,
Behandlung von Fragen, die Infrastruktur und Logistik sowie die Finanzierung
des Gesundheitssektors, Personal für das Gesundheitswesen und den Zugang zu
Arzneimitteln, auch im Gaza‑Streifen betreffen Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks:
Bereitstellung von Mitteln für den Aufbau einer sekundären und tertiären
Gesundheitsversorgung, Einrichtung des Al Najah‑Lehrkrankenhauses Indikatoren: Berichte
der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Berichte des Entwicklungsprogramms
der Vereinten Nationen (UNDP) über die menschliche Entwicklung (HDI) EU-Aufgaben: gehört
nicht zu den aktuellen Schwerpunktbereichen der EU-Unterstützung, obwohl die EU
die generelle Unterstützung der Palästinensischen Behörde mit direkten
Finanzhilfen fortsetzen und spezifischen akuten Bedarf im Gesundheitsbereich,
wie im Gaza-Streifen und im Fall der Krankenhäuser in Ostjerusalem, weiterhin
decken wird 6) Förderung
der Raumplanung und des Zugangs, u. a. zu natürlichen Ressourcen ·
Schaffung der erforderlichen rechtlichen und
institutionellen Rahmenbedingungen für ein System der integrierten Wasser- und
Abwasserwirtschaft, um eine gerechte Dienstleistungserbringung und eine
nachhaltige Nutzung der Ressourcen in allen Teilen der besetzten Gebiete zu
gewährleisten, und Unterstützung bei der Umsetzung dieses Systems Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks:
Einrichtung einer Wasseraufsichtsbehörde, Bereitstellung von Mitteln für ein
nationales, regional angebundenes Wasserverteilungsnetz und für
Wasserentsalzung Indikatoren:
Evaluierung der Fortschritte, die bei der Erreichung der im Nationalen
Entwicklungsplan festgelegten Wasserinfrastrukturziele zu verzeichnen sind (bis
2013 sollen 95 % der Haushalte über einen Trinkwasseranschluss verfügen
und 65 % (Westjordanland) bzw. 92 % (Gaza) der Haushalte an die
Kanalisation angeschlossen sein, sowie Verringerung der Leitungsverluste),
Überprüfung nach 2013 EU-Aufgaben:
weitere Unterstützung der EU, mögliche Unterstützung über die
Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) ·
Verstärkung der Anstrengungen zur Erleichterung des
Verbunds von Infrastrukturnetzen auf regionaler und internationaler Ebene (z.B.
für Verkehr, Energie, Wasser, Telekommunikation usw.) insbesondere in der
EuroMed-Region Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks:
Einrichtung einer Regulierungsbehörde für Telekommunikation, um den Wettbewerb
und Dienstleistungsstandards zu fördern, Investitionen in regionale
Verbundnetze mit Ägypten/Jordanien, Stärkung der Energiesicherheit u.a. durch
die Förderung der Nutzung heimischer, erneuerbarer Energieträger, Bereitstellung
von Finanzmitteln für die Landverbindung zwischen Gazastreifen und
Westjordanland und ein regionales Straßennetz Indikatoren: jährlicher Monitoringbericht
zum Nationalen Entwicklungsplan, Berichte der Weltbank an die
Ad-hoc-Verbindungsgruppe EU-Aufgaben: weitere
EU-Unterstützung, u.a. durch das Instrument für Informationsaustausch und
technische Hilfe (TAIEX) und EuroMed-Initiativen, möglicherweise Unterstützung
über die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) ·
Umsetzung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten
Entwicklungspolitik durch Strategien und Initiativen, die u.a. die Förderung
einer ökologisch nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen
Inklusion vorsehen. Zeitrahmen für die Umsetzung: mittelfristig Benchmarks:
vollständige Umsetzung der nationalen Umweltstrategie, Entwicklung und
Überarbeitung des relevanten rechtlichen und institutionellen Rahmens. Indikatoren:
Monitoringbericht zum Nationalen Entwicklungsplan EU-Aufgaben:
EU-Unterstützung vorrangig durch Unterstützung beim Kapazitätsaufbau, Förderung
von Projekten, TAIEX und EuroMed-Initiativen 7) Verbesserung
der Qualität von Bildung, Forschung und Innovation und der
Informationsgesellschaft in den besetzten Gebieten ·
Verbesserung der Qualität von Bildung, Forschung
und Innovation, und der Informationsgesellschaft in den besetzten Gebieten Zeitrahmen für die Umsetzung: langfristig Benchmarks:
Bereitstellung von Mitteln der Palästinensischen Behörde für die Primar-,
Sekundar- und Tertiärbildung, Forschung, Wissenschaft und Technologie;
Einrichtung eines nationalen Fonds für akademische Forschung; Aufbau der
Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Einführung
eines „E-Government“-Programms, Einrichtung einer Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Verbesserung der Konnektivität von Forschungs- und
akademischen Netzen der Palästinensischen Behörde mit GEANT (Gigabit European
Advanced Network Technology) Indikatoren:
UNDP-Indikatoren für Bildung, Evaluierung der Fortschritte, die bei der
Erreichung der im nationalen Entwicklungsplan festgelegten Indikatoren für die
Schulbesuchsquote im Bereich der Grund und der weiterführenden Bildung erzielt
wurden, Anzahl der erfolgreichen palästinensischen Anträge auf Teilnahme an den
entsprechenden EU-Programmen EU-Aufgaben: Förderung
der Teilnahme an den einschlägigen EU-Programmen; weitere Unterstützung der EU
für das Programm für fachliche und berufliche Aus- und Weiterbildung (TVET),
obwohl dies nicht zu den aktuellen Schwerpunktbereichen der bilateralen
EU-Unterstützung gehört (Überprüfung im Laufe des Jahres 2013) 8) Stärkung
der Rechte der palästinensischen Bevölkerung in Ostjerusalem ·
Förderung der politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechte der palästinensischen Bevölkerung in
Ostjerusalem, gemäß den Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom Dezember 2009 und in völligem Einklang mit dem
palästinensischen multisektoralen Strategie- und Entwicklungsplan für
Ostjerusalem. Zeitrahmen für die Umsetzung: kontinuierlich Benchmarks: Umsetzung
des palästinensischen multisektoralen Strategie- und Entwicklungsplan für
Ostjerusalem, Einrichtung einer PLO-Kontaktstelle für Ostjerusalem,
Wiedereröffnung palästinensischer Einrichtungen in Ostjerusalem gemäß dem
Nahost-Fahrplan Indikatoren:
WHO-Indikatoren/demographische Indikatoren für die in Ostjerusalem lebenden
Palästinenser, andere Indikatoren für die menschliche Entwicklung, sofern
verfügbar EU-Aufgaben: weitere
EU-Unterstützung für das Ostjerusalem-Programm (einschließlich Wohnraum,
wirtschaftliche Entwicklung, grundlegende soziale Leistungen, Menschenrechte,
Wahrung und Förderung des kulturellen Erbes). 9) Intensivierung
der Entwicklungsmaßnahmen im C-Gebiet ·
Verstärkung der Entwicklungsmaßnahmen im C-Gebiet Zeitrahmen für die Umsetzung:
kontinuierlich Benchmarks:
Investitionen in öffentliche Baumaßnahmen und Einrichtungen im C‑Gebiet,
Verbesserung des Personen- und Warenverkehrs, der Entwicklung, des Handels und
