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Document 52012DC0596
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Towards a comprehensive European framework for online gambling
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIIONEN Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIIONEN Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel
/* COM/2012/0596 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIIONEN Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel /* COM/2012/0596 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung. 3 2. Wichtigste herausforderungen und vorgeschlagene massnahmen. 5 2.1. Vereinbarkeit der nationalen
Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht 6 2.2. Verbesserung von Überwachung,
Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung. 8 2.2.1. Angemessene Überwachung und
Kontrolle in den Mitgliedstaaten. 8 2.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit 9 2.2.3. Gewährleistung einer
wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene. 10 2.3. Schutz der Verbraucher und Bürger 11 2.3.1. Schaffung eines hohen
Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU.. 12 2.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes. 13 2.3.3. Verantwortungsvollere Werbung. 13 2.3.4. Prävention von
problematischem Spielverhalten oder Spielsucht 14 2.4. Vorbeugung gegen Betrug und Geldwäsche. 15 2.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur
Bekämpfung der Geldwäsche. 15 2.4.2. Bekämpfung von
Identitätsdiebstahl und anderer Formen der Cyber-Kriminalität 16 2.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten. 16 2.5. Schutz der Integrität des
Sports und Verhütung von Spielabsprachen. 17 2.5.1. Förderung der Zusammenarbeit
zwischen den Beteiligten. 17 2.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen. 18 2.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen. 18 2.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit 18 3. FAZIT. 19
Einleitung Das
Online-Glücksspiel[1] ist eine
rasch zunehmende Dienstleistungstätigkeit in der EU mit jährlichen
Wachstumsraten von knapp 15 %[2]. Für
2015 wird mit jährlichen Einnahmen in einer Größenordnung von
13 Mrd. EUR gerechnet, während sie 2011 bei 9,3 Mrd. EUR
lagen. Dies entspräche einer Wachstumsrate von fast 40 %[3]. Die
wirtschaftliche Bedeutung des Sektors lässt sich auch am hohen
Innovationsniveau der EU-Glücksspielindustrie und den steigenden
Steuereinnahmen in den Mitgliedstaaten ermessen. Die rasche
Weiterentwicklung von Online-Technologien in den vergangenen Jahren hat die
Erbringung von Glücksspiel-Dienstleistungen durch verschiedene
Fernvertriebskanäle erleichtert. Dazu zählen das Internet und andere
Instrumente der elektronischen oder Fernkommunikation wie die
Mobiltelefontechnologie oder das Digitalfernsehen. Aufgrund des Online-Umfelds
können Glücksspiel-Websites in der EU ohne jegliche Form der Kontrolle durch
Regulierungsbehörden in der EU betrieben werden. Die europäischen Verbraucher
suchen auch jenseits der Ländergrenzen nach Online-Glücksspieldienstleistungen,
die – sofern sie nicht ordnungsgemäß reglementiert werden – erhebliche Risiken
bergen können. Der erhebliche Umfang des Angebots und die wachsende Nachfrage
nach Online-Glücksspieldienstleistungen stellen Herausforderungen in Bezug auf
die Umsetzung ordnungspolitischer Ziele auf nationaler, EU- und
internationaler Ebene dar. 2011 nahm die
Kommission ein Grünbuch zum Online-Glücksspiel im Binnenmarkt an[4]. Durch
diese Konsultation der Öffentlichkeit wollte sie sich ein vollständiges Bild
der aktuellen Situation verschaffen, den Austausch bewährter Praktiken zwischen
den Mitgliedstaaten vereinfachen, herausfinden, wie die unterschiedlichen
nationalen Regulierungsmodelle für Glücksspiele – unter Berücksichtigung ihrer
ordnungspolitischen Ziele und ohne den Binnenmarkt zu beeinträchtigen –
nebeneinander bestehen können, und prüfen, ob zur Gewährleistung stärkerer
Kohärenz spezifische Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind. Die Antworten im
Rahmen der Konsultation unterscheiden sich sowohl hinsichtlich des Inhalts als
auch der Instrumente, die für EU-Initiativen eingesetzt werden sollten. Insgesamt
erscheint es derzeit nicht angemessen, sektorspezifische EU-Rechtsvorschriften
vorzuschlagen. Jedoch wurde der fast einstimmige Ruf nach politischen Maßnahmen
auf EU-Ebene laut und anhand der Reaktionen lassen sich die wichtigsten
prioritären Bereiche, in denen Maßnahmen erforderlich sind, klar bestimmen. In dieser Mitteilung
sowie dem beigefügten Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[5]
werden die wichtigsten Herausforderungen bestimmt, die aus der Koexistenz
verschiedener Regulierungsrahmen im Binnenmarkt erwachsen. Ferner werden
Reaktionen auf diese Herausforderungen in Form von Maßnahmen auf nationaler und
auf EU-Ebene vorgeschlagen. Das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
enthält detailliertere Angaben, die sich aus der Analyse der Antworten auf das
Grünbuch, den in diesem Aktionsplan vorgeschlagenen Initiativen und den
einschlägigen Daten ergeben. Die Kommission greift bei den Vorschlägen für
Reaktionen auf die vielfältigen Aspekte des Online-Glücksspiels auf
vorbildliche Praktiken der EU und der Mitgliedstaaten zurück. Angesichts
der Entwicklungen bei Angebot Bewerbung von Online-Glücksspielen in der EU ist
mehr Klarheit erforderlich. Diese Mitteilung enthält eine Kombination von
Initiativen und einschlägigen Maßnahmen zu einem breiten Themenspektrum, durch
die die Rechtssicherheit erhöht und auf verfügbaren Fakten basierende Konzepte
festgelegt werden sollen. Diese Maßnahmen sind in vollem Umfang mit den
Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vereinbar und
betreffen fünf Bereiche, in denen den Herausforderungen in der EU vorrangig
begegnet werden soll: - Vereinbarkeit der
nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht - Verbesserung
der Verwaltungszusammenarbeit und der wirksamen Durchsetzung - Schutz
der Verbraucher und Bürger, Minderjährigen[6]
und besonders gefährdeten Gruppen - Vorbeugung
gegen Betrug und Geldwäsche - Schutz
der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen Der Schwerpunkt der
vorgeschlagenen Maßnahmen liegt angesichts der Zunahme des Online-Glücksspiels
in der EU und des gut entwickelten grenzüberschreitenden Diensteangebots auf
Online-Glücksspieldienstleistungen und Fragen in Verbindung mit der
Dienstleistungsfreiheit (Artikel 56 AEUV) und der Niederlassungsfreiheit
(Artikel 49 AEUV). Einige Maßnahmen beziehen sich jedoch sowohl auf
Online- als auch auf Offline-Glücksspieldienstleistungen[7]. Schließlich
geht diese Mitteilung auf die Schlussfolgerungen des Rates zum Rahmen für
Glücksspiele und Wetten in den EU-Mitgliedstaaten[8], auf
eine Reihe von Fortschrittsberichten der Ratsvorsitze[9], die
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Online-Glücksspielen im
Binnenmarkt[10]
und die Stellungnahme des Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschusses[11] ein.
