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Document 52012IP0014

    Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“ (2011/2175(INI))

    ABl. C 227E vom 6.8.2013, p. 25–32 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2013   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 227/25


    Donnerstag, 19. Januar 2012
    Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln

    P7_TA(2012)0014

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar 2012 zu dem Thema „Schluss mit der Verschwendung von Lebensmitteln – Strategien für eine effizientere Lebensmittelversorgungskette in der EU“ (2011/2175(INI))

    (2013/C 227 E/05)

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Artikel 191 und 192 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die sich auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Gesundheit des Menschen und der Umwelt beziehen,

    unter Hinweis auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2010 zu dem Grünbuch der Kommission über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union (2),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010 zu dem Thema „Gerechte Einkommen für Landwirte: die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (3),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit (4),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2011 mit dem Titel „Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete – die künftigen Herausforderungen“ (5),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2011 zu dem Thema „Mehr Effizienz und Fairness auf dem Einzelhandelsmarkt“ (6),

    unter Hinweis auf die vorbereitende Studie über die Verschwendung von Lebensmitteln in der EU-27, die von der GD Umwelt der Europäischen Kommission (2010) erstellt wurde,

    unter Hinweis auf die Untersuchung der FAO (2011) zu den weltweiten Nahrungsmittelverlusten und der weltweiten Verschwendung von Lebensmitteln,

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (A7-0430/2011),

    A.

    in der Erwägung, dass in Europa jedes Jahr eine zunehmende Menge gesunder und genusstauglicher Lebensmittel – einigen Schätzungen zufolge bis zu 50 % – entlang der Lebensmittelversorgungskette, in einigen Fällen bis hin zum Verbraucher, verloren geht und damit zu Abfall wird,

    B.

    in der Erwägung, dass die Menge an Lebensmittelabfällen, die jährlich in den 27 Mitgliedstaaten anfällt, in einer von der Kommission veröffentlichten Untersuchung auf ca. 89 Millionen Tonnen geschätzt wird, d. h. auf 179 kg pro Kopf, mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Ländern und den verschiedenen Branchen – die Verschwendung bei der landwirtschaftlichen Erzeugung oder den Rückwurf von Fängen ins Meer noch nicht eingerechnet; in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2020 auf nahezu 126 Millionen Tonnen (eine Zunahme um 40 %) ansteigen wird, wenn keine zusätzlichen präventiven Aktionen oder Maßnahmen ergriffen werden;

    C.

    in der Erwägung, dass in der Europäischen Union noch immer 79 Millionen Menschen unterhalb der Armutsgrenze leben bzw. mehr als 15 % der Bürger ein Gehalt beziehen, das weniger als 60 % des Durchschnittsgehalts des jeweiligen Wohnsitzstaates beträgt; in der Erwägung, dass 16 Millionen von ihnen bereits Nahrungsmittelhilfe von Wohlfahrtsorganisationen erhalten haben;

    D.

    in der Erwägung, dass angesichts der alarmierenden Zahlen, die von der FAO veröffentlicht wurden und denen zufolge derzeit weltweit 925 Millionen Menschen Unterernährung droht, die Verwirklichung der Millennium-Entwicklungsziele, darunter die Halbierung von Armut und Hunger bis 2015, immer unwahrscheinlicher wird;

    E.

    in der Erwägung, dass den Untersuchungen der FAO zufolge der erwartete Anstieg der Weltbevölkerung von sieben auf neun Milliarden einen Anstieg der Nahrungsmittelversorgung um mindestens 70 % bis 2050 erforderlich machen wird;

    F.

    in der Erwägung, dass die weltweite Getreideerzeugung von 824 Millionen Tonnen im Jahr 1960 auf etwa 2,2 Milliarden Tonnen im Jahr 2010 angestiegen ist und jedes Jahr um 27 Millionen Tonnen steigt; in der Erwägung, dass ein Anstieg der Getreideerzeugung von der heutigen Menge bis 2050 – sofern sich der Anstieg der weltweiten landwirtschaftlichen Erzeugung so fortsetzt – ausreichen würde, um die Weltbevölkerung zu ernähren; in der Erwägung, dass gleichzeitig etwa 14 % der gesamten Erzeugung als Verlust nach Einholung der Ernte zu verzeichnen sind und weitere 15 % im Vertrieb und als Haushaltsabfälle verloren gehen, weshalb drei Fünftel der bis 2050 benötigten Zunahme des Angebots schon allein dadurch erzielt werden könnten, dass keine Lebensmittel mehr verschwendet werden;