des Exports Indikatoren: Berichte
des Ministeriums für Planung und Verwaltungsaufbau an die
Ad-hoc-Verbindungsgruppe, Annahme der palästinensischen Masterpläne für das
C-Gebiet EU-Aufgaben: weitere
finanzielle Unterstützung für die palästinensische Entwicklung im C-Gebiet[14],
um die Präsenz der Palästinenser dort zu wahren, Unterstützung der Ausarbeitung
palästinensischer Masterpläne zur Stärkung der Entwicklung im gesamten
Westjordanland und zur Erhaltung der Lebensfähigkeit eines künftigen
palästinensischen Staates, Eintreten für die vollständige und dauerhafte
Beseitigung der Hindernisse, die die Bewegungsfreiheit und den Zugang
beschränken, als Voraussetzung für die Wiederankurbelung der palästinensischen
Wirtschaft und Gewährleistung der umfassenden Nutzung bestehender Abkommen und
Instrumente, die die Palästinensische Behörde in Anspruch nehmen kann. Im
Einklang mit den humanitären Grundsätzen wird bei Bedarf weiterhin jederzeit
und an jedem Ort rechtzeitig und effizient humanitäre Hilfe geleistet. ANHANG:
KOMPLEMENTÄRE ZIELE A. POLITISCHE
DIMENSION I. Politischer Dialog und
Zusammenarbeit [Politischer Dialog EU-PLO] Vertiefung der bilateralen Beziehungen im
Rahmen der strategischen Perspektive eines vollständig integrierten, souveränen
palästinensischen Staates und Intensivierung der politischen Zusammenarbeit und
des Dialogs auf der Grundlage gemeinsamer Werte (1)
Stärkung des politischen und strategischen
Dialogs und der Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik
und Organisation von Sitzungen auf unterschiedlichen Ebenen und im Rahmen aller
Gremien[15]. (2)
Einführung jährlicher Treffen von Vertretern der EU
und der palästinensischen Seite nach dem Vorbild von Tagungen des
Assoziationsrates mit anderen ENP-Partnern. (3)
Baldmögliche Aufnahme von Verhandlungen über ein
vollwertiges Assoziierungsabkommen, das im Anschluss an die Gründung des
palästinensischen Staates förmlich geschlossen wird. (4)
Intensivierung der Kontakte zwischen den
palästinensischen Ministern und ihren europäischen Amtskollegen. (5)
Organisation jährlicher Sitzungen des Politischen
und Sicherheitspolitischen Komitees mit einem hohen palästinensischen Beamten
und Vereinbarung zusätzlicher Treffen auf Ad-hoc-Basis. (6)
Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in den
Bereichen Konfliktprävention, Frieden und Krisenmanagement und beim
Katastrophenschutz. (7)
Stärkung der Zusammenarbeit im multilateralen
Rahmen, u.a. durch einen Beitrag zu den Bemühungen der UN um die Lösung
regionaler Konflikte und Förderung eines effektiven Multilateralismus. (8)
Intensivierung der Zusammenarbeit bei der
Bewältigung gemeinsamer Sicherheitsbedrohungen wie der Verbreitung von
Massenvernichtungswaffen (MVW) und illegaler Waffenausfuhren II. Demokratie,
Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung [Unterausschuss für Menschenrechte,
verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit] Aufbau einer vertieften und tragfähigen
Demokratie auf der Grundlage der Achtung der Menschenrechte und der
Rechtsstaatlichkeit Wahlen (9)
Abhaltung echter demokratischer Wahlen auf allen
Ebenen, im Einklang mit internationalen Standards. (10)
Stärkung des nationalen Rechtsrahmens, um eine
unabhängige inländische und internationale Kontrolle und Beobachtung der
Wahlen, u.a. durch die Zivilgesellschaft zu gewährleisten. (11)
Stärkung der Rolle, Unabhängigkeit und Kapazitäten
der zentralen Wahlkommission und Gewährleistung der Bereitstellung
ausreichender Finanzmittel für die Kommission. (12)
Maßnahmen zur Stärkung der Teilnahme von Frauen am
politischen und demokratischen Leben Justiz (13)
Fortsetzung der Maßnahmen zum Aufbau eines
unabhängigen, unparteiischen und voll funktionsfähigen Justizwesens im Einklang
mit internationalen Standards, Gewährleistung ordnungsgemäßer Gerichtsverfahren
und fairer Prozesse, Durchsetzung der gerichtlichen Verfügungen und
Gerichtsentscheidungen. (14)
Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, Erleichterung
des Zugangs der Öffentlichkeit zu rechtlichen Informationen, um einen gleichen
Zugang zur Justiz für alle zu gewährleisten und Einrichtung eines Fonds für
Rechtshilfe mit angemessenen Strukturen, die eine ordnungsgemäße Verwaltung
sicherstellen (15)
Regelung der Rechtssprechung von Fachgerichten
durch Annahme und Anwendung entsprechender Rechtsvorschriften, Trennung von
Zivil- und Staatssicherheitsgerichten und Begrenzung der Zuständigkeit der
Militärgerichte auf aktive Angehörige des Militärs, während die Zivilgerichte
weiterhin für alle Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre
Völkerrecht zuständig sind. Verbesserung des Beschwerderechts bei Verstößen
gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, sowie des Zugangs zu
Informationen über die Bürgerrechte. (16)
Klärung der Zuständigkeiten der einzelnen
Einrichtungen im Justizbereich. Sicherheit (17)
Beschleunigung von Reform und Entwicklung des
palästinensischen Sicherheitssektors, Institutionalisierung einer zivilen
demokratischen Kontrolle der Sicherheitsdienste und - durch Einführung
entsprechender Vorschriften und Ausbildungsmaßnahmen - Gewährleistung, dass
diese ihre Aufgaben unter voller Wahrung der Menschenrechte wahrnehmen. Verantwortungsvolle Staatsführung (18)
Durchführung aller erforderlichen legislativen und
administrativen Maßnahmen, um für eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der
einzelnen Regierungsorgane zu sorgen. (19)
Intensivierung der nationalen Anstrengungen zur
vollständigen Umsetzung des Nationalen Entwicklungsplans (2011-2013) und der
Folgepläne in Abstimmung mit der internationalen Gebergemeinschaft. (20)
Unterstützung der Anstrengungen der
Palästinensischen Behörde bei der Verwirklichung der als nationales
strategisches Ziel festgelegten Reform der öffentlichen Verwaltung, damit in
allen Teilen der besetzten Gebiete hochwertige und effiziente öffentliche
Dienste bereitgestellt werden können. (21)
Schaffung eines funktionierenden Rechtsrahmens
durch Konzeption eines Gesetzgebungsplans, Festlegung von Bestimmungen über die
qualitative Prüfung von Gesetzesinitiativen, die im Rahmen der
Notstandsregelung eingebracht werden, sowie umfassende Nutzung des Instruments
TAIEX zur Vorbereitung künftiger Rechtsvorschriften. III. Menschenrechte und
Grundfreiheiten Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten gemäß den internationalen Standards und Förderung der
Anwendung internationaler Menschenrechtsnormen Humanitäres Völkerrecht und internationale
Menschenrechtsnormen (22)
Gewährleistung der Achtung des Völkerrechts,
insbesondere des humanitären Völkerrechts und der internationalen