1.
Wichtigste
herausforderungen und vorgeschlagene massnahmen
Es steht den
Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich frei, die Ziele ihrer Politik zum
Glücksspielwesen festzulegen und das angestrebte Schutzniveau zu bestimmen,
doch müssen die nationalen Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht und den
Grundsätzen und Regeln des Binnenmarktes in Einklang stehen. Die Vereinbarkeit
der nationalen Rechtsvorschriften mit dem AEUV ist daher eine Voraussetzung für
eine erfolgreiche EU-Politik zum Online-Glücksspiel. Angesichts der Art
der Herausforderungen, die sich im Zuge der Entwicklung des Marktes für
Online-Glücksspiele stellen, und ihrer Auswirkungen für jeden Mitgliedstaat ist
es den Mitgliedstaaten nicht möglich, diese Herausforderungen allein wirksam
anzugehen und ein angemessen reguliertes und ausreichend sicheres Angebot von
Online-Glücksspieldienstleistungen zu gewährleisten. Die Maßnahmen der
Kommission zur Verwaltungszusammenarbeit werden den Mitgliedstaaten dabei
helfen, die jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen besser zu verstehen,
bewährte Verfahren auszutauschen und die Konvergenz bei der Bewältigung
gemeinsamer Probleme zu verbessern. Außerdem würde durch die engere und
langfristige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten die Fähigkeit der EU,
die internationale Dimension des Online-Glücksspiels besser zu bewältigen,
gestärkt. Die Verbesserung des
Verbraucherschutzes und der rechtlichen Rahmenbedingungen liegt im Interesse
aller Mitgliedstaaten und Beteiligten. Zudem kann nur durch die Entwicklung
eines attraktiven Spektrums an legalen Spielmöglichkeiten verhindert werden,
dass Verbraucher nicht regulierte Websites nutzen. Deshalb sollten Maßnahmen
auf EU-Ebene auf einen angemessenen Schutz aller Bürger in Europa im Rahmen
eines in ausgewogenem Maße regulierten Umfelds abzielen. Vor diesem Hintergrund
schlägt die Kommission vor, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu
ergreifen, die so ausgelegt sind, dass ein einheitliches und hohes Schutzniveau
für alle europäischen Verbraucher und Bürger, unter Einschluss von
Minderjährigen und gefährdeten Gruppen, gegeben ist. Die vorgeschlagenen
Maßnahmen zielen auf die Bekämpfung der Gefahren ab, die von nicht regulierten
Märkten und organisierter Kriminalität wie Betrug und Manipulation von
Veranstaltungen ausgehen. Insgesamt dürften die
Initiativen einen Beitrag zu einem verbesserten Rahmen für
Online-Glücksspieldienstleistungen in der EU leisten und den Weg für eine
verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten
bereiten. Die Kommission wird ·
2012 eine Sachverständigengruppe im Bereich
Glücksspiele einsetzen, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten
zusammensetzt, die Erfahrungen und vorbildliche Verfahren austauschen, bei der
Vorbereitung von EU-Initiativen beratend tätig sein und Fachwissen einbringen
soll.
1.1. Vereinbarkeit
der nationalen Regulierungsrahmen mit dem EU-Recht
Die Regulierung des
Online-Glücksspiels in den Mitgliedstaaten ist durch eine Vielzahl
unterschiedlicher ordnungspolitischer Rahmenbedingungen gekennzeichnet. So ist
es in einigen wenigen Mitgliedstaaten verboten, Glücksspiele im Internet
anzubieten, wobei das Verbot entweder für alle Spiele oder für bestimmte Arten
wie Pokerspiele und Kasinoglücksspiele gilt. In einigen europäischen Ländern
gelten monopolartige Regelungen (für das Angebot von Online-Glücksspielen). Diese
werden entweder von einem staatlich kontrollierten öffentlichen Anbieter oder
einem privaten Veranstalter auf der Grundlage eines ausschließlichen Rechts
betrieben. Eine wachsende Zahl von Mitgliedstaaten hat jedoch
Lizenzerteilungssysteme eingeführt, so dass mehr als ein Veranstalter
Dienstleistungen auf dem Markt anbieten kann. Als Antwort auf die
gesellschaftlichen, technischen und regulatorischen Herausforderungen hat in
jüngster Zeit eine erhebliche Zahl von Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften
zum Glücksspiel überarbeitet, um neue Formen von Glücksspieldienstleistungen zu
berücksichtigen. Diese regulatorischen Änderungen haben in den vergangenen
Jahren zu einer Zunahme des Angebots an Glücksspieldienstleistungen durch in
einem EU-Mitgliedstaat zugelassene Anbieter und zu wesentlichen Unterschieden
zwischen den nationalen Regelungen geführt. Auch bei grenzübergreifenden
Angeboten, die häufig nach den nationalen Rechtsvorschriften des
Empfänger-Mitgliedstaats nicht zugelassen sind, gab es Entwicklungen. Die
Konformität dieser nationalen Vorschriften mit dem AEUV wurde vor nationalen
Gerichten angefochten und Fragen bezüglich der Auslegung des EU-Rechts wurden
an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weiterverwiesen. Nationale
Regulierungsrahmen müssen mit dem EU-Recht vereinbar sein. In einer Reihe von
Urteilen hat der EuGH allgemeine Erläuterungen zur Auslegung der
Grundfreiheiten des Binnenmarktes im Bereich des (Online-)Glücksspiels unter
Berücksichtigung der besonderen Natur der Glücksspieltätigkeit abgegeben, um es
den nationalen Gerichten zu ermöglichen, die Umstände zu beurteilen, unter
denen restriktive nationale Rechtsvorschriften für Glücksspiele aus Gründen des
Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Der EuGH hat
bekräftigt, dass es sich bei der Bereitstellung und Nutzung
grenzüberschreitender Glücksspielangebote um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt,
die in den Geltungsbereich der Grundfreiheiten des AEUV fällt. Laut Artikel
56 AEUV sind insbesondere Beschränkungen der Freiheit, Dienstleistungen
für Leistungsempfänger in anderen Mitgliedstaaten bereitzustellen, verboten. Es
wurde festgestellt, dass durch nationale Vorschriften, die die Erbringung von
Glücksspieldienstleistungen, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind,
untersagen, die Freiheit von Gebietsansässigen, über das Internet die in
anderen Mitgliedstaaten angebotenen Dienstleistungen zu erhalten, eingeschränkt
wird. Sie schränken auch die Freiheit von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen
Veranstaltern, Glücksspieldienstleistungen anzubieten, ein. Aus Gründen des
Schutzes von Zielen des öffentlichen Interesses in Zusammenhang mit
Glücksspielen können die Mitgliedstaaten die grenzüberschreitende Erbringung
aller oder bestimmter Arten von Online-Glücksspieldienstleistungen einschränken
oder begrenzen sie. Die nationalen Vorschriften konzentrieren sich vorwiegend
auf Verbraucherschutzziele, insbesondere auf die Vermeidung problematischen
Spielverhaltens und den Schutz Minderjähriger sowie auf Kriminalitäts- und
Betrugsprävention. Die Mitgliedstaaten nennen meist legitime Gründe für die
Beschränkung grenzüberschreitender Glücksspieldienstleistungen, sollten aber
dennoch auch den Nachweis der Eignung und Notwendigkeit der fraglichen Maßnahme
erbringen, insbesondere das Vorliegen eines Problems im Zusammenhang mit dem
betreffenden Ziel des öffentlichen Interesses und der Kohärenz des Regulierungsrahmens.
