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Document 52012PC0618
Proposal for a DECISION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the mobilisation of the European Globalisation Adjustment Fund in accordance with point 28 of the Interinstitutional Agreement of 17 May 2006 between the European Parliament, the Council and the Commission on budgetary discipline and sound financial management (application EGF/2011/014 RO/Nokia from Romania)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia, Rumänien)
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia, Rumänien)
/* COM/2012/0618 final */
Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia, Rumänien) /* COM/2012/0618 final */
BEGRÜNDUNG Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die
Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen
der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen. Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind
in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung[2]
niedergelegt. Am 22. Dezember 2011 reichte
Rumänien den Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia für einen Finanzbeitrag aus dem EGF
wegen Entlassungen bei der SC Nokia România SRL und einem Zulieferer in
Rumänien ein. Nach eingehender Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen
dieser Verordnung erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE Eckdaten: || EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/014 Mitgliedstaat || Rumänien Artikel 2 || Buchstabe a Hauptunternehmen || SC Nokia România SRL Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 1 Bezugszeitraum || 21.8.2011 bis 21.12.2011 Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 8.12.2011 Datum der Antragstellung || 22.12.2011 Entlassungen im Bezugszeitraum || 1 904 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0 Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 904 Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 416 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 4 346 200 Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 181 000 Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,00 Gesamtkosten (EUR) || 4 527 200 EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 942 680 1.
Der Antrag wurde der Kommission am 22. Dezember 2011
vorgelegt und bis zum 22. August 2012 durch zusätzliche Informationen
ergänzt. 2.
Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien
gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist
von zehn Wochen eingereicht. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung 3.
Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den
Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im
Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Rumänien aus, dass in den
letzten Jahren in Europa allgemein der Trend vorherrschte, die IT-Branche nach
Asien auszulagern. Um auf die Herausforderungen der Märkte zu reagieren, arbeitete
der Hauptsitz der Nokia Corporation in Finnland eine Strategie aus, wie die
Produktionsstätten möglichst in die Nähe der Märkte verlagert werden können[4]. 4.
Hauptgrund für die Entlassungen ist die Verlagerung
von Aufgaben innerhalb der Branche in nichteuropäische Länder. Die Fertigung
von Mobiltelefonen, die vormals in Cluj und Salo[5]
durchgeführt wurde, wurde nach Asien ausgelagert (China, Südkorea, Indien und
Vietnam – dort wird gerade ein neues Nokia-Werk gebaut). Die Herstellung von
Komponenten und die an Subunternehmen vergebene Produktion erfolgen bereits
nicht mehr in Europa. Infolgedessen wurden bzw. werden nun auch Design und
Produktentwicklung dorthin ausgelagert. 5.
Gemäß der Handelsstatistiken für die Nokia
Corporation[6]
stiegen in den Jahren 2010 und 2011 die Nettoverkaufszahlen in China, Indien,
Russland und Brasilien an, wohingegen in Europa (Deutschland ausgenommen)
größere Märkte – darunter das Vereinigte Königreich und Spanien – einen
Abwärtstrend verzeichneten. 6.
Die Statistiken[7]
zeigen auch, dass der Anstieg der Verkaufszahlen bei Mobilfunkdiensten und ‑geräten
nach geografischem Gebiet in Großchina und Lateinamerika mit 13 % bzw. 21 %
im Jahresvergleich erheblich höher ausfällt als in Europa – dort lag der Wert
im Jahresvergleich für 2010/2011 bei ‑2 %. 7.
Die rumänischen Behörden führen den Bericht der
Nokia Corporation für das vierte Quartal 2011[8] an, in dem die Absicht geäußert
wird, bis Ende 2013 insgesamt etwa 17 000 Stellen abzubauen und
nahe Hanoi in Nordvietnam eine neue Produktionsstätte zu eröffnen. 8.
Bislang gingen für die Mobiltelefonbranche mehrere
EGF-Anträge ein, alle aufgrund der Globalisierung des Handels[9]. Nachweis der Zahl der Entlassungen und
Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a 9.
Rumänien beantragt eine Intervention nach
Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach
mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat
innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch
arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern und nachgeschalteten
Herstellern gezählt. 10.