Menschenrechtsnormen, auch hinsichtlich der Behandlung palästinensischer
Häftlinge und der Personen, die sich in Verwaltungshaft befinden. Folter und andere grausame, unmenschliche
oder erniedrigende Behandlung (23)
Ergreifung aller notwendigen Maßnahmen, um das
absolute Verbot der Folter durchzusetzen und Einführung interner und externer
Ermittlungsverfahren, die gewährleisten, dass alle, die an Misshandlungen oder
Folter im Gefängnis oder bei Vernehmungen beteiligt sind, zur Rechenschaft
gezogen werden. Einführung von unabhängigen nationalen Präventionsmechanismen,
im Einklang mit den Grundsätzen, die im Fakultativprotokoll zum
UN-Übereinkommen gegen Folter festgelegt sind. (24)
Modernisierung von Hafteinrichtungen im Einklang
mit internationalen Standards, Gewährleistung des Zugangs von Rechtsanwälten,
Familienangehörigen und Menschenrechtsorganisationen zu allen Häftlingen und
einer regelmäßigen Kontrolle der Haftanstalten durch die zuständigen Ministerien,
Staatsanwälte und Justizbeamte, um sicherzustellen, dass die geeigneten
Rechtsverfahren eingehalten werden. (25)
Gewährleistung des Zugangs der palästinensischen
Unabhängigen Kommission für Menschenrechte zu Akten im Rahmen der
Untersuchungen von mutmaßlichen Fällen von Folter. Grundfreiheiten (26)
Konzeption einer umfassenden palästinensischen
Menschenrechtsstrategie. (27)
Verabschiedung eines einheitlichen Strafgesetzes,
das den internationalen Menschenrechtsstandards entspricht, einschließlich der
Nichtanwendung der Todesstrafe, und das die rechtlichen Garantien für alle
Grundfreiheiten stärkt. Vollständige Einhaltung des De-facto-Moratoriums für
die Todesstrafe und Bemühungen um ein De-jure-Moratorium. (28)
Beendigung der Praxis willkürlicher Verhaftungen
und Abschaffung aller Vorschriften, die Sicherheitsüberprüfungen aufgrund
politischer Überzeugungen (bei Eintragung von Vereinen, Besetzung eines
öffentlichen Amts, Passausstellung usw.) vorsehen, ungeachtet der Umstände. (29)
Gewährleistung, dass Festnahmen nur bei überführten
Straftätern oder aus stichhaltigen Sicherheitsgründen und aufgrund von
Haftbefehlen der zuständigen Behörden erfolgen. (30)
Schutz der Rechte der Bürger auf Ausübung der
Grundfreiheiten und Wahrnehmung ihrer politischen und bürgerlichen Rechte,
einschließlich der Vereinigungs- und der Versammlungsfreiheit,
Meinungsfreiheit, Religions- und Glaubensfreiheit und der Freiheit der Medien
durch einen angemessenen und den internationalen Standards entsprechenden
nationalen Rechtsrahmen für den Schutz der Menschenrechte. Stärkung der
palästinensischen Unabhängigen Kommission für Menschenrechte in Einklang mit
den Pariser Grundsätzen (Resolution 48/134 der UN-Generalversammlung). (31)
Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen,
Beseitigung aller diskriminierenden nationalen Rechtsvorschriften und
regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung der nationalen Strategie zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, des CEDAW und über des Aktionsplans von
Istanbul. (32)
Schutz der Rechte von Kindern und Berücksichtigung
dieser Rechte im Rahmen der Strategien und Verfahren der Palästinensischen
Behörde (auch der Jugendgerichtsbarkeit) im Einklang mit den im
UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes verankerten Grundsätzen,
insbesondere mit dem Protokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an
bewaffneten Konflikten und dem IAO-Übereinkommen 182 über die schlimmsten
Formen der Kinderarbeit. (33)
Institutionalisierung der Berichterstattung über
die Umsetzung des Gesetzes 4/1999 über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen. (34)
Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenhass und Diskriminierung auf allen Ebenen. (35)
Gewährleistung der Rechte und des Schutzes von
Menschenrechtsverteidigern im Einklang mit der Erklärung der Vereinten Nationen
zu Menschenrechtsverteidigern (Resolution der UN-Generalversammlung 53/144). (36)
Gewährleistung der politischen, wirtschaftlichen,
sozialen und kulturellen Rechte der Bevölkerung im Westjordanland,
einschließlich Ostjerusalem, und im Gaza-Streifen. Zivilgesellschaft (37)
Gewährleistung von Handlungsspielraum und
transparenten Verfahren für die Registrierung zivilgesellschaftlicher
Organisationen, um im Einklang mit den nationalen Vorschriften und
internationalen Standards deren Rolle und Unabhängigkeit zu stärken. (38)
Intensivierung von Dialog und Konsultationen der
Behörden mit den Organisationen der Zivilgesellschaft. (39)
Unterstützung einer partizipativen
Entwicklungspolitik und einer über die Regierungsverantwortung hinausgehenden
nationalen Eigenverantwortung für Reformen, durch die Förderung der zivilgesellschaftlichen
Beteiligung an sektorpolitischen Dialogen und Reformbestrebungen im Rahmen
regelmäßiger, strukturierter Konsultationen, die alle Beteiligten einbeziehen. IV. Zusammenarbeit im Bereich
Justiz und Inneres Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
Kampf gegen Diskriminierung (40)
Stärkung des rechtlichen Rahmens für die Bekämpfung
von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung auf allen Ebenen. (41)
Bekämpfung von Hassverbrechen, auch solchen, die
u.a. aus Gründen der Islamfeindlichkeit, des Antisemitismus, der
Christenfeindlichkeit oder der Feindlichkeit gegenüber anderen
Glaubensgemeinschaften begangen und unter Umständen durch rassistische und
fremdenfeindliche Propaganda in den Medien und im Internet angeheizt werden. Migration, Asyl und Grenzmanagement (42)
Intensivierung von Dialog und Kooperation bei
Migrations- und Asylfragen und Stärkung der Kapazitäten für die Steuerung von
Migration, u. a. mit dem Ziel die positiven Auswirkungen der Migration auf
die Entwicklung zu fördern. (43)
Förderung des Ausbaus der
Grenzmanagementkapazitäten der Palästinensischen Behörde. Bekämpfung der
organisierten Kriminalität (44)
Stärkung und Umsetzung einer den internationalen
Standards entsprechenden nationalen Politik zur Korruptionsbekämpfung,
insbesondere unter Einbindung der Kommission für Korruptionsbekämpfung. (45)
Stärkung der Kapazitäten der
Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung polizeilicher Ermittlungen sowie zur
Verhinderung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich
Internetkriminalität, Finanzkriminalität und Geldwäsche. (46)
Unterstützung des Ausbaus der Kapazitäten zur
Bekämpfung der illegalen Schleusung von Migranten, auch durch die Unterstützung
der Rehabilitation von Opfern. (47)
Verbesserung der polizeilichen Ausbildung und
Zusammenarbeit. (48)
Stärkung der internationalen Zusammenarbeit im
Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens auf der
