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Document 52012PC0618

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia, Rumänien)

    /* COM/2012/0618 final */

    52012PC0618

    Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia, Rumänien) /* COM/2012/0618 final */


    BEGRÜNDUNG

    Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] sieht in der Nummer 28 die Möglichkeit vor, im Rahmen eines Flexibilitätsmechanismus den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 500 Millionen EUR in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.

    Die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF sind in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2] niedergelegt.

    Am 22. Dezember 2011 reichte Rumänien den Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia für einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei der SC Nokia România SRL und einem Zulieferer in Rumänien ein.

    Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.

    ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE

    Eckdaten: ||

    EGF-Aktenzeichen || EGF/2011/014

    Mitgliedstaat || Rumänien

    Artikel 2 || Buchstabe a

    Hauptunternehmen || SC Nokia România SRL

    Zulieferer und nachgeschaltete Hersteller || 1

    Bezugszeitraum || 21.8.2011 bis 21.12.2011

    Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen || 8.12.2011

    Datum der Antragstellung || 22.12.2011

    Entlassungen im Bezugszeitraum || 1 904

    Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum || 0

    Zu berücksichtigende Entlassungen insgesamt || 1 904

    Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden || 1 416

    Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 4 346 200

    Kosten für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 181 000

    Kosten für die Durchführung des EGF (%) || 4,00

    Gesamtkosten (EUR) || 4 527 200

    EGF-Beitrag in EUR (65 %) || 2 942 680

    1. Der Antrag wurde der Kommission am 22. Dezember 2011 vorgelegt und bis zum 22. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

    2. Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.

    Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

    3. Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Rumänien aus, dass in den letzten Jahren in Europa allgemein der Trend vorherrschte, die IT-Branche nach Asien auszulagern. Um auf die Herausforderungen der Märkte zu reagieren, arbeitete der Hauptsitz der Nokia Corporation in Finnland eine Strategie aus, wie die Produktionsstätten möglichst in die Nähe der Märkte verlagert werden können[4].

    4. Hauptgrund für die Entlassungen ist die Verlagerung von Aufgaben innerhalb der Branche in nichteuropäische Länder. Die Fertigung von Mobiltelefonen, die vormals in Cluj und Salo[5] durchgeführt wurde, wurde nach Asien ausgelagert (China, Südkorea, Indien und Vietnam – dort wird gerade ein neues Nokia-Werk gebaut). Die Herstellung von Komponenten und die an Subunternehmen vergebene Produktion erfolgen bereits nicht mehr in Europa. Infolgedessen wurden bzw. werden nun auch Design und Produktentwicklung dorthin ausgelagert.

    5. Gemäß der Handelsstatistiken für die Nokia Corporation[6] stiegen in den Jahren 2010 und 2011 die Nettoverkaufszahlen in China, Indien, Russland und Brasilien an, wohingegen in Europa (Deutschland ausgenommen) größere Märkte – darunter das Vereinigte Königreich und Spanien – einen Abwärtstrend verzeichneten.

    6. Die Statistiken[7] zeigen auch, dass der Anstieg der Verkaufszahlen bei Mobilfunkdiensten und ‑geräten nach geografischem Gebiet in Großchina und Lateinamerika mit 13 % bzw. 21 % im Jahresvergleich erheblich höher ausfällt als in Europa – dort lag der Wert im Jahresvergleich für 2010/2011 bei ‑2 %.

    7. Die rumänischen Behörden führen den Bericht der Nokia Corporation für das vierte Quartal 2011[8] an, in dem die Absicht geäußert wird, bis Ende 2013 insgesamt etwa 17 000 Stellen abzubauen und nahe Hanoi in Nordvietnam eine neue Produktionsstätte zu eröffnen.

    8. Bislang gingen für die Mobiltelefonbranche mehrere EGF-Anträge ein, alle aufgrund der Globalisierung des Handels[9].

    Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe a

    9. Rumänien beantragt eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten erforderlich sind; dazu werden auch arbeitslos gewordene Beschäftigte bei Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern gezählt.