Der Antrag führt 1809 Entlassungen bei der SC
Nokia România SRL und 95 bei einem Zulieferer während des viermonatigen
Bezugszeitraums vom 21. August 2011 bis zum 21. Dezember 2011
an. Alle 1904 Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter
Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Rumänien hat
der Kommission gegenüber bestätigt, dass all diese Entlassungen mittlerweile
tatsächlich vorgenommen worden sind. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 11.
Die rumänischen Behörden führen an, dass der
Entschluss über die Auslagerung der Nokia-Produktion und der Charakter der
Entlassungen unvorhergesehen war, da das Unternehmen von 2006 bis 2010 die Zahl
der Beschäftigten von 102 im Jahr 2006 auf 1552 im Jahr 2010
kontinuierlich aufgestockt und darüber hinaus weitere 800 Zeitarbeitskräfte
beschäftigt hat. Die von den rumänischen Behörden angegebenen Finanzindikatoren
für diesen Zeitraum basieren auf Daten des rumänischen Ministeriums für
öffentliche Finanzen[10]
und weisen für den angegebenen Zeitraum einen Gewinnanstieg von etwa 300 000 EUR
im Jahr 2006 auf 42,3 Mio. EUR im Jahr 2010 aus. 12.
Erst am 29. September 2011 erklärte das
finnische Unternehmen in einer Pressemitteilung, dass gemäß der
Unternehmensstrategie die Produktionskapazität angepasst und die
Fertigungsabläufe verbessert werden müssen, damit das globale Netz an
Partnerkunden und Zulieferern besser bedient werden kann[11]. Die Präsentation des
Unternehmens zeigt, dass dieser Entschluss, der die Entlassung aller
Beschäftigten in Cluj zur Folge hat, gemeinschaftlich gefasst und Teil einer
globalen Entscheidung war, in aufstrebende Märkte außerhalb der Europäischen
Union zu expandieren. Benennung der Unternehmen, die Entlassungen
vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte 13.
Gegenstand des Antrags sind 1904 Entlassungen,
davon 1809 bei der SC Nokia România SRL und 95 bei einem Zulieferer, der SC
Eurest SRL. Rumänien geht davon aus, dass 1416 Arbeitskräfte die EGF-Maßnahmen
nutzen möchten. 14.
Aufschlüsselung der 1416 zu unterstützenden
Arbeitskräfte: Gruppe || Anzahl || Prozent Männer || 439 || 31,00 Frauen || 977 || 69,00 EU-Bürger/-innen || 1 416 || 100,00 Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00 15-24 Jahre || 330 || 23,31 25-54 Jahre || 1 034 || 73,02 55-64 Jahre || 52 || 3,67 > 64 Jahre || 0 || 0,00 15.
Die rumänischen Behörden geben in dem Antrag an,
dass fünf der entlassenen Arbeitskräfte ein langfristiges gesundheitliches
Problem bzw. eine Behinderung haben. 16.
Aufschlüsselung nach Berufsgruppen: Gruppe || Anzahl || Prozent Akademische Berufe || 30 || 2,12 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 248 || 17,51 Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 119 || 8,40 Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 6 || 0,42 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 963 || 68,01 Hilfsarbeitskräfte || 50 || 3,53 17.
Rumänien hat bestätigt, dass im Einklang mit
Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der
Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt
wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und
insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 18.
Der Entschluss der Nokia Corporation, die
Produktion nach Asien auszulagern, trifft vor allem den Großraum Cluj-Napoca
(Klausenburg) und etwas weiter gefasst den Arbeitsmarkt der Nuts-III-Region
Cluj. Cluj-Napoca (Klausenburg) erwirtschaftet derzeit 49 % des Mehrwerts
des Kreises. Die Hauptwirtschaftsaktivitäten des Kreises konzentrieren sich auf
das Gebiet von Cluj-Napoca (Klausenburg): Produktion, Dienstleistungen, Handel
und Baugewerbe sowie landwirtschaftliche Tätigkeiten – die Lage im
Siebenbürgischen Becken bietet günstige klimatische Bedingungen für die
Landwirtschaft. 19.