Die Mitgliedstaaten müssen den Nachweis erbringen, dass die Ziele des
öffentlichen Interesses, die sie aus freien Stücken gewährleisten wollen, gut
abgestimmt und systematisch verfolgt werden und sie dürfen keine Maßnahmen
ergreifen, erleichtern oder tolerieren, die dem Erreichen dieser Ziele
zuwiderlaufen würden. In den vergangenen
Jahren hat die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen eine erhebliche
Zahl von Mitgliedstaaten eingeleitet, die weiterhin anhängig sind. Ferner sind
derzeit zahlreiche auf Artikel 49 und/oder Artikel 56 AEUV
beruhende Beschwerden im Bereich des Glücksspiels registriert. Die Kommission
verwendet die im Rahmen der Konsultation zum Grünbuch gewonnenen detaillierten
Sachinformationen sowie die jüngste Rechtsprechung des EuGH in ihrer laufenden
Bewertung der nationalen Rechtsvorschriften im Rahmen der anhängigen
Vertragsverletzungsverfahren und Beschwerden. Der Schwerpunkt dieser Bewertung
liegt vor allem darauf, ob die nationalen Glücksspielpolitiken gut abgestimmt
sind, insbesondere in Bezug auf ihre Regulierungskonzepte für die gleiche Art
von Spiel, je nachdem, ob dieses online bzw. offline angeboten wird, sowie für
Spiele, die in Bezug auf Betrug und/oder Verbraucherschutz ein eindeutig
vergleichbares Risiko bergen. Der Schwerpunkt dieser Bewertung liegt ferner auf
Transparenz und Diskriminierungsfreiheit der Regelungen für die Lizenzerteilung
und auf der Verhältnismäßigkeit der Voraussetzungen für die Lizenzerteilung. Gleichzeitig mit der
Annahme dieser Mitteilung ersucht die Kommission die betreffenden
Mitgliedstaaten, Informationen über die jüngsten Entwicklungen ihrer
Rechtsvorschriften zum Glücksspiel bereitzustellen. Die Mitgliedstaaten, gegen
die Vertragsverletzungsverfahren anhängig sind oder Beschwerden registriert
wurden, werden aufgefordert, (aktualisierte) Rechts- und Sachinformationen zu
übermitteln, damit die Kommission ihre Bewertung der Vereinbarkeit mit dem
EU-Recht abschließen kann. Die Kommission wird
erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen, um die einschlägigen Bestimmungen des
Vertrags in Bezug auf nationale Rechtsvorschriften, die nicht mit dem EU-Recht
vereinbar sind, unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des EuGH
durchzusetzen. Darüber hinaus wird im Rahmen des sogenannten
Notifizierungsverfahrens[12]
weiterhin die Vereinbarkeit der nationalen Entwürfe für Rechtsvorschriften zum
Online-Glücksspiel mit dem EU-Recht bewertet. Die Kommission wird ·
den Abschluss ihrer Bewertung der nationalen
Rechtsvorschriften im Rahmen der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren und
Beschwerden beschleunigen und erforderlichenfalls Maßnahmen ergreifen.
1.2. Verbesserung
von Überwachung, Verwaltungszusammenarbeit und wirksamer Durchsetzung
Um die erfolgreiche
Umsetzung und Anwendung einer Glücksspielpolitik auf nationaler und auf
EU-Ebene zu gewährleisten, benötigen die Mitgliedstaaten kompetente
Regulierungsbehörden, die mit Behörden in anderen Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten und die Vorschriften mit allen verfügbaren Mitteln wirksam
durchsetzen. Mehrere der in dieser
Mitteilung angekündigten Initiativen beinhalten die Verarbeitung
personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang wird die Konformität mit dem
EU-Besitzstand im Bereich des Datenschutzes gewährleistet[13]. Dies
erfordert insbesondere eine klare Definition der speziellen Zwecke der
Datenverarbeitung, um Datenqualität und -minimierung sowie die Einhaltung der
übrigen Datenschutzanforderungen sicherzustellen.
1.2.1. Angemessene Überwachung und Kontrolle in den Mitgliedstaaten
Zur Gewährleistung
einer wirksamen Umsetzung und Durchsetzung von Vorschriften zum Glücksspiel und
einer effizienten grenzüberschreitenden Verwaltungszusammenarbeit sollte jeder
Mitgliedstaat über gut ausgestattete Regulierungsbehörden verfügen. Die
nationalen Regulierungsbehörden müssen über angemessene Kompetenzen und
Know-how verfügen, um den regulatorischen Herausforderungen in einem rasch
wachsenden und stark technisierten Markt gewachsen zu sein. Da möglicherweise
nicht alle Regulierungsbehörden über die vollständigen Kompetenzen für die
Überwachung des Glücksspielmarktes verfügen, müssen sie unter Umständen mit
anderen einschlägigen Behörden auf regionaler oder nationaler Ebene
zusammenarbeiten, um Ersuchen um Zusammenarbeit von Regulierungsbehörden aus
anderen Mitgliedstaaten nachkommen zu können und nicht hinter deren Erwartungen
zurückzubleiben.