    G.

    in der Erwägung, dass die Verringerung der Verschwendung von Lebensmitteln ein grundlegender Schritt ist, um den Hunger auf der Welt zu bekämpfen, auf den von der FAO erwarteten Anstieg der Nachfrage zu reagieren und das Ernährungsniveau der Bevölkerung zu verbessern;

    H.

    in der Erwägung, dass eine geringere Verschwendung von Lebensmitteln eine effizientere Landnutzung und eine sinnvollere Bewirtschaftung der Wasserressourcen nach sich ziehen und sich positiv auf den gesamten Agrarsektor weltweit auswirken würde und zudem in hohem Maße zur Bekämpfung der Unterernährung in den Entwicklungsländern beitragen würde;

    I.

    in der Erwägung, dass die Lebensmittelverschwendung nicht nur ethische, wirtschaftliche, soziale und die Ernährung betreffende Auswirkungen hat, sondern auch Folgen für die Gesundheit und die Umwelt nach sich zieht, da die Berge von Lebensmitteln, die weggeworfen werden, in erheblichem Maße zur Erderwärmung beitragen und aus Lebensmittelabfällen Methan entsteht, dessen Wirkung als Treibhausgas 21-mal stärker als Kohlendioxid ist;

    J.

    in der Erwägung, dass die Verbraucher in den Entwicklungsländern kaum Lebensmittel verschwenden und die Lebensmittelverschwendung dort hauptsächlich auf finanzielle und technische Engpässe innerhalb der gesamten Lebensmittelerzeugungskette zurückzuführen ist;

    K.

    in der Erwägung, dass der Verschwendung von Lebensmitteln in Europa und Nordamerika in früheren Jahrzehnten, als Lebensmittel im Überfluss erzeugt wurden, keine politische Aufmerksamkeit galt, was dazu geführt hat, dass die Verschwendung von Lebensmitteln in der gesamten Lebensmittelversorgungskette generell zugenommen hat; in der Erwägung, dass die Verschwendung von Lebensmitteln in Europa und Nordamerika überwiegend im Einzelhandel und beim Verbrauch erfolgt, während in den Entwicklungsländern die Hauptprobleme durch Verluste bei der Erzeugung, der Ernte, der Verarbeitung und dem Transport auftreten;

    L.

    in der Erwägung, dass aktuellen Studien zufolge bei der Erzeugung von einem Kilogramm Lebensmittel durchschnittlich 4,5 kg CO2 in die Atmosphäre freigesetzt werden und dass bei der Erzeugung der etwa 89 Millionen Tonnen Lebensmittel, die in Europa verschwendet werden, 170 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr ausgestoßen werden, wobei auf die Lebensmittelwirtschaft 59 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr, den häuslichen Verbrauch 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr und übrige Bereiche 33 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr entfallen; in der Erwägung, dass sich der Wasserverbrauch infolge der Bewässerung der Anbauflächen für die Erzeugung jener 30 % der Lebensmittel, die letztlich nicht verzehrt werden, um 50 % erhöht und dass für die Erzeugung von einem Kilogramm Rindfleisch 5 bis 10 Tonnen Wasser verbraucht werden;

    M.

    in der Erwägung, dass einerseits die Ernährungssicherheit bedroht ist und andererseits in den reichsten Volkswirtschaften schwere Krankheiten wie Fettleibigkeit, Herz-, Kreislauf- und Krebserkrankungen auftreten, deren Entstehen durch eine übermäßig fett- und eiweißreiche Ernährung begünstigt wird, und dass im Ergebnis die Zahl der überernährten Menschen weltweit ebenso hoch ist wie die der unterernährten und hungernden Menschen;

    N.

    in der Erwägung, dass die voranschreitende Verringerung der Produktionsfaktoren im Widerspruch zu dem Erfordernis steht, das Nahrungsmittelangebot in der Europäischen Union zu vergrößern;

    O.