Grundlage internationaler Instrumente, insbesondere des UN-Übereinkommens gegen
die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC) und seiner
Protokolle. (49)
Intensivierung der Zusammenarbeit bei der Verhütung
und Bekämpfung von Betrug, insbesondere zum Schutz der finanziellen Interessen
beider Parteien. Drogen (50)
Austausch von Informationen und bewährten Methoden
in Bezug auf die internationale Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung und
Stärkung der regionalen Zusammenarbeit in diesem Bereich. (51)
Steigerung der Kapazitäten zur Bekämpfung des
Drogenhandels, insbesondere durch die Schulung der Mitarbeiter der Fachbehörden
und der Strafverfolgungsbehörden. Bekämpfung des Terrorismus (52)
Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften für
die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Einklang mit
internationalen (z. B. der Financial Action Task Force), europäischen und
EU-Standards. (53)
Ausbau der Zusammenarbeit zwischen
Strafverfolgungsbehörden bei der Terrorismusbekämpfung. (54)
Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit bei der
Terrorismusbekämpfung. (55)
Verhütung von Terrorismus, insbesondere durch die
Unterstützung von Maßnahmen zur Unterbindung von Propaganda für gewaltsamen
Extremismus. (56)
Zusammenarbeit bei der Stärkung der Rolle der UN im
multilateralen Kampf gegen den Terrorismus, u.a. durch vollständige Umsetzung
der Resolutionen 1267/99 und 1373/01 des UN-Sicherheitsrates und durch Um- und
Durchsetzung der globalen UN-Strategie zur Terrorismusbekämpfung und der
entsprechenden UN-Übereinkommen. B. WIRTSCHAFTLICHE
ZUSAMMENARBEIT V. Wirtschaftsreformen und
wirtschaftliche Entwicklung [Unterausschuss für Wirtschafts- und
Finanzfragen] (57)
Fortsetzung der Maßnahmen zur Schaffung eines
angemessenen Rechts- und Aufsichtsrahmens für die Finanz- und Währungspolitik. (58)
Umsetzung wirtschaftspolitischer Maßnahmen, die
makroökonomische und finanzielle Stabilität gewährleisten, u.a. durch
finanzpolitische Strategien, die auf langfristige Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen ausgerichtet sind, und durch einen geeigneten
Aufsichtsrahmen für das Finanzsystem. (59)
Umsetzung von Strukturreformen, mit dem Ziel, die
Wirtschaftsentwicklung zu fördern und langfristig das nachhaltige
Wirtschaftswachstum zu steigern. (60)
Stärkung der Rolle der Privatwirtschaft in den
besetzten palästinensischen Gebieten, insbesondere durch die angestrebte
größere finanzielle Unabhängigkeit und die Erleichterung des Zugangs der
Privatwirtschaft zum Finanzsystem. (61)
Verbesserung der wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen, um inländische Investitionen zu fördern und Anreize für
ausländische Investitionen in den besetzten Palästinensischen Gebieten, vor
allem in Ostjerusalem, im C-Gebiet und im Gaza-Streifen zu schaffen. (62)
Aufforderung zur vollständigen Umsetzung des 2005
unterzeichneten Abkommens über die Bewegungsfreiheit und den Zugang und zur
vollständigen und dauerhaften Beseitigung von Hindernissen, die die
Bewegungsfreiheit und den Zugang beschränken, als zentrale Voraussetzung für
die Wiederankurbelung der palästinensischen Wirtschaft und für Integration und
Entwicklung in den besetzten Palästinensischen Gebieten, einschließlich Gaza. VI. Finanzielle
Rechenschaftspflicht und solide Verwaltung der öffentlichen Finanzen [Unterausschuss für Wirtschafts- und
Finanzfragen] (63)
Verringerung der Abhängigkeit von internationaler
Hilfe: –
Beitrag zu einer effizienten, transparenten und
verlässlichen Zollerhebung durch Israel im Namen der Palästinensischen Behörde
gemäß dem Pariser Protokoll[16]. –
Schaffung des Regulierungs- und Verwaltungsrahmens
und der Kapazitäten für ein modernes Steuersystem, auf der Grundlage
internationaler und europäischer Standards sowie des Grundsatzes des
verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich und Erhöhung der Steuereinnahmen
zur Reduzierung des Haushaltsdefizits. –
Stärkung der Grenzmanagement- und
Steuerhebungskapazitäten der Palästinensischen Behörde –
Kontrolle und Rationalisierung laufender Ausgaben
durch die Senkung der Ausgaben für Löhne und Gehälter im öffentlichen Sektor
und Einführung eines finanziell tragfähigen Systems der Altersversorgung –
schrittweise Abschaffung der Nettokredite im
Stromsektor durch den Aufbau der Regulierungsstruktur, den Ausbau des
Verteilernetzes, die Stärkung der Stromerzeugungskapazität und die
Umstrukturierung der Stromübertragung. (64)
Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltung der Hilfe
und der Geberkoordinierung (65)
Konzeption und Annahme des erforderlichen
Rechtsrahmens für die Umgestaltung der palästinensischen Währungsbehörde in
eine Zentralbank. (66)
Weitere Konsolidierung der Fortschritte, die bei
der Schaffung eines Systems für eine leistungsstarke und verantwortungsvolle
öffentliche Finanzverwaltung erzielt wurden: –
Schaffung eines Rechtsrahmens zur Stärkung der öffentlichen
Finanzverwaltung der Palästinensischen Behörde –
Stärkung der Kapazitäten für
Finanzberichterstattung und Prognosen durch die Einrichtung einer Abteilung für
makrofiskalische Analysen im Finanzministerium –
Annahme und Anwendung der neuen Rahmenvorschriften
für das öffentliche Auftragswesen, einschließlich der Annahme und
Harmonisierung einschlägiger Durchführungsbestimmungen und sonstiger
beschaffungsrelevanter Bestimmungen. –
Gewährleistung einer effizienteren Überwachung der
öffentlichen Finanzen: Umwandlung der Behörde für finanzielle und
administrative Kontrolle (SAACB) im Einklang mit den INTOSAI-Standards in eine
unabhängige externe Rechnungsprüfungsstelle, die mit der erforderlichen
institutionellen Kapazität und einem soliden Rechtsrahmen ausgestattet ist. –
Modernisierung und Dezentralisierung der internen
Auditdienste der Palästinensischen Behörde –
Durchführung einer Beurteilung der öffentlichen
Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (PEFA – Public Expenditure
and Financial Accountability Assessment) Statistiken (67)
Verfolgung der sozialen und wirtschaftlichen
Entwicklungen in den besetzten Gebieten, um relevante statistische Daten für
die Politikgestaltung und die Kontrolle der Forschritte zu erheben. (68)
Stärkung der Kapazität des nationalen
Statistiksystems im Hinblick auf die Datenanalyse, -übermittlung und –qualität
sowie Verbesserung von Vollständigkeit und Zeitnähe der Datenübermittlung an
Eurostat. (69)
Fortsetzung des Aufbaus eines Statistiksystems nach
Maßgabe der international bewährten Verfahrensweisen und Ausweitung der
bestehenden Zusammenarbeit zwischen EUROSTAT und dem palästinensischen