1.2.2. Förderung der grenzübergreifenden Verwaltungszusammenarbeit
Eine stärkere
administrative Zusammenarbeit ist angesichts der heutigen regulatorischen
Herausforderungen unabdingbar. Eine verbesserte Verwaltungszusammenarbeit hilft
den Mitgliedstaaten und den Glücksspielregulierungsbehörden bei Regulierung und
Aufsicht und verbessert die Qualität ihrer Arbeit. Die konkrete Zusammenarbeit
wird den Mitgliedstaaten Gelegenheit bieten, sich mit den Systemen und
Praktiken anderer Mitgliedstaaten vertraut zu machen und auf operativer Ebene
engere Arbeitsbeziehungen zu entwickeln. Maßnahmen zur Förderung der
Verwaltungszusammenarbeit müssen auch zum Abbau unnötigen Verwaltungsaufwands,
insbesondere im Hinblick auf das Zulassungsverfahren und die Überwachung von in
mehr als einer Rechtsordnung zugelassenen Veranstaltern führen. Auch
Zertifizierung und Normung von Online-Glücksspielgeräten können in diesem
Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Eine erfolgreiche
Verwaltungszusammenarbeit erfordert eine klare Definition der Bereiche, in
denen die Mitgliedstaaten um Informationen ersuchen und diese austauschen sowie
gemeinsame Maßnahmen und Initiativen entwickeln können. Darüber hinaus muss
eine angemessene Struktur mit einem klaren Mandat für die Zusammenarbeit
geschaffen werden, die dem operativen Bedarf der Regulierungsbehörden gerecht
werden kann. Die genaue Form der Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Regulierungsbehörden hängt von der Art der Informationen und Daten ab, die
zwischen den Behörden ausgetauscht werden können. In einem ersten
Schritt der Zusammenarbeit liegt der Schwerpunkt auf dem Austausch allgemeiner
Informationen und bewährter Verfahren, um Erkenntnisse und Erfahrungen gemeinsam
nutzen zu können sowie Vertrauen und das Bewusstsein eines gemeinsamen
Interesses zwischen den Regulierungsbehörden aufzubauen. In einem zweiten
Schritt wird die Kommission im Dialog mit den Mitgliedstaaten weitere
Möglichkeiten für einen Austausch personenbezogener Daten in Übereinstimmung
mit den nationalen und EU-Vorschriften zum Datenschutz sondieren. In diesem
Zusammenhang könnte das Binnenmarktinformationssystem (IMI)[14] die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten erleichtern. Die Zusammenarbeit
innerhalb der EU kann nicht alle Herausforderungen des Marktes für
Online-Glücksspiele angehen. Viele dieser Probleme sind grenzübergreifender
Natur und haben häufig ihren Ursprung in Drittländern. Um die Maßnahmen zu
koordinieren und an Länder außerhalb der EU gerichtete Initiativen zu fördern,
wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten Themen festlegen, die
gegenüber Drittländern angesprochen werden sollen, und den Dialog mit diesen
Staaten stärken.
1.2.3. Gewährleistung einer wirksamen Durchsetzung auf nationaler Ebene
Wirksame Maßnahmen
der Mitgliedstaaten zur Durchsetzung ihrer nationalen Rechtsvorschriften –
wofür die Einhaltung des EU-Rechts eine Grundvoraussetzung bildet – sind der
Schlüssel zur Verwirklichung der öffentlichen Interessen, die Mitgliedstaaten
mit ihrer Glücksspielpolitik verfolgen. Die wirksame Durchsetzung hängt unter
anderem von einer soliden Organisationsstruktur und umfassenden Kompetenzen der
nationalen Glücksspielregulierungsbehörde einer angemessenen Verwaltungszusammenarbeit mit anderen
Regulierungsstellen und geeigneten Durchsetzungsinstrumenten ab. Durchsetzungsmaßnahmen
zur Prävention zielen darauf ab, den ersten Kontakt der Bürger mit dem
grenzübergreifenden Angebot von Online-Glücksspieldienstleistungen zu
verringern, die nicht mit dem geltenden Recht im Empfänger-Mitgliedstaat
konform sind („ungenehmigt“)[15], und
die Einhaltung nationaler Vorschriften und gemeinsamer Grundsätze für
Glücksspiele zu gewährleisten, beispielsweise in Bezug auf die Schulung und Information
der Spieler, das Verstehen der Entscheidungen und des Verhaltens der Spieler
sowie die Förderung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Verhaltens. Durchsetzungsmaßnahmen
zur Bekämpfung, wie die Beschränkung des Zugangs zu Websites, die illegale
Glücksspieldienstleistungen anbieten, oder die Sperrung von Zahlungen zwischen
den Spielern und nicht zugelassenen Glücksspielveranstaltern haben bestimmte
Vorteile, weisen aber auch mögliche Mängel auf. Derartige Maßnahmen müssen auch
im Hinblick auf den Schutz der Grundrechte und der Grundfreiheiten des AEUV
sorgfältig bewertet werden. In Bezug auf Abhilfemaßnahmen, die ein Tätigwerden
von Online-Vermittlern erfordern, die illegale Glücksspielangebote
bereitstellen (Entfernen des Angebots oder Sperrung des Zugangs zu dem Angebot
für Kunden in bestimmten Mitgliedstaaten), könnte eine Klarstellung der
anzuwendenden Verfahren von Vorteil sein. Die Kommission bereitet eine
horizontale Initiative zu Melde- und Abhilfeverfahren vor, die die
erforderliche Klarheit herbeiführen dürfte. Außerdem könnte die Zusammenarbeit
im Rahmen des durch die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz[16]
eingerichteten Netzes, das grenzüberschreitende Durchsetzungsmaßnahmen
gestattet, verstärkt werden. DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN Die Kommission wird ·
die Verwaltungszusammenarbeit zwischen
Glücksspielregulierungsbehörden erleichtern und bis 2013 prüfen, welche
Möglichkeiten die IMI-Verordnung für den Austausch von Informationen bzw. die
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bietet; ·
den Austausch von Informationen und bewährten
Verfahren für Durchsetzungsmaßnahmen fördern sowie die Vorteile und möglichen
Grenzen von Durchsetzungsmaßnahmen, wie z. B. Blockierung von Zahlungen und
Sperrung des Zugangs zu Websites auf EU-Ebene, prüfen; ·
die Melde- und Abhilfeverfahren bei illegalen
Inhalten, die von Online-Vermittlern in der EU bereitgestellt werden,
klarstellen[17]; ·
den Dialog über Regulierungsfragen mit Drittländern
weiterentwickeln. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, ·
Glücksspielregulierungsbehörden einzurichten und
mit klaren Kompetenzen auszustatten und eine enge Zusammenarbeit mit anderen
einschlägigen zuständigen Behörden auf zu gewährleisten; ·
Möglichkeiten zur Information der Verbraucher über
verfügbare zugelassene Angebote zu prüfen, um die Nachfrage auf den legalen
Markt zu lenken.
1.3. Schutz
der Verbraucher und Bürger
Alle
EU-Mitgliedstaaten sind sich über das Ziel, die Bürger zu schützen, einig,
wenngleich sie zum Erreichen dieses Ziels unterschiedliche regulatorische und
technische Konzepte anwenden. Angemessene Maßnahmen auf EU-Ebene sind
erforderlich, 1) um Verbraucher von nicht regulierten und potenziell
schädlichen Angeboten fernzuhalten, 2) zum Schutz von Minderjährigen vor dem
Zugang zu Glücksspielangeboten, 3) zum Schutz anderer gefährdeter Gruppen und
4) um der Entwicklung von Störungen in Zusammenhang mit Glücksspielen
vorzubeugen[18]. Allen
Bürgern sollte ein hohes Maß an einheitlichem Schutz im gesamten Binnenmarkt
geboten werden. Die Kommission achtet
uneingeschränkt das Recht der einzelnen Mitgliedstaaten, ihren
Regulierungsrahmen für das Glücksspiel festzulegen, sieht jedoch erhebliche
Vorteile in der Entwicklung einer Reihe zugelassener Spielmöglichkeiten, um die
Verbraucher wirksam von der Nutzung anderer Glücksspielangebote abzuhalten. Die
zugelassenen Anbieter müssen hinreichend attraktive Produkte anbieten können,
da die Verbraucher sich in Ermangelung glaubwürdiger und nachhaltiger Angebote
weiterhin nichtregulierten Glücksspiel-Websites zuwenden werden, mit den sich
daraus ergebenden schädlichen Auswirkungen.