    in der Erwägung, dass die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Verbesserung der Effizienz ihrer Lebensmittelversorgungsketten nicht nur einen direkten Nutzen für die lokalen Volkswirtschaften und das nachhaltige Wachstum dieser Länder haben kann, sondern auch indirekt dem weltweiten Gleichgewicht des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und der Umverteilung der natürlichen Ressourcen zugutekommen kann,

    P.

    in der Erwägung, dass der Austausch bewährter Verfahren auf europäischer und internationaler Ebene und die Unterstützung der Entwicklungsländer von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung der Verschwendung von Lebensmitteln in der Welt sind;

    Q.

    in der Erwägung, dass immer mehr Mitgliedstaaten Kampagnen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über die Ursachen und Folgen der Lebensmittelverschwendung und über Möglichkeiten zu deren Eindämmung sowie zur Förderung eines Denkens in Wissenschaft und Gesellschaft, das an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der Solidarität ausgerichtet ist, ins Leben rufen;

    R.

    in der Erwägung, dass Lebensmittelabfälle in der gesamten Lebensmittelversorgungskette (landwirtschaftliche Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung, Vertrieb, Verwaltung und Verbrauch) entstehen;

    S.

    in der Erwägung, dass die Akteure der Lebensmittelversorgungskette die Hauptverantwortung für die Lebensmittelsicherheit und für Maßnahmen tragen, mit denen Lebensmittelabfälle so weit wie möglich vermieden werden;

    T.

    in der Erwägung, dass einige Mitgliedstaaten den Lebensmittelverkauf unter dem Einstandspreis untersagen und den Einzelhandel dadurch der Möglichkeit berauben, den Verbrauchern nicht verkaufte frische Lebensmittel kurz vor Geschäftsschluss zu einem günstigeren Preis zu verkaufen, wodurch der Verschwendung in der Lebensmittelversorgungskette weiter Vorschub geleistet wird;

    U.

    in der Erwägung, dass in der vor kurzem erlassenen Verordnung betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel klargestellt wird, dass Lebensmittel, bei denen das unter „zu verbrauchen bis“ angegebene Datum überschritten ist, als unsicher gelten sollten;

    V.

    in der Erwägung, dass das Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und der Europäische Runde Tisch für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch daran arbeiten, die Effizienz und die Nachhaltigkeit in der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern;

    1.

    vertritt die Auffassung, dass die Ernährungssicherheit ein grundlegendes Menschenrecht ist, das dadurch erreicht wird, dass gesunde, ausreichende, angemessene und nahrhafte Lebensmittel verfügbar und zugänglich sind, verzehrt werden können und die dauerhafte Versorgung mit solchen Lebensmitteln sichergestellt ist; weist darauf hin, dass die weltweite Nahrungsmittelerzeugung durch zahlreiche Faktoren gefährdet wird, unter anderem durch die eingeschränkte Verfügbarkeit der natürlichen Ressourcen angesichts der steigenden Zahl der Weltbevölkerung und den eingeschränkten Zugang der ärmsten Bevölkerungsschichten zu Nahrungsmitteln;

    2.

    fordert den Rat, die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Akteure in der Lebensmittelversorgungskette auf, sich dringend des Problems der Verschwendung von Lebensmitteln entlang der gesamten Versorgungs- und Verbrauchskette anzunehmen, Leitlinien auszuarbeiten, Möglichkeiten zur Steigerung der Effizienz in den einzelnen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette zu fördern und diesen Aspekten auf der politischen Agenda der EU Priorität einzuräumen; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, sich die laufenden Arbeiten des Hochrangigen Forums für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und des Europäischen Runden Tisches für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch stärker ins Bewusstsein zu rücken, auch im Hinblick auf Empfehlungen für Maßnahmen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln;

    3.