    10. Der Antrag führt 1809 Entlassungen bei der SC Nokia România SRL und 95 bei einem Zulieferer während des viermonatigen Bezugszeitraums vom 21. August 2011 bis zum 21. Dezember 2011 an. Alle 1904 Entlassungen wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Rumänien hat der Kommission gegenüber bestätigt, dass all diese Entlassungen mittlerweile tatsächlich vorgenommen worden sind.

    Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

    11. Die rumänischen Behörden führen an, dass der Entschluss über die Auslagerung der Nokia-Produktion und der Charakter der Entlassungen unvorhergesehen war, da das Unternehmen von 2006 bis 2010 die Zahl der Beschäftigten von 102 im Jahr 2006 auf 1552 im Jahr 2010 kontinuierlich aufgestockt und darüber hinaus weitere 800 Zeitarbeitskräfte beschäftigt hat. Die von den rumänischen Behörden angegebenen Finanzindikatoren für diesen Zeitraum basieren auf Daten des rumänischen Ministeriums für öffentliche Finanzen[10] und weisen für den angegebenen Zeitraum einen Gewinnanstieg von etwa 300 000 EUR im Jahr 2006 auf 42,3 Mio. EUR im Jahr 2010 aus.

    12. Erst am 29. September 2011 erklärte das finnische Unternehmen in einer Pressemitteilung, dass gemäß der Unternehmensstrategie die Produktionskapazität angepasst und die Fertigungsabläufe verbessert werden müssen, damit das globale Netz an Partnerkunden und Zulieferern besser bedient werden kann[11]. Die Präsentation des Unternehmens zeigt, dass dieser Entschluss, der die Entlassung aller Beschäftigten in Cluj zur Folge hat, gemeinschaftlich gefasst und Teil einer globalen Entscheidung war, in aufstrebende Märkte außerhalb der Europäischen Union zu expandieren.

    Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

    13. Gegenstand des Antrags sind 1904 Entlassungen, davon 1809 bei der SC Nokia România SRL und 95 bei einem Zulieferer, der SC Eurest SRL. Rumänien geht davon aus, dass 1416 Arbeitskräfte die EGF-Maßnahmen nutzen möchten.

    14. Aufschlüsselung der 1416 zu unterstützenden Arbeitskräfte:

    Gruppe || Anzahl || Prozent

    Männer || 439 || 31,00

    Frauen || 977 || 69,00

    EU-Bürger/-innen || 1 416 || 100,00

    Nicht-EU-Bürger/-innen || 0 || 0,00

    15-24 Jahre || 330 || 23,31

    25-54 Jahre || 1 034 || 73,02

    55-64 Jahre || 52 || 3,67

    > 64 Jahre || 0 || 0,00

    15. Die rumänischen Behörden geben in dem Antrag an, dass fünf der entlassenen Arbeitskräfte ein langfristiges gesundheitliches Problem bzw. eine Behinderung haben.

    16. Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:

    Gruppe || Anzahl || Prozent

    Akademische Berufe || 30 || 2,12

    Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 248 || 17,51

    Bürokräfte, kaufmännische Angestellte || 119 || 8,40

    Dienstleistungsberufe, Verkäufer in Geschäften und auf Märkten || 6 || 0,42

    Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 963 || 68,01

    Hilfsarbeitskräfte || 50 || 3,53

    17. Rumänien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und auch weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.

    Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

    18. Der Entschluss der Nokia Corporation, die Produktion nach Asien auszulagern, trifft vor allem den Großraum Cluj-Napoca (Klausenburg) und etwas weiter gefasst den Arbeitsmarkt der Nuts-III-Region Cluj. Cluj-Napoca (Klausenburg) erwirtschaftet derzeit 49 % des Mehrwerts des Kreises. Die Hauptwirtschaftsaktivitäten des Kreises konzentrieren sich auf das Gebiet von Cluj-Napoca (Klausenburg): Produktion, Dienstleistungen, Handel und Baugewerbe sowie landwirtschaftliche Tätigkeiten – die Lage im Siebenbürgischen Becken bietet günstige klimatische Bedingungen für die Landwirtschaft.