1.3.1. Schaffung eines hohen Verbraucherschutzniveaus in der gesamten EU
Schätzungen zufolge
nehmen rund 6,84 Millionen europäische Verbraucher an Online-Glücksspielen teil[19]. In einem inhärent grenzüberschreitenden
Umfeld müssen die Verbraucher wohlüberlegte Entscheidungen treffen können und
in der Lage sein, zugelassene Glücksspielangebote zu erkennen. Angesichts eines
Übermaßes an Informationen verlassen sich die Verbraucher auf Gütesiegel[20]. Deshalb wirkt die Kommission darauf hin,
dass Angaben zur jeweiligen Regulierungsbehörde auf der Website des
Veranstalters deutlich sichtbar sind, die Verbraucher besser informiert werden
und mehr über Glücksspielangebote wissen. Eine Reihe von
Mitgliedstaaten verfügt über Erfahrung auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes
im Online-Umfeld. Die Glücksspielindustrie hat ferner wertvolles Fachwissen und
Selbstregulierungsmaßnahmen für ein sozial verantwortliches Glücksspielangebot
entwickelt. Alle Beteiligten müssen hier tätig werden. Die richtige Balance
muss gefunden werden und Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher sollten sich
nicht nachteilig auswirken, indem sie Spieler dazu bringen, nach attraktiveren
Angeboten auf nicht regulierten Websites Ausschau zu halten. Auf EU-Ebene
ausgearbeitete gemeinsame Grundsätze sollten darauf ausgerichtet sein, ein
hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten. Diese Grundsätze sollten
Folgendes beinhalten: effektive und effiziente Registrierung der Spieler, Alterskontrolle
und Identitätskontrollen, vor allem im Zusammenhang mit Geldtransaktionen,
sowie Kontrollen der Praxis (Kontenbewegungen, Warnhinweise, Hinweise auf
hilfreiche Telefonnummern („Helplines“)), keine Gewährung von Kredit, Schutz
der Finanzmittel der Spieler, Möglichkeiten der Selbstbeschränkung
(zeitliche/finanzielle Obergrenzen, Ausschluss) sowie Kundendienst und
effiziente Bearbeitung von Beschwerden[21]. Als ersten Schritt
wird die Kommission eine Empfehlung über den gemeinsamen Verbraucherschutz
ausarbeiten.
1.3.2. Gewährleistung des Jugendschutzes
Der Jugendschutz muss
Vorrang genießen, nicht zuletzt weil 75 % der 6- bis 17-Jährigen in Europa
das Internet nutzen[22]. Präventive
Schutzmaßnahmen sollten darauf ausgerichtet sein, Minderjährigen den Zugang zu
Glücksspielinhalten zu verwehren. Aus diesem Grund sollte die Empfehlung darauf
hinwirken, dass die Rechtsordnungen ausreichende Instrumente zur
Alterskontrolle bieten und Kontrollen durch die Veranstalter gewährleisten. Darüber
hinaus sollte angeregt werden, dass Glücksspiel-Websites deutlich sichtbar den
Hinweis „keine Glücksspiele für Minderjährige“ zeigen und Angaben zur Umsetzung
von Maßnahmen der Alterskontrolle machen. Diese Arten von Maßnahmen sollten
ergänzt werden durch weitere Anstrengungen, beispielsweise die verstärkte
Sensibilisierung der Eltern für die Gefahren des Internet und Softwarefilter
für zu Hause. Darüber hinaus sollten alle Veranstalter ihre Geschäfte in
verantwortungsvoller Weise führen.
1.3.3. Verantwortungsvollere Werbung
Verantwortungsvolle
Werbung ist unverzichtbar, um den Bürgern bewusst zu machen, dass: 1)
Altersbeschränkungen gelten, 2) Glücksspiele schädlich sein können, wenn sie
nicht verantwortungsbewusst betrieben werden und 3) sie finanzielle, soziale
oder gesundheitliche Risiken bergen können. Nicht alle EU-Mitgliedstaaten
verfügen über speziell für Glücksspieldienstleistungen geltende
Werbevorschriften. Einige Mitgliedstaaten haben eigens für die
Glücksspielwerbung Verhaltenskodizes festgelegt. Ferner haben die Glücksspiel-
und die Werbeindustrie Selbstregulierungsmaßnahmen getroffen. Alle Bürger in
der EU müssen ausreichend über die ihnen offenstehenden Wahlmöglichkeiten und
die mit dem Glücksspiel verbundenen Gefahren informiert werden. Die Kommission wird
eine Empfehlung zur verantwortungsvollen Glücksspielwerbung ausarbeiten, um
sicherzustellen, dass in einem Mitgliedstaat zugelassene Anbieter in einer
sozial verantwortungsvollen Weise für Glücksspiele werben und den Verbrauchern
wichtige Informationen liefern. Damit die Empfehlung ihre volle Wirkung
entfalten kann, werden sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Industrie
aufgefordert, einen inhaltlichen und konzeptionellen Beitrag zu ihrer
Ausarbeitung zu leisten. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, angemessene
Sanktionen für Verstöße oder die Nichteinhaltung der Bestimmungen vorzusehen. Die
Empfehlung wird die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ergänzen[23].