Zentralbüro für Statistik u. a. im Rahmen des Programms Medstat III sowie
Unterstützung der Entwicklung einer regionalen Strategie für Zusammenarbeit im
Bereich Statistik. VII. Handelsfragen,
Landwirtschaft und Fischerei, Markt und Regulierung, Zoll [Unterausschuss „Handel und Binnenmarkt,
Industrie, Landwirtschaft und Fischerei, Zoll“] Die Palästinensische Behörde und die EU
setzen sich für die Umsetzung der von der Union im Namen der Handelsminister
des Mittelmeerraums vereinbarten Maßnahmen ein, einschließlich des
Europa-Mittelmeer-Handelsfahrplans für die Zeit nach 2010 und der
Europa-Mittelmeer-Charta für Unternehmen. Diese dienen den Partnerländern als
gemeinsame Referenzdokumente für die Vertiefung der Wirtschafts- und
Handelsbeziehungen, die Ankurbelung und Steigerung von Investitionen, die
Erleichterung des Marktzugangs, die Verbesserung des Geschäftsklimas und die
Förderung des Unternehmertums auf der Ebene der einzelnen Länder und der ganzen
Region. VII. i. Warenverkehr Bilaterale Handelsbeziehungen (70)
Ausbau der Handelsbeziehungen zwischen der
Europäischen Union und der Palästinensischen Behörde und konkrete Maßnahmen zur
Erleichterung der vollständigen Umsetzung des Interimsassoziationsabkommen über
Handel und Zusammenarbeit zwischen der EU und der PLO (zugunsten der
Palästinensischen Behörde). (71)
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der EU, der
Palästinensischen Behörde und Israel, um die vollständige Umsetzung des
Interimsassoziationsabkommens und der einschlägigen Bestimmungen des Pariser
Protokolls zu erleichtern. (72)
Umsetzung von Handelserleichterungen für
palästinensische Erzeugnisse, die 2010 von der Union im Namen der
Handelsminister des Mittelmeerraums genehmigt wurden. (73)
Stärkung der Rechenschaftspflicht der
palästinensischen Institutionen und weiterer Ausbau der administrativen und
technischen Kapazitäten, insbesondere durch Unterstützung seitens der EU beim
Aufbau institutioneller Kapazitäten, und im Rahmen der Vorbereitung auf die
Integration in das multilaterale Handelssystem. (74)
Identifizierung und Annahme von Begleitmaßnahmen,
die die erforderliche strukturelle, rechtliche und administrative Unterstützung
gewährleisten, um den Zugang zu den Exportmärkten zu erleichtern, auch durch
Angleichung der technischen Rechtsvorschriften. Landwirtschaft und Fischerei (75)
Möglichst umfassende Nutzung und Gewährleistung der
vollständigen Umsetzung des Abkommens zwischen der EU und der PLO zur weiteren
Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen,
landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und
Fischereierzeugnissen. (76)
Ausbau der Kapazitäten des öffentlichen und des
privaten Sektors zur Weiterentwicklung der Landwirtschaft und des
Fischereisektors, insbesondere durch die verstärkte Entwicklung und
Verbesserung von Qualitätsprodukten, damit der Landwirtschafts- und der
Fischereisektor die Vorteile des genannten Abkommens zwischen der EU und der
PLO in vollem Umfang nutzen können. Gesundheits- und Pflanzenschutz (77)
Erhöhung der Produktivität und Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit, der Tier- und Pflanzengesundheit und des Tierschutzes
in den besetzten palästinensischen Gebieten durch die Reform der Bereiche
pflanzliche und tierische Erzeugnisse und möglichst auch durch
Handelserleichterungen (78)
Entwicklung der erforderlichen Kapazitäten,
Rechtsvorschriften und Infrastrukturen um ein angemessenes Gesundheits-,
Pflanzen- und Tierschutzniveau bei der inländischen Produktion und die
Erfüllung der SPS-Anforderungen auf den Absatzmärkten für Rohstoffausführen aus
den besetzten palästinensischen Gebieten und gegebenenfalls auch der vom Codex
Alimentarius, der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und im
Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen vorgesehenen EU-Anforderungen und
internationalen Normen zu gewährleisten Abkommen über Konformitätsbewertung und
Zulassung von gewerblichen Waren (ACAA) (79)
Zur Vorbereitung der Verhandlungen über ein ACAA: –
Harmonisierung der technischen Vorschriften und
nationalen Normen für Industrieerzeugnisse mit den europäischen und den
internationalen Normen in den ausgewählten Schwerpunktbereichen und –
Stärkung der für Normung, Akkreditierung,
Konformitätsbewertung, Messwesen und Marktüberwachung zuständigen Einrichtungen
und deren Anpassung an das Niveau der entsprechenden EU-Einrichtungen. Regionale Zusammenarbeit (80)
Intensivierung der regionalen Zusammenarbeit
zwischen Nachbarländern durch den Ausbau und die Vervollständigung des Netzes
der Freihandelsabkommen in der Europa-Mittelmeer-Region. (81)
Beteiligung an der Umsetzung des Übereinkommens von
Agadir in allen derzeit darunter fallenden Bereichen und Bemühung um Ausweitung
seines Geltungsbereichs auf neue Bereiche wie Dienstleistungen und Investitionen
und Ermutigung anderer zum Beitritt zu diesem Abkommen. (82)
Erleichterung der Integration der Palästinensischen
Behörde in das multilaterale Handelssystem durch das kontinuierliche Eintreten
für die Verleihung des Beobachterstatus, als erster Schritt für die Aufnahme
von Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) und zur
Weltzollorganisation sowie durch die Schaffung der erforderlichen
Verwaltungskapazität und eines den WTO-Anforderungen entsprechenden Rechts- und
Regulierungsrahmens. Zoll (83)
Weitere Ausarbeitung von Zollvorschriften, eines
Zollkodex und von Zollverfahren im Einklang mit den Empfehlungen von Palermo. (84)
Umsetzung des Regionalen Übereinkommens über
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. (85)
Beteiligung an der gründlichen Überarbeitung der
Pan-Europa-Mittelmeer-Ursprungsregeln im Rahmen des Regionalen Übereinkommens
über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. (86)
Entwicklung eines modernen Grenzkontrollsystems auf
der Grundlage eines effizienten integrierten Grenzmanagements und weitere
Förderung der Qualifikation von Mitarbeitern, die in den Zolldienststellen an
internationalen Häfen eingesetzt werden. III. ii. Niederlassungsrecht,
Gesellschaftsrecht und Dienstleistungen Niederlassungsrecht und Gesellschaftsrecht (87)
Beseitigung der Hemmnisse für die Gründung von
Unternehmen und deren Geschäftstätigkeit. Dienstleistungen (88)
Fertigstellung und Umsetzung einer Strategie zur
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des palästinensischen Dienstleistungssektors
einschließlich Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für den
palästinensischen Dienstleistungssektor und denjenigen der EU. (89)
Anstrengungen zur schrittweisen Beseitigung von
Hindernissen für die Erbringung von Dienstleistungen in den besetzten