Die Hauptstadt des Kreises Cluj ist die Gemeinde
Cluj-Napoca (Klausenburg) mit 17 Stadtteilen und insgesamt 379 705 Einwohnern.
Der Großraum Cluj-Napoca (Klausenburg) umfasst das Gebiet, das von dem
Entschluss der Nokia Corporation zur Verlagerung der Produktion am stärksten
betroffen ist, da die meisten der entlassenen Arbeitskräfte in diesem
Verwaltungsgebiet leben. 20.
Im Einklang mit den von der
Statistikregionaldirektion Cluj veröffentlichten Daten (Ende 2008)[12] wird die im Kreis beschäftigte
Zivilbevölkerung – einschließlich der Bevölkerung des Großraums – nach der
nationalen Klassifikation CAEN (Clasificarea activităţilor din economia
naţională) wie folgt eingeteilt: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und
Fischerei: 72 300 Personen, Industrie: 76 000 Personen, Baugewerbe:
29 500 Personen, Einzel- und Großhandel: 52 100 Personen. 21.
Hauptakteur ist die Gemeinde Cluj-Napoca
(Klausenburg). Das Übergangszentrum „From JOB to Smart JOB“ wurde ins Leben
gerufen, um den entlassenen Arbeitskräften zu helfen, und wird in der Gemeinde
Cluj-Napoca (Klausenburg) eingerichtet, da über die Verkehrsinfrastruktur alle
Orte des betroffenen Gebiets an die Stadt angebunden sind. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage 22.
Gemäß den rumänischen Behörden belegt die von der
Statistikregionaldirektion Cluj[13]
veröffentlichte Beschäftigungsumfrage, dass im Jahr 2008 in der Sparte IT
und Kommunikation – der Kategorie der SC Nokia România SRL (Herstellung von
Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, NACE Rev. 2
Klasse 26.30) – 5700 Personen beschäftigt waren, davon 1255, also 30 %,
bei der SC Nokia România SRL. Im Jahr 2011 stieg der Zahl der
Beschäftigten bei der SC Nokia România SRL auf 1956, also etwa 40 % der
dort in dieser Branche erwerbstätigen Bevölkerung. 23.
Laut der von der Nokia Corporation zu der
Massenentlassung vorgelegten Unterlagen kommen die zu entlassenden Personen aus
folgenden Gebieten: 694 Personen: ländliche Gebiete des Großraums
Cluj-Napoca (Klausenburg), 235 Personen: Gemeinde Cluj-Napoca
(Klausenburg), 212 Personen: Gemeinde Gherla, 386 Personen: Gemeinde
Dej, 282 Personen: andere Kreise. 24.
Somit betrifft der Entschluss der Nokia Corporation
vor allem den Kreis Cluj, insbesondere den Großraum Cluj-Napoca (Klausenburg). Koordiniertes Paket der zu
finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür
geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden 25.