    äußert sich besorgt darüber, dass jeden Tag beachtliche Mengen Lebensmittel als Abfall behandelt werden, obgleich sie vollkommen genusstauglich sind, und dass die Verschwendung von Lebensmitteln ökologische und ethische Probleme aufwirft und volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Kosten bewirkt, was Unternehmen und Verbraucher auf dem Binnenmarkt vor Herausforderungen stellt; fordert die Kommission deshalb auf, die Ursachen und Folgen zu untersuchen, die dazu führen, dass in Europa jährlich ca. 50 % der erzeugten Lebensmittel weggeworfen, verschwendet und entsorgt werden, und dafür zu sorgen, dass dabei auch eine genaue Analyse der Verschwendung sowie eine Bewertung der Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt, Ernährung und Gesellschaft vorgenommen wird; fordert die Kommission zudem auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Lebensmittelverschwendung bis 2025 zu halbieren und gleichzeitig dem Entstehen von Bioabfällen vorzubeugen;

    4.

    stellt fest, dass die Verschwendung von Lebensmitteln zahlreiche Ursachen hat, beispielsweise Überproduktion, falsche Ausrichtung des Produkts auf bestimmte Zielgruppen (unangemessene Größe oder Form), Verderben des Produkts oder Beschädigung der Verpackung, Vermarktungsnormen (Probleme mit dem Aussehen des Produkts oder Verpackungsmängel), schlechte Lagerbewirtschaftung und unzulängliche Vermarktungsstrategien;

    5.

    fordert die Kommission auf, zu prüfen, wie sich eine Abfallpolitik, die verbindliche Maßnahmen vorsieht, auf Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Verschwendung von Lebensmitteln auswirkt; fordert, in allen Abschnitten der Lebensmittelversorgungskette eine verbindliche Abfallbehandlung nach dem Verursacherprinzip zu beschließen;

    6.

    vertritt die Auffassung, dass alle Akteure in der Lebensmittelversorgungskette einbezogen werden müssen, damit so wenig Lebensmittel wie möglich verschwendet werden und die vielfältigen Ursachen der Verschwendung in den einzelnen Sektoren angegangen werden können; fordert die Kommission deshalb auf, die gesamte Lebensmittelversorgungskette zu analysieren, um zu ermitteln, in welchen Lebensmittelsektoren die Verschwendung von Lebensmitteln am häufigsten vorkommt und welche Lösungen möglich sind, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden;

    7.

    fordert die Kommission auf, mit der FAO gemeinsame Ziele für die Verringerung der weltweiten Verschwendung von Lebensmitteln auszuarbeiten;

    8.

    weist darauf hin, dass die Frage der Lebensmittelverschwendung im Rahmen der Ressourceneffizienz angegangen werden sollte, und fordert die Kommission auf, im Rahmen der Leitinitiative „Ressourceneffizientes Europa“ spezifische Initiativen zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu ergreifen, damit diese Frage in gleichem Maße Beachtung findet und ins Bewusstsein gerückt wird wie die Frage der Energieeffizienz, da beide Fragen von gleich großer Bedeutung für die Umwelt und die Zukunft sind;

    9.

    fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten gemäß den Empfehlungen in der Abfallrahmenrichtlinie von 2008 im Hinblick auf die bis 2014 von ihnen zu erfüllenden Ziele im Bereich Abfallvermeidung spezifische Ziele in Bezug auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen vorzugeben;

    10.

    erachtet es als unerlässlich, die Lebensmittelverschwendung entlang der gesamten Lebensmittelkette, vom Erzeuger bis zum Verbraucher, einzudämmen; betont, dass eine koordinierte Strategie angenommen werden muss, der konkrete Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, beispielsweise ein Austausch bewährter Verfahren, folgen müssen, um die Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten mit dem Ziel zu verbessern, Lebensmittelabfälle zu vermeiden und die Effizienz der Lebensmittelversorgungskette zu verbessern; ist der Ansicht, dass dieses Ziel erreicht werden kann, indem direkte Beziehungen zwischen Erzeugern und Verbrauchern gefördert, die Lebensmittelversorgungskette verkürzt und alle Interessenträger aufgefordert werden, ihrer Verantwortung in stärkerem Maße gemeinsam gerecht zu werden, und indem ihnen nahegelegt wird, sich im Hinblick auf die weitere Verbesserung von Logistik, Transport, Lagerbewirtschaftung und Verpackungen stärker abzustimmen;

    11.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger auf, bewährte Verfahren auszutauschen und dabei auch auf die Erkenntnisse einschlägiger Foren und Plattformen zurückzugreifen, darunter das EU-Einzelhandelsforum zur Nachhaltigkeit, den Europäischen Runden Tisch zur Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion von Lebensmitteln, das Hochrangige Forum für die Verbesserung der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette, das informelle Netz der Mitgliedstaaten mit der Bezeichnung „Friends of Sustainable Food“, das Konsumgüter-Forum usw.