palästinensischen Gebieten. Entwicklung der Finanzdienstleistungen (90)
Weitere Verbesserung des Aufsichtsrahmens für
Finanzdienstleistungen, einschließlich der Bereiche Banken und Versicherungen,
Prüfungswesen und Wertpapiermärkte. (91)
Erleichterung des Zugangs der KMU zu Finanzmitteln
und – gemeinsam mit Gebern und internationalen Organisationen – Mobilisierung
aller Finanzierungsquellen wie Kreditbürgschaftsprogramme und auf KMU
spezialisierte Beteiligungsfonds. III. iii. Sonstige Schlüsselbereiche Wettbewerb (92)
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den
Wettbewerb zwischen Unternehmen der EU und palästinensischen Unternehmen sowie
zwischen den palästinensischen Unternehmen untereinander. Verbraucherschutz (93)
Erhöhung der Kompatibilität des
Verbraucherschutzrechts, um Handelshemmnisse zu vermeiden, gleichzeitig jedoch
ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten; (94)
Förderung des Informationsaustausches über die
Verbraucherschutzsysteme, einschließlich Verbraucherschutzvorschriften,
Produktsicherheit, Durchsetzung des Verbraucherrechts, Aufklärung und Stärkung
der Handlungskompetenz der Verbraucher sowie Rechtsschutz für Verbraucher; (95)
Unterstützung des Aufbaus unabhängiger
Verbraucherorganisationen und der Kontakte zwischen Vertretern der
Verbraucherinteressen. Tourismus (96)
Unterstützung und Austausch von Informationen und
bewährten Praktiken für Strategien und Projekte zur Förderung eines
nachhaltigen Tourismus unter Einbindung aller öffentlichen und privaten
Akteure, auch in Ostjerusalem. (97)
Erleichterung der Teilnahme der Palästinensischen
Behörde an EU-Initiativen wie „Enterprise Europe Network”. C. SEKTORALE
ZUSAMMENARBEIT VIII. Chancengleichheit, Beschäftigung,
Sozialpolitik, öffentliche Gesundheit [Unterausschuss für Soziales und Gesundheit] Chancengleichheit (98)
Intensivierung der Bemühungen, die auf die
Gewährleistung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und benachteiligten
Bevölkerungsgruppen wie Behinderten innerhalb der Verwaltung und im Rahmen der
verschiedenen nationalen Strategien (für Beschäftigung, Bildung, Gesundheit usw.)
ausgerichtet sind. (99)
Wirksame Bekämpfung geschlechterspezifischer
Stereotypisierung und aller Formen der kulturellen und sozialen Ausgrenzung und
Diskriminierung. Beschäftigung (100)
Stärkung der Qualifikationen palästinensischer
Arbeitskräfte, Ausarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen und Konzepten zur
Förderung der Beschäftigung junger Menschen und vollständige Umsetzung einer
nationalen Beschäftigungsstrategie, unter Berücksichtigung von
Geschlechteraspekten. (101)
Aufnahme eines Dialogs über soziale Grundrechte und
Arbeitsnormen im Hinblick auf einen integrativen, diskriminierungsfreien
Arbeitsmarkt. (102)
Fortsetzung der Anstrengungen zur Einführung eines
funktionierenden Sozialdialogs, insbesondere durch die Stärkung der Kapazitäten
von Arbeitgeberorganisationen, Schulungen für Gewerkschaften und
Personalvertreter zu den Themen Tarifverhandlungen und Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des laufenden Projekts der
IAO zur Förderung des sozialen Dialogs (Beirut-Projekt). (103)
Weitere Anstrengungen zur Stärkung von Kapazitäten
und Verwaltung der bereits bestehenden Dreierkommission und Förderung der
Aufnahme eines umfassenderen sozialen, wirtschaftlichen und Bürgerdialogs in
Ergänzung des dreiseitig geführten sozialen Dialogs, durch den Aufbau zivilgesellschaftlicher
Institutionen (Rat für einen Dialog auf wirtschaftlicher, sozialer und
Bürgerebene). (104)
Stärkung der Kapazitäten der für Arbeitsaufsicht
zuständigen Stellen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, Kinderarbeit und Gleichstellung. (105)
Im Einklang mit der palästinensischen
Sozialschutzstrategie, gezielte Bereitstellung nationaler Haushaltsmittel für
Maßnahmen u. a. aus den Fonds für Beschäftigung und Sozialschutz, die auf
eine (beitragsunabhängige) Kostendeckung grundlegender Sozialleistungen
abzielen, sowie Entwicklung und Einführung eines Sozialversicherungssystems mit
umfassender Deckung auf Beitragsbasis. Soziale Inklusion und Sozialschutz (106)
Konkrete Maßnahmen zur deutlichen Verringerung der
Armut und der sozialen Ausgrenzung – vor allem in Bezug auf die schwächsten
Bevölkerungsgruppen – und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in den
besetzten palästinensischen Gebieten. (107)
Aufbau eines tragfähigen, gerechten und
kosteneffizienten Systems der sozialen Sicherheit (108)
Verbesserung und Weiterentwicklung der
Sozialschutzgesetze. (109)
Weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der
Palästinensischen Behörde zur Erbringung effizienter und wirksamer Dienste,
u. a. durch die Umstrukturierung des Ministeriums für soziale Angelegenheiten
und die schrittweise Dezentralisierung/Dekonzentration durch Übertragung von
Zuständigkeiten an die regionalen Dienststellen. (110)
Stärkung der Synergien zwischen privaten und
öffentlichen Akteuren im Bereich des Sozialschutzes. (111)
Entwicklung einer nationalen Datenbank, um Zahlen
zu Armut und Vulnerabilität zu erfassen, und Darlegung sozio-ökonomischer
Maßnahmen. (112)
Vollständige Umsetzung des Geldtransferprogramms im
Westjordanland und Gaza-Streifen durch die weitere Verbesserung von Effizienz
und Transparenz der Dienstleistung. Öffentliche Gesundheit (113)
Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der
Gesundheitspolitik in den besetzten palästinensischen Gebieten insbesondere
durch die Überwachung der Umsetzung der Gesundheitsstrategie der
Palästinensischen Behörde, mit der Probleme, die Infrastruktur und Logistik,
die Finanzierung des Gesundheitssektors, das Personal für das Gesundheitswesen
und den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, in Angriff genommen werden. (114)
Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Prävention
und Kontrolle übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten, auch auf
regionaler Ebene. IX. Forschung,
Informationsgesellschaft, Audiovisuelles und Medien, Bildung, Jugend und Kultur [Unterausschuss für Forschung,
Informationsgesellschaft, Audiovisuelles und Medien, Bildung, Jugend und
Kultur] Forschung und Innovation (115)
Stärkung von Interesse und Kapazitäten
palästinensischer Forschungseinrichtungen für die Beteiligung am Europäischen
Forschungsraum und am Forschungsrahmenprogramm. (116)
Ausbau der wissenschaftlichen und technologischen
Kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von FTE-Ergebnissen durch
Industrie und KMU zwecks Förderung der Innovation und der Vernetzung zwischen
dem Privat- und dem Forschungssektor. (117)
Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, u. a.