1.3.4. Prävention von problematischem Spielverhalten oder Spielsucht
Auf der Grundlage der
Antworten auf das Grünbuch kann davon ausgegangen werden, dass 0,5-3 % der
Bevölkerung in der EU unter einer Art von Glücksspielstörung leiden. Belege zu
Umfang und Vielfalt der Glücksspielstörungen sind nicht ohne weiteres
verfügbar. Darüber hinaus ermöglichen bestehende Erhebungen und Studien keine
unanfechtbaren Schlussfolgerungen. Erforderlich ist ein besseres Verständnis 1)
der verwendeten Definitionen, 2) der Faktoren (beispielsweise
Gewinn-/Verlustjagd, kommerzielle Kommunikation, Zugänglichkeit, Häufigkeit),
3) der Kausalbeziehungen zwischen Spiel-/Wettarten, 4) der Angemessenheit der
Präventionsinstrumente (z. B. Warnzeichen, Selbstbeschränkung, Beschränkung
bestimmter Spiele/Wetten) und 5) der Art der erforderlichen Behandlung. Die Kommission
arbeitet derzeit daran, die maßgeblichen Informationen über ALICE RAP[24] zu erfassen, ein von der EU kofinanziertes
Forschungsprojekt, bei dem unter anderem Daten zusammengestellt, die Spielsucht
klassifiziert, bestimmende Faktoren für und der Übergang zur Abhängigkeit
bewertet, Regelungs- und Verwaltungspraktiken für den Umgang mit der Spielsucht
vorgestellt und konsolidierte Zahlen zum Ausmaß des Problems in der EU
geliefert werden. Auf der Grundlage der Zwischenberichte, die im Rahmen dieses
Projekts erstellt werden, wird die Kommission forschungspolitische Initiativen
prüfen, die sich mit der Entwicklung von Glücksspielstörungen einschließlich
der Früherkennung und Behandlung befassen. DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN Die Kommission wird ·
im Jahr 2013 Empfehlungen zum gemeinsamen
Verbraucherschutz und über verantwortungsvollen Glücksspielwerbung annehmen; ·
durch das Programm für ein sichereres Internet[25] und die Fazilität „Connecting Europe“[26] das Benchmarking und die Prüfung von
Werkzeugen der elterlichen Kontrolle fördern, um die Alterseinstufung und die
Klassifikation von Inhalten zu verbessern; ·
2012 die Empfehlungen zur glücksspielbezogenen
Internetsucht bei Jugendlichen im Rahmen von EU NET[27] ADB bewerten; ·
2014 über die betreffenden Arbeitsgruppen im Rahmen
von ALICE RAP Bericht erstatten und diese Forschungsergebnisse bewerten; ·
ab 2013 im Rahmen der Erhebung zum Monitoring der
Endverbrauchermärkte die Marktperformance der Online-Glücksspieldienste
bewerten. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich
aufgefordert, ·
die Informations- und Sensibilisierungsinitiativen
zu den mit Glücksspielen verbundenen Risiken sowie nicht regulierten
Glücksspielangeboten zu stärken; ·
die Zusammenarbeit zwischen
Glücksspielregulierungsbehörden und Verbraucherorganisationen zu verbessern; ·
die Verfügbarkeit und Nutzung von
Online-Sicherheitsverfahren zu steigern, um zu verhindern, dass Kinder und
Jugendliche Zugang zu Glücksspiel-Websites erhalten; ·
Erhebungen über Glücksspielstörungen durchzuführen
und einschlägige Daten zu erfassen.
1.4. Vorbeugung
gegen Betrug und Geldwäsche
Die wichtigsten Ziele
des Allgemeininteresses, die die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die
öffentliche Ordnung verfolgen, sind die Verhinderung von Glücksspielbetrug und
Geldwäsche. Kreditkartenbetrug und Diebstahl von Bankdaten sind die am
häufigsten in Zusammenhang mit Online-Glücksspielen gemeldeten Straftaten. Das
Online-Glücksspiel kann auch dazu dienen, aus Straftaten wie Drogen- und
Menschenhandel stammendes Geld zu waschen. Diese Straftaten werden häufig
grenzüberschreitend und in Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität
begangen. Die Behörden der
Mitgliedstaaten sowie die regulierten Veranstalter sehen sich in Bezug auf die
wirksame Anwendung der Mechanismen zur Bekämpfung von Betrug- und Geldwäsche
einer Reihe von Herausforderungen gegenüber. Sie können am wirksamsten durch
internationale Zusammenarbeit und Koordinierung, beispielsweise durch eine
strukturierte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Glücksspielbehörden, der
Polizei und internationalen Vollzugsbehörden bekämpft werden. Soweit dies
angemessen ist, sollten auch für die Bekämpfung der Geldwäsche relevante
Präventions- und Schutzmaßnahmen ebenfalls im Rahmen der Empfehlung zum
allgemeinen Verbraucherschutz in Betracht gezogen werden. Ferner ist die
Weiterbildung von Richtern zu Themen im Zusammenhang mit Betrug und Geldwäsche
in Verbindung mit Glücksspielen erforderlich.
1.4.1. Ausweitung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche
In Bezug auf
Glücksspiele findet die Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche[28] zurzeit nur auf Spielbanken Anwendung. Einige
Mitgliedstaaten haben den Geltungsbereich der Richtlinie bereits auf andere
Arten von Glücksspielen ausgeweitet und einige regulierte Veranstalter wenden
Instrumente wie Kundenidentifizierungsverfahren, Kundenprofile und Zahlungsüberwachung
an. Zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Glücksspielveranstalter
sowie zur Gewährleistung eines vergleichbaren Schutzniveaus in allen
Mitgliedstaaten muss die Richtlinie auf alle Glücksspiele Anwendung finden. Die Kommission wird
im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie eine Ausweitung ihres Geltungsbereichs
auf alle Formen des Glücksspiels in Betracht ziehen und gleichzeitig
sicherstellen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
1.4.2. Bekämpfung von Identitätsdiebstahl und anderer Formen der
Cyber-Kriminalität
Die Konsultation der
Öffentlichkeit hat deutlich gemacht, dass der Identitätsdiebstahl die häufigste
Form von Glücksspielbetrug ist. Darin scheint sich allerdings ein allgemeineres
Muster widerzuspiegeln, nämlich die wachsende Herausforderung, die der
Identitätsdiebstahl und andere Formen der Cyberkriminalität für die
Online-Erbringung von Dienstleistungen darstellen. Diese Themen behandelt die
Kommission derzeit im Rahmen ihrer aktuellen Politik zur Cyberkriminalität,
darunter auch der kürzlich unterbreitete Vorschlag zur Errichtung eines
Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität[29]. Um
sicherzustellen, dass die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Lösungen auch
einen Beitrag zu sichereren Online-Glücksspieldienstleistungen leisten, wird
die Kommission den Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren bei
der Bekämpfung der Cyberkriminalität im Rahmen der Sachverständigengruppe zum
Glücksspiel sowie gegebenenfalls den Austausch mit dem Europäischen Zentrum zur
Bekämpfung der Cyberkriminalität fördern.
1.4.3. Gewährleistung der Sicherheit von Glücksspielgeräten
Üblicherweise fordern
die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats bei der Entscheidung über einen
Antrag auf Erteilung einer Glücksspiellizenz die Zertifizierung von
Online-Glücksspielgeräten einschließlich der Glücksspielsoftware. Um beim
Online-Glücksspiel in der EU ein vergleichbares Sicherheitsniveau zu
gewährleisten, den mit unterschiedlichen nationalen Zertifizierungssystemen
verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern und erforderlichenfalls die
Möglichkeit der Interoperabilität vorzusehen, wird die Kommission prüfen,
welche Vorteile die Einführung einer europäischen Norm für die Zertifizierung
von Glücksspielgeräten hätte. DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN Die Kommission wird ·
2012 die Ausweitung des Geltungsbereichs der
Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche auf alle Formen des Glücksspiels
prüfen; ·
im Rahmen ihrer Politik zur Bekämpfung der
Cyberkriminalität den Austausch von Erfahrungen und vorbildlichen Verfahren im
Rahmen der Sachverständigengruppe zum Glücksspiel sowie gegebenenfalls den
Austausch mit dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität
fördern; ·
2013 die Möglichkeit einer EU-Norm für
Glücksspielgeräte einschließlich der Glücksspielsoftware prüfen. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, ·
die Weiterbildung von Richtern zu Themen im
Zusammenhang mit Betrug und Geldwäsche in Verbindung mit Glücksspielen zu
fördern.