    19. Die Hauptstadt des Kreises Cluj ist die Gemeinde Cluj-Napoca (Klausenburg) mit 17 Stadtteilen und insgesamt 379 705 Einwohnern. Der Großraum Cluj-Napoca (Klausenburg) umfasst das Gebiet, das von dem Entschluss der Nokia Corporation zur Verlagerung der Produktion am stärksten betroffen ist, da die meisten der entlassenen Arbeitskräfte in diesem Verwaltungsgebiet leben.

    20. Im Einklang mit den von der Statistikregionaldirektion Cluj veröffentlichten Daten (Ende 2008)[12] wird die im Kreis beschäftigte Zivilbevölkerung – einschließlich der Bevölkerung des Großraums – nach der nationalen Klassifikation CAEN (Clasificarea activităţilor din economia naţională) wie folgt eingeteilt: Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei: 72 300 Personen, Industrie: 76 000 Personen, Baugewerbe: 29 500 Personen, Einzel- und Großhandel: 52 100 Personen.

    21. Hauptakteur ist die Gemeinde Cluj-Napoca (Klausenburg). Das Übergangszentrum „From JOB to Smart JOB“ wurde ins Leben gerufen, um den entlassenen Arbeitskräften zu helfen, und wird in der Gemeinde Cluj-Napoca (Klausenburg) eingerichtet, da über die Verkehrsinfrastruktur alle Orte des betroffenen Gebiets an die Stadt angebunden sind.

    Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

    22. Gemäß den rumänischen Behörden belegt die von der Statistikregionaldirektion Cluj[13] veröffentlichte Beschäftigungsumfrage, dass im Jahr 2008 in der Sparte IT und Kommunikation – der Kategorie der SC Nokia România SRL (Herstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik, NACE Rev. 2 Klasse 26.30) – 5700 Personen beschäftigt waren, davon 1255, also 30 %, bei der SC Nokia România SRL. Im Jahr 2011 stieg der Zahl der Beschäftigten bei der SC Nokia România SRL auf 1956, also etwa 40 % der dort in dieser Branche erwerbstätigen Bevölkerung.

    23. Laut der von der Nokia Corporation zu der Massenentlassung vorgelegten Unterlagen kommen die zu entlassenden Personen aus folgenden Gebieten: 694 Personen: ländliche Gebiete des Großraums Cluj-Napoca (Klausenburg), 235 Personen: Gemeinde Cluj-Napoca (Klausenburg), 212 Personen: Gemeinde Gherla, 386 Personen: Gemeinde Dej, 282 Personen: andere Kreise.

    24. Somit betrifft der Entschluss der Nokia Corporation vor allem den Kreis Cluj, insbesondere den Großraum Cluj-Napoca (Klausenburg).

    Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden

    25. Die nachstehenden, von den rumänischen Behörden vorgeschlagenen Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt:

    – Dienstleistungen vor der Entlassung: Die im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Dienstleistungen umfassen unter anderem Informationen zu Arbeitsschutzbestimmungen, zu Rechten und Pflichten der Versicherten, zu Vorteilen und Chancen, die der EGF bietet, zu Dienstleistungen, die den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, zu freien Stellen und zu Maßnahmen, die für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt organisiert werden – Jobmessen, finanzielle Anreize, ESF-finanzierte Projekte und von der Kreisagentur für die Beschäftigung von Arbeitskräften (Agenţia Judeţeană pentru Ocuparea Forţei de Muncă, AJOFM) finanzierte Projekte.

    – Registrierung der Arbeitskräfte als arbeitsuchend beim Übergangszentrum „From JOB to Smart JOB“: Diese Maßnahme umfasst das Ausfüllen des Anmeldeformulars, um den Bedarf der Person zu ermitteln, die Bestätigung des Status der Arbeitskräfte und die Erstellung des Ablaufdiagramms hinsichtlich der Aktivitäten des Zentrums, den persönlichen Status der Arbeitskräfte zum Zeitpunkt der Anmeldung im Zentrum.

