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Document 52012DC0765

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) Bilanz 2012

    /* COM/2012/0765 final */

    52012DC0765

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung) Bilanz 2012 /* COM/2012/0765 final */


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Neufassung)

    Bilanz 2012

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1. Einleitung

    Nach Artikel 21 der Richtlinie über die umweltgerechte Gestaltung (Ökodesign-Richtlinie) muss die Kommission spätestens 2012 die Wirksamkeit dieser Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen überprüfen, um die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte zu bewerten.

    2. Wirksamkeit der Richtlinie

    2011 hat die Kommission eigens mit einer Studie (im Folgenden die „Bewertungsstudie“) begonnen, um die Wirksamkeit (i) der Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen, (ii) der Ökodesign-Methodik, (iii) der Schwelle für die im Artikel 15 der Richtlinie beschriebenen Durchführungsmaßnahmen, (iv) der Marktaufsicht und (v) der Selbstregulierungsmaßnahmen[1] zu überprüfen.

    Für die Aktualisierung der Ökodesign-Methodik wurde eigens eine besondere Studie durchgeführt, deren Ergebnis die Methodik für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP)[2] ist.

    Dem Ergebnis der Bewertungsstudie zufolge erfüllt die Ökodesign-Richtlinie ihre politischen Ziele (freier Güterverkehr und Umweltschutz), und eine Überarbeitung der Richtlinie wird derzeit weder für angebracht noch für notwendig gehalten, um ihre Wirksamkeit und die ihrer Durchführungsmaßnahmen zu verbessern.

    Insbesondere wird in der Studie auf Folgendes hingewiesen:

    · Grundsätzlich erfüllt die Richtlinie ihre politischen Zielsetzungen. Seit 2005 liegt der Schwerpunkt der Durchführungsmaßnahmen auf der Energieeffizienz. Die verfügbaren Daten zeigen für alle durch Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen regulierten Produkte eine Entwicklung zur Energieeffizienz hin[3].

    · Es noch zu früh, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie, der Durchführung der verbindlichen und der Selbstregulierungsmaßnahmen zu bewerten, da diese doch nicht lange genug angewendet werden. Bei einer der zwölf zum Zeitpunkt der Bewertung angenommenen Ökodesign-Verordnungen waren die Anforderungen der Stufe 1 und bei acht Durchführungsmaßnahmen die Anforderungen der Stufe 2 noch nicht in Kraft getreten. Darüber hinaus wurde von zwei vorgeschlagenen freiwilligen Vereinbarungen bislang keine von der Kommission offiziell gebilligt[4].

    · Es wird die Ansicht vertreten, dass die in Artikel 15 der Ökodesign-Richtlinie festgelegten Kriterien für die Annahme von Ökodesign-Maßnahmen nach wie vor angemessen sind.

    · In der Studie über die (neue) Methodik für das Ökodesign energieverbrauchsrelevanter Produkte (MÖErP) wurden zahlreiche methodische Fragen behandelt.

    In der Studie werden ferner verschiedene Herausforderungen für die EU die Mitgliedstaaten bei der Anwendung der Ökodesign-Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen genannt, u. a.:

    · komplexes und langwieriges Vorbereitungsverfahren

    · beschränkte Datengrundlage für politische Entscheidungen (z. B. Markttrends und technische Veränderungen, Marktdaten, Leistungsdaten aus der Marktüberwachung usw.).

    · unzureichende Koordinierung von Ökodesign-Maßnahmen mit anderen EU-Rechtsvorschriften wie den Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

    · unzureichende Ressourcen für die Bewältigung der zunehmenden Regulierungs-, Kommunikations- und Normungsarbeit

    · Fragen zum Anspruchsniveau einiger Anforderungen, insbesondere auf der Stufe 1

    · verbleibendes Potenzial für die weitere Behandlung nicht auf Energie bezogener Fragen energieverbrauchsrelevanter Produkte (z. B. Materialeffizienz, Wiederverwertbarkeit usw.)