    12.

    fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung entwicklungspolitischer Maßnahmen Schritte zur Eindämmung der Verschwendung entlang der Lebensmittelversorgungskette in den Entwicklungsländern zu fördern, in denen die Herstellungsverfahren, das Vorgehen nach der Ernte, die Infrastruktur und die Verfahren im Zusammenhang mit der Verarbeitung und Verpackung problematisch und unangemessen sind; empfiehlt, die Modernisierung der entsprechenden landwirtschaftlichen Ausrüstung und Infrastruktur zu fördern, um die Verluste nach der Ernte zu verringern und die Haltbarkeitsdauer der Lebensmittel zu erhöhen; vertritt die Auffassung, dass eine verbesserte Effizienz der Lebensmittelversorgungskette auch dazu beitragen kann, die Selbstversorgung dieser Länder mit Lebensmitteln zu erreichen;

    13.

    fordert die Neuausrichtung der Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene in Bezug auf die Nahrungsmittelverteilung an die am meisten benachteiligten Bürger der Union, Gemeinschaftsbeihilfen für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Schüler und des Programms zur Förderung des Obstverzehrs in Schulen, auch im Hinblick auf die Vermeidung von Lebensmittelabfällen;

    14.

    stellt fest, dass in Bezug auf die Definition der Begriffe „Lebensmittelabfälle“ und „Bioabfälle“ Unklarheit herrscht; ist der Ansicht, dass als „Lebensmittelabfälle“ im Allgemeinen alle Lebensmittel bezeichnet werden, die in der Lebensmittelversorgungskette aus wirtschaftlichen oder ästhetischen Gründen oder wegen der zeitlichen Nähe zum Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum aussortiert werden, obwohl sie noch vollkommen genusstauglich und für den Verzehr geeignet sind, und die aufgrund des Fehlens einer alternativen Verwendungsmöglichkeit zwangsläufig vernichtet und entsorgt werden, wodurch negative externe Auswirkungen auf die Umwelt, wirtschaftliche Kosten und Gewinnausfälle für die Unternehmen entstehen;

    15.

    stellt fest, dass es in Europa keine einheitliche Definition von Lebensmittelabfällen gibt; fordert die Kommission deshalb auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, in dem „Lebensmittelabfälle“ klassifiziert werden, und in diesem Zusammenhang auch eigens festzulegen, welche Lebensmittelrückstände als „Biokraftstoff“ oder „Bioabfall“ einzustufen sind und sich insofern von gewöhnlichen Lebensmittelabfällen unterscheiden, als sie einer energetischen Verwertung zugeführt werden;

    16.

    ist der Ansicht, dass alle Mitgliedstaaten es dem Einzelhandel ermöglichen sollten, den Preis frischer Lebensmittel kurz vor ihrem Verfallsdatum unter den Einstandpreis zu senken, damit weniger nicht verkaufte Lebensmittel weggeworfen werden und Verbrauchern mit geringem verfügbarem Einkommen die Möglichkeit geboten wird, hochwertige Lebensmittel zu günstigeren Preisen zu erwerben;

    17.

    betont, dass die Landwirtschaft aufgrund ihrer Eigenschaften an sich schon ressourceneffizient ist und eine sehr wichtige Aufgabe und eine Vorbildfunktion im Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln übernehmen kann; fordert die Kommission deshalb auf, in die nächsten Legislativvorschläge zur Landwirtschaft, zum Handel und zum Vertrieb von Lebensmitteln anspruchsvolle Maßnahmen aufzunehmen, die in diese Richtung gehen; wünscht ein gemeinsames Vorgehen bei Investitionen in die Bereiche Forschung, Wissenschaft, Technik, Bildung, Beratung und Innovation in der Landwirtschaft, mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung einzudämmen und die Verbraucher dazu zu erziehen und anzuregen, ein verantwortungsvolleres und bewussteres Verhalten an den Tag zu legen, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden;

    18.