1.5. Schutz
der Integrität des Sports und Verhütung von Spielabsprachen
Bei Spielabsprachen
im Zusammenhang mit Sportwetten handelt es sich um eine besondere Form von
Betrug, der sich gegen die Interessen von Sportverbänden, Sportlern, Spielern
(Verbrauchern) und der regulierten Glücksspielanbietern richtet. Spielabsprachen
stehen im Widerspruch zum Grundsatz der Fairness von Sportwettkämpfen, einem
der Ziele der Europäischen Union im Bereich des Sports (Artikel 165 AEUV). Dieses
Thema erfordert konzertierte und koordinierte Anstrengungen der Behörden,
Sportorganisationen und Glücksspielveranstalter[30]. In der EU gibt es eine Reihe von Regulierungs- (Voraussetzungen für
die Erteilung von Glücksspiellizenzen, Satzungen der Sportverbände) und
Selbstregulierungsmechanismen (Verhaltenskodizes); daneben gibt es Aufklärungskampagnen,
Vorschriften zu Interessenkonflikten, Wettüberwachungssysteme und
Warninstrumente (Hinweisgeber, Hotlines usw.). Die Zusammenarbeit zwischen den
Beteiligten ist jedoch begrenzt. Es besteht ein eindeutiger Bedarf an einer
stärkeren Zusammenarbeit zwischen Wettanbietern, Sportorganisationen und den
zuständigen Behörden, einschließlich der Glücksspielregulierungsbehörden,
sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.
1.5.1. Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten
Kooperationsvereinbarungen
sind ein nützliches Instrument in diesem Bereich und die Kommission fordert
ihre Weiterentwicklung unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen
(Glückspielveranstalter, Sportverbände, Regulierungsbehörden). Durch diese
Vereinbarungen wird die Einrichtung nationaler Kontaktstellen, bei denen alle
an der Bekämpfung von Spielabsprachen auf nationaler Ebene Beteiligten
zusammenkommen, Informationen austauschen und Maßnahmen koordinieren können,
effektiv erleichtert. Die nationalen Kontaktstellen sind ein wesentliches
Element einer effizienten Zusammenarbeit die dazu dient, Probleme in
Zusammenhang mit Spielabsprachen auf europäischer und globaler Ebene in den
Griff zu bekommen.
1.5.2. Entwicklung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
Die Konzepte der
Mitgliedstaaten für die Finanzierung von Maßnahmen gegen Spielabsprachen
unterscheiden sich erheblich, wobei keines der derzeit angewandten
Finanzierungsmodelle sich als mehr oder weniger effizient als die anderen
erwiesen hat. Die Kommission wird
in einer Empfehlung in Zusammenarbeit mit den Interessengruppen Maßnahmen gegen
Spielabsprachen entwickeln, die für alle Mitgliedstaaten und Sportdisziplinen
gelten, um 1) einen effizienteren Austausch bewährter Praktiken zur Verhütung
von Wetten in Zusammenhang mit Spielabsprachen zu fördern, einschließlich
Aufklärungs- und Schulungsinitiativen für Akteure im Bereich des Sports, 2) die
gegenseitige Meldung und Weiterverfolgung verdächtiger Aktivitäten durch
Sportorganisationen, Veranstalter und Regulierungsbehörden, einschließlich der
Erhebung verlässlicher Zahlen über den Umfang des Problems, zu gewährleisten,
3) Mindestvorschriften in Bezug auf Interessenkonflikte, beispielsweise
Wettverbote für Sportler und Sportfunktionäre sowie die Ausnahme von
Jugendveranstaltungen von Wetten, festzulegen und 4) Hotlines und andere Melde-
oder Hinweisverfahren einzuführen. Zu diesem Zweck werden unter Mitwirkung von
Sachverständigen spezielle Workshops veranstaltet.
1.5.3. Wirksame Abschreckung vor Spielabsprachen
Wie die Studie über
Spielabsprachen im Sport[31]
ergeben hat, sind Spielabsprachen in allen Mitgliedstaaten strafbar. Allerdings
ging aus der Studie hervor, dass das Vorliegen eines gesonderten
Straftatbestands für den Bereich des Sports nicht unbedingt zu einer besseren
Durchsetzung oder weniger Verdachtsfällen führt. Die Hauptmängel bei der
Verfolgung von Spielabsprachen sind operationeller Art und Initiativen auf
EU-Ebene sollten auf die verbesserte Durchsetzung der Maßnahmen gegen
Spielabsprachen ausgerichtet sein. Die Kommission
beteiligt sich an den Arbeiten des Europarats, der ein mögliches Übereinkommen
gegen die Manipulation von Sportergebnissen erörtert. Ziel ist es, die
nationalen Systeme mit den zur Bekämpfung dieser Gefahr erforderlichen
Instrumenten, Fachkenntnissen und Ressourcen auszustatten.
1.5.4. Förderung der internationalen Zusammenarbeit
Die Kommission wird
unter Verwendung eines Teils der im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen
„Europäische Partnerschaften im Bereich des Sports 2012“[32] verfügbaren Mittel Testprojekte zur Förderung der internationalen
Zusammenarbeit bei der Prävention von Spielabsprachen starten. Außerdem wird
sie weiterhin mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) und dem
Europarat zusammenarbeiten, die beide Maßnahmen zur globalen Bekämpfung des
Problems entwickelt und vorgeschlagen haben[33]. Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, den Schutz der Integrität
des Sports und die Bekämpfung von Spielabsprachen in Gespräche mit Drittländern
und den zuständigen internationalen Organisationen im Bereich des Sports
einzubeziehen. DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN Die Kommission wird ·
2014 eine Empfehlung zu vorbildlichen Praktiken bei
der Prävention und Bekämpfung von Spielabsprachen in Zusammenhang mit Wetten
annehmen; ·
an der Arbeit des Europarats über ein etwaiges
Übereinkommen gegen Manipulationen von Sportergebnissen teilnehmen; ·
die internationale Zusammenarbeit und den Dialog im
Bereich der Prävention von Spielabsprachen fördern. Die Mitgliedstaaten werden nachdrücklich aufgefordert, ·
nationale Kontaktstellen für die Zusammenführung
aller an der Bekämpfung von Spielabsprachen beteiligten Akteure einzurichten; ·
die einzelstaatlichen Rechts- und
Verwaltungssysteme mit den zur Bekämpfung von Spielabsprachen erforderlichen
Instrumenten, Fachkenntnissen und Ressourcen auszustatten, ·
eine nachhaltige Finanzierung von Maßnahmen zum
Schutz der Integrität des Sports zu in Betracht zu ziehen.
2.