    · Verzögerungen bei der Erarbeitung geeigneter harmonisierter Normen

    · unzureichende und unwirksame Marktaufsicht[5]

    Auf der Grundlage dieser Studie hat die Kommission eine Reihe von Schlüssen darüber gezogen, wie vorzugehen ist. Insbesondere unternimmt die Kommission Maßnahmen, die in der Folge zu einer verbesserten Anwendung der Richtlinie und ihre Durchführungsmaßnahmen beitragen werden. Die bedeutendsten Maßnahmen werden folgende sein:

    · Übertragung der Arbeiten, die nicht regulatorisch sind (insbesondere Kommunikationstätigkeiten) an externe Stellen, so dass die Mittel der Kommission für die Erarbeitung und Durchführung rechtlich verbindlicher Rechtsakte verwendet werden. Die Kommission wird zur Beantwortung von Anfragen aus der Öffentlichkeit zum Ökodesign, zur Energiekennzeichnung und zur Kennzeichnung von Reifen Europe Direct[6] nutzen. Darüber hinaus richtet die Kommission zusammen mit der Exekutivagentur für Wettbewerb und Innovation (EAWI) einen besonderen „Informationsschalter“ ein, der (i) die Vorbereitung und Durchführung von Informationskampagnen zum Ökodesign und zur Energiekennzeichnung unterstützen und (ii) Anfragen von Bürgern, Interessenträgern und anderen Beteiligten beantworten wird.

    · Fortsetzung der Nutzung des Sachverstands anderer EU-Stellen, einschließlich der Gemeinsamen Forschungsstelle und der EAWI. Beispielsweise wird die Gemeinsame Forschungsstelle stärker in die Entwicklung technischer Beiträge für neue Durchführungsmaßnahmen und die Verfolgung der Normungsarbeiten für ausgewählte Produktgruppen einbezogen werden und zur Erarbeitung eines besser integrierten Gesetzgebungsverfahrens für unterschiedliche politische Instrumente (Ökodesign, Energiekennzeichnung, Umweltzeichen, umweltgerechtes öffentliches Beschaffungswesen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten usw.) beitragen.

    · Der Sachverstand von Interessenträgern (Mitgliedstaaten, Industrie und Nichtregierungsorganisationen, wird weiterhin stärker genutzt, insbesondere bei der Überprüfung und Überarbeitung bestehender Durchführungsmaßnahmen[7].

    · Darüber hinaus wird derzeit auch eine Datenbank zur Energieeffizienz und zu anderen Umweltaspekte von Produkten, die in der EU in den Verkehr gelangen, eingerichtet.

    · Hinzuziehung externer Sachverständiger (einschließlich „Berater für das Neue Konzept“), die die Normungsarbeit der europäischen Normungsgremien für die Zwecke der Ökodesign-Durchführungsmaßnahmen genauer verfolgen sollen. Darüber hinaus sollen Nichtregierungsorganisationen unterstützt werden, damit sie sich aktiv an der Normungsarbeit beteiligen können.

    · Beginn einer jährlichen Datenerhebung über die Marktaufsicht und der von nationalen Behörden getragenen Gemeinsamen Maßnahme im Bereich Marktaufsicht im Rahmen des Arbeitsprogramms 2013 von „Intelligente Energie – Europa“ (IEE), um die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Ökodesign und Energiekennzeichnung zu verbessern.

    3. Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie

    Gemäß Artikel 21 der Richtlinie wird in der Studie auch die Zweckmäßigkeit einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte bewertet.

    Auf Grundlage der Studie ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass gegenwärtig kein Bedarf an einer Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Produkte besteht.

    Insbesondere wird in der Studie auf Folgendes hingewiesen:

    · Die Erfahrungen mit dem gegenwärtigen Geltungsbereich der Richtlinie (die bei der Neufassung 2009 auf energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet wurde) sind unzureichend. Bislang betreffen alle von der Kommission vorbereiteten Durchführungsmaßnahmen energieverbrauchende Produkte. Das Ökodesign-Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2012-2014 umfasst die ersten energiebezogenen Produktgruppen, z. B. Fenster und Wärmedämmung.

    · Absoluten Vorrang hat die Notwendigkeit, die regulatorischen Arbeiten im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie von 2005 und das erste Ökodesign-Arbeitsprogramm 2009-2011 zum Abschluss zu bringen. Anderenfalls bestünde das Risiko, dass sich die regulatorische Arbeit an nicht energieverbrauchenden Produktgruppen durch die wachsende Arbeitsbelastung aufgrund der Notwendigkeit, die bestehenden Arbeitsprogramme[8] durchzuführen und Vorstudien für neue Produktgruppen auf den Weg zu bringen, und wegen der begrenzten Ressourcen (bis wenigstens 2015) verschrieben würde.

    · Bei nicht energieverbrauchsrelevanten Produkten bedarf es eines unterschiedlichen Ansatzes. Im Gegensatz zu energieverbrauchenden Produkten ergeben sich bei vielen nicht energieverbrauchsrelevanten Produkten (z. B. Nahrungsmittel, Getränke, Textilien) erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hauptsächlich in der ersten der Phase des Lebenszyklus (z. B. bei der tierischen oder pflanzlichen Erzeugung von Rohstoffen), weshalb eine Produktprüfung für die Konformitätsbewertung nicht ausreichen würde.