    Der Plan umfasst: Feststellung des Ausgangsprofils der Arbeitskräfte, Ausfüllen des Anmeldebogens, Ausarbeitung eines Maßnahmenplans, Entschluss, welche Aktivitäten des Zentrums in Frage kommen und Festlegung der gewünschten Ergebnisse, einschließlich des angestrebten Status der Arbeitskräfte. Ziel ist eine positive Einstellung gegenüber der Gesellschaft, ein gutes Selbstvertrauen und der Wunsch, einen neuen Arbeitsplatz zu finden; so wird die Stellensuche zusammen mit den Maßnahmen, die die Arbeitskräfte durchlaufen, erfolgreich verlaufen.

    – Information, Beratung und Berufsberatung: Diese Maßnahme basiert auf dem Prinzip der persönlichen Entwicklung und umfasst unter anderem die Förderung der Selbständigkeit und der Motivation der betreffenden Person. Sie umfasst die Erstellung individueller Aktionspläne oder Beratungsdiagramme und des Ablaufdiagramms innerhalb des Zentrums, das Informieren über Arbeitsmarkt, Rechtslage, Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung und Beschäftigungsmöglichkeiten, die Berufsberatung – Ermittlung des Zwecks, psychologische Bewertung, Vorbereitung auf Entscheidungen über das künftige Arbeitsleben, Ermittlung möglicher Optionen, Wahl der besten Lösungen –, Präsentation von Methoden und Techniken zur Stellensuche, Informationen dazu, wie potenzielle Arbeitgeber angesprochen werden können und was vor und nach dem Vorstellungsgespräch zu tun ist, Empfehlungen für weitere Aktivitäten des Zentrums wie Schulungsprogramme, Beratung und Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder der Gründung eines Unternehmens.

    – Mobilitätsbeihilfen: Diese werden den Personen angeboten, die sich selbständig gemacht haben oder deren neue Arbeitsstelle mehr als 50 km von ihrem ständigen Wohnsitz entfernt ist. Diese Einmalbeihilfe wird den Arbeitskräften nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen ausbezahlt.

    – Fahrtkostenbeihilfen: Angeboten wird die Erstattung der Fahrtkosten, die bei der Teilnahme an den vom Zentrum durchgeführten Aktivitäten und bei der aktiven Arbeitssuche anfallen.

    – Beihilfen für die Arbeitsuche: Diese Beihilfe erhalten Arbeitskräfte, die an mindestens zwei Maßnahmen des Zentrums oder an Einstellungsverfahren von Arbeitgebern teilnehmen und die für den Fall eines erfolglosen Bewerbungsgesprächs Ersatzpläne aufstellen.

    – Schulungsmaßnahmen: Diese Aktivität umfasst Folgendes: Kursanmeldung nach erfolgter Berufsberatung, Aufstellung einer Kursgruppe (mindestens 7, höchstens 28 Personen pro Gruppe), Durchführung der Schulungsmaßnahme, Kursüberwachung und Koordinierung (partielle Prüfung), sechsmonatliche Begleitung und Follow-up des Teilnehmerfeldes.

    – Praktikumsbeihilfen: Diese Beihilfe wird für die Teilnahme an einem zwei- bis vierwöchigen Praktikum bei potenziellen künftigen Arbeitgebern gezahlt. Die Praktika werden speziell für Arbeitskräfte organisiert, die bei Nokia eine ähnliche Position innehatten, denen jedoch bestimmte praktische Fähigkeiten oder Erfahrungen fehlen.

    – Finanzielle Unterstützung für die Zertifizierung von Schulungsprogrammen: Nach erfolgreichem Kursabschluss wird binnen der gesetzlich festgesetzten Frist ein Zertifikat über die erworbenen Fähigkeiten ausgestellt. Die finanzielle Unterstützung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Kurse des Berufsbildungsprogramms erfolgreich mit einem Zertifikat abgeschlossen haben.