auf der Regulierungsebene und Maßnahmen zur Schaffung von Exzellenzzentren. (118)
Stärkung des Dialogs über Forschung und Innovation
mit anderen Mittelmeerpartnerländern und mit der EU. Informationsgesellschaft, Audiovisuelles
und Medien (119)
Unterstützung der Mitgliedschaft der
palästinensischen Behörde bei EUMEDCONNECT im Hinblick auf die Anbindung des
palästinensischen Forschungs- und Bildungsnetzes an GEANT und den Zugang zu
elektronischen Infrastrukturen im Mittelmeerraum. (120)
Fortsetzung der Entwicklung eines umfassenden
Regulierungsrahmens für elektronische Kommunikationsnetze und –dienste,
einschließlich Vorschriften und Voraussetzungen für deren Genehmigung, den
Zugang dazu und ihre Zusammenschaltung, Universaldienst und Nutzerrechte,
Verbraucherschutz, Verarbeitung personenbezogener Daten und Schutz der
Privatsphäre bei der elektronischen Kommunikation, Frequenzverwaltung und
Kostenorientierung der Tarife. (121)
Zusammenarbeit mit der
Europa-Mittelmeer-Regulierungsgruppe für elektronische Kommunikation (EMERG)
und den Regulierungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten in Fragen von gemeinsamem
Interesse. (122)
Anwendung eines transparenten, effizienten und
vorhersehbaren Regulierungssystems und weitere Stärkung und Erhaltung der
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde für audiovisuelle Medien. Bildung, Jugend und Kultur (123)
Zusammenarbeit bei Entwicklung und Förderung
gemeinsamer Aktionen für lebenslanges Lernen, einschließlich Hochschulbildung
und berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der nationalen
palästinensischen Strategie für die Annäherung an die EU-Standards und –Praxis,
die sich insbesondere an Frauen, Personen mit besonderen Bedürfnissen und
benachteiligte Bevölkerungsgruppen richten. (124)
Maßnahmen zur Deckung des Bildungsbedarfs unter
besonderer Berücksichtigung qualitativer Aspekte in allen Teilen der besetzten
palästinensischen Gebiete, insbesondere im C‑Gebiet, in Ostjerusalem und
im Gaza-Streifen. (125)
Förderung der Hochschulreform und Intensivierung
der akademischen Zusammenarbeit auf internationaler Ebene im Einklang mit den
Grundsätzen des Bologna-Prozesses und Verbesserung der Leistung der
Hochschuleinrichtungen durch stärkere Abstimmung der Hochschulbildung auf die
Anforderungen des Arbeitsmarktes. (126)
Unterstützung von Entwicklung und Reform des
nationalen Systems für berufliche Aus- und Weiterbildung im Rahmen der
nationalen Berufsbildungsstrategie. (127)
Unterstützung der Mobilität von Studierenden und
Jugendlichen insbesondere zwischen dem Gaza-Streifen und dem Westjordanland. (128)
Ausbau des Jugendaustauschs und der Zusammenarbeit
im Bereich der außerschulischen Bildung von Jugendlichen und des
interkulturellen Dialogs. (129)
Förderung der kulturellen Zusammenarbeit in
internationalen Gremien wie der UNESCO, u. a. zur Förderung der
kulturellen Vielfalt und zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen und
historischen Erbes sowie zur Gewährleistung des Schutzes archäologischer
Stätten im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts. (130)
Stärkung der Kompetenz der Palästinensischen
Behörde im Bereich der Kulturpolitik, Intensivierung des kulturellen
Austausches u. a. im Rahmen von kulturellen Veranstaltungen sowie
Förderung des Kapazitätsaufbaus im Kultursektor. (131)
Förderung der Teilnahme der palästinensischen
Gebiete an EU-Programmen in den Bereichen Bildung, Jugend und Kultur. X. Energie,
Verkehr, Klimawandel, Umwelt, Wasser [Unterausschuss für Energie, Verkehr,
Klimawandel, Umwelt und Wasser] Energie (132)
Stärkung der Energieversorgungssicherheit und
Diversifizierung der Energiequellen gemäß den energiepolitischen Grundsätzen
der EU u.a. durch die vollständige Umsetzung der palästinensischen Strategie
für den Energiesektor und die weitere Konsolidierung der Reform des
Stromsektors. Stärkung des institutionellen Rahmens und der palästinensischen
Aufsichtsbehörde, Weiterentwicklung der Stromerzeugungskapazität sowie der
inländischen und internationalen Energienetze. (133)
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energieträger
und der Politik zur Stärkung der Energieeffizienz, auf der Grundlage der
einschlägigen Vorschriften und bewährten Verfahren der EU. (134)
Weiterentwicklung der Initiativen für regionale
Zusammenarbeit (in den Bereichen Strom, Gas, erneuerbare Energieträger,
Energieeffizienz usw.), die zur regionalen Marktintegration beitragen könnten,
u. a. im Rahmen des Solarenergieprogramms für den Mittelmeerraum. Verkehr (135)
Ausarbeitung und Umsetzung einer nationalen
Verkehrsstrategie, einschließlich Entwicklung einer Verkehrsinfrastruktur,
wobei der Schwerpunkt auf der weiteren Angleichung des rechtlichen und
ordnungspolitischen Rahmens an die europäischen und internationalen Standards
liegt, insbesondere der technischen Sicherheit und Gefahrenabwehr bei allen
Verkehrsträgern. (136)
Mitwirkung an Planung und Prioritätensetzung für
regionale Infrastrukturprojekte im Zusammenhang mit dem künftigen Verkehrsnetz
im Mittelmeerraum und seiner Anbindung an das transeuropäische Verkehrsnetz. (137)
Mitwirkung an der Entwicklung der globalen
Satellitennavigationssysteme im Mittelmeerraum und Nutzung von TAIEX um den
Einsatz von EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service) in der
zivilen Luftfahrt und im Seeverkehr zu beschleunigen. Klimawandel (138)
Förderung der Verwendung und des Austausches von
klimawissenschaftlichen Daten, um die Fähigkeit zur Ausarbeitung gezielter
Anpassungsstrategien und Einbeziehung der Anpassung an den Klimawandel in
andere politische Maßnahmen zu stärken. (139)
Unterstützung von Maßnahmen zur Anpassung an die
negativen Auswirkungen des Klimawandels, u. a. durch Bewertung der
Anpassungsmaßnahmen zur Verringerung der Klimaanfälligkeit, um die
Anpassungsstrategien und die Maßnahmen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit
gegenüber dem Klimawandel zu verbessern. Umwelt (140)
Stärkung der Zusammenarbeit im Umweltbereich,
insbesondere durch die Mitwirkung der Palästinensischen Behörde an Maßnahmen im
Rahmen des Programms „Horizont 2020“. (141)
Gewährleistung einer verantwortungsvollen
Umweltpolitik durch die vollständige Umsetzung der Strategie für den
Umweltsektor, die Verwirklichung des dazugehörigen Aktionsplans und die
Entwicklung und Überarbeitung des relevanten rechtlichen und institutionellen
Rahmens. (142)
Angleichung an die EU-Vorschriften und Grundsätze
u. a. für Genehmigungserteilung, Monitoring und Kontrolle,