    ist der Ansicht, dass Anforderungen an die äußere Qualität aufgrund von EU- oder einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder innerbetrieblichen Regelungen, mit denen die Größe und Form insbesondere von frischem Obst und Gemüse festgelegt werden, in vielen Fällen der Grund dafür sind, dass Lebensmittel unnötig weggeworfen werden und sich die Menge der Lebensmittelabfälle damit erhöht; fordert die Interessenträger auf, auch bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die keine normgerechte Größe bzw. Form haben, deutlich auf deren Nährwert hinzuweisen, um die Menge an weggeworfenen Erzeugnissen zu verringern;

    19.

    fordert die Kommission auf, Leitlinien für die Durchführung des Artikels 5 der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) auszuarbeiten, in dem Nebenprodukte definiert sind, zumal fehlende Rechtsklarheit in den EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Abfällen und Nicht-Abfällen die effiziente Verwendung von Nebenprodukten erschweren könnte;

    20.

    fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Verarbeitungsbetriebe und den Einzelhandel auf, Leitlinien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Einführung größerer Ressourceneffizienz in ihrem Abschnitt der Lebensmittelversorgungskette auszuarbeiten sowie auf die ständige Verbesserung von Verarbeitung, Verpackung und Transport hinzuarbeiten, damit Lebensmittelabfälle so weit wie möglich vermieden werden;

    21.

    fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Austausch bewährter Verfahren und Maßnahmen zur Aufklärung der Öffentlichkeit über den Wert von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, über die Ursachen und Folgen der Lebensmittelverschwendung und über die Möglichkeiten zu deren Eindämmung zu fördern und dadurch ein an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und der Solidarität ausgerichtetes Denken in Wissenschaft und Gesellschaft zu schärfen; fordert die Mitgliedstaaten auf, auf allen Stufen des Bildungssystems, auch an Hochschulen, Ernährungskurse in die Lehrpläne aufzunehmen, in denen beispielsweise erläutert wird, wie Lebensmittel aufbewahrt, zubereitet und entsorgt werden, um auf diese Weise zu einem besseren Verhalten anzuregen; betont die wichtige Rolle, die lokale Gebietskörperschaften und städtische Unternehmen neben dem Einzelhandel und den Medien bei der Aufklärung und Unterstützung der Bürger bezüglich der Vermeidung von Lebensmittelabfällen und der Eindämmung der Lebensmittelverschwendung spielen;

    22.

    begrüßt die Initiativen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten bereits ins Leben gerufen wurden und die dazu beitragen sollen, in der gesamten Lebensmittelversorgungskette die Erzeugnisse, die nicht verkauft, sondern weggeworfen wurden, auf lokaler Ebene zu sammeln, um sie an Bevölkerungsgruppen, deren Einkommen unterhalb des Mindesteinkommens liegt und denen es an Kaufkraft mangelt, zu verteilen; erachtet es als sehr wichtig, dass die Mitgliedstaaten und auch Initiativen vor Ort in diesem Zusammenhang bewährte Verfahren untereinander austauschen; betont in dieser Hinsicht den wertvollen Beitrag, der einerseits von freiwilligen Helfern bei der Sortierung und Verteilung solcher Erzeugnisse geleistet wird, und andererseits von professionellen Unternehmen, die Abfallvermeidungssysteme und -maßnahmen konzipieren;

    23.

    fordert den Einzelhandel auf, sich an Programmen zur Verteilung von Nahrungsmitteln an Bürger mit mangelnder Kaufkraft zu beteiligen und Maßnahmen durchzuführen, mit denen Preisnachlässe für Erzeugnisse mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum ermöglicht werden;

    24.

    würdigt die Arbeit der berufsständischen Verbände und Vereinigungen aus dem öffentlichen Sektor und der Privatwirtschaft sowie aus Wissenschaft und Gesellschaft, die auf europäischer Ebene gemeinsame Aktionsprogramme im Kampf gegen die Verschwendung von Lebensmitteln ausarbeiten und durchführen;

    25.