    – Förderung des Unternehmertums: Durch Beratung und finanzielle Unterstützung für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder Gründung eines neuen Unternehmens werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen: Einrichtung von Arbeitsgruppen, je nach den Charakteristika und Bedürfnissen – Gruppen für selbstständige Tätigkeiten (zugelassene Freiberufler, Einzelunternehmen, Familienverbände) und Unternehmensgründungen –, Einzelberatung – hauptsächlich technische Hilfe bei der Unternehmensgründung, Informationen zum rechtlichen Hintergrund, Vorbereitung von Gesellschaftsvertrag und Satzung, Festlegung des Ziels der Maßnahme, Eintragung der juristischen oder der natürlichen Person, Durchführung von Verträgen, Beglaubigung von Dokumenten –, Ausarbeitung eines Geschäftsplans, Gruppenschulung für Jungunternehmer – Module zu Management, Marketing und Verkaufsstrategien, Rechtsvorschriften, Rechnungslegung und Grundkenntnissen in Buchführung – sowie Fallstudien – Geschäftsbeispiele aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern, Anlauf- und Entwicklungsphasen, Überwachung.

    – Finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme selbständiger Tätigkeiten: Dies besteht aus finanzieller Hilfe für die Aufnahme selbständiger Tätigkeiten oder die Gründung eines Unternehmens. Etwa 1800 EUR pro Person werden notwendig sein, um die Ausrüstung zu erwerben, die für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder die Gründung eines Unternehmens notwendig sind (sogenanntes „Gründungsinstrumentarium“, das äußerst wichtig bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit ist).

    – Betreuung und Unterstützung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit: Damit sollen die Wiedereingliederung und die Anpassung an die neuen Stellenbedingungen erleichtert werden. Die Tätigkeiten werden höchstens sechs Monate lang durchgeführt und auf die neu eingestellten Arbeitskräfte zugeschnitten.

    – Finanzielle Unterstützung für Eltern: Arbeitskräfte, die die Alleinverdiener in Familien mit Kindern und nur einem Elternteil sind, und Arbeitskräfte, die ihre Kinder während der Maßnahmen des Projekts – auch während der Vorstellungsgespräche – nicht betreuen können, erhalten eine personalisierte finanzielle Unterstützung. Damit soll den Arbeitskräften die Möglichkeit eröffnet werden, private Kindergärten oder Babysitter zu bezahlen, die sich um die Kinder kümmern, während die Eltern an den Aktivitäten des Zentrums teilnehmen. Diese personalisierte Unterstützung umfasst auch die Inanspruchnahme von Kindergärten oder spezialisierten Firmen. Während der Übergangszeit erhalten die unterstützten Arbeitskräfte Gutscheine, die sie wiederum den entsprechenden Dienstleistern zukommen lassen. Die Gutscheine werden Dienstleistern vom Zentrum vergütet.

    26. Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Vorbereitungsarbeiten, Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.

    27. Die von den rumänischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die rumänischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit 4 527 200 EUR, davon 4 346 200 EUR für personalisierte Dienstleistungen und 181 000 EUR (= 4,00 % der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 2 942 680 EUR (65 % der Gesamtkosten) beantragt.

    Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft (EUR) || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)

    Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Dienstleistungen vor der Entlassung || 1 416 || 120 || 169 920

    Registrierung der Arbeitskräfte || 1 416 || 10 || 14 160

    Information, Beratung und Berufsberatung: || 1 416 || 1 100 || 1 557 600

    Mobilitätsbeihilfen || 40 || 580 || 23 200

    Fahrtkostenbeihilfen || 1 000 || 100 || 100 000

    Beihilfen für die Arbeitsuche || 800 || 200 || 160 000

    Schulungsmaßnahmen || 1 000 || 800 || 800 000

    Praktikumsbeihilfen || 150 || 1 000 || 150 000

    Finanzielle Unterstützung für die Zertifizierung von Schulungsprogrammen || 850 || 200 || 170 000

    Förderung des Unternehmertums || 150 || 700 || 105 000

    Finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme selbstständiger Tätigkeiten || 150 || 1 800 || 270 000

    Betreuung und Unterstützung nach Aufnahme einer neuen Tätigkeit || 1 416 || 520 || 736 320

    Finanzielle Unterstützung für Eltern || 150 || 600 || 90 000

    Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen || || 4 346 200

    Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)

    Vorbereitungsmaßnahmen || || 131 000

    Verwaltungsmaßnahmen || || 15 000

    Informations- und Werbemaßnahmen || || 20 000

    Kontrolltätigkeiten || || 15 000

    Zwischensumme für die Durchführung des EGF || || 181 000

    Veranschlagte Gesamtkosten || || 4 527 200

    EGF-Beitrag (65 % der Gesamtkosten) || || 2 942 680

    28. Rumänien bestätigt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass entsprechende Maßnahmen getroffen wurden, um eine Doppelförderung aus anderen EU-Instrumenten auszuschließen.