Die nachstehenden, von den rumänischen Behörden
vorgeschlagenen Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket
personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in
den Arbeitsmarkt: –
Dienstleistungen vor der Entlassung: Die im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Dienstleistungen umfassen
unter anderem Informationen zu Arbeitsschutzbestimmungen, zu Rechten und
Pflichten der Versicherten, zu Vorteilen und Chancen, die der EGF bietet, zu
Dienstleistungen, die den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, zu freien
Stellen und zu Maßnahmen, die für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt
organisiert werden – Jobmessen, finanzielle Anreize, ESF-finanzierte Projekte
und von der Kreisagentur für die Beschäftigung von Arbeitskräften (Agenţia
Judeţeană pentru Ocuparea Forţei de Muncă, AJOFM) finanzierte Projekte. –
Registrierung der Arbeitskräfte als arbeitsuchend beim Übergangszentrum „From JOB to Smart JOB“: Diese
Maßnahme umfasst das Ausfüllen des Anmeldeformulars, um den Bedarf der Person
zu ermitteln, die Bestätigung des Status der Arbeitskräfte und die Erstellung
des Ablaufdiagramms hinsichtlich der Aktivitäten des Zentrums, den persönlichen
Status der Arbeitskräfte zum Zeitpunkt der Anmeldung im Zentrum. Der Plan umfasst: Feststellung des Ausgangsprofils
der Arbeitskräfte, Ausfüllen des Anmeldebogens, Ausarbeitung eines
Maßnahmenplans, Entschluss, welche Aktivitäten des Zentrums in Frage kommen und
Festlegung der gewünschten Ergebnisse, einschließlich des angestrebten Status
der Arbeitskräfte. Ziel ist eine positive Einstellung gegenüber der
Gesellschaft, ein gutes Selbstvertrauen und der Wunsch, einen neuen
Arbeitsplatz zu finden; so wird die Stellensuche zusammen mit den Maßnahmen,
die die Arbeitskräfte durchlaufen, erfolgreich verlaufen. –
Information, Beratung und Berufsberatung: Diese Maßnahme basiert auf dem Prinzip der persönlichen Entwicklung
und umfasst unter anderem die Förderung der Selbständigkeit und der Motivation
der betreffenden Person. Sie umfasst die Erstellung individueller Aktionspläne
oder Beratungsdiagramme und des Ablaufdiagramms innerhalb des Zentrums, das
Informieren über Arbeitsmarkt, Rechtslage, Möglichkeiten der beruflichen
Weiterbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten, die Berufsberatung – Ermittlung
des Zwecks, psychologische Bewertung, Vorbereitung auf Entscheidungen über das
künftige Arbeitsleben, Ermittlung möglicher Optionen, Wahl der besten Lösungen
–, Präsentation von Methoden und Techniken zur Stellensuche, Informationen
dazu, wie potenzielle Arbeitgeber angesprochen werden können und was vor und
nach dem Vorstellungsgespräch zu tun ist, Empfehlungen für weitere Aktivitäten
des Zentrums wie Schulungsprogramme, Beratung und Unterstützung bei der
Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder der Gründung eines Unternehmens. –
Mobilitätsbeihilfen:
Diese werden den Personen angeboten, die sich selbständig gemacht haben oder
deren neue Arbeitsstelle mehr als 50 km von ihrem ständigen Wohnsitz
entfernt ist. Diese Einmalbeihilfe wird den Arbeitskräften nach Vorlage der
entsprechenden Unterlagen ausbezahlt. –
Fahrtkostenbeihilfen:
Angeboten wird die Erstattung der Fahrtkosten, die bei der Teilnahme an den vom
Zentrum durchgeführten Aktivitäten und bei der aktiven Arbeitssuche anfallen. –
Beihilfen für die Arbeitsuche: Diese Beihilfe erhalten Arbeitskräfte, die an mindestens zwei
Maßnahmen des Zentrums oder an Einstellungsverfahren von Arbeitgebern
teilnehmen und die für den Fall eines erfolglosen Bewerbungsgesprächs
Ersatzpläne aufstellen. –
Schulungsmaßnahmen:
Diese Aktivität umfasst Folgendes: Kursanmeldung nach erfolgter Berufsberatung,
Aufstellung einer Kursgruppe (mindestens 7, höchstens 28 Personen pro