Umweltverträglichkeitsprüfungen, Luftqualität, Abfallbewirtschaftung,
Naturschutz, Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen, Chemikalien und
generelle Berücksichtigung von Umweltaspekten. (143)
Überprüfung institutioneller Strukturen im
Umweltsektor im Hinblick auf eine klare Abgrenzung von Zuständigkeiten und die
Einrichtung einer funktionsfähigen Aufsichtsstelle zur Gewährleistung der
Durchsetzung von Umweltvorschriften und sonstigen umweltrelevanten
Bestimmungen. (144)
Schutz der ökologischen Vielfalt und der
Meeresumwelt und der Küstenregion durch die Konzeption geeigneter Strategien,
Standards, Programme und Systeme. (145)
Ausbau der Rahmenstruktur für die Behandlung
gefährlicher Abfälle und die Bewirtschaftung fester Abfälle, Aufbau eines
Abwasserbewirtschaftungssystems. Integrierte Meerespolitik (146)
Entwicklung einer integrierten Meerespolitik unter
Berücksichtigung der einschlägigen internationalen und regionalen Übereinkommen
(einschließlich der Angleichung an die EU-Vorschriften) im Hinblick auf ein
nachhaltiges Wachstum, Gewährleistung geeigneter institutioneller Strukturen,
Einrichtung von Schutzgebieten im Einklang mit dem Übereinkommen von Barcelona
und der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer. Wasser und Abwasser (147)
Schaffung der erforderlichen rechtlichen und
institutionellen Rahmen und Infrastrukturen für ein System der integrierten Wasser-
und Abwasserwirtschaft, um eine gerechte Dienstleistungserbringung und
Ressourcennachhaltigkeit zu gewährleisten. (148)
Bereitstellung einer verlässlichen
Trinkwasserversorgung und Anschluss der bislang nicht versorgten Gemeinden
sowie Reduzierung der Wasserverluste um 15 % (derzeit belaufen sich die
Verluste auf 45-50 %). (149)
Stärkung der Zusammenarbeit bei Wasserfragen
u. a. durch die Mitwirkung der Palästinensischen Behörde an Maßnahmen im
Rahmen des Programms „Horizont 2020“. D. ANDERE SEKTOREN XI. Teilnahme an Programmen und
Einrichtungen der Union (150)
Förderung der Teilnahme an der Arbeit von
Gemeinschaftsagenturen und an Gemeinschaftsprogrammen, die den ENP-Ländern und
-Partnern offenstehen (151)
Abschluss eines Rahmenabkommens über die
Beteiligung an EU-Programmen, die den ENP-Ländern und –Partnern offenstehen. (152)
Stärkung der Zusammenarbeit mit EU-Agenturen im
Rahmen ihrer regionalen Aktivitäten. XII. Finanzielle
Dimension (153)
Für die finanzielle Dimension der Beziehungen
zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde sind folgende Prioritäten
maßgeblich –
Das übergeordnete Ziel der EU ist die Schaffung der
Institutionen für einen unabhängigen, demokratischen, zusammenhängenden und
lebensfähigen palästinensischen Staat, der Seite an Seite mit Israel in Frieden
und Sicherheit lebt. –
Die Fortschritte, die bei der Umsetzung von
Reformen in den prioritären Bereichen des Aktionsplans, insbesondere in den im
Jahresprogramm ausgewiesenen Schwerpunktbereichen, erzielt wurden. –
Der Finanzbedarf der Palästinensischen Behörde (und
der im Rahmen des UNRWA unterstützten palästinensischen Flüchtlinge), um die
Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die palästinensische Bevölkerung
sicherzustellen. –
Die neuen Instrumente und Programme, die von EU im
Rahmen des auswärtigen Handelns eingeführt wurden, und die dem Bedarf der
Palästinensischen Behörde, den Reformfortschritten und ihrer
Absorptionskapazität Rechnung tragen. XIII. Follow-up
und Monitoring Der Aktionsplan dient als Richtschnur für die
Zusammenarbeit zwischen der EU und der Palästinensischen Behörde in den
nächsten drei bis fünf Jahren. Der Aktionsplan wird dem Gemischten Ausschuss
zur förmlichen Annahme vorgelegt. Die mit dem Interimsassoziationsabkommen
eingesetzten gemeinsamen Organe, vorrangig die Unterausschüsse, fördern und
überwachen die Durchführung des Aktionsplans auf der Grundlage regelmäßiger
Durchführungsberichte. Die an den neuen Aktionsplan angepassten Unterausschüsse
sind die Hauptinstanzen für das Monitoring der Fortschritte, die bei der
Verwirklichung der im Aktionsplan festgelegten Ziele erreicht wurden. Diese
Ziele werden durch einvernehmlich festgelegte, präzise, gestaffelte und
überprüfbare Maßnahmen mit Benchmarks ergänzt, die jährlich in den
Unterausschüssen vereinbart werden. Der Aktionsplan wird mit einem Beschluss des
Gemischten Ausschusses regelmäßig geändert/aktualisiert, um den Fortschritten
bei der Umsetzung der Prioritäten Rechnung zu tragen. Eine regelmäßige Nachverfolgung der
Fortschritte, die bei der Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht
wurden, wird auch im Rahmen der von den Parteien vorgelegten regelmäßigen
Fortschrittsberichte gewährleistet. [1] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009. [2] Zusammenfassung des Vorsitzes, AHLC-Sitzung vom 13.
April 2011. [3] Globales Europa: Ein neues Konzept für die Finanzierung
des auswärtigen Handelns der EU. [4] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom 23. Mai 2011. [5] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom 10. Oktober 2011. [6] Gemeinsame Mitteilung: Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel (Überarbeitung der Europäischen Nachbarschaftspolitik). [7] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom 14. Mai 2012. [8] Vor Ort abgegebene Erklärung der EU zu palästinensischen
Gefangenen im Hungerstreik vom 8. Mai 2012. [9] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige
Angelegenheiten“ vom 8. Dezember 2009. [10] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
vom 8. Dezember 2009. [11] Für die Umsetzung dieser Ziele werden unterschiedliche
Zeitspannen veranschlagt, wobei zwischen kurzfristig (1-2 Jahre), mittelfristig
(2-3 Jahre9, langfristig (3-5 Jahre) und kontinuierlich umzusetzenden Maßnahmen
unterschieden wird. [12] Schlussfolgerungen des Rates vom 23. Juli 2007. [13] Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“
vom 23. Mai 2011. [14] Schlussfolgerungen des Rates
„Auswärtige Angelegenheiten“ vom 14. Mai 2011 [15] Auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zum
politischen Dialog von 1997 haben die PLO und die EG im Dezember 2008 einen
politischen Dialog aufgenommen. Die EU begrüßte die Aufforderung zur
Weiterentwicklung dieses politischen Dialogs, die vom stellvertretenden
Generaldirektor (und schwedischen Außenminister) Robert Rydberg und von Direktor
Dupla del Moral (Europäische Kommission) in einem Schreiben vom 10. Dezember
2009 vorgebracht wurde. [16] Sitzung des Ad-hoc-Verbindungsuausschusses vom 18.
September 2011, Zusammenfassung des Vorsitzes.