    29. Die rumänischen Behörden haben ein Rahmenprotokoll unterzeichnet, das einen Abgleich mit den Datenbanken des Ministeriums für Arbeit, Familie und soziale Sicherung, der Verwaltungsbehörde des ESF-finanzierten sektoriellen operationellen Programms zur Förderung der Personalwirtschaft und der Nationalen Agentur für Beschäftigung erlaubt, damit eine Doppelfinanzierung der Aktivitäten aus dem ESF und dem EGF ausgeschlossen wird. Die Pflichten des Arbeitgebers bei Massenentlassungen und die entsprechenden Maßnahmen werden ebenfalls gegengeprüft, damit sie nicht Bestandteil des mithilfe der EGF-Mittel angebotenen personalisierten Pakets sind.

    30. Die Nationale Agentur für Beschäftigung hat einen Entwurf für Verfahrensleitlinien für die Verwaltung des EGF-Beitrags ausgearbeitet; diese sind für die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter gedacht, die die Unterstützung aus dem EGF verwalten, und stehen im Einklang mit der Verwaltung anderer EU‑Finanzbeiträge.

    Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

    31. Rumänien begann am 8. Dezember 2011 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

    Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

    32. Gemäß den Angaben der rumänischen Behörden fanden im Oktober 2011 zwei Sitzungen zur Anhörung der Sozialpartner zum vorgeschlagenen koordinierten Paket personalisierter Dienstleistungen statt. Die erste Sitzung wurde in Cluj mit den Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeberorganisationen und der öffentlichen Einrichtungen abgehalten, die zweite im Hauptsitz der Verwaltungsbehörde; dabei wurde die Einbindung der Sozialpartner in die Vorbereitung des Antrags auf Inanspruchnahme des EGF im Fall Nokia auf nationaler Ebene vereinbart.

    33. Die rumänischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU‑Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

    Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

    34. Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der rumänischen Behörden folgende Angaben:

    · Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

    · es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

    · es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.

    Verwaltungs- und Kontrollsysteme

    35. Rumänien hat die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Finanzbeitrag von der nationalen Agentur für Beschäftigung verwaltet werden wird, die als die für die Verwaltung der für Rumänien bereitgestellten EGF‑Mittel zuständige nationale Behörde eingesetzt wurde. Zu diesem Zweck wurde der Regierungsbeschluss Nr. 1086/2010 zur Einrichtung des institutionellen Rahmens für die Koordinierung und die Verwaltung der Rumänien aus dem EGF bereitstellten Mittel angenommen.

    36. Die rumänischen Behörden haben die Kommmission ferner darüber informiert, dass das Ministerium für Arbeit, Familie und soziale Sicherung speziell für die Verwaltung der für Rumänien bereitgestellten EGF-Mittel ein eigenes Verfahrenshandbuch zusammengestellt und genehmigt hat. In dem Handbuch werden die Verwaltung des EGF, die Beziehungen der Dienststellen untereinander und die Zuständigkeiten der verschiedenen Dienste beschrieben; ferner wird sichergestellt, dass die allgemeinen Grundsätze für die Verwaltung der EGF‑Mittel sowie der geltende Rechtsrahmen eingehalten werden.

    37. Rumänien setzte die Kommission darüber in Kenntnis, dass nach dem rumänischen Gesetz Nr. 200/2010 – und im Einklang mit den Bestimmungen aus Artikel 62 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates – die dem rumänischen Rechnungshof angegliederte Prüfbehörde als Prüfbehörde für den EGF benannt worden ist.

    Finanzierung

    38. Auf der Grundlage des Antrags Rumäniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF eingeschlossen) mit 2 942 680 EUR, d. h. 65 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Rumäniens.

    39. Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen und bei der Teilrubrik 1a des Finanzrahmens einzusetzen.