FAZIT
Angesichts der
zahlreichen regulatorischen und technischen Herausforderungen des
Online-Glücksspielsektors sind solide und wirksame Maßnahmen erforderlich. Die
in dieser Mitteilung angekündigten Maßnahmen bilden zusammen eine umfassende
Strategie, um diesen Herausforderungen zu begegnen. Die Europäische
Kommission wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten
und allen Beteiligten an der raschen Umsetzung dieser Mitteilung arbeiten. Sie
wird 2012 eine erste Sitzung der Sachverständigengruppe zum Glücksspielwesen
einberufen und einen Dialog mit allen Beteiligten einleiten. Eine Konferenz der
Beteiligten wird 2013 stattfinden. Die Europäische
Kommission wird die Umsetzung dieser Mitteilung und die Anwendung der Maßnahmen
durch die Mitgliedstaaten und die Beteiligten prüfen. Sie wird innerhalb von
zwei Jahren nach Annahme dieser Mitteilung einen Bericht über die erzielten
Fortschritte veröffentlichen. In dem Bericht wird die Kommission bewerten, ob
die umgesetzten Maßnahmen ausreichen, vor allem im Hinblick auf die Ziele eines
wirksameren Verbraucherschutzes und der Abschreckung vor Spielabsprachen. Die
Kommission wird ebenfalls bewerten, ob diese Maßnahmen einen angemessenen
EU-Rahmen für Online-Glücksspiele bieten oder ob zusätzliche Maßnahmen,
erforderlichenfalls Rechtsvorschriften, auf EU-Ebene getroffen werden müssen. [1] Der Begriff
„Online-Glücksspiel“ bezieht sich auf eine Reihe unterschiedlicher
Glücksspieldienstleistungen und Vertriebskanäle. Zum Überblick und zur
Diskussion der Begriffsbestimmungen siehe Abschnitt 2 des Arbeitsdokuments der
Kommissionsdienststellen. [2] 2011
wurden die jährlichen Einnahmen des gesamten EU-Glücksspielmarktes auf rund
84,9 Mrd. Euro geschätzt mit jährlichen Wachstumsraten von rund
3 %. Zwischen 2008 und 2011 wuchs der landgestützte Glücksspielmarkt um
rund 8,3 %. [3] H2
Gambling Capital (Glücksspiel- und Wettberatung) [4] Grünbuch
„Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ (KOM(2011) 128 endg.). [5] Arbeitsdokument
der Kommissionsdienststellen Nr. [6] Der in
dieser Mitteilung verwendete Begriff „Minderjährige“ umfasst „Kinder“. In
Einklang mit Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention ist ein „Kind“ jede
Person unter 18 Jahren. In bestimmten Mitgliedstaaten fallen junge Erwachsene
unter die für Kinder geltende Regelung. [7] Alle von
der Kommission in diesem Dokument vorgeschlagenen Maßnahmen sind gut abgestimmt
und mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar. [8] 3057.
Tagung des Rates Wettbewerbsfähigkeit: Schlussfolgerungen des Rates zum Rahmen
für Glücksspiele und Wetten in den EU-Mitgliedstaaten,
10. Dezember 2010. [9] Fortschrittsberichte
der Ratsvorsitze zum Rahmen für Glücksspiele und Wetten in den
EU-Mitgliedstaaten (2008-2011). [10] 2011/2084(INI). [11] CESE
1581/2011 - (INT/579). [12] Richtlinie
98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
technischen Vorschriften, geändert durch die Richtlinie 98/48/EG. [13] Richtlinie
95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener
Daten und zum freien Datenverkehr; zur von der Kommission am
25. Januar 2012 angenommenen Datenschutzreform und zum
Datenschutzpaket siehe: http://ec.europa.eu/justice/newsroom/data-protection/news/120125_en.htm [14] Eine
Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des IMI (basierend auf
dem Vorschlag der Kommission (KOM (2011) 522 endg.) wird vom Europäischen
Parlament und vom Rat voraussichtlich im September/Oktober 2012 förmlich
angenommen. Diese Verordnung schafft die Möglichkeit, IMI-Pilotprojekte zu
starten, um die Nutzung des IMI für die Verwaltungszusammenarbeit,
einschließlich des Austauschs personenbezogener Daten, auf jedem Gebiet des
Binnenmarkts zu erproben, sofern eine Rechtsgrundlage für den Austausch dieser
Daten besteht. [15] Ungenehmigte
Glücksspieldienstleistungen im Empfänger-Mitgliedstaat bedeutet nicht, dass
diese Dienstleistungen im Ursprungs-Mitgliedstaat nicht reguliert sind. Es
bedeutet auch nicht, dass sie in anderen Empfänger-Mitgliedstaaten nicht
zugelassen sind. [16] Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der
Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden („Verordnung über die
Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“). [17] Weitere Angaben
unter http://ec.europa.eu/internal_market/e-commerce/notice-and-action/index_de.htm
[18] Z. B.
problematisches Spielverhalten, pathologisches Spielverhalten und übermäßiges
Spielen. [19] H2
Gambling Capital. [20] Eine
Europäische Verbraucheragenda für mehr Vertrauen und mehr Wachstum (COM(2012)
25 final). [21] Wie in
den Vorschlägen für eine Richtlinie zu alternativen Verfahren zur Beilegung von
Verbraucherstreitigkeiten und für eine Verordnung über die
Online-Streitbeilegung vorgeschlagen: http://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/adr_policy_work_en.htm.
[22] Europäische
Strategie für ein besseres Internet für Kinder (COM(2012) 196 final). [23] Richtlinie
2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der
Richtlinie 84/450/EWG, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004. [24] Dies ist
ein innerhalb des 7. Rahmenprogramms für Forschung und technologische
Entwicklung finanziertes disziplinübergreifendes Fünfjahresprojekt, dessen
Schwerpunkt auf der Forschung zu Sucht und Lebensstilen in Europa über 5 Jahre
hinweg (2011-2015) liegt: http://ec.europa.eu/research/social-sciences/projects/486_en.html
[25] Beschluss Nr. 1351/2008/EG über ein
mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des
Internets und anderer Kommunikationstechnologien. [26] Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung der Fazilität „Connecting
Europe“ (KOM(2011) 665). [27] Zur Bewertung von Prävalenz und
Determinanten der suchtartigen Internetnutzung in Zusammenhang mit
Borderlinestörungen und der Internetsucht bei europäischen Jugendlichen. [28] Richtlinie
2005/60/EG zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der
Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. [29]
Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter: Errichtung eines Europäischen
Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (COM(2012) 140 final). [30] Siehe Erklärung von
Nikosia zur Bekämpfung von Spielabsprachen vom 20. September 2012. [31] http://ec.europa.eu/sport/news/20120410-study-on-match-fixing_en.htm
[32] http://ec.europa.eu/sport/news/20120417-2012-call-for-proposals_en.htm
[33] CM/Rec(2011)10,
IOC recommendations against match fixing of 2 February 2012.