Gruppe), Durchführung der Schulungsmaßnahme, Kursüberwachung und Koordinierung
(partielle Prüfung), sechsmonatliche Begleitung und Follow-up des
Teilnehmerfeldes. –
Praktikumsbeihilfen:
Diese Beihilfe wird für die Teilnahme an einem zwei- bis vierwöchigen Praktikum
bei potenziellen künftigen Arbeitgebern gezahlt. Die Praktika werden speziell
für Arbeitskräfte organisiert, die bei Nokia eine ähnliche Position innehatten,
denen jedoch bestimmte praktische Fähigkeiten oder Erfahrungen fehlen. –
Finanzielle Unterstützung für die Zertifizierung
von Schulungsprogrammen: Nach erfolgreichem
Kursabschluss wird binnen der gesetzlich festgesetzten Frist ein Zertifikat
über die erworbenen Fähigkeiten ausgestellt. Die finanzielle Unterstützung
erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Kurse des
Berufsbildungsprogramms erfolgreich mit einem Zertifikat abgeschlossen haben. –
Förderung des Unternehmertums: Durch Beratung und finanzielle Unterstützung für die Aufnahme einer
selbständigen Tätigkeit oder Gründung eines neuen Unternehmens werden die
folgenden Maßnahmen vorgeschlagen: Einrichtung von Arbeitsgruppen, je nach den
Charakteristika und Bedürfnissen – Gruppen für selbstständige Tätigkeiten
(zugelassene Freiberufler, Einzelunternehmen, Familienverbände) und
Unternehmensgründungen –, Einzelberatung – hauptsächlich technische Hilfe bei
der Unternehmensgründung, Informationen zum rechtlichen Hintergrund,
Vorbereitung von Gesellschaftsvertrag und Satzung, Festlegung des Ziels der
Maßnahme, Eintragung der juristischen oder der natürlichen Person, Durchführung
von Verträgen, Beglaubigung von Dokumenten –, Ausarbeitung eines
Geschäftsplans, Gruppenschulung für Jungunternehmer – Module zu Management,
Marketing und Verkaufsstrategien, Rechtsvorschriften, Rechnungslegung und
Grundkenntnissen in Buchführung – sowie Fallstudien – Geschäftsbeispiele aus
verschiedenen Tätigkeitsfeldern, Anlauf- und Entwicklungsphasen, Überwachung. –
Finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme
selbständiger Tätigkeiten: Dies besteht aus
finanzieller Hilfe für die Aufnahme selbständiger Tätigkeiten oder die Gründung
eines Unternehmens. Etwa 1800 EUR pro Person werden notwendig sein, um die
Ausrüstung zu erwerben, die für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder
die Gründung eines Unternehmens notwendig sind (sogenanntes
„Gründungsinstrumentarium“, das äußerst wichtig bei der Aufnahme einer neuen
Tätigkeit ist). –
Betreuung und Unterstützung nach Aufnahme einer
neuen Tätigkeit: Damit sollen die Wiedereingliederung
und die Anpassung an die neuen Stellenbedingungen erleichtert werden. Die
Tätigkeiten werden höchstens sechs Monate lang durchgeführt und auf die neu
eingestellten Arbeitskräfte zugeschnitten. –
Finanzielle Unterstützung für Eltern: Arbeitskräfte, die die Alleinverdiener in Familien mit Kindern und
nur einem Elternteil sind, und Arbeitskräfte, die ihre Kinder während der
Maßnahmen des Projekts – auch während der Vorstellungsgespräche – nicht
betreuen können, erhalten eine personalisierte finanzielle Unterstützung. Damit
soll den Arbeitskräften die Möglichkeit eröffnet werden, private Kindergärten
oder Babysitter zu bezahlen, die sich um die Kinder kümmern, während die Eltern
an den Aktivitäten des Zentrums teilnehmen. Diese personalisierte Unterstützung
umfasst auch die Inanspruchnahme von Kindergärten oder spezialisierten Firmen.
Während der Übergangszeit erhalten die unterstützten Arbeitskräfte Gutscheine,
die sie wiederum den entsprechenden Dienstleistern zukommen lassen. Die
Gutscheine werden Dienstleistern vom Zentrum vergütet. 26.
Die im Antrag aufgeführten Kosten für die
Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten
sowie Informations- und Werbemaßnahmen. 27.