    40. Unter Berücksichtigung des vorgeschlagenen Finanzbeitrags bleibt mehr als ein Viertel des jährlichen Höchstbetrags des EGF zur Deckung des in den letzten vier Monaten des Jahres auftretenden Bedarfs verfügbar, wie in Artikel 12 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 gefordert.

    41. Mit der Vorlage dieses Vorschlags zur Inanspruchnahme des EGF leitet die Kommission gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 einen Trilog in vereinfachter Form ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des EGF und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen. Die Kommission ersucht dasjenige der beiden Organe der Haushaltsbehörde, das zuerst auf einer angemessenen politischen Ebene eine Einigung über den Vorschlag zur Inanspruchnahme des Fonds erzielt, das andere Organ und die Kommission über seine Ergebnisse zu informieren. Stimmt einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde nicht zu, ist eine formelle Trilog-Sitzung einzuberufen.

    42. Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2012 eingesetzt werden.

    Quellen von Mitteln für Zahlungen

    43. Die ursprünglich im Jahr 2012 in die Haushaltslinie 04 05 01 eingesetzten Mittel für Zahlungen werden – nachdem beide Teile der Haushaltsbehörde die bislang eingereichten Vorschläge zur Inanspruchnahme des EGF genehmigt haben – vollständig aufgebraucht und daher nicht ausreichen, um den Betrag abzudecken, der für den vorliegenden Antrag aufzuwenden ist. Es wird eine Aufstockung der Mittel für Zahlungen der EGF-Haushaltslinie – entweder durch eine Übertragung, sofern anderweitig Mittel verfügbar sind, oder durch einen Berichtigungshaushaltsplan – beantragt. Die Mittel aus dieser Haushaltslinie werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 2 942 680 EUR herangezogen.

    Vorschlag für einen

    BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

    über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2011/014 RO/Nokia, Rumänien)

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[14], insbesondere auf Nummer 28,

    gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[15], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,[16]

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

    (2)       Der Anwendungsbereich des EGF wurde für ab dem 1. Mai 2009 und bis zum 30. Dezember 2011 gestellte Anträge erweitert und beinhaltet nun auch die Unterstützung von Arbeitnehmern, die unmittelbar infolge der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise entlassen worden sind.

    (3)       Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht vor, dass der EGF bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden kann.

    (4)       Rumänien hat am 22. Dezember 2011 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF gestellt wegen Entlassungen bei SC Nokia România SRL und einem Zulieferer und diesen Antrag bis zum 22. August 2012 durch zusätzliche Informationen ergänzt. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 2 942 680 EUR bereitzustellen.

    (5)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Rumäniens bereitgestellt werden kann –

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2012 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 2 942 680 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am

    Im Namen des Europäischen Parlaments     Im Namen des Rates

    Der Präsident                                                Der Präsident

    [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [3]               Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006.

    [4]               http://press.nokia.com/2011/09/29/nokia-continues-to-align-its-workforce-and-operations

    [5]               EGF/2012/006 FI/Nokia Salo.

    [6]               http://www.nokia.com/global/about-nokia/investors/financials/reports/results---reports/

    [7]               http://www.results.nokia.com/results/Nokia_results2011Q4e.pdf

    [8]               http://press.nokia.com/2012/01/26/nokia-q4-2011-net-sales-eur-10-0-billion-non-ifrs-eps-eur-0-06-reported-eps-eur-0-29-nokia-2011-net-sales-eur-38-7-billion-non-ifrs-eps-eur-0-29-reported-eps-eur-0-31/

    [9]               Regelmäßige Aktualisierungen: http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=4558&langId=en.

    [10]             www.mfinante.ro

    [11]             http://press.nokia.com/2011/09/29/nokia-continues-to-align-its-workforce-and-operations

    [12]             http://www.cluj.insse.ro/cmscluj/rw/resource/2010r_struct_pop_sectcaen_t_3_29.htm?download=true

    [13]             http://www.cluj.insse.ro/cmscluj/rw/pages/index.ro.do

    [14]             ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

    [15]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

    [16]             ABl. C […] vom […], S. […].

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