    vertritt die Auffassung, dass Investitionen in Methoden zur Eindämmung der Verschwendung von Lebensmitteln zu einer Verringerung der Verluste der Lebensmittelhersteller und damit zur Senkung der Lebensmittelpreise führen könnten, wodurch möglicherweise auch einkommensschwache Bevölkerungsschichten einen besseren Zugang zu Lebensmitteln erhalten; fordert die Kommission auf, Instrumente und Maßnahmen für eine stärkere Einbeziehung der Unternehmen des Sektors Landwirtschaft und Ernährung, des Groß- und Einzelhandels, der Vertriebsketten, öffentlicher und privater Anbieter von Verpflegungsdienstleistungen, von Restaurants, der öffentlichen Verwaltung und nichtstaatlicher Organisationen in Abfallvermeidungsverfahren aufzuzeigen; regt an, zu diesem Zweck das Internet und neue Technologien zu nutzen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Errichtung einer Wissens- und Innovationsgemeinschaft für Lebensmittel wichtig ist, deren Ziel unter anderem die Vermeidung von Lebensmittelabfällen ist; fordert die Kommission auf, die Unternehmen des Sektors Landwirtschaft und Ernährung und die Interessenträger dahingehend in die Pflicht zu nehmen, dass sie ihrem Teil der Verantwortung für die Verschwendung von Lebensmitteln gerecht werden, insbesondere indem sie verschiedene Packungsgrößen anbieten, und dass sie die Vorteile eines ausgeweiteten Angebots an unverpackten Lebensmitteln bewerten und Einpersonenhaushalten besser Rechnung tragen, damit weniger Lebensmittel weggeworfen werden und dadurch der CO2-Fußabdruck der Verbraucher kleiner wird;

    26.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, für die Eindämmung der Verschwendung von Lebensmitteln wirtschaftliche Anreize zu schaffen;

    27.

    betont, dass die Treibhausgasemissionen, die mit der Erzeugung, der Verpackung und dem Transport von Lebensmitteln, die weggeworfen werden, verbunden sind, unnötige zusätzliche Emissionen sind; stellt fest, dass die effizientere Gestaltung der Lebensmittelversorgungskette mit dem Ziel, Lebensmittelabfälle zu vermeiden und die Verschwendung genusstauglicher Lebensmittel zu beenden, eine entscheidende Maßnahme zur Abschwächung des Klimawandels ist;

    28.

    fordert die Kommission auf, eine mögliche Änderung der Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge von Verpflegungs- und Bewirtungsdienstleistungen zu prüfen, sodass bei der Zuschlagserteilung bei Gleichheit anderer Bedingungen diejenigen Unternehmen bevorzugt werden, die eine kostenlose Verteilung der nicht servierten (nicht verkauften) Produkte an Bevölkerungsgruppen mit mangelnder Kaufkraft garantieren und die konkrete Maßnahmen für die Eindämmung der Verschwendung in vorgelagerten Abschnitten der Versorgungskette fördern, indem zum Beispiel landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die möglichst nahe am Ort des Verbrauchs produziert werden, bevorzugt werden;

    29.

    fordert die Kommission auf, mit gutem Beispiel voranzugehen, indem sie sich auch intern, d. h. in den Institutionen der EU selbst, des Problems der Verschwendung von Lebensmitteln annimmt und rasch die nötigen Maßnahmen trifft, um das riesige Ausmaß, in dem Tag für Tag in den Kantinen der einzelnen Institutionen der EU Lebensmittel weggeworfen werden, zu senken;

    30.

    fordert die Kommission auf, Maßnahmen für eine Eindämmung der Verschwendung von Lebensmitteln in vorgelagerten Abschnitten der Versorgungskette zu prüfen und zu fördern, beispielsweise zwei Datumsangaben auf Etiketten („mindestens haltbar bis“ und „zu verbrauchen bis“) und den Verkauf von Lebensmitteln mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum oder beschädigter Verpackung zu einem reduzierten Preis; stellt fest, dass die Optimierung und der effiziente Einsatz von Verpackungen wesentliche Elemente bei der Vermeidung von Lebensmittelabfällen sein können, wodurch die Umweltfolgen eines Erzeugnisses insgesamt verringert werden, gerade auch durch umweltgerechte Gestaltung, unter anderem durch Maßnahmen wie die Änderung der Packungsgrößen, um die Verbraucher beim Kauf der richtigen Menge zu unterstützen und von übermäßigem Ressourcenverbrauch abzuhalten, durch Hinweise zur Aufbewahrung und Verwendung von Erzeugnissen und durch die Entwicklung von Verpackungen, die eine längere Lagerfähigkeit und Frische von Erzeugnissen bewirken und bei denen zur Verpackung und Konservierung stets geeignete Materialien verwendet werden, die der Haltbarkeit der Erzeugnisse nicht abträglich und nicht gesundheitsschädlich sind;