Die von den rumänischen Behörden vorgeschlagenen
personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die
zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG)
Nr. 1927/2006 zählen. Die rumänischen Behörden veranschlagen die
Gesamtkosten mit 4 527 200 EUR, davon 4 346 200 EUR
für personalisierte Dienstleistungen und 181 000 EUR (= 4,00 %
der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 942 680 EUR (65 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR) Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Dienstleistungen vor der Entlassung || 1 416 || 120 || 169 920 Registrierung der Arbeitskräfte || 1 416 || 10 || 14 160 Information, Beratung und Berufsberatung: || 1 416 || 1 100 || 1 557 600 Mobilitätsbeihilfen || 40 || 580 || 23 200 Fahrtkostenbeihilfen || 1 000 || 100 || 100 000 Beihilfen für die Arbeitsuche || 800 || 200 || 160 000 Schulungsmaßnahmen || 1 000 || 800 || 800 000 Praktikumsbeihilfen || 150 || 1 000 || 150 000 Finanzielle Unterstützung für die Zertifizierung von Schulungsprogrammen || 850 || 200 || 170 000 Förderung des Unternehmertums || 150 || 700 || 105 000 Finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten || 150 || 1 800 || 270 000 Betreuung und Unterstützung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit || 1 416 || 520 || 736 320 Finanzielle Unterstützung für Eltern || 150 || 600 || 90 000 Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 4 346 200 Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) Vorbereitungsmaßnahmen || || 131 000 Verwaltungsmaßnahmen || || 15 000 Informations- und Werbemaßnahmen || || 20 000 Kontrolltätigkeiten || || 15 000 Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 181 000 Veranschlagte Gesamtkosten || || 4 527 200 EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 942 680 28.
Rumänien bestätigt, dass die oben beschriebenen
Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden,
komplementär sind und dass entsprechende Maßnahmen getroffen wurden, um eine
Doppelförderung aus anderen EU-Instrumenten auszuschließen. 29.
Die rumänischen Behörden haben ein Rahmenprotokoll
unterzeichnet, das einen Abgleich mit den Datenbanken des Ministeriums für
Arbeit, Familie und soziale Sicherung, der Verwaltungsbehörde des
ESF-finanzierten sektoriellen operationellen Programms zur Förderung der
Personalwirtschaft und der Nationalen Agentur für Beschäftigung erlaubt, damit
eine Doppelfinanzierung der Aktivitäten aus dem ESF und dem EGF ausgeschlossen
wird. Die Pflichten des Arbeitgebers bei Massenentlassungen und die
entsprechenden Maßnahmen werden ebenfalls gegengeprüft, damit sie nicht
Bestandteil des mithilfe der EGF-Mittel angebotenen personalisierten Pakets
sind. 30.
Die Nationale Agentur für Beschäftigung hat einen
Entwurf für Verfahrensleitlinien für die Verwaltung des EGF-Beitrags
ausgearbeitet; diese sind für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter gedacht,
die die Unterstützung aus dem EGF verwalten, und stehen im Einklang mit der
Verwaltung anderer EU‑Finanzbeiträge. Datum oder Daten, ab dem/denen
personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen
wurden oder geplant sind 31.
Rumänien begann am 8. Dezember 2011
zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten
Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF
beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine
Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 32.
Gemäß den Angaben der rumänischen Behörden fanden
im Oktober 2011 zwei Sitzungen zur Anhörung der Sozialpartner zum
vorgeschlagenen koordinierten Paket personalisierter Dienstleistungen statt. Die
erste Sitzung wurde in Cluj mit den Vertretern der Gewerkschaften, der
Arbeitgeberorganisationen und der öffentlichen Einrichtungen abgehalten, die
zweite im Hauptsitz der Verwaltungsbehörde; dabei wurde die Einbindung der
Sozialpartner in die Vorbereitung des Antrags auf Inanspruchnahme des EGF im
Fall Nokia auf nationaler Ebene vereinbart. 33.
Die rumänischen Behörden haben bestätigt, dass die
nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten
wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 34.
Zu den Kriterien nach Artikel 6 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der rumänischen
Behörden folgende Angaben: · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte
unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren
dienen; · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen
keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 35.
Rumänien hat die Kommission darüber in Kenntnis
gesetzt, dass der Finanzbeitrag von der nationalen Agentur für Beschäftigung
verwaltet werden wird, die als die für die Verwaltung der für Rumänien bereitgestellten
EGF‑Mittel zuständige nationale Behörde eingesetzt wurde. Zu diesem Zweck wurde
der Regierungsbeschluss Nr. 1086/2010 zur Einrichtung des institutionellen
Rahmens für die Koordinierung und die Verwaltung der Rumänien aus dem EGF
bereitstellten Mittel angenommen. 36.