    · Die gegenwärtigen erheblichen Schwierigkeiten bei der Aufstellung durchsetzbarer Ökodesign-Anforderungen für die nicht energieverbrauchsrelevanten Produkte mit dem höchsten Einsparpotenzial[9].

    4. Schlussfolgerung

    Die Kommission hat das Ökodesign-Konsultationsforum am 19. April 2012 zu den Empfehlungen der Bewertungsstudie und ihren vorläufigen Schlussfolgerungen konsultiert. Die Ansichten der Kommission hinsichtlich des weiteren Vorgehens zur Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen sowie hinsichtlich ihres Geltungsbereichs fanden breite Zustimmung bei den Interessenträgern.[10]

    Die Kommission gelangt daher zu dem Schluss, dass Bedarf weder an einer unmittelbaren Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie noch an der Ausweitung des Geltungsbereiches auf nicht energieverbrauchsrelevanter Produkte Bedarf besteht, und schlägt folgendes Vorgehen vor:

    · Sofern es angebracht ist, können bestimmte Aspekte der Ökodesign-Richtlinie, die in dieser Überprüfung behandelt wurden, 2014 bei der bevorstehenden Überprüfung der Energiekennzeichnungs-Richtlinie noch einmal bewertet werden. In Bezug auf ihre Auswirkungen sind die Ökodesign-Durchführungsverordnungen und die delegierten Verordnungen für die Energiekennzeichnung, die für ein und dasselbe energieverbrauchsrelevante Produkt gelten, oft miteinander verknüpft und ergänzen einander.

    · In jeder künftigen Bewertungsstudie zur Überprüfung besonderer Aspekte der Ökodesign-Richtlinie sollten:

    · die Ergebnisse der Bewertungsstudie 2011 berücksichtigt und deren Empfehlungen bei Bedarf aktualisiert werden,

    · diejenigen Aspekte, die in der Bewertungsstudie 2011 noch nicht vollständig bewertet wurden (wie etwa die Wirksamkeit von Durchführungsmaßnahmen sowie harmonisierter Normen und eine engere Koordinierung der Durchführung der beiden Richtlinien), im Licht neuer verfügbarer Fakten besondere Aufmerksamkeit erhalten.

    Die Kommission wird zusammen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern weiter an der Verbesserung der Durchführung der Ökodesign-Richtlinie und ihrer Durchführungsmaßnahmen arbeiten.

    [1]               Endgültiger Bericht (veröffentlicht im März 2012 siehe http://cses.co.uk/ecodesign_evaluation.

    [2]               Die neue Methodik siehe unter http://www.meerp.eu/.

    [3]               In drei Fällen (Wohnraumbeleuchtung, Bereitschaftsbetrieb, Umwälzpumpen) tragen Ökodesign-Anforderungen unmittelbar zu dieser Entwicklung bei. In einem Fall (Fernsehgeräte) wird angenommen, dass der technische Wandel die größte Rolle gespielt hat. In einem Fall (externe Netzteile) erlauben die unzureichenden Daten es nicht, die Folgen der Durchführungsmaßnahme zu bewerten.

    [4]               Die freiwillige Vereinbarung über komplexe Digitaldecoder soll noch 2012 anerkannt werden, die Vereinbarung über bildgebende Geräte wird 2013 anerkannt werden.

    [5]               Schätzungsweise erfüllen 10-20 % der von Durchführungsmaßnahmen erfassten Produkte die Vorschriften nicht.

    [6]               Siehe http://europa.eu/europedirect/index_de.htm.

    [7]               Bis Ende 2014 werden elf Durchführungsmaßnahmen überprüft (acht Ökodesign- und drei Energiekennzeichnungsmaßnahmen).

    [8]               Im Wesentlichen Durchführung, Kommunikation und rechtliche Tätigkeiten sowie die Arbeit an 35 Normen.

    [9]               Anforderungen an das Produkt erscheinen für nicht energieverbrauchsrelevante Produkte wie Möbel, chemische Reinigungsmittel, Matratzen und Spielwaren praktikabel zu sein. Allerdings entfällt auf diese Produkte nur ein kleiner Anteil der gesamten Umweltauswirkungen nicht energieverbrauchsrelevanter Produkte.

    [10]             Siehe das Protokoll des Ökodesign-Konsultationsforums vom 19. April 2012 http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/ecodesign/consultation-forum/files/20120419_minutes_en.pdf

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