    31.

    fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Empfehlungen zu Kühltemperaturen herauszugeben, wobei auf die stichhaltigen Belege dafür hingewiesen werden sollte, dass infolge nicht optimaler und unangemessener Temperatureinstellungen Lebensmittel bereits vor Ablauf des angegebenen Datums nicht mehr verzehrt werden können und dadurch unnötige Abfälle entstehen; betont, dass mit in der gesamten Versorgungskette harmonisierten Anforderungen an die Aufbewahrungstemperatur von grenzüberschreitend transportierten und verkauften Erzeugnissen dazu beigetragen würde, die Haltbarkeit von Erzeugnissen zu verbessern und Lebensmittelabfälle zu verringern;

    32.

    weist auf die Ergebnisse der Studie der Kommission mit dem Titel „Consumer Empowerment in the EU“ (SEK(2011)0469) hin, derzufolge 18 % der EU-Bürger die Kennzeichnung „mindestens haltbar bis“ nicht verstehen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten deshalb auf, in Bezug auf die Datumskennzeichnung („mindestens haltbar bis“, „Verfallsdatum“ und „zu verbrauchen bis“) eine Klarstellung vorzunehmen, um Unsicherheiten bei den Verbrauchern im Hinblick auf die Genusstauglichkeit von Lebensmitteln abzubauen und der Öffentlichkeit genaue Informationen an die Hand zu geben, damit die Verbraucher eine fundierte Wahl treffen können, wozu vor allem auch der Hinweis zählt, dass das mit „mindestens haltbar bis“ angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum sich auf die Qualität, das mit „zu verbrauchen bis“ angegebene Datum sich aber auf die Sicherheit bezieht; fordert die Kommission auf, einen nutzerfreundlichen Leitfaden über die Verwendung von Lebensmitteln mit fast abgelaufenem Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum für Lebensmittelspenden und als Tierfutter unter Beachtung der Lebensmittelsicherheit zu veröffentlichen und sich dabei auf bewährte Verfahren der Interessenträger in der Lebensmittelversorgungskette zu stützen, damit beispielsweise Angebot und Nachfrage schneller und effizienter miteinander in Einklang gebracht werden können;

    33.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Initiativen zu fördern und zu unterstützen, die Anreize für eine nachhaltige Erzeugung in kleinen und mittelgroßen Betrieben schaffen, die mit den Märkten und dem Verbrauch auf lokaler und regionaler Ebene in Verbindung stehen; stellt fest, dass lokale Märkte ökologisch nachhaltig sind und zur Stabilität des Primärsektors beitragen; fordert, dass in der Gemeinsamen Agrarpolitik künftig sachbezogene Mittel vorgesehen werden, mit denen die Stabilität des Primärsektors verbessert wird, beispielsweise Mittel für die Unterstützung des Direktverkaufs und von lokalen Märkten und für Maßnahmen, mit denen die Transportwege verkürzt werden oder gar entfallen;

    34.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bei öffentlichen Ausschreibungen zur Durchführung spezieller Programme, beispielsweise des Programms zur Förderung des Verzehrs von Obst und Milcherzeugnissen in Schulen, dafür zu sorgen, dass sich auch kleine örtliche Erzeuger und örtliche Erzeugergruppen daran beteiligen können;

    35.

    fordert den Rat und die Kommission auf, das Jahr 2014 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung zu erklären, um die EU-Bürger zu informieren und aufzuklären und um die Aufmerksamkeit der nationalen Regierungen erneut auf dieses wichtige Thema zu lenken, damit genügend Mittel bereitgestellt werden, um die Herausforderungen der nahen Zukunft bewältigen zu können;

    36.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


    (1)  ABl. L 312 vom 23.11.2008, S. 3.

    (2)  ABl. C 351 E vom 2.12.2011, S. 48.

    (3)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 22.

    (4)  Angenommene Texte P7_TA(2011)0006.

    (5)  Angenommene Texte P7_TA(2011)0297.

    (6)  Angenommene Texte, P7_TA(2011)0307.


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