Die rumänischen Behörden haben die Kommmission
ferner darüber informiert, dass das Ministerium für Arbeit, Familie und soziale
Sicherung speziell für die Verwaltung der für Rumänien bereitgestellten
EGF-Mittel ein eigenes Verfahrenshandbuch zusammengestellt und genehmigt hat.
In dem Handbuch werden die Verwaltung des EGF, die Beziehungen der
Dienststellen untereinander und die Zuständigkeiten der verschiedenen Dienste
beschrieben; ferner wird sichergestellt, dass die allgemeinen Grundsätze für
die Verwaltung der EGF‑Mittel sowie der geltende Rechtsrahmen eingehalten
werden. 37.
Rumänien setzte die Kommission darüber in Kenntnis,
dass nach dem rumänischen Gesetz Nr. 200/2010 – und im Einklang mit den
Bestimmungen aus Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des
Rates – die dem rumänischen Rechnungshof angegliederte Prüfbehörde als
Prüfbehörde für den EGF benannt worden ist. Finanzierung 38.
Auf der Grundlage des Antrags Rumäniens wird der
aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket
personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF
eingeschlossen) mit 2 942 680 EUR, d. h. 65 % der
Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle
Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Rumäniens. 39.
Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des
Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal
möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen
vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF
bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen. 40.
Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen
Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF
zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs
verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
gefordert. 41.
Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur
Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in
vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde
zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen
Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der
Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine
Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere
Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der
beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung
einzuberufen. 42.
Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter
Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die
entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012
eingesetzt werden. Quellen von Mitteln für Zahlungen 43.
Die ursprünglich im Jahr 2012 in die
Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden –
nachdem beide Teile der Haushaltsbehörde die bislang eingereichten Vorschläge
zur Inanspruchnahme des EGF genehmigt haben – vollständig aufgebraucht und
daher nicht ausreichen, um den Betrag abzudecken, der für den vorliegenden
Antrag aufzuwenden ist. Es wird eine Aufstockung der Mittel für
Zahlungen der EGF-Haushaltslinie – entweder durch eine Übertragung, sofern
anderweitig Mittel verfügbar sind, oder durch einen Berichtigungshaushaltsplan
– beantragt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der
für den vorliegenden Antrag benötigten 2 942 680 EUR
herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin
und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia,
Rumänien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament,
dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche
Haushaltsführung[14],
insbesondere auf Nummer 28, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[15], insbesondere auf
Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[16] in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der
Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde
eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen
im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind,
zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Der
Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 und bis zum 30. Dezember 2011
gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von
Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und
Wirtschaftskrise entlassen worden sind. (3) Die
Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass
der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch
genommen werden kann. (4) Rumänien
hat am 22. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem
EGF gestellt wegen Entlassungen bei SC Nokia România SRL und einem Zulieferer
und diesen Antrag bis zum 22. August 2012 durch zusätzliche
Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die
Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag
von 2 942 680 EUR bereitzustellen. (5) Der EGF
sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den
Antrag Rumäniens bereitgestellt werden kann – HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 2 942 680 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und
Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [2] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [3] Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006. [4] http://press.nokia.com/2011/09/29/nokia-continues-to-align-its-workforce-and-operations [5] EGF/2012/006 FI/Nokia Salo. [6] http://www.nokia.com/global/about-nokia/investors/financials/reports/results---reports/ [7] http://www.results.nokia.com/results/Nokia_results2011Q4e.pdf [8] http://press.nokia.com/2012/01/26/nokia-q4-2011-net-sales-eur-10-0-billion-non-ifrs-eps-eur-0-06-reported-eps-eur-0-29-nokia-2011-net-sales-eur-38-7-billion-non-ifrs-eps-eur-0-29-reported-eps-eur-0-31/ [9] Regelmäßige
Aktualisierungen: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4558&langId=en. [10] www.mfinante.ro [11] http://press.nokia.com/2011/09/29/nokia-continues-to-align-its-workforce-and-operations [12] http://www.cluj.insse.ro/cmscluj/rw/resource/2010r_struct_pop_sectcaen_t_3_29.htm?download=true [13] http://www.cluj.insse.ro/cmscluj/rw/pages/index.ro.do [14] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. [15] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [16] ABl. C […] vom […],